Unser Partner GUNSweek hat die Abstimmung vom 14. März 2017 zusammengefasst: So wie die europäischen Waffenbesitzer es befürchtet hatten, wurden die Änderungen an den europäischen Waffenbesitzrichtlinien ohne weiteres durchgesetzt – ein Schlag ins Gesicht für die sogenannte europäische Demokratie und die bürgerlichen Rechte für Millionen von Waffenbesitzern europaweit.
Link zum Text der überarbeiteten Schusswaffenrichtlinie, die vom EU-Parlament genehmigt wurde
Trotz des Engagement und der Mühe von vielen Mitgliedern des EU Parlaments, welche die Schmach, welche nun offiziell als “EU Gunban” betitelt wird, kritisiert und zurückgewiesen haben, wurde der Kompromisstext , der im Dezember vom sogenannten ‘Trilogue’ vereinbart wurde, am 14. März 2017 angenommen. Alle Argumente, die von vielen Gruppen eingeworfen wurden, sind ignoriert worden. Nun haben die Mitgliedsstaaten 15 Monate Zeit, diesen Text in ihre nationalen Gesetze zu übernehmen und 30 Monate, um das neue Verbot durchzusetzen.
Das Europäische Parlament hat seine Bürger im Stich gelassen, indem es nicht versuchte, den Text weiter zu ändern, um ernsthafte Fallstricke zu beseitigen, die künftig die gesetzestreuen Waffenbesitzer verfolgen können. Es fiel den Bürgern Europas in den Rücken, indem es politische Forderungen über bürgerliche Freiheiten wählte und nicht mutig genug war, dieses gesetzgebende Chaos in den Müll zu werfen, wo es eigentlich hingehört.
Der größte Verlierer in diesem ganzen Schlamassel ist jedoch die EU selbst und ihre Glaubwürdigkeit, da Millionen von ehrlichen, europäischen Bürgern, wie du, niemals vergessen noch vergeben werden, wie man sie behandelt hat.
Mit ihrer Abstimmung hat das Europäische Parlament entschieden, dass Demokratie und Gerechtigkeit in Europa nicht existieren und dass nicht alle europäischen Bürger gleichberechtigt sind. Terroristen und Verbrecher sind dankbar.
Das Resultat aus der Wahl hat definitiv einen schlechten Nachgeschmack hinterlassen, aber zum Glück ist da immer noch einige Gründe, das Glas als halbvoll zu betrachten.
Grund 1: 30% der MdEP stimmten nicht zu
Zuerst ist darauf hinzuweisen, dass 129 Abgeordnete des Europäischen Parlaments den Vorschlag völlig ablehnten, und 178 Abgeordnete für den Antrag von Dita Charanzová stimmten. Das war zwar nicht genug für einen großen Erfolg, aber es war dennoch eine wahre, politische Revolution, wenn man es mit den Ereignissen im Jahr 2008 bei der Revision der europäischen Feuerwaffen-Richtlinien vergleicht. Damals stimmten die Abgeordneten einstimmig in den Ausschüssen des EP, um der Kommission 100% zu geben, was sie wollten und nur neunzehn Stimmen im Plenum waren dagegen.
Definitiv werden die Namen der Abgeordneten (und deren Parteien), die im Namen von Millionen von gesetzestreuen Bürgern dagegen stimmten, in den Köpfen derer bleiben, die sich um ihre bürgerlichen Rechte sorgen. Du kannst sie direkt unter diesem Text (auf Seite 13+14) finden: Link.
Erinnere dich an sie, wenn du nächstes Mal wählen gehst. Gehe sicher, dass die Abgeordneten und ihre Parteien, die für dieses Chaos und die Europäische Union als Ganzes gestimmt haben, es bereuen werden, sich Millionen von Bürgern zu Feinden gemacht zu haben.
Bei den vielen anstehenden Wahlen in Mitgliedsstaaten in den nächsten Monaten war diese Wahl im Europäischen Parlament ein erneuter Schlag gegen die bereits wackelige Glaubwürdigkeit und Popularität der Europäischen Union. Und sollten diese Wahlen mit einem Triumph der “rechtspopulistischen, eurofeindlichen” Seite enden, so wird die EU keine andere Wahl haben als sich selbst dafür verantwortlich zu machen.
Grund 2: IG Waffenrecht entstanden
Dann – und das ist es wert anzumerken – hat Europa nun das allererste Mal seine eigene, einheitliche Interessenvertretung für Waffenrecht – eine Vereinigung, die vom ersten Tag an (im November 2015) gegen das neue Waffenverbot kämpft.
Dies war ihr erster Kampf, aber es gelang ihr, den Vorschlag deutlich zu verwässern, obwohl sie mit sehr wenig Geld, Erfahrung und Verbindungen innerhalb der europäischen Institutionen kämpfte.
Wie stark wird die europäische ‚Waffenlobby’ mit der Reaktion der europäischen Waffenbesitzer werden?
Und wie werden die Entwaffner in Brüssel, Straßburg und in den nationalen Hauptstädten in den Mitgliedsstaaten damit umgehene? Es ist sicher, dass Firearms United nicht einfach verschwindet und den Kampf aufgibt.
Grund 3 – Schlimmste Verbote verhindert
Zunächst einmal ist es notwendig, unseren Lesern klar zu machen, dass noch nichts verloren ist.
Die Mitgliedstaaten haben fünfzehn Monate Zeit, um ein Gesetz zu verabschieden, das die Richtlinie in ihren nationalen Gesetze umsetzt und dreißig Monate, um diese auch durchzusetzen. Die Mitgliedstaaten haben auch die volle Diskretion, um Begriffe umzusetzen, die den Geltungsbereich der Richtlinie erreichen, unabhängig davon, wie.
Dies bedeutet, dass die Mitgliedstaaten den Status Quo und die Rechte ihrer Bürger in gewissem Umfang tatsächlich schützen können.
Natürlich wird alles von dem Willen der nationalen Regierungen abhängen, ob die verfassungsmäßigen Rechte ihrer Bürger bewahrt werden.
Einige, wie die französische Regierung, werden begierig sein, die Beschränkungen im Text restriktiv zu übernehmen. Aber andere Regierungen richten sich darauf ein, die Rechte ihrer Bürger in höchstem Maße zu sichern.
Die Europäische Kommission konnte ihren verrückten Versuch nicht umsetzen, legales Eigentum zu beschlagnahmen und die Passion von Millionen von Sportschützen, Jägern und Sammlern zu zerstören, die rechtmäßig Schusswaffen besitzen und benutzen.
Auch hat die Europäische Kommission ihren verrücktes Plan nicht umsetzen können, historische Schusswaffen in Museen und Privatsammlungen zu zerstören.
Sie scheiterte trotz der Verleumdung ehrlicher Bürger, obwohl sie konsequent log und falsche statistische Daten präsentierte.
- Es wird kein totales Verbot und Massenbeschlagnahme der „Kategorie B7“ (moderne, sportlichen Schusswaffen) geben, weder für schussbereite, noch für deaktivierte
- Es wird kein totales Verbot und Massenbeschlagnahme von Schusswaffen geben, die Magazine mit mehr als 10 Schuss aufnehmen können
- Es wird kein totales Verbot und Massenbeschlagnahme oder obligatorische Deaktivierung von historischen und modernen automatischen Schusswaffen geben, die von Museen oder von privaten Sammlern für Kultur- und Forschungszwecke gehalten werden
- Es wird kein totales Verbot aller realistischen Nachahmungen von automatischen Schusswaffen geben
- Es wird keine obligatorischen medizinischen und psychologischen Tests für Waffenbesitzer geben
Was wird nun verboten?
Kategorie A6
Das sind die entmilitarisierten Schusswaffen: jene Waffen, die ursprünglich automatisch waren und von Militär- und Polizeiorganisationen benutzt wurden, dann von den Regierungen verkauft, von Verteilern gekauft, auf halbautomatisch umgebaut und auf dem zivilen Markt verkauft wurden.
Keine neue entmilitarisierte Schusswaffe wird auf dem zivilen Markt landen, nachdem jeder Mitgliedstaat die Richtlinie akzeptiert und umgesetzt hat. Allerdings enthält der vom Europäischen Parlament genehmigte Text eine „Altbesitz-Klausel„, die es ermöglicht, dass entmilitarisierte Schusswaffen in ihrer aktuellen Kategorie bleiben: Die aktuellen Besitzer werden in der Lage sein, sie zu behalten, sie zu benutzen, sie zu verkaufen und sie sogar als Erbstück zu vermitteln.
Moderne Repliken dieser Schusswaffen, auch solche, die mit einer kleinen Anzahl von Komponenten aus den ursprünglichen Schusswaffen gebaut wurden, gelten nicht als entmilitarisierte Schusswaffen und sind daher nicht von diesem Verbot abgedeckt.
Kategorie A7
Diese Kategorie deckt alle halbautomatischen Zentralfeuer-Kurzwaffen und -Langwaffen ab, wenn sie mit einem Magazin ausgestattet sind, das über 10 Patronen für Langwaffen oder über 20 Patronen für Kurzwaffen aufnehmen kann.
Die vom Europäischen Parlament genehmigte Richtlinie legt eindeutig fest, dass die Möglichkeit einer Schusswaffen, solche „High Capacity Magazin“ aufnehmen zu können, nicht ausreicht, um diese Schusswaffe zu verbieten.
Dies bedeutet, dass eine Waffe in dem Moment zu einer verbotenen A7-Waffe wird, wenn ein „High Capacity Magazin“ eingesetzt ist, und wieder in die ursprüngliche Kategorie zurückkehrt, wenn das Magazin entfernt wird.
Es handelt sich also eher um ein Verbot von „High Capacity Magazinen“ in Bezug auf Eigentum und Verwendung und nicht von Schusswaffen. Um dieses Verbot durchzusetzen, müsste auf jedem Schießstand Europas dauerhaft ein Polizist im Einsatz sein.
Tatsächlich erlaubt der von dem Europäischen Parlament genehmigte Text den Mitgliedstaaten, „Sportschützen“ von diesem Verbot zu befreien, was auch einen weiteren Fehler aufweist, der es noch unzuverlässiger macht: Die meisten Mitgliedstaaten wissen nicht, wie viele Magazine ihre Bürger besitzen und welche Kapazitäten diese haben. In vielen Ländern verstößt solch ein rückwirkendes Verbot gegen deren Verfassung.
Während ursprünglich die Befreiung nur jene Schützen abdecken sollte, die sich aktiv am Wettkampfschießen engagieren, ist dies nun nur einer der vielen Gründe, warum die Mitgliedstaaten eine Ausnahme von dem erwähnten Verbot gewähren können.
Abhängig von der Umsetzung und dem Willen jeder nationalen Regierung könnten diese Magazine von einigen Mitgliedstaaten insgesamt verboten werden oder auch allen Waffenlizenzinhabern in anderen Staaten zur Verfügung stehen. Es liegt an Waffenbesitzern jedes einzelnen europäischen Landes, sich für eine permissive Umsetzung zu engagieren. Aber dennoch ist es ein Schritt in die falsche Richtung – ein weiterer Schritt weg von der Harmonisierung der Waffengesetze in den Mitgliedstaaten.
Kategorie A8
Eine neue Kategorie von verbotenen Schusswaffen umfasst jene Langwaffen, deren Gesamtlänge durch die Verwendung eines Faltschafts, Teleskopschafts oder leicht zu entfernenden Schafts auf unter 60 cm reduziert werden kann.
Während die Autoren dieser Norm eindeutig darauf abzielten, alle Kriegswaffen zu verbieten, wird die Umsetzung in den 28 (27, nach Brexit) Mitgliedstaaten viel schwieriger sein, als es scheint – und wieder ein Schritt weg von der Harmonisierung.
In einigen Mitgliedstaaten werden die Schusswaffen, die jetzt in die Kategorie A8 wandern sollen, einfach als Kurzwaffen statt Langwaffen eingeordnet werden. Manche Länder deklarieren jede Waffe mit einem Schaft als Langwaffen, andere nur solche, deren Lauflänge 30 cm übersteigt oder/und deren Gesamtlänge unter 60 cm liegt.
Es ist also klar, dass diese Norm auf die Bedürfnisse einiger Mitgliedstaaten abgestimmt sein könnte, die seit langem versucht haben, kurze Langwaffen zu verbieten – nämlich Frankreich und Deutschland.
Dieser Beitrag ist eine Übersetzung von Gunsweeks Artikel auf EN | IT
Heißt das also meine AR-15 von DPMS ist immernoch legal oder?Immerhin bauen die Halbautomaten keine Sear cut usw.Und ich kann also nur noch 10 Schussmagazine kaufen in Zukunft?Was passiert wenn ich ein 30 Schuss Magazin kaufe?Rennen dann die vom SEK bei mir ein oder was?Lächerlich!
Ich stelle mit Schrecken fest, dass offenbar viele „Aktive“ die vergangenen. Monate unter einem Stein gelebt haben müssen. Anders kann ich es mir nicht erklären, dass immer die selben Fragen hochkommen……
Kein Wunder, dass die Politik so leichtes Spiel mit uns hat.
Und wie sieht das in der Schweiz aus………………..???
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Nun ja, die Schweiz ist ja auch Schengen Mitglied und hat nun also faktisch ein EU Waffengesetz.
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Unsere Verräter im Bundeshaus, Simonetta Sommaruga ( SP ) und Didier Burkhalter ( FDP ) haben dem nichts entgegengesetzt.
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Das ganze ist wohl eine Premiere für unser Land.
Wobei anzumerken ist das Burkhalter seit geraumer Zeit eine beinahe geheime Diplomatie entfaltet die dem Ziel dient die Schweiz der EU-Gerichtsbarkeit zu unterstellen, , ….für alles was gemeinsame Verträge angeht. Rahmenvertrag nennt der Saukerl das.
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Nun wird unsere linke Sommaruga natürlich das Waffengesetz mit Freude umsetzen wollen.
Jedoch werden wir mit 50`000 Unterschriften das Referendum ergreifen.
Das der Schweizer SSV nun auch mal kapiert hat das er seinen Hintern heben muss, ist das auch gar kein Problem. Denn sollte das Gesetz kommen, wird der SSV selber faktisch überflüssig.
Denn die noch in jeder grösseren Gemeinde vorhandenen 300m Schiessstände werden zum grossen Teil verschwinden, die Vereine sterben. Natürlich könnte es erst mal einen Mitgliederanstieg geben, wegen des Gesetzes, aber das widerspricht der Schweizer Mentalität, wir lassen uns nicht gängeln.
Man hätte den Kampf gegen das EU-Waffengesetz ja schon bei der WEA Vorlage ( Weiterentwicklung Armee ) die diese faktisch zu einem nichts halbiert, aufnehmen sollen.
Aber sogar ausgesprochen Armee befürwortende Gruppen wie die „Gruppe-Giardino“ merkten nicht was da politisch los war, beziehungsweise das Armee, Waffenbesitz und Wehrtradition in der Schweiz untrennbar sind, das eine mit dem anderen untergeht, man sich also auch um das Thema Waffenrecht kümmern müsste.
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Es wird hier also ein Referendum samt Urnengang zum Thema Waffengesetz geben.
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Die Linken und die Teile der FDP werden versuchen das so zu machen wie bei früheren Urnengängen. Sie werden sagen, dass ein „Nicht-Umsetzen“ des EU-Waffengesetzes den Schengen-Vertrag gefährden würde.
Das somit also die Schweiz keinen freien Personenverkehr mit der EU mehr hätte und das schlecht für die Wirtschaft wäre. Nun ja, angesichts der über 300-tausend wohnhaften Deutschen in der Schweiz, haben wir da ausreichend Druckmittel, ….hätten, wenn sich bei uns Politiker mit Rückgrat finden liessen.
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Sollte das Referendum durchkommen, und dazu stehen die Chancen wohl gut, ist jede Verschärfung vom Tisch. Dann wird es nichts neues geben, null, never, nichts……
Das fürchten sie und werden versuchen uns einen Kompromiss aufzuschwatzen, vor allem während der Zeit des Unterschriften sammelns.
FERBER verdient schriftliches Lob !
Frau Niebler, die u.a. dafür gestimmt hat, hat mit ihrem Pressetext dann noch besonderen Humor und stellt ihre Entscheidung als Gewinn für Jäger und Sportschützen dar.
http://www.angelika-niebler.de/phpwcms/index.php?jaeger-und-sportschuetzen-koennen-aufatmen
Geil. Nach der guten ist die EU ein verlässlicher Partner, und ich muss 12 Monate in einem Verein schießen dann darf ich eine Waffe führen.
Ich glaube, da hat Frau Triebel wohl eher das Lob verdient!
Vor allen Dingen lobt Frau Triebel sich nicht selber wie aber anscheinend die CSU-Europagruppenvorsitzende Angelika Niebler!
Die gute, ab sofort existierende und selbst finanzierte „Demokratische Europäische „Waffenlobby““ hat das Allerschlimmste verhindert!
Jetzt mal ganz im ernst, wer bitte glaubt denn heute noch das die EU irgendetwas mit Demokratie zu tun hat??? Deutschland kann jetzt mal zeigen das es seinen Bürgern vertraut und die Gesetze nicht 1 zu 1 umsetzt. Aber bei dieser rot grünen Suppe sehe ich das mal nicht so. Hätte ich doch nie Wehrdienst gemacht, da haben sie mir sogar Handgranaten, Panzerfäuste und Maschinengewehre in die Hand gedrückt und heute bin ich der potentielle Attentäter. Leute was kotzt es mich so an.
Jochen, wir haben im Saarland gesehen, dass alles beim Alten bleibt. Die Deutschen lernen einfach nicht dazu…Da koennen wir noch so sehr mit Argumenten auftrupfen – die zaehlen gar nix, wenn es den „politikern“ nicht gefaellt.
Hallo zusammen.
Ich habe mehrere Fragen die mir persönlich auf den Nägeln brennen.
Ich sammel seit fast 40 Jahren Blankwaffen, SRS´s, Luftdruckwaffen aller Art -und Epoche und Salut – und Dekowaffen bis 1945. Ferner besitze ich aus meiner Zeit als aktiver Vorderladerschütze noch einige Repliken, die mir verständlicher Weise sehr am Herzen liegen.
Gibt es in diesem EUnrechtsgebeutelten Universum jemand mit der Fachkompetenz der folgendes beantworten kann?
Wie geht es weiter mit,
– Deko – und Salutwaffen (Altbestand Karabiner, MP bis 1945).
– Vorderlader (Repliken).
– SRS – Waffen mit PTB-Abnahme.
In gespannter Erwartung,
schöne Grüße,
Nobbi
Was ist denn mit modernen Kurzwaffen, die in einem Schaft eingesetzt werden, wie die Glock 17 in einem Roni oder Triari Carbine Schaftsystem?
In Deutschland weiterhin eine Kurzwaffe, in anderen Ländern eine Langwaffe und damit verboten, wegen den High Cap Magazinen?
Beim BDS steht aktuell im Kurzwaffenteil:
„In den Disziplinen 1321, 1322, 1421 und 1422 sind
halbautomatische Pistolen mit Anschlagschaft zugelassen. Die Anschlagschäfte müssen handelsüblich sein. Für diese Disziplinen werden keine waffenrechtliche Befürwortungen erteilt.“
Ich hatte beim BDS mit angefügten Fotos nachgefragt, ob die z.B. Ronischäfte/Triarischäfte zugelassen sind! Als Antwort kam:
„In der Disziplin Pistole mit Anschlagschaft sind diese Schäfte zugelassen“!
Also wird es wohl in Deutschland eine Kurzwaffe bleiben/sein und daher kannst du die Magazine bis 20 Patronen benutzen! So sehe ich das!
Stand: Februar 2016
Viele Mühe, kein Ergebnis.
Mit Eurokraten und bürgerfeindlichen Politikern kann man NICHT diskutieren.
In Deutschland gibt es nur EINE Pro-Gun-Partei: die AfD. Alle anderen wollen die Entwaffnung, und zwar die totale Entwaffnung.
An dieser Stelle finde ich das Statement dieses Waffenbefürworters ziemlich präzise: https://youtu.be/ozq5Vba-Cpo