Wenn Journalisten EIN WORT austauschen, kommt Blödsinn raus!
Richtig ist: „Die Zahl der „kleinen Waffenscheine“ ist deutlich gestiegen. Er wird für das Führen von Schreckschusspistolen mit Pfefferspray (-Kartuschen) nötig.“
Falsch ist: „Die Zahl der „kleinen Waffenscheine“ ist deutlich gestiegen. Er wird für das Führen von Schreckschusspistolen oder Pfefferspray nötig.“
Reine Pfeffersprays sind keine Waffen laut Gesetz und deswegen gibt es auch keine Erlaubnis zum Führen, wenn sie als Tierabwehrspray gekennzeichnet sind.
Pfeffersprays sind zur TIERABWEHR zugelassen und ohne Altersbeschränkung käuflich.
Wichtig ist laut Waffengesetz die ABSICHT der Mitnahme!*
Wer von der Polizei gefragt wird, muss sagen, dass man das Spray wegen der Hunde/Wildschweine dabei hat. Das ist dann gesetzeskonform. Wer sagt, man wolle sich damit gegen Raubüberfälle und Vergewaltigung wehren, verstößt gegen das Waffengesetz.
Der Einsatz von Pfefferspray ist nur in echten Notwehr/Nothilfe-Situationen rechtlich zugelassen, dann aber auch gegen Menschen.
* Warum ist das so?
Dies liegt am Tierschutzgesetz. Als Pfefferspray entwickelt wurde, waren bereits unnötige Tierversuche verboten. Da man das Pfefferspray nun nicht mehr mit Tierversuchen testen darf, erhält es auch keine Zulassung für die Abwehr von Menschen. Im Gegensatz zu CS/CN Spray, das vor über 70 Jahren entwickelt wurde. CS/CN-Spray ist für die Menschenabwehr zugelassen und ab 14 Jahre erhältlich.
Zum Originalbeitrag: http://www.morgenpost.de/vermischtes/article207971017/Immer-mehr-Deutsche-besorgen-sich-einen-kleinen-Waffenschein.html
„Wichtig ist laut Waffengesetz die ABSICHT der Mitnahme!“
Wo steht das denn bitte?
Das ist genauso Unsinn. Es kommt nicht auf die Absicht der Mitnahme an, sondern auf die Zweckbestimmung des Gegenstandes (durch den Hersteller oder Vertreiber).
Sonst wäre ja ein Dolch keine Waffe mehr, wenn man ihn mitnimmt um damit Büsche zu schneiden.
Unsere Medien verwechseln gerne – da wird der Name eines Täters schnell eingedeutscht, aus einer Waffenbesitzkarte ein Waffenschein, aus einer MP ein MG gemacht, ein Revolver eine Pistole oder das Kaliber mal mit 22mm betitelt, usw usf….und da wundern die sich das sie als „Lügenpresse“ bezeichnet werden, ihre Auflagen sinken und mit Shitstorm überzogen werden?
Ich habe kein MITLEID mit diesen Vögeln!
Angesichts der dauerhaften und gezielten Desinformation unterstelle ich in dieser Sachlage keine Dummheit, sondern Absicht.
Denn es gab bereits Vorstoße zum Verbot von Pfeffersprays. Da dies nicht durchgegangen ist, versuchen (Pseudo)Journalisten auch das Pfefferspray als „kleinwaffenschein-pflichtig“ zu deklarieren.
Pfefferspray welches für Tierabwehr klar bestimmt ist, fällt NICHT unter das WaffG, es braucht NICHT das PTB Kennzeichen:
http://www.pfefferspray-versand.de/produktinformationen/bka-waffenrecht.pdf
Ich habe es korrigiert.
Danke!
Wann kommt denn dein Video mit dem Selbstest 😉 ?