Letzte Woche berichteten wir über einen Notwehr-Fall aus dem Sauerland, wo ein Jäger einen Einbrecher mit einer Schusswaffe erschossen hatte. Danach wurde heiß diskutiert, ob der Einsatz der Schusswaffe gegen einen Einbrecher gerechtfertigt ist, oder nicht, die Medien sprangen auf das Thema auf, machten Umfragen und natürlich krochen auch wieder einige Gegner von Schusswaffen, Notwehr und Selbstverteidigung aus ihren Löchern, um ihre Agenda der Täter-Opfer-Umkehr zu verfolgen.
Hier ein weiterer Fall, der die Gegner von Selbstverteidigung und Notwehr hoffentlich nachdenklich stimmen wird!
Bei einem Einbruch in ein Einfamilienhaus in der Leimstraße wurde ein 61-jähriger Hauseigentümer in der Nacht von Samstag auf Sonntag lebensgefährlich verletzt. Die unbekannten Täter schlugen gegen 01.30 Uhr ein Fenster des Hauses im 1. Obergeschoss ein und gelangten so in das Gebäudeinnere. Im Anschluss gingen die Einbrecher in das Erdgeschoss und durchwühlten eine Handtasche. Daraus stahlen sie eine Geldbörse mit persönlichen Papieren und 70 Euro Bargeld. Durch die lauten Geräusche wurde der 61-jährige Hauseigentümer wach und stand aus seinem Bett auf. Vom Schlafzimmer aus sah er kurz die Einbrecher und nahm den Schein einer Taschenlampe wahr. Danach verspürte er einen Schlag auf den Kopf und ging bewusstlos zu Boden. Kurze Zeit später konnte er sich vom Erdgeschoss aus blutüberströmt zum Schlafzimmer seiner 59-jährigen Ehefrau im ersten Obergeschoss schleppen. Diese alarmierte daraufhin den Rettungsdienst und die Polizei.
Nach ersten Ermittlungen schlugen die unbekannten Täter dem Hauseigentümer mit einem schweren, möglicherweise hammerähnlichen, Gegenstand auf den Kopf. Der 61-Jährige zog sich dabei schwere Kopfverletzungen zu und wurde in ein Herdecker Krankenhaus gebracht. Hier musste er notoperiert werden. Kurzeitig schwebte das Opfer in Lebensgefahr. Diese besteht zum derzeitigen Zeitpunkt nicht mehr.
Die Hagener Polizei hat eine Mordkommission eingerichtet und ermittelt wegen eines versuchten Tötungsdelikts.
Quelle: Focus.de
Bereits letztes Jahr haben wir auf diese gefährliche Entwicklung hingewiesen: Sogenannte „heiße Einbrüche“, also Raubdelikte, bei denen die Betroffenen Zuhause sind und teilweise auch als Geiseln genommen, misshandelt, oder wie im oben geschilderten Fall fast getötet werden, nehmen zu. Ebenso, wie die Fallzahlen der Einbruchsdelikte insgesamt. Während die Bürger mit ihren Sorgen allein gelassen werden – nur etwa bei 3% der Einbrüche kommt es zu einer Verurteilung! – klopft sich die Politik, allen voran der NRW Innenminister Ralf Jäger, für ihren gelungenen Blitzermarathon auf die Schulter. Seltsame Prioritäten.
Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht.
Unsere Forderungen!
Update:
Hier noch ein schöner knackiger Artikel über Notwehr.
https://m.youtube.com/watch?v=SGpDVCkhtD4
Leute mit echter Erfahrung stimmen uns zu. Navy Seals zum Beispiel.
Wann lernt die Politik endlich mal aus derartigen Vorfällen ? Immer wird hier alles runtergespielt. Dabei müsste die Regierung doch mal langsam einsehen, dass sie personell nicht in der Lage ist die Bürger hinreichend gegen rechtswidrige Übergriffe zu schützen.
Was spricht hier gegen Selbstschutz ? Derartige Vorfälle erwähnt die Presse lediglich in einem kleinen Randartikel.
Hier wird alles nur vertuscht, siehe die Vorfälle an Sylvester.
Auch der unbescholtene rechtstreue und mündige Bürger sollte nach Sachkundenachweis das Recht bekommen eine Waffe zu besitzen und führen zu dürfen.
Bis dahin ist noch ein weiter Weg.
Momentan versucht uns die Regierung ja eher durch immer mehr Auflagen weiter zu entwaffnen.
Wenn es so weitergeht mit den Spinnern in der EU, braucht man demnächst zum Führen einer Erbsenpistole noch einen Waffenschein…
Nur die Terroristen,Kriminellen und Attentäter scheren sich einen Dreck um unsere Gesetze. Die illegalen Waffen kriegt unsere Polizei ja nicht zu fassen. Da sollte der Hebel mal verstärkt angesetzt werden anstatt die Jäger und Sportschützen weiter zu gängeln.
Naja, das Führen einer Erbsenpistole mit Waffenschein wäre ja ein Fortschritt! Soweit mir bekannt ist darf man in der Realität garkeine Anscheinswaffen führen, was für die etwas „besseren“ Erbsenpistolen (Airsoft) zutrifft.
In anderen Ländern ( Österreich ) haben unbescholtene Bürger das Recht auf zwei Kurzwaffen. In Deutschland ist das Recht auf Selbstverteidigung als Bedürfnis leider nicht anerkannt. Gleichzeitig werden überall Polizeistationen geschlossen, maximal sind diese nur noch tags besetzt. Bei uns kann man beruhight vor jeder Polizeistation auf den reservieren Parkplätzen für Einsatzfahrzeuge parken – es ist ja ohnehin niemand da.
Währenddessen sind die Aufklärungsquoten bei EInbrüchen im Bereich von nur 10% ( Bayern, Schweiz und Baden Würtenberg wohl deutlich höher. Allein diese Quoten sind ein Rücktrittsgrund für jeden Landesinnenminister und Justizminister. Es ist ein totales Versagen des Staates.
WIr zahlen unsere Steuern für innere Sicherheit, äußere Sicherheit und für Bildung und Infrastruktur. Mir fehlt da heute die Gegenleistung des Staates muß ich deutlich sagen. Ich finde es sehr beruhigend, eine Waffe zu Hause zu haben.
Das in den USA schon länger bekannte Phänomen namens „home invasion“ breitet sich anscheinend bei uns nun auch aus:
http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/11811/3314857
Zeit die Waffengesetze zu lockern. Solche Zustände sind nicht zu tolerieren.
Das mit den 3% Verurteilungen ist lächerlich, insgesamt werden nicht mal 5% gefasst und ernsthafte Strafen bekommt nicht mal 1%. Ein Promill muss vielleicht für längere Zeit hinter Gitter, wenn überhaupt. In Hamburg z.B. sind genau 0% der letztes Jahr gefassten Einbrecher zurzeit im Knast…
http://www.dpolg-hamburg.de/2016/04/87-einbrecher-gefasst-justiz-laesst-alle-laufen-ohrfeige-fuer-hamburgs-polizisten/
Wer einen heißen Einbruch begeht ist aus den im oberen Fall ersichtlichen Gründen immer eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Hausbewohner, diese müssen in jedem Fall ein uneingeschränktes, bedingungsloses Recht auf Notwehr haben!!!
Isso.
Widerstand ist die richtige Antwort, sonst werden wir Deutschen rücksichtslos geplündert ohne rechtl. Folgen für Täter.
Siehe Aktenzeichen XY ungelöst: https://www.youtube.com/watch?v=rSpb3Wr07nA Minute 26:25
Inhaltlich kann ich nur zustimmen, obwohl „gut“ hier etwas deplaziert erscheint, „zweckmäßig und erforderlich“ könnte zutreffender sein.