Wir erhielten folgende Email in Kopie:
Sehr geehrter Herr xy,
mit Ihrer Nachricht vom 12. August 2016 thematisieren Sie erneut die geplanten Änderungen des EU-Waffenrechts und kritisieren insbesondere die Äußerungen des Ministers hierzu nach den Anschlägen der letzten Wochen.
Die von Ihnen angesprochene Äußerung des Ministers bezog sich lediglich darauf, dass er eine Möglichkeit in Betracht zog, wie künftig der illegalen Selbstbewaffnung begegnet werden könnte. Dabei betonte er jedoch auch, dass die deutschen Waffengesetze schon jetzt sehr streng sind und wies außerdem darauf hin, dass die Beratungen des vom EU-Rat am 10. Juni 2016 eingebrachten Entwurfs zur Änderung des EU-Waffenrechts abzuwarten sind. Erst nach Abschluss des Änderungsverfahrens auf europäischer Ebene kann abschließend beurteilt werden, ob und ggf. welcher Änderungsbedarf in Deutschland besteht.
Weiterhin sprechen Sie den in den Medien ebenfalls diskutierten Aspekt eines nationalen Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des Waffengesetzes, mit dem insbesondere eine Anhebung der Aufbewahrungsstandards von Waffen und Munition angestrebt werde, um das Abhandenkommen legaler Waffen zu verhindern, an.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die 2003 in das Waffengesetz aufgenommenen Regelungen, wonach Waffen und Munition grundsätzlich in Sicherheitsbehältnissen aufzubewahren sind, haben sich zwar insgesamt bewährt. Anpassungsbedarf besteht jedoch insbesondere hinsichtlich der technischen Vorgaben zur sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition, die derzeit auf teils veraltete technische Normen verweisen und in Teilen ein unzureichendes Sicherheitsniveau aufweisen.
So hat der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) die derzeit im Waffengesetz angeführte Norm VDMA 24992 bereits zum Jahresende 2003 zurückgezogen. Seitdem findet insoweit keine Marktüberwachung mehr statt. Damit ist zum einen nicht gewährleistet, dass seitdem auf den Markt gelangte Sicherheitsbehältnisse auch tatsächlich den Anforderungen dieser Norm entsprechen. Der Wegfall der Marktüberwachung hat bereits in Stichproben erwiesen, dass als „Normschränke“ (oft mit entsprechender Ausweisung, Kennzeichnung bzw. Plakettierung) Behältnisse auf dem Markt und in Verwendung sind, die deutlich hinter den Anforderungen der VDMA-Norm 24992 zurückbleiben. Zum anderen hält die Gleichwertigkeitsfiktion des § 36 Absatz 2 Satz 1, 2. Halbsatz, mit der Behältnisse der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 mit Stand Mai 1995 für gleichwertig mit Behältnissen der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 erklärt wurden, nicht der Realität stand, wie Experten mit Hinweis auf Experimente zur Öffnungs- und Aufbruchssicherheit geltend machen.
Daher wird eine Streichung der Norm VDMA 24992 aus dem Waffengesetz unter Beibehaltung des dort genannten DIN-EN-Standards angestrebt.
Dies eröffnet zugleich die Möglichkeit einer Vereinfachung der Aufbewahrungsregelungen dahingehend, dass die getrennte Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition, die bislang bei der Verwendung bestimmter Sicherheitsbehältnissen für erforderlich angesehen wurde, entfallen kann.
Die Regelungen zur Aufbewahrung werden damit insgesamt einfacher und anwenderfreundlicher gestaltet. Das Risiko einer absichtslosen fehlerhaften Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition, das in der Vergangenheit mehrfach zu Verstößen gegen das Waffengesetz und in der Folge zur Entziehung waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen Zweifeln an der Zuverlässigkeit der Erlaubnisinhaber geführt hat, sinkt dadurch.
Den berechtigten Belangen der Besitzer von Sicherheitsbehältnissen, die nicht den neuen Anforderungen entsprechen, wird durch Übergangsregelungen Rechnung getragen.
Entsprechende Überlegungen stellen keine Kriminalisierung von Waffenbesitzern dar, sondern zielen darauf ab, ein Abgleiten legal besessener Waffen in die Illegalität zu verhindern.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Im AuftragHanne Müsgen
Bundesministerium des Innern
– Bürgerservice –
E-Mail: Buergerservice@bmi.bund.de
www.bmi.bund.de
www.115.de
Das BMI sitzt auf eine falschen Annahme!
Schweden untersuchte alle der Polizei gemeldeten Diebstähle von Waffen zwischen 2003 und 2010. Im Durchschnitt wurden jährlich 269 legale Waffen gestohlen. Die Studie stellt ferner fest, dass nur 15% der gestohlenen Waffen von Kriminellen wiederverwendet wurden. Auch wurden innerhalb von 10 Jahren jährlich weniger als eine der gestohlenen Waffe pro Jahr bei Gewalttaten missbraucht. Auch wurde keine einzige vollautomatische Waffe seit 2003 von Privatbesitzern gestohlen.
Die Studie zeigt, dass die am weitesten verbreitete Methode des Diebstahls (53%) ist, den gesamten Tresor zu stehlen. Und zwar nicht, weil sie nach Waffen suchen, sondern weil sie Bargeld und andere Wertsachen in dem Tresor vermuten. Die Studie fand auch eine Anzahl von Fällen, in denen die Tresore vor Ort geöffnet wurden, aber die Waffen nicht gestohlen wurden.
Da die Zahl der Diebstähle und Waffendiebstähle klein ist, ist es aus methodischen Gründen nicht möglich, die Wirkung einzelner Lagervorschriften zu bewerten. Die Seltenheit der Diebstähle von Schusswaffen, sowohl in absoluten Zahlen wie auch im Anteil der Einbrüche, sowie die fast nicht existente Nutzung von vorherigen legalen Waffen bei schweren Gewaltdelikten (Hagelin 2012), lässt jedoch Unterstützung für die Hypothese zu, dass die schwedische Aufbewahrungsregeln während des gesamten Zeitraums 1995-2010 genügt haben, um zu verhindern, dass legale Waffen durch Diebstahl in die falschen Händer geraten und dort für kriminelle Aktivitäten missbraucht werden. (Anm. Schweden hatte 2002 die Auflagen erhöht).
Download: Safe Storage and Thefts of Firearms in Sweden: An Empirical Study
Warum lassen Diebe Schusswaffen bei Einbrüchen zurück?
Diebe wissen, dass die Polizei mit der Strafverfolgung beginnt, sobald nicht nur Wertsachen, sondern auch Waffen gestohlen wurden. Ohne Diebstahl von Waffen belässt es die Polizei bei dem „Beileidsbesuch“, der dann im Protokoll endet, welches man der Versicherung einreicht. Von daher scheuen sich die meisten Diebe, wenn sie Zugang zum Safe vor Ort erhalten, die Waffen auch mitzunehmen. . In Schweden wurden auch aufgebrochene Tresore mit Waffen darin auf „Ablageplätzen“ entdeckt.
Wenn nun die Mindestanforderungen für die sichere Aufbewahrung von allen Waffen erhöht wird, kann der gegenteilige Effekt entstehen: statt den Safe vor Ort aufzubrechen und die Waffen liegen zu lassen, wird der gesamte Schrank mitgenommen.
Gleiches kennen wir aus der Praxis aus Deutschland. So hat z.B. ein Kunde von Katja Einbrecher im Haus gehabt, die den Safe geöffnet hatten und nur das Schmidt&Bender Zielfernrohr von der Waffe abmontierten und mitnahmen, aber die wesentlich teurere TRG liegen ließen.
Fazit:
Das BMI will also teure Waffenschränke (ab 1000 €) als Anforderung für die Aufbewahrung, damit weniger Waffen gestohlen werden und nimmt dabei in Kauf, dass künftig viel mehr komplette Waffenschränke mitgenommen werden. Einen Tresor von Widerstandsgrad 0 wird keiner mehr vor Ort öffnen können. Im Gegensatz zu Schweden gibt es keine Fallzahlen in Deutschland über gestohlene, erwerbsscheinpflichtige Waffen und deren Verwendung bei Verbrechen.
Die letzten öffentlichen Zahlen zum Diebstahl von erwerbsscheinpflichtige Waffen stammen aus der Zeit, bevor die Tresorpflicht 2003 für alle Waffenbesitzer eingeführt und bevor sie auch wirklich vor Ort ab 2010 kontrolliert wurde.
Gestohlene erwerbsscheinspflichtige Waffen in Deutschland
Jahr | Jäger | Sportschützen | Händler/Hersteller | Sammler | Andere (Altbesitzer/Erben) | Gesamt |
1999 | 52 | 57 | 20 | 2 | 195 | 326 |
2000 | 58 | 47 | 20 | 5 | 157 | 287 |
Gestohlene Waffen in Deutschland nach aufgezeichneten Verbrechen in der Polizeistatistik:
Jahr | Einfacher Diebstahl | Schwerer Diebstahl | Total | Legal besessene Waffen |
1999 | 503 | 1007 | 1510 | 326 (21%) |
2000 | 549 | 904 | 1453 | 287 (19%) |
2009 | 359 | 601 | 960 | Nicht bekannt |
2010 | 320 | 505 | 825 | Nicht bekannt |
Sofern sich die Anteile nicht wesentlich geändert haben, reden wir von maximal 160 tatsächlich gestohlenen legalen Waffen pro Jahr bei 4,5 Millionen im Privatbesitz. Sofern die deutschen Verbrecher nicht völlig anders gestrickt sind als die schwedischen, wird davon maximal eine bei Gewaltverbrechen pro Jahr eingesetzt. Und dafür sollen nun 1 Million Waffenbesitzer neue teure Schränke kaufen?
Na Prima, und wie bekommt man dieses Monster in die jeweilige Etage? Die Treppe meines EFH trägt nur 250 Kg, das Ding soll nicht ins Erdgeschoß, ist zu hässlich für den Wohnbereich.
Aber ich glaube, die Diskussion geht hier in die falsche Richtung. Wir müssen dieser neuen Bürgerschikane vorbeugen. Bei Herrn Müsgen müssten die Telefone ständig klingeln. Dann würden seine Empfehlungen wohl mehr Bürgernähe zeigen. Beamte wollen keinen Stress, sondern Ruhe denke ich.
Kennt jemand seine Telefonnummer?
Eine ganz schlechte Entwicklung. Wenn es so kommt, kann ich in meiner Privatwohnung keine Langwaffen mehr lagern. Die Decke hält die Traglast eines solchen Schrankes von 130 KG nicht aus. Da ich nächstes Jahr meine WBK (gelb) bekomme, werde ich mir sicherlich keinen alten Schrank mehr kaufen, den ich dann ersetzen muss. So kann man das auch machen, eine weitere Maßnahme unter dem Deckmantel der „Sicherheit“. Sollte mich nicht wundern, wenn einige Berechtigte ihre Waffen ganz abgeben, was wahrscheinlich Sinn der Sache ist.
Soll das ein Witz sein?! Wenn die Decke 130kg oder meinetwegen auch 200 kg nicht aushält, dann lassen Sie das mal nicht die Baubehörde hören, das hätte nämlich ggf. eine Abrissverfügung zur Folge!
Schon mal gerechnet, welches Gewicht zusammen kommt, wenn an einem Esstisch 6 kräftige Männer sitzen? Gut und gerne >600kg auf 6qm, das hält die Decke auch. Wir haben auf einer Holzbalkendecke ein Wasserbett von 700kg auf 4qm stehen, auch das ist kein Problem. Nicht zuletzt durch Laminat (o.ä.), Verlegeplatten etc. wird das Gewicht noch verteilt.
Also m.E. dürfte es keine bewohnbaren Häuser geben, die einen 200kg-Schrank nicht aushalten. Jedenfalls würde ich ein solches nicht betreten (auch wenn ich nur 70kg wiege).
Das es sich dabei um eine Drangsalierungsmaßnahme handelt um die Hürde für den Waffenbesitz auch finanziell weiter zu erhöhen, sieht man allein daran, dass hier mit dem Argument der nicht mehr aktuellen VDMA 24992 gleich auf Wiederstandsgrad 0 oder 1 gesprungen werden soll, statt für die Zukunft auf die aktuell gültige Europäische Norm EN 14450 und der entsprechenden Behältnisse S1 und S2 zu verweisen.
Die Antwort des BMI an Uwe H. sagt doch nur aus: ich erzähle nichts, du musst das Ergebnis abwarten.
Damit wurde das Ziel der Eingabe von Uwe H. nicht erreicht, nämlich jemand im BMI zu überzeugen. Sehe ich das richtig, dass wir Ansprechpartner im BMI finden müssen um mit ihnen zu reden?
Wie kommt man da weiter?
Vorletzte Nacht hat in Neuperlach ein 14-jähriger die Autoschlüssel seines Vaters entwendet und ist mit 3 Freuden auf Spritztour gegangen. Am Ende war der Wagen Schrott und die Jugendlichen teils schwer verletzt. Seit Nizza wissen wir, dass Kraftfahrzeuge auch für andere Dinge benutzt werden können. Bevor also ein gestörter Jugendlicher auf Amok-Fahrt geht, sollte das BMI präventiv handeln: Autoschlüssel müssen künftig in Schränken mit Widerstandsgrad 0 aufbewahrt werden! (Sarkasmus Ende!)
Hm, find ich ehrlich gesagt jetzt nicht so dolle. Ich wohne in einem Fachwerkhaus das über 100 Jahre alt ist und im ersten Stock. Ich hätte zwar preislich günstig gesehen einen aber der wiegt bei den Aussenmaßen 1470 x 800 x 415 mm mit stolzen 205 kg. Und da mach ich mir wegen der Statik ein wenig Sorgen. Den Vermieter hab ich grad deswegen angeschrieben und warte auf seine Antwort. Nichts desto trotz bin ich verärgert dass ich jetzt evtl. so eine Aufwand betreiben muss wenn ’s denn überhaupt geht. Was ist wenn ’s jetzt nicht klappen wird mit so einem Stahlungetüm ? Deswegen soll / muss ich dann meinen Sport aufgeben ?
hanne.muesgen@bmi.bund.de diese Adresse ist leider für externe gesperrt..
Ich hab da mal ein paar Fragen/Anmerkungen zu der Studie und den Zahlen:
Als böser Mensch behaupte ich, dass viele Erben nach 1998 ihre Waffen als „gestohlen“ gemeldet haben, weil sie auf die neuen Aufbewahrungsvorschriften keinen Bock hatten . Weiterhin, wurden sehr viele Waffen als „fehlend“ gemeldet als 2009/10 die ersten Kontrollen durchgeführt wurden. Entweder weil man es wirklich da erst merkte oder das Gerät längst bei Schwager Harry oder Cousin Benni war.
Seit 2012 (in meiner Erinnerung, ich finde dazu nichts mehr, kann da jemand helfen?) sind die Zahlen extrem rückläufig und irgendwo im Bereich unter 50 pro Jahr. Ich würde also nicht willkürlich eine schwedische Studie heranziehen, nur weil ich gerade kein deutsches Zahlenmaterial habe. Ich mache daraus nämlich: „Sportschützen verlieren fast 2000 Waffen in Zehn Jahren!“
Wissenschaftlich stellt sich natürlich auch noch die Frage ob man überhaupt vergleichen kann.
Wie sind die Aufbewahrungsvorschriften in Schweden?
Wie sind die Transportvorschriften in Schweden? Will heißen, wie viele Waffen werden aus Fahrzeugen gestohlen oder aus Jagdhütten oder Booten?
Also ich habe jetzt einfach eine Eingabe beim BMI gemacht und einfach formlos über denn Bürgerservice angefragt ab wann diese Regelung in Kraft (Streichung VDMA24992)tritt und wenn es eine Übergangszeit gibt wie lang diese wäre weil für mich klingt das schon wie beschlossene Sache(laut E-Mail oben).
> Sie haben sich mit einer Frage zur Ausgestaltung einer waffenrechtlichen Regelung an das
Bundesministerium des
> Innern gewandt. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass diese Fragen abschließend nur durch die für Sie
> zuständige Waffenbehörde beantworten werden kann. Auch wenn das Waffengesetz ein Bundesgesetz ist,
fällt
> dessen Anwendung nach der durch das Grundgesetz geregelten Kompetenzverteilung in die Zuständigkeit der
> Länder. Folglich kann Ihnen auch nur Ihre örtlich zuständige Waffen- oder Polizeibehörde
einzelfallbezogen
> verbindliche waffenrechtliche Auskünfte erteilen.
>
> Ich gehe ich davon aus, dass Sie Kenntnis darüber haben, dass die in Deutschland geltenden
waffenrechtlichen
> Regelungen u .a. auch aufgrund diesbezüglicher EU-rechtlicher Änderungen derzeit einer Novellierung
> unterliegen.
> Sofern Sie Interesse an ausführlicheren Informationen zu den beabsichtigten Änderungen haben,
übersende ich
> Ihnen diese Informationen gern, darf aber darum bitten, dass Sie sich deswegen erneut an unser Haus
wenden.
>
> Weitere Informationen finden Sie auch unter:
>
> http://www.bmi.bund.de
> Mit freundlichen Grüßen
> Im Auftrag
> Bundesministerium des Innern
> – Bürgerservice –
Hauptsache der Handel kann zum „fairen“ Preis liefern. Nicht, dass ein N0 nachher 2000 statt 1000 Euro kosten wird.
Wie sieht’s eigentlich mit ausländischen Herstellern von Waffenschränken aus? Gibt’s das wa brauchbares?
Ich werde nämlich, sollte dieser Schwachsinn mit den Nuller-Schränken kommen, keinen von einem deutschen Hersteller kaufen. Nur aus Protest. Das werde ich auch noch mal als eMail an alle Entscheider und Schrank-Firmen verteilen. Wenn die Hersteller ihre eigenen Normen auslaufen lassen und jetzt (nach 13 Jahren) plötzlich mit Hilfe der Politik ein Millionengeschäft wittern, will ich denen das Geld nicht freiwillig in den Rachen werfen.
Hab mich etwas schlau gemacht. Es gibt polnische Hersteller, die die deutsche Norm liefern können, allerdings meist über deutsche Händler bzw. Verkäufer. Aber da verdient der deutsche Händler wenigstens noch was an der ganzen Misere.
Den Herstellern werf ich das Geld auf alle Fälle nicht hinterher.
Ich „preppe“ lieber als Mails zu schreiben, die keiner liest 😉
Na los, jeder schreibt jetzt 10 Briefe, und dann….?
Während ihr auf Antwort wartet, werden Fakten geschaffen (kopfschüttel)
Und was sollte man in der aktuellen Situation deiner Meinung nach tun?
Wer kreativ ist, kann auch mit geringen Maßnahmen Widerstand leisten. Z.B. Währung basiert auf Vertrauen. Ihr bekommt keine Zinsen auf Euer Erspartes? Hebt die Kohle ab, legt sie meinetwegen in die A/B -Schränke. Oder macht Euch vor Eurem Konsum Gedanken, wen Ihr mit Eurem Geld unterstützen wollt, macht bei allen anstehenden Wahlen die richtigen Kreuze, oder oder…..
Klar, alles richtig, ich kenne auch viele, die das schon in ihrem Alltag umsetzen, das spricht aber nicht dagegen, sich auch mal bei den zuständigen Personen und Stellen zu melden und seine Meinung abzugeben.
Die Politik möge sich doch besser um die negative Entwicklung unserer Gesellschaft kümmern. In diesem Zusammenhang um den Umgang mit Außenseitern, Stichwort mobbing. Denn wem soll der Waffenzugang nochmal erschwert werden …
Aber statt dessen kommt „If you can’t ban them, tax them!“. Das ist populistischer Aktionismus.
Statt mir einbruchhemmende Fenster/Türen anzuraten, sollte die Politik/Justiz ihre Hausaufgaben machen. Ich bin Sportschütze und möchte meine Waffen zum Sport einsetzten, aber nicht zur Gefahrenabwehr, weil die Polizei unterbesetzt ist, die Kriminellen immer wieder laufen gelassen werden und die sogenannten Eliten schon lange nicht mehr als moralische Vorbilder dienen.
Ist es wünschenswert und sinnvoll, wenn wir normale Waffenbesitzer nicht nur an Abgeordnete und andere präsente Politiker schreiben, sondern auch an die Entscheidungsträger in den Behörden, die sich solchen Unsinn ausdenken? Meiner Meinung nach schon, aber ich bin noch nicht lange wirklich aktiv dabei, mich über die ganzen politischen Horrorgeschichten zum Waffenrecht zu informieren und etwas dagegen zu unternehmen…
Was gibt es da nicht zu verstehen ist nicht böse gemeint gegen dich aber das Prozedere sieht so aus wenn du keinen Nuller hast und deine Plempen in einen A Schrank stellst oder in einen B legst dann verlierst du bei der Regelüberprüfung dein Bedürfnis die Jungs in blau werden geholt du darfst denen dein Walther Sportgewehr oder deine GSP/OSP übergeben die schmeißen die Plempen in eine Blechkiste wenn sie genug Blechkisten voll haben bei uns im Landkreis sind es 4 dann darfst du für jedes Sportgerät was du abgeben musst noch ein paar euro Entsorgung bezahlen die Dinger wandern dann in einen Hochofen und puff paar tausend Euro verbrannt .
Ich vermute mal, dass du versehentlich unter dem falschen Beitrag kommentiert hast…? Ich sehe keinen inhaltlichen Zusammenhang zwischen unseren Beiträgen, gebe dir aber völlig recht!
Du schriebst du bist noch nicht so lange dabei um dich damit auszukennen ich habe dir nur die weise erklärt was passiert wenn du keinen Nuller hast falls zb die übergangszeit wie geschrieben vorbei ist außerdem müßte ich dir das garnicht erklären du hast doch auch eine §7 da weiß man das doch wir sind doch ordentlich ausgebildet.
Im Endeffekt der Staat will nicht das wir Waffen haben deswegen werden immer stückchenweise höhere Auflagen gebracht (Salamitaktik) irgendwann sind die so hoch dann ist das thema erledigt
für denn normalen Bürger für mich ist das eine Entrechtung der gesetzestreuesten Menschen dieses Landes .(Das ist aber nur meine Meinung)
Da haben wir wohl aneinander vorbei geredet… Ich bin schon seit einigen Jahren als Jäger und Hobbyschütze unterwegs, mit dem Waffenrecht und den Folgen einer solchen Aufbewahrungsverschärfung bin ich durchaus vertraut, da brauchst du dir keine Sorgen zu machen.
Meine Frage bezog sich eigentlich auf die beste Vorgehensweise gegen diesen Unsinn, das mache ich nämlich noch nicht so lange (steht relativ eindeutig im letzten Satz meines Kommentars). Einfach gesagt: E-Mail schreiben ja oder nein?
Giebt es von Seiten der Verbände schon Bewegungen ?
Weil Langfristig gesehen wäre dies für denn Breitensport das Todesurteil die Vereine haben jetzt schon kaum Nachwuchs wie soll sich ein junger Mensch z.B. Schüler ,Student oder Lehrling soetwas Leisten (1000.-)können außer sie kommen aus gut betuchten Verhältnisen und wie ist es mit Schützen die nur in einer Mietwohnung leben wie soll man einen 300 Kilo Schrank dort aufstellen völlig überzogen das ganze .
Also wenn jetzt nichts unternommen wird von Seiten der Schlafschafe war es das“ noch Roter kann die Ampel nicht mehr werden“ oder wir schießen in Zukunft alle nur noch Lupi weil mehr wird dann nicht mehr gehen.
Also ich habe jetzt einfach eine Eingabe beim BMI gemacht und einfach formlos über denn Bürgerservice angefragt ab wann diese Regelung in Kraft (Streichung VDMA24992)tritt und wenn es eine übergangszeit giebt wie lang diese wäre weil für mich klingt das schon wie beschlossene Sache(laut E_Mail oben).
prima, Uwe, dann merken die schon mal, dass sich von unten Widerstand regt ..
und ansonsten .. : wo bleibt die Verhältnismäßigkeit .. – Sicherung ist ja ok, aber muss es gleich ein tonnenschwerer Geldschrank sein .. – zumal sich der Staat selber oft beklauen lässt .. – 2015 ? Einbruch in Waffenkammer des Zoll .. – und was kommt nicht alles so nebenbei noch weg, z.B. bei der Polizei ( schulungszentrum Pforzheim, MP5 auf Autodach in Sachsen / sachsen- Anh)
@ Gundalf:
In der forensischen Psychiatrie und Psychologie wird der Begriff Amok nur selten verwandt, aus eben diesen Erwägungen heraus.
Es handelt sich bei Taten wie von Breivik, Steinhäuser et al um Mehrfach- oder ab einer nicht präzise definierten Anzahl von Opfern – um schlichten Massenmord.
Ein Szenario, das den Begriff Amok erfüllt, ist recht selten vorgekommen. Gut portraitiert ist es jedoch von Michael Douglas in „Falling Down“. Echte Amoktaten haben nur selten mehr als 10 Opfer, da der tatnotwendige Affekt recht schnell abebbt. Das Tatmittel ist fast immer spontan gewählt, die Opferauswahl zufällig, Schusswaffen spielen eine absolut untergeordnete Rolle.
Beste Grüße,
Ein Forensiker
Stimmt, „geplante Mehrfachtötungen unklarer Genese heißt das bei mir im Haus…
Frei nach Dieter Nuhr, wer keine Ahnung hat, einfach mal Sch…. halten. Immer dasselbe, einfach machen ohne Wissen. Wenn nicht aus Brüssel irgendwelcher Unsinn kommt dann aus Berlin. Leute seit froh das die Schützen in Rio so gut abgeschnitten haben, ansonsten käme man wohl noch auf noch dümmere Ideen. Auch dagegen müssen wir uns wieder wehren.
Fallbeispiel: Meinereiner.
Ich wohne im zweiten Stock einer Mietwohnung. Alle meine Sportgeräte lagern „artgerecht“ in A und B Schränke.
Sollte jetzt die Vorschrift zur Lagerung zu hause verschärft werden würde ich mein Hobby garantiert nicht aufgeben und zähneknirschend mir einen 0 Schrank kaufen. Bliebe nur die Frage: Wo stelle ich ihn!?
In der Wohnung kann ich so einen schweren Klotz nicht mehr hinstellen. Würde die Decke wohl nicht mehr mitmachen. Auch der Transport über das schmale Treppenhaus würde nicht stattfinden können. Bliebe nur, der für alle Mietparteien zugängliche, Abstellkeller! Zwar hat jede Mitpartei einen mit einen normalen Vorhängeschloss „gesicherten“ Bereich, der aber auch von aussen sehr leicht durch die Haustüre zugänglich ist….
Das kann ja wohl nicht im Sinne der Sicherheit sein!
P.S.: Wer Problem herbeiredet und offensichtlich nur wieder mal alle Legalwaffenbesitzer als mögliche bzw. bestehende Gefahrenquelle sieht, ist für mich nicht mehr wählbar!
Grundsätzlich stimme ich dem ja zu, dass hier übertrieben wird. Dennoch muss man eines sehen: Man stelle sich vor, der Täter in München hätte eine entwendete, vormals legale Waffe verwendet. Dann hätten sich wieder alle auf uns Legalwaffenbesitzer gestürzt. Man denke nur an Winnenden… Gerade beim Thema Halbautomaten wäre es für uns eine Katastrophe, wenn ein solcher aus einem A-Schrank entwendet und für eine Tat missbraucht würde. Insofern kann ich mit einer verschärfung der Aufbewahrungsvorschriften ganz gut leben. Hinzu kommt, dass es den Forderungen nach einer zentralen Lagerung m.E. etwas den Wind aus den Segeln nimmt, weil eine zentrale Aufbewahrung, selbst in Widerstandsgrad 3 Schränken oder so, sicher nicht an die Sicherheit einer dezentralen Aufbewahrung in mindestens Widerstandsgrad 0 heran reichen kann. Das dürfte uns also auch die weitere Aufbewahrung zu Hause sichern.
Moment…..also wenn es einen fassbaren Grund für eine Verschärfung gäbe wäre das blöd, wenn aber grundlos verschärft wird ist das gut, weil es ja keinen Grund gibt? Es geht bei allen diesen Maßnahmen um eine Abschaffung des privaten Waffenbesitzes. Der „Nuller“ wird einigen das Genick brechen. Zum einen in Mietswohnungen wo die Belastung pro m² es nicht zuläßt einen Nuller aufzustellen zum anderen finanziell. Für das Geld kann ich kann man viele schöne Sachen machen ohne sich drangsalieren zu lassen. Und nur weil heute der Nuller kommt, heißt das nicht, dass morgen nicht die zentrale Lagerung kommt. Verabschiedet Euch endlich von „Was sollen die denn noch verschärfen? Es ist doch alles schon sehr streng. Das macht doch keinen Sinn.“ Es geht nicht um Sinn im Sinne von Sinn für Sicherheit. Es geht um eine Ideologie und die will privaten Waffenbesitz abschaffen. Heute die HAs, morgen die Luftgewehre.
Es wird hier nicht uebertrieben – es wird hier handfestes Mobbing gegen LegalwaffenBesitzer betrieben. Dabei geht es um „politische“ Ziele (Entwaffnung der Zivilbevoelkerung). Alles andere drum herum ist Schaumschlaegerei und Vorspiegelung falscher Tatsachen – Politik eben. Fuer uns ist nur wichtig, moeglichst fruehzeitig von diesen Vorhaben zu erfahren, zu versuchen, etwas dagegen zu unternehmen und wenn es nicht klappt, gewappnet zu sein. Ich fange jetzt schon mal an zu sparen….
Jede populistische Waffenrechtsverschärfung ist nur Teil der Salamitaktik. Reichst du den kleinen Finger, nimmt man dir die ganze Hand. Nichts gibts !!
Diese Verschärfung ist nur eine weitere Schikane (Verteuerung der Aufbewahrung) und wurde schon lange vor dem „Amoklauf“ von München (übrigens mit einer ILLEGAL erworbenen Waffe verübt) vorgeschlagen.
Der besagte „Amoklauf“ ist nur der Vorwand für diese Schikane.
Ich schreibe „Amok“ in Anführungszeichen, weil eine Tat, die ein Jahr lang geplant und vorbereitet wurde, nichts mit Berserkerwut zu tun hat.
Nur in Deutschland definiert die forensische Psychiatrie eine solche Tat als „Amoklauf“.
Meiner Meinung nach ist das nichts als eine weitere Schikane des Berliner Regimes um den Legalwaffenbesitzern ihren Sport bzw. ihre Passion zu verteuern und zu erschweren. Es werden ja nicht nur die bestehenden Schränke wertlos, diese müssen entsorgt werden und teure neue angeschafft werden, die auch noch wegen ihres Gewichtes nicht überall aufgestellt werden können.
Sehr putzig, dass der Herr vom Ministerium das ganze Prozedere mit „Anwenderfreundlichkeit“ umschreibt. Anwenderfreundlich wäre die ersatzlose Streichung diverser Paragraphen aus dem Waffengesetz, nicht nur für die Waffenbesitzer, sonder auch für die Sachbearbeiter auf den Waffenbehörden, die sich dann nicht dauernd unnötig mit gesetzestreuen Bürgern rumschlagen müssten, sondern sich auf Arbeiten konzentrieren könnten, die tatsächlich die Sicherheit erhöhen.
Kein Kommentar, außer dem jetzt abgegebenem!