Bürokratiemonster 1: Mengenbeschränkung für Sportschützen

Erst am Dienstag, dem 10.12.19 hat die Koalition ihren Änderungsantrag 19/15875 dem Bundestag, sprich der Opposition, mitgeteilt, aber nicht veröffentlicht. Die Verbände konnten gar nicht mehr darauf reagieren und waren – gelinde gesagt – geschockt – bis auf den DSB.

Plötzliche Mengenbeschränkung auf der Gelben WBK

Ohne Vorwarnung wurde die Menge der Waffen für die Gelbe WBK für Sportschützen auf 10 Stück begrenzt. Auf dieser Gelben WBK dürfen Sportschützen ohne Bedürfnisprüfung Waffen erwerben, die keine Deliktrelevanz haben. Dazu zählen hauptsächlich Einzeladewaffen, zwei-schüssige Flinten und Reptierbüchsen. Flinten und Repetierbüchsen können auch von Jägern bedürfnisfrei erworben werden. Das „Horten“ von Waffen wird bereits durch die Regel „2 Waffen in 6 Monaten“ begrenzt, wie auch durch die Aufbewahrungsvorschriften in teuren Tresoren.

Ab der 11. nicht deliktrelevanten Waffe soll nun für Sportschützen wieder das Bedürfnis geprüft werden.

 

Warum?

Wenn die CDU behauptet, das wäre mit den Verbänden abgesprochen, kann es sich nur um den BSSB und DSB handeln:

Insgesamt können wir zufrieden sein, auch wenn es einige Verschärfungen und Restriktionen gibt, die zulasten unserer Mitglieder gehen. Vor allem mit der Entscheidung zum Bedürfnis und zu den Schießstandsachverständigen sind wir jedoch zufrieden“, urteilte DSB-Präsident Hans-Heinrich von Schönfels. Nunmehr fehlt noch die Verabschiedung im Bundesrat am 20. Dezember, damit das Gesetz wirksam wird.

DSB-News

DSB-Vizepräsidentin Susanne Mittag und MdB (SPD) im Innenausschuss schreibt dazu: 

Uns war bei den Beratungen sehr wichtig, dass wir den Sicherheitsaspekt in den Vordergrund stellen und vor allem Extremisten und Verfassungsfeinde entwaffnen. Es ging keinesfalls darum, Sportschützen einem „Generalverdacht“ auszusetzen, wie dies vielfach kritisiert worden war, sondern im Gegenteil: Künftig gilt für sie mehr Verlässlichkeit, Rechtssicherheit und Praktikabilität.

Auf die Gelbe Waffenbesitzkarte wird es künftig eine Begrenzung auf zehn Waffen geben, es sei denn der Sportschütze kann einen höheren Bedarf gesondert nachweisen. Weitere Waffen kann der Sportschütze ggf. mit gesondertem Bedürfnisnachweis über die Grüne Waffenbesitzkarte erwerben.

Drucksache 19/15875

§ 14 wird wie folgt geändert: Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 6 und in Satz 1 werden nach den Wörtern „Erwerb von“ die Wörter „insgesamt bis zu zehn“ eingefügt und werden die Wörter „von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen“ durch die Wörter „Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssigen“ ersetzt.‘

Daraus folgt: 

§ 14 (4) Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Abs. 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von insgesamt bis zu zehn Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.

Fazit

Diese unnötige Regel beschert Zigtausende von Mehraufwand ohne einen einzigen Beweis der Effizienz oder des Augenmaßes!

Der Sachverständige Niels Heinrich von der Polizei Hamburg monierte nicht ohne Grund bei der öffentlichen Anhörung (1:55:00), dass die Behörden weniger 45 Minuten benötigen, um die allererste Waffe zu genehmigen, aber über 4 Stunden für die achte Kurzwaffe. Die allererste Waffe ist diejenige, die das höchste Gefahrenpotential aufweist. Ob jemand nach zehn Jahren die elfte Waffen erwerben möchte, ist sicherheitstechnisch weniger relevant,  sofern sie korrekt aufbewahrt werden. Er forderte eine Obergrenze mit Augenmaß. Die Zahl zehn würde sicherlich ablehnen, da sie zu einem Mehraufwand der Behörden führt.

Der Fortbestand des Bedürfnisses zum Besitzerhalt könnte unseres Erachtens komplett wegfallen. Er ist für Waffen der Kategorie B und C nicht von der EU vorgeschrieben, sondern ein rein deutsches Ding.

9 Replies to “Bürokratiemonster 1: Mengenbeschränkung für Sportschützen”

  1. Tja.
    Jetzt plötzlich den Neuerwerb auf „Gelb“ verhindern!
    Und eigentlich wurde doch die neue gelbe WBK für Sportschützen extra eingeführt, um den weiteren Erwerb von Sportwaffen zu erleichtern und zu vereinfachen…….

    Ohne weitere Worte!

  2. Auf meine gelbe WBK passen nur 8 Waffen!
    Das habt ihr euch ja wieder toll ausgedacht! (Wahrscheinlich vorher wieder gar nichts gedacht!)
    Soll man nun nach 8 eingetragenen Waffen wieder teuer eine neue WBK für die 2 restlichen Waffen beantragen, oder werden die WBK-Formulare nun wieder ebenfalls teuer auf 10 mögliche Waffeneinträge geändert?!
    Was passiert mit den Leuten, die 3 gelbe WBK voll haben?! Da gibt es nämlich so einige im Lande!
    Werden die ihre überzähligen Waffen abgeben müssen,wenn die dafür kein Bedürfnis nachweisen können, werden also enteignet?! Oder wie, oder was?!

    1. Hallo Jürgen,

      bezüglich des Ist-Zustands vor der nun beschlossenen Änderung sitzt Du einem Mißverständnis auf. Der Zettel hat zwar nur 8 Zeilen, die Amtshandlung „Erteilung einer gelben WBK“ auf Deinen Namen hatte aber bisher soviele Zeilen wie nötig.
      Es kann zwar sein daß für einen neuen Zettel eine Bearbeitungsgebühr anfällt, aber das ist keine Neuerteilung einer gelben WBK mit der dabei anfallenden Bürokratie.

      Einen ähnlichen Unterschied gibts zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein. Die Fahrerlaubnis ist weiterhin erteilt, auch wenn der graue oder rosa Lappen irgendwann seine Gültigkeit verliert und in ein Kunststoffkärtchen umgetauscht werden muss.

      1. Nö.
        Soweit mir bekannt ist, handhaben es einige Behörden so, dass eine neue gelbe WBK wieder komplett mit voller Verwaltungs-Gebühr wie eine erste gelbe WBK neu bezahlt werden muss!
        Wie bei mir!
        Gelbe WBK voll abgegeben.
        Neue WBK, volle Gebühr wie bei Erstantrag!

    2. Hallo Juergen,
      es gibt eine „Besitzstandswahrung“, also behaelt man weiter, was schon eingetragen ist.
      Allerdings ist es nun aus mit einem Neu-Erwerb!
      Ich denke, dass wollten die genau so!
      Wenn also weniger Perkussionsrevolver im Schrank lagern, gibt es folglich weniger Terroranschlaege – das ist die verquere Denke der „Politiker“.
      Gerade die gelbe WBK zu begrenzen ist vollkommen daneben und zeugt von der Denkfaehigkeit und „Sachkenntnis“ der „Politiker“.

      Und wie Fyodor schon richtig schrieb:
      Einsteiger werden abgeschreckt, weil die von vornherein erkennen, dass sie so zu beschraenkt in der Ausuebung ihres Sportes werden. Es ist zu pruefen, ob die gruene WBK infrage kommt. Das wird sicherlich nicht immer der Fall sein aber auf jeden Fall die Kosten in die Hoehe treiben.
      So wird es wieder eine Frage des Geldes (wie bei Auto, Heizung etc.). Die „Reichen“ duerfen alles, die Armen koennen sich das einfach, auch mit Sparen, nicht mehr leisten.
      Im Kontext mit dem zu erwartenden Bleiverbot wird der Schiessport aehnlich wie Golf nur etwas fuer Wohlbetuchte werden.

      1. Zitat:“Wenn also weniger Perkussionsrevolver im Schrank lagern, gibt es folglich weniger Terroranschlaege – das ist die verquere Denke der “Politiker”.“

        Genau. Man sucht nach dem Sinn. Man wird in wohl nirgends finden.

  3. Naja, das ist jetzt die zweite, zusaetzliche und sehr effektive Begrenzung der Anzahl Waffen pro Besitzer.
    Ich denke, Sportschuetzen wird das nicht wirklich einschraenken. Wenn ich zehn Jahre Sportschuetze kalkuliere, dann kann ich in dieser Zeit max. 50 Waffen erwerben. Letztendlich spielt es fuer mich keine grosse Rolle, ob eine Waffe auf der gelben oder der gruenen WBK eingetragen wird. Das sehen andere Sportschuetzen vielleicht anders.
    Das Gesetz wird unter anderem mit „Drittens soll die Nutzung von legalen Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschläge erschwert werden,“ begruendet und dann, wie der DSB zu sagen, es ginge ihnen nicht darum,“ Sportschützen einem „Generalverdacht“ auszusetzen“ , ist einfach schaebig.
    Fuer wie dov halten die uns eigentlich???
    JEDE zusaetzliche „Anpassung“ hat bisher gezeigt, dass das Volk verarscht wird. Jede Gesetzesaenderung hat bisher zu mehr, teilweise laecherlichen und verunsichernden Einschraenkungen gefuehrt.
    Also muss man schon ganz schoen beschaedelt sein, so etwas auch nur irgendwie als „Sicherheitsgewinn“ zu betiteln.

    1. Der Unterschied ob eine Waffe auf grün oder gelb steht ist gering, aber egal ist es nicht. zwei große Unterschiede gibt es:

      Auf der gelben WBK ist der Munitionserwerb automatisch mit dabei, auf grüner WBK muß er kostenpflichtig extra beantragt werden.
      Die gelbe WBK ist nicht nur ein Dokument zur Bescheinigung des rechtmäßigen Besitzes, sondern auch eine Erwerbserlaubnis für darin eintragbare Waffen. Und zwar ohne Einzelbedürfnisprüfung.
      Beispiel:
      Ein Schwarzpulverfan schießt beim Westernschießen die Klasse 1890-Frontiersman. Dazu benötigt er zwei VL-Revolver in .36, einen Unterhebelrepetierer (UHR) in .38spl und eine hahnlose Querflinte. Alle vier Waffen gehen auf gelb. Und weil VL-Revolver gerne mal zum blockieren neigen wenn Zündhütchenreste in die Mechanik fallen, kauft er gleich drei, einen als Reserve. Damit hat er fünf Waffen auf der gelben WBK. Nun möchte er aber auch noch die Klasse 1870 schießen. Dazu braucht er zusätzlich einen UHR in .44 und eine Hahn-Flinte. Schon ist er bei 7 Waffen. Jetzt findet er die kleinkalibrigen VL-Revolver nicht so toll in dieser Klasse, weil da ein höherer Faktor vorgeschrieben ist, und er deshalb aus den Revolvern Langgeschosse verschießen muß. Also kauft er drei (Begründung siehe oben) VL-Revolver in .44. Voila: Zehn Waffen, WBK ist voll.

      Jetzt will er aber auch noch Perkussionrevolver als Präzisionsdisziplin schießen… da hätte er gerne einen richtig präzisen Revolver, der auf 25 m eingeschossen wird, und der gründlich gepflegt und gehegt werden soll. Mit den Westernwaffen geht man ja nunmal etwas ruppiger um, und man schießt auch nur auf ca. 10 m.

      Da sagt jetzt die Waffenbehörde: Njet! Du hast schon sechs Revolver. Du kannst mit keinem davon einen Blumentopf gewinnen, aber zugelassen sind sie!

      Ebenso der bei Westernschützen aus gutem Grund weit verbreitete Reserve-UHR. Geht nicht, weil per Einzelbedürfnis nicht begründbar.

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