#DEGunban: Update vom April zum Magazinverbot

Wie wir im November bekannt gaben, wurde bei der EU eine Beschwerde gegen Deutschlands Bundesregierung eingereicht. Mittlerweile hat die EU-Beschwerde auch (mehrere) Kennzeichen, für jeden Mitkläger eines.

Frappierend ist, dass die EU Kommission auf ein Vertragsverletzungsverfahren verzichten darf, auch wenn ein Vorstoß vorliegt: rot unterstrichener Text:

Und auch wenn die EU Kommission ein Verfahren einleitet, bedeutet das anscheinend nicht, dass zügig Recht gesprochen wird. Zur Zeit sind mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland gelistet, die noch offen sind. Darunter auch Fälle aus 2016, 2017 und elf aus 2018.

Neben der EU-Beschwerde begleiten wir das Verfahren eines Sportschützens, der eine generelle Ausnahmegenehmigung für Magazine beantragt hat. So war das vom EU-Parlament gedacht und wurde in anderen EU-Ländern auch so umgesetzt, nur nicht in Deutschland.

Die Verfassungsbeschwerde ist leider noch nicht eingereicht. Das liegt jedoch nicht am Rechtsanwalt, sondern an den gewerblichen Beschwerdeführern, die nicht zu Potte kommen, ihren wirtschaftlichen Schaden aufzulisten. In Zeiten von Corona ist es schwierig, Zeit für Dinge aufzuwenden, die nicht das tägliche Überleben bedrohen. Haben wir etwas Nachsicht.

Was bedeutet das für eure Magazine?

Es ist nicht mit einem Urteil vor dem 30.08.2021 zu rechnen. Daher solltet ihr eure Magazine bis dahin anmelden, sofern ihr sie behalten und benutzen wollt.

Anzeige-Magazine

Anzeige für Alt-Altbesitz vor 06/2017

Alle Leute mit echtem Altbesitz ( Erwerb vor 13.06.2017), die ihre Magazine bei ihrer Waffenbehörde angemeldet hatten, haben diese – manchmal mit etwas Startschwierigkeiten – auch bestätigt bekommen. Ihr braucht keine Belege einzureichen und könnt diese lagern wo ihr wollt. Falls euer Sachbearbeiter „Zicken“ macht, um schriftliche Darstellung bitten. Meist erledigt es sich dann schon von selbst, da es nichts Schriftliches zum „Zicken“ gibt außer einem falsch ausgefüllten Formblatt.

Alle Leute mit neuem Altbesitz (nach dem 13.06.2017), die beim BKA eine Ausnahmegenehmigung beantragen, haben diese erhalten, sofern man bereits Inhaber einer Waffenbesitzkarten (WBK) ist (Jäger, Sportschütze, Sammler, Sachverständiger) und mindestens einen 0er-Tresor hat. Kaufbelege scheinen nicht unbedingt notwendig zu sein.

Wer künftig neue Magazine erwerben möchte, braucht vor dem Erwerb eine BKA Ausnahmegenehmigung. Hierzu muss man anscheinend auch internationale Wettkampfteilnahme belegen. Wir haben keine Ahnung, wo man solche Magazine erwerben könnte – außer im Ausland und auf dem Gebrauchtmarkt. Alle Großhändler haben diese aus dem Programm genommen. Im Gesetz steht zwar, dass ein Ausnahmebesitzer an einen anderen Ausnahmeberechtigten verkaufen darf, aber in der Praxis ist noch überhaupt nicht geklärt, wie man transportiert etc.

Das Problem „Dual Use„-Magazine ist auch noch nicht vom Tisch und wird von den Verbänden weiterhin verfolgt.

Wir empfehlen euch die FAQs des VDB durchzulesen. Hier folgen auszugsweise Fragen zu Magazinen.

Was sagen BMI & Co. zu Magazinen?

Hier einige Antworten zu Magazinen von BMI, FL (Fachlicher Leitstelle) und BVA auf die Fragen des VDB (Verband deutscher Büchsenmacher und Waffenhändler):

Wie lange sind die Übergangsfristen?
Die Erlaubnis ist spätestens am 01.09.2021 zu beantragen.

Welche Magazine müssen bei der Behörde angezeigt werden und für welche muss eine BKA-Ausnahmegenehmigung beantragt werden?
Kurzwaffen mit integriertem Magazin > 20 Patronen,
Langwaffen mit integriertem Magazin > 10 Patronen,
Kurzwaffenwechselmagazine für Zentralfeuermunition > 20 Patronen,
Langwaffenwechselmagazine für Zentralfeuermunition > 10 Patronen

Gelten die Verbote für Schreckschusswaffenmagazine auch? 
Nein, da nur Magazine für Zentralfeuerwaffen betroffen sind und Kartuschenmunition nicht hierunter fällt.

Gilt die Beschränkung auch fest eingebaute Magazine?
Nicht für alle, sondern nur für „halbautomatische Zentralfeuerwaffen“. Repetierer (auch Unterhebel- und Vorderschaftrepetierer) sind also nicht betroffen.

Wie muss in Zukunft die Nutzung von hochkapazitiven Magazinen für den Herstellungsprozess sowie der Kauf von neuen Magazinen und die Lagerung/Umgang gehandhabt werden?
Große Magazine dürfen nach dem 01.09.2020 nur mit einer Ausnahmegenehmigung des BKA für den Umgang mit verbotenen Magazinen erworben werden.

Sind nun auch 20-Schuss-Magazine verboten, die auf 10 Schuss blockiert werden?
Magazinkörper ist in Anlage 1 WaffG aufgenommen und daher verboten.

Welcher erhöhten Aufbewahrungsanforderung unterliegen die großen Magazine?
Als verbotene Gegenstände unterliegen große Magazine den Aufbewahrungsvorschriften nach § 13 AWaffV. Die Mindestanforderung für verbotene Gegenstände ist ein Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0. Das Gewicht darf unter Voraussetzungen 200 kg unterschreiten.*

D.h., dass ein Kunde, der nach der letzten Rechtsänderung Bestandsschutz auf seinen A- oder B-Schrank hat, nun doch einen Schrank mit Widerstandsgrad 0 oder 1 erwerben muss, um seine (neueren) Bestandsmagazine zu verwahren?
Richtig.

Weiterlesen: FAQ des VDB zum 3. WaffRÄndG & NWR-II mit Antworten des BMI

  • Anmerkung: Der §13 AWaffV erlaubt eigentlich nicht die Aufbewahrung in einem Tresor mit Widerstandsgrad 0, sondern erfordert mindestens einen 1er. Die neuen verbotenen Gegenstände und Waffen kommen sind dort eben nicht für 0er Schränke bechrieben. So werden eben Gesetze in Deutschland gemacht: ohne Sinn und ohne Verstand.

Wofür ist der Klagefonds?

Der Klagefonds könnte auch für euch interessant werden. Sollte euch ein Verfahren wegen der 3. WaffG-Änderung drohen und solltet ihr eine Rechtschutzversicherung haben, dann könnten wir euch in dem Verfahren begleiten – sowohl finanziell, wie auch juristisch. Der Rechtsanwalt entscheidet, ob das Verfahren tauglich ist für einen Allgemeinnutzen. Einfach das Schreiben (auch anonymisiert) der Behörde uns bzw. Katja Triebel vorlegen und den Fall beschreiben.

12 Replies to “#DEGunban: Update vom April zum Magazinverbot”

  1. @Schmied vom Kochel: Die Tschechen haben, im Rahmen ihrer Möglichkeiten sehr unerschrocken sowohl den nazionalen (Schreibweise passt so) als auch später den internationalen Sozialisten beigebracht daß sie nicht das richtige Volk sind um sich über die Faust im Nacken zu freuen: https://de.wikipedia.org/wiki/Operation_Anthropoid

    Der aktuelle gesetzgeberische Widerstand gegen die Entwaffnungsmethoden der EU Obrigkeit passen sehr gut zu dieser Tradition.

    1. @ Arthur E.
      Ja, bei den Tschechen scheinen die Lehren aus der Geschichte bis heute etwas zu bewirken, während sie bei uns entweder nie gezogen wurden oder schon wieder in Vergessenheit geraten.

      Die Diktatur in der DDR wäre mit einem liberalen Waffenrecht völlig undenkbar. Die DDR konnte nur bestehen, weil die Bevölkerung völlig entwaffnet war und der Erwerb von Waffen für das Volk unmöglich war.

      Auch wurde nie die Frage gestellt, wie wohl der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 in der DDR ausgegangen wäre, wenn die Ostdeutschen so gut bewaffnet gewesen wären wie z.B. die Amerikaner oder die Schweizer.

      Auffällig ist auch wie der große braune Fleck im deutschen Waffenrecht geflissentlich übersehen bzw. verschwiegen wird: Die Nationalsozialisten haben das Waffengesetz missbraucht, um Juden und deutsche Oppositionelle zuerst in aller Ruhe zu entwaffnen. Nach der Entwaffnung konnte man sie gefahrlos abholen und abtransportieren. Das Ende ist bekannt. Hier ist ein interessanter Aufsatz dazu: https://docdro.id/o2mVn7Y

      Das ultrastrenge heutige Waffenrecht ist ein Hohn vor dem Hintergrund unserer Geschichte und kann schon deswegen nicht gerechtfertigt werden kann.
      Nach den schrecklichen Erfahrungen des Nationalsozialismus und des DDR-Sozialismus wäre nur eines konsequent: ein Waffenrecht so liberal wie in der Schweiz, den USA oder eben Tschechien.

  2. Meine Freunde ich hätte da mal eine Frage: Ich besitze seit Mitte 2020 eine Kurzwaffe sowie die Erwerbserlaubnis für eine Ar 15. Ich habe also schon seit knapp über einem Jahr einen Waffenschrank sowie eine Schusswaffe, bin Mitglied im BDS und habe auch nicht vor aufzuhören. Ich hatte mir Ende 2019 mal aus Spaß ein paar 30er Magazine für Ar-15s gekauft und dachte es kann ja nicht schaden. Wenn ich mir nun die Ar 15 kaufen würde (Erwerbsberechtigung noch bis Ende August) Könnte ich die Magazine dann eintragen lassen beim BKA ? Ich meine ich hatte halt die Waffe noch nicht aber macht das irgendwelche Probleme ? sollte ich erst die Waffe erwerben und dann die Magazine eintragen ? Um etwas Rat wäre ich extrem dankbar.

    1. @lawrence

      Das ist jetzt vermutlich nicht die Antwort die Sie auf ihre Fragen erhoffen, aber eigentlich ist es eine Schande für diesen Rechtsstaat, dass Sie diese Fragen überhaupt stellen müssen, damit Sie nicht unbewusst und damit unbeabsichtigt in die Illegalität abdriften.
      Ein Waffenrecht, was den Legalwaffenbesitzer kriminalisiert, weil er ein von irgendwem als irgendwie zu „groß“ definiertes Magazin in seine Waffe einführt, ist kein Waffenrecht, sondern schlicht Schikane.

  3. Es gibt beim Legalwaffenbesitz eigentlich nur ein Problem, dass es zu verhindern gilt:

    https://www.youtube.com/watch?v=JdEmsnHl5xg

    Und da hapert es ganz massiv an der Erkenntnis in unserem Apparat und seinem Umfeld.
    Das ganze Gewurschtel an den waffentechnischen Details bringt gar nichts, wenn man den Feind nicht als Feind erkennt, ihn nicht als Feind erkennen will und ihn deshalb sogar zum „mitmachen“ einlädt.

    Das geht auch anders.
    Der Hebel dafür existiert.
    Man muss nur daran ziehen.
    Ich warte…

  4. Es gibt eine interessante Neuigkeit.

    Ich wollte es eigentlich erst bekanntgeben, wenn bei der GRA ein neuer Artikel erscheint, aber das könnte dauern. Daher schreibe ich es schon einmal in diese Kommentarspalte, obwohl wahrscheinlich nicht mehr allzu viele reinschauen werden.

    Einer der führenden Köpfe in der amerikanischen Waffendebatte heißt David Kopel. Er hat sich entschlossen, meine Übersetzungen auf seine Homepage zu nehmen, und zwar hier:
    https://davekopel.org/Kopel-auf-Deutsch.htm

    Dafür dürfen wir uns recht herzlich bei Herrn Kopel bedanken.

    Die „deutsche Ecke“ auf David Kopels Homepage wurde in letzter Zeit nicht mehr gepflegt. Ein paar Links sind daher mittlerweile ohne Funktion, aber das werden wir in Zukunft (hoffentlich) noch aufräumen. Es sind bereits weitere Übersetzungen in Arbeit.

    Der Schwerpunkt der Übersetzungen liegt derzeit auf dem (Grund- und Menschen-)Recht auf Schusswaffenbesitz. Jeder rechtschaffene Mensch hat grundsätzlich das Recht, zur Selbstverteidigung eine Feuerwaffe zu besitzen. Die meisten deutschen Waffenbesitzer werden sagen, dass das zu schön klingt um wahr zu sein. Dazu muss man folgendes wissen:

    Egal in welchem Land auf der Welt, die Waffengegner haben immer zwei Hauptziele:

    Ziel Nummer eins ist stets die Registrierung aller Waffen. Dieses Ziel hat überragende Bedeutung. Jede Regierung will wissen, welche Bürger Waffen haben, um sie ihnen jederzeit bequem wegnehmen zu können, z.B., weil man sie für (politisch) unzuverlässig hält oder aus anderen Gründen. Der Nationalsozialismus war und ist für diesen Missbrauch des Waffengesetzes eines der besten Beispiele.
    Es ist übrigens – anders als immer wieder behauptet – in keinster Weise belegt, dass die Registrierung von Waffen die Sicherheit der Bürger erhöht. Das Gegenteil ist sogar der Fall.
    Außerdem benutzen Kriminelle – selbst die sehr Dummen unter ihnen – keine registrierten Waffen. Registrierte Waffen sind wie Ausweispapiere. Derartige Gegenstände nimmt man nicht mit, wenn man vorhat, eine Straftat zu begehen. Daher kommt es auch nur sehr selten vor, dass die Registrierung einer Schusswaffe ursächlich für die Aufklärung eines Verbrechens ist.

    Das zweitwichtigste Ziel der Waffengegner ist immer der Ausschluss von Waffenbesitz zur Selbstverteidigung. Damit entfällt einerseits der wichtigste Grund, um überhaupt Waffen zu besitzen. Andererseits zwingt man die waffenbesitzenden Bürger dadurch argumentativ auf eine ganz niedrige Ebene. Das wurde hier schon mehrfach erörtert: Wenn die Regierung – wie üblich – mit Sicherheit argumentiert und der Bürger mit Sport, Jagd, und Sammeln, dann ist vorgezeichnet, wer die Debatte für sich entscheidet, denn die Sicherheit steht im gesellschaftlichen Wertesystem immer über Sport, Hobby und Pflege von Flora und Fauna. Deswegen ist es von größter Bedeutung, dass Waffenbesitz zur Selbstverteidigung erlaubt ist.

    Die gegenwärtig hochgeladenen Aufsätze dürften bereits ausreichen, damit das jedem klar wird. Ich wünsche eine erkenntnisreiche Lektüre, und wie gesagt: die nächsten Übersetzungen kommen bald.

  5. Die Journalistin Emily Miller hat, als sie noch für die Washington Times gearbeitet hat, ein sehr interessantes Buch mit dem Titel „Emily Gets Her Gun: But Obama Wants to Take Yours“ geschrieben, welches 2013 herauskam. In Kapitel 6 widmet sie sich unter der Überschrift „‘Große Magazine‘ und andere Erfindungen der Antiwaffen-Rhetorik“ dem Thema High Capacity-Magazine, denn diese „großen“ Magazine stehen auch bei den amerikanischen Waffengegnern ganz oben auf der Liste jener Waffen(teile), die sie unbedingt verbieten wollen.

    Hier ein paar Auszüge:

    „Wenn sie in einen Waffenladen gehen würden und ein High-Capacity-Magazin verlangen würden, dann würde man Sie einfach nur anstarren. So etwas gibt es nicht.“ (Seite 63)

    „Der Begriff ‚High Capacity-Magazin‘ ist ein geheimer Codename, den die Waffengegner jedem Munitionsbehälter geben, der mehr Patronen fasst als sie einem Zivilisten zugestehen. Dieser Begriff wurde nur erfunden, um den Menschen Angst einzujagen und um sie zu verwirren.“
    (Seite 63)

    Weiter erklärt sie, warum ein Verbot von HC-Magazinen die Kriminalität nicht reduzieren wird:

    „Die Größe des Magazins ist für die Verbrechensbekämpfung aus zwei Gründen nicht relevant. Zum einen brauchen Kriminelle weit weniger als 10 Schuss. Christopher S. Koper, Professor für Kriminologie an der George Mason University, berichtet in einer Studie, die er 2004 für das Justizministerium anfertigte, dass ‚Angreifer im Durchschnitt weniger als vier Schüsse abfeuern, eine Zahl, die weit unter der 10-Schuss-Magazingrenze liegt‘.
    Zweitens geht das Wechseln eines Magazins sehr schnell und einfach.“ (Seite 64)

    Sogar die Centers for Desease Control (CDC), eine dem Robert-Koch-Institut vergleichbare Einrichtung, musste zugeben, dass ‚die Beweise nicht ausreichen, um die Wirksamkeit des Verbots von Magazinen mit hoher Kapazität festzustellen‘. (Seite 64)

  6. Nirgendwo auf der Welt sind so viele Waffen und Magazine im Umlauf wie in den Vereinigten Staaten. Wie schätzten amerikanische Polizisten die Gefährlichkeit von Magazinen mit einer Kapazität von mehr als 10 Patronen ein?

    PoliceOne, eine Plattform, über die 500.000 amerikanische Polizisten organisiert sind, machte 2013 eine Umfrage. Dabei wurde u.a. die Frage gestellt, wie Polizisten ein Verbot von sog. „großen Magazinen“ bewerten. Die Antwort der 15.000 Teilnehmer war überdeutlich: Praktisch alle Befragten (95 Prozent) sagten, dass ein Verbot dieser Magazine die Gewaltkriminalität nicht reduzieren würde.
    https://www.police1.com/gun-legislation-law-enforcement/articles/policeones-gun-control-survey-11-key-lessons-from-officers-perspectives-m4At3JUr9iHpA45K/

  7. Es gibt keine Belege, dass ein Verbot von Standardmagazinen – die Bezeichnung „große Magazine“ ist eine absichtliche sprachliche Irreführung – die Zahl der Opfer bei einem Amoklauf ernsthaft reduziert. Insoweit habe ich hier schon einmal kommentiert und dabei auf die Forschungsergebnisse von John Lott verwiesen: https://german-rifle-association.de/eugunban-entwurf-des-bmi/#comments (oberer Teil der Kommentarspalte).

    Die EU und das BMI haben nach meinem Kenntnisstand solche Beweise auch nie vorgelegt. Sie können es auch gar nicht, da sie nicht vorhanden sind. Trotzdem wurden diese Standardmagazine in der EU verboten.

    Diejenigen, die jetzt ihre Magazine anmelden, sind natürlich wieder einmal die rechtstreuen Bürger, nicht die Terroristen und nicht die organisierte Kriminalität. Das Verbot ist also nicht nur sinnlos, weil es die Zahl der Opfer bei einem Amoklauf nicht reduzieren wird, es richtet sich auch noch gegen die falsche Zielgruppe. Wie immer trifft man mit dem Waffengesetz erneut die Rechtschaffenen. Die Bösen bleiben wieder einmal unbehelligt. Die Bösen werden weiterhin High Capacity-Magazine haben!

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