#Newsletter: Waffengesetz, Petition, Terrorgefahr für Waffenbesitzer

Inhalt: Widerlegung der Gerüchte um den Bestandsschutz von Waffenschränken, weitere Informationen zur Waffengesetzänderung, Update zur Petition „Waffenscheine für Frauen“ und Warnung des österreichischen Verfassungsschutz in Bezug auf Terrorgefahr für Waffenhändler (-besitzer).

Waffengesetz

Die letzte Änderung des Waffengesetzes, die seit 6. Juli 2017 gilt, hat nichts mit der EU-Waffenrichtlinie zu tun. Daher sind Magazinkapazitäten, Umbauten von ehemals militärischen Vollautomaten, Beschränkungen für den Onlinehandel, Versand etc. nicht enthalten. Die Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie erfolgt erst später – innerhalb der nächsten zwölf Monate.

Wir berichteten hier über die Auswirkungen hier: #Waffengesetz-Änderung veröffentlicht und ab morgen gültig

Waffengesetz im Internet in HTML, PDF und anderen Formaten (auch auf Englisch)

Bestandsschutz der Waffenschränke

Die wichtigste Änderung für WBK-Besitzer ist die Aufbewahrung von Waffen. Uns erreichten viele Anfragen, was man unter „Bestandsschutz“ der Altschränke verstehen kann. Frank Göpper, Geschäftsführer des Forum Waffenrechts (FWR), antwortete im Interview mit dem DJV:

Was muss ich tun, wenn der Waffenschrank zwar vor dem 6. Juli 2017 im Besitz war und genutzt wurde, aber bisher bei der Behörde noch nicht registriert ist?

Grundsätzlich besitzen die bisher rechtmäßig genutzten Waffenschränke Bestandsschutz. Man sollte nach Möglichkeit Belege (z. B. Kaufquittung) aufbewahren, um im Zweifelsfall belegen zu können, dass man den fraglichen Schrank bereits vor dem 6. Juli 2017 rechtmäßig genutzt hat. Eine weitere Möglichkeit ist auch, dies bei der Behörde anzuzeigen.

DJV: Antworten auf Fragen zum neuen Waffengesetz

Registrierungspflicht?

In den sozialen Medien geht nun ein Gerücht der Registrierungspflicht von alten Waffenschränken als Bestandsschutzvoraussetzung um. Wir haben bei Axel Fischer nachgefragt. Axel ist Rechtsassessor, Jäger, Jagd-, Waffen-, Schieß-, Waffen- und Jagdrechtsausbilder und bestens darin bewandert, wie man Gesetzestexte interpretiert:

Verfassungsrechtlich dürfen Gesetze nur im Falle der sogenannten “unechten Rückwirkung” in Sachverhalte der Vergangenheit eingreifen, z.B., wenn ein Jungjäger vor dem Stichtag einen Altschrank erwarb, aber bis zum Stichtag noch keine Waffe auf seinen Jagdschein gekauft hatte. Dann ist der Erwerbsvorgang des Altschrankes waffenrechtlich falsch, weil bis in die Gegenwart nach dem Stichtag keine Waffe erworben oder in eine WBK des Jungjägers eingetragen war.

Alle anderen Erwerbsvorgänge von “ehemals erlaubten Altschränken” von lizensierten Waffenbesitzern, die entweder als Jungjäger vor dem Stichtag eine Jagdwaffe erwarben, die noch nicht in eine WBK eingetragen wurde, oder von WBK-Inhabern, die einen Altschrank erwarben, diesen aber vor dem Stichtag nicht “anmeldeten”, unterfallen der sogenannten “echten Rückwirkung” von Gesetzen, die verfassungsrechtlich verboten ist. Ergo: auf Anmeldedaten von ehemals erlaubten Altschränken vor dem Stichtag kommt es nicht an. Allein der tatsächliche, nachgewiesene Erwerb ist dann maßgeblich.

Was er zu Jägern schreibt, trifft natürlich auch für Sportschützen zu. Hier bleibt noch die Frage offen, wie Waffenschrankkauf und Voreintrag (ohne Besitz der Waffe) beurteilt werden. Wir sind der Meinung, dass der Kauf eines Schrankes vor dem 6. Juli 2017 zum Bestandsschutz zählt, wenn dieser für die Erwerbserlaubnis der ersten Waffe der Behörde angezeigt wurde, egal ob am 6. Juli bereits die Waffe erworben wurde. Es ist aber zu vermuten, dass sich hiermit noch die Verwaltungsgerichte befassen werden müssen, da einige Sachbearbeiter das Gesetz strenger als gedacht auslegen wollen.

Aufbewahrung von Blankwaffen und erlaubnisfreien Waffen

Auch hierzu äußert sich Frank Göpper vom FWR:

Für Blankwaffen und andere erlaubnisfreie Waffen, wie etwa Luftdruckgewehre, ergeben sich keine Änderungen. Allerdings stellt der Gesetzgeber deutlicher als zuvor klar, dass auch freie Waffen vor dem Zugriff durch Unberechtigte geschützt und entsprechend gelagert werden müssen. Die Lagerung sollte mindestens in einem abschließbaren Holzschrank oder einem abschließbaren Raum – etwa der Besenkammer – erfolgen.

Verwahr-/Reparaturbuch

Was bisher kaum Erwähnung fand, ist die neue Pflicht für Gewerbetreibende. Waffen, die zur Reparatur, Kommission oder Verwahrung abgegeben werden, müssen seit 6. Juli 2017 in ein Waffenbuch eingetragen werden. Entgegen der Annahme der Regierung, dass dies keinen erhöhten Aufwand mit sich bringt, sehen Gewerbetreibende dies anders (Punkt 4.2.1. der Drucksache): Natürlich ist die ordnungsgemäße Eintragung in ein Waffenbuch mit Aufwand verbunden. Es möge sich daher keiner wundern, wenn sich die Verwahrkosten erhöhen und man ohne Vorlage der WBK weder abgeben noch abholen kann.

Dekorationswaffen

Hier sieht man wieder sehr schön, wie unpraktisch das gesamte System ist. Obwohl die EU-Durchführungsverordnung in Brüssel revidiert wird, ist sie halt Gesetz (wir berichteten hier), weshalb das Waffengesetz auch darauf hinweist. In der Drucksache 61/17 taucht das Wort „unbrauchbar“ 70 mal auf, im aktuellen WaffG 29 mal. Obwohl es in Deutschland kaum Probleme mit Dekorationswaffen gibt, gibt es jetzt einen neuen Unterabschnitt und Paragraphen hierzu (§39a). Der Gesetzgeber „löst“ Probleme, die er selber erst erschuf.

Fazit

Anscheinend ist der Gesetzgeber bemüht, viele Dinge aus dem Waffengesetz auszulagern, um künftig ohne Gesetzesänderungen neue Auflagen zu erschaffen. Diese Bemühung haben wir auch bei der EU-Feuerwaffenrichtlinie beobachten können. Während jedoch in Brüssel die Übertragung von „delegierten Rechtsakten“ scheinbar eingeschränkt wird (Widerruf und Einwände), wird in Deutschland das Bundesministerium mit (und ohne Zustimmung) des Bundesrats ermächtigt, Rechtsverordnungen zu erlassen. Die Kontrolle des Parlaments entfällt hier, d.h. es entfallen die Debatten im Bundestag. Es gilt nur, was die Regierungen (Bundesministerium und Landesregierungen im Bundesrat) bestimmen. Dazu gibt es bereits sechs Stellen im aktuellen Gesetz.

Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit [bzw. die nicht der] Zustimmung des Bundesrates [bedarf]…. zu bestimmen …

Waffengesetz (WaffG)

Die Befugnisübertragung [..] kann vom Europäischen Parlament oder vom Rat jederzeit widerrufen werden.  [..] Ein delegierter Rechtsakt, [..] tritt nur in Kraft, wenn [..] das Europäische Parlament und der Rat beide der Kommission mitgeteilt haben, dass sie keine Einwände erheben werden.

Artikel 13a der EU-Feuerwaffenrichtlinie

Petition: Waffenscheine für Frauen

11. JULI 2017 — Liebe Unterstützer und Zeichner der Petition,

hier ein Update, das ich Anfang Juli erhalten habe: die Ermittlungen konnten inzwischen abgeschlossen werden. Der Vorgang wird nunmehr den als Berichterstatter eingesetzten Abgeordneten zugeleitet und dann im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages beraten. Nach abschließender Behandlung Ihrer Eingabe durch den Deutschen Bundestag werden Sie unterrichtet. Ich bitte Sie, sich bis dahin zu gedulden. „…“

Was sagt uns dieses Update?

Wird demnächst im Bundestag diese Petition beraten oder wird demnächst nur beschlossen, dass diese Petition via Bundestags-Petitionen zur Mitzeichnung zugelassen wird? In jedem Fall ist der Innenausschuss des Bundestags seit Januar 2017 damit beschäftigt. Vielleicht zögert sich dieses noch alles bis September (Bundestagswahl) hinaus.

Kritik an der Petition

Wir haben sehr viel Kritik als Kommentare zu dieser Petition erhalten, die das Thema für verfehlt halten, da sich die Petition nur auf Frauen bzw. gestalkte Personen bezieht. Hierzu ein paar Erklärungen:

Waffenscheine werden seit mehr als einem Jahrzehnt kaum noch verlängert bzw. neue Anträge werden abgewiesen. Der Bürger soll darstellen, warum er mehr als die Allgemeinheit gefährdet ist. Die Ämter und Gerichte lassen aber kaum einen dieser Beweise zu.

  • Wir sind der Auffassung, dass Frauen – insbesondere diejenigen, die gestalkt oder vom Ex-Partner belästigt werden – stärker gefährdet sind als die Allgemeinheit.
  • Es ist durch viele Fakten bewiesen, dass Frauen ein Manko bei körperlicher Gewalt haben. Der Besuch eines Selbstverteidigungkurses ist hierfür nicht ausreichend.
  • Dass Frauen „anerkannte Opfer der Gewalt“ sind, zeigt sich an den vielen Frauenhäusern, die zum Schutz eingerichtet wurden und laufend überbelegt sind.
  • Wenn die Petition im Bundestag beraten wird, dann müssen sich die Abgeordneten dafür verantworten, dass sie potentiellen Opfern Hilfe versagen.
  • Die Petition versucht, den Frauen den Status „mehr gefährdet als die Allgemeinheit“ zu geben. Da Gewalt gegen Frauen ein großes Problem ist, dürfte die Petition ein kleiner Schritt in die richtige Richtung sein.
  • Es wäre bereits ein Erfolg, wenn jeder Bürger, der vor Gericht ein Annäherungsverbot und/oder Kontaktverbot erwirken konnte, generell als „mehr gefährdet als die Allgemeinheit“ gilt. Ein weiterer Erfolg wäre es, wenn Bürger dazu zählen, bei denen die Polizei in Bezug auf Morddrohungen ermittelt.

Terrorgefahr durch Islamisten

Der Verfassungsschutz Österreichs hat Waffenhändler vor möglichen Angriffen durch Terroristen warnt.

Obwohl der ORF über die europaweite Gefahr schreibt, ist bisher nichts in den deutschen Nachrichten aufgetaucht. Auch wurden wir Waffenhändler in Deutschland bisher nicht informiert. Katja Triebel wurden einige Schreiben der österreichischen Landespolizeidirektionen zugeleitet, aus denen sie wörtlich in ihrem Blog zitiert:

Terrorgefahr: Polizei warnt Waffenhändler

https://kurier.at/chronik/oesterreich/moegliche-angriffe-verfassungsschutz-warnt-waffenlaeden-vor-terroristen/272.660.017

Foto: KURIER/Roland Pittner Robert Pawel (li.) wurde von der Polizei über die Gefahr informiert

Wir möchten Sie darüber informieren, dass in einem Onlinepropagandamagazin einer Terrororganisation eine Anleitung zur illegalen bzw. gewaltsamen Beschaffung von Waffen in Europa veröffentlicht wurde.

Darin werden folgende Vorgangsweisen empfohlen:

  • Ankauf von Feuerwaffen auf dem Schwarzmarkt
  • Einbrüche in bereits geschlossene Waffengeschäfte
  • Direkte Angriffe auf Besitzer von Waffengeschäften

Die Angriffe sollen vorzugsweise erfolgen, sobald der Besitzer sein Geschäft geschlossen hat, doch sind auch andere Tages- oder Nachtzeiten möglich. Das Zielobjekt sollte im Vorhinein observiert weren, um die Gewohnheiten kennenzulernen. Mit starker Gegenwehr muss, so das Onlinemagazin, gerechnet werden.

Erhöhte Gefahr betrifft auch Sportschützen und Jäger

Auch wenn diese beiden Meldungen bereits länger zurückliegen, möchten wir euch diesbezüglich warnen.

Ein Jäger wurde zu einem Wildunfall gerufen. Dort angekommen warteten drei Männer und fordern die Herausgabe der Waffe.
Der Anrufer (unterdrückte Rufnummer) hatte sich als Polizist ausgegeben, berichtet Kreisjägermeister Dr. Frank Schröder, der mit dem Betroffenen gesprochen hat. Am vermeintlichen Unfallort haben dann drei Personen die Autotür aufgerissen und die Aushändigung der Waffe gefordert. Der Jäger wehrte sich und setzte Pfefferspray ein. Daraufhin schlugen ihn die Täter bewusstlos. Glücklicherweise flohen sie unbewaffnet, denn da der Geschädigte lediglich von einer Bergung ausging, hatte er kein Gewehr dabei.

Jagderleben vom Juni 2016

Falsche Hilfeschreie: Drei Waffen gestohlen
Die Seitenscheibe eines auf dem Parkplatz im Hölltal abgestellten Pkw wurde eingeschlagen und drei scharfe Waffen aus dem Pkw gestohlen. Die Besitzerin der Waffen wurde zuvor offenbar durch Hilfe-​Schreie gezielt abgelenkt.

Rems-Zeitung vom November 2012

Katja hat das diesbezügliche Onlinepropagandamagazin, das in 13 Sprachen erscheint, gelesen. Dort wird eindrücklich dazu aufgerufen, sich illegal Waffen zu beschaffen. Wer keine Kontakte zum Schwarzmarkt habe, solle Waffenhändler im Alltag beobachten, diese dann später mit dem Auto überfahren, deren Schlüssel an sich nehmen und die Waffen stehlen. Fritz Grundnig vom Landespolizeikommando Steiermark empfahl den Waffenhändlern: „Das Wichtigste ist beobachten. Wenn irgendwelche Auffälligkeiten sind, wenn Personen bemerkt werden, die diese Waffengeschäfte möglicherweise beobachten, einfach der Polizei melden.“ 

Die deutschen Behörden haben keine Warnung herausgegeben (um uns nicht zu verunsichern?), doch solltet ihr ebenfalls achtsamer sein und Auffälligkeiten melden, egal wie unbedeutend die deutsche Polizei eure Beobachtung einstuft.

Neue Initiative von Firearms United: Carry Now!

Eine Möglichkeit, Verbrechen zu verhindern, wären Waffenschein für rechtstreue Bürger.

Zu den am Weitesten verbreiteten Lügen der Anti-Waffen-Lobby gehört, dass das Waffentragen zur Selbstverteidigung (und Waffenbesitz im Allgemeinen) zu einem generellen Anstieg an Gewalt und Kriminalität, mit entsprechenden negative sozialen Effekten, beitragen würde.

Europäische Länder wie die Schweiz und Tschechien, die sich an der Spitze sämtlicher Ranglisten betreffend Waffendichte pro Kopf und am unteren Ende sämtlicher Ranglisten betreffend Schusswaffenkriminalität bzw. Gewaltkriminalität im Allgemeinen befinden, illustrieren ausgezeichnet, wie weit diese Darstellung von der Realität abweicht.

Allein der Gedanke, dass ein potentielles Opfer bewaffneten Widerstand leisten KÖNNTE ist of schon ausreichend, um Kriminelle und Terroristen, die prinzipiell auf der Suche nach „weichen Zielen“ sind, von ihren Absichten abzubringen. Länder mit sehr restriktiver Gestzeslage, wie Großbritannien, Frankreich oder Deutschland hingegen bieten potentiellen Angreifern eine Vielzahl solcher weicher Ziele in „waffenfreien Zonen“ – was auf tragische Weise in Paris, Nizza, Berlin, London, München und an vielen anderen Orten bewiesen wurde.

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14 Replies to “#Newsletter: Waffengesetz, Petition, Terrorgefahr für Waffenbesitzer”

  1. Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei. Den leichteren Zugang zum Waffenschein für Frauen zu fordern ist taktisch klug, denn man nutzt die Vorurteile der Gegner aus. Lenin verstand etwas von Politik, seine Taktik nannte er:
    Ein Schritt vorwärts, zwei Schritte zurück.

  2. Zur Petition Waffenscheine für Frauen:
    Mir ist jeder Schritt willikommen, welcher in die richtige Richtung geht. Weitere Schritte können ja noch folgen. Eine vordringliche Argumentation für den Schutz von Frauen verspricht in der derzeitigen politischen Lage sicherlich mehr Erfolg und deshalb ist diese Argumentaton für mich auch verständlich, auch wenn nach meinem Verständnis natürlich grundsätzlich gleiches Recht für alle gelten sollte. Die Debatte würde natürlich weitergeführt werden müssen.

    Zur Initiative „Carry now“ von Firearms United:
    Was das Führen von Waffen durch rechtstreue Bürger angeht habe ich grundsätzlich keine Vorurteile und ich denke auch, dass dadurch viele Straftaten und auch Terrorakte verhindert werden könnten bzw. die Opferzahlen ginger sein könnten. Ich sehe die Sache jedoch dahingehend etwas kritisch, da für andere legal bewaffnete Personen und auch für die Polizei natürlich das Problem der Erkennbarkeit von Freund und Feind besteht. Diese Situation könnte gerade für die einschreitenden Personen selbst sehr gefährlich werden. In einem solchen Fall müsste eine baldmöglichste Erkennbarkeit der einschreitenden Personen hergestellt werden, wenn sie sichtbar Waffen tragen.

    Zu Terrorgefahr durch Islamisten:
    Terroristen haben sicherlich viele Möglichkeiten, um an geeignete Waffen heranzukommen. Auch ist es sehr wahrscheinlich, dass weiterhin illegale Kriegswaffen auf Grund ihrer besonderen Geeignetheit ganz oben auf dem Wunschzettel dieser Personen stehen werden, welche in entsprechenden Kreisen sicher auch relativ einfach zu beschaffen sind. Es ist aber logisch und nachvollziehbar, dass man auch von einer Gefahr für Legalwaffenverkäufer und Legalwaffenbesitzer ausgehen muss. Aus diesem Grund versuche ich es beispielsweise zu vermeiden, dass die falschen Leute von meinen Waffen Kenntnis erhalten. Beispielsweise lasse ich, wenn ich zur Jagd fahre, nach Möglichkeit keine Hinweise an oder in meinem Fahrzeug zurück, welche auf Waffen hindeuten könnten. Dies könnten beispielsweise sichtbare Futterale, Aufkleber oder das bekannte Jagdschild hinter der Windschutzscheibe sein. Eben alles, was den falschen Leuten entsprechende Informationen geben könnte. Weiter stellt sich in diesem Zusammenhang auch die Frage, ob bei der Jagd nicht grundsätzlich das zusätzliche Führen einer Kurzwaffe sinnvoll ist. Somit hätte man im Falle eines Überfalles zur Not immer noch ein paar treffende Argumente in der Hinterhand. Was ich damit sagen will, man muss eben heutzutage leider immer mit Situationen rechnen, an welche man evtl. nicht sofort denkt.

    Generell zur verabschiedeten Waffenrechtsverschärfung der EU:
    Ich habe die bisherige Entwicklung mit Spannung verfolgt und ich bin auch sehr gespannt, wie die Umsetzung in nationales Recht in den anderen Ländern und auch bei uns aussehen wird. Das hat natürlich auch etwas mit der Zusammensetzung der nächsten Regierung und damit mit der kommenden Bundestagswahl zu tun. Ich hoffe jedenfalls das Beste und versuche das mir mögliche beizutragen.

  3. Wir bewegen uns irgendwie seit Jahren auf Nebenkriegsschauplätzen. Wir fordern z.B. mehr Waffenscheine. Wir fordern Waffenscheine für Frauen. Wir fordern Tresorklasse S1/S2 statt 0/1. Wir wehren uns gegen den EU-Gun Ban usw. Das führt alles nicht weiter.

    Alle Waffenbesitzer in allen europäischen Ländern und auch anderswo sollten nur noch eine einzige Forderung stellen: das in der Verfassung verankerte Recht, Waffen zu besitzen.

    Was mich mittlerweile sehr irritiert, ist die Tatsache, daß viele Menschen offenbar nicht mehr wissen, was der Sinn und Zweck einer Verfassung ist. Das ist schlimm. Dabei kann man es so einfach erklären. Die Obrigkeit hatte historisch und hat bis heute immer die Tendenz, das Volk zu unterdrücken, es vor allem massivst zu besteuern und ihm den Mund zu verbieten.

    Genau das verhindert die Verfassung, vor allem mit dem Katalog der Grundrechte. Eine Verfassung muß sich ein Volk in der Regel auch immer ertrotzen. Freiwillig wird die Obrigkeit die eigene Macht nicht beschränken.

    Die Verfassung schützt das Volk!

    Was soll nun das Volk tun, wenn die Obrigkeit die Verfassung nicht mehr achtet? Es kann demonstrieren gehen. Und wenn die Demonstrationen nichts bewirken?
    Wenn das Volk keine Waffen hat, kann es dann nichts mehr tun. Es muß die Diktatur ertragen. Daher macht eine Verfassung ohne Recht auf Waffenbesitz rein gar keinen Sinn. Solche Verfassungen sind Schönwetterverfassungen. Wenn es darauf ankommt, versagen sie, denn unbewaffnete Menschen können die Einhaltung der Grundrechte gegenüber der Regierung nicht einfordern. Wie denn auch, wenn die „die da oben“ durch Militär und Polizei bis an die Zähne bewaffnet sind. Und durch den Inlandsgeheimdienst sind sie in der Regel auch noch bestens informiert.

    Das tschechische Unterhaus hat vor ein paar Wochen mit großer Mehrheit für ein verfassungsmäßiges Waffenbesitzrecht gestimmt. Die Zustimmung des Oberhauses gilt als sicher. Hier der Link: http://www.all4shooters.com/de/Shooting/Waffenkultur/Tschechien-Lockerung-Waffengesetz/

    Wie man sieht, ist eine solche Forderung nicht utopisch.
    Was die Tschechen können, können wir auch. Was uns (noch) fehlt, ist der Mut und der Glaube dazu.

  4. Aus der ersten Hand kann ich nur bestätigen, dass „Frauen ihre Opferrolle missbrauchen“. Und zwar nicht einige, sondern ganz viele! Dazu kommt noch, dass viele Frauen, die im Frauenhaus landen, sozial sehr schwach, unzuverlässig und die meisten werden bei Zuverlässigkeitsprüfung sofort durchfallen. Mit diesen beiden Varianten konfrontiere ich beruflich fast täglich…
    Mit anderen Worten, die Idee „WBK für Frauen“ als Strategie finde ich auch nicht schlau. Und schließe mich der Meinung, dass wir-legale Waffenbesitzer- uns (egal, ob Mann oder Frau) kein Gefallen tun. Wie wollen dann die männlichen Waffenbesitzer argumentieren, dass sie auch ne Waffe zu Selbstverteidigung brauchen?? Wollen wir dann etwa sagen, dass wir uns von unseren (Ehe)Frauen/Freundinnen bedroht füllen, auch im Schlaff?? :)))

  5. Es ist mir bekannt, dass einige Frauen ihre Opferrolle missbrauchen, um entweder mehr Unterhalt oder das alleinige Sorgerecht oder mehr Transferzahlungen rauszuholen.

    Ich war nicht umsonst mit Dr. Roland Rehmet, einem Gründungsmitglied von Blauer-Weihnachtsmann, befreundet, der sich das Leben nahm während des Sorgerechtsstreits für seine Tochter.
    http://www.blauer-weihnachtsmann.de/index.php?id=13&L=hngcdrwkdtas&tx_ttnews%5Btt_news%5D=219&cHash=c4a333e500a8fb564266641369dab9a9

    Es ist mir auch bekannt, dass die Gründerin des ersten Gewalthauses, Erin Pizzey, totgeschwiegen wird, weil sie a) verheiratet war und b) völlig richtig der Meinung war, dass es auch Männer gibt, die Partnerschaftsgewalt erleben.
    https://en.wikipedia.org/wiki/Erin_Pizzey

    Wir wollen aber die Politiker nicht darüber aufklären, was hier in Partnerschaftsgewalt alles schief läuft, sondern sie dort abholen, wo sie sich befinden.

    Es bleibt ein Fakt, dass mehr Frauen bei Partnerschaftsgewalt zu Tode kommen oder gefährliche Körperverletzungen erleiden als Männer. Und es ist auch mittlerweile durch Studien bewiesen, dass die jüngeren Opfer aus dem Prekariat stammen, wogegen es ab 40 Jahren gerade für Akademikerinnen und Bildungsbürgertum gefährlich wird.

    In den USA sind mittlerweile 40% der legalen Waffenbesitzer weiblich, die Mordrate hat sich dort seit 1990 halbiert. 71% der Frauen gaben in einer aktuellen Studie des Pew Research an, dass sie sich ihre erste Waffe nur zum Schutz gekauft haben.

    Wenn Frauen es zugestanden wird, sich mit Waffen zu schützen – ob mit Waffenschein auf der Straße oder mit WBK nur zu Hause, dann wird der Weg geebnet für mehr legale Waffenbesitzer, da anhand des Gleichstellungsgebots auch Männer dann Waffen für den Schutz erwerben könnten.

  6. Gehört zwar nicht zum Waffenrecht, muss aber nach 10 Jahren allein erziehen ´mal raus!
    Außerdem wird ja hier auch das Thema „Frauenhaus“ angesprochen!:

    Nicht jede Frau, die in ein sogenanntes „Frauenhaus“ rennt, wurde sexuell, oder körperlich, oder seelisch misshandelt! Frauen sind nicht „automatisch“, „anerkannte“ „Opfer“, nur weil sie ins „Frauenhaus“ gehen! Was soll der Ausspruch?!
    Da ist auch viel Tränendrüsendrückerei dabei! Deshalb könnten die „Frauenhäuser“ auch so übervoll sein!
    Frauen können auch ganz schön berechnend sein in „Beziehungsangelegenheiten“! Also, Achtung!
    Die suchte z.B. nur kostenlosen Unterschlupf, da sie aus egoistischen oder psychisch kranken Gründen ihre Familie verlassen hat! Und dann eben „plötzlich“ ohne Wohnung da steht!
    Und mit dem Hinweis: „Ich bin ins „Frauenhaus“ gegangen“, hat sie leider, wenn es um Unterhaltsansprüche bzw. das Sorgerecht geht, mehr Chancen um vor Gericht gut da zu stehen!
    Es gibt leider viele Richter, die sind da eben nicht neutral und fallen auf „weinerliche Aussagen von weiblichen, ach so schwachen und verletzten Mitmenschen“ herein!
    Und das alles zu Lasten des Vaters (und des Kindes), der sich nun liebevoll alleine um das von der Mutter verlassene Kind kümmert!
    Warum gibt es noch keine „Männerhäuser,“ für Männer, die das Haus verlassen haben, oder die auf die Straße gesetzt wurden?! Nein, die müssen sich ja zum Übergang, sofort ´ne teure Wohnung suchen! Für Frauen ist es ja kostenlos!

    Ehe für alle?!
    Frauen- Männerhäuser für alle?!
    Legale Waffen zum Selbstschutz für alle?!

  7. Das Risiko der Männer ist der öffentliche Raum und Fremde. Wogegen das Risiko der Frauen das Zuhause ist und Familie, Bekannte, Ex-Partner. Die Bedrohung im öffentlichen Raum hat erst seit Sommer 2015 für Frauen zugenommen.

    2015 war das erste Jahr, in dem in der PKS mehr Frauen Opfer von Tötungsdelikten wurden als Männer.

    Lt. PKS 2015 gab es 300 vollendete Mord/Totschläge mit weiblichen Opfern.
    67,3% (200) durch Ehe/Partner/Familie.

    Lt. PKS 2015 gab es 289 vollendete Mord/Totschläge mit männlichen Opfern.
    25,6% (74) durch Ehe/Partner/Familie.

    Lt. PKS waren 63% der Tatverdächtigen der Polizei schon bekannt durch gleiche oder andere Straftaten.

    BKA veröffentlicht Zahlen zur Partnerschaftsgewalt:

    Meist sind es Frauen (82%), die von Partnerschaftsgewalt betroffen sind. Fast die Hälfte von ihnen lebte zum Tatzeitpunkt mit dem Täter in einem Haushalt (49%).

    Im Jahr 2015 wurden durch ihre Partner oder Ex-Partner insgesamt 127.457 Personen Opfer von Mord und Totschlag, Körperverletzungen, Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Bedrohung und Stalking, davon knapp 82% Frauen.

    Bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung in Partnerschaften sind die Opfer zu fast 100% weiblich, bei Stalking und Bedrohung in der Partnerschaft sind es fast 90%. Bei vorsätzlicher, einfacher Körperverletzung sowie bei Mord und Totschlag in Paarbeziehungen sind es 80%.

    Im Jahr 2015 wurden insgesamt 5.088 Tatverdächtige von Straftaten nach § 4 Gewaltschutzgesetz registriert (Kontakt-, Näherungs- und Belästigungsverbote). Insgesamt waren 4.500 (88,4%) der Tatverdächtigen bereits zuvor in Erscheinung getreten (nicht mit „vorbestraft“ gleichzusetzen und setzt nicht die frühere Begehung gleichartiger Straftaten voraus).

    Fazit: Frauen können sich der Gewalt nicht entziehen, in dem sie den öffentlichen Raum meiden, sich nicht Gangs anschließen oder auf Kneipenschlägereien verzichten. Sie werden im häuslichen Umfeld bedroht von Tätern, die oftmals der Polizei bereits bekannt sind. Teilweise haben die Täter schon Kontakt- und Näherungsverbote.

    Die Petition zielt darauf ab, einen Schritt in die Tür für Waffenscheine zu bekommen und für Stalkingopfer (egal welches Geschlecht) eine „höhere Gefahr als die Allgemeinheit“ bescheinigt zu bekommen. Und sie zielt darauf ab, nicht-lethale Werkzeuge für den Selbstschutz für alle zuzulassen.

    Links zu obigen Aussagen gibt es bei mir: https://katjatriebel.com/opferschutz/

    Entweder man versteht die Petition als ersten Schritt in die richtige Richtung – oder man wirft Spaltung vor.

  8. Jetzt muss ich hier doch kommentieren, obwohl ich gar nicht wollte. Die beiden o.g. Beiträge halte ich für richtig.
    Wir haben hier wieder das „divide et impera“, und zwar auf der gesellschaftlichen Ebene.

    Diejenigen, die die gesamte Menschheit zerstören wollen, spalten nicht nur klassischerweise entlang der nationalen Grenzen, hetzen also Völker gegeneinander, um zu herrschen. Klassiker: die Deutschen schießen auf die Russen und umgekehrt.

    Sie hetzten auch die Konfessionen gegeneinander: Katholiken gegen Protestanten oder Sunniten gegen Schiiten im Kriege Irak vs. Iran, Moslems gegen Christen, Christen gegen Juden usw.

    Sie hetzen die gesellschaftlichen Klassen gegeneinander: Arbeiter gegen sog. Kapitalisten, also Unter- gegen Oberschicht.

    Man bringt die Jungen gegen die Alten auf und umgekehrt. Dieses „Teile und herrsche“ ist geradezu endlos und die Herrschenden freuen sich, wenn wir immer wieder darauf hereinfallen und uns gegenseitig fertigmachen.

    „United we stand, divided we fall“ gilt auf allen Ebenen, von den Nationen bis hinunter zu den kleinsten Einheiten einer Gesellschaft.

    Wir müssen wieder zusammenhalten!

    Wir dürfen uns nicht mehr spalten lassen und daher ist diese Petition nicht klug.

  9. „Die Petition versucht, den Frauen den Status „mehr gefährdet als die Allgemeinheit“ zu geben. Da Gewalt gegen Frauen ein großes Problem ist, dürfte die Petition ein kleiner Schritt in die richtige Richtung sein.“

    Ich hab’s schon das erste Mal geschrieben, ich schreib’s wieder: Männer unterliegen einem signifikant höherem Risiko, Opfer von Gewalttaten zu werden. Da dieser Fakt jedoch statistisch und nicht politisch korrekt ist, wird er ausgeblendet und sogar von euch totgeschwiegen, was mich ehrlich gesagt total ankotzt. Schade, dass ihr jetzt auch auf den Intersektionalitätszug aufspringt.
    Damit will ich nicht sagen: Hey, Leute: Fordert doch einen Waffenschein für Männer!
    Sondern: Hey Leute, fordert einen Waffenschein für ALLE gesetzestreuen Bürger!!!
    Das hier ist der reinste Sexismus. Ich möchte euch mal sehen, wenn jemand ein Recht nur für Männer fordert! Peinlich!

    1. Um es ganz genau zu sagen:
      „mehr gefährdet als die Allgemeinheit“ sind junge Männer zwischen 14 und 21 Jahren. In dieser Alters- und Geschlechtsgruppe besteht die höchste Gefahr, Opfer von Gewalttaten zu werden.

      Angesichts dieser Tatsache ist der Satz „Da Gewalt gegen Frauen ein großes Problem ist“ der reinste Hohn. Gewalt ist ALLGEMEIN ein Problem und ich kann euch versichern, dass Männer es auch nicht sonderlich toll finden, ins Krankenhaus, oder unter die Erde geprügelt zu werden. Ich kann mich nur wiederholen: Mit der Unterstützung dieser Petition begeht ihr einen gigantischen Fehler, da diese Petition nämlich

      a) von einer falschen Grundannahme ausgeht
      b) im Sinne der Intersektionalität die Gruppe „Opfer von Gewalttaten“ in besonders schützenswerte Opfer (i.e. Frauen) und Opfer, die uns nicht so interessieren (i.e. Männer) aufspaltet.

      Hört auf das Spiel der Kulturmarxisten, Linken und Intersektionalisten zu spielen! Unsere Gegner brauchen gar keinen Keil mehr zwischen uns treiben, wenn ihr das schon macht, indem ihr das Spiel nach den Regeln des politischen Gegners spielt und zwischen Opfer zweier Klassen unterscheidet und deren Grundannahmen perpetuiert. Bitte! Lasst den Quatsch und seid philosophisch konsistent. Ihr betreibt hier linksaußen Politik mit anderen Mitteln.

    2. Sie scheinen nicht verstanden zu haben wie Politik gemacht wird. Es geht hier darum eine Forderung so zu gestalten, dass der gegnerischen Seite die Argumente fehlen oder es ihnen zumindest möglichst schwer gestaltet wird. Bei Frauen kann man schlecht argumentieren sie würden aggressive und mit überhöhter Gegengewalt reagieren als bei Männern, falls es zu einem Angriff kommt. Hier wird ein erster Schritt gemacht das Bedürfnis der Selbstverdigigung zu etablieren! Sowas gehört unterstützt und nicht niedergebrüllt, nur weil man(n) hier nicht der erste ist der profitiert!!!

      1. Man kann sich auch selbst belügen. Die Forderung nach Waffenschein für Frauen ist schwachsinnig und die Gegnerseite braucht überhaupt keine Argumente, daß hat sie ja jetzt schon oft genug bewiesen. Sie beschließt was sie will und SV und Home Defense sind für sie kein Bedürfnis. Wurde auch gerade mit dem Hinweis, daß die Waffen im Schrank nicht geladen sein dürfen noch einmal klar gestellt. Dipl.Komp ging es sicher nicht darum, als erstes zu profitieren. Er hat nur noch einmal verdeutlicht ( und deutlicher geht es wirklich nicht mehr!) das es hier um etwas viel größeres als um Waffenscheine für Frauen geht, sondern um die Unterstützung einer allgemein, giftigen und
        kranken gesellschaftlichen Agenda.

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