Die Qualität von Presseartikeln über das Waffenrecht, lässt sich in der Regel an dem Wörtchen “Waffenschein” ablesen. Aussagen wie: “Er besaß die Waffen legal, denn er hatte einen Waffenschein”, durften wir schon des öfteren lesen und wer sich mit legalem Waffenbesitz auch nur ein wenig auskennt, muss unweigerlich mit dem Kopf schütteln.
Das es auch anders geht, zeigt nun die Nordwest Zeitung:
Die WBK ist nicht zu verwechseln mit dem Waffenschein: Letzteren benötigt jeder, der „eine Schusswaffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des befriedeten Besitztums zugriffsbereit führen“ möchte. Das heißt: Ich darf mir zwar eine Waffe mit meiner erteilten WBK kaufen (wenn ich nachweisen kann, dass ich sie in einem Behältnis der entsprechenden Sicherheitsstufe aufbewahre), aber ich darf mit ihr nicht – salopp gesagt – spazieren gehen.
Da könnten sich Spiegel, Focus, Bild und Konsorten gerne eine Scheibe abschneiden.
Hier geht es zum vollständigen Artikel:
http://www.nwzonline.de/blaulicht/schiesswuetige-sind-hier-fehl-am-platz_a_2,0,2652878852.html
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