„2000 Waffen bei Rechtsextremen beschlagnahmt“ – solche und ähnliche Beiträge geisterten letzte Woche durch die Presse. Aber was ist dran, an den „Waffenfunden“? Muss man jetzt Angst vor Waffenarsenalen bei Rechtsextremen haben?
Im niedersächsischen Winsen hat die Polizei bei der Durchsuchung mehrerer Wohnungen knapp 20 Waffen einer rechtsradikalen Gruppe sichergestellt. Dabei handelt es sich vor allem um Softair- und Deko-Waffen sowie ein Bajonett.
In Deutschland gelten nun einmal viele Gegenstände, welche keine oder keine große Gefahr darstellen rechtlich als Waffen.
Etliche dieser Verbote sind sinnlos, da sie von Leuten durchgesetzt wurden, die weder Fachwissen noch Fachkompetenz auf diesem Gebiet haben. Viele Regelungen wurden aus dem Bauch heraus gemacht, weil ein Argument „plausibel klingt“ – auch, wenn es faktisch völliger Blödsinn ist.
So kann man wohl auch die riesigen „Waffenfunde“ erklären, die die Statistiken dann schmücken.
Das Blog „Law, Guns and Freedom“ klärt auf:
https://lawgunsandfreedom.wordpress.com/2016/10/01/2000-waffen-bei-rechtsextremen/
Sorry, Softair sind bis 0,5 Joul frei ohne Altersbeschränkung.
Allerdings gilt das Führverbot nach § 42a wenn sie wie echte Waffen aussehen.
Reizgas (CO 2) ist frei ab 14 Jahre und darf auch ab 14 geführt werden.
Titel verschiedener Lügenmedien: „2000 Waffenfunde bei Rechtsextremisten im vergangenen Jahr“ usw.
Diese „Waffen“ sind aber:
– Druckluftwaffen (Luftgewehre, Luftpistolen, CO2-Waffen, max. 7,5 Joules), Erwerb frei ab 18 J
– Dekowaffen (nicht schußfähig), Erwerb frei ab 18 J
– AirSoft (0,3 Joules), Erwerb frei ab 18 J
– Schreckschuß, Erwerb frei ab 18 J, Führen nur mit kleinem Waffenschein
– Reizgas, Erwerb und Führen frei ab 18 J
KEINER der sichergestellten Gegenstände ist eine verbotene Waffe oder eine illegal erworbene Waffe (d. h. ohne WBK)!
KEINER der sichergestellten Gegenstände wurde bei einer Straftat eingesetzt!
Angesichts der rezenten BRANDANSCHLÄGE der ANTIFA an Fahrzeuge von (für das System) unbequemen Politikern und Aktivisten ist es fraglich:
1) ob die Antifa und ähnliche Gruppierungen echte Schusswaffen illegal lagern
2) warum weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft in diese Richtung ermitteln
Fraglich ist ja nicht, was jemand als „Waffe“ bezeichnet sondern ob und warum es eine „illegale“ Waffe sein soll. Bei einem Bayonett ist das m.E. fast so schräg wie bei Softair-„Waffen“, mit denen wir früher sogar als Kinder noch in der Öffentlichkeit spielten. Letztlich ist jedes Messer als „waffe“ einsetzbar – ebenso wie jeder Knüppel, Griff von Schrubbern und Besen, Griffe von Absperrhähnen als „Schlagringe“, Nagelpistolen und Teppichcutter, wobei letztere eigentlich definitionsgemäß als „Einhandmesser“ verboten sein können. Selbst Schreckschußpistolen und Pfefferspray werden oft in Wohnungen „gefunden und beschlagnahmt“, was dann als „Waffenfund“ gefeiert wird. Folgte man der Argumentation macht man sich schon zum Kriminellen, wenn man legale Waffen oder auch nur derartige Gegenstände erwirbt und daheim aufbewahrt, während man zB die falsche politische Meinung vertritt oder auch nur Opfer einer Hausdurchsuchung durch Verleudmung wird…