#DEGunban – Fragen, Antworten und Klagen

Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat am 28. Februar 2020 gemeinsam mit dem Forum Waffenrecht (FWR) ein Frage-Antwort-Papier veröffentlicht und darin 26 Antworten auf die wichtigsten Fragen gegeben. Das BKA hat zeitgleich einen Leitfaden für wesentliche Teile veröffentlicht, der die letzte Frage des Papiers gründlicher beantwortet.

Frage-Antwort-Papier

Fragen

Quelle: Pixabay

Auch wenn sich das Frage-Antwort-Papier vom DJV und FWR speziell an Jäger richtet, gelten viele der 26 Antworten auch für andere Besitzer von erlaubnispflichtigen Waffen. 

Die Schwerpunkte des Papiers sind:

  • Schalldämpfer und Nachtzieltechnik für Jäger,
  • Magazine,
  • Zuverlässigkeit,
  • Waffenverbotszonen und
  • wesentliche Teile.

Das Papier ist online aufrufbar und kann auch als PDF (180 KB) heruntergeladen werden. 

Leider müssen sich die Besitzer von Deko-, Salut- und Airsoftwaffen noch etwas gedulden, bis deren Fragen beantwortet werden. Es ist aber abzusehen, dass der grobe Fehler für die Airsoftwaffen unter 0,5 Joule noch vor dem 1. September 2020 behoben wird.

Meldepflichten

Ab 1. September 2020 tritt das Gesetz in Bezug auf Magazine und wesentliche Teile in Kraft. Dann hat man ein Jahr lang Zeit, seinen Altbesitz anzumelden oder eine Ausnahmegenehmigung beim BKA nach § 40 zu beantragen. Bitte nicht vor dem 1. September versuchen, den Altbesitz anzuzeigen. Die Behörden sind bereits jetzt schon wegen der Regelabfrage überfordert.

Die Antwort im DJV-FWR-Papier zu den Magazinen ist erstaunlich: alte Magazine sind nicht verboten und brauchen keine besondere Aufbewahrung; neue mit § 40 erworbene Magazine gelten jedoch als verboten mit dem gesamten Rattenschwanz von Aufbewahrung und Transport. Dazu kommt noch, dass das BKA Ausnahmegenehmigungen nur sehr restriktiv erteilt.

Gerichtsklagen

Diese Regelung zu Magazinen ist nach der EU-Feuerwaffenrichtlinie konform für Museen, Sammler und Sicherheitsunternehmen. Sie verstößt jedoch gegen die EU-Richtlinie für Sportschützen. Die EU hat explizit Auflagen vorgegeben, bei deren Erfüllung alte und neue Sportschützen diese Magazine erwerben und nutzen dürfen. Die jetzige Regelung verstößt gegen die Richtlinie, weswegen die GRA Klagen unterstützen wird bzw. Mitglieder der GRA selber dagegen klagen werden. Sie verstößt auch gegen das Rückwirkungsverbot.

Wer diese Klage unterstützen möchte, kann auf unser neues „Klage-Konto“ seinen Obolus überweisen (DE84 1009 0000 2780 4910 11). Diesmal wird nicht für eine einzige Klage gesammelt, sondern generell für waffenrechtlich relevante Klagen. So können wir wichtige Klagen finanziell unterstützen.

Wesentliche Teile

Die GRA wurde gestern informiert, dass das BKA einen ersten Leitfaden für die wesentlichen Teile veröffentlicht hat. Diesen Leitfaden kann man downloaden (PDF 5 MB). In Bezug auf Revolver ist er klar verständlich, bei Pistolen wird es schon etwas kniffliger und bei Repetierwaffen fehlen noch die modularen Waffen aus Isny als Beispiele. Bei halbautomatischen Waffen wird es sehr kompliziert. Es ist zu vermuten, dass jede Waffenbehörde damit überfordert ist. Dort arbeiten Verwaltungsangestellte und keine Waffenexperten. 

Meldepflichtig ab 1. September 2020 werden die neuen wesentlichen Teile, falls sie als Einzelteil erworben wurden. Niemand muss Teile melden, die man als komplette Waffe erworben hat. Der Leitfaden macht klar, dass Magazin-Abzugsgruppen bei Repetierern keine wesentlichen Teile sind. Auch deren Wechselschäfte ohne Gehäuse werden nicht wesentlich. Alle weiteren offenen Fragen werden sicherlich bis September geklärt werden. Aktuell war es dringend erforderlich darauf hinzuweisen, welche neuen wesentlichen Teile als verboten gelten werden.

Bitte schreibt Fragen zu wesentlichen Teilen, die nicht im Leitfaden geklärt werden, als Kommentar.

Zum Nachlesen:

Der Jagdverband hat auch Synopsen der Novelle veröffentlicht. Diese sind – wie unsere Lesefassung – ohne Gewähr:

Teaser-Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

12 Replies to “#DEGunban – Fragen, Antworten und Klagen”

  1. Habe mir den Leitfaden eben auch mal durchgelesen. Dort wird auch speziell auf das M1a/M14 eingegangen. Auf Seite 49 wird der verbotene Verschlussträger mit Ausfräsung für die Auslösestange gezeigt. Sorry aber diese Ausfräsung hat jedes Zivile M1a aus Amerikanischer Springfield Fertigung ! Das Kuriose ist, dass selbst in der Gegenüberstellung auf Seite 46 das von mir genannte Detail an der M1a (blau, also erlaubt) zu sehen ist.
    Bedeutet dies nun das die Waffe ab Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes verboten ist? Wenn ja dann Prost Mahlzeit.
    Grüße
    Markus

  2. Ich habe den Leitfaden vom BKA gerade mal überflogen. Man gibt sich offenkundig sehr viel Mühe, anhand von gängigen Beispielen die Problematik aufzudröseln und dem Waffenbesitzer näherzubringen.

    Aber (ich zitiere Seite 2):
    Zitat 1: „Allerdings kann ein solcher Leitfaden nicht alle bereits vorhandenen Modellvarianten detailliert darstellen oder Schusswaffenmodelle erläutern, die im Allgemeinen als Exoten bezeichnet werden.“

    Zitat 2:“Wichtiger Hinweis!
    Die Erstellung der Broschüre erfolgte unter Einhaltung aller
    Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen. Auf Grund
    der technischen Prozesse zwischen Erstellung und Herausgabe dieser
    Unterlage besteht die Möglichkeit, dass sich die Rechtsgrundlage in der
    Gesamtheit oder in Teilen geändert haben kann.
    Änderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten.“

    Wenn die Fachleute vom BKA sich auf diese Weise äußern, vermutlich um Haftungsfragen direkt im Vorfeld auszuschließen, dann fühle ich mich in meiner bisherigen Sicht bestätigt.
    Das ist alles viel zu kompliziert, ungenau und vielseitig interpretierbar und vom normalen Waffenbesitzer kaum rechtssicher zu leisten. Wer zur Hölle denkt sich so etwas aus?
    Und vor allem, warum? Sollen hier wirklich Attentate verhindert werden, oder geht es eher darum, den Waffenbesitzer durch bewusst gelegte Fallstricke zu enteignen?

    Dass man in der EU meint, die Krümmung einer Banane rechtlich festlegen zu können, ist mittlerweile ein Running Gag, der in der täglichen Lebenspraxis aber nicht mehr als ein Witz ist.
    Wenn man jedoch auf die gleiche Art und Weise das Waffenrecht zu modifizieren versucht, dann ist das nicht mehr komisch. Verstöße gegen das Waffenrecht führen meist direkt zum Verlust des (wertvollen) Eigentums sowie zum Verlust der Lizenzen, teils sogar zu strafrechtlichen Konsequenzen.
    Wer sich so ein Waffenrecht aus den Fingern saugt, der legt es offensichtlich darauf an, Europa vollkommen zu entwaffnen und Waffenbesitzer ins Gefängnis zu bringen.

    Terroristen sind von diesen Regeln gar nicht betroffen. Entweder sie bewaffnen sich von vornherein illegal, oder ihnen sind die rechtlichen Konsequenzen im Nachgang so oder so vollkommen egal, weil sie bei ihrer Tat das Ableben mit einkalkuliert haben, um zum Märtyrer zu werden.

    Was sich die Bürokraten und Technokraten da an Gesetzen aus den Fingern saugen, ist vollkommen praxisfremd und entwaffnet die falschen.
    Der gesamte Regierungsapparat in der EU und in Deutschland hat sich offenkundig ein Ziel gesetzt: So viele politische und gesellschaftliche Fehlentscheidungen wie möglich zu treffen, damit man bis zum Sanktnimmerleinstag neue Gesetze erlassen kann, um die Folgeschäden der eigenen gesellschaftszerstörerischen Politik wieder künstlich zu begrenzen und sich so selbst den eigenen Job auf ewig zu sichern.
    In einer Demokratie hat die Politik den Willen des Volkes umzusetzen und nicht umgekehrt!

    Ich werde es so lange fordern, bis es rechtlich umgesetzt worden ist:
    Es kommt nicht auf das „Was“, sondern das „Wer“ an!

    Denn wenn wir bei der Frage nach dem „Wer“ angekommen sind und das „Was“ endlich aus der Gleichung herausgekürzt worden ist, wird auch der letzte politische Blindgänger erkennen, wo der Hase im Pfeffer liegt und was warum in der EU schief läuft.

    1. @Ralf Pöhling
      Sie sind auf der richtigen Spur!
      Viele schimpfen auf die „dummen Politiker“, wenn diese aus Sicht des Wählers wieder einmal etwas falsch gemacht haben. Ich persönlich denke, dass die allermeisten „dummen“ Entscheidungen aus Sicht derjenigen, die sie getroffen haben, nicht dumm sind, sondern dass sie vielmehr auf ein übergeordnetes Ziel ausgerichtet sind, das die Masse nicht kennt.

      Die Komplexität des deutschen Steuerrechts ist im wahrsten Sinne des Wortes weltweit einzigartig. Das hat zwei, vielleicht auch mehr Gründe: Die Steuern sollen so erhoben werden, dass kein Bürger am Jahresende ausrechnen kann, wie viele Steuern er wirklich bezahlt hat. Würden die Bürger die wahre Höhe kennen, dann würden sie das wohl kaum hinnehmen.
      Der zweite Grund ist, dass man bei der Komplexität der Materie leicht einen Fehler machen kann. Das ist sehr nützlich bei Bürgern, die den herrschenden Kreisen aus welchen Gründen auch immer unangenehm sind. In diesen Fällen schaut man sich eben die Steuererklärungen dieser Bürger mal ein wenig genauer an und mit ein bisschen „Glück“ hat der Ärmste dann ein Geld und Zeit raubendes Steuerstrafverfahren am Hals.

      Das Waffenrecht ist ebenfalls nicht deswegen so kompliziert, weil „die da oben“ zu dumm sind ein gutes Waffengesetz zu schreiben. Nein, hier geht es um Schikane und Enteignung. Es geht darum, den Waffenbesitz so kompliziert und undurchschaubar wie möglich zu gestalten, damit der eine oder andere Möchtegernwaffenbesitzer schon im Vorfeld abgeschreckt wird. Darüber hinaus machen Waffenbesitzer aufgrund der komplizierten Regelungen immer wieder Fehler, was zum Entzug der WBK führt und genau das ist gewollt: Möglichst vielen Bürgern verwehren sich zu bewehren (so der Hamburger Regierungsdirektor Siegfried Schiller 1971, der damals das neue Waffengesetz verantwortete, www spiegel.de/spiegel/print/d-44914759.html). Dies ist der seit 1971 geltende Grundsatz im Waffenrecht und dementsprechend wird es auch gestaltet. An ein totales Waffenverbot wagt man sich (noch) nicht, wohl auch, weil dies normalerweise nur in reinen Diktaturen üblich ist.

      Es werden also nicht die falschen entwaffnet. Es trifft genau diejenigen, die man im Visier hat, also die rechtstreuen Bürger. Terrorismusbekämpfung und Verbesserung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind nur vorgeschobene Gründe, um dem Volk Sand in die Augen zu streuen. Historisch gesehen hat man es ganz ähnlich gemacht. Damals regelte der Adel die Waffenerlaubnisse gerne über das Jagdprivileg. Nur der Adel durfte die Jagd ausüben, nicht der Untertan. Damit brauchte der Untertan auch grundsätzlich keine Waffen. Auf diese Weise musste der Adel den Menschen nicht ins Gesicht sagen, dass er ihnen misstraut bzw. das er verhindern will, dass man sich wehren kann.

      1. @ Schmied
        Genau so war es gemeint. Warum ich davon sprach, dass die Falschen entwaffnet werden, ergibt sich aus der Diskrepanz zwischen der offiziellen Begründung und den effektiven Folgen des neuen Waffenrechts. Es soll damit angeblich die Sicherheit erhöht werden, in Wahrheit wird sie jedoch unterminiert. Der Vergleich zwischen den Entwicklungen im Waffenrecht und dem bereits seit Ewigkeiten überkomplexen Steuerrecht, geht mir schon länger durch den Kopf. Wenn es dem Staat beim Steuerrecht nur darum ginge, möglichst lückenlos Steuern einzutreiben, würde er das Steuerrecht möglichst einfach gestalten, damit jeder zahlt, sich nicht herausreden kann und die Eintreibung der Steuern mit möglichst wenig Personal einfach zu bewerkstelligen ist. Das ist aber nicht der Fall. Im Gegenteil.
        Das Steuerrecht hält dermaßen viele Fallstricke bereit, dass es nahezu jederzeit bei missliebigen Protagonisten zur Abstrafung und Disziplinierung missbraucht werden kann.
        Das Waffenrecht entwickelt sich in den letzten Jahren in die selbe Richtung.
        Der Sicherheitsgewinn durch die andauernden Verschärfungen ist nicht nur Null, er geht mittlerweile in den Minusbereich. Das Missbrauchspotential steigt hingegen enorm an.
        In der Politik passiert nichts aus Zufall.

  3. Bitte unbedingt mit aufnehmen, was nun mit den AR-15 Uppern mit verklebtem „auto sear cut“ wird.
    Davon sind tausende im Umlauf. Im Leitfaden ist nur ein verboten offen und ganz zu aus Vollmaterial abgebildet, verklebte Variante wird auch nicht erwähnt.

    Was heißt das jetzt?

    Verklebt ist OK?
    Oder verklebt mal als Komplettwaffe legal erworben ist OK, ab September Neukauf nur Vollmaterial?
    Oder, katastrophaler worst case, ALLE umgebauten (verklebt, verstiftet, zugeschweißt usw) ab September komplett verboten?

    Das muss schnellstens geklärt werden.

  4. Moin Leute,
    mir ist da etwas unklar:
    Im Fragen-Antworten-Papier des DJV steht:
    „…Die Magazinkapazität wird anhand des Kalibers gemessen, das der Hersteller für diese Waffe bestimmt hat. Für eine Selbstladeflinte im Kaliber 12/76 wird auch mit dieser Patrone gemessen, nicht mit Flintenlaufgeschossen im Kaliber 12/65 oder 12/60 .“
    Wenn ich also mit einer Flinte im Kaliber 12/76 Patronen in 12/60 verschiesse, ist das dann NICHT bestimmungsgemaess? Das waere dann also eine widerrechtliche Verwendung der Waffe?

    1. Nein, das ist nach meinem Verständnis so nicht gemeint.
      Es gibt zahlreiche Waffen, für die mehr als eine Sorte Munition zulässig sind. Revolver und Flinten fallen einem da als erstes ein.
      Der Gesetzestext sagt klar, daß die Bestimmung der Magazinkapazität mit den Patronen zu erfolgen hat, mit der die Waffe eingetragen ist.
      Wenn also in das Röhrenmagazin Deiner Flinte nicht mehr als 10 Stück 12/76 reinpassen ist alles legal, auch wenn Du 14 oder so Stück 12/44 reinbekommst.

  5. Zu den typischen Maßnahmen der Waffengegner gehört es, das Waffenrecht möglichst kostenintensiv zu gestalten. Ein typisches Beispiel war die 2017 erfolgte Änderung bei den zugelassenen Tresoren. Die neuen Tresorklassen wurden dadurch im Schnitt um einen dreistelligen Betrag teurer als die bisherigen. Damit hält man vor allem einkommensschwächere Bürger vom Waffenerwerb ab. Diese Taktik wird z.B. auch in USA von waffenfeindlichen Bundesstaaten genutzt.

    Man darf gespannt sein, welche Verwaltungsgebühren bei der Registrierung von Magazinen mit hoher Kapazität erhoben werden. Nehmen wir mal an, pro Magazin werden 25 Euro fällig, dann sind das bei 10 Magazinen 250 Euro.

    Sollte die Klage gegen das Magazinverbot erfolgreich sein – was ich doch sehr hoffe –, dann kann man mit seiner Spende auf das „Klage-Konto“ sogar noch Geld sparen.

    1. @ Schmied
      Erdogan hat gerade die Grenzen aufgemacht. Wenn der ganze Flüchtlingsstrom nach Deutschland weiterreist, was abzusehen ist, wird hier die Verwaltung zusammenbrechen, dann die Versorgung, dann der Sicherheitsapparat und dann der Staatsapparat.
      Das neue Waffenrecht wird dann keinen mehr interessieren.

    2. Sehe ich auch so, leider wird es wie bei den Petitionen laufen 1,6 Millionen Schützen 60000 Unterschriften.
      Ich habe den Eindruck das es für viele Sportfreunde wichtiger ist das genug Schnaps und Bier beim Schützenfest vorrätig ist und die Uniform sitzt.
      Lumpige 30 Euro im Jahr mal 1,6 Millionen Schützen was könnten wir bewegen !!!
      Bei den Preisen für Muni und Standgebühren sollte das abfallen, keiner von uns würde das in der Brieftasche merken.

  6. Bitte verzeiht die wahrscheinlich dumme Frage, aber ich bin halt verunsichert:

    Ich befinde mich auf Seite 35 des BKA-Leitfadens für wesentliche Waffenteile. Abbildung 41 zeigt einen sog. „Lower“ einer AR-15 Sportbüchse zusammen mit Griff, Buffer Tube und Schulterstütze.

    Was mich jetzt verunsichert ist, dass diese vier Bauteile zusammen als „Geäuseunterteil und führendes Waffenteil“ bezeichnet werden. Als „Lower“ verstehe ich normalerweise nur den tatsächlichen unteren Gehäuseblock, so wie auf dem Bild hier: https://palmettostatearmory.com/media/catalog/product/cache/1/image/370×370/9df78eab33525d08d6e5fb8d27136e95/a/t/atf.jpg

    Bedeutet das jetzt, dass auch der Griff, die Buffer-Tube und die Schulterstütze für sich alleine „wesentliche Teile“ sind oder zählen die nur dazu, wenn sie an den Lower geschraubt sind oder meint das BKA eigentlich nur den unteren Gehäuseblock und war zu faul das Zubehör abzuschrauben?

    Zusatzfrage:
    Neben dem Verschlusskopf zählt wohl nun auch der Verschlussträger als „wesentliches Teil“. Das kann ich zähneknirschend „verstehen“, dass das so gewollt ist. Was mich irritiert ist, dass daneben noch der Schlagbolzen und noch ein anderes Teil liegen, dessen Namen ich gerade nicht weiß. Diese beiden Teile sind zwar in den Verschlussträger eingebaut, aber streng genommen kein Teil davon. Sie sind auch nicht separat aufgezählt. Meint das BKA jetzt allen Ernstes, dass der Schlagbolzen und der kleine Nupsi für sich alleine, also nicht in einem Verschlussträger eingebaut, wesentliche Waffenteile sind? Das wird dann nämlich langsam schwierig mit dem Stempeln…

    Ich wette solche Fragen finden sich noch zuhauf in dem Dokument, aber das sind die zwei Dinge, die mir sofort aufgefallen sind.

    1. Hallo Moemon,

      das mit dem Lower siehst du insoweit richtig, dass das Gehäuse(!)unterteil jetzt wesentliches Teil wird. Der Griff, Buffertube und Schulterstütze würden da aber nicht dazu zählen, da sie nicht Teil des Gehäuses sind. Der Verschlussträger wird jetzt als Gesamteinheit wesentliches Bauteil, leider. Ich habe sowieso den Eindruck, dass dieser Teil des Gesetzes einzig zur Regulierung des AR15-Bau kastens dient. Wieder mal eine Waffenspezifische Verschärfung ohne Sinn und Verstand, wie damals mit dem 5,7mm-Kaliber oder dem Anscheinsparagraphen wegen der Kalaschnikow. Ich glaube aber nicht, dass der Firing- und Retaining-Pin, sowie der Bolt-Cam-Pin dazu gehören.

      WAS mich aber interessieren würde in dem BKA-PDF ist, dass jetzt die Gas-Tube plötzlich als möglicherweise wesentliches Teil dargestellt wird. Sind die jetzt so bekloppt und verwenden den Begriff Gaslauf auch für die GasABnahme? Das würde doch überhaupt keinen Sinn ergeben!

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