#DEGunban: Update vom April zum Magazinverbot
Wie wir im November bekannt gaben, wurde bei der EU eine Beschwerde gegen Deutschlands Bundesregierung eingereicht. Mittlerweile hat die EU-Beschwerde auch (mehrere) Kennzeichen, für jeden Mitkläger eines. Frappierend ist, dass die EU Kommission auf ein Vertragsverletzungsverfahren verzichten darf, auch wenn ein Vorstoß vorliegt: rot unterstrichener Text: Und auch wenn die EU Kommission ein Verfahren einleitet, weiterlesen…