#DEGunban – BMI veröffentlicht fast alle Stellungnahmen

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat die Stellungnahmen der Verbände veröffentlicht. Wir haben alle Stellungnahmen gelesen und die wichtigsten Punkte aufgeführt [1], sowie nach Art der Verbände sortiert. Leider fehlen auch einige Links, die wir heute angemahnt haben. Es kann sein, dass einige Verbände der Veröffentlichung ihrer Stellungnahme nicht zugestimmt haben. Vom VdB ist jedoch bekannt, dass er nicht gegen eine Veröffentlichung ist, da er diese selber veröffentlicht hatte. Die Stellungnahme der Reservisten ist (unabsichtlich) von der Webseite nach dem Relaunch verschwunden und seit 15.04.2019 aufgrund unserer Nachfrage wieder online.

Update 28.04.2019:

Das BMI hat aufgrund unserer Email alle Stellungnahmen – bis auf die der Reservisten – veröffentlicht und verlinkt.
Wir haben die fehlenden Punkte heute ergänzt.

Polizeiliche Verbände

Bund Deutscher Kriminalbeamter

  • Entwurf ist nicht geeignet, Kriminalität und Terrorismus zu bekämpfen. Das betrifft z. B. die geplanten Restriktionen in Bezug auf
    Salutwaffen, Dekorationswaffen, Nachbauten von historischen Vorderladern sowie das Verbot großer Magazine
  • kurze Fristsetzung zur Stellungnahme (einschließlich der Fristverlängerung) ist wenig nachvollziehbar
  • fordert NWR für Jagd- und Sprengstofflizenzen
  • fordert redaktionellen „Entkrampfung“ (bessere Lesbarkeit)
  • fordert offizielles Dokument für Schießerlaubnisse §10
  • fordert Bedürnisprüfung für Jäger §13
  • fordert Verbot von Schalldämpfern für Kurzwaffen §13
  • fordert Meldungen des Gewerbes direkt ans BVA statt Waffenbehörde §21
  • fordert internationale Kennzeichnungsregeln für Waffen (WIN) §24
  • fordert sofortige Anzeigepflicht an Polizei, wenn eine Transaktion abgelehnt wird §34
  • fordert erhöhte Auflagen für gewerblichen Waffen-/Munitionstransport §34
  • begrüßt, dass Händler nicht mehr selber Voreinträge vervollständigen müssen §34
  • vermutet, dass noch nicht fertiggestellte, anzeigepflichtige Waffen auf dem Weg zum Beschussamt verloren gehen und deren Verlust nicht angezeigt wird §37
  • fordert sofortige Verlustanzeige bei der Polizei §37b
  • sieht keine Deliktrelevanz bei Vorderladerwaffen §37c
  • fordert alle Informationen in §37d als Soll-Vorgabe statt Kann-Vorgabe (auch Doktorgrad und frühere Familiennamen?)
  • fordert formalisierte Anzeigebescheinigung für Deko- und Vorderladerwaffen §37e 
  • fordert Entschärfung für Salutwaffen, da nicht deliktrelevant §39b
  • fordert Waffenverbot für den Einzelfall für EWB-Waffen auf Erwerb auszuweiten §41
  • begrüßt Übermittlung von Waffenbesitzverboten und deren Löschung an Meldebehörden §44
  • fordert differenzierte Speicherung der Waffenverboten und eine längere Informationszeit für gelöschte Meldungen §44
  • fordert längere Aufbewahrungszeiten für Waffenherstellungs- und Waffenhandelsbücher (z.Z. 30 Jahre) und der Unterlagen zur Unzuverlässigkeit und fehlenden persönlichen Eignung (10 statt 5 Jahre)
  • fragt, warum Magazine überhaupt verboten werden, glaubt, die EU würde dies verlangen §52 Abs.3
  • bemängelt, dass Waffenbehörden ihrer Aufbewahrungspflicht nicht nachkommen §60a
  • befürwortet Erlaubnispflicht für Pfeilabschussgeräte und deren Führverbot Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 (A111) Nr. 1.2.3
  • fordert Schalldämpfergehäuse als wesentliche Teile zu deklarieren, lehnt Verbote von Magazingehäuse ab §52 + A111 1.3
  • fordert Laufrohlinge als wesentliche Teile und Erweiterung der „Definition der allgemein gebräuchlichen Werkzeuge“  A111 Nr. 1.3.1.7
  • bemängelt Lesbarkeit für Dekowaffen A111 1.4
  • fordert Salutwaffendefinition auch für Kurzwaffen A111 1.5
  • zeigt negative Auswirkungen des Magazinverbots u.a. Gegenstände auf A211 1.2.4.3 und 1.2.4.4
  • fordert vollständigen Lesezugriff der Fachliche Leitstelle (FL) des NWR auf die Daten des NWR Art.4 NWRG
  • bemängelt, dass Waffenverbote in der Rubrik Waffenerlaubnisse gespeichert werden Art.4 NWRG
  • fordert Anzeigepflicht bei Verlust einer Deaktivierungsbescheinigung auch bei der Polizei §25 WaffRÄndVO

Link führte zuerst ins Leere

Deutsche Polizeigewerkschaft e.V. (DPolG)

  • viele Maßnahmen im Entwurf sind nicht zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität geeignet, sondern binden Polizeikräfte für Verwaltungsaufgaben
  • von den künftig verbotenen Magazinen geht keine besondere Gefahr aus, dito von Vorderlader-Repliken vor 1871
  • fordert Schalldämpfer und deren Bauteile (auch für Druckluftwaffen) als wesentliche Teile
  • fordert Erweiterung des Salutwaffenverbot auf Kurzwaffen
  • fordert neue Ordnungswidrigkeit für Mitführungspflicht von Anzeigebescheinigungen
  • fordert Anhebung der Grenze für historischen Schusswaffen vom 01.01.1871 auf den 01.01.1891 (Beschusspflicht)
  • fordert kurze Informationsfrist für Waffenbehörden an die Polizei bei Verlustanzeigen
  • fordert Aufräumen der Anlage 1 (Waffen, die der Definition mehrerer Unterkategorien entsprechen)
  • fordert Zugang zum NWR für alle polizeilichen Waffenverwaltungsbehörden und Verfassungsschutzbehörden inkl. Gruppenauskünfte

Gewerkschaft der Polizei

  • Probleme bei der Zulassung dreier Kennzeichnungs-Schriften auf allen wesentlichen Teilen
  • fordert Magazine sollten wesentliche Teile sein
  • fordert Streichung von bestimmten verbotenen Waffen (Spring-, Fall-, Faust- und Faltmesser), stattdessen komplettes Führverbot
  • WaffG spielt keine Rolle bei Messerstechereien
  • fordert nicht nur neue Meldepflicht für Pfeilabschussgeräte, sondern auch für Armbrüste und Bögen, SRS-Waffen und Druckluft/CO2-Waffen
  • fordert waffenrechtliche Betrachtung von ‚Teilnehmern an Paintball- und Armbrust-Events
  • Der Anstieg von KWS beweist nur eines: es gibt mehr rechtstreue Menschen, die sich eine SRS-Waffe zugelegt haben.
  • fordert 4cm kleine Berloque-Pistölchen sollten vom WaffG ausgenommen werden
  • fordert Ausnahmen für verbotene Waffen für Ausbilder §40
  • fordert Erlaubnis Pyros auf befriedetem Besitztum zu verschießen im 80-Grad-Winkel
  • fordert Erlaubnis zur Vererbung von A-Waffen ohne Bedürfnis
  • für Wiederholungsbedürfnisprüfung §4, obwohl Durchführung fraglich und kein Sicherheitsgewinn
  • fordert Abgrenzung von Hieb-/Stichwaffen von Feuerwaffen, insbesondere bei Verbringung §29
  • Meldepflicht für Verwahrwaffen wird begrüßt
  • gegen Totalverbot von Salutwaffen für Privatleute
  • Unverständnis, dass große Magazine zu Unzuverlässigkeit führen, aber für Nicht-WBK-Besitzer keine Sanktionen haben
  • gegen Verbot von Magazingehäuse, für Verbot von großen Magazinen
  • möchte alle halbautomatischen Waffen mit Wechselmagazinen verbieten
  • (Anmerkung: die Stellungnahme ist schwierig zu verfolgen, da nicht immer ersichtlich ist, worauf sie sich bezieht, zudem ist sie denkbar schlecht formuliert)

Verbände der Gesellschaft

Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Pschychologen

  • legale Waffen sind kein signifikantes Risiko für die Allgemeinheit, legaler Zugang zur ersten Waffe stellt ein Risiko dar
  • jüngere Sportschützen sind statistisch nicht unzuverlässiger als ältere, Sportschützen nicht unzuverlässiger als Jäger
  • Sozialkontrolle innerhalb der Schießsportvereine ist unzureichend
  • Bedürfnisprüfung bringt keinen Sicherheitsgewinn §4
  • fordert Prüfung der Eignung bei jeder erstmaligen Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz bei gleichzeitiger Abschaffung der Bedürfniskontrolle („Regelbedürfnisses“ von 3 halbautomatischen LWs und 2 KWs) (Anmerkung der GRA: ebenso 2/6er Regel)
  • gegen Verjährung von Unzuverlässigkeit, Wiedererlangung der Zuverlässigkeit nur mit medizinischem Gutachten
  • bemängelt Unklarheiten bei wesentlichen Teilen von Deko-Waffen

Deutscher Städtetag

  • erhöhter Beratungsaufwand für Bürger, die bisher freie Waffen besaßen
  • sehr hoher Verwaltungsaufwand durch Registrierpflicht von Deko- und Vorderlader-Waffen, sowie Magazinen
  • fordert neue Unzuverlässigkeit, wenn WBK-Besitzer keine aktuelle Meldeadresse angeben
  • hofft, dass Schießstätten-Überprüfung §12 AWaffV mehr Sachverständige erschaffen kann

Verbände mit Betroffenen

Forum Waffenrecht e.V. 

  • Unbrauchbarmachung nur bei Feuerwaffen/Schusswaffen §1
  • gegen Wiederholungsbedürfnisprüfung §4 – außer bei Waffen der Kategorie A6/A7 (alle fünf Jahre)
  • es fehlt „Führen“ bei Schalldämpfern §13
  • fordert Einsichtnahme in die eigenen Bestände des NWR §23, um Fehler bereinigen zu können
  • fordert regelmäßige Information der eigenen gewerblichen Bestände im NWR §23, um Fehler bereinigen zu können
  • fordert keine Kennzeichnungpflicht und Registrierung von wesentlichen Teilen bei kompletten Neuwaffen §24
  • fordert Abgrenzung von Hieb-/Stichwaffen von Feuerwaffen, insbesondere bei Verbringung §29
  • fordert Möglichkeit des Patronentauschs im Ausland für Munitionssammler §29
  • fordert Reparaturmöglichkeit für EU-Feuerwaffenpass-Waffen §29
  • fordert allgemeine Importerlaubnis aus EU-Staaten für Gewerbetreibende §29
  • gegen Meldung ans NWR bei vorübergehende Überlassung einer Feuerwaffe §37
  • gegen Meldung ans NWR für erlaubsnispflichtige Druckluftwaffen §37
  • gegen Registrierpflicht von Vorderladerwaffen §37c
  • gegen Mitführungspflicht von Originalen von allgemeinen Erlaubnissen bei Verbringung §38
  • gegen Rückwirkungsdatum beim Altbesitz §58
  • fordert Ausnahmen vom Magazinverbot für priveligierte Nutzergruppen
  • gegen Salutwaffenverbot für private Besitzer
  • fordert erlaubnisfreien Erwerb von Wechselgehäusen, Wechseltrommeln, Wechselläufen durch WBK-Inhaber
  • fordert Verbesserung der Schießstätten-Überprüfung §12 AWaffV
    • Sachverständige für Schießstätten (SSV) zum Schießen mit erlaubnisfreien Schusswaffen und solche für erlaubnispflichtige Schusswaffen mit unterschiedlichen Anforderungen an die Ausbildung
    • polizeiliche SSV sollen nicht auf privaten Anlagen eingesetzt werden
    • kein Zwang zur Hinzuziehung von SSV, wenn Behörde genügend Sachverstand aufweist
    • Bestätigung der SSV nicht durch die Behörde BVA, sondern weiterhin von den Verbänden (BVSSV, VuS und DEVA), da dem BVA praxistaugliche Kenntnisse fehlt (wie bereits mehrfach in der Vergangenheit bewiesen)
  • fordert Ausnahme vom Alterserfordernis §27
  • fordert bedürfnisfreien Erwerb von Schusswaffen-Schnittmodelle

Gewerbe, Handel und Industrie

Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition

  • fordert regelmäßige Information der eigenen gewerblichen Bestände im NWR §23
  • gegen Kennzeichnung (Registrierung) von wesentlichen Teilen bei kompletten Neuwaffen §24
  • fordert Abgrenzung von Hieb-/Stichwaffen von Feuerwaffen, insbesondere bei Verbringung §29-31
  • gegen Meldung ans NWR bei vorübergehende Überlassung einer Feuerwaffe §37
  • gegen 5 Ordnungsnummern pro Waffe bei Meldungen §6 NRWG
  • gegen Anzeigepflicht im NRW für Druckluftwaffen
  • fordert Ausnahmen der Anzeigepflicht für geringfügige Änderung §37a
  • gegen Mitführungspflicht von Originalen von allgemeinen Erlaubnissen bei Verbringung §38
  • erwartet medienwirksame Aufklärung über neue Waffenverbote (Salutwaffen etc.) §58
  • gegen Rückwirkungsdatum beim Altbesitz §58
  • gegen Registrierpflicht für „antike Schusswaffen“ und deren Repliken
  • fordert bedürfnisfreien Erwerb von Wechselgehäusen und kaliberkleineren Wechselläufen
  • gegen Wortlaut „kleinste“ beim Magazinverbot

Link führte zuerst ins Leere

Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V.

Der VdB hat 51 Seiten mit Änderungsvorschlägen als Synopse mit Begründungen erstellt: Link

  • fordert Verbesserung der Anzeigepflichten für Gewerbe §37
  • fordert Reparaturmöglichkeit für EU-Feuerwaffenpass-Waffen
  • fordert Verbesserung der Meldung und Einsichtsmöglichkeit beim NWR
  • fordert Transportmöglichkeit beim Verbringen §29
  • fordert Legalisierung von Nachtsicht- und Wärmebildgeräte für Jäger
  • gegen Magazinverbot ohne Ausnahmen
  • gegen Rückwirkungsdatum beim Altbesitz §58
  • gegen Totalverbot von Salutwaffen für Privatleute
  • fordert EU-Feuerwaffenpass für Waffen der Kategorie A6/A7, sowie Salut-, Deko- und Vorderladerwaffen
  • gegen Registrierpflicht für „antike Schusswaffen“ und deren Repliken
  • fordert Verbesserung der Schießstätten-Überprüfung §12 AWaffV
  • fordert Ausnahmen der Kennzeichnungspflicht bei Gebrauchtwaffen §24
  • fordert Zulassung von S1/S2 Waffenschränken §36
  • fordert Aufarbeitung des Ordnungswidrigkeitenkataloges in WaffG und AWaffV insbesondere wegen Zuverlässigkeit
  • fordert Verbesserung bei Zuverlässigkeit §5 und Einführung kürzerer Unzuverlässigkeitszeiten bei Minimal-Verstößen
  • fordert Ausnahme vom Alterserfordernis §27
  • fordert Vereinfachung beim Bedürfnis §4
  • fordert vollständige Streichung des § 6 AWaffV
  • fordert bedürfnisfreien Erwerb von Schusswaffen-Schnittmodelle
  • fordert Verbesserungen für Munitionssammler

Link führte zuerst ins Leere

Bundesinnungsverband für das Büchsenmacher-Handwerk

  • analog zum VdB
  • fordert Meistertitel für Herstellung § 22 WaffVwV

Fachverband Groß- und Außenhandel mit Jagd- und Sportwaffen e.V.

  • fordert regelmäßige Information der eigenen gewerblichen Bestände im NWR §23, um Fehler bereinigen zu können
  • gegen Kennzeichnung (Registrierung) von wesentlichen Teilen bei kompletten Neuwaffen §24
  • fordert Abgrenzung von Hieb-/Stichwaffen von Feuerwaffen, insbesondere bei Verbringung §29
  • gegen Meldung ans NWR bei vorübergehende Überlassung einer Feuerwaffe §37
  • gegen Mitführungspflicht von Originalen von allgemeinen Erlaubnissen bei Verbringung §38

Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V.

  • gegen Magazinverbot ohne Ausnahmen für das Gewerbe, Sachverständige, Erben, Finder, Gerichtsvollzieher, Insolvenzverwalter
  • erhöhter Verwaltungsaufwand benötigt finanzielle Kompensation für Industrie
  • fordert praxisnahe Deko-Waffen-Regel, damit wieder Warenverkehr stattfinden kann
  • gegen Kennzeichnungspflichten
  • gegen Aufnahme neuer wesentlicher Waffenteile
  • gegen Rückwirkungsdatum beim Altbesitz §58
  • fordert Einsichtnahme ins NWR für Händler und Hersteller
  • fordert Verlängerung Anzeigepflichtsdauer für das NWR
  • gegen Anzeigepflicht für Reparaturwaffen beim NWR
  • fordert erweiterter Datenschutz beim NWR (Industriespionage)

Bundesverband der Sicherheitswirtschaft

  • gegen Wiederholungsbedürfnisprüfung §4
  • hofft auf Ausnahmen bei der Anzeigepflicht für die Sicherheitswirtschaft

Verbraucherverbände

Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V.

  • gegen Wiederholungsbedürfnisprüfung §4
  • gegen Magazinverbot
  • fordert Sondergenehmigung von A6 und A7 Waffen und deren Magazine für Sportschützen §14
  • gegen Rückwirkungsdatum beim Altbesitz §58
  • fordert Verbesserung der Schießstätten-Überprüfung §12 AWaffV
  • fordert Verbesserung des §5 Zuverlässigkeit und §45 (Widerruf), um unverhältnismäßige Auswirkungen zu verhindern
  • fordert Ausnahme vom Alterserfordernis §27
  • fordert Verbesserung der Hauskontrolle §36
  • fordert Verbesserung der Rückgabe von WBKs §53
  • fordert Verbesserung für Munitionserwerb bei Wechselsystemen
  • fordert Verbote des § 7 AWaffV an internationale Standards angleichen
  • bemängelt Lesbarkeit der Anhänge
  • fordert Verbesserung §6 und §10 der AWaffV

Bund der Militär- und Polizeischützen e.V.

  • gegen Wiederholungsbedürfnisprüfung §4
  • gegen Magazinverbot
  • gegen Rückwirkungsdatum beim Altbesitz §58
  • fordert Sondergenehmigungen für Sportschützen bei A-Waffen
  • fordert Verbesserung der Schießstätten-Überprüfung §12 AWaffV
  • fordert Verlängerung der Gültigkeitsdauer des EU-Feuerwaffenpasses §33

Deutsche Forschungsgesellschaft für Munition e.V. – AG Waffenrecht

  • gegen Wiederholungsbedürfnisprüfung §4
  • fordert Verbesserung des §5 Zuverlässigkeit
  • fordert unbefristeter Erwerb jeglicher Munition für Sammler, die Mitglied in einem Sammler- oder Forschungsverein sind §17
  • fordert vereinfachter Munitionstausch bei internationalen Sammlertreffen
  • gegen Salutverbot für Privatleute
  • gegen Verbot neuer wesentlichen Teile (z.B. von Dekowaffen, Verschlussträger, Gehäuseunterteile)
  • fordert Umwandlung einiger Strafvorschriften §51 und §52 in Ordnungswidrigkeiten, sofern nationale Erlaubnisse vorliegen
  • gegen Rückwirkungsdatum beim Altbesitz §58
  • gegen rückwirkende Verbote für Gewerbetreibende ohne Kompensation
  • fordert bedürfnisfreien Erwerb von Wechselgehäusen
  • gegen Magazin- und Magazingehäuseverbot
  • bemängelt Lesbarkeit der Anhänge und macht viele technische Klarstellungen dazu

Deutscher Jagdverband e.V.

  • gegen Wiederholungsbedürfnisprüfung §4
  • gegen Rückwirkungsdatum beim Altbesitz §58
  • fordert Erweiterung der Jagdausübung auf Maßnahmen gegen invasive gebietsfremde Arten §13
  • sowie alles, was in der Stellungnahme des FWR steht

Deutsche Schießsport Union e.V.

  • gegen Wiederholungsbedürfnisprüfung §4
  • fordert Erleichterung der Bedürfnisprüfung §8
  • fordert Bedürfnis für Schalldämpfer und drei Kurzwaffen für Jäger §13
  • fordert 6-Monats-Frist bei Sachverständigen statt nur drei Monate §18
  • fordert Ausnahme vom Alterserfordernis §27
  • fordert Anzeigepflicht auf einen Monat verlängern §37
  • fordert Ausnahmen der Kennzeichnungspflicht bei Gebrauchtwaffen §24
  • gegen Registrierung von antiken Vorderlader-Schusswaffen und deren Repliken
  • gegen Rückwirkungsdatum beim Altbesitz §58
  • fordert Ausnahmen bei Magazinen analog zu AT, FR u.a.
  • fordert erlaubnisfreien Erwerb von Schusswaffen-Schnittmodellen
  • fordert Vereinfachung der Überlassung bei Versand §34

Deutscher Schützenbund e.V.

  • gegen Wiederholungsbedürfnisprüfung §4
  • gegen Registrierpflicht von Deko-, Salut- und Vorderladerwaffen
  • bei Repliken von historischen Schusswaffen die Grenze vom 01.01.1871 auf den 01.01.1891 anheben
  • Verbesserung der Schießstätten-Überprüfung §12 AWaffV
  • Ungereimtheiten bei Unbrauchbarmachung (freie Schusswaffen) beseitigen
  • gegen Rückwirkungsdatum beim Altbesitz §58
  • sowie alle Dinge, die das FWR in seiner Stellungnahme anspricht

Deutscher Skiverband

  • keine Änderungswünsche

Freie Schützen in Deutschland e.V.

  • gegen Wiederholungsbedürfnisprüfung §4
  • Erleichterung der Bedürfnisprüfung §8 (Mitgliedschaft in einem Schießssportverein oder gültiger Jagdschein hinreichend)
  • Verbesserung bei Zuverlässigkeit §5 und Einführung kürzerer Unzuverlässigkeitszeiten bei Minimal-Verstößen
  • für Sondergenehmigung von A6 und A7 Waffen und deren Magazine für Sportschützen §14
  • 3-Monats-Frist bei Sachverständigen auf sechs Monate erweitern §18
  • Ausnahmen der Kennzeichnungspflicht bei Gebrauchtwaffen §24
  • keine Kennzeichnungpflicht und Registrierung von wesentlichen Teilen bei kompletten Neuwaffen §24
  • Ausnahme vom Alterserfordernis §27
  • keine Meldung ans NWR bei vorübergehende Überlassung einer Feuerwaffe §37
  • gegen Vorderlader-Registrierung
  • gegen Magazinverbot
  • Streichung § 6 AWaffV (Waffen, die wie Kriegswaffen aussehen)
  • Entschlackung des Ordnungswidrigkeitenkataloges und Beschränkung auf das Wesentliche §51-54

Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen e.V.

  • gegen Wiederholungsbedürfnisprüfung §4
  • fordert Übergangsfrist für manuell geführte Waffenhandelsbücher auf 10 Jahre, um ältere Händler nicht zur Aufgabe des Betriebs zu zwingen §23
  • längere Frist zur Kennzeichnung von Importen/Exporten §24
  • fordert Übergangsfrist für manuelle Anzeigenpflichten der Händer auf 10 Jahre erweitern §37
  • gegen Vorlagepflicht bei Unbrauchbarmachung §37b
  • gegen Verordnungsermächtigung bei Unbrauchbarmachung §39a
  • bei Repliken von historischen Schusswaffen die Grenze vom 01.01.1871 auf den 01.01.1891 anheben
  • fordert Ausnahmen für Waffen und Magazine, die vor Kriegsende (2.9.1945) hergestellt wurden in Anlage 1, da diese nicht deliktrelevant sind
  • gegen Totalverbot von Salutwaffen für Privatleute
  • gegen Vorderlader-Registrierung
  • gegen Dekowaffen-Registrierung

Link führte zuerst ins Leere

prolegal e.V. – Interessengemeinschaft für Waffenbesitz

  • gegen Änderung der Bedürfnisüberprüfung
  • gegen quasi kalte Enteignung von bereits legal erworbenen Eigentum
  • gegen Magazinverbote
  • völlige Unterschätzung des Aufwands der betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie des Handels und der Verwaltung
  • erhebliche Vergrößerung der damit einhergehenden Rechtsunsicherheit
  • fehlende Ausnahmen für Reservisten und Reenactment-Szene
  • Befürchtung, dass nach der Registrierung von Deko-, Salut- und Vorderladerwaffen die Konfiszierung folgt – wie es bereits bei den 4mm-Waffen geschehen ist

Verband für Waffentechnik und Geschichte e.V.

mit Nachtrag: Link

  • gegen Wiederholungsbedürfnisprüfung §4
  • für Schalldämpfer für Jager §13
  • fordert Übergangsfrist für manuell geführte Waffenhandelsbücher auf 5 Jahre, um ältere Händler nicht zur Aufgabe des Betriebs zu zwingen §23
  • fordert keine Kennzeichnungpflicht und Registrierung von wesentlichen Teilen bei kompletten Neuwaffen §24
  • fordert Ausnahmen der Kennzeichnungpflicht und Registrierung bei „freien Waffen“ §24
  • fordert Abgrenzung von Hieb-/Stichwaffen von Feuerwaffen, insbesondere bei Verbringung §29
  • fordert Übergangsfrist für manuelle Anzeigenpflichten der Händer §37
  • gegen Vorlagepflicht bei Unbrauchbarmachung §37b
  • gegen Vorderlader-Registrierung
  • gegen Verordnungsermächtigung bei Unbrauchbarmachung §39a
  • gegen Magazinverbot
  • gegen Rückwirkungsdatum beim Altbesitz §58
  • gegen Gehäuse als wesentliches Teil A111 1.3.1.6
  • gegen Registrierung von Dekowaffen mit BKA-Rautenstempel A111 1.4.
  • fordert Anhebung der Grenze für historischen Schusswaffen vom 01.01.1871 auf den 01.01.1891 (Beschusspflicht)
  • fordert Ausnahmen vom Verbot für Waffen und Magazinen, die vor Kriegsende (2.9.1945) hergestellt wurden in Anlage 1
  • gegen Totalverbot von Salutwaffen für Privatleute
  • Verbesserung der Schießstätten-Überprüfung §12 AWaffV

Link führt ins Leere

Reservistenverband

Update 15.04.19: BMI-Link führt ins Leere, die Stellungnahme ist jedoch öffentlich auf deren Seite einsehbar: LINK

  • gegen Wiederholungsbedürfnisprüfung §4
  • gegen Magazinverbot
  • gegen Rückwirkungsdatum beim Altbesitz §58
  • fordert förmliche mündliche Anhörung der betroffenen Verbände

Lokale Verbände

Bayerischer Soldatenbund 1874 e.V.

  • gegen Wiederholungsbedürfnisprüfung §4
  • gegen Vorderlader-Registrierung §37c
  • für Sondergenehmigungen für Sammler und Sportschützen (Waffen und Magazine)
  • Verbesserung der Schießstätten-Überprüfung §12 AWaffV

Bayerischer Landesjagverband e. V. und Bayerischer Sportschützenbund e.V.

  • fehlender Datenschutz für Waffenbesitzer
  • gegen Wiederholungsbedürfnisprüfung §4
  • gegen Magazinverbot und
  • gegen Erweiterung der wesentlichen Waffenteile
  • gegen Registrierpflicht von Deko-, Salut- und Vorderladerwaffen, sowie Armbrüste
  • für Schalldämpfer für Sportschützen, gegen Registrierpflicht von Schalldämpfern
  • Verbesserung des §5 Zuverlässigkeit und §45 (Widerruf), um unverhältnismäßige Auswirkungen zu verhindern

Verbände der Sachverständigen

Bundesvereinigung der Sachverständigen für die Sicherheit von nichtmilitärischen Schießständen e.V.

  • Verbesserung der Schießstätten-Überprüfung §12 AWaffV: fehlerhafte Wahlmöglichkeit des Betreibers, gesamtes Verfahren zur Erlangung des Schießstandsachverständigen ist fehlerhaft

Verband unabhängiger Schiessstandsachverständiger e.V.

mit Anlage: Link

  • fordert öffentliche Bestellung und Vereidigung von Schießstands-Sachverständigen (SSV) durch die IHK, die eine entsprechende Vorbildung durch ein baufachliches Studium an einer Hoch- oder Fachhochschule und weitere umfassende Kompetenzen haben müssen
  • gegen „light“ Alternative für SSV für Druckluftschießstände
  • falls militärische SSV zugelassen werden, dann nur auf Druckluftschießständen
  • begrüßt Übertragung ans BVA
  • bemängelt fehlende Überprüfung der persönlichen Eignung und fehlende Untersagungsmöglichkeiten bei Fehlverhalten

Link führt zuerst ins Leere

[1] Sollten uns Fehler in der Interpretation unterlaufen sein, bitten wir um Berichtigung, die wir dann einpflegen werden. [sofortspende]

38 Replies to “#DEGunban – BMI veröffentlicht fast alle Stellungnahmen”

  1. @mareppi

    Genau so ist es.
    Ich denke, dass es mindestens eine, wenn nicht sogar mehrere Verfassungsklagen geben wird, wenn der Referentenentwurf ohne nennenswerte Änderungen umgesetzt werden sollte.

    Ich persönlich werde ebenfalls klagen, wenn das nötig werden sollte. Ich vermute, dass sehr viele Waffenbesitzer klagen werden, wenn der Entwurf im wesentlichen so Gesetz wird.

    Viele werden ihre im Vertrauen auf die bestehende Rechtsordnung und geübte Verwaltungspraxis erworbenen (Sport-)Waffen nicht so einfach für ein Butterbrot verkaufen, denn man wird in einem zusammengebrochenen Gebrauchtwaffenmarkt für sein Eigentum so gut wie nichts mehr bekommen.

    Wissen die Herrschaften im BMI eigentlich, was so eine Sportwaffe neu im Schnitt kostet? Unter 2000 Euro geht da fast gar nichts. Entsprechend groß wird die Motivation sein, sich allein aus finanziellen Gründen zu wehren. Dazu kommt, dass die CSU mit diesem Gesetzesentwurf den gesetzestreuen Bürgern grundlos und massiv das Misstrauen ausspricht, was ebenfalls ganz schlecht ankommt.

    Man muss sich das noch einmal vor Augen halten: In Paris erschießen islamische Terroristen mit vollautomatischen Kriegswaffen über 130 Menschen und verletzten fast 700 zum Teil schwer. Ein Terrorakt in Frankreich wird dann als Anlass genommen, um in Deutschland (!) den rechtstreuen (!) Bürgern, ihre legal (!) erworbenen Sportwaffen wegzunehmen, wobei man auch noch deutlich über das von der EU geforderte Maß (!) hinaus. Kein EU-Mitglied hat das von der EU geforderte Maß überschritten, außer Deutschland.

    Friedrich Gepperth, Präsident des BDS 1975 e. V. und Vorsitzender des Forum Waffenrecht sagte als einer der Experten in der Anhörung am Montag vor dem Innenausschuss:

    „In keinem anderen Mitgliedsstaat der EU wird die novellierte Feuerwaffenrichtlinie derart kompliziert umgesetzt! Nirgendwo werden größere Magazine insgesamt verboten oder die Bedürfnisregeln für Sportschützen verschärft. Nirgendwo sonst wird über das Kaliber diskutiert, in welchen die Magazinkapazität gemessen wird oder ob das Kurzwaffenmagazin auch in einer Langwaffe verwendbar ist. Nur Deutschland macht es derart kompliziert“ (nachzulesen im Newsletter des FWR vom 14.11.)

    Da fragt man sich nur noch: Geht’s noch?

    1. @ Schmied

      Da sollte man vielleicht schon mit der Organisation beginnen, damit kein Zweifel mehr daran besteht, dass wir es wirklich ernst meinen. Die Verfassung dieses Landes wird seit Jahren ganz bewusst von hiesigen und ausländischen Kräften torpediert und unterminiert. Es reicht.

  2. Die Regierung folgt einem Leitsatz: „So wenig Waffen wie möglich ins Volk.“

    Wie sie dies umsetzen, muss nicht legitim sein und was legal ist, definieren sie als Gesetzgeber selbst!

    Also heiligt der Sieg alle Mittel. Es muss nicht logisch sein, was da beschlossen wird: Hauptsache es dient dem Zweck, den Waffenbestand im Volk zu reduzieren.
    Auch wenn keine einzige Straftat verhindert wird: Der Logik dieser Personen zur Folge ist es egal: Eine Waffe weniger ist eine Waffe weniger und sie finden das „gut“. (Im Sinne von moralisch geboten.)

    Das bedeutet: Wir diskutieren heute darüber, in wie großen Scheiben die Salamitaktik der totalen Entwaffnung von Bürgern voranschreitet.

    Wir sollten die Wurzel des Übels angehen und bestreiten oder eine Herleitung fordern, wonach eben „So wenig Waffen wir möglich im Volk“ überhaupt erstrebenswert sind, wenn doch nachweislich Belege für den Nutzen fehlen? Ist nicht der Nutzen, also Eignung und Notwendigkeit, eine Bedingung für den Gesetzgeber bei Einschränkungen?

    Auch der Staat kann nicht willkürliche Behauptungen aufstellen für die es keinerlei Beweise gibt, um am Ende für viele Bürger drastische Einschränkungen zu beschließen.
    Da sollten wir eine Klage vor dem Verfassungsgericht vorbereiten, der Grundsatz der Schranken-Schranken wird hier wahrscheinlich verletzt.

    1. @ mareppi

      Ein entscheidender Punkt. Da wird einfach mal von irgendwem einfach so definiert, dass das Volk so wenig Waffen haben soll, wie irgend möglich. Womit wird dieser Anspruch eigentlich begründet? Und wo wird das Recht dazu hergenommen?
      Im Grundgesetz steht dazu nichts. Im Gegenteil:
      Wir haben ein Widerstandsrecht im GG definiert, was nicht ohne Grund, sondern von seinen Vätern dort in voller Absicht und ganz bewusst aufgrund geschichtlicher Erfahrungen platziert worden ist, und dieses Widerstandsrecht wird durch einen einfach so von irgendwem in den Raum geworfenen Anspruch vollends ausgehebelt.
      Dass dies verfassungskonform sein soll, kann ich mir auch nicht vorstellen.

  3. Update 28.04.19: jetzt mit allen Stellungnahmen!

    Das BMI hatte auf meine Email reagiert und die fehlenden Stellungnahmen hochgeladen und verküpft. Lediglich die Reservisten fehlen. Doch diese hatten ja ebenfalls auf mein Schreiben reagiert und diese auf ihrer einen Webseite hochgeladen.

    So, nun sitze ich an einer Zusammenfassung aller Stellungnahmen … so long

  4. Die nächsten Vorschläge für eine Waffenrechtsverschärfung werden im Herbst 2020 auf dem Tisch liegen

    Den Grund für diese Vorhersage findet man in Artikel 17 der Feuerwaffenrichtlinie (FeuerWR), die man hier downloaden kann: https://www.nwr-fl.de/index.php?option=com_content&view=article&id=538

    In Artikel 17 FeuerWR wurde festgelegt, dass die EU-Kommission erstmals zum 14.09.20 und dann in einem automatisierten Rhythmus von fünf Jahren dem Europäischen Parlament sowie dem Europäischen Rat seine Einschätzung zur Effizienz der Feuerwaffenrichtlinie mitteilt und entsprechende „Verbesserungsvorschläge“ macht.

    Ich bin bereits vor einigen Monaten beim Lesen der Feuerwaffenrichtlinie über den Artikel 17 gestolpert und habe mich gewundert, warum er nicht bereits für helle Aufregung sorgt, denn anhand dieser Vorschrift sieht man das nächste waffenrechtliche Unwetter bereits am Horizont heraufziehen. Die Waffenbesitzer in der Schweiz haben die Gefahr jedenfalls erkannt und sie auch öffentlich gemacht: Die Einschätzung der Schweizer: „Innert zehn Jahren: Entwaffnung“, d.h. Abschaffung aller Halbautomaten spätestens bis bis 2027, möglicherweise aber schon deutlich früher, also etwa 2022 (https://eu-diktat-nein.ch/uebernahme-der-eu-waffenrichtlinie-die-folgen-eines-ja-am-19-mai/)

    Leider gibt es unter den Waffenbesitzern noch zu viele, die an Regelungen wie den Bestandsschutz glauben. Beim gegenwärtigen politischen, wirtschaftlichen und juristischen Zustand der EU und ihrer Mitgliedsregierungen kann ich nur sagen: „Träumt weiter!“

    1. Ja, viele sind gar nicht informiert und andere glauben, das wird sie schon nicht betreffen. Außerdem sei ein Sportverein wohl nicht dazu da, um über Politik zu diskutieren. Oh Gott sende uns eine Heilige, die uns sagt, dass unser Haus bereits brennt.

      1. Eine Heilige wird nicht reichen, um all die Schlafschlümpfe aufzuwecken. Da braucht es eher ein paar Divisionen von Lichtgeistern mit flammenden Schwertern, die den Schnarchzapfen Feuer unter dem A…. machen.

  5. Der Gun Ban in Venezuela im Jahr 2012 und seine Folgen

    Je mehr ein Staat politisch auf die linke Bahn gerät, desto restriktiver wird sein Waffengesetz. Am Ende steht dann das Totalverbot für gewöhnliche Bürger. Das kennt man aus der Sowjetunion (inkl. DDR), aus dem bis heute kommunistischen China, aus dem ebenso kommunistischen Nordkorea usw. In Venezuela ist bekanntlich eine linksradikale Regierung an der Macht. Schauen wir uns doch einmal das Waffenrecht dort an.

    Das einst reiche Venezuela ist seit Jahren dabei, sich in ein Land des Grauens zu verwandeln. Wie wirkt sich Venezuelas linke Politik auf das dortige Waffenrecht und die innere Sicherheit aus? Dazu ein Bericht aus der aktuellen Ausgabe von America’s 1st Freedom (05/2019, S. 41 f.):

    „Venezuela war einst das wohlhabendste Land Lateinamerikas und verfügte über eine der reichsten Ölreserven der Welt. … Eine versagende Wirtschaft, gepaart mit dem Amtsantritt des Maduro-Regimes und der Umwandlung der sozialistischen Regierung von Hugo Chávez in eine tyrannische Diktatur ließ das Land in eine Abwärtsspirale geraten. … Am Ende des Jahres 2018 waren mehr als 90 Prozent der Bevölkerung unter der Armutsgrenze, und fast ein Zehntel der Venezolaner (3 Millionen) hatten ihr Land verlassen. … Das Endergebnis ist, dass das einst stolze Venezuela zum Aushängeschild dafür geworden ist, wie eine sozialistische Regierung schnell so korrupt werden kann, dass die Bürger in einer Krise auf Leben und Tod stecken. Während sich die Führung nur um sich selbst zu kümmern scheint, und nicht um die gewöhnlichen Venezolaner.
    Die Behörden haben sogar auf Bürger geschossen und Dutzende getötet, weil sie gegen Maduro protestiert haben. In der Tat wurden in den letzten zwei Jahren fast 200 prodemokratische Demonstranten, die hauptsächlich mit Steinen bewaffnet waren, von Regierungskräften erschossen, um ihre Proteste zu zerschlagen.

    Fragt man die Venezolaner wie es so weit kommen konnte, dann erzählen viele, dass die Entwaffnung der normalen Bürger ein bedeutender Faktor war. In der Tat ist sie der alleinige Grund, dass sich die Bürger in ihrer derzeitigen Notlage nicht gegen eine korrupte und tyrannische Regierung zur Wehr setzen können.

    Gehen wir zurück ins Jahr 2012. Da erließ das Parlament [noch unter Chavez !] das ‚Gesetz zur Kontrolle von Waffen, Munition und Entwaffnung‘ mit dem [klaren] Ziel ‚alle Bürger zu entwaffnen‘. Es trat 2013 in Kraft und verbot den gewerblichen Verkauf von Waffen und Munition an alle Venezolaner. Das bedeutete alle Venezolaner, außer denen in der Regierung und den Kriminellen. Nachdem Maduro Chavez in der Führung des Landes nachgefolgt war, gab die venezolanische Regierung 2014 47 Millionen Dollar aus, um dem Verbot Nachdruck zu verleihen. … Viele der konfiszierten Waffen wurden öffentlich zerstört als Mittel der Machtdemonstration der Behörden. Das Ergebnis: Wer heute eine Waffe kauft oder verkauft, der wird die nächsten 20 Jahre im Gefängnis verbringen, sofern er den Aufenthalt dort überlebt. ‚Waffen hätten als lebenswichtige Säule gedient, um ein freies Volk zu bleiben oder zumindest in der Lage zu sein, einen Kampf zu führen‘, äußerte Javier Vanegas, ein venezolanischer Englischlehrer, gegenüber Fox News. Heute lebt er im Exil in Ecuador. ‚Die Venezolaner interessierten sich nicht genug dafür (das Waffenverbot)‘, sagte Venegas weiter zu Fox. ‚Die Idee, Mittel zum Schutz seines Hauses zu haben, wurde als etwas gesehen, das man nur auf dem Land draußen benötigt. Die Leute hatten nie gedacht, dass sie sich gegen die Regierung würden verteidigen müssen.‘
    ‚Die Venezolaner dachten immer, dass unsere Regierung nie tyrannisch sein wird, nie Menschenrechte verletzten wird und die Kriminalität immer ausreichend im Griff haben wird.‘ Wie wir wissen, haben sich die Dinge nicht so entwickelt. Heute sehen wir in den täglichen Fernsehnachrichten, dass einige Venezolaner Waffen haben – nämlich korrupte Regierungsbehörden und gewalttätige Kriminelle. Die normalen Bürger, die Schutz brauchen, haben Pech gehabt. Luis Faras aus Margarita sagt, die Gewalt sei schon vor dem Gun Ban schlimm gewesen. Jetzt, sagt er, ist es verheerend.“

    Nach der Übersetzung obigen Textes habe ich herausgefunden, dass es sich um die gekürzte Fassung eines Artikels handelt, der ursprünglich bei Fox News im Dezember (2018 ?) erschien, und zwar unter folgendem Titel: Venezuelans regret gun ban, ‚a declaration of war against an unarmed population‘
    Wichtig erscheinen mir folgende Ergänzungen: Eine Waffenkultur wie in USA oder der Schweiz hat sich in Venezuela nie entwickelt. In ganz Venezuela gab es vor 2012 lediglich acht Waffenläden. Eine Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe brauchte viel Zeit und Geld, vor allem Bestechungsgeld. Nach dem Gun Ban stieg die Zahl der Morde massiv an, wie bei fast jedem Gun Ban, egal wo auf der Welt! Mittlerweile hat sich in Venezuela ein florierender Schwarzmarkt für Waffen gebildet, zu dem aber in erster Linie nur Kriminelle Zugang haben, nicht die anständigen Bürger, und falls doch, können sie sich eine Schwarzmarktwaffe kaum leisten. Ein AR-15 kostet um die 500 USD, eine Pistole die Hälfte.

    Wenn man die Geschichte der Völker betrachtet, egal ob in der Gegenwart oder in der Vergangenheit, dann ging und geht es bei 99% aller Gun Bans nie um die öffentliche Sicherheit, sondern stets um ein Monopol der Herrschenden auf Gewalt und soziale Kontrolle.

    Ich lasse ich den Bericht hier einfach so stehen, ohne weiteren Kommentar. Zum Nachdenken.

    1. Danke für die Fakten zum venezuelanischen Gun Ban; hat sicher eine Menge Ermittlungsarbeit und Übersetzungstätigkeit erfordert.

      Die Ausführungen zeigen zeigen wieder ganz klar zwei Dinge, die in Deutschland überhaupt keine Rolle im öffentlichen Bewusstsein spielen. Erstens, dass die Entwaffnung der Bevölkerung die Grundlage für die Errichtung totalitärer Herrschaftsformen darstellt, sowie zweitens, dass sie einen positiven Einfluss auf die Entwicklung der Kriminalität und des Schwarzmarktes hat.

      Der zweite Zusatzartikel wurde speziell in die amerikanische Verfassung mit aufgenommen, um die Errichtung einer Diktatur unmöglich zu machen. Die NRA sieht ihren Hauptzweck darin, dieses 2nd Amendment zu schützen.

      Wie ich gestern durch eine E-Mail von Wayne LaPierre erfuhr, ist der Konflikt zwischen der NRA und der Anti-Waffenlobby jetzt eskaliert. Der Gouverneur von New York, Andrew Cuomo, hat eine Nachricht an alle Banken und Versicherungen geschickt. Sie sollten es sich zweimal überlegen, ob sie mit der NRA Geschäfte tätigen. Hinter Cuomo steht ein Budget von 168 Billionen US-Dollar! Eine nach der anderen Institution knickt vor dessen Erpressung ein.

      Ohne Bankverbindung wäre die National Rifle Organization erledigt und damit auch das 2nd Amendment. Was das für Waffenbesitzer in Europa bedeuten würde, liegt auf der Hand. Hier geht es jetzt nicht mehr darum Statements abzugeben, sondern darum Geld in die Hand zu nehmen. Bitte geht daher auf die Webseite der NRA, schießt drei Schachteln weniger, und spendet den Betrag.

      1. Das sehe ich auch so.
        Die USA sind meines Wissens das einzige Land auf der Welt, mit einem in der Verfassung verankerten Recht, Waffen besitzen und tragen zu dürfen. Die NRA ist gleichzeitig die mächtigste Interessenvertretung für private Waffenbesitzer nicht nur in den USA, sondern weltweit. Die NRA tritt im Gegensatz zu nationalen Interessenvertretungen auch vor der UNO auf, um den privaten Waffenbesitz auch auf der internationalen Bühne zu verteidigen. Wenn es den Feinden der Freiheit in den USA gelingt, das Second Amendment zu zerstören, dann wird das sehr üble Folgen für alle privaten Waffenbesitzer auf der ganzen Welt haben, denn zahlreiche Regierungen würden dann als Trittbrettfahrer auf den Verbotszug aufspringen und den privaten Waffenbesitz im eigenen Land ebenfalls weiter einschränken oder abschaffen. Es ist dabei nicht nötig, dass in den USA das Second Amendment abgeschafft wird. Grundsätzlich reicht es, das 2A durch Bundesgesetze, Landesgesetze oder lokale Gesetze auszuhöhlen. Die Waffengegner müssen dann nur noch dafür sorgen, dass der Supreme Court, das oberste Gericht der USA, mit ihresgleichen besetzt ist, und schon werden die Klagen gegen Gesetze, die das 2A verletzten, abgewiesen. Die abweisenden Klagen des Supreme Courts würden dann Bindungswirkung für die untergeordneten Gerichte entfalten.
        Daher finde auch ich es gut, wenn man der NRA so viel Unterstützung wie möglich gibt. Es macht Sinn, als Deutscher, Franzose Italiener etc. beizutreten. Ich bin letztes Jahr selbst beigetreten. Alles, was man braucht ist eine Kreditkarte. PayPal wurde – jedenfalls letztes Jahr – als Zahlungsmethode nicht akzeptiert.
        Wir sollten dabei aber nicht vergessen, dass wir in Europa noch Firearms United haben, die ebenfalls Unterstützung brauchen.

  6. Der sehr gute Beitrag SvK‘s vom 21. April geriet wegen Sri Lanka etwas ins Hintertreffen. Nachträglich schließe ich mich seiner Meinung an.

    Eine verschärfte Bedürfnisprüfung trifft tatsächlich vor allem Senioren. Wenn man die Uhr des Lebens immer deutlicher ticken hört, werden aus ein paar Tagen im Jahr, wo man nicht zum Training gehen will oder kann, zuerst Wochen und dann Monate. Diese Problematik ist allerdings hochkomplex und betrifft jedes Individuum unterschiedlich. Eine wissenschaftliche Untersuchung zum Nachlassen der Leistungsfähigkeit im Alter findet sich unter folgendem Link:

    http://www.emk.tu-darmstadt.de/~weissmantel/sensi/kap4.pdf

    Interessant ist, dass die auf Wissen und Erfahrungen beruhende „kristallisierte Intelligenz“ bei regelmäßigem Gebrauch der kognitiven Fähigkeiten im Alter nicht ab- sondern sogar zunimmt.

    Das Sportschießen hat einen enormen positiven Effekt auf den Erhalt der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit. Obwohl man sich äußerlich kaum bewegt, ist der gesamte Körper am Vorgang beteiligt und der Geist vollkommen fokussiert. Marc SCHIEFERDECKER bezeichnet dies, scherzhaft aber absolut zutreffend, als „Yoga mit Knarren“. Dazu kommen die sozialen Kontakte, die in den Vereinen gepflegt werden. Bekanntermaßen stabilisiert das Zusammensein mit Gleichinteressierten das psychische Gleichgewicht.

    Die großen positiven Auswirkungen des Sportschießens auf Körper, Geist und Seele kommen in der öffentlichen Diskussion bedauerlicherweise so gut wie gar nicht zur Sprache.

    Wenn man jetzt Senioren pauschal als wandelndes SICHERHEITSRISIKO einstuft und ihnen deshalb unter dem Vorwand des weggefallenen Bedürfnisses ihre Sportgeräte entzieht, kommt dies einem Rückfall in die Barbarei gleich. Man würde sie damit aus dem sozialen Leben ausgrenzen und sich sogleich der Bereicherung berauben, die Senioren mit ihrer Weisheit des Alters nun einmal darstellen. Katja TRIEBEL hat bereits darauf hingewiesen, dass viele Senioren ihre eigene Trainingszeit ihren ehrenamtlichen Funktionen opfern. Wir können gar nicht auf sie verzichten.

    Das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben, auch und gerade im Alter, ist ein Grundanliegen des Humanismus. „DIE WÜRDE DES MENSCHEN IST UNANTASTBAR. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ (Art. 1 GG) Die Ausgrenzung alter Menschen ist daher nicht nur inhuman sondern auch verfassungswidrig.

    Im Falle des 79jährigem hat die Standaufsicht offenbar versagt. Auch den Vereinskameraden hätte bereits vorher aufgefallen sein sollen, dass der alte Mann nicht mehr ganz alleine zurechtkommt. Statt höflich wegzuschauen, wäre ein dezenter Hinweis angebracht gewesen, er solle doch bitte den Schlitten noch einmal durchziehen.

  7. Dieses schreckliche Attentat wird unsere Politiker nicht zum Umdenken bewegen, ganz einfach weil sie das nicht wollen. Wenn nur eine einzige Schusswaffe benutzt worden wäre, ginge wieder ein Aufschrei durch fast alle Parteien, besonders die Grünen würden sich gegenseitig überbieten. Solange es Menschen und religiöse Fanatiker gibt, werden wir mit solch tragischen Ereignissen leben müssen und kein Gesetz kann daran etwas ändern. Gefordert ist mehr Mitmenschlichkeit und die Bereitschaft aller Religionen auf dieser Welt sich gegenseitigt zu akzeptieren und zu schätzen. Aber es ist viel einfacher unsinnige Gesetze zu erlassen, die hier nicht greifen und solche Terroranschläge niemals verhindern werden.

  8. „Death toll rises to 290

    290 people have been confirmed dead, according to police spokesman Ruwan Gunasekera.

    500 people were also wounded, according to the figures provided to both Reuters and AFP. On Sunday night, the death toll was at 207.“

    theguardian.com, Ostermontag 2019, 08.00 Uhr

    290 Tote und 500 Verletzte. Menschen, die friedlich das Osterfest begehen oder sich an der Schönheit des Landes erfreuen wollten. Das Ausmaß dieses Anschlages ist unvorstellbar. Ich habe gestern, kurz vor der Ostermesse, bei der nächstgelegenen katholischen Kirche kondoliert und für die Angehörigen der Opfer gespendet. Seit dem haben sich die Opferzahlen vervielfacht! Auch hier möchte ich noch einmal meine tiefe Betroffenheit und mein Mitgefühl zum Ausdruck bringen.

    Dieses Attentat zeigt, wieder einmal, wie sinnlos es ist, Zeit, Geld und Energie in die Gängelung gesetzestreuer Bürger zu investieren anstatt in die Bekämpfung des Terrorismus. Es zeigt auch, dass legale Schusswaffen nicht das Problem sind. Die Täter setzten lediglich Sprengstoff ein, keine „gefährlichen Waffen“. Das Problem sind Menschen, denen man diese Bezeichnung nicht mehr zusprechen kann.

  9. Heute meldete der Münchner Merkur folgendes: „Unglück bei Landshut: Schuss löst sich und trifft zwei Männer – Schütze unter Schock“

    Gott sei Dank wurde niemand getötet. Der Unfall geschah beim Abtransport der Waffe vom Stand. Ich vermute, dass Sicherheitsregeln verletzt wurden. Ausgelöst hatte den Unfall ein 79-Jähriger.

    Ich vermute, dass Unfälle mit betagten Schützen deutlich zunehmen werden. Grund hierfür ist die Art und Weise wie das Bundesministerium des Inneren die Feuerwaffenrichtlinie umsetzen will. Das BMI plant, obwohl in der Richtlinie gar nicht gefordert, die Bedürfnisprüfung in Deutschland deutlich zu verschärfen. Wenn das so umgesetzt wird, werden die Waffenbehörden mindestens alle drei Jahre das Bedürfnis prüfen. Hat man dann keine entsprechenden Schießnachweise, wird voraussichtlich die Waffenbesitzkarte eingezogen. Wenn das so kommt, zwingt man Leute auf den Schießstand, die dort nicht mehr hingehören und dort oft auch nicht mehr hin wollen, aber hin müssen, weil sie sonst ihre Waffen, die sie möglicherweise bereits jahrzehntelang besitzen, abgeben müssen.

    Eine Verschärfung der Bedürfnisprüfung bringt sicherheitspolitisch rein gar nichts, denn hier werden nur Legalwaffenbesitzer noch strenger überwacht als bisher und der Legalwaffenbesitz spielt in der Kriminalstatistik überhaupt keine Rolle. Aber wie der Unfall bei Landshut zeigt, könnten unsere Schießstände dadurch deutlich unsicherer werden.

  10. Während ich obigen Kommentar verfasst habe, kam die Meldung über mehrere Explosionen in Kirchen und Luxushotels in Sri Lanka. Es soll sich um fast zeitgleiche Anschläge von Selbstmordattentätern handeln. Mindestens 20 Menschen wurden getötet und etwa 280 verletzt. Heute ist der traurigste Ostersonntag meines Lebens.

  11. Und hier die Musterdemokraten die für die kriminelle EU-Richtlinie stimmten:
    Gun Ban in March 2017.

    #eugunban #firearmsunited #gunownersremember #wearethegunlobby

    Please spread the word among voters

    Jan Philipp ALBRECHT

    Burkhard BALZ

    Elmar BROK

    Klaus BUCHNER

    Udo BULLMANN

    Reimer BÖGE

    Daniel CASPARY

    Birgit COLLIN-LANGEN

    Michael CRAMER

    Albert DESS

    Knut FLECKENSTEIN

    Karl-Heinz FLORENZ

    Michael GAHLER

    Evelyne GEBHARDT

    Jens GEIER

    Arne GERICKE

    Sven GIEGOLD

    Jens GIESEKE

    Ingeborg GRÄSSLE

    Rebecca HARMS

    Maria HEUBUCH

    Iris HOFFMANN

    Monika HOHLMEIER

    Martin HÄUSLING

    Peter JAHR

    Petra KAMMEREVERT

    Sylvia-Yvonne KAUFMANN

    Ska KELLER

    Dieter-Lebrecht KOCH

    Constanze KREHL

    Werner KUHN

    Dietmar KÖSTER

    Bernd LANGE

    Werner LANGEN

    Jo LEINEN

    Peter LIESE

    Arne LIETZ

    Norbert LINS

    Bernd LUCKE

    Thomas MANN

    David McALLISTER

    Susanne MELIOR

    Norbert NEUSER

    Angelika NIEBLER

    Maria NOICHL

    Markus PIEPER

    Gabriele PREUSS

    Julia REDA

    Terry REINTKE

    Herbert REUL

    Ulrike RODUST

    Sven SCHULZE

    Joachim SCHUSTER

    Andreas SCHWAB

    Peter SIMON

    Birgit SIPPEL

    Renate SOMMER

    Martin SONNEBORN

    Jutta STEINRUCK

    Helga TRÜPEL

    Sabine VERHEYEN

    Jakob von WEIZSÄCKER

    Axel VOSS

    Manfred WEBER

    Martina WERNER

    Kerstin WESTPHAL

    Rainer WIELAND

    Hermann WINKLER

    Tiemo WÖLKEN

    Joachim ZELLER

    Schlicht nicht mehr wählbar.

    1. Ich hatte nicht erwartet, auch Bernd LUCKE auf der Liste zu finden. 2016 hatten die Liberal-Demokratischen Reformer noch eine Stellungnahme GEGEN den EU Gun Ban veröffentlicht. Abschließend heißt es dort:

      „Zusammenfassend ist festzustellen:

      Alle geplanten Änderungen haben keinerlei verhindernden Einfluss auf Terroranschläge und andere kriminelle Handlungen. Unbescholtene Bürger werden unter Generalverdacht gestellt

      Wir sprechen uns mit aller Macht gegen die geplante Waffenrechtsverschärfung der EU aus.“

      Zitat aus: Stellungnahme der LKR zum Änderungsvorschlag der Europäischen Kommission für die Europäische Feuerwaffenrichtlinie, lkr-bw.de, 04.03.2016

      Die LKR stellt sich selbst als Alternative zur Alternative dar. Wenn sie in flammender Rede GEGEN einen EU-Beschluss wettert und anschließend DAFÜR stimmt, ist sie das offensichtlich nicht. Was LUCKE hier abgeliefert hat, ist verlogener Opportunismus. Und: „Wer einmal lügt, …“

      1. Lucke ist ja nicht mehr bei uns. Ist wohl auch besser so. Wer eine echte Alternative zum etablierten Politikwahnsinn möchte, wählt das Original.

    2. Mich würde einmal interessieren, ob es für die Abgeordneten des Europäischen Parlaments eine dem § 55 WaffG vergleichbare Regelung gibt bzw. ob der § 55 WaffG analog auf die Abgeordneten des EP anwendbar ist. Die Herren und Damen Abgeordneten den Deutschen Bundestages müssen nicht – wie der kleine steuerzahlende Normalmichel – eine WBK beantragen. Sie bekommen eine Ausnahmebescheinigung nach § 55 WaffG, die zum Erwerb, Besitz und Führen einer Waffe berechtigt. Eine zusätzliche Privilegierung besteht darin – und das steht nicht im Gesetz, wurde mir aber von einem Polizisten berichtet – dass die Waffen der Abgeordneten nicht bei der Waffenbehörde ihres Wohnortes registriert werden. Bei derartigen Privilegien wundert es nicht, dass man dem Gun Ban nahezu einhellig zugstimmt hat. Ich habe mal gehört, dass der Bundestag einen eigenen Schießstand hat. Stimmt das? Weiß hier jemand mehr?

      1. Es gibt das Unterirdische Erschließungssystem (UES), welches das Reichstagsgebäude mit mehreren umliegenden verbindet. Rein theoretisch könnte in dem ganzen Komplex auch ein geheimer Schießstand untergebracht sein.

        Ich gehe aber davon aus, dass die allermeisten der höheren Politiker sich nicht den Mühen des Trainings und des concealed carrying unterwerfen. Sie werden durch die Abteilung Personenschutz des BKA, etwa 500 bis 700 Polizisten, rund um die Uhr beschützt.

        Prominentestes Beispiel für einen heuchlerischen Waffengegner, der sich und seine Familie von schwer bewaffneten Bodyguards beschützen lässt, ist Barack Obama.

      2. Zitat:“Eine zusätzliche Privilegierung besteht darin – und das steht nicht im Gesetz, wurde mir aber von einem Polizisten berichtet – dass die Waffen der Abgeordneten nicht bei der Waffenbehörde ihres Wohnortes registriert werden. “

        Interessant. Die Info ist mir letztens auch zugetragen worden…

  12. Wenn man sich den Wust an Vorschlägen und Forderungen anschaut, sollte man eigentlich zu folgendem Schluss kommen:
    Das Waffenrecht ist ein praxisfernes und überkompliziertes Flickwerk, dass den Legalwaffenbesitzer, der üblicherweise keine Gefahr für die Gesellschaft darstellt, gängelt bis zum geht nicht mehr, ihn wegen Banalitäten jederzeit um sein Eigentum und vielleicht sogar ins Gefängnis bringen kann. Auf den Kriminellen, der sich Waffen illegal besorgt, hat dies alles so oder so überhaupt keinerlei Auswirkung.
    Der rechtstreue Normalbürger wird so von vornherein völlig anlasslos mit Kriminellen auf eine Stufe gestellt, ohne das dies der Sicherheit zuträglich wäre. Dies kommt einer Vorverurteilung gleich, die nach deutschem Recht überhaupt nicht statthaft ist.

    Ich mache jetzt folgenden Vorschlag:
    Das jetzige Waffengesetz gehört komplett in die Tonne und durch ein neues Waffenrecht ersetzt. Waffen sind an sich völlig harmlos. Die Gefahr geht von den Menschen aus, wie bereits oben aufgegriffen. Ein neues Waffenrecht sollte sich nicht um das „Was“, sondern nur noch um das „Wer“ kümmern!

    Niemand, der mit beiden Beinen im Leben steht, wird zum Massenmörder, nur weil er ein AR15 mit einem 30 Schuss Magazin in seinem Waffenschrank hat. Und er wird auch nicht potentiell weniger gefährlich, wenn sein Magazin nur 10 Schuss hat.
    Ich hatte mal vor Jahrzehnten eine Tante, die eine Büchse und eine Flinte geerbt hatte und diese damals noch einfach auf sich hat umschreiben lassen können. Sie hat damit niemals etwas Böses angestellt. Warum auch, sie war ja nicht verrückt oder terroristisch veranlagt.

    Das Bedürfnis gehört weg und durch eine Eignung ersetzt.
    Relevant wären hier Vorstrafen, Alter, Rechtstreue, potentielle Nähe zu verfassungsfeindlichen bzw. verbotenen Organisationen, festgestellte Geisteskrankheiten und natürlich der Nachweis des sicheren Umgangs mit Waffen und der sicheren Lagerung, um den Zugriff durch Dritte zu verhindern. Man könnte theoretisch auch über eine praxisnahe Begrenzung der Anzahl an Waffen im individuellen Privatbesitz nachdenken, damit nicht jemand still und heimlich eine (terroristische) Privatarmee damit ausrüstet, deren Mitglieder nicht durch das Prozedere gegangen sind.
    Das Nationale Waffenregister könnte man eventuell kurzschließen mit der Ärzteschaft bzw. den Krankenkassen. Sobald jemand aufgrund mentaler Probleme/der Behandlung mit starker Psychopharmaka auffällt, wäre die Erlaubnis zum Waffenbesitz zu revidieren, oder eventuell eine MPU anzusetzen. Zumindest so lange diese Symptomatik / die Behandlung anhält. Bei Autos sollte man im Übrigen ähnlich verfahren, denn Selbstmörder, die mit ihren Autos absichtlich in den Gegenverkehr fahren und so einen erweiterten Suizid begehen, sind ja nicht so selten in Deutschland.
    Der Datenschutz in Deutschland gibt das wahrscheinlich nicht her, aber wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Man sollte zumindest mal darüber entspannt nachdenken.

  13. Angeblich soll doch die Waffenrichtlinie wegen der terroristischen Anschläge in Frankreich kommen.
    Aber warum wird es dann z.B. für Vorderladerschützen erschwert? wenn Kategorie D wegfällt, dann müssten einschüssige Schwarzpulverwaffen (Original wie Replika), die vor dem 1.1.1871 gebaut wurden und bis dato erwerbsscheinfrei waren, auf die gelbe WBK. Und dann brauche ich nicht nur die WBK sondern auch die Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz.
    Was soll das? Ich dachte die Waffenrichtlinie hat nicht den Hintergrund es den Sportschützen die Ausübung des Schießsports zu erschweren.
    ein mal, nur ein mal möchte ich in der Politik Entscheidungsträger haben, die auch Ahnung von der Materia vorweisen können um die es geht.

    1. Das Wort „angeblich“ ist gut gewählt. Uns allen sollte endlich klar werden, dass der private Waffenbesitz nicht aus sachlichen Gründen und im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung reglementiert wird, sondern um das Volk zu kontrollieren. Das Endziel ist die waffenlose Gesellschaft. Man muss doch nur nach Schweden schauen. Die Schweden sind seit Jahrzehnten bekannt für ihre sozialistische Politik. Dort kann man sehen, wo die EU hin will. In Schweden fällt sogar Pfefferspray unter das Waffengesetz, d.h. der gewöhnliche Bürger kann es nicht kaufen. Waffenrechtliche Erlaubnisse müssen alle 5 Jahre erneuert werden. Das Notwehrrecht ist extrem stark begrenzt und fast schon ein Witz. Die schwedische Regierung wird aber erst zufrieden sein, wenn es gar keine Waffe mehr im Volk gibt. Das ist auch das Endziel in der EU. Ich habe daran überhaupt keinen Zweifel. Über die „schwedischen Verhältnisse“ kann man sich durch den in Tschechien erschienenen Artikel „Interview – Pia Clerté: It is not possible to have any tool for the purpose of self-defense in Sweden“ informieren. Den Link lasse ich weg, da sonst mein Kommentar wieder hängen bleibt.
      Falls die GRA Interesse hat, so kann ich eine Übersetzung zur Verfügung stellen (die ist schon fertig!).

  14. Nachdem allgemein offenkundig der sachgrundlose Unfug in der Umsetzung erkannt und formuliert worden ist, stellt sich doch die Frage warum das Ministerium, wider besseren Wissens auf den Magazingrößen besteht?
    Geht es dabei vordergründig um Kriminalisierung? Wäre nicht verwunderlich, die EU will ja auch einen Ausweis mit Lichtbild und kompletten Fingerabdrücken?
    Oder wird mit der Betonung juristische Verahndlungsmasse aufgebaut? Die dann ggf. aus opportunitätsgründen fallen gelassen wird? Oder nur verhandlungstechnisch geschickt dem VW-Gericht damit vorab eine „Kompromissmöglichkeit“ vorgegeben?
    Was die Polithofschranzen dazu anführen darf auch nicht ungehört bleiben.

  15. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen, BDP, liefert eine sehr interessante und profunde Stellungnahme. Gezeichnet ist sie von York Neuser, Fachexperte Waffenrecht und Fredi Lang, Referatsleiter Fach- und Bildungspolitik.

    Zunächst wird klargestellt, dass die Risiken, die von Waffen selbst ausgehen, sich auf Bediensicherheit und Haltbarkeit beschränken, also Dinge, die durch die Beschussämter überprüft werden. Dies ist an und für sich eine Binsenweisheit; sie ist aber ganz offensichtlich unseren Politikern und Medien noch nicht ins Bewusstsein gelangt. Immer wieder wird einfach vorausgesetzt, dass Waffen „gefährlich“ sind. Nein, das sind sie nicht. Erst die Kombination Mensch-Waffe birgt ein potenzielles Risiko.

    Viele glauben, dass Waffen etwas Böses in ihren Besitzern auslösen können. Wahrscheinlich deshalb müssen jetzt selbst freie Waffen zu Hause verschlossen, ungeladen und von der Munition getrennt, aufbewahrt werden, auch wenn sich keine Kinder oder geistig Verwirrte in der Wohnung befinden. Es wäre doch denkbar, dass der Besitzer in einem Anfall von Wut, Zorn oder plötzlicher geistiger Umnachtung, vielleicht unter dem Einfluss psychotroper Substanzen, anderen oder sich selbst etwas Schlimmes antut.

    Nun, auszuschließen ist das nicht. Es gibt immer wieder Fälle, wo sich jemand nicht mehr im Griff hat oder aus purer Dummheit und Leichtsinn einen Schaden anrichtet. Nur würde er oder sie das auch tun, wenn keine Schusswaffe zur Verfügung steht. Man kann jetzt darüber spekulieren, was mehr Schaden anrichtet: eine Schreckschusspistole oder ein Küchenbeil, vielleicht auch ein aufgedrehter Gashahn oder was auch immer. Selbst Hände und Füße können tödliche Waffen sein.

    Die Psychologen setzen nun an der richtigen Stelle an, nämlich am Hauptrisikofaktor Mensch, und nicht wie die (wohl meisten) Politiker am, an und für sich nicht relevanten, Tatmittel. Sie fordern deshalb die psychologische Untersuchung aller Bewerber vor dem ersten Erwerb einer Schusswaffe. Die Prüfung des Bedürfnisses solle dafür entfallen. Eine Bedürfnisprüfung hat keinerlei Auswirkungen auf die Sicherheit, ebenso der Regelbedarf von bis zu zwei mehrschüssigen Kurzwaffen und drei selbstladenden Langwaffen. Mit dem Wegfall der Bedürfnisprüfung und des Regelbedarfs hätte sich dann auch die unsinnige Forderung nach einer wiederholten Bedürfnisprüfung erledigt.

    Die Forderung nach einem „Idiotentest“ für angehende Schützen trifft jedoch auf Vorbehalte. Fraglich ist nämlich, selbst unter Psychologen und Psychiatern, wo die Grenze zwischen „normal“ und, in diesem Fall, potenziell gefährlich liegt. Ist jemand, der in seinem Leben schon einmal eine depressive Episode durchgemacht hat oder ein psychisches Trauma erlitten hat waffenrechtlich noch zuverlässig? Oder was ist mit Menschen, die erst später eine psychische Krankheit entwickeln? Potenzielle Attentäter oder Kriminelle können vielleicht, abgesehen von ihren bösen Absichten, geistig völlig normal sein. Kann ein Psychologe deren geheime Gedanken ergründen, vielleicht sogar noch bevor sie gedacht wurden? Die soziale Kontrolle, deren Wirksamkeit in Schießsportvereinen die Psychologen bezweifeln, muss also doch eine wichtige Rolle bei der Prüfung der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit das ganze Schützenleben hindurch spielen.

    Trotzdem ist die Forderung nach einer MPU im Tausch gegen den Wegfall der Bedürfnisprüfung eine sehr interessante und verlockende Idee. Selbstverständlich müsste eine MPU dann auch für alle Fahranfänger verpflichtend sein.

    Natürlich sind halbautomatische Feuerwaffen äußerst effizient. In Ländern, wo diese jedoch kaum zugänglich sind, passieren jedoch ebenso schlimme Dinge, wie in Ländern mit liberalen Waffengesetzen. Schusswaffenmissbrauch sowie Mord und Totschlag ohne Schusswaffen kommen vor allem in Gegenden vor, wo soziale Missstände herrschen. Darauf geht der BDP jedoch an dieser Stelle nicht ein, wahrscheinlich, weil weder der Referentenentwurf noch das Waffengesetz dazu etwas aussagen. Mehr Sicherheit wird durch Arbeit und Bildung für alle und durch Bekämpfung von Kriminalität und autoritativen politisch-religiösen extremistischen Vereinigungen geschaffen, nicht durch mehr Verbote.

    Der Grundsatz, so wenig Waffen in der Bevölkerung wie möglich, entstammt einem gestrigen obrigkeitshörigen Denken, welches aus den Köpfen der Deutschen einfach nicht zu verschwinden scheint. Die zeitgemäßere Alternative wäre: mehr Waffen in den Händen verantwortungsbewußter und gesetzestreuer Bürger.

    1. Danke für diesen Kommentar.

      Die Stellungnahme des Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen trifft es ziemlich genau. Der Zugang zur ersten legalen Waffe ist derjenige, der die öffentliche Sicherheit signifikant gefährden könnte. Der Zugang zur 2., 10. oder 20. hingegen erhöht das Risiko nur minimal.

      Statt Bedürfnisprüfung könnte man bei Anfängern das „Horten“, das mit der Gefahr der illegalen Überlassung einhergeht, für ein oder zwei Jahre etwas beschränken. Wir wissen aus Erfahrung und Statistik, dass die Gefahr der illegalen Überlassung von Jahr zu Jahr nachlässt. Selbst Besitzer von Schwarzmarktwaffen (illegale Waffensammler) geben diese nicht illegal weiter.

      Die Sozialkontrolle im Verein (und der Familie) funktioniert jedoch – auch wenn die Psychologen dies abstreiten. Sie hat nur ein Problem: es gibt kaum Möglichkeiten eine festgestellte Unzuverlässigkeit wieder in Zuverlässigkeit umzuwandeln.

      Wir geben Menschen, die mit ihrem Auto andere Menschen getötet haben, nach einiger Zeit den Führerschein wieder. Wir haben Verständnis für Autofahrer, wenn sie kleinere Verstöße begangen haben. Wir ziehen kurzfristig Führerscheine ein, um größere Verstöße zu disziplinieren.

      All dies gilt aber nicht für die Waffenbesitzer. Hier wird jeder kleinste Verstoß missbraucht, um den Waffenbesitz nicht zu ermöglichen. Dazu zählt „Papercrime“ wie verspätete Anmeldung oder auch dumme Sprüche, denen keine Taten folgen und auch nie beabsichtigt waren. (Siehe Prozess in Rheinfelden). Natürlich sollen Gewalttäter und Kriminelle keinen legalen Zugang erhalten, aber „rote Ampeln“ oder 0,3 Promille Alkohol auf der Rückfahrt von der Jagd/Wettkampf stellen m.E. keine Unzuverlässigkeit dar.

      Die Psychologen wissen, dass ehemals unzuverlässige Menschen auch wieder zuverlässig werden können. Es ist viel besser, wenn man eine Depression behandeln würde statt sie tot zu schweigen. Wir wären alle gut beraten, wenn dies auch gesetzlich möglich wäre.

      Dann würde die Familie auch eher gefährdete Personen melden. Doch aktuell würde das ja bedeuten, dem Verwandten sein liebstes Hobby lebenslang zu zerstören. Ich fordere schon lange, dass das „Vererben zu Lebzeiten“ für Waffen möglich sein müsste, um genau dieses Problem zu lösen. Immer mehr ältere Leute leiden an Altersdemenz. Der legale Verbleib ihrer Lieblingsstücke in der Verwandtschaft könnte hier das Risiko senken.

      Das Problem an Deutschland ist jedoch, dass es immer einen „draufsattelt“ statt auch mal etwas wieder zu liberalisieren. Wer als Politiker den Psychologen zuhört, wird die MPU für jeden Vorteintrag fordern statt das Bedürfnis abzuschaffen. Und eine Wiedererlangung der Zuverlässigkeit geht ebenfalls nicht, da viele Politiker und Richter vom Null-Risiko träumen . Aber das existiert nicht. Wir können nur signifikante Risiken präventiv beschränken, nicht jedes.

      Ein weiteres Problem ist der Wille zur Systematisierung. Aktuell wurden Razzien bei Fahrlehrern und Sprachlehrern durchgeführt, die ihren Kunden mit illegalen Mitteln geholfen haben, die Prüfung zu bestehen. Dies würde dann auch bei der MPU für den Waffenbesitz stattfinden. So hat Österreich gerade im Gesetz verfügt, dass – wer x-Mal durch die MPU gefallen ist – diese erst wieder in 10 Jahren versuchen darf. Und Finnland will die MPUs wieder abschaffen und stattdessen ein persönliches Gespräch mit dem Sachbearbeiter führen, weil es den Auswertungen der MPUs nicht mehr traut.

      Jede Lösung bringt auch neue Probleme. Man sollte daher in die Nachbarländer schauen und nur kopieren, was wirklich funktioniert.

      1. Das „Draufsatteln“ ist in der Tat ein großes Problem, was sich durch den Politzirkus von vorne bis hinten durchzieht. Wir sind aber mittlerweile an einem Punkt angekommen, wo wir aufgrund dieses „Draufsattelns“so massiv durchreguliert werden, dass es in vielen Bereichen mittlerweile zum offenen Rechtsbruch durch die Regierenden selbst kommt.
        Man denke z.B. ganz prominent an die derzeitig laufende illegale(!) Vermischung von Asylrecht und Arbeitsmigration. Und zwar von höchster Stelle angestoßen. Dabei ist offenkundig, dass das Asylrecht gekippt und durch ein Einwanderungsrecht ersetzt gehört. Die Aufnahme von Asylberechtigten könnte man im Falle eines Falles weiterhin durch einen entsprechenden Parlamentsbeschluss einleiten und hätte dann keinen Automatismus mehr, der durch Lobbygruppen infam missbraucht werden kann.
        Beim Waffenrecht sehe ich das auch so. Das derzeitige Waffenrecht gehört komplett gekippt und durch etwas praxisnahes ersetzt. Dafür bedarf es in der Politik allerdings der Erkenntnis, dass dieses andauernde Gewurschtel an bestehenden Gesetzen ein systemisches Problem ist, dass früher oder später in die Überregulierung führt, die letztlich nur den Wählerfrust ansteigen lässt. Und der Wählerfrust sorgt derzeit ja bekanntermaßen für tektonische Plattenverschiebungen, die die Altparteien massiv in Bedrängnis bringt.

  16. Zusammenfassung der Stellungnahme des Reservistenverbandes, veröffentlicht in .loyal #04, 2019, S. 54, Aktuelles: „Waffengesetz: Das sagt der Verband zur Änderung“. Die folgenden Stichpunkte wurden NICHT durch den Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. autorisiert.

    Frist zur Stellungnahme bei dieser Menge von gravierenden Änderungen nicht angemessen; intensive und kritische Auseinandersetzung scheint nicht erwünscht
    einige wesentliche Teile nicht hinnehmbar, da vollkommen unnötige und unverhältnismäßige Belastungen
    Ziel, missbräuchliche Verwendung von Feuerwaffen für kriminelle und terroristische Zwecke zu verhindern, wird mit den Änderungen nicht erreicht
    Neuregelung der Bedürfnis-Überprüfungen nicht nachvollziehbar, zumal nicht durch EU-Feuerwaffenrichtlinie gefordert
    Neuregelung der Magazine ist nicht hinnehmbar
    viele der Vorschläge stellen Sportschützen in die Ecke von Kriminellen und Terroristen
    Reservistenverband lehnt Umsetzung in dieser Form ab
    förmliche mündliche Anhörung der betroffenen Verbände dringend geboten
    -Reservistenverband ist in Absprache mit anderen Verbänden

  17. Die DPolG (Vorsitzender Rainer Wendt, 94.000 Mitglieder) schreibt auf Seite zwei ihrer Stellungnahme völlig zutreffend:

    „Weder die bei den Terroranschlägen in Paris und Brüssel, noch die bei dem Amoklauf in München verwendeten Tatwaffen entsprachen den immer schon strengen deutschen Abänderungsnormen, sondern stammten aus Quellen in EU-Staaten, die polizeilich und leider auch allgemein als Staaten mit einem äußerst laxen Waffenrecht bekannt sind. In dem immer komplizierter werdenden deutschen Waffenrecht, das inzwischen in einem kaum noch lesbaren und teilweise unsystematischen Dschungel aus sich zum Teil widersprechenden Normen besteht, verfangen sich viele eigentlich gesetzestreue Bürger. Eine nicht geringe Anzahl von Straftaten nach dem Waffengesetz wird von Personen begangen, die gutgläubig erlaubnisfreie Waffen erworben haben und die immer wieder vorgenommenen Änderungen nicht mitbekommen haben. So werden auch die neuen Verbote des 3.WaffRÄndG neue Straftäter produzieren und die PKS belasten, ohne eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darzustellen.“

    Bei der DPolG regiert also offenbar die Vernunft.

    Anders sieht es bei der Gewerkschaft der Polizei aus. Wie man sieht, fordert man dort eine Meldepflicht u.a. für SRS-Waffen, die Einstufung von Magazinen als wesentliche Bestandteile, ein Verbot aller Halbautomaten usw. Das ist starker Tobak, aber bei den Politikern werden solche Forderungen sich gerne gehört. Warum geht es zwischen diesen beiden Polizeigewerkschaften so weit auseinander? Chef der GdP ist Oliver Malchow. Malchow ist, das zeigt sein Eintrag bei Wikipedia, Mitglied der SPD. Damit ist auch klar, warum sich die GdP so äußert.

    Hier noch ein Kommentar vom Tactical Dad, einem Polizisten, der in Münchens Straßen und U-Bahnen täglich Dienst schiebt. Er ist jeden Tag da draußen und weiß ganz sicher, von wem die echten Gefahren ausgehen, ganz im Gegensatz zu den Politschranzen in Berlin mit ihren Helfershelfern wie Oliver Malchow und anderen.

    TD: „Unser Waffenrecht unterscheidet beim Führen von Selbstverteidigungswaffen überhaupt nicht ob es um gesetzestreue Bürger oder um kriminelle Gewalttäter geht. Beim Führen von Waffen sind alle quasi gleichgestellt, was ein großer Fehler der Gesetzgebung ist. Vorbestraften muss das Tragen von Waffen verboten werden und nicht den anständigen Bürgern. Und jeder der sich hier über die waffenrechtlichen Möglichkeiten informiert, ist bemüht sich an die Regeln unserer Gesellschaft zu halten und sollten diese Menschen einen Schlagstock mit sich führen, geht davon keinerlei Gefahr für die Allgemeinheit aus. Und wer diesen Faktor nicht erkennt, sollte besser überhaupt nicht über das Waffenrecht reden, denn er erkennt nicht mal ansatzweise die Realität in unserer Gesellschaft. Derartige Weltverbesserer haben z.B. in England das Führen absolut aller Selbstverteidigungswaffen allen Bürgern verboten. Den Erfolg dieser allgemeinen Verbote kann man sehr gut in London sehen, die Stadt hat mittlerweile New York in der Kriminalität eingeholt und die Zahl der „Knife Crimes“ nimmt katastrophale Zustände an.“ (Link zum Zitat ist mir bekannt!)

  18. Deutscher Skiverband:
    Keine Änderungswünsche!
    Na, war ja klar!
    Was mich mit KK-Mehrlader-Repetierer nicht betrifft (und nie betreffen wird, da BRD-„Leistungssport“ bei Biathlon), dass ist mir Wurscht!
    Wenn Schreckschuss, Lupi, Luftgewehr und einschüssige Vorderlader ab 18 registriepflichtig werden, dann stehen in Deutschland ja bald 60 Millionen Hausdurchsuchungen an, um das „Gesetz“ dann auch richtig anzuwenden!
    Danke, Anke!

    Jürgen L. aus B.

  19. Na Mahlzeit. Die 2-3 Politiker, die das alles intellektuell zu erfassen in der Lage sind, werden im Kollektivblöken der restlichen Parlamentarier nicht zu hören sein.
    Von all den Forderungen und Vorschlägen bleibt beim durchschnittlichen Politneandertaler nur eines im Hirn kleben:“Waffe böse. Muss Waffe wegnehmen.“.
    Ich befürchte, dass von Entscheidungsträgern, die eine geistig Behinderte für den Nobelpreis vorschlagen, weil sie Texte ihrer existentiell gescheiterten Eltern abliest, keine rationale Handlung erwartet werden kann.
    Manche wissen eben schon früh, dass sie für den Strich zu hässlich und für ehrliche Arbeit zu dumm oder zu faul sind, deshalb wählen sie frühzeitig den Karrierepfad aller größenwahnsinnigen Psychopathen: Kreissaal, Hörsaal, Plenarsaal.
    Wer also schon direkt nach der Entbindung ein verrücktes Arschloch war, projiziert dieses Defizit dann auf andere und fürchtet kategorisch Personenkreise, deren Lebensinhalt aus mehr als Koprophagie, Vollrausch und Diätenerhöhung besteht. Damit man sich wieder sicher fühlt, versucht man dann die Zurechnungsfähigen auf das Niveau des eigenen kevinesken Kleingeistes zu peitschen und dafür gibt es den Dauerbrenner deutscher Versagerpolitik: Regulieren, besteuern, verbieten.
    Vielleicht sollten wir uns dafür einsetzen, dass Waffenbesitz als Gender anerkannt wird, dann brächten uns diese evolutionären Schulschwänzer alle verfügbare Sympathie entgegen und würden eventuell sogar noch die Legalisierung von Vollautomaten begrüßen.

    Ich koche mir jetzt eine Suppe, bevor das auch noch verboten wird. Hoffentlich bleibt die Brühe unten, mein Würgereflex ist heute sehr mächtig.

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