Das Nationale Waffenregister (NWR), das bisher nur private Waffen registriert hatte, wird ausgebaut auf die Registrierung aller Waffen im Besitz von Herstellern und Händlern (NWR-II). Dies wurde mit dem Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG) im Februar 2020 beschlossen und wird als „Gesetz über das Nationale Waffenregister (Waffenregistergesetz – WaffRG)“ am 01.09.2020 gültig.
Was bedeutet NWR-II für private Besitzer?
Es ändert sich nichts, sofern man eine Waffe von Privat an Privat verkauft. Hier gilt weiterhin die Waffenbesitzkarte (WBK) oder der Jagdschein als Legitimation für Käufer und Verkäufer. Es ändert sich auch nichts, wenn man Munition kaufen möchte.
Es ändert sich ALLES in Bezug auf WBK-Waffen, sofern ein privater Waffenbesitzer ein Rechtsgeschäft mit einem Händler abschließt. Ab 01.09.2020 reicht dazu die WBK oder der Jagdschein nicht mehr aus. Nichts geht mehr ohne NWR-IDs.
Was sind NWR-IDs?
Das NWR hat sich Nummern ausgedacht für
- jeden Erlaubnisinhaber (P für Privatpersonen, F für Firmen)
- für jede Erlaubnis (E)
- für jede Waffe (W) und
- jedes wesentliche Waffenteil (WT).
Diese Nummern sind virtuell. Es gibt keine Verpflichtung, dass diese Nummern irgendwo eingedruckt oder gelasert/graviert werden.
Kein An- und Verkauf ohne P-ID und E-ID beim Händler
Ab 01.09.2020 darf kein Händler mehr eine Waffe an- oder verkaufen, wenn die P-ID und E-ID nicht vorliegt. Einzige Ausnahme ist die erste Langwaffe für Jungjäger, da diese noch keine WBK besitzen und daher auch noch nicht im NWR registriert sind. Da jede Waffenbehörde ihre eigene Software benutzt für die WBKs, gibt es auch keine Regel zum Ausdruck der NWR-IDs auf den Waffenbesitzkarten. Das macht jede Behörde, wie sie will. Manche schreiben alle Nummern (auch die WT-IDs) in die WBK, manche gar keine.
Oft findet man seine P-ID und E-ID auf der 1. Seite oder Innenseite seiner WBK.
Keine Reparatur ohne W-ID (Stammdatenblatt)
Ganz wenige Waffenbehörden drucken die W-IDs und WT-IDs in die Zeile zu der betreffenden Waffe. Bei den meisten Behörden stehen die W-IDs nur auf dem Stammdatenblatt.
Manche Behörden versenden gerade unaufgefordert diese Stammdatenblätter, manche drucken und mailen diese auf Anfrage, manche wissen scheinbar gar nicht, dass sie die Verpflichtung haben, Stammdatenblätter auszudrucken.
Ein Beispiel, wie das ganze aufgebaut ist, findet man bei der „Fachliche Leitstelle NWR“ in Hamburg: https://www.nwr-fl.de/was-ist-die-nwr-id.html
Auswirkungen
Da Deutschland fast jede EU-Richtlinie zu 200% umsetzt und auf IT schwört, steckt in diesem WaffRG eine enorme Verwaltungsarbeit für Hersteller, Händler und Behörden. Denn neben der Anzeigepflicht treten ja auch noch Dutzende von neuen Waffenkategorien durch das 3. Waffenänderungsgesetz zeitgleich in Kraft. Die Händler und Hersteller müssen nicht nur ihren Waffenbestand anzeigen, sondern auch neuen Kategorien zuordnen.
Aus diesem Grund werden viele Hersteller und Großhändler für einige Tage oder Wochen um den 1. September 2020 keine Waffen an Händler ausliefern und auch viele Händler werden nicht in der Lage sein, in dieser Zeit Waffen zu verkaufen, anzukaufen oder zur Reparatur anzunehmen.
Bei so viel Verwaltungsaufwand sollte man sich auch nicht wundern, wenn die Reparaturpreise steigen.
Fazit
Vergleicht man das NWR mit dem Kraftfahrtbundesamt, so müssten dort alle – noch nicht zugelassenen – Neuwagen mitsamt ihren wesentlichen Teilen gemeldet werden. Und jede Reparatur in einer Werkstatt müsste gemeldet werden, sowie jede Überlassung eines wesentliches Teils zur Überarbeitung durch ein anderes Gewerbe. Auch wäre der Fahrzeugschein kein Legitimationsmittel mehr für Reparaturen und der Fahrzeugbrief keines mehr für den Verkauf.
Und all dies wäre für Kraftfahrzeuge eingeführt worden, damit keines mehr für Straftaten, wie das Attentat auf dem Breitscheidplatz, absichtliche Tötung durch Überfahren oder als Fluchtwerkzeug bei Einbruch/Raub verwendet werden könne.
Weitere Informationen:
Fachliche Leitstelle NWR: Aktuelles
Waffenmarkt-Intern auf Facebook: Information vom VDB
Gunfinder: Nationales Waffenregister – die wichtigsten Infos
Jagderleben: Wichtige Änderungen für Waffenbesitzer
Ursprünglich erschien diese Info von Katja Triebel bei sportwaffen-triebel.de
Parteiwerbung hat ja immer so ein latent aufdringliches Geschmäckle.
Aber damit die Waffenbesitzer auch sehen, dass wir wirklich was für sie tun:
https://www.youtube.com/watch?v=CIxv6jMoxyE
Der Verwaltungsaufwand ist unverhältnismäßig hoch. Und diese Repressionen werden uns gesetzestreuen Bürgern nur auferlegt, weil überbezahlte „Volksvertreter“ dem Irrglauben erliegen, damit Terrorismus verhindern zu können. Oder ist es pure Bösartigkeit? So oder so: eine unsinnige Neuerung, mit der Sportschützen unnötig bestraft werden.
Natürlich pure Bösartigkeit, einen wirksamen Beitrag zur Gefahrenabwehr leistet dieses Monster nämlich nicht, das weiß die moralisch verkommene Regierung aber auch!
@Stephan Driesig
Diejenigen, die das Waffenrecht seit Jahrzehnten permanent verschärfen, wissen mit großer Wahrscheinlichkeit, dass man mit ultrastrengen Waffengesetzen Straftaten nicht verhindern kann, da sich Kriminelle bekanntermaßen nicht ans Waffengesetz halten, sondern immer nur die rechtstreuen Bürger, und das sind 99% aller Menschen im Lande. Es ist nur sehr schwer vorstellbar, dass dieser Zusammenhang in den Innenministerien nicht bekannt ist. Dort sitzen eine Menge Menschen, die sich von Berufs wegen mit diesen Dingen auseinandersetzen und die entsprechend ausgebildet und kompetent sind. Ausgerechnet diesen Leuten soll der soeben beschriebene Zusammenhang nicht bekannt sein?
Vielen Bürgern ist dieser Zusammenhang allerdings tatsächlich nicht klar. Der unwissenden Mehrheit wurde von den Mainstreammedien anerzogen, zu denken, dass strenge Waffengesetze zu mehr Sicherheit führen und dieser bewusst erzeugte Irrglaube vieler Bürger wird von politischer Seite hemmungslos ausgenutzt, um die Schrauben im Waffenrecht immer weiter anzuziehen.
Die öffentliche Sicherheit und Ordnung hat im Waffenrecht (auch historisch) in Wirklichkeit nie die Rolle gespielt, die sie in der öffentlichen Diskussion einnimmt. Schon z.B. im alten England hat man das gemeine Volk vom Waffenbesitz möglichst ausgeschlossen. Der wahre Grund war die stets latente Furcht der Herrschenden vor einem Volksaufstand. Direkt hat man das dem Volk so natürlich nicht gesagt. Man hat den Waffenbesitz damals über das Jagdprivileg geregelt, das in der Regel nur der Adel hatte oder besonders reiche Bürger. Diese Motivation sollte man bis heute nicht unterschätzen.
Verschlimmert wird die Angelegenheit heute zusätzlich durch den Kontrollwahn linker Ideologen. In der US-Waffendebatte sieht man es besonders gut: Die Forderungen nach Abschaffung des privaten Waffenbesitzes kommen so gut wie ausschließlich von links, also von der Demokratischen Partei und Leuten wie B. Obama, den Clintons, J. Biden, N. Pelosi und all die anderen, die dort mit dem Sozialismus liebäugeln. Präsident Trump und die Republikaner stehen dagegen voll hinter dem Privatwaffenbesitz.
Das Endziel ist maximale Kontrolle eines jeden Bürgers in allen Lebensbereichen und diese maximale Kontrolle ist ein typisches Kennzeichen sozialistischer Gesellschaftsmodelle, die immer unfrei sind.