#DEGunban: Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz im Bundestag am 11.12. und 12.12.19

Am 11.12.19 steht das „Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz“ im Landwirtschaftsausschuss um 9 Uhr und im Innenausschuss um 10 Uhr auf der Tagesordnung. Einen Tag später ist die 2. und 3. Lesung im Bundestag unter TOP 18 in der Zeit von 16:45 bis 17:20 geplant. Die letztere wird sicherlich wieder live übertragen, die Ausschusssitzungen nicht.

Demokratie im Bundestag ist für Außenstehende – wie uns – nur marginal zu erkennen. Nach der Öffentlichen Anhörung der Sachverständigen am 11.11.2019, zu der alle Anträge und Stellungnahmen veröffentlicht wurden, gab es Einzelgespräche mit den Verbandsvertretern und den Regierungspolitikern, jedoch keinen Runden Tisch mit den Beteiligten und der Opposition. Auch vor der 1. Lesung gab es keine Runden Tische, sondern nur Einzelgespräche zwischen Verbänden und Ministerialbeamten des KM5.

Der Öffentlichkeit zugänglich sind nur der Gesetzesentwurf, die Änderungsanträge der Opposition und die Stellungnahmen der Verbände und der Sachverständigen der Anhörung. Niemand weiß heute, was im geänderten Entwurf am 11.12.19 in den beiden Ausschüssen behandelt wird. Wird an dem Text durch die beiden Sitzungen der Ausschüsse am Mittwoch noch etwas geändert? Was wissen die Abgeordneten, die am 12.12.19 abstimmen über den aktuellen Gesetzestext? Die Opposition weiß scheinbar nicht mehr als die Öffentlichkeit: Es gibt keine Änderungsanträge der Koalition, nur Andeutungen.

Andeutungen durch den Berichterstatter der Union

Screenshot von Facebook

Am 23.11.19 wurde auf Facebook ein Interview zwischen Marc Henrichmann, dem Berichterstatter der Union, und seinem Kollegen Christoph de Vries im Innenausschuss gepostet.

Der Ton ist grottenschlecht, der Inhalt aber sehr interessant. Marc Henrichmann spricht über die „Knackpunkte“

  • Bedürfnisprüfung (Entwurf war zu hart)
  • Magazine (wie kann die Polizei die Anzeigepflicht überhaupt bearbeiten)
  • Sicherheit (Ecken wurden abgeschliffen).

Insgesamt sei seiner Meinung nach ein guter Kompromiss herausgekommen.

Andeutungen vom VDB

Quelle: VDB

VDB diskutiert mit Andrea Lindholz: Zu einer Standortbestimmung kurz vor der Weiterbehandlung des Waffengesetzes im Bundestag trafen sich Verbandsvertreter mit Andrea Lindholz, der Vorsitzenden des Innenausschusses. Der VDB konnte hier durch seinen Beauftragten Helmut Adamy noch einmal alle seine Bedenken gegen die aktuelle Gesetzesvorlage einbringen: Der Innenausschuss hat das Thema „3. Waffenrechtsänderungsgesetz“ an die Spitze der Tagesordnung für seine Sitzung am nächsten Mittwoch gesetzt.

Verband Deutscher Büchsenmacher (VDB) vom 06.12.2019

 

Mehr Details vom BSSB

Der Bayerischer Sportschützenbund (BSSB) war im letzten halben Jahr sehr aktiv und schreibt auf seiner Webseite, er hätte sowohl die Meldepflichten für Vorderladerwaffen und Armbrüste abgewehrt, wie auch die Bedürfnisprüfung verbessert. Einen Tag nach der geplanten Verabschiedung des Waffengesetzes lädt der BSSB zu einem Symposium am 13.12.19 in Lichtenfels ein, an dem sowohl der BDS als auch Unionspolitiker, u.a. Herr Henrichmann, teilnehmen werden. 

Nachdem hinsichtlich der Magazine noch keine zufriedenstellenden Regelungen in Aussicht sind, werden wir die Gelegenheit nutzen, um in Lichtenfels hierzu nochmals einzuhaken. Wir schlagen eine Regelung vor, die im Bundesjagdgesetz vergleichbar schon Anwendung findet: Nämlich auf Sportschützen umgelegt ein Verbot, halbautomatische Waffen je nach Waffenart (für Kurzwaffen) mit mehr als zwanzig+1 oder (für Langwaffen) mit mehr als zehn+1 Patronen zu laden, sofern es eine Disziplin nicht explizit anderweitig erfordert. 

Ebenfalls werden wir unser Konzept zur Grünen Waffenbesitzkarte vorstellen, das im weiteren Diskussionsprozess (etwa bei der Neufassung der Allgemeinen-Waffengesetz-Verordnung AWaffV) berücksichtigt werden soll: Wir möchten den Schützen innerhalb der Grünen WBK spürbar mehr „Bewegungsfreiheit“ verschaffen.

Webseite des BSSB

Inwieweit die Vorschläge des BSSB am Mittwoch im Landwirtschafts– oder Innenausschuss besprochen werden, ist nicht bekannt. 

Innenausschuss-Sitzung am 11.12.19

TOP1: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften 

Die Tagesordnung verweist auf folgende Informationen:

  • 19(4)355 Gutachtliche Stellungnahme
  • 19(4)381 Änderungsantrag (FDP)
  • 19(4)382 Änderungsantrag (FDP)
  • 19(4)383 Änderungsantrag (FDP)
  • 19(4)390 Petition (uns unbekannt, evtl. zum Thema Bedürfnisprüfung)
  • 19(4)391 A – E Stellungnahmen (fünf der sechs Sachverständigen)
  • 19(4)392 Stellungnahme (Armbrustverband)
  • 19(4)393 Stellungnahme (VDB)

Links zu obigen Informationen (außer zur Petition) findet man auf der Seit der Öffentlichen Anhörung (mit Video) 

Keine Information auf der Webseite des Innenausschusses findet man zu den beiden letzten Punkten:

Gegen allen Unkenrufen findet die Petition 100913 also Beachtung 

Zum Schluss für die GRA-Follower noch Links zur Öffentlichen Anhörung zu Katja Triebels Stellungnahme und Antwort.

Stellungnahme: https://www.youtube.com/watch?v=iYhAa9BQ73Y&feature=youtu.be&t=2210  

Antwort auf die Fragen: https://www.youtube.com/watch?v=iYhAa9BQ73Y&feature=youtu.be&t=6345

Die Historie des #DEGunban kann man auf unserer Webseite verfolgen. Dort stehen die Zusammenfassungen aller Stellungnahmen und vieles mehr (2 Seiten Vorschau)

9 Replies to “#DEGunban: Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz im Bundestag am 11.12. und 12.12.19”

  1. Wenn ich das richtig sehe, sind heute sämtliche Änderungsanträge von AFD, FDP und Grünen direkt abgebügelt und der Entwurf mit der Stimmenmehrheit der GroKo einfach durchgewunken worden. Aufklärung, fachliche Expertise und basisdemokratische Petitionen, scheinen in diesem Land keine relevanten Auswirkungen auf Gesetzesentwürfe der amtierenden Politik zu haben.
    Der Wähler möge daraus seine Schlüsse ziehen.

    1. @Ralf Pöhling

      Dass die Grünen übergangen wurden ist kein Drama, denn dieser Partei war der Entwurf bekanntlich nicht streng genug.
      Unterm Strich war es keine von sachlichen Erwägungen getragene Verschärfung. Es ist eine ideologiegetriebene Maßnahme, die es ohne den Linksruck von CDU/CSU nicht gegeben hätte. Jeder Waffenbesitzer, der bei der letzten Bundestagswahl die Altparteien gewählt hat, braucht sich jetzt nicht zu beschweren. Wenn sich bei der Bundestagswahl 2021 am Wählerverhalten nicht etwas Grundlegendes ändert, dann kommt ab 2021 garantiert die nächste Verschärfung im Waffenrecht. Ich hoffe, dass das endlich alle begreifen: Wer Waffen hat und diese behalten will, kann nur noch Blau wählen. Nur dort gibt es ein ernstzunehmendes Bekenntnis zum privaten Waffenbesitz.

      Hier die ersten Berichte in der Waffenpresse:

      all4shooters.com
      Waffenrecht 2020: Der Bundestag hat ein neues deutsches Waffengesetz beschlossen − diese Änderungen kommen
      Dieser Freitag der 13. hat es in sich: Am heutigen Tag hat der Deutsche Bundestag ein neues Waffengesetz beschlossen. Das kann als nicht weniger als der absolute Super-GAU für alle Waffenbesitzer bezeichnet werden. all4shooters.com liefert einen Überblick über die wichtigsten Änderungen für Sportschützen, Jäger und Sammler und welchen finalen Weg das Gesetz nun nehmen wird. Außerdem kommentiert VISIER-Chefredakteur Matthias S. Recktenwald die neusten Entwicklungen.
      www all4shooters.com/de/shooting/waffenkultur/waffenrecht-2019-bundestag-waffengesetz-beschlossen-magazine-verbot-beduerfnis-aenderungen/ (13.12.19)

      DWJ
      Waffenrechtsnovelle ist beschlossene Sache
      www dwj.de/magazin/topthema/details/items/waffenrechtsnovelle-ist-beschlossene-sache.html (13.12.19)

      1. @ Schmied

        Ich habe das mit den Grünen extra erwähnt, weil mich das doch ziemlich erstaunt hat, dass selbst die Grünen als potentieller Koalitionspartner auf Bundesebene so mir nichts dir nichts einfach übergangen worden sind.
        Wenn es stimmt was ich gelesen habe, haben sich Grüne und auch die Linkspartei bei der Abstimmung enthalten. Die Verschärfung geht also ausschließlich auf das Konto von CDU/CSU und SPD. Die GroKo pfeift seit geraumer Zeit auf dem letzten Loch, wird selbst innerhalb des eigenen Parteienumfeldes immer öfter immer schärfer kritisiert und scheint deshalb in eine Art Amokmodus umzuschalten und auf dem letzten Drücker alles durchzuboxen, was ihr selbst Wählerpotential wegnimmt. Man könnte fast den Eindruck bekommen, die begehen absichtlich politischen Selbstmord.
        Ich beobachte die Politik nun schon mehr als 30 Jahre. So etwas habe ich noch nicht erlebt.
        Ein paar Kompromisse zwecks Beruhigung des eigenen Wählerpotentials wären im Entwurf locker drin gewesen ohne sich mit der EU anzulegen. Aber nichts da.

  2. Das Recht, Waffen zu besitzen und bei sich zu tragen

    von Jacob Hornberger, 05.12.2019 (The Future of Freedom Foundation, Fairfax, Virginia, USA)

    Unter den Waffengegner gibt es Leute, die eine Aufhebung des Second Amendments befürworten. Sie denken, dass sie damit den Menschen verbieten würden, Waffen zu besitzen. Leider haben sie ein mangelhaftes Verständnis von Recht und Verfassung.

    Die Rechte der Menschen leiten sich weder von der ursprünglichen Verfassung ab noch von den Bill of Rights [den zehn Zusatzartikeln (= Amendments) zur amerikanischen Verfassung, die die Grundrechte festschreiben, ähnlich Artikel 1 bis 19 unseres Grundgesetzes]. Das ist das, was viele der Waffengegner nicht verstehen. Sie sind der Meinung, der Rechtsgrund für den Waffenbesitz der Bürger würde im Second Amendment liegen.

    Bereits die Unabhängigkeitserklärung macht darauf aufmerksam, dass die Rechte der Menschen ihren Ursprung in Gott und der Natur haben.

    Selbst wenn die Bundesregierung nie gebildet worden wäre, selbst wenn die Verfassung nie ratifiziert worden wäre und selbst wenn die Bill of Rights nie erlassen worden wäre, hätten die Menschen immer noch das Recht, Waffen zu besitzen und zu tragen [führen], weil die Rechte der Menschen schon vor der Regierung da waren und von der Regierung unabhängig sind.

    Die Verfassung gewährt niemandem irgendwelche Rechte, einschließlich des Rechts, Waffen zu besitzen und zu tragen. Der Zweck der Verfassung war schlichtweg, die Bundesregierung ins Leben zu rufen und die Befugnisse festzulegen, die sie haben würde. Wenn eine Befugnis aufgezählt wurde, konnte die Regierung sie ausüben. Wenn eine Befugnis nicht aufgeführt war, konnte sie sie nicht ausüben.

    So stellt sich naturgemäß die Frage: Hat die Verfassung der Bundesregierung die Macht gegeben, den Waffenbesitz der Bevölkerung zu kontrollieren? Nein, hat sie nicht. Das liegt daran, dass das amerikanische Volk keine Regierung wollte, die die Macht hätte, die natürlichen, von Gott gegebenen Rechte der Menschen zu verletzen.

    Was ist mit der Bill of Rights ? Auch sie gibt niemandem irgendwelche Rechte. Eine sorgfältige Prüfung der Sprache des First und des Second Amendments zeigt, dass es sich bei diesen beiden Amendments schlichtweg um Beschränkungen der Befugnisse der Bundesregierung handelt, damit diese die natürlichen und von Gott gegebenen Rechte nicht verletzen kann, Rechte, die schon vor der Bundesregierung da waren. In der Tat, ein besserer Name für die Bill of Rights wäre die Bill of Prohibitions [prohibition = Verbot] gewesen.

    Warum bestanden unsere amerikanischen Vorfahren auf der Verabschiedung der Bill of Rights? Da die ursprüngliche Verfassung der Bundesregierung nicht die Macht gegeben hat, die Menschen jener Rechte wie der Meinungsfreiheit, der Pressefreiheit, der Religionsfreiheit und dem Recht, Waffen zu besitzen und zu tragen, zu berauben, warum hielten es die Amerikaner für notwendig, die Bundesregierung ausdrücklich daran zu hindern, solche Rechte zu verletzen?

    Die Antwort ist, dass das amerikanische Volk doppelt sicher sein wollte, dass die Funktionsträger der Regierung die Botschaft erhalten, die da lautete: Denk‘ nicht einmal daran, deine Macht zu nutzen, um unsere Rechte zu zerstören. Unsere Vorfahren wussten, dass die Verfassung eine Regierung mit begrenzten Befugnissen ins Leben gerufen hatte, aber sie benutzten die Bill of Rights, um sicherzustellen, dass die Vertreter der Bundesregierung klar verstehen würden, dass es ihnen ausdrücklich verboten war, die Rechte der Menschen zu verletzen.

    Was ist mit Rechten, die nicht ausdrücklich in der Bill of Rights aufgeführt sind? Das war die Idee hinter dem Neunten Verfassungszusatz. Dieser Verfassungszusatz sagt im Wesentlichen, dass die Menschen mehr Rechte haben, als in der Bill of Rights aufgezählt sind und dass die Bundesregierung diese ebenfalls nicht verletzen darf.

    Daher würde die Aufhebung des Second Amendments das natürliche, gottgegebene Recht der Menschen, Waffen zu besitzen und zu tragen, nicht beeinträchtigen. Auch die Abschaffung der Verfassung und der Bundesregierung würde hieran nichts ändern.

    Rechte, die den Menschen von Gott und der Natur geschenkt werden, sind ewig, unveräußerlich und bestehen unabhängig von der Regierung.

    Quelle für das amerikanische Original:
    www fff.org/2019/12/05/the-right-to-keep-and-bear-arms/

    Über den Autor:
    Jacob G. Hornberger ist Gründer und Präsident der Stiftung The Future of Freedom Foundation. Er ist in Laredo, Texas, geboren und aufgewachsen. Seinen B.A. in Wirtschaft erhielt er vom Virginia Military Institute und seinen Abschluss in Rechtswissenschaften von der University of Texas. Er war zwölf Jahre lang als Prozessanwalt in Texas tätig. Er war auch außerordentlicher Professor an der University of Dallas, wo er Rechts- und Wirtschaftswissen­schaften lehrte.
    Näheres hier: www fff.org/author/jacob-hornberger-2/

    Eine längere Version des obigen Artikels war im Herbst 2018 auch auf der Website des bekannten Abgeordneten Ron Paul zu finden sowie auf der Homepage des amerikanischen Mises-Instituts (www mises.org/wire/gun-rights-dont-come-second-amendment).

  3. Anlässlich der Landtagswahl in Bayern 2018 hatte ich mir einige Wochen vor der Wahl die Programme der Parteien zum Waffenrecht angesehen. Ein klares und ausführliches Bekenntnis zu einem liberalen Waffenrecht gab es nur von der AFD. Drei dürre Sätze zum Waffenrecht in einem positiven Sinne gab es von der FDP, zwei (positive) Sätze von den Freien Wählern, die Grünen waren für Verschärfungen und die SPD äußerte sich überhaupt nicht. Was waren die Aussagen der CSU? Die hat sich ebenfalls nicht geäußert. Ein böses Omen, wie wir mittlerweile wissen. Das war bereits ein beredtes Schweigen und jetzt sehen wir, was man damals schon plante.

    Ich bin dieser Tage auf die Idee gekommen, einmal einen Blick in die USA zu werfen, und zwar auf das Parteiprogramm der Republikanischen Partei (GOP) anlässlich der Präsidentschaftswahlen 2016. Wofür steht Präsident Trump im Waffenrecht?

    Gleich mal vorweg: Davon können wir hier nur träumen. So etwas wie ein Bedürfnisprinzip gibt es dort zum Beispiel nicht.

    Hier ist die Passage zum Second Amendment:

    „Das Second Amendment: Unser Recht, Waffen zu besitzen und zu führen

    Wir wahren das Recht des Einzelnen, Waffen zu besitzen und zu führen, ein natürliches, unveräußerliches Recht, das schon vor der Verfassung da war [Bezugnahme auf das Naturrecht] und durch den Zweiten Verfassungszusatz gesichert ist.

    Der legale Waffenbesitz ermöglicht es den Amerikanern, ihr gottgegebenes Recht [wörtlich: their God-given right] auf Selbstverteidigung zum Schutz ihrer Häuser, ihrer Lieben und ihrer Gemeinden auszuüben.

    Wir beglückwünschen den von den Republikanern geführten Kongress zur Verteidigung des Rechts, Waffen zu besitzen und zu führen, indem er den Präsidenten [Obama] daran hindert, eine neue liberale [d.h. demokratische und damit linke] Mehrheit am Obersten Gerichtshof zu installieren. Die Bestätigung weiterer waffenfeindlicher Richter am Obersten Gerichtshof [Supreme Court] würde die grundlegenden Schutzfunktionen des Second Amendments aushöhlen. Bereits jetzt widersetzen sich lokale Beamte in der Hauptstadt des Landes und anderswo den Entscheidungen des Supreme Courts, der ein individuelles Recht auf Waffenbesitz aufrecht erhält und dies in den Entscheidungen zu Heller [2008] und McDonald [2010] bestätigte.

    Wir unterstützen die Gesetzgebung zur Waffenreziprozität [d.h., die Einzelstaaten erkennen untereinander die jeweiligen waffenrechtlichen Regelungen an], um das Recht der gesetzestreuen Amerikaner anzuerkennen, Schusswaffen zu führen, um sich und ihre Familien in allen 50 Staaten zu schützen.

    Wir unterstützen Constitutional Carry-Bestimmungen [d.h. das Führen einer Waffe ist waffenscheinfrei, was in den meisten Staaten der Fall ist] und beglückwünschen jene Staaten, die solche verabschiedet haben.

    Wir sind gegen schlecht gemachte Gesetze, die die Kapazität von Magazinen beschränken oder die den Verkauf des beliebtesten und gängigsten modernen Gewehrs verbieten [gemeint ist wohl das AR15].

    Wir lehnen auch alle Bemühungen ab, die sich darauf richten, Bürgern ihr Recht Waffen zu besitzen und zu führen ohne ein ordentliches Gerichtsverfahren zu entziehen [wahrscheinlich eine Anspielung auf die sog. Red Flag-Gesetze].

    Wir verurteilen leichtfertige Klagen gegen Waffenhersteller und die illegale Belästigung von Waffenhändlern durch die derzeitige Regierung [Obama].

    Wir sind dagegen, dass gesetzestreue Bürger für ihre Waffen eine Erlaubnis des Bundes oder eine Registrierung brauchen. Wir sind gegen die Registrierung von Munition und die Wiederherstellung des unseligen Gunbans unter [dem Demokraten] Clinton [teilweises Halbautomatenverbot von 1994 bis 2004].“ [letzter Absatz weggelassen]

    Quelle:
    https: //bit.ly/2qwVv7k (Full Text Of The 2016 Republican Platform, ELECTION 2016, S. 12 f.)

    Was für ein Kontrastprogramm zum deutschen Waffenrecht!

    Und noch etwas darf man nicht übersehen: Die obigen Anschauungen werden auch von einer Mehrheit der Richter am Supreme Court getragen, dem höchsten Gericht der USA und einem der wichtigste Gerichte auf der Welt überhaupt.

    1. @ Schmied

      Man muss fundamental denken. So wie bisher geht es nicht weiter. Was in anderen Ländern geht, geht auch bei uns. Der Staat hat seine Berechtigung. Er hat aber auch seine Grenzen.
      Und die hören bei den Bürgerrechten auf, denn ein Rechtsstaat hat die Rechte der Bürger zu verteidigen und nicht zu unterminieren. Sonst ist es ein Unrechtsstaat.

  4. Stand heute, 08.12.19 um 20 Uhr steht das nicht in der Tagesordnung. Jedenfalls nicht auf der offiziellen Seite des Bundestages. Da steht unter Top 18 zu der Uhrzeit was von GKV Änderungen drin. Ist aber nicht unüblich solche Sachverhalte sehr Kurzfristig auf die Tagesordnung zu setzen. 2. und 3.Lesung incl Verabschiedung in 30 Minuten ist auch nix neues.

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