#EUGunban: Umsetzung in Frankreich

Die EU-Waffenrichtlinie (EUGunban), im November 2015 nur wenige Tage nach dem Anschlag in Frankreich präsentiert, wurde nach einem langem, harten Kampf in Brüssel mit vielen Änderungen im März 2017 verabschiedet und soll in allen EU-Ländern bis zum 1. September in nationales Gesetz umgesetzt werden. In Frankreich ist der Zeitplan eingehalten worden.

EUGunban: Anspruch des Rats

Der Europäische Rat lobte sich selber mit einer Pressemitteilung und einem Video, dass neue Hürden für den legalen Waffenbesitz eingeführt werden. Er behauptet, dass “die zivile Verwendung der gefährlichsten halbautomatischen Schusswaffen verboten sei” und dass alle Schreckschusswaffen nun registriert werden müssen. Beides würde den Terrorismus bekämpfen, da nun Kriminelle schwerer an Waffen kämen.

Wir berichteten im Mai 2017: Link

Screenshot Video – Europäischer Rat Mai 2017

EUGunban: Realität im Parlament

Es wurden zum Glück weder alle vollautomatische Waffen in Museen und privaten Sammlungen verboten, noch konnte ein Verbot von den „gefährlichsten halbautomatischen Waffen“ durchgesetzt werden. Stattdessen hat man einige Schusswaffen aus der Kategorie B (mit Lizenz erlaubt) in die Kategorie A (verboten, nur mit Sondergenehmigung erlaubt) verschoben. Zudem gelten nun hohe Anforderungen an deaktivierte Waffen und Salutwaffen, die vormals frei ab 18 Jahren erhältlich waren, sowie an großen Magazinen.

Wir berichteten im März 2017: EUGunban ohne Änderungen genehmigt

EUGunban: Umsetzung in Frankreich

Wie eventuell allen bekannt ist, war Frankreich, zusammen mit Schweden und Deutschland, eines der Länder beim EUGunban, welches die schärfsten Forderungen stellte. Von daher ist sehr interessant zu sehen, wie Frankreich die EU-Waffenrichtlinie nach Wechsel der Regierung umgesetzt hat. Das neue Gesetz wurde am 29. Juni 2018 veröffentlicht und ist bereits mit Fragen & Antworten Seiten online präsent. Da viele Fragen dennoch offen bleiben, hat der Firearms-United Partner UNPACT sich dieser angenommen: Link

Hier nun die wichtigsten Änderungen der EU mit Anmerkungen zum deutschen Recht:

Kategorie A6 : EUGunban mit Altbesitz

Demilitarisierte Schusswaffen sind leider für immer verloren

Demilitarisierte Schusswaffen sind leider für immer verloren Foto von Oleg Volk auf GunsWeek

Das sind die entmilitarisierten Schusswaffen: jene Waffen, die ursprünglich automatisch waren und von Militär- und Polizeiorganisationen benutzt wurden, dann von den Regierungen verkauft, von Verteilern gekauft, auf halbautomatisch umgebaut und auf dem zivilen Markt verkauft wurden.

Keine neue entmilitarisierte Schusswaffe wird mehr auf dem legalen Markt landen. Aber moderne Repliken dieser Schusswaffen, auch solche, die mit einer kleinen Anzahl von Komponenten aus den ursprünglichen Schusswaffen gebaut wurden, gelten nicht als entmilitarisierte Schusswaffen und sind daher nicht von diesem Verbot abgedeckt.

Die französische „Altbesitz-Klausel“ erlaubt den weiteren Besitz, jedoch keinen Verkauf, nur die Überlassung an Händler, die mit Kategorie-A-Waffen handeln dürfen. (Analog zu unseren Vollautomaten 1972).

Kategorie A7 : EUGunban für Jäger

B7 Gewehre werden in Magazinkapazität begrenzt, aber nicht verboten

B7 Gewehre werden in Magazinkapazität begrenzt, aber nicht verboten Foto von Oleg Volk auf GunsWeek

Diese Kategorie deckt alle halbautomatischen Zentralfeuer-Kurzwaffen und -Langwaffen ab, wenn sie mit einem Magazin ausgestattet sind, das über 10 Patronen für Langwaffen oder über 20 Patronen für Kurzwaffen aufnehmen kann.

Wer eine neue Waffe erwerben möchte, muss ein Zertifikat des französischen Schützenverbands FFTir (Monopolverband) vorlegen.

Bei einem festen Magazin muss der Alt-Besitzer ebenfalls ein FFTir-Zertifikat vorlegen, dass diese Waffe die für die Ausübung einer offiziell anerkannten Disziplin erforderlichen Spezifikationen erfüllt.

Alle französischen Sportschützen können weiterhin austauschbare Magazine mit mehr als 10 Schüssen besitzen und nutzen. Nur die Menge ist reglementiert auf 10 große Magazine pro Waffe.

Langwaffen-Magazine über 30 Schuss und Kurzwaffen-Magazine über 20 Schuss gibt es nur noch für IPSC-Schützen (Tir Sportif de Vitesse : TSV).

Zum Kauf neuer großer Magazine ist die Vorlage der Sportschützenlizenz erforderlich.

Halbautomaten im Randfeuerkaliber bleiben in Frankreich in der Kategorie B, egal welches Magazin eingesetzt ist. (Die Umsetzung der Richtlinie wäre der richtige Zeitpunkt, endlich das unsinnige Verbot von KK-Halbautomaten für Sportschützen in Deutschland aufzuheben, das es nicht mal in England gibt.)

Kategorie A8: EUGunban mit limitiertem Altbesitz

Kategorie A8 wird besonders schwierig umzusetzen sein

Kategorie A8 wird besonders schwierig umzusetzen sein Foto von Oleg Volk auf GunsWeek

Eine neue Kategorie von verbotenen Schusswaffen umfasst jene Langwaffen, deren Gesamtlänge durch die Verwendung eines Faltschafts, Teleskopschafts oder leicht zu entfernenden Schafts auf unter 60 cm reduziert werden kann.

Die französische „Altbesitz-Klausel“ erlaubt den kurzfristigen Besitz mit der Auflage, die Gesamtlänge vom Büchsenmacher auf mindestens 60 cm modifizieren zu lassen.

In Frankreich werden Lizenzen nach fünf Jahren verlängert. Für A8 Waffen ist diese Verlängerung (im Gegensatz zu A7) ausgeschlossen.  (Analog zum deutschen Verbot der zu kurzen Läufe und Schäfte für Vorderschaft-Repetierflinten 2003).

Kategorie B/C: EUGunban für Jäger

Die Franzosen haben die Gelegenheit genutzt, um einige Waffen von C nach B oder von B nach C zu verlegen. Hierbei wird insbesondere auf Lauflänge (60 cm), Gesamtlänge (80 cm) und Magazinkapazität (5 Schuss) Wert gelegt.

Dies kann man anhand der Pressemeldung des Herstellers Verny-Carron sehen. Dieser bietet an, bei bestimmten Jagdflinten die Magazinkapazität zu verringern und/oder die Läufe zu verlängern, damit diese Waffen weiterhin mit jagdlicher Lizenz besessen werden dürfen. Zudem bestätigt er, dass ein bestimmter Waffentyp trotzdem in C bleibt, obwohl drei Eigenschaften nicht zutreffen, sowie, dass bestimmte B-Waffen jetzt in C gerutscht seien. Auch hier haben die Franzosen wieder wesentlich mehr Kategorien als die EU-Waffenrichtlinie, was der Harmonisierung im Binnenmarkt nicht unbedingt zuträglich ist.

Kategorie C6: EUGunban für Dekowaffen

Die wichtigste Neuerung ist, dass vormals frei erhältliche Dekowaffen nun nur noch mit Lizenz besessen werden dürfen. Das war ein Hauptanliegen der EU. Diese wollte ursprünglich, dass die Waffen trotz Deaktivierung in der ursprünglichen Kategorie verbleiben. Man hatte sich dann für Kategorie C (Registrierung) geeinigt. Alle deaktivierten Waffen, die vormals zur Kategorie A, B oder C gezählt wurden, müssten innerhalb der nächsten Monate registriert werden. Ansonsten macht man sich strafbar (2 Jahre Gefängnis, 30.000 € Strafe, Einzug der Lizenz und aller legalen Waffen für die nächsten fünf Jahre).

Frankreich hat hier eine einigermaßen vernünftige Lösung für den Altbesitz gefunden: Nur die Waffen, die nach dem 13. Juni 2017 erworben wurden, müssen zwingend registriert werden. Alle anderen nur, falls man sie verkaufen möchte – dann aber auch mit der eventuellen Auflage, sie nach neuem Recht nochmals deaktivieren zu lassen. Dazu kommen noch diverse Vorschriften, die den Sammlern und Reenactors das Leben schwer machen. Weiterlesen hier: Link

Kategorie D – Freie Waffen

Diese Kategorie wurde von der EU abgeschafft, da mittlerweile auch normale Schrotflinten zur Kategorie C gewandert sind.

Frankreich nutzt jedoch – wie Tschechien – diese Kategorie für all die Waffen, die keine Feuerwaffen der Kategorie A bis C sind, jedoch dem Waffenrecht unterliegen und ab 18 Jahre frei erhältlich sind. Dazu gehören in Frankreich Antikwaffen, neu hergestellte Schreckschusswaffen, Pfefferspray, Elektroschocker, Schwerter, Schlagstöcke und deaktiviertes „Kriegsmaterial“. Zu den Antikwaffen zählen Waffen bis zum Baujahr 1900, außer sie sind explizit der Kategorie A bis C zugeordnet, Reproduktionen von Schwarzpulverwaffen, Antikwaffen, die nach 1900 gebaut wurden und auf einer staatlichen Liste stehen. (Deutschland sollte dies so ähnlich übernehmen, damit weiterhin einschüssige Schwarzpulver-/Böllerwaffen ohne Registrierung besessen werden können.)

Gebrauchtwaffenverkauf erschwert

Der Verkauf von Privat an Privat darf nur noch unter Aufsicht eines Waffenhändlers oder Vermittlers stattfinden. Auch der Versand von privat an privat ist verboten. (Deutschland arbeitet dagegen an Transaktionsnummern des NWR, die solche Verkäufe auch weiterhin ermöglichen sollen und hat die Auflage des IDENT-Versands bereits eingeführt. Daher sollten wir dies nicht übernehmen).

EUGunban der Salutwaffen vergessen?

Man vermisst die neuen Kategorien A9, B8 und C5 in der Auflistung. Darunter fallen sämtliche Salutwaffen, die durch Umbau aus einer Waffe der Kategorie A bis C entstanden sind. Auch diese waren bisher frei verkäuflich und sind jetzt laut EU-Richtlinie nicht nur registrierpflichtig (C5), sondern sogar genehmigungspflichtig (B8) oder gar komplett verboten (A9).

Da ein Drittel der Waffen, die die Terroristen missbraucht hatten, solche Salutwaffen waren, lagen diese – fälschlich als Schreckschusswaffen betitelten – Salut- oder Theaterwaffen im Focus der EU Gesetzgebung. Wobei hier zu bemerken ist, dass diese Waffen nicht nach deutschem, französischem, italienischem, englischem oder finnischem Recht umgebaut waren, welche einen Rückbau fast verunmöglichen, sondern viel zu simpel nach slowenischem Recht umgebaut waren. Während man im Gesetz vieles zu deaktivierten Waffen findet, ist nichts zu Salutwaffen zu finden.

Vielleicht wartet man auch nur ab. Die EU-Kommission ist, nachdem sie 2008 vom Parlament aufgefordert wurde und 2015 eine Studie dazu erstellen ließ, endlich dabei, Regeln für Salut- und Schreckschusswaffen zu erlassen, die – den Gerüchten nach – fast eine 1:1 Kopie der deutschen Regeln sein sollen.

Was Positives zum Schluss 😉

Schalldämpfer benötigen für Lizenzinhaber keine Papiere mehr. Der lizensierte Besitz der Waffe, für die sie vorgesehen sind, ist ausreichend, um einen Schalldämpfer zu erwerben. Dieser wird auch nicht registriert. (Das sollten wir übernehmen)

Hausbesuche zur administrativen Überprüfung der Waffenschränke sind explizit verboten(Das sollten wir übernehmen)

Erb- und Fundwaffen der Kategorie C dürfen von jedem behalten werden, der die Waffen einem Büchsenmacher oder Broker vorlegt und später ein ärztliches Attest einreicht, dass die Eignung zum Waffenbesitz bestätigt. (Ohne Blockierung wie in Deutschland). Bei Erb- und Fundwaffen der Kategorie B gibt es etwas höhere Anforderungen. Wichtig ist hier, dass man innerhalb von drei Monaten Meldung erstattet.

Fazit

Eventuell hat Frankreich die EU-Studie zur Waffenkriminalität gelesen, die erst nach der Abstimmung im EU-Parlament veröffentlicht wurde. Dort wurde darauf hingewiesen, dass die Kriminalität durch die Regeln steigen und nicht sinken wird:

Der Schusswaffenmarkt dürfte während des gesamten Feuerwaffenlebenszyklus anfällig für Verbrechen sein. Alle dreizehn Optionen verzeichnen ein mittleres oder hohes Kriminalitätsrisiko. Unter den riskantesten ist die Einbeziehung bestimmter deaktivierter Waffen unter der Kategorie A oder unter Kategorie C. Die neuen Auflagen würden die derzeitige Verfügbarkeit dieser Waffen einschränken. Infolgedessen besteht die Möglichkeit, dass Benutzer auf illegale Kanäle zurückgreifen können, um ihre deaktivierten Schusswaffen zu behalten oder zu erwerben. Das gleiche kann auftreten, wenn das spezifische Verbot in Kraft tritt, dass bestimmte halbautomatischer Schusswaffen von Kategorie B zu Kategorie A bewegt werden.

Frankreich hat sein Möglichstes getan, um die halbautomatischen Schusswaffen für Sportschützen zu erhalten und auch den Aufwand und die Kriminalisierung für die Besitzer von deaktivierten Waffen so gering wie möglich zu halten.

Im Endeffekt haben jetzt über 250.000 Franzosen (alle Sportschützen) die Sondererlaubnis für Kategorie A7-Waffen und große Magazine. Auch werden die allermeisten Altbesitzer von deaktivierten Waffen nicht zu kriminellen Waffenbesitzern, falls sie ihre Waffen nicht registrieren.

In Frankreich hat der Prozess zur Umsetzung im November begonnen und wurde im Juni zum Gesetz. In Deutschland haben wir einen Monat vor der Frist damit noch nicht einmal angefangen. Es ist zu hoffen, dass wir in vielen Punkten Frankreich folgen, damit die Kriminalität nicht steigt und der Aufwand so gering wie möglich bleibt.

Generell wäre es besser gewesen, wenn die EU gar keine neue Richtlinie erlassen hätte, sondern vernünftige Regeln für Markierung, deaktivierte Waffen, Alarm- und Salutwaffen erstellt hätte. Alle Studien der EU haben genau dieses empfohlen und zudem noch internationale Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Waffenschmuggels gefordert. All dies hatten auch wir in unserer Folgenabschätzung aufgezeigt, die Katja Triebel auf der Feuerwaffen-Konferenz im November 2016 im Parlament präsentiert hatte. Leider hatte der anwesende Repräsentant der EU-Kommission kein Interesse, unseren Argumenten zu folgen. Er wollte unbedingt einen EUGunban der halbautomatischen Waffen „verkaufen“, wie man am Video oben gut sehen kann.

16 Replies to “#EUGunban: Umsetzung in Frankreich”

  1. Zum Hintergrund des EU-Gunbans hatte ich bereits 9 Tage nach Veröffentlichung des Entwurfs beschrieben, wie es dazu kam. Das war mir möglich, weil ich schon seit 2013 wusste, dass da was auf uns zu kommt. Ich wusste nur nicht den Umfang.

    https://www.academia.edu/19705837/Historie_des_Aktionsplans_Feuerwaffen_der_Europ%C3%A4ischen_Kommission

    Es ist mir immer noch unbegreiflich, warum kaum jemand diesen Mummenschanz als das wahrnimmt, was er wirklich ist: manipulierte Daten und falsche Kausalitäten/Korrelationen. Anscheinend ist das üblich in der Politik, da in anderen Themenbereichen ähnlich gewirkt wird.

  2. Grundsätzlich ist es absurdester Blödsinn etwas mit „Terrorabwehr“ zu begründen. Grundsätzluch werden sich „Leute des Terrors“ nie an Gesetze halten und in diesen Kreisen weiß man wie man an Waffen und ganz andere Sachen kommt. Nach wie vor stellt sich hier auch für den „Terror“ keinerlei Problem. Die einzigen menschen die unter der absurden „Terrorabwehr“ leiden sind die Menschen der Völker dieser Welt.

    Der womöglich „wahre“ Hintergrund sind schlicht Repressionen gegen das Volk. man will den „gläsernen“ Menschen schaffen will all jene von denen doch die Macht ausgeht regelrecht entmachten und mal ehrlich welche „Macht“ hast du denn heute noch ? Du darfst nicht mal an deinem Haus arbeiten oder ein Grillfeuer machen. Durchaus kann dir einfach mal drauf los bauen oder ein feuer machen heftige Strafen einbringen. Fast jeder Mensch in deutschland ist doch mehr als weniger Spielball der wenigen „Mächtigen“ und die Masse der „Entmündigten“ schaut zu. Man motzt und schreibt und Petition hier und Protest da aber scheinbar wirken all diese Optionen nicht mehr denn mehr und mehr bist du nur noch der Spielball.

    Das fängt bei Waffen an und geht auf die Rechte die dir Menschenrecht und Grundgesetz doch zugesichert haben. Was Bitte ist eine „persönliche Entfaltung“ wenn ich für eine Waffe schon fast ein Glücksspiel durchlaufen muss und selbst wenn ich dann „meine“ Waffe habe dann darf man längst noch nicht alles damit machen.

    Deutschland aber auch die EU setzt sich immer mehr in ein Bild einer Art „euroweiter Diktatur“ wo es nur noch entmündigte Bürger*innen gibt. Wirkliche Rechte hast du doch schon lange nicht mehr und selbst wenn es dir gelingt zu gericht zu ziehen bist du fast schon einer Willkür von Scheingerechtigkeit einer maroden Justiz ausgesetzt und da ist alles fast echt schon wie beim Glücksspiel.

    Wir sollten das Problem nicht nur in der Waffe an sich sehen sondern in den wenigen Köpfe jener die dich und mich versuchen zu entrechten. So was soll ja nie mehr sein. Nun ja heute nennt man es wohl anders als damals aber die Umstände haben schon etwas „Diktatorisches“ an sich.

    1. Srvus,

      was Ray hier sagt ist völlig richtig die Entmachtung der Bürger hat schon lange begonnen und geht viel tiefer als nur das Waffen Thema. Vor einigen Jahren durfte ich noch mit 15.000€ Bargeld in der Tasche rumlaufen und machen was ich wollte. Völlig schleichend ging es fast an mir vorbei das seit ein paar Jahren es schon nur noch 10.000€ sind. Es gibt einige solche Themen bei denen die EU uns entmündigen will.

      P.S. lt. einem Befreundeten Bänker in FRA bei einer GROßEN 😉 Bank sollen es in ein paar Jahren nur noch 5.000€ sein. Danke EU

      1. Das stimmt so leider nicht. „Gun Control in the Third Reich“ liegt seit 2016 als „Fatales Erbe“ auf Deutsch vor, nicht aber „Gun Control in Nazi-Occupied France“. Schön wär‘s. Die meisten Bücher von Halbrook wären es wert, dass man sie ins Deutsche übersetzt. Hier ist die Website von S. Halbrook: http://www.stephenhalbrook.com/index.html
        Man sollte auf seiner Website die Menüs „Books“ und „Articles“ aufrufen. Der Mann ist sehr belesen und hat auch unzählige Veröffentlichungen auf akademischem Niveau. Habe mir kürzlich „That Every Man Be Armed“ bestellt und hoffe, dass ich in der kalten Jahreszeit endlich genug Zeit habe um es zu lesen. Sehr empfehlenswert aus meiner Sicht auch John Lott, aber alles leider nur auf Englisch. Sei‘s drum, die Wahrheit über Waffen wird sich auch in Deutschland nicht mehr lange unterdrücken lassen.

  3. Was hat die EU mit ihrem Gun Ban-Versuch – zumindest in Frankreich – also erreicht? Scheinbar fast nichts, so wie es aussieht. Offenbar ist es in Frankreich nicht gelungen, das Waffenrecht noch weiter zu verschärfen und damit die Entwaffnung der Bevölkerung weiter voranzutreiben. Ich bin in diesem Zusammenhang kürzlich auf ein neues Buch von Stephen Halbrook gestoßen (Gun Control in Nazi Occupied-France: Tyranny and Resistance), das unter anderem davon berichtet, dass die Franzosen im Jahr 1935 Waffenbesitzkarten eingeführt haben. Nachdem die Deutschen Frankreich 1940 besetzt hatten, haben sie sich sehr über diese Maßnahme einer super dämlichen französischen Regierung gefreut. Das ist doch der feuchte Traum einer jeden Besatzungsmacht zu wissen, wer im besetzten Land Waffen hat. Das Buch darf man wohl jedem Franzosen ans Herz legen. Ansonsten dürfte sich die EU mit dem Gun Ban nicht nur in Frankreich, sondern auch in allen anderen EU-Ländern (inklusive Schweiz!) unter den Waffenbesitzern viele Feinde gemacht haben.

    1. Wenn ich heut „EU“ höre und lese, dann kommt mir sofort Goebbels mit seinen Plakaten von der „Festung Europa“ in den Sinn.
      Vor 30 Jahren was das noch nicht so verknüpft. Neben anderem Unfug Zu REACH, SprengG etc hat der mit wahrheitswidrigen Darstellungen und Zahlen untermauerte „Gun-Ban“ aber nun ein Bild der EU zementiert das irgendwo zwischen krimineller Vereinigung und faschistoidem Superstaat pendelt. Keine guten Aussichten, außer diese EU zerbricht; bald.

      1. @ Karl Müller: die EU wird so wie sie jetzt glaubt bestehen zu können zerbrechen denn viele werden sich nicht den Topf teilen wollen. Da genugt einer der mal wieder in seinem Größenwahn sich an die Spitze setzt und das was andere braune Spinner damals erdachten umsetzen. Das diese „Gefahr“ womöglich einmal wieder von Deutschland ausgehen könnte scheint sehr wahrscheinlich denn „politische Größenwahnsinnige“ gibt es in Deutschland genug.

  4. immerhin wurde versucht einigen Unfug zu entschärfen.
    warum man an dem Magazinunfug weiter festhält bleibt unerfindlich.

    Die Schalldämpfergeschischte ist sogar etwas positiv zu sehen, ebenso die Nichtregistrierung von Wasserrohren/Vorderladern.

    Solange sich Magazine „drucken“ lassen oder löten, gar Einweg per Metallprofil und Heißkleber erstellen, so lange wird sich die EU mit ihrer dümmlichen Hetze wohl vorführen lassen.

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