#Jagdgesetz: Neufassung des §19 BJagdG (Halbautomatenverbot für Jäger)

Gute Nachrichten: Die Neufassung des §19 BJagdG wurde am 08.07.16  im Bundestag thematisiert. Die Neufassung des Paragraphen soll wie folgt lauten:

Das Bundesjagdgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1976 (BGBl. I S. 2849), das zuletzt durch Artikel 422 der Verordnung vom 1. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 19 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c wird wie folgt gefasst:

„c) mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen;“.

Weiter finden wir in der Drucksache18/9093:

„…Nach neuem Wortlaut ist es völlig unerheblich, aus welchen Magazinen – also ob diese entnehmbar sind oder nicht bzw. über welche theoretische Kapazität sie verfügen – und in welcher Ladekonfiguration sich diese drei Schuss abfeuern lassen. Damit wird nicht nur die Einhaltung der internationalen Vorgaben gewahrt, sondern auch die Systematik der sachlichen Verbote des § 19 BJagdG, der bestimmte Verhaltensweisen verbietet. Mit der Regelung wird zugleich klargestellt, dass sich die Begrenzung auf drei Schuss nur auf die konkrete Verwendung und nicht auf die Waffe selbst oder ihre Bauart bezieht.“

Damit sollte deutschlandweit relativ rasch wieder Rechtssicherheit für die Jäger herrschen. Nachdem der Bundestag der Beschlussempfehlung am 08.07.16 zugestimmt hat, würde allerdings noch bis zum 23. September weiterhin ein rechtlicher Schwebezustand herrschen. Erst dann, nach der Sommerpause, kann sich der Bundesrat mit der Thematik befassen. Bei Zustimmung auch des Bundesrates könnte die Gesetzesänderung jedoch bereits einen Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

(Quelle)

17 Replies to “#Jagdgesetz: Neufassung des §19 BJagdG (Halbautomatenverbot für Jäger)”

  1. Eu Parlament hat den Vorschlag am 14.07.2016 entschärft hab ich gelesen. Für deutsche jäger und sportschützen soll sich nix ändern. Die begründung laß sich wie eine erkenntis dessen was waffenliberale diskussionen schon immer enthielten. Aber ich finde keinen aussagekräftigen link dahin sonst würd ich posten. Jawina zb aber da auch keine konkreten daten.

  2. Muss man sich jetzt freuen, weil die Politiker einmal eine realitaetsnahe Entscheidung getroffen haben?
    Koennen wir in Bezug auf die angestrebte Verschaerfung der Waffenrichtlinie aufatmen oder muessen wir weiterhin fuerchten, WBKs nur nach MTU fuer 5 Jahre zu erhalten?

      1. @ Captain Kabeljau

        Die Sache ist komplizierter. Facebook-Seite von Vicky Ford hat gesagt (also sie hats gepostet), dass MPU und Magazin-Schrott vom Tisch wären. Die Abstimmung im IMCO war danach das Messer im Rücken und MPU+Magazin-Müll (Studien haben ergeben, dass wo es mal eingeführt wurde, nix bringt) sind doch wieder angenommen.

  3. Dann werde ich also einen Tag nach der Verkündung bei dem Büchsenmacher meines Vertrauens stehen und ein „böses schwarzes halbautomatisches Gewehr“ aus dem Regal nehmen und in den Einkaufswagen legen. 😀

    1. Tja, Leute. Nach der heutigen Abstimmung im EU-Ausschuß wars das wohl mit meinem kleinen Schwarzen. Der Vorschlag alle Selbstlader mit Magazinkapazität >20 Schuß zu verbieten wurde angenommen. Je nach Auslegung ist meine Glock dann auch gleich noch mit weg. Schönen Dank ooch.
      Bin mal gespannt wann die erste Blaser oder Merkel SLB vom SB nicht eingetragen wird, weil irgendwo auf der Welt einer ein 20 Schuß Magazin dafür anbietet.

      1. Bevor ich meinem nervenzusammenbruch frei bahn gebe….kannst du deine aussage verlinken bitte. Hab nix ergoogln können dazu. Gruss

      2. Und sofort nochmal meine frage hier aus meinem kommentar zum anderen beitrag….wie sind jäger mit ar10/15 waffen demnächst von einem so möglicherweise ausgestaltetem eu gesetz betroffen?

      3. Such mal bitte im waffen-online.de Forum am Ende des Beitrags „Newsticker-EU Waffenrechtsverschärfung“. Hab leider von der Arbeit kein Zugriff drauf. Der Empty8sh is da wahnsinnig engagiert und hält uns immer auf dem Laufendem mit diesem Abstimmungs-Chaos.
        Wär der Vorschlag nicht von dieser Kommission angenommen worden, könnte auch nicht später im Parlament darüber abgestimmt werden. So ein Mist.
        Zum Thema AR für Jäger steht in dem Beitrag auch was.

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