Grüne wollen Softairwaffen verbieten? Wir klären auf!

Heute wurde von All4Shooters und verschiedenen Privatpersonen die Info verteilt, dass die Grünen nun auch Softairwaffen verbieten wollen, die stünde im Wahlprogramm. Wir möchten klarstellen: Das ist inhaltlich so nicht ganz korrekt und etwas missverständlich formuliert.

Das Wahlprogramm der Grünen sagt zum Thema Waffenrecht unter anderem folgendes:

Wir wollen in einer Gesellschaft leben, in der der Grundsatz gilt: Öffentliche Räume und private Wohnungen sind waffenfrei. Einsatzbereite funktionsfähige scharfe Schusswaffen wollen wir nur noch in zwingenden Ausnahmefällen (z.B. PolizeibeamtInnen) in privaten Haushalten zulassen.

Da müssen wir nicht viel interpretieren und es ist uns ja bereits seit langem klar: Die Grünen fordern ein Totalverbot von Schusswaffen für uns Bürger. Was die Grünen aber eben nicht konkret fordern ist ein Verbot von Softairwaffen, sie fordern im im Wahlprogramm “nur” ein Verbot von “scharfen Schusswaffen”.

Und hier kommen wir auch schon zum Kern der Sache, der mal wieder zeigt, dass die Grünen (einmal mit Profis!) offenbar das Waffengesetz noch immer nicht gelesen haben, denn laut Waffengesetz sind Schusswaffen folgendes:

Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

Etwas wie “scharfe Schusswaffen” gibt es im Waffengesetz nicht und selbstverständlich sind Softair- und Druckluftwaffen Schusswaffen im Sinne des Waffengesetz und wären im Falle eines Totalverbots ebenfalls verboten.

Laut Verwaltungsvorschrift, welche die obige Definition noch ausdehnt, unterliegen sogar Spielzeugpistolen, bei denen “ein Pfeil mit Saugnapfspitze aus einem Lauf heraus getrieben wird” dem Waffenrecht und sind ebenfalls per Definition Schusswaffen.

Wir wissen nicht genau, was die Grünen sich unter “scharfen Waffen” vorstellen. Vermutlich meinen sie Schusswaffen, die mittels Schwarzpulver oder mittels Ladung in einer Patrone ein Projektil aus einem Lauf verschießen. Es könnte also durchaus sein, dass die Grünen Softair-, Paintball- und Druckluftwaffen nicht verbieten wollen. Es kann aber auch sein, dass die Grünen auch Druckluftwaffen als “scharfe Waffen” sehen.

Aber machen wir uns nichts vor: Bei den grünen Ideologen ist für Schusswaffen kein Platz. Und dabei ist ihnen völlig egal, ob es Vollautomaten oder Spielzeugpistolen sind – sie machen da einfach keinen Unterschied. Das zeigt folgender Auszug eines Antrags der Bundestagsfraktion der Grünen vom 09.11.2011:

Der Anschein einer schussbereiten Feuerwaffe spielt zudem im Zusammenhang mit täuschend echt wirkenden, aber objektiv nicht oder nur mittels Federdruck, Gas oder Druckluft schussfähigen Nachbildungen eine Rolle. Immer wieder ist es in der Vergangenheit zu Polizeieinsätzen gekommen, bei denen die Einsatzkräfte auf zumeist Jugendliche treffen, die im öffentlichen Raum mit solchen Imitaten „spielen“, und nicht sicher einschätzen können, ob es sich um gefährliche Schusswaffen handelt oder nicht.

[…]

Mithilfe einer Neuausrichtung des Begriffs der Anscheinswaffen im Waffengesetz kann dem Gefahrenpotenzial von Gegenständen, die nur objektiv harmlos sind, besser vorgebeugt werden.

Auch wenn ein Verbot von Softairwaffen im aktuellen Wahlprogramm der Grünen nicht konkret gefordert wird, obiger Auszug aus dem Antrag der Bundestagsfraktion der Grünen, der 2011 nach den schrecklichen Ereignissen in Norwegen gestellt wurde, zeigt deutlich wo die Reise hingeht.

Also liebe Airsoft-Spieler: Wählt weise, denn es geht auch um euch und euren Sport. Wir sitzen da alle in einem Boot.

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