Am 22.03.2021 schrieb des Innenministerium die Verbände an: Das Waffenrecht soll – vermeintlich auf Grundlage von Erkenntnissen nach Hanau – weiter verschärft werden. Den (im Gegensatz zu den vom Steuerzahler zwangsalimentierten Menschen im BMI) meist ehrenamtlich arbeitenden Verbänden blieb eine knappe Woche zur „Stellungnahme“.
Bei waffenrechtlichen Erlaubnissen werden Abfragen diverser Behörden untereinander noch verstärkt. Dies macht natürlich Aufwand und verzögert die Verfahren. Wir verweisen für umfangreichere Kritik auf die Stellungnahmen der Verbände (am Ende dieses Textes).
Gesunder Menschenverstand
Die einzig möglicherweise sinnvolle Regelung in diesem unsäglichen Gesetzesentwurf macht deutlich, dass Staatsbedienstete offensichtlich aufgefordert werden müssen, ihren gesunden Menschenverstand zu gebrauchen. Dies ist erschreckend. Die Regelung ist offensichtlich auf Hanau gemünzt und soll sicherstellen, dass auch Strafverfolgungsbehörden (wie der Generalbundesanwalt) bei offensichtlich psychisch Kranken nachfragen dürfen, ob der Verdächtige legaler Waffenbesitzer ist:
Hierzu werden alle Behörden verpflichtet, im Fall des Bekanntwerdens von Tatsachen über eine Person, die Bedenken gegen deren Zuverlässigkeit nach § 5 begründen oder die auf eine aufgrund einer psychischen Störung bestehende Eigen- oder Fremdgefährdung hinweisen, bei der für den Wohnsitz der betroffenen Person zuständigen Waffenbehörde abzufragen, ob die betreffende Person Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist.
Nicht erwähnt wird, dass die Beteiligten beim Generalbundesanwalt diesen simplen Anruf bei der örtlich zuständigen Polizei auch ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage hätten durchführen können. Hanau hätte vermieden werden können, wenn man einfach die bestehenden Gesetze und den gesunden Menschenverstand angewandt hätte. (Wir berichteten vor einem Jahr)
Je komplexer, desto mehr Möglichkeiten
Das Waffenrecht ist mittlerweile so komplex, dass selbst Fachleute nicht mehr durchblicken. Im Konfliktfall wird der legale Waffenbesitzer aufgrund kleinster Vorwürfe zunächst präventiv enteignet, die Erlaubnisse werden entzogen, die Waffen sind weg. In der Asservatenkammer ist auch nicht sichergestellt, dass man die Waffen nach jahrelangem und teuren Prozess vor den Verwaltungsgerichten wieder unbeschädigt zurück bekommt. So werden rechtlich Strukturen zur Enteignung der legalen Waffenbesitzer geschaffen.
Servus, ärztliche Schweigepflicht?
Durch die Einbindung der Gesundheitsämter wird der Konformitätsdruck weiter erhöht. Sind zukünftig möglicherweise Jagdschein und WBK gefährdet, wenn man für sich oder seine Kinder Impfungen verweigert oder verfassungswidrige Corona-Anordnungen nicht befolgt (es gibt genügend Urteile von Gerichten, welche Maßnahmen und Verordnungen als rechtswidrig klassifizieren)? Werden psychisch hilfebedürftige Waffenbesitzer faktisch daran gehindert, ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen?
Vollzugsproblem statt Lücken
Zugleich werden die Behörden durch umfangreiche Regelabfragen so gebunden, dass sie íhrer Kontrollfunktion nicht mehr hinreichend nachkommen können. Den Kriminellen interessiert das nicht. Er besorgt sich Waffen illegal und lacht über ein Deutschland, das sich ideologisch in Überregulierung verstrickt statt reale Probleme anzugehen. Dystopisch wirkt der Eindruck, dass Regierung und Staat mittlerweile Angst vor dem Volk haben und nicht nur durch Gräben vor dem Reichstag die eigene Blase schützen wollen.
Zum Weiterlesen
Referentenentwurf vom 22.03.2021 (Gesetz zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen)
Stellungnahme des DSB vom 29.03.2021
Stellungnahme des Deutschen Jagdverbandes vom 30.03.2021
Stellungnahme des VDB vom 30.03.2021
Stellungnahme der Verbände im FWR (Forum Waffenrecht)
Vor erteilen einer waffenrechtlichen Lizenz zu überprüfen, ob jemand körperlich, mental und von Vorstrafenregister und Verfassungstreue her geeignet ist, eine Waffe zu besitzen, ist richtig.
Allerdings muss man das dann auch gewissenhaft und kompetent durchführen, woran es nachweislich hapert. Und dies gilt nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Staatsbedienstete selbst. Dazu unten mehr, denn das beste sollte man sich für den Schluss aufheben. 😉
Im Gegenzug zu einer vollumfänglichen Prüfung einer Person auf Eignung für den Umgang mit Waffen sollte man dann aber auch den unwichtigen Kleinkram wie Magazingröße, Kaliber, Waffenbauart, oder besonders auch dem Ausufern der Regelungen bei der Aufbewahrung selbst von vergleichsweise harmlosen Schreckschusswaffen, mal ganz gepflegt als Kriterien sausen lassen, denn diese ganzen Fallstricke führen nur dazu, dass Waffenbesitzer, die zwar eigentlich keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen, aber bzgl. Regelungswut des Gesetzgebers nicht ganz up to date sind, oder das Gesetz wegen Unübersichtlichkeit oder missverständlicher Formulierungen einfach falsch verstanden haben, sofort enteignet und über Jahre für den Waffenbesitz gesperrt werden.
Nirgendwo steht geschrieben, dass nur Juristen mit dem Fachgebiet Waffenrecht Waffenbesitzer sein dürfen, da nur Juristen mit diesem Fachgebiet im Moment überhaupt in der Lage sind, das überkomplizierte deutsche Waffenrecht in jeder Situation rechtskonform auszulegen.
Ein Recht, was vom Privatbürger erwartet, dass er oder sie jederzeit nicht nur den Gesetzestext juristisch wasserdicht interpretiert, sondern sogar sämtliche irgendwo im Bundesgebiet durch Gerichte mal irgendwann gesprochene Urteile im Schlaf aufsagen kann, ist kein Recht, sondern ein Hindernis. Und das fällt eindeutig unter das Schikaneverbot.
Beim Autobesitz oder allgemein dem sich Bewegen im Straßenverkehr haben wir diese unübliche Auslegung von Recht nicht. Wer mal falsch geparkt hat, zu schnell gefahren ist, oder ein Verkehrsschild übersehen hat, dem droht zwar ein Bußgeld damit das Fehlverhalten möglichst nicht einreißt, das Auto oder der Führerschein wird aber nicht eingezogen. Auto und Führerschein werden üblicherweise erst dann eingezogen, wenn der Fahrer sich als Wiederholungstäter, lernresistent oder unfähig erweist. Wenn der versehentliche Verstoß zu massiven Kollateralschäden geführt hat, ist dies sicherlich nochmals anders zu werten, als wenn gar nichts passiert ist. Aber bei einem versehentlichen Verstoß der keine Folgen nach sich gezogen hat, sollten die Konsequenzen auch entsprechend milde ausfallen. Genau dieser Ansatz ist richtig und entspricht dem in der Juristerei üblichen Grundsatz von „es kommt darauf an“.
Ein Versehen oder ein Missverständnis wird in Deutschland rechtlich normalerweise anders sanktioniert, als eine Absicht oder eine offensichtliche Unfähigkeit.
Aber eben mit einer ganz prominenten Ausnahme: Dem Waffenrecht.
Es stellt sich die Frage, wie der Gesetzgeber dazu kommt, Waffenbesitzer rechtlich schlechter zu stellen, als z.B. Autobesitzer. Einem Autobesitzer direkt seinen Wagen und seinen Führerschein wegzunehmen, weil er falsch geparkt hat, steht außerhalb jeder Verhältnismäßigkeit.
Bei Waffenbesitzern ist das eigentlich nicht anders.
Die immer wieder vorgebrachte Gefährlichkeit von Schusswaffen, die deswegen zu einer härteren Interpretation des Rechts führen müsste, ist grober Unfug:
Es gibt mittlerweile unzählige und in der Anzahl in den letzten Jahren stetig ansteigende Zahlen bei als Waffe missbrauchten Autos, die vom Fahrer in voller Absicht(!) in Menschengruppen gefahren werden, um diese zu töten. Der aktuellste Fall datiert auf den 03.04. dieses Jahres in Iserlohn, wo ein Autofahrer vor einem Kinderspielplatz in eine Gruppe Menschen gefahren ist.
Dennoch kommt der Gesetzgeber hier nicht auf die Idee, dem normalen Autobesitzer seinen Wagen wegzunehmen, weil er falsch geparkt hat. Warum nicht?
Ganz einfach:
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun und muss deshalb ganz anders beurteilt werden.
Genauso wenig, wie ein unabsichtliches Falschparken einem beabsichtigten Mord mit dem Auto gleichzusetzen ist, ist ein in Unwissenheit erfolgter Verstoß gegen das Waffenrecht gleich zu sanktionieren, wie ein in voller Absicht erfolgter Mordversuch oder Mord mit der Schusswaffe.
Wer mit einer Waffe sorgsam und verantwortungsbewusst umgeht, er oder sie mental geerdet ist und voll und ganz hinter unserer Verfassung steht, der ist für den Besitz einer einschüssigen Flinte oder einer Kleinkaliberpistole zudem genauso geeignet, wie für den Besitz einer halbautomatischen (theoretisch sogar einer vollautomatischen) Büchse mit 30 Schuss Magazin. Und zwar unabhängig davon, ob diese „militärisch“ aussieht, oder nicht. Denn das Aussehen einer Schusswaffe ist für ihre potentielle Gefährlichkeit absolut egal. Wie auch bei einem Auto, denn mit einem spritsparenden Ford Fiesta kann ich Menschen genauso überfahren, wie mit einem hubraumstarken Porsche Cayenne.
Und jetzt zurück zum Anfang zur Gewissenhaftigkeit und Kompetenz derer, die das Waffenrecht umsetzen sollen. Im Staatsapparat hat man, trotz meiner andauernden Hinweise, ein Problem noch nicht wirklich verinnerlicht und bisher nur eingeschränkt verstanden:
Die Tätigkeit im Staatsapparat spricht nicht von den gleichen rechtlichen Verpflichtungen frei, die dem Normalbürger auferlegt werden. Im Gegenteil, es geht sogar darüber hinaus:
§ 64 BBG (1) Eidespflicht, Eidesformel:
„Beamtinnen und Beamte haben folgenden Diensteid zu leisten: „Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.““
Jetzt stelle ich mir die Frage, wieso private Waffenbesitzer rechtlich schlechter gestellt sind, als Waffenträger im Staatsdienst, obwohl die Gefahr des Missbrauchs im Staatsdienst viel größer ist, denn ein Irrer, ein politisch-religiöser Extremist oder sogar ein infiltrierter Staatsfeind hat im Staatsapparat nicht nur direkten Zugriff auf Waffen und Munition, teils sogar auf vollautomatische Waffen und Kriegsgerät was dem Privatbürger alles generell verwehrt wird, er hat auch Zugriff auf sämtliche Datenbanken und kann deshalb im Staatsdienst mit den dort verfügbaren Waffen und Informationen viel mehr Schaden anrichten, als ein Privatbürger es jemals könnte.
Während der private Legalwaffenbesitzer mittlerweile so stark durchleuchtet wird, dass man jederzeit ohne Röntgengerät bei Tageslicht die Knochen sehen kann, brauche ich als Staatsfeind oder Revoluzzer nur gute Schauspielkünste und einen langen Atem, indem ich eine Karriere im Staatsdienst anstrebe. Wenn ich dort dann angekommen bin, habe ich Zugriff auf all die schöne Hardware und all die Informationen, die ich brauche, um dieses Land unter meine Kontrolle zu bringen. Und nein, das ist nicht etwa eine steile Hypothese eines politischen motivierten „Waffennarren“, um das deutsche Waffenrecht auszuhebeln, das ist Fakt.
Ein Fakt, der sich mit Beweisen untermauern lässt.
Mit Beweisen, von denen dieser Staat nichts hören will.
Was nur einen Schluss zulässt: Dieser Staat ist von Staatsfeinden bereits gekapert worden.
Und ein Staat, der von Staatsfeinden gekapert worden ist, hat jegliche rechtliche Legitimation verloren. Und damit auch die Legitimation, Recht zu sprechen und Recht durchzusetzen.
Und zwar auch das Waffenrecht.
Ich warte immer noch auf ein Angebot.
Im September ist Bundestagswahl.
Und wir sitzen am längeren Hebel.
@schmiedvonkochel
Vier Tage Frist ist zwar in der Tat zu kurz, die 14 Tage sind üblich, es geht aber noch dreister:
Ich habe von der Polizei schon Zahlungsbescheide mit einer Frist von einem einzigen(!) Tag bekommen. Das war schon eine ziemliche Frechheit und hatte vermutlich einen Hintergedanken.
Eine Frist von vier Tagen! Man tut ja gerade so, als wäre Gefahr im Verzug, was nicht der Fall ist. Im Rechtsverkehr sind Fristen von mindestens 14 Tagen üblich. Vier Tage sind eine absolute Respektlosigkeit. Ich darf an den Grundgedanken des rechtlichen Gehörs nach Artikel 103 Abs. 1 Grundgesetz erinnern. Auch § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz bringt diesen Gedanken auf rechtliches Gehör zum Ausdruck.
Es ist unfassbar, was die Behörden über den Täter von Hanau bereits wussten, ohne einzuschreiten:
„So ist pressebekannt, dass er im Jahr 2002 wegen wahnhafter Vorstellungen gegen seinen Widerstand in Handschellen in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen werden musste. Dort soll eine Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis in Verbindung mit Paranoia diagnostiziert worden sein. Im Jahr 2007 griff er einen Wachmann der Universität Bayreuth an, 2010 und 2018 wurde er des Drogenschmuggels verdächtigt. Bis zum Tattag soll er in 15 polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Akten aufgetaucht sein, davon fünf Mal als Beschuldigter, bevor er im November 2019 gegenüber dem Generalbundesanwalt eine neunzehnseitige Strafanzeige stellte, welche sich teilweise mit seinem nach der Tat entdeckten Pamphlet deckte. Trotz dieser Vorgeschichte wurden ihm zwei Waffenbesitzkarten und ein Europäischer Feuerwaffenpass erteilt und kein Entzugsverfahren eingeleitet, nicht einmal eine psychiatrische Begutachtung angeordnet.“
Quelle: Stellungnahme der Verbände im FWR (Forum Waffenrecht) , Seite 1 (Link ist oben unter „Zum Weiterlesen“
All das führte nicht zum Entzug seiner WBKs. Respekt, da haben die Behörden wieder einmal gut geschlafen. Auffällig war übrigens auch beim Amoklauf auf das Gutenberg-Gymnasium in Erfurt 2002, dass die Waffenbehörde schlecht gearbeitet hatte. Trotzdem wurde auch damals anschließend das Waffenrecht verschärft anstatt erst einmal vor der eigenen Haustüre zu kehren, also die Mitarbeiter in den Waffenbehörden besser auszubilden (und vielleicht auch besser zu bezahlen?).
Man muss sich in aller Deutlichkeit klarmachen, dass man in allen demokratisch verfassten Staaten das Waffenrecht in der Regel nicht einfach so verschärfen kann. Man braucht einen Grund, wenn man das tun will. Es gibt praktisch nur einen einzigen Grund, mit dem man gegenüber den Bürgern eine Verschärfung des Waffengesetzes begründen kann, und das ist ein Amoklauf (mit vielen Toten).
Seit 1970 gilt bei uns der Grundsatz, „möglichst vielen Bürgern verwehren, sich zu bewehren“. Die schrittweise Abschaffung des privaten Waffenbesitzes ist seither Programm. Man darf daher für Hanau die Frage stellen, ob die waffenrechtlichen Erlaubnisse absichtlich nicht widerrufen wurden…
Dieser Artikel ist gut geschrieben und bringt das Thema auf den Punkt.
Was ich aber vermisse, von den IG´s wie auch den Verbänden, ist die Verbreitung der Information außerhalb der eigenen Reihen.
Es leider nicht erkennbar ob und in welcher Form diese Webartikel auch den Medien zugespielt werden, bzw. ob diese von den Medien überhaupt aufgegriffen werden.
Wir haben Wahljahr und neben dieser aktuellen Waffenrechtsverschärfung, steht uns ein ziemlich dunkles Zeitalter bevor, wenn die Grünen es schaffen in eine Regierungskoalition zu kommen. Noch schwieriger und dunkler wird es, wenn aufgrund der Dummheit der aktuellen Regierungskoalition der nächste Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin von den Grünen gestellt werden würde.