Ein Gastbeitrag von Dirk Hummel.
Da in den letzten Monaten sowohl seitens der Waffengegner, als auch der Waffenbesitzer gelegentlich Vorschläge geäußert wurden, den Waffenbesitz für Alte und Behinderte einzuschränken, oder gar zu verbieten, oder diesen zumindest an periodische Eignungstests zu koppeln, machte ich mir hierzu die folgenden Gedanken. Da ich kein professioneller Autor bin, muss der folgende Text so genommen werden, wie er ist.
Ich sehe das bei den Waffen wie mit dem Straßenverkehr, deshalb hat das AAW mich auch gesperrt, weil sie mir nicht mit Klischees kommen konnten – ich habe als Querschnittgelähmter den “Krüppelbonus”. Ein unachtsamer Autofahrer (über 80 Jahre alt) schickte mich von meinem Motorrad in den Rollstuhl. Aber deshalb fordere ich keine Enteignung für Achzig-jährige oder irgendwelche Eignungstests ab einem gewissen Alter, weil das sinnfreier Blödsinn ist. Vor Gericht wird Motorradfahrern gerne eine Teilschuld angerechnet, auch wenn sie keine Schuld am Unfall tragen, weil der Gesetzgeber von einer generell höheren Risikobereitschaft ausgeht – so viel zum Rechtsbewusstsein unserer Justiz.
Ein Motorrad alleine macht nichts, ein Auto auch nicht und eine Waffe ebenso wenig. Unfalltote oder Mordopfer für politische Zwecke zu instrumentalisieren ist das Letzte, deshalb reagiere ich manchmal auch etwas ungehalten und wähle dafür auch entsprechende Termini – anders scheinen es viele nicht zu begreifen, aber dann reitet man lieber auf meiner Fäkalsprache rum, statt sich mit dem Inhalt meiner Worte auseinanderzusetzen.
Offensichtlich haben Waffenbesitzer trotz ihrer vermeintlichen von Grünen propagierten Mordlust keine signifikante Deliktrelevanz. Sogar die illegalen Waffen sind kaum zu bemerken. Obwohl die Zahl der Waffen ansteigt, sinkt die Verbrechensrate, weil Verbrechen nicht von Tatwerkzeugen ausgelöst werden, sondern von sozialen oder finanziellen Umständen. Ein schnelles Auto macht noch keinen Schumi, deshalb gibt es Unfälle. Ein Auto wird meist zu einem romantischen Kultgegenstand verklärt, die Auswirkungen von Masse in Kombination mit Geschwindigkeit oft unterschätzt, oder schlicht nicht erkannt. Bei Waffen ist das anders. Der Großteil der registrierten Waffenbesitzer ist sich des Potentials seiner Waffen bewusst und behandelt diese mit entsprechender Sorgfalt – so halten sich Unfälle oder Straftaten in einem irrelevanten Bereich.
Jung gegen Alt
Ein Achzigjähriger mag eventuell in seinem Alter über längere Reaktionszeiten verfügen, hat aber dafür in der Regel eine ausgeprägte Impulskontrolle. Bei Jugendlichen oder jungen Erwachsenen bis zum Alter von ca. 25 Jahren verhält es sich entgegengesetzt: die Reaktionszeiten sind bis zum Alter von gut 25 Jahren auf einem Maximum, das aber eventuell zu Lasten der Impulskontrolle.
Dass eine mediale Häufung von Straftaten mit Schusswaffen bei Personen im Alter von über 60 Jahren festzustellen ist, mag ein Indiz für eine altersbedingte Untauglichkeit sein. Es kann aber auch lediglich darauf verweisen, dass bei Besitzern von registrierten Waffen die Altersgruppe „Ü60“ eine statistische Häufung aufweist, da die Altersverschiebung der deutschen Gesellschaft sicherlich auch bis in die Gemeinde der Waffenbesitzer hineinreicht: Mikrokosmos-Makrokosmos. So liegt z.B. das Durchschnittsalter der Brandenburger Jäger bei 58 Jahren.
Ob es also Sinn macht einem Menschen mit beispielsweise grauem Star das Recht auf Waffenbesitz abzuerkennen, mag stark anzuzweifeln sein, denn es gibt sogar blinde Sportschützen, auch wenn diese recht selten sind.
Nur weil jemand aus Unwissen oder Ignoranz keinen Einblick in technische Abläufe vorweisen kann, ist das noch kein Grund Andere in ihrer Freiheit einzuschränken. Vor meinem Unfall war es mir auch ein Rätsel, warum Querschnittsgelähmte Anspruch auf einen speziellen Parkplatz haben, weil ich mir kein Bild davon machen konnte, wie es einem Rollstuhlfahrer überhaupt möglich ist, ein KFZ zu führen.
Jetzt weiß ich es besser und so sollte auch eine Gesetzgebung angegangen werden: kann man sich nicht auf persönliche Erfahrung berufen, sollte man sich aus einer Vielzahl von Quellen, welche sowohl Pro als auch Contra sein sollten, informieren, alles objektiv abwägen und dann angemessen regulieren, bzw. deregulieren.
Ideologien haben in einer Gesetzgebung nichts verloren, weil sie lediglich das extreme Weltbild einer bestimmten Gruppe widerspiegeln – das ist nicht frei, das ist totalitär und Deutschland sollte nach Kaiser, Hitler und Honecker eigentlich von Diktatoren geheilt sein, könnte man meinen.
Nachzuvollziehen ist ein Verlangen nach Überprüfung von Alten und Kranken durchaus auch aufgrund anderer Umstände. Solche Forderungen kommen oft von jüngeren Bürgern, welche oft nur dadurch hervorstechen, ein überproportional großes Selbstbewusstsein zu besitzen. Sie sind sogar oft sehr eloquent und gebildet, missen aber fachbezogenes Wissen in bestimmten Bereichen, weshalb sie sich trotz der zweifellos vorhandenen Intellektualität doch kein abschließendes Urteil über bestimmte Themen erlauben können. Denn Intellekt und Wissen können noch so hoch sein, sie ermöglichen eben doch keine Omnipotenz, wenn essentielle Details fehlen oder gar verfälscht wurden.
Bis zu einem gewissen Alter sind Körperkult, Jugendwahn und Angst vor Alter, Verfall, Krankheit und Ohnmacht vorhanden. Hinzu kommt eine Spur Arroganz, welche die permanente Forderung nach „Fortschritt“, „Erneuerung“ und „Veränderung“ zu einem unantastbaren Dogma erheben, welches jedoch den fatalen Fehler begeht, Erfahrung gänzlich auszublenden. Bereits erlebte Misserfolge werden somit unter Verweis auf Alter oder Herkunft der Debattanten einfach ignoriert oder gar damit begründet.
Meiner Meinung nach ist hier eine Umkehrung des Lernprozesses zu beobachten. Wo bisher Erfahrung als Ausgangspunkt für neue Ideen diente, verlangen heute einige Ideologen deren vermeintlich revolutionäre Ideen als Basis zu verwenden. Bereits erlebte Erfahrung wird mit Phrasen wie „altbacken“ oder „ewiggestrig“ indiskutabel gemacht.
Oft stellt sich heraus, dass so manche Idee so neu nicht ist und schon oft scheiterte. Dies wird dann wiederum damit gekontert, dass dieser Idee nur keine Chance gegeben wurde. Es mag vielleicht engstirnig anmuten, aber für mich sind Ideen, welche in 100 Jahren zu mehr als 200 Millionen Toten führten, nicht besonders revolutionär und ich schätze, dass an einem solch tödlichen System generell der Makel des Zwanges haftet, auch wenn er sich gerne unter dem Deckmantel von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit tarnt.
Dies sei am Rande noch zu bemerken.
Periodische Überprüfung
Vor der RAF war es auch in Deutschland möglich im Versandhauskatalog bestimmte Schusswaffen zu kaufen und für Jungs war es völlig normal auch mit Luftgewehr und Kleinkaliber umzugehen. Von einer erhöhten schusswaffenbezogenen Kriminalitäts- oder Mortalitätsrate wäre mir nichts bekannt. Außerdem ist der bedürfnisfreie Erwerb von Kategorie C und D Waffen zum Beispiel in Österreich und Schweiz bis heute legal und mit keinerlei nennenswerten Problemen verbunden.
Seit 1972 wird jeder legale Waffenbesitzer überprüft. Die Perioden werden immer kürzer, die Auflagen werden immer höher, die Gebühren immer teurer. Dabei ist nie untersucht worden, ob dies eine für Experten nachvollziehbare Art von Schutzfunktion für die Allgemeinheit hätte. Aktuell unterstellt die Erneuerung des Jagdscheins oder die Bedürfnisprüfung inklusive 2/6-Regel bei Sportschützen den Betroffenen potentiell kriminelles Verhalten, ohne dies auf signifikante Deliktrelevanz stützen zu können.
Ob und wie sich Maßstäbe finden lassen, registrierte Waffenbesitzer künftig dahingehend diagnostizieren zu können, ihnen ein gefahrloses Führen von Schusswaffen zuzugestehen oder abzuerkennen, ist schwer zu ermitteln. Eine generelle periodische Tauglichkeitsprüfung für Waffenbesitzer ist deshalb ein zweischneidiges Schwert. Einerseits besteht selbstverständlich ein nachvollziehbares öffentliches Interesse daran, andererseits kann aber auch die missbräuchliche Instrumentalisierung dieser Überprüfung zur schleichenden Entwaffnung genutzt werden. Für diesen Missbrauch gibt es seit dem Jahr eine Vielzahl von Fällen aus der Praxis. Wer kein Geld für die 2. oder 3. Instanz hat, gibt seinen Besitz auf. Doch wer kontrolliert die Kontrolleure?
Mit der physischen Gesundheit ist es auch so eine Sache: Wer definiert was gesund ist und was nicht?
Dürfen Krüppel (ich darf das sagen, ich bin selbst einer) Waffen besitzen? Muss Alten die Zuverlässigkeit aberkannt werden? Wer steckt die Grenzen ab und wer garantiert, dass dieser Maßstab nicht dazu instrumentalisiert wird, um an logischen Argumenten vorbei den Besitz einzuschränken?
Eine Überprüfung des Einzelfalls ist unabdingbar, da eine Schablone nur eine unzureichende Verallgemeinerung bedeutet.
In einem Rechtsstaat gilt die Unschuldsvermutung. Deshalb obliegt es freien Bürgern generell immer anzuzweifeln, ob eine periodische Überprüfung von zertifiziert gesetzestreuen und sachkundigen Bürgern rechtlich legitim sein kann oder ob eine durch Ideologen geschürte Paranoia zu außerordentlich asymmetrischen Maßnahmen und deshalb zu vorurteilsbehaftetem Aktionismus ausufert.
Als Faustregel würde ich persönlich festlegen, dass jeder, der ein Auto fahren darf, auch eine Schusswaffe besitzen dürfen sollte.
Warum? Weil man sich mit einem Auto permanent unter Stress mit anderen Verkehrsteilnehmern konfrontiert sieht und dies trotz der deutlich bemerkbaren Mortalitätsrate gesellschaftlich akzeptiert wird.
Niemand – außer den üblichen Verbotsideologen – würde heutzutage ernsthaft den Besitz eines KFZ anzweifeln.
Angesichts der bekannten Daten spielt der vermeintliche Herstellungszweck einer Waffe keine Rolle mehr, da dieser durch die Statistik ad absurdum geführt wird. Wer also den Tod von Menschen im Straßenverkehr billigend als Kollateralschäden einer industrialisierten Spaßgesellschaft in Kauf nimmt, jedoch anderen Waffenbesitz verbieten will, ist – gelinde gesagt – ein Heuchler.
Wie bei so vielen Dingen muss auch beim Waffenbesitz die Unschuldsvermutung greifen. Denn so wie Führerscheinneulingen nicht pauschal unterstellt wird, das Fahrzeug nur für Amokfahrten, Raubzüge oder Umweltverschmutzung nutzen zu wollen, muss auch ein Waffenbesitzer eine Waffe besitzen dürfen, ohne von welcher Seite auch immer umgehend die Diagnosen „Minderwertigkeitskomplex“, „Kompensation“ oder „Geisteskrankheit“ untergeschoben zu bekommen, da solche Pauschalisierungen jeglicher logischen Grundlage entbehren. Daran ändern auch aus dem Zusammenhang gerissene oder verzerrt präsentierte Aussagen vom Kriminologen Pfeiffer, oder der GdP nichts – wer Fakten verdrehen muss, um seine Argumente zu unterstreichen, kann nicht im Recht sein.
Sind Alte und Behinderte eine potentielle Gefahr für die Allgemeinheit, sobald sie Waffen führen?
Die Statistik zeigt, dass aktuell Alte und Behinderte eher die Opfer von Gewalttaten werden, die Zahl von Rentnergangs, Rollstuhlbanden und Krückstockschlägern hält sich im überschaubaren Rahmen und bedarf keiner behördlichen Aktionen.
Sollte der Besitz von Gegenständen an einen Zweck gebunden sein, sprich, sollte es nur Kampfsportlern erlaubt sein, ein Nunchaku oder ein Tonfa zu führen?
Die Nutzlosigkeit eines Verbotes von Einhandmessern und anderen Gegenständen ist offensichtlich. Ein Verbrecher wird diese Gegenstände weiterhin führen und ein gesetzestreuer Bürger würde sie nie für Straftaten einsetzen. Die Entwaffnung von Personen, die nie mit dem Gesetz in Konflikt traten, wird Verbrecher nicht von ihren Taten abhalten.
So wie die Art, oder der von Waffengegnern so oft heruntergebetete “Verwendungszweck” des Gegenstandes, nur eine untergeordnete Rolle spielt, ist auch das Alter oder der körperliche Zustand des Besitzers ein vernachlässigbarer Faktor. Es gibt weitaus gefährlichere oder im Gefährdungspotential einer Schusswaffe ebenbürtige Gegenstände oder Substanzen, die nach wie vor von Alten oder Behinderten besessen werden können, ohne bei Dritten irgendwelche Zweifel oder Ängste auszulösen.
Ein Auto oder bestimmte Medikamente in den falschen Händen haben ein ebenso zerstörerisches Potential wie ein großkalibriger Halbautomat. Aber da die Medien kein Interesse an Amokfahrten oder Giftmorden haben, wird Angst asymmetrisch gegen Schusswaffen geschürt, obwohl definitiv und nachweislich wesentlich mehr Menschen durch missbräuchlichen oder fahrlässigen Umgang mit Fahrzeugen oder giftigen Substanzen ihr Leben verlieren, sofern wir Kriege außer Acht lassen.
Aber die spielen beim Thema Jagd/Schießsport/Sammeln auch keine Rolle, obwohl Waffengegner gerne versuchen, eine Kausalkette zu erzeugen. Die Kombination bestimmter Gegenstände mit bestimmten Altersgruppen oder Menschen mit bestimmten körperlichen Merkmalen haben also keinerlei signifikanten Einflüsse auf die Deliktrelevanz oder die Statistik im Allgemeinen.
Wie gesagt: Es gilt die Unschuldsvermutung und angesichts der Tatsache, dass vor wenigen Jahrzehnten trotz liberalerer Waffengesetze kein nennenswertes Mehr an damit einhergehenden Straftaten zu verzeichnen war, will ich davon ausgehen, dass die Ursache nicht bei den Waffen oder einer wie auch immer gearteten Gesetzgebung zu suchen ist.
Selbstverteidigung ist nicht Selbstjustiz
Die Gleichsetzung von Selbstverteidigung und Selbstjustiz muss auch aus den Köpfen der Bürger. Die angemessene Abwehr gegen einen unmittelbar bevorstehenden oder aktuell bestehenden Angriff kann keinesfalls mit Ramoboallüren oder Cowboytum assoziiert werden. Der Schutz des eigenen Lebens und das Recht auf physische und psychische Unversehrtheit ist ein über Jahrhunderte erkämpftes und international anerkanntes Menschenrecht und hat von hoplophoben Ideologen nicht angezweifelt zu werden, da dies das gesamte existierende Gesellschaftskonstrukt aus den Angeln heben würde.
Es mag noch so sehr von manchen belächelt werden und ich mag mir damit sogar heftige Kritik aus den eigenen Reihen einfahren, aber in meinen Augen ist Waffenbesitz ein Grundrecht – kein aus gesellschaftlichen Konstrukten interpretierbares Privileg, sondern ein Grundrecht. Denn erst die Waffe unterscheidet den Menschen vom Tier, wenn ich hier frei nach Dr. Georg Zakrajsek interpretieren darf.
Die Existenz eines Gegenstandes hat keinerlei Einfluss auf eine Person, bzw. eine Waffe macht noch keinen Verbrecher. Hier unterscheidet sich der Waffenbesitzer vom Schuhfetischisten, denn Waffenbesitz hat keine sexuelle Komponente, auch wenn dies von unqualifizierten Personen gerne unterstellt wird. Selbst wenn dies der Fall wäre, fehlt hier trotzdem der Übergang vom Objekt der Begierde zur Tötung von Drittpersonen. Jemand der auf Pumps onaniert, wird auch nicht wegen einer Kleinigkeit zum Würger oder Messerstecher und falls doch, tragen die Pumps daran keine Schuld.
Was ich bei Waffengegnern ebenfalls bemängle, ist die sich selbst widersprechende, selektive Argumentation, die sie oft zum Thema Waffenbesitz allgemein, aber auch gezielt bei Alten und Behinderten anwenden. Sie biegen sich es einfach so zurecht, wie sie es gerne hätten.
Einerseits herrscht die These, dass ein Einbrecher auf Gewaltanwendung verzichten würde, wenn man ihn nur auf die eigene Wehrlosigkeit hinwiese und ihm freiwillig alles gibt, was er verlangt. Andererseits wird betont, dass Selbstverteidigung mit einer Waffe auch für das angegriffene Opfer gefährlich sein kann, weil der Täter die Waffe an sich reißen und gegen das Opfer verwenden würde.
Radikalpazifistische Täter einerseits, was schon einen Widerspruch in sich darstellt, und gleichzeitig die Spekulation auf unbesiegbare Kampfsporträuber mit katzenhaften Reflexen, die alle Abwehrtechniken ihrer Opfer mit bloßen Händen problemlos überwinden können.
Selbst Lesern, die von Selbstverteidigung nicht viel wissen, müssen spätestens hier wohl entweder in schallendes Gelächter ausbrechen oder zumindest die Zurechnungsfähigkeit mancher Antis anzweifeln.
Eine besonders weit verbreitete Kategorie der Antis ist der sogenannte “Emotionstourist”. Das ist eine Person die sich an Emotionen oder Erfahrungen anderer Personen ergötzt, um die eigene innere Leere zu füllen. Ähnlich einem Sadisten, aber ohne anderen dabei Schmerz zuzufügen. Diese Personen kokettieren gerne damit, vom Schicksal anderer äußerst betroffen zu sein und stellen sich damit permanent in den Vordergrund.
Sie versuchen alle davon zu überzeugen, selbst ebenfalls beinahe so stark zu leiden wie ein direkt Betroffener und hängen sich wie Blutegel an alles, was ihnen den nächsten Gefühlsschub besorgen kann. Nicht selten wird diese Verhaltensstörung auch noch gewinnbringend eingesetzt. So manches Buch über Amokläufe ist das Ergebnis solcher Schicksalsparasiten.
Natürlich würden diese Personen ihren Fetisch niemals zugeben und ein Fingerzeig darauf wird mit äußerster Empörung, Nazivorwürfen und dem Hinweis auf emotionale Verebbung des Kritikers mit aller Gewalt denunziert. Nicht selten ohne damit einhergehende Genugtuung, da man ja wieder im Rampenlicht steht und auch der Empörungsschub die kleine Dosis Nervenkitzel beschert, die man so dringend benötigt, um für ein paar Augenblicke die eigene Bedeutungslosigkeit ausblenden zu können.
Aus diesem Grund sind Alte und Behinderte bei solchen Personen nur gerne gesehen, wenn sie hilfsbedürftig sind. Bewaffnete und selbstbewusste Alte und Behinderte passen nicht in das Bemutterungs- und Mitleidenskonzept dieser Menschen, deshalb bekriegen sie das regelrecht.
Fazit
Abschließend ist also zu vermerken, dass eine Bedürfnis- oder Eignungsprüfung für das Führen von Waffen oder deren Besitz im Allgemeinen nicht vom Alter oder körperlichen Zustand des Besitzers abhängen kann, da die sonstigen Faktoren das alles überwiegen. Sofern der potentielle Waffenbesitzer gewisse Voraussetzungen erfüllt, die da zum Beispiel wären: Volljährig, einwandfreier Leumund, Sachkunde, regelmäßiges Training, spricht aus meiner Sicht nichts gegen Waffenbesitz für Zivilpersonen und dies muss auch nicht an ein Bedürfnis geknüpft sein – der Grund ergibt sich aus der generellen Unschuldsvermutung und dem Recht auf Selbstschutz.
Im Falle eines Führens in der Öffentlichkeit würde ich noch eine verpflichtende periodische Teilnahme an Schießkursen anraten, welche ein angemessenes Reagieren in Stresssituationen ermöglicht, sofern das unter „Laborbedingungen“ eben möglich ist, hier wäre zum Beispiel die Freigabe für Combat-Schießen, oder andere in anderen Ländern seit jeher legalen Techniken für den Zivilsektor erforderlich.