Polizeigewerkschaft übt scharfe Kritik am Nationalen Waffenregister (NWR)

Das vom Innenminister hoch gelobte “Nationale Waffenregister” ist unserer Meinung nach lediglich eine Geldverbrennungsmaschine ohne tatsächlichen Sicherheitsgewinn. Es verletzt zudem den Grundsatz der Datensparsamkeit, denn schließlich werden die Daten der Waffenbesitzer doppelt gepflegt – im Datenbestand der lokalen Behörde und zusätzlich im zentralen Bestand des Nationalen Waffenregisters (kurz: NWR). Aber die traurige Geschichte von Anfang an:

Einige Experten der EU überlegten sich vor einiger Zeit, ihre Mitgliedsstaaten sollten doch zum Schutze der Bürger eine zentrale Waffen-Registratur aufbauen. Wie ein solcher Datenbestand die Sicherheit effektiv erhöhen könnte, das war den EU-Experten zwar nicht so wirklich klar, aber dafür waren sie um so überzeugter, dass es sich um eine gute Idee handelte. Allerdings müssen wir den EU-Experten zugutehalten, dass sie bei der Komplexität des Themas den Mitgliedsstaaten wenigstens keine strengen Auflagen und Vorgaben machen, wie eine solche Registratur denn genau umzusetzen sei.

Das Bundesministerium des Innern hatte also durchaus den Spielraum einen zentralen aber dennoch datensparsamen Bestand aufzubauen. Um innerhalb der EU eine Vorreiterrolle zu spielen wurde je doch von der Law-And-Order Fraktion beschlossen das genaue Gegenteil, nämlich eine hochkomplexe Datenkrake einzuführen. Also beschlossen sie, das Ganze bereits 2 Jahre vor dem von der EU geforderten Termin, also zum Jahreswechsel 2012/2013 einzuführen. Das bedeutete nicht nur großen Zeitdruck für die Hersteller der Waffenverwaltungssoftware für die lokalen Behörden, sondern auch großen Druck für die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter ihre Datenbestände auf die Vorgaben des NWR anzupassen. Denn plötzlich sollte das Kaliber “9mm Para” nicht mehr “9mm Para” heißen, sondern nur noch “9mm Luger” – um nur mal eins der seltsamen Beispiele aus der Praxis zu nennen. Kurz gesagt: Die Probleme waren vorprogrammiert!

Diese Probleme scheinen nun so gravierend zu sein, dass die Gewerkschaft der Polizei empfiehlt die Ermittlungsarbeit wieder so durchzuführen, wie vor Zeiten des NWR, da dies offenbar zuverlässiger funktioniert. Es wird nun für die Ermittlungsarbeit und die Einsatzvorbereitung wieder direkt bei der lokalen Waffenbehörde (in der Regel elektronisch) angefragt, da diese die Daten der Waffenbesitzer auf Kreisebene verwaltet. Zudem haben die Polizeibehörden Zugriff auf den Einwohnermeldedatenbestand und können mittels EWO-Abfrage überprüfen, ob eine Person legal Waffen besitzt. Wir sehen: Ein NWR braucht es nicht, die Polizei kann ihren Aufgaben auch ohne NWR nachkommen und wie die GdP anmerkt offenbar sogar besser und zuverlässiger.

Machen wir uns folgendes klar: Den einzigen Vorteil, den das Nationale Waffenregister bietet, ist die schnellere Aufklärung von Straftaten bei denen von Kriminellen Schusswaffen eingesetzt werden. Sprich: Es lässt sich nun vielleicht ein paar Stunden schneller ermitteln, dass eine deliktrelevante Schusswaffe nicht aus legalem Besitz stammte – was so oder so bei mehr als 95% der Taten der Fall ist. Das hat die Steuerzahler bis jetzt nur zwischen 450 und 950 Millionen Euro gekostet – je nach Schätzung – und kostet jährlich weitere X Millionen. Genaue Zahlen zu den Kosten gibt es nämlich nicht, weil es sich um ein Projekt des BMI handelt, das von der Init AG betreut, beim BVA betrieben und von über 500 Waffenbehörden mit unterschiedlichster Verwaltungssoftware befüllt wird. Transparent ist das nicht.

Ein Mailverteiler an allen Waffenbehörden in Deutschland, wäre da günstiger gewesen. Und übrigens genauso so effektiv, wie die Ermittlungen im Zuge der NSU-Morde gezeigt haben. Damals gab es nämlich noch kein NWR und es konnte trotzdem ermittelt werden, dass die Tatwaffe illegal beschafft wurde, weil sie in keinem Register auftaucht.

“Alles nicht so schlimm, sind ja nur ein paar überteuerte Falschdaten” möchte man meinen, doch folgende Einschätzung der GdP zeigt, wie gefährlich das Nationale Waffenregister für uns Waffenbesitzer ist:

[…] Aber es kommt noch schlimmer: sowohl von dienstlicher Seite als auch von Seiten der Waffenbesitzer, hier aufgrund der Einholung einer Selbstauskunft beim Bundesverwaltungsamt, wurde deutlich, dass noch Schusswaffen auf einen legalen Besitzer eingetragen sind, der diese längst veräußert und dies pflichtschuldigst auch seiner Waffenbehörde angezeigt hatte. Das ist keine Kleinigkeit. So könnte jemand, der eine bestimmte Waffe schon vor Jahren verkauft hat, in den Fokus einer Ermittlung geraten, indem er als amtlich registrierter Besitzer der gesuchten Waffe natürlich dringend verdächtig erscheint. Wenn dann die Polizei gleich mit der Kavallerie – sprich: dem SEK – anrückt, wird es sehr wahrscheinlich für alle Beteiligten höchst unangenehm, bis sich der wahre Sachverhalt aufgeklärt hat. […]
Quelle:Deutsche Polizei, Seite 12 ff (sehr lesenswert übrigens!)

Weil Daten im NWR unvollständig erfasst wurden kann gelegentlich schon mal das SEK anrücken und uns einen Höflichkeitsbesuch abstatten. Was da wohl die Nachbarn denken? Entschuldigt meinen Sarkasmus, aber anders ist diese Situation nicht zu ertragen. Das ist nicht nur “höchst unangenehm”, das kann einen rechtstreuen Bürger für lange Zeit gesellschaftlich brandmarken. Stichwort: Dorffunk.

Fazit

Das Nationalen Waffenregister ist eine teure Datenkrake, welche die innere Sicherheit nicht erhöht, die Ermittlungsarbeit der Polizei erschwert und Waffenbesitzer zu Unrecht in den Ermittlungsfokus der Behörden bringen kann.

Das Nationale Waffenregister muss schnellstens abgeschafft und eingestampft werden.

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