Bundestags-Debatte: Grüne fordern weitere Verschärfung

Auf der 222. Sitzung des Deutschen Bundestags am 10. März 2017 wurden der Antrag der Grünen vom September 2016 mehrheitlich abgelehnt, doch sie hören nicht auf und haben einen zweiten fast gleichlautenden Antrag gestellt, der – zusammen mit dem Entwurf der Bundesregierung – jetzt zur Beratung in den Innenausschuss gegeben wurde.

Der Deutsche Jagdverband berichtet wie folgt:

Die Grünen fordern weitere Verschärfung

Der Bundestag hat sich heute außerdem mit einem Antrag von Bündnis90/Die Grünen zur weiteren Verschärfung des Waffengesetzes befasst und mehrheitlich abgelehnt. Bereits bei einer öffentlichen Anhörung Ende 2016 hat die überwiegende Zahl der geladenen Experten den Entwurf kritisiert. Einige Forderungen aus dem Antrag bezeichnete die SPD-Abgeordnete Fograscher als „Placebo“ und wies darauf hin, dass kein Zusammenhang zwischen den terroristischen Anschlägen der letzten Zeit und dem geltenden Waffenrecht bestehe. Die Linken-Abgeordnete Martina Renner zeigte durch ihre Äußerung, wie wenig Sachverstand in der Debatte teilweise vorherrschte: Sie bezeichnete Repetierwaffen als Halbautomaten und bezog sich dabei auf den Amoklauf in Erfurt. Einen mit dem jetzt abgelehnten Antrag teilweise übereinstimmenden Antrag haben die Grünen in dieser Woche erneut eingebracht. Dieser wird nun ebenfalls im Innenausschuss behandelt.

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Die Debatte beginnt mit Mihalics Rede, in der sie auch die Postkartenaktion von Oberland Arms erwähnt.

Neuer Antrag der Grünen: Punkte bereits 4x im Gesetz, 2x mehrfach abgelehnt, 2x überflüssig und 1x unwirtschaftlich

  • Im neuen Antrag stellen die Grünen hauptsächlich Forderungen, die bereits im Gesetz verabschiedet sind (3, 4. 7 und 8).
  • Dann fordern sie Verbote (1 und 2), die bereits mehrfach im Bundestag und sogar zuletzt im Bundesrat und Brüssel abgelehnt worden sind.
  • Über die Regelabfrage beim Verfassungsschutz (6) wird bereits wegen der Bundesrats-Initiative debattiert (und hoffentlich als verfassungswidrig abgelehnt). Punkt 5 gehört nicht in ein Waffengesetz, sondern in eine Verwaltungsvorschrift über Meldebehörden.
  • So bleibt eigentlich nur noch ein Punkt (9: KWS für den Kauf einer SRS) übrig, der die Verwaltung unnötig aufbläht, ohne dass die Sicherheit dazu verbessert wird. Da stellt sich mir die Frage, ob man nicht die Anforderungen an Anträgen erhöhen sollte, um die Gefahr der Zeitverschwendung im Bundestag und Bundesrat zu minimieren.

Doch die Grünen wissen scheinbar selber, dass ihr Antrag schlecht ist, da deren Expertin Irene Mihalic sich in ihrer Rede gar nicht auf ihren Antrag beruft, sondern auf Terrorismus, Angriffe auf Flüchtlingsheime und ganz besonders auf die 700 „Reichsbürger „mit Waffenbesitz zielt. Was Terrorismus und Angriffe auf Flüchtlingsheime mit Waffenrecht zu tun hat, erschließt sich keinem. Und welche Eigenschaften man besitzen muss, um in die Schublade „Reichsbürger“ zu gelangen, ist noch nicht klar definiert.

Es gibt einige wenige verwirrte „Reichsbürger“ mit Waffenbesitz, das steht nicht außer Frage. Diesen kann und sollte man bei Gefährdung der Sicherheit die Waffen entziehen. Doch die Frage bleibt, ob es wirklich 700 die Sicherheit gefährdende „Reichsbürger“ gibt. Anscheinend reicht es schon, einen Staatszugehörigkeitsausweis zu beantragen, den man u.a. für die Ahnenforschung Adoption, Verbeamtung, Heirat oder Einbürgerung des ausländischen Ehegatten benötigt und ein gültiges Staatsdokument ist, um als „Reichsbürger“ WBK und Waffen abgeben zu müssen. Verweist man in seinem Antrag auf das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22. Juli 1913 anstatt auf das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) vom 22. Juli 2013, dann ist man für die Behörden bereits ein „Reichsbürger“. Auch wer als Herkunft „Königreich Bayern“ in den Antrag schreibt, ist verdächtig.

„Gelber Schein“ = Reichsbürger?

Bürgermeisterin beantragt Staatsangehörigkeitsausweis

Im Landkreis Oberallgäu hat es 2016 ungewöhnlich viele Anträge auf Staatsangehörigkeitsausweise geben. Die Behörden sind bei dem Thema wachsam, weil die Dokumente oft von Reichsbürgern missbraucht werden. In Bolsterlang gehörten Gemeinderäte und die Bürgermeisterin zu den Antragstellern.

Die gelben Scheine mit der Aufschrift „Staatsangehörigkeitsausweis“ werden immer wieder von Reichsbürgern beantragt und missbraucht. Eine Verbindung zu deren Ideologie weist Bolsterlangs Bürgermeisterin Monika Zeller allerdings von sich. Das Dokument habe sie sich aus Neugier besorgt.

Reichsbürger-Debatte im Rathaus – BR vom 22.02.17

Reichsbürger-Kontrollen: „Das ist doch Rufmord

Natürlich erkenne sie den Staat an, habe einen Personalausweis, zahle Strafzettel und Rundfunkgebühren. Weil „das ja nicht schaden kann“, hat Mayer auch einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt, den „Gelben Schein“… Weil Mayer als Jägerin Schusswaffen besitzt, gehört sie zum Personenkreis, deren waffenrechtliche Erlaubnis im Rahmen der Reichsbürgerkontrollen überprüft wird. …„Da kam eine ganze Armada, als ob ich eine Terroristin wäre“, erzählt sie. Mehrere Polizeiautos, ein Rettungswagen.

„Rufmord ist das“, meint auch Martin Beilhack. Der Landwirt hat einen Hof in Warngau, war Gemeinderat, Kreisrat und ist Hauptmann der Waakirchner Gebirgsschützen. „Ich bin ein Patriot durch und durch“, erklärt er. „Aber mit Reichsbürgern habe ich nichts zu tun.“ Auch er hat einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt, nach der Urfassung von 1913. Dazu reichte er Urkunden seines Großvaters ein. „Ich habe da Ahnenforschung betrieben, das war ganz interessant.“ Er habe halt mal „Königreich Bayern“ auf einen Antrag geschrieben, meint Beilhack. In den Augen des Amtes sei er damit zumindest ein Sympathisant der Reichsbürger….Auch bei ihm rollte ein großes Polizeiaufgebot an, um die Waffenkontrolleure zu begleiten.

Merkur vom 15.02.17

Vorlage des KWS beim Kauf einer Schreckschusswaffe?

Mihalic spricht vom Schutz der „waffenlosen Bürgern“, vergisst dabei aber, dass der einzige Entwurf, der nicht bereits im Gesetz geregelt ist, nicht mehrfach abgelehnt wurde und nicht überflüssig ist (Antrag Nummer 9) genau diese angeblich „waffenlosen“ Bürger betrifft. 15 bis 20 Millionen Schreckschusswaffen befinden sich im Umlauf.

Neben Pfefferspray, Trillerpfeiffe, Stroboskop-Lampen sind Schreckschusswaffen das letzte Mittel zur Verteidigung, das die Bundesrepublik ihren Bürgern zugesteht. Und dieses Mittel für zu Hause wollen die Grünen nun auch noch verbieten – sogar für ihr eigenes Klientel. Um einen Kleinen Waffenschein zu erlangen, darf man keine Vorstrafen und keine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit haben. Teilnehmer an Anti-Atomkraft-Demos landen i.d.R. in der Liste des Verfassungsschutz, wie auch diejenigen, die bei Demos Gewalt gegen Polizeibeamte (Antifa) ausüben.

Während jeder legale Waffenbesitzer einen KWS bekommen wird, sieht das ziemlich schlecht aus für die Anhänger der Grünen.

 Antrag 18/11417 der Grünen

Stellungnahmen und Gesetze

1. Privatpersonen die Nutzung halbautomatischer Schusswaffen verbietet, wenn diese nach objektiven Kriterien besonders gefährlich sind (Anzahl der Selbstladungen, Beschaffenheit des Laufs, Kaliber, Magazinkapazität) oder diese Kriegswaffen nachbildet sind bzw. den Anschein von Kriegswaffen erweckenDer Bundesrat hat am 10. März den Bremens Verbot militärisch aussehender Halbautomaten abgelehnt. Dieses Verbot wurde bereits 2002 unter der damaligen rot-grünen Bundesregierung auf Anregung von Strafverfolgungsbehörden gestrichen. Begründung damals: nicht nachvollziehbar und mit Blick auf Straftaten irrelevant. Und auch in Brüssel konnte sich solch ein Verbot nicht durchsetzen.
2. die Verwendung von Großkaliberwaffen und Munition mit besonderen Schusswirkungen im Sinne einer erhöhten Durchschlagskraft oder einem gesteigerten Verletzungspotenzials durch Sportschützen verbietet; Solch ein Verbot wurde 2010 vom Innenministerium geprüft und abgelehnt: “ Selbst eine Reduzierung des Waffenbestandes im Schießsport auf sogenannte Kleinkaliberwaffen brächte keinen tatsächlichen Sicherheitsgewinn, da auch mit diesen Waffen tödliche Verletzungen herbeigeführt werden können. Eine Einschränkung des Schießsports würde sich im Wesentlichen auf eine scheinbar „gefühlte Sicherheit“ beschränken..
3. das Führen von Schießbüchern für den Nachweis der schießsportlichen Aktivitäten als Kriterium bei der Prüfung des Bedürfnisgrundes Sport vorzuschreibt und eine entsprechende regelmäßige Überprüfung des tatsächliche Bedürfnisses zum fortbestehenden Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition vorsieht;Dies ist bereits Gesetz im WaffG § 4 und wird in der WaffVwV wie folgt beschrieben: Für Mitglieder eines Vereins, die einem anerkannten Schießsportverband angehören, genügt es bei der Überprüfung des Fortbestehen des Bedürfnisses nach § 4 Abs. 4, dass die fortbestehende schießsportliche Aktivität und die Mitgliedschaft im Verband durch geeignete Nachweise, z.B. durch eine Bescheinigung des Vereins oder durch Vorlage eines Schießbuchs bestätigt wird, dass der Sportschütze weiterhin schießsportlich aktiv und dem anerkannten Verband als Mitglied gemeldet ist.
4. regelmäßige qualifizierte Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfungen – auch unter jeweils persönlicher Vorsprache des Antragstellers – und entsprechende Kontrollen des privaten Waffen- und Munitionsbestands einschließlich deren Lagerung vorsieht;Dies ist bereits Gesetz im WaffG § 4 (3): Die zuständige Behörde hat die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung zu prüfen. WaffG § 36 (3):  Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. 

Eine zwingende persönliche Vorsprache wird nicht einmal vom Bundesrat im März 2017 eingefordert, sondern soll als Möglichkeit aufgenommen werden: Dem § 6 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Die Behörde kann das persönliche Erscheinen des Antragstellers anordnen.“

Obwohl es nicht im Gesetz steht, sprechen die meisten Waffenbesitzer freiwillig vor, um den Verlust der Waffenbesitzkarte auf dem Postweg nicht zu gefährden und das Anliegen zu beschleunigen. Das passiert so oft, dass der damalige Innenminister von Sachsen-Anhalt, Holger Hövelmann (SPD), im Jahr 2009 sogar eine „Gewissenschärfung für Sachbearbeiter“ forderte. Die persönlicher Nähe zwischen Kontrolleur und Kontrollierten hätte in der Vergangenheit seiner Meinung nach zu laschen Einschätzungen geführt.

5. sicherstellt, dass eine Datenübermittlung von den Meldebehörden an die Waffenerlaubnisbehörden bundesweit einheitlich ausgeführt werden kann;Das ist kein Thema für ein Waffengesetz, sondern für ein Datengesetz.
6. gewährleistet, dass relevante Informationen der Sicherheitsbehörden, einschließlich solche der Verfassungsschutzämter, im Rahmen der Antragsprüfung hinreichend berücksichtigt und entsprechende Erkenntnisse an die zuständigen Waffenerlaubnisbehörden weitergeleitet werden;Ein ähnlicher Antrag des Bundesrats auf Vorstoß der hessischen CDU liegt vor, wird von der SPD unterstützt (Rede Fograscher) und von den Linken abgelehnt (Rede Renner). Dieser Antrag ist unseres Erachtens verfassungswidrig und hat einen negativen Kosten-Nutzen.Effekt

Auch der wissenschaftliche Dienst hatte im Januar 2016 die „Regelabfrage bei Verfassungsschutzbehörden zur Prüfung der Zuverlässigkeit im Überwachungsgewerbe“ als fraglich eingestuft – und da ging es um Waffenscheine, nicht nur um Waffenbesitzkarten.

7. strenge Aufbewahrungsregeln für Schusswaffen und Munition vorsieht, die u.a. die getrennte Lagerung von Schusswaffen und zugehöriger Munition in Sicherheitsfächern, sowie effektive Kontrollen durch den autorisierten Besitzer vorsehen, und die besondere Missbrauchsgefahr angemessen berücksichtigen, die sich aus der gleichzeitigen Verfügbarkeit von schussfähigen Waffen und Munition in Privathaushalten ergibt;Dies ist bereits Gesetz im WaffG §36: Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 … entspricht.
8. für Signal- und Schreckschusswaffen, die bei missbräuchlicher Anwendung oder infolge eines leicht durchzuführenden Umbaus erhebliche Verletzungen verursachen können, einen Erlaubnisvorbehalt (gemäß § 2 Abs. 2 Waffengesetz) und das persönliche Vorsprechen des Antragstellers vorsieht;Das ist bereits Gesetz im WaffG Anlage 1, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Nr. 1.3Ohne Erlaubnis dürfen nur solche Waffen, die das Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen Prüfanstalt (PTB) tragen, besessen und erworben werden.

Da die PTB alle Schreckschuss-Reizstoff-Signal- Waffen (SRS) in Stichproben bei der Produktion und auch beim Import überprüft,können die in Deutschland zugelassenen SRS nicht leicht umgebaut werden. Alle anderen (leicht umbaubaren) SRS unterliegen bereits der Erlaubnispflicht.

9. die Vorlage des kleinen Waffenscheins bereits beim Erwerb vorsieht, sofern dieser auch für das Führen erforderlich ist.Bereits 2002 lehnte die damalige rot-grüne Koalition eine Registrierpflicht auf Anraten der Länder ab, da der behördliche Aufwand viel zu groß zum Nutzen war. Man geht von einem Altbestand von 15 bis 20 Millionen SRS aus, sowie von einem jährlichen Verkauf von 100.000 SRS. Der größte Teil der SRS wird nicht auf den Straßen geführt, sondern befindet sich zu Hause und wird maximal zu Silvester genutzt.

Aktuell sind 485.000 Kleine Waffenscheine (KWS) registriert, allein 184.000 im letzten Jahr. D.h. es wurden mehr Anträge gestellt als SRS verkauft wurden. Jeder KWS muss auch regelmäßig von den Behörden geprüft werden. Ein künstlichen Aufblasen der KWS ist aufgrund der verhältnismäßig geringen Anzahl von Missbrauch nicht wirtschaftlich.

Es ist auch nicht davon auszugehen, dass Kriminelle dann keine Verbrechen mehr begehen, wenn sie keine SRS kaufen können. Diese weichen dann nur auf andere Waffen aus: die Airsoft zum Drohen oder illegale Waffen zum Einsetzen. Letzteres würde die aktuelle Sicherheitslage sogar belasten.

 

 

15 Replies to “Bundestags-Debatte: Grüne fordern weitere Verschärfung”

  1. WAFFE RETTET LEBEN!!!!
    NDR online, Stand: 30.03.2017 21:02 Uhr

    Keine Sekunde gezögert: Mann rettet Kind

    „Nicht auszudenken, was passiert wäre, wenn der Mann nicht vor Ort gewesen wäre“, sagt Polizeisprecher Christian Groeneveld. „Der Mann“, das ist Holger Hilbrands, der am Mittwochabend wohl einem kleinen Mädchen das Leben gerettet hat. Es ging um Sekunden – und Hilbrands zögerte nicht. Eine Mutter war auf der Landesstraße 31 in Weener (Landkreis Leer) mit ihrem Auto im Wassergraben gelandet, auf dem Rücksitz ihre zwei Töchter. Das Auto sank. Die jüngere Tochter hing im Gurt fest. Holger Hilbrands handelte.
    „Man hat ja kein Messer in der Tasche“
    Der 49-jährige Kraftfahrer ist nach Feierabend auf dem Weg nach Hause, als ihn zwei andere Autofahrer herauswinken. Im Wassergraben neben der Straße liegt ein Auto, darin drei Insassen. Holger Hilbrands springt sofort in das kalte Wasser. Die Mutter und die zehnjährige Tochter können sich mit Hilbrands Unterstützung schnell befreien. Doch der Sicherheitsgurt der siebenjährigen Schwester lässt sich nicht öffnen. Er muss zerschnitten werden – doch womit? „Man hat ja auch kein Messer in der Tasche dabei“, sagt Hilbrands. Auch ein zweiter Mann, der mit ins Wasser gesprungen ist, hat keins.
    Passant wirft Ersthelfern Taschenmesser zu
    Das Kind droht mit dem Auto unterzugehen. Da liefert ein Mann vom Ufer aus das rettende Werkzeug: Er wirft Hilbrands ein Taschenmesser zu. Der Ersthelfer schneidet den Schultergurt durch. „Um den Bauch hatte sie noch einen Gurt, ich konnte sie noch nicht rauskriegen“, berichtet er später. Er taucht unter und durchtrennt den anderen Gurt. Das Kind ist frei.
    Heiße Dusche nach der Rettung
    Weeners Ortsbrandmeister Jörg Fisser trifft wenige Minuten später mit der Feuerwehr ein und lobt den mutigen Ersthelfer. „Bei solchen Unfällen kann es um Sekunden gehen“, betont Fisser. Der Retter selbst sagt: Für ihn sei das selbstverständlich, er habe auch zwei Kinder. Er habe anschließend nur eine heiße Dusche und ein bisschen Baldrian gebraucht. Mutter und Töchter wurden bei dem Unfall nur leicht verletzt und kamen ins Krankenhaus. Die Unfallursache ist bislang unklar.

    Vielleicht sollte man doch das Führen, auch von „speziellen“ Messern in Deutschland zum Retten von Menschenleben wieder überdenken!

    Scheiss, dumme Waffengesetze hier, die Leben zerstören!

    Schlaft gut!

    😉

  2. Wir haben Wahljahr und das Vereinigte EUROPA wird offensichtlich durch diese „Reichsbürgerbewegung“ gebremst. Dieses hat zur Folge, daß man das Demokratieverständnis libanesischer/ arabischer Clans hinter die Gefährlichkeit der REICHSBÜRGER stellt.

    LACH, leider ist es nicht zum Lachen; es ist eher eine schallende Ohrfeige für das Vereinigte WIrtschaftsgebiet, wenn Reichsgebranntmarkten die Grundrechte beschnitten werden. Vorfall: Einem Landwirt (mein Onkel, 56) wurde der vollkommen nutzlose Kleine Waffenschein gesperrt, weil er nach behördlicher Ansicht als Reichsbürger gesehen wird und somit als UNZUVERLÄSSIG gilt. Seine Kartoffeln schmecken dennoch 1a… Wie tief gesunken muß eine oktroyierte Verwaltung sein, wenn das Volk beim Regieren stört?

    Reichsbürger, kriminalisiert und verachtenswert?

    Sehr geehrter Herr Innenminister,

    wenn jemand als unzuverlässig im Bezug auf das Führen eines Kleinen Waffenscheins gilt, welcher private Schutz, präventiv gesehen, ist ihm dann überhaupt noch möglich?
    Wenn Tränengas (nicht Pfeffer-Spray ! ) nicht mitgeführt werden darf, ist ein Mensch folglich ohne Schutz seiner fundamentalsten Grundrechte?

    Sie, Herr Innenminister, werden von Ihren Bodyguards bestens geschützt, doch nach Einbruch der Dunkelheit traut man sich als Frau nicht mehr auf die Strasse, um am öffentlichen Leben Teilhabe zu pflegen.

    Darf ich auf weiteren folgenden Mißstand hinweisen: Es wurden Abermillionen Dosen Pfefferspray für den Außerhausschutz verkauft. Dem gegenüber steht eine verschwindend geringe Zahl an Kleinen Waffenscheinen.
    Wenn nun ein als Reichsbürger gebranntmarkter Mensch potentiell in Ihren Augen eine schwere Gefahr für die BRD darstellt, obwohl er sich an das Gesetz hält und den behördlich vorgeschriebenen Kleinen Waffenschein käuflich erwirbt, dann ist das doch ein Widerspruch in sich. Bisher dachte ich, Menschen mit Kritik am System haben auch Grundrechte (es gibt Urteile in Sachen Meinungsfreiheit), doch eine „Prognoseentscheidung“ für den Entzug eines absolut lächerlichen Kleinen Waffenscheins, der letztendlich nur ein Geschäftsmodell darstellt und zudem absolut wertlos ist für den Bürger, macht aus kritischen Menschen MIT gelebter AKZEPTANZ der gesellschaftlich sozialen Normen (auch die Selbstverwalter etc.) politisch Verfolgte mit eingeschränkten oder nicht mehr vorhandenen Bürgerrechten. Sollen sich dergestalt diffamierte Leute in Notsituationen nicht wehren dürfen? Was mache ich als Frau in einer Notwehrsituation ohne Anrecht auf Selbstverteidigung (Tränengas), wenn ich rein körperlich gesehen ansonsten unterlegen bin?

    Wenn Sie nun die aus dem Ruder laufende Clan-Entwicklung in Berlin, Frankfurt, Bremen etc. berücksichtigen, verfolgt die Polizei, statt jenen Einhalt zu gebieten, rigoros Systemkritiker (zu denen tatsächlich wenige schwarze Schafe gehören, die wegen fragwürdiger Handlungen von sich Reden machen), die mit der Politik nicht ganz einverstanden sind. Hier ist die Polizei offensichtlich mut- und machtlos und läßt arabische/libanesische Clans eine unbehelligte Mafia-Struktur leben. Ob nun Richter oder Staatsanwälte eingeschüchtert werden oder nicht, können Sie besser beurteilen, da dieses anscheinend nicht gut ist, für den Bürger zu wissen.
    Nur ein Beispiel: Bremen: Miri-Clan, 3500 Familienzusammengehörige, davon 1800 schwerstkriminelle Zeitgenossen, denen man besser niemals begegnet.

    Es stellt sich also die Frage, sind als „Reichsbürger“ diffamierte Menschen zum Leben ohne Schutzanspruch verdammt? Welche Hilfsmittel sind behördlich registrierten Reichsbürgern mit entzogenem Kleinen Waffenschein noch möglich? Mir persönlich sind keine bekannt.

  3. Vor 30 Jahren hat man all diese grünlinken Ideen noch verlacht. Doch das hat die nicht gestört und unbeirrt haben sie ihre Wühlarbeit immer weiter und weiter fortgesetzt. Heute sind viele dieser irren Ideen umgesetzt und über die anderen wird ernsthaft debattiert. Das war immer nur eine Partei einer kleinen Minderheit, aber mit der Unterstützung
    durch die 4.Macht in diesem Land und geschicktem Entrismus haben sie es geschafft dieses Land umzugestalten. Wobei sie ihre Endziel, dieses Land endgültig zu zerstören, nie aus den Augen verloren haben.
    Doch man muß einfach zugeben, es haben einfach viel zu viele Menschen bei diesem Treiben tatenlos zugesehen und der Widerstand gegen diese Umtriebe war praktisch nirgendwo vorhanden. Nur deshalb konnte es soweit kommen!

    1. Das war noch nie lustig! Es waren und sind weltfremde autoritäre Spinner die von den ursprünglichen „Grünen“ übrig blieben. Melonenmodell: Grüne Schale, rote Matrix und braune Kerne halt!

      Um sachbezogenen Gefahrenabwehr geht e diesen selbstreferentiellen Volkserlösern ganz sicher nicht, das war doch ausweislich deren hochqualifizierten Forderungen zu dem Thema noch nie der Fall.

  4. Anmerkung:

    Die Grünen versuchen in einer Mischung aus völliger Inkompetenz und dreister Falschbehauptung das Märchen vom „gefährlichen Kaliber“ bei Kurzwaffen zu etablieren.
    Dabei wird im ballistisch geforderten Maß auf jede Definition dieser angeblichen Gefährlichkeit verzichtet. Ebenso wird keine Methodik vorgeschlagen nach der objektiv mit wissenschaftlichen Methoden eine Munitionsart dahingehend überprüft werden kann.

    Also als Norm sowieso untauglich da die Mindestanforderungen an eine Verbotsnorm nicht erfüllt werden!

    Derzeit gibt der Stand von Forschung und Technik eben keine Methode her die eine besondere Gefährlichkeit nachweisen kann. Die TR Polizeimunition wie auch „Wundballistik“ (Kneubühl 2008) zeigen hier die technischen Grenzen auf.

    Die grünen Hoplophobiker lügen sich dazu nur Unfug zusammen, und das so inkompetent, dass sie es selbst nicht bemerken!

    Zudem sei erwähnt das besonders durchschlagkräftige Munition ( wie ist das gemeint?) bereits lange verboten ist, die unterliegt dem KWKG schon ewig. Für Sportzwecke ist diese Geschossbauform denn auch kaum zu gebrauchen…

  5. Die sogenannten „Grünen“ sind wieder einmal gescheitert und benehmen sich jetzt wieder einmal wie ein kleiner Junge, dem man das Lutschbonbon weggenommen hat!
    Bockig und uneinsichtig!
    Und dann gleich nochmal schnell nachtreten! So kennt man se!
    Dieses Kindergartengetue dieser komischen Partei ist dem Volke mitlerweile genau so aufgefallen, aber nun werden es sicher auch Politiker anderer Parteien merken und Konsequnzen daraus ziehen, hoffe ich!
    Und nochmal die Gebetsmühle! Diesmal die, der Legalwaffenbesitzer:

    „Eure Verbotsanträge in Bezug auf das Waffenrecht verhindern keinen einzigen Terroranschlag in Deutschland und/oder Europa!
    Ihr diskriminiert damit nur Millionen von gesetzestreuen Legalwaffenbesitzern, die gegen Terror und gegen Kriminalität sind und die nur ihrem Sport/Hobby nachgehen!“

    Und genau das, hat das Volk mitlerweile auch verstanden!
    Verbotsanträge und Verbieterparteien verbieten, bzw. bei allen anstehenden Wahlen abklatschen!

    1. Ich kommentiere mich selbst!:

      Und wenn man an eine „vollautomatische Kriegswaffe“ nicht illegal aus dem „Darknet“, aus „Dekowaffentüftelarbeit“ oder aus ehemaligen Kriegsgebieten bekommt, dann versucht man eben einer Soldatin ihr „Sturmgewehr“ zu entreißen! So geschehen am 18.03.2017 am Flughafen Paris-Orly!
      Wenn es geklappt hätte, wäre man auch so, natürlich wieder illegal, in den Besitz einer effektiven Schusswaffe gekommen! Kostenlos! Ohne Internet! Ohne Milieukontakte! Ohne Schweißgerät etc..
      Deshalb nochmal die Gebetsmühle:

      „Alle Verschärfungen in Bezug auf das Waffenrecht verhindern keinen einzigen Terroranschlag in Deutschland und/oder Europa!
      Ihr diskriminiert damit nur Millionen von gesetzestreuen Legalwaffenbesitzern, die gegen Terror und gegen Kriminalität sind und die nur ihrem Sport/Hobby nachgehen!“

  6. Hauptsache bleiben Antifanten und Beduinen gut bewaffnet, illegal aber irgendwie sch…egal!

    Das ist das Ziel der Grün*innen und der Link*innen.

    Wer es immer noch nicht kapiert har, dem ist es nicht mehr zu helfen.

    By the way: es gibt in Deutschland nur eine Pro-Gun-Partei und das ist NICHT die FDP.

  7. Nicht nur bei diesem repressiven Verbotsgehabe zeigen sich der Totalitarismus und die Demokratiefeindlichkeit der grünen Partei. Zum Glück spiegelt sich dieser mittlerweile auch in den Wahlergebnissen wieder. Allerdings sind nur Ergebnisse unter fünf Prozent gut, damit sich nicht eine Minderheit als Koalitionspartner zum Diktator aufschwingen kann.

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