WBK weg wegen Facebook-Posts

Aus aktuellem Anlass, duplizieren wir Katjas Blogbeitrag und posten Marc’s Video nochmals, da das Thema aktuell von anderen Medien aufgenommen wurde und seit gestern heftig geteilt wird, mit zum Teil falschen Headlines. Der Sportschütze besaß natürlich keinen Waffenschein, sondern eine Waffenbesitzkarte (WBK).

Katjas Artikel erschien am 21.Mai 2016, Marcs Video am 23. Mai 2016. Hier die beiden Infos in der Originalversion, die tatsächlich viele Kommentare hervorgerufen haben.


Heute wurde ich auf diesen Blogartikel aufmerksam gemacht:

Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Äußerungen in sozialen Netzwerken

Auch Äußerungen in sozialen Netzwerken können den Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis begründen.

Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Bayern.

Das Landratsamt widerrief mit Bescheid vom 1. Oktober 2015 die dem Antragsteller erteilten Erlaubnisse zum Erwerb und Besitz von Waffen (9 Waffenbesitzkarten mit insgesamt 63 Waffen sowie Wechselsystemen) sowie eine dem Antragsteller erteilte Waffenhandelserlaubnis und traf dazugehörige Nebenentscheidungen. Mit weiterem Bescheid gleichen Datums widerrief das Landratsamt eine dem Antragsteller erteilte sprengstoffrechtliche Erlaubnis.

Der Gesamtwert seiner Waffen (ohne Zubehör) wird auf ca. 50.000 € geschätzt. Diese darf er jetzt nicht mehr besitzen.

Warum?

Die Kriminalpolizeiinspektion Schweinfurt übersandte dem Landratsamt Bad Kissingen mit Schreiben vom 29. August 2015 einen polizeilichen Vorgang einschließlich eines Auszugs des vom Antragsteller gepflegten Facebook-Profils. Daraus sind (auszugsweise) Äußerungen des Antragstellers zu Medienbeiträgen sowie Bildern unter anderem wie folgt zu ersehen:

Zu „Passant geschlagen und getreten – Tatverdächtiger festgenommen“ äußerte der Antragsteller: „Kopftreten. Wegen einer Sonnenbrille. Beliebt bei Irakern und anderen Arschlöchern. Bewaffnet Euch.“

Die Meldung „Junge Frau entkommt sexuellem Übergriff in Jena – Jenaer Nachrichten“ kommentierte der Antragsteller mit: „Passt auf Eure Frauen und Töchter auf. Aber vor allem – bewaffnet Euch!“

Zur Nachricht „Brandbrief: Marxlohs Einwohner fühlen sich ausgeliefert – Einwohner haben in einem Brandbrief die Verharmlosung der Zustände in Duisburg-Marxloh angeprangert. Die meisten von ihnen seien bereits auf offener Straße bestohlen, von Kindern angespuckt, von Frauen beschimpft und von Männern …“ schrieb der Antragsteller: „Morgen auch bei Dir. Bereite Dich schon mal darauf vor. Und bewaffne Dich.“

>Einen „Kommentar zur Flüchtlingspolitik: Neuankömmlinge sind ein Geschenk des Himmels“ erwidert der Antragsteller mit: „Lasst sie kommen, kein Problem. Es darf nur kein Steuerzahlergeld mehr an sie fließen. Und die Steuerzahler müssen bewaffnet werden. Dann wird alles gut.“

Zu einem Video-Bild kommentierte der Antragsteller: „Es wiederholt sich zum -zigstenmal, wird wohl auch nicht das letztem(al) gewesen sein. Bewaffnet Euch!“

Zum Bild einer Munitionslademaschine ergänzte der Antragsteller: „Muss ich haben! ☺“.

Der WBK-Besitzer wehrte sich gegen den Entzug seiner Erlaubnisse.

Doch die nächste Instanz sah den Entzug als begründet an.

Der Antragsteller hat mehrfach auf seinem Facebook-Profil dazu aufgefordert, sich zu bewaffnen. Der Zusammenhang, in den diese „Aufrufe“ gestellt sind, lässt die Schlussfolgerung zu, dass der Antragsteller eine Verteidigung mit der (Schuss -)Waffe ohne Ansehung der konkreten Situation befürwortet. Denn er nahm mehrfach Medienberichte über Straftaten zum Anlass, allgemein zur Bewaffnung aufzufordern. Hinzu kommt die auf die Zuwanderung von Flüchtlingen bezogene Äußerung des Antragstellers.

Die Aufrufe zur Bewaffnung lassen nach ihrem Inhalt und Zusammenhang nicht erkennen, dass der Antragsteller in Wahrheit nur eine ordnungsgemäße Verwendung von Waffen befürwortet und deshalb das Vertrauen verdient, er werde auch künftig mit Schusswaffen verantwortungsbewusst umgehen.

Die Einwendungen des Antragstellers, dass er niemals von Schusswaffen und deren illegaler Beschaffung gesprochen habe, wurde nicht berücksichtigt.

Indem der Antragsteller den allgemeinen Begriff „Waffen“ verwendete, bezog er sich auch auf Schusswaffen.

Auch der Einwand, er habe sich in den vielen Jahren, in denen er als Sportschütze und Waffenhändler mit Schusswaffen umgegangen sei, immer als zuverlässig und untadelig erwiesen, zog nicht.

Mit seinem nunmehr zu würdigenden Verhalten hat der Antragsteller (neue) Tatsachen geschaffen, die nach aller Lebenserfahrung ein plausibles Risiko dafür begründen, dass er künftig eine Verhaltensweise im Sinn des § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a WaffG an den Tag legen wird.

Sein Einwand, diese Beiträge würden unter die freie Meinungsäußerung fallen, wird vom VGH München negiert.

Die Meinungsfreiheit findet ihre Grenze unter anderem in den Schranken der allgemeinen Gesetze (Art. 5 Abs. 2 GG). Dazu gehört das Waffengesetz, das ersichtlich nicht eine Meinung als solche verbietet und sich nicht gegen die Äußerung einer Meinung als solche richtet, sondern den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung regelt (§ 1 Abs. 1 WaffG).

Ich habe mal versucht, die FB-Posts zu ergoogeln, auf die dieser WBK-Besitzer geantwortet haben könnte.

Bei +++ Passant geschlagen und getreten- Tatverdächtiger festgenommen +++ kann es sich wohl nur um die Meldung der Stuttgarter Polizei vom 14. August handeln. Diese wurde 18x geteilt. Hier kommentierte zwei Frauen, dass sie ohne Pfefferspray nicht mehr das Haus verlassen. Ansonsten geht es in dem Artikel darum, ob man Nationalitäten des Täters nennen darf oder nicht, ob man straffällige Zuwanderer abschieben oder inhaftieren solle etc.

Bei der Jenaer Nachricht könnte es sich um diesen Threat handeln vom 17. August 2015 handeln: Junge Frau entkommt sexuellem Übergriff in Jena. Dort meldet sich auch das Opfer zu Wort. Insgesamt gibt es viele Kommentare, u.a. auch Leute, die zur Exekution des Täters aufrufen, andere – u.a. das Opfer – die sich beschwerten, dass kein Passant eingegriffen habe, und solche, die Pfefferspray und Messer als Abwehrwaffen empfahlen. Auch hier ging es wieder mehrheitlich um die Herkunft des Täters.

Der Brandbrief wurde am 19. August von der Jungen Freiheit gepostet. Auch hier geht es wieder einmal um Gewalt, die von Zuwanderern ausgeübt wird, Vorschläge für Ausgangssperren, Nationalgarde, Bürgerwehren, sowie Warnungen, dass die Steuergelder falsch eingesetzt werden (zu wenig Polizei) und vieles mehr.

Der Kommentar von Prof. Dr. Michael Wolffsohn im Handelsblatt „Neuankömmlinge sind ein Geschenk des Himmels“ erschien ebenfalls am 19. August 2015. Ich konnte hierfür keinen Facebook-Post finden.

Und die nächsten beiden Auszüge sind so vage, dass man diese nicht ergoogeln kann.

Alle Post aus einer Woche

Interessant ist bei der Auswahl, dass es sich um Posts in einem Zeitraum von nur einer Woche im August 2015 handelte und diese sich alle um Flüchtlinge und Gewalt durch Flüchtlinge drehte. Dies zu einer Zeit, in der ganz Deutschland auf der „Willkommenswelle“ schwamm und jedweder Einwand, dass dieser Zuzug nicht nur eine Geschenk, sondern eine Last sei, mit „du bist ja Nazi“ diskreditiert wurde.

Das Urteil in der zweiten Instanz wurde eine Woche nach Köln gefällt. Zu einer Zeit, wo Gewalt durch Flüchtlinge und „Bewaffnung gegen Ausländer“ einen hysterischen Höhenpunkt hatte.

Ich erinnere hier nur an die sehr gelungene Werbung von Umarex vom 8.Januar, der zur „Bewaffnung“ aufruft: „Wenn eine Armlänge nicht ausreicht.“

Ich erinnere auch daran, dass ich seit Oktober Dutzende Male zur Bewaffnung der Deutschen interviewt wurde (FOCUS, Berliner Morgenpost, Breitbart, Daily Mail u.a.) und dazu als Talkshow-Gast bei FAKT und MAISCHBERGER Stellung nehmen durfte.

Im Interview bei der Süddeutschen Zeitung vergleicht ein Psychiater die Bewaffnung mit Pfefferspray mit einem Bedarfsmedikament für einen Patienten mit extremer Flugangst: Auch wenn ich es nicht brauchen sollte, es gibt Sicherheit.

Das VGH München schloss anhand der Facebook-Posts folgendes:

Hinzu kommt die auf die Zuwanderung von Flüchtlingen bezogene Äußerung des Antragstellers: „Lasst sie kommen, kein Problem. Es darf nur kein Steuerzahlergeld mehr an sie fließen. Und die Steuerzahler müssen bewaffnet werden. Dann wird alles gut.“ Das illustriert die Einstellung des Antragstellers zu Waffen und deren Anwendung, die er ersichtlich als bevorzugtes Mittel betrachtet, Konflikte zu lösen.

Hinzu kommen weitere Äußerungen, die unter Berücksichtigung von Wortwahl und Diktion den Eindruck einer erheblichen (latenten) Aggressivität des Antragstellers unterstreichen und ebenfalls die Befürchtung nähren, der Antragsteller werde Waffen missbräuchlich verwenden. So enthält das Facebook-Profil Kommentare wie etwa „Die Wichser wollen Dich verarschen. … Ramelow ist ein dreckiger Rassist. … Diese Wichser [die Bundesregierung] sollen in der Hölle schmoren.“

>Der Umstand, dass der Antragsteller das Bild einer Munitionsmaschine mit der Bemerkung versehen hat „Muss ich haben! ☺“, trägt ebenfalls zu der für ihn negativen Bewertung bei. Im Übrigen gibt der Antragsteller dadurch Anlass zu der Annahme, dass seine waffenrechtlich nicht hinzunehmende Einstellung unterschiedslos Waffen, Munition und explosionsgefährliche Stoffe betrifft.

Etwas anderes ergibt sich nicht aus dem vom Antragsteller bereits in erster Instanz angeführten Hinweis, mit dem er sein Facebook-Profil (angeblich) wie folgt eingeleitet hat: „Diese vorherrschende Dummheit meiner Zeitgenossen ist für mich nur mit Satire und Sarkasmus zu ertragen, insoweit sind meine Beiträge auf Facebook und anderswo auch als Satire zu verstehen und nichts anderes hineinzuinterpretieren.“ Eine derartige „salvatorische Klausel“ ist schon deshalb nicht geeignet, den konkreten Erklärungsinhalt der Aufrufe zur Bewaffnung herunterzuspielen, weil diese, worauf das Verwaltungsgericht der Sache nach hingewiesen hat, keinen erkennbar satirischen Charakter haben.

Das gilt umso mehr, als das Profilbild des Facebook-Auftritts den Antragsteller in kämpferischer Pose beim Abfeuern einer Pistole zeigt (u. a. beidhändiger Anschlag, Mündungsfeuer). 

Falls der WBK-Besitzer zu den ihm vorgeworfenen Anklagepunkte noch ein Rechtsextremer oder Verfassungsfeind ist, dann wäre der Entzug der waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse eventuell berechtigt.

Sollte sich der Entzug jedoch lediglich auf obige Facebook-Posts innerhalb einer Woche beziehen und seinem Facebook-Profil, das nach der Beschreibung einfach nur einen Sportschützen auf dem Schießstand zeigt, dann halte ich dieses Urteil für unbegründet.

Stefan Föll ist einer der bekanntesten Fotografen in der IPSC-Szene. Ich finde dessen Fotos mit beidhändigem Anschlag und Mündungsfeuer ästhetisch wertvoll und nicht als kämpferische Pose

Und Munitionsmaschinen sind einfach legal zu erwerbende Wiederladegeräte, die es mit viel manuellem und finanziellen Aufwand ermöglichen, seine eigene Munition herzustellen, wenn man einen Sprengstoffschein – wie der Antragsteller einen hatte – besitzt.

Da gibt es einfache zu 130€ und teure Mehrstationspressen zu 2700€. Der Spruch „Muss ich haben! ☺“ wird sich sicherlich auf den Traum bezogen haben, eine Presse wie die hier abgebildete RL 1050 von Dillon haben zu wollen.

Auch dieser Post ist für einen Wiederlader mit Pulverschein nichts illegales, sondern einfach der Ausdruck eines (reellen) Traums.

Sollte dieses Urteil Bestand haben und sollten weitere solcher Urteile folgen, dann verliere ich mit Sicherheit auch meine Waffenhandelslizenz, da ich ebenfalls zur Bewaffnung rate und die derzeitige Steuerlast als Raub empfinde, wenn ich auch niemals so drastische Kurz-Posts benutze und Politiker i.d.R. nicht mit solchen Schimpfworten belege, sondern diese mit anderen Worten kritisiere.


Update 22.05.2016:

Mir wurde heute von mehreren Seiten gesteckt, wer der Antragsteller sein soll. Mir wurde von weiteren Seiten empfohlen, diesen Artikel zu löschen und anonym zu schreiben, da Solidarität für „diese Person“ nicht angebracht sei. Da ich den Antragsteller vor einigen Jahren persönlich kennengelernt habe, kann ich mir nicht vorstellen, dass er die Rechtsordnung verlässt.

Warum solidarisiere ich mich? Weil ich beim Stöbern von Urteilen zum Waffenverbot bei lexdejur.de auf die merkwürdigsten Urteile gestoßen bin – aber auch auf ein ganz besonders gutes:

Der Richter am Verwaltungsgericht in Dresden hat ein Waffenverbot abgelehnt, da der Waffenbesitzer

  • für die öffentliche Sicherheit keine erhebliche Gefahr darstellt,
  • niemanden mit seinen Waffen indirekt bedroht hatte und
  • nicht drohte, eine Straftat begehen zu wollen.
  • Die Ermessensreduktion auf null der Behörde nicht rechtmäßig sei

Weiterlesen auf Seite 8: Historie und Auswirkung eines Waffenverbots

Egal wie schräg man drauf ist, egal wie oft man über die aktuelle Politik lästert, solange man niemanden mit seinen Waffen bedroht, nicht droht, eine Straftat zu begehen und andere nicht zu Straftaten auffordert, stellt man m.E. keine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. Beschimpfungen, wütende Kommentare und Briefe, sind kein Anlass anzunehmen, dass verbale Gewalt in reale Gewalt umschlagen könnte. Anders sähe die Sache aus, wenn jemand auch reale Gewalttaten verübt, was mir in diesem Fall nicht bekannt ist.

Von einem Rechtsanwalt wurde ich darauf hingewiesen, dass es sich hier um die summarische Prüfung handelt, ob man dem WBK-Besitzer vorsorglich die Waffen bis zur Hauptverhandlung entziehen darf. Dies wurde aufgrund obiger Punkte bejaht.Mal sehen, was die Hauptverhandlung noch für Belege vorlegt.

Mittlerweile hat Marc darüber auch ein Video gemacht:

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10 Replies to “WBK weg wegen Facebook-Posts”

  1. Man kann natürlich einen Bären ärgern bis ihm der Kragen platzt. Dabei sollte man aber immer bedenken, dass seine Reaktion heftig werden könnte. So im Falle unseres Helden.
    Klar kann man seine Meinung auch auf Facebook äußern. Und es ist ein Unding, dass aufgrund von freier, strafrechtlich irrelevanter Meinungsäußerung einem sonst unbescholtenem Bürger die Erlaubnisse zum Besitz, Umgang und sogar Handel mit Waffen und Munition entzogen werden!
    In diesem Fall besonders schlimm weil dieser Entzug einem Berufsverbot gleicht. Aber!

    Es ist das Jahr 2016, die Willkommenskultur wird mit großem „W“ geschrieben. Oppositionsarbeit wird mit Rechtspopulismus gleichgestellt. Kritiker der Massenzuwanderung sind einfach nur Nazis und legale Waffenbesitzer ein Dorn im Auge des Politbüros.

    Da kann ich mir doch leicht ausrechnen, dass wenn ich sehr öffentlich zum bewaffnen aufrufe, amtierende Politiker verbal und teils beleidigend öffentlich angreife und zudem Sachen ausspreche die viele denken, aber sich keiner so richtig traut zu sagen, dann könnte der Bär böse werden. Und wenn der Bär böse wird, dann schlägt er um sich…

    Übrigens: Ist jemanden vielleicht in den Sinn gekommen, dass unser Held einfach nur von einem konkurrierendem Kollegen denunziert wurde. Oder aber von jemanden, der eine Waffenhandelslizenz beantragt hat diese aber nicht bekommen kann, weil in selbem Kreis bereits ein Waffenhändler sein Geschäft betreibt (Ist auch ein Kriterium bei der Vergabe). Hmmm?
    Meinungsfreiheit gibt es schon in Deutschland, man muss aber aufpassen wen man was sagt! Wir in Osten kennen das schon. 😉

  2. Sehen wir es mal realistisch. Bis im Falle einer Gewalttat die Polizei zur Stelle ist, ist in der Regel alles schon geschehen und wenn das Opfer nicht bewaffnet ist, ist es in der Regel wehrlos.

    Nehmen wir mal an der Täter kann ermittelt und vor Gericht gestellt werden, so nützt dem Opfer das gar nix, wenn der mittellos ist insbesondere nicht bei bleibenden Verletzungen des Opfers.

    Ich denke Prävention der Tat ist hier die erste Wahl und wenn Worte da nicht reichen sollte man in der Lage sein seinem Recht auf körperliche Unversehrtheit und Eigentum, angemessen, Ausdruck zu verleihen. Insbesondere bei jener wachsenden Zahl von Personen in unserer Gesellschaft, die gar nicht wissen was ein Rechtsstaat ist.

    Also anstatt ehrbare, rechtschaffene Bürger und Steuerzahler hier mit unserer Justiz, die diese schützen soll, meiner Meinung nach, konstruiert, zu konfrontieren denke ich ist es an der Zeit hier mal eindringlich für Klarheit bei jenen zu sorgen die hier Bedarf haben !

    Sich legal bewaffnen muss nix mit einer WBK zu tun haben und dazu allgemein aufzurufen, ob im Einzelfall nötig oder nicht, zeugt lediglich von Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Mitbürgern, vor dem Hintergrund von Gewalttaten wie sie uns die Medien präsentieren.

    1. Bei aller Liebe, aber den Kopp-Verlag, bei dem sich u.a. Verschwörungstheoretiker, Spiritisten, Parawissenschaftsapologeten, von UFOs Entführte und ganz normale Verwirrte tummeln, sollte man als Quelle vermeiden. Sowas macht leider alles andere als einen seriösen Eindruck. Nur, weil die sog. „Qualitätspresse“ über den Fall nicht berichtet, muss man noch lange nicht auf den Kopp-Verlag zurückgreifen. Nicht, dass wir uns falsch verstehen: Ich halte auch relativ wenig von der Mainstreampresse, aber wenn’s um Seriosität geht, sieht der Kopp-Verlag leider nicht besser aus und kann für niemanden als zitierfähige Quelle herhalten. Nicht deshalb, weil der Kopp-Verlag grundsätzlich Schwachsinn schreibt, sondern weil sich in seinem Angebot soviel Schwachsinn tummelt, dass es einem Glücksspiel gleicht, einen zitierfähigen Artikel zu finden.

  3. Warum habt ihr den Post einfach wiederholt? Ihr sprecht an, dass das Urteil Wellen schlägt, aber außerhalb ein paar Foren und „interessanten“ Äußerungen wie “ Sich präventiv damit aufzurüsten um in einem Konflikt besser dazustehen ist verboten.“ findet man recht wenig.

    Wo genau kocht das nun hoch? Die kurze Meldung bei MM News (http://www.mmnews.de/index.php/politik/75145-waffenschein-entzug-wegen-kritischer-facebook-kommentare), die ich vorher nicht kannte? Wäre schön gewesen, nicht einfach den Post zu wiederholen, sondern eine gezielte Medienschau und auch eine Auseinandersetzung mit „interessanten“ Meinungen, die teils einfach … falsch sind.

    1. Wir haben nichts wiederholt und es kocht auch nichts über.

      Da wir täglich den Kopp-Artikel, den wir nicht posten wollen, per PN erhielten, habe ich mich dazu entschlossen, meinen eigenen Blogartikel hier als 1:1 Kopie zu publizieren (duplizieren).

      Statt zu meckern, könntest du diese gezielte Medienschau als Kommentar schreiben. Wir haben mit YT-Clip und Blogartikel bereits genug Arbeit in dieses Thema gesteckt.

      Just my 2 Cents….. Kritik ist immer gerne gesehen, aber dann sollte sie auch berechtigt sein.

      1. „duplizieren wir Katjas Blogbeitrag und posten Marc’s Video nochmals, da das Thema aktuell von anderen Medien aufgenommen wurde und seit gestern heftig geteilt wird“

        Das hab ich mit „wiederholen“ und „Wellen schlagen“ gemeint.
        Da ich in den Medien nichts gefunden habe (Kopp-Verlag lasse ich aus bekannten Gründen aus), was über das bisher beschriebene hinausgeht, hätte ich gedacht, ihr hättet zusätzlich noch viel mehr Informationen bekommen.

        Da das anscheinend nicht ist, gibts ja erstmal nichts weiter zu berichten.

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