Unser Mitglied rangemasterPD hat die deutsche Stellungnahme zur neuen EU-Waffenrichtlinie zusammengefasst und bewertet. Diese Stellungnahme wurde am 15. Dezember 2015 in Englisch veröffentlicht. Seine Bewertungen habe ich als Kommentar dargestellt.
Inhaltliche Zusammenfassung der deutschen Stellungnahme
1. Artikel 6 (1) Sondergenehmigungen
Zunächst wird darauf eingegangen, dass in dem Entwurf der EU Kommission keine Option für eine Ausnahmegenehmigung mehr vorhanden ist, siehe Artikel 6 (1). Die Notwendigkeit von Sondergenehmigungen für den Erwerb und den Besitz der verbotenen Feuerwaffen und Munitionsarten, wo dies nicht im Widerspruch zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung steht, wird ausdrücklich bejaht.
Für die Herstellung von verbotenen Waffen, die an Behörden verkauft werden, Gutachtertätigkeit oder den Transport von verbotenen Waffen können etwaige Genehmigungen erforderlich werden.
Aus meiner Sicht können auch für Sammler historischer Waffen etwaige Sondererlaubnisse erforderlich werden.
2 . Anhang I, Teil II Verbot von Halbautomaten die wie Kriegswaffen aussehen
Dieses Verbot wird als nicht nachvollziehbar angesehen, da im Verbot die physische Erscheinung der Waffe als Begründung für deren Gefährlichkeit angesehen wird. Zudem wird die Frage gestellt, wann eine halbautomatische Schusswaffe einer automatischen Feuerwaffe ähnelt. Es sollten viel eher technische Kriterien die entscheidende Rolle für eine Gesetzesgrundlage spielen.
Welche technischen Kriterien könnten wir hier vorschlagen?
Ist in Deutschland ein Bestandsschutz für Altbesitzer, unter Berücksichtigung des Rückwirkungsverbotess vorgesehen? Im Falle eines Verbotes, welches zu einer Enteignung des Vermögenswertes führen würde, muss im Vorfeld eine Regelung zur Entschädigung der Besitzer getroffen werden!
3. Artikel 2 (1) Frist von drei Monaten
Die Frist von drei Monaten kann für ein Gesetzgebungsverfahren unter keinen Umständen eingehalten werden. Zwei Jahre werden in Deutschland mindestens erforderlich sein, um EU Waffenrecht in nationales Recht umzusetzen.
Warum wurde eine derart kurze Frist vorgegeben die von Beginn an völlig unrealistisch ist?
4. Artikel 4 (4) Aufnahme in die Waffenregister der Mitgliedstaaten
Es sollte klarer formuliert werden, welche Arten von Schusswaffen in die Daten-Ablagesysteme aufgenommen werden müssen, da Alarm- und Signalwaffen, Salut- und akustische Waffen, Repliken und deaktivierte Waffen keine Schusswaffen im Sinne von Artikel 1 (1) sind.
Es bedarf einer weiteren Prüfung, ob die Registrierung von deaktivierten Waffen zu mehr Sicherheit führt, da mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand gerechnet wird.
Eine Registrierung von Alarm- und Signalwaffen, Salut und akustischen Waffen im nationalen Waffenregister stellt laut deutscher Stellungnahme kein Problem dar.
Weitere Punkte die näher spezifiziert werden sollen:
- Definition der wesentlichen Komponenten einer Schusswaffe
- Definition von Broker / Makler
- Definition der Alarm- und Signalwaffen (hier geht es u.a. um die Definiton des Begriffes „herkömmliche Werkzeuge“, mit denen ein illegaler Umbau in eine scharfe Waffe unmöglich sein soll)
- Definition von Salutwaffen und akustischen Waffen
- Definition von Repliken
Wer kommt für die entstehenden Kosten des Verwaltungsaufwandes auf? Wie wird die Bevölkerung im Falle einer Registrierpflicht informiert? Welche Fristen müssen geschaffen werden?
Artikel 4 (2): Kennzeichnungsvorschriften
Es wird eine EU weite einheitliche Identifikationsnummer gefordert, die eine schnelle Identifizierung und Rückverfolgbarkeit einer Waffe ermöglicht. Sie soll einheitlich angebracht werden. Die EU Kommission wird gebeten, ob ein Verbot eingeführt werden kann, dass Zivilpersonen Waffen aus staatlichen Beständen dauerhaft erwerben können.
Welchen Gewinn für die Sicherheit soll es mit sich bringen wenn zum Erwerb Berechtigte Waffen z.B. aus Altbeständen der Polizei erwerben, z.B. Sammler?
Artikel 4 (4): Waffenregister der Mitgliedstaaten
Daten sollen entsprechend der Lebensdauer der jeweiligen Waffe gespeichert bleiben. Die Register der Händler und Vermittler sollen mit dem System verbunden werden. In Deutschland ist die Bereitstellung einer „Kopfstation“ geplant.
Was auch immer das ist ?
(Anmerkung von Katja: Waffenhändler sollen künftig bei Verkäufen das Nationale Waffenregister selbst füllen. D.h. die Daten der Waffenhandelsbücher per X-Waffe online übertragen.)
5. Voraussetzungen für waffenrechtliche Erlaubnis
Verpflichtende psychologische Untersuchungen werden abgelehnt. Es bleibt die Frage, welche Art von medizinischen Tests erfolgen sollen, ob psychologische Teste Bestandteil sind und inwieweit die Behörde Zugriff auf Testergebnisse nehmen dürfen.
Ist in Deutschland eine Vereinbarkeit mit dem Patientenrechtegesetz und vor allem mit der ärztlichen Schweigepflicht gegeben?
6. Verbot von Kategorie A Waffen / Erwerb bzw. Übernahme durch Fernkommunikation (Onlinehandel)
Die Bestimmungen für den Besitz von verbotenen Waffen in Museen werden als überreguliert angesehen. Ein Wegfall etwaiger Sonderberechtigungen wird abgelehnt.
Der Online Handel wird als anfällig für Missbrauch angesehen und das Verbot findet Unterstützung. Es werden jedoch Fragen zur Klärung des Anwendungsbereiches gestellt:
- Sollten die Verbraucher vom Online-Geschäft ganz ausgeschlossen werden? (nur Business-to-Business-Handel)
- Sollen die Verbraucher Waffen nur von Händlern erwerben dürfen?
Inwieweit geht das BGB hiermit konform? Kaufverträge können zwischen natürlichen Personen und juristischen Personen abgeschlossen werden.
7. Artikel 7 (4): Befristung der waffenrechtlichen Erlaubnis auf maximal 5 Jahre
Von deutscher Seite aus wird eine unbefristete Erlaubnis ohne Überprüfung der Voraussetzung abgelehnt. Es soll diskutiert werden, ob eine Überprüfung der Bedingungen in Abständen ausreichend ist.
Auch hier ist die verfassungsrechtliche Frage des Bestandsschutzes und des Rückwirkungsverbotes für die bestehenden waffenrechtlichen Erlaubnisse zu stellen!
Deutschland ist für die Registrierung von SSW und für befristete Erlaubnisse? Habe ich das rihtig verstanden?
Was gedenkt die Politische Elite gegen ILEGALE WAFFEN zu unternehmen.
Lt – EU gibt es ja so cirka 60 Mill.in Europa !!!
Nicht sehen – Nicht hören – Nicht sprechen ?