So lautet das Universalargument der Waffenlobby in Deutschland! Hilft uns dieses Argument aber tatsächlich auch weiter?
Ich denke eher nein! Jedenfalls nicht mehr, denn das schärfste Gesetz hilft nichts gegen gesetzeswidrigen Missbrauch von Waffen oder Gegenständen, die als Waffen missbraucht werden. Und es spielt keine Rolle, ob man eine legale Schusswaffe sein Eigen nennt oder mit einem 12,1 cm langen feststehenden Messer jemanden verletzt oder getötet hat, oder dies mit der Blumenvase von Oma geschah.
Ich bin kein Freund und kein genereller Fürsprecher der Selbstverteidigung mit Schusswaffen, aber wenn solche Taten wie jüngst in Dossenheim passieren, stelle ich mir folgende Fragen:
“Wie hätte man den Tatverlauf verhindern oder eindämmen können?”
“Hätte das Vorhandensein einer Schusswaffe bei einem der Anwesenden Sitzungsteilnehmer, die Tat im Keim beenden können, damit die Tat weniger oder gar keine Opfer nach sich gezogen hätte, mit Ausnahme des Täters?”
Natürlich würden die Waffengegner sofort argumentieren, dass in Deutschland keine Selbstjustiz gewünscht ist und das das Gewaltmonopol beim Staat liegt. Nur kann der Staat, also in diesem Fall die Polizei, mich und Dich vor einem solchen Täter schützen? Nein, kann er nicht, denn er ist nicht vor Ort, wenn so eine Tat begangen wird, wie in Dossenheim. Er kann die Tat nur versuchen aufzuklären und am Ende meine Leiche abtransportieren lassen oder mich im Krankenhaus besuchen, während sie in dem Fall ermitteln.
Es ist auch keine Selbstjustiz, wenn ich mich gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff mit den mir zur Verfügung stehenden Mitteln zur Wehr setze. Das nennt sich Selbstverteidigung oder auch Notwehr und ist eines der fundamentalsten Grundrechte eines jeden Bürgers.
Tatsache ist und bleibt aber, dass der Staat, also der Gesetzgeber, dem rechtstreuen Bürger nahezu alle Mittel verboten hat, mit der er oder sie sich effektiv zur Wehr setzen könnten.
- Pfefferspray darf nur zur Abwehr von Tieren verwendet werden und auch nur dafür geführt werden.
- Teleskopschlagstöcke unterliegen einem Führverbot. Diese sind aber recht kompakt und könnten sehr einfach von Bürgern in der Handtasche oder am Gürtel geführt werden. Können auch zum einschlagen von Autoscheiben verwendet werden, sollte mal ein Notfall sein.
- Einhandmesser unterliegen einem Führverbot
- Feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12cm unterliegen einem Führverbot
- Schreckschusswaffen dürfen nur mit einem kleinen Waffenschein geführt werden
- Taser sind auch nicht erlaubt
- etc.
Es ist dem Bürger nichts mehr geblieben, um sich beim Joggen im Park gegen einen Vergewaltiger zur Wehr zu setzen, um sich gegen eine Gruppe gewaltbereiter Jugendlicher zu verteidigen, die mich oder eine andere Person ins Koma prügeln will.
Die Schießsport-Verbände können nur mit dem Argument Sport sprechen, der Bürger aber, kann seine Grundrechte einfordern. Und zwar den Artikel 2 Absatz 2
“Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.” (Quelle)
Dieses Grundrecht wird mir aber verwehrt, da ich mich als rechtstreuer Bürger nicht mehr mit einem geeigneten Mittel vor einem Angreifer zur Wehr setzen kann. Selbst in meiner eigenen Wohnung kann ich mich als Besitzer von legal registrierten Waffen nicht mehr verteidigen!
In den USA gibt es vielfach mehr Fälle von erfolgreicher Selbstverteidigung mit Waffen, als es Opfer von Schusswaffen an sich gibt. Dabei wird nicht immer die Waffe verwendet, sondern meist genügt es, dem Angreifer zu zeigen, dass er ein ziemlich großes Problem bekommen wird, wenn er seinen Angriff fortsetzt. Ob das nun ein Messer, ein Schlagstock oder eine Schusswaffe ist spielt dabei keine Rolle.
Also, hätte der Täter von Dossenheim gestoppt werden können? Ja, hätte er, wenn einer der Anwesenden Sitzungsteilnehmer das Recht gehabt und dieses ausgeübt hätte, z.B. eine Schusswaffe zum Selbstschutz bei sich zu führen und auch im Selbstschutz mit Schusswaffen geschult gewesen wäre.
Selbstverteidigung ist nicht automatisch gleichzusetzen mit Schusswaffenbesitz und Schusswaffengebrauch. Es gibt viele Mittel, die man zum Selbstschutz verwenden könnte, wenn es der Gesetzgeber nicht verbieten würde.