„Teile und herrsche, diese machiavellistische Taktik, die die Schwächung des (politischen) Gegners durch das Säen von Zwietracht in dessen Reihen zum Ziel hat, feiert scheinbar gerade in den deutschen sozialen Netzwerken und Foren legaler Waffenbesitzer fröhliche Urständ‘.
Konkret geht es dabei um unterschiedliche Ansichten, ob das Bürgerrecht auf bewaffnete Selbstverteidigung eine tragende Rolle in den fortlaufenden Diskussionen rund um die Verankerung des Rechts auf Waffenbesitz generell einnehmen soll, oder nicht: Vernünftige Stimmen sehen, angelehnt an das Second Amendment der US-Verfassung, das Recht der Bürger auf Besitz und Führen von Waffen als gangbaren, ja notwendigen Schritt, um den legalen Besitz von Waffen dort unterzubringen, wo er hingehört: In den Köpfen der Menschen. Andere hingegen scheinen dieses Selbstverständnis zu scheuen und beharren auf dem „bewährten“ Bedürfnisprinzip, jenem hirnrissigen Konstrukt, wo man selbst als bereits registrierter Waffenbesitzer bei Wegfall des „Bedürfnisses“ um den Besitz an seinem Eigentum bangen, bzw. für jede weitere Waffe ebenfalls ein „Bedürfnis“ nachweisen muß.“
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