#DEGunban: Bundesrat will Waffenrecht verschärfen

Am 20.09.2019 tagte der Bundesrat und hat fast allen Empfehlungen der Ausschüsse wie auch allen Anträgen außer dem Antrag auf Messerverbote und Waffenverbotszonen zugestimmt. Es wurde – wie in der Vergangenheit – während einer Mammutsitzung nur eine einzige Rede gehalten. 

Wer erwartet hatte, dass die Ausschüsse die fehlerhafte Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie im Gesetzentwurf anprangern würde, wurde enttäuscht. Keine Regelung, die wir moniert hatten, stieß auf Kritik bei den Ausschüssen oder dem Bundesrat:

  • Ständige Befürfnisprüfung
  • Verbot von privaten Salutwaffen
  • Kein erleichterter Erwerb von Verschlüssen, Gehäusen, Wechselschäften und -sets für Langwaffen
  • Nachtzielverbot
  • Verbot großer Magazine und deren Gehäuse

Es gab nur eine einzige Rücknahme: Die Vorderlader waren bereits im Juni von der vorgesehenen Erwerbsscheinpflicht befreit worden.

Stattdessen hat der Bundesrat noch einige „Schippen obenauf“ gelegt. Zwar werden wenige Vorschläge des Bundesrats zu Gesetz, doch stammen von den sieben zusätzlichen Beschränkungen fünf aus den Ausschüssen. Das Parlament folgt oft den Empfehlungen seiner eigenen Ausschüsse. Von daher steigt die Wahrscheinlichkeit der Umsetzung.

Ohne Bezug zur EU-Feuerwaffenrichtlinie wurde zudem beschlossen:

  • Regelabfrage beim Verfassungsschutz
  • Persönliche Abholung kann erzwungen werden
  • Bedürfnis für Sportschützen nach 10 Jahren nur mit Trainingsnachweis
  • Nachtsichtzielverbot
  • Anzeigenbescheinigung für Dekowaffen und Magazine wie WBK-Einträge behandeln (Antrag aus Sachsen-Anhalt)
  • Armbrüste den Feuerwaffen gleichstellen (Antrag aus Hessen)
  • Datenzugang zum NWR für Vollstreckungsbeamte
  • Verbesserung für Jäger bei invasiven Arten und Nutzung von Lichtquellen
  • Erleichterung der Anzeigepflicht für Finder, Erben, Gerichtsvollzieher
  • Anerkennung ausländischer Kennzeichnungen von SRS-Waffen
  • Verlängerung der Inkrafttretung des Gesetzes

Nicht angenommen wurden:

  • Schalldämpfer für Kleinkaliber
  • Kennzeichnung der Softairwaffen laut EU
  • Messerverbote und Waffenverbotszonen (Antrag aus Niedersachsen/Bremen)

Link zum Beschluss: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0301-0400/363-19(B).pdf

Link zur Rede des hessischen Innenministers Beuth mit Bezug zum Mordfall Lübcke: Video

Bundesrat-Bild mit Revolver und Messer

Quelle: Bundesrat zu Top 41

Auch wenn es erfreulich ist, dass (zunächst) der Antrag aus Niedersachsen und Bremen zu Messer und Waffenverbotszonen nicht angenommen wurde, ist der „dickste Hund“ neben den Magazinverboten (wir berichteten) die Regelabfrage beim Verfassungsschutz. Weshalb wir uns erneut damit heute beschäftigen.

Regelabfrage bei der „Geheimpolizei“

Der Bundesrat will allen Bürgern, die beim Verfassungsschutz gespeichert sind, die Waffenbesitzkarten entziehen. Wenn die Speicherung beim Verfassungsschutz als waffenrechtliche Unzuverlässigkeit gilt, bedarf es vor Gericht keiner aufwendigen Belege mehr.

Der hessische Innenminister Beuth glaubt, mit seinem Konzept zum Waffenregister einen wichtigen Etappensieg erreicht zu haben. In Beuths Modell sind die Waffenbehörden zur einer regelmäßigen Abfrage beim Verfassungsschutz verpflichtet, der wiederum antworten müsse. Auf diese Weise würden die Behörden per Gesetz zur Zusammenarbeit gezwungen. Beuth erinnerte daran, dass im Jahr 2016 ebenfalls auf hessische Initiative hin zumindest die Anforderungen für die Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit gesenkt worden seien. Seither sei nur noch ein auf Tatsachen begründeter Verdacht nötig, um eine Waffe zu entziehen oder die Besitzerlaubnis zu versagen. Die Erfahrung habe jedoch gezeigt, dass diese Regelung in der Praxis nicht ausreiche und geändert werden müsse.

FAZ vom 21.09.2019

Niemand will Extremisten legalen Zugang zu Waffen geben. Aber darf die Speicherung beim Verfassungsschutz bereits zur Regelunzuverlässigkeit (widerlegbare Vermutung) führen?

Seit 2013 versuchen einige Innenminister immer wieder die Regelabfrage beim Verfassungsschutz ins Waffengesetz einzubringen. Bisher wurde dies von der Bundesregierung immer wieder abgelehnt. Von daher ist die Empfehlung des Innenausschusses, der dieses unterstützt, mehr als bedenklich.   

 

Es gibt bereits eine Anti-Terror-Datei (ATD) und ein Rechtsextremisten-Datei (RED) für den Datenaustausch zwischen Polizei und Nachrichtendienst (wir berichteten). Das BVerfG war besorgt, dass dort das Übermaßverbot verletzt werden könnte, befand jedoch, dass in Eilfällen solch eine Zusammenarbeit (als Ausnahme von der Regel) der Verfassung genüge. 

Das [Bundesverfassungs-]Gericht betonte, dass der Datenaustausch zwischen Polizeibehörden und Nachrichtendiensten die Ausnahme bleiben müsse und diesbezügliche Regelungen im Hinblick auf das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung „gesteigerten verfassungsrechtlichen Anforderungen“ unterlägen. Dies begründete das BVerfG mit einem aus den Grundrechten abgeleiteten informationellen Trennungsprinzip Grundlage einer Verbunddatei, die eine gemeinsame Datenerfassung und -nutzung durch Polizeibehörden und Nachrichtendiensten ermöglicht, muss nach Auffassung des Gerichts eine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage sein, die zudem dem Übermaßverbot genügt.

Diesen Anforderungen genüge das ATDG bezüglich folgender Punkte nicht vollständig:

  • Bestimmung der beteiligten Behörden,
  • Reichweite der (als terrorismusnah) erfassten Personen,
  • Einbeziehung von Kontaktpersonen,
  • Nutzung von verdeckt bereitgestellten erweiterten Grunddaten,
  • Konkretisierungsbefugnis der Sicherheitsbehörden für die zu speichernden Daten und Gewährleistung einer wirksamen Aufsicht.  

Daneben hielt das Gericht die uneingeschränkte Einbeziehung von Daten, „die durch Eingriffe in das Brief- und Fernmeldegeheimnis und das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung erhoben wurden“ für unvereinbar mit Art. 10 Abs. 1 GG und Art. 13 Abs. 1 GG.

Bundestag Drucksache 18/8060 Seite 88

Die Nichtbewilligung einer Waffenbesitzkarte, nur weil eine Person beim Verfassungsschutz gespeichert ist, weil sie irgendwann mal ein Konzert oder Demonstration besucht hat oder vor 10 Jahren Mitglied in einem Rockerclub oder einer Partei war, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird, ist kein Eilfall, sondern ein operativer Eingriff und verstößt gegen unsere Verfassung! (Wir berichteten)

Der ehemaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar kritisierte 2014, dass zu viele Informationen aus dem Umfeld der Verdächtigen gesammelt würden. Auch “Kontaktpersonen“ sind Teil der Anti-Terror-Datei:

Damit wird das Gebot der Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten durchbrochen. In derartigen Fällen kann die Polizei – unter Umständen ausschließlich gestützt auf weiche, d.h. gänzlich ungesicherte Erkenntnisse der Nachrichtendienste – polizeiliche (Zwangs-)Maßnahmen gegen einen Betroffenen ergreifen. Dies kann auch vollkommen unbescholtene Personen treffen, weil Nachrichtendienste bereits im Vorfeld der Gefahrenabwehr tätig werden. Aufgrund ihrer spezifischen gesetzlichen Aufgaben und Befugniszuweisung dürfen Nachrichtendienste auch Daten von sich objektiv rechtmäßig verhaltenden Personen erfassen, sofern tatsächliche Anhaltspunkte für eine vermeintliche Zuordnung dieser Personen zum Umfeld des internationalen Terrorismus bestehen. Da die Nachrichtendienste auch diese Daten in der Antiterrordatei speichern müssen, können die beteiligten Polizeibehörden hiervon Kenntnis erlangen, obwohl sie diese nach ihren Befugnissen nicht erheben dürften.
https://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/Themen/Sicherheit_Polizei_Nachrichtendienste/RegisterDatenbankenArtikel/Anti-Terror-Datei.html

Bundesdatenschutzbeauftragter fordert Pause bei Sicherheitsgesetzen

Viele Sicherheitsdateien des Bundes führen ein „Eigenleben“. Personen werden manchmal grundlos wegen eines Eintrags verdächtigt. Der Bundesdatenschutzbeauftragte will das ändern.

Nicht nur das BKA, sondern auch die Inlandsgeheimdienste der Bundesrepublik sammeln sogenannte „ermittlungsunterstützende Hinweise“. Damit werden Personen klassifiziert, zum Beispiel als „politischer Aktivist“oder „politisch motivierter Straftäter“. In vielen Fällen sind diese Eintragungen nicht einmal mehr quellenkritisch geprüft. Das bestätigt der 26. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit von 2016. In gar nicht so wenigen Fällen haben sich demnach Hinweise in den Sicherheitsdateien des Bundes als bloße Vermutungen eines Sachbearbeiters entpuppt. Es gab keinerlei Indizien, die einen solchen Eintrag gerechtfertigt hätten.

So kann aus einer persönlich motivierten Eintragung durch einzelne Beamte, die sich durch die Berichterstattung eines Journalisten „genervt“ fühlen, die amtliche Erkenntnis über einen „gewaltbereiten Journalisten“ entstehen – ohne Anhalt in der Wirklichkeit. Durch fehlende Protokollierungen, wie etwa der 25. Tätigkeitsbericht von 2012 belegt, kann häufig gar nicht mehr nachvollzogen werden, woher bestimmte Eintragungen oder Daten stammen und wodurch sie begründet sind. Die Sicherheitsdateien führen in diesem Fall ein fatales Eigenleben.

ZDF – heute vom 16.05.2019

Seit Jahren geht in Deutschland die Kriminalitätsrate zurück, doch die Befugnisse der Sicherheitsbehörden werden weiter ausgebaut. In seinem neuen Tätigkeitsbericht warnt der Datenschutzbeauftragte Ulrich Kelber vor gesetzgeberischem Aktionismus – und vor kontrollfreien Räumen bei den Geheimdiensten.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) Ulrich Kelber hat in seinem neuen Tätigkeitsbericht die zunehmenden Befugnisse der Sicherheitsbehörden in Grundrechte einzugreifen kritisiert.

Statt neuer Gesetze und weiterer Grundrechtseingriffe sollten sich die Behörden vielmehr darauf konzentrieren, bereits bestehende Kompetenzen voll auszuschöpfen. Denn viele Probleme seien eher „auf nicht ausreichende personelle und technische Ressourcen zurückzuführen, als auf fehlende Möglichkeiten, personenbezogene Daten verarbeiten zu können.“

Netzpolitik.org vom 13.05.2019

Mordfall Lübcke: Praxis und Realität

Beim Mordfall Lübcke hatte der mutmaßliche Mörder keine Waffenbesitzkarte, jedoch sein mutmaßlicher Komplize, der ihn trainieren ließ. Dieser Freund hatte seine Waffenbesitzkarte 2015 vor Gericht erstritten.

H. sei zwar als Rechtsextremist bekannt, heißt es in dem Urteil, die behördlichen Erkenntnisse lägen aber mittlerweile länger als fünf Jahre zurück.Die Zugehörigkeit von H. zu dieser rechtsextremen Vereinigung wurde vom Verfassungsschutz während des Rechtsstreits um die Waffenbesitzkarte nicht an die Stadt Kassel gemeldet. Das hessische Landesamt für Verfassungsschutz wollte sich auf Anfrage dazu nicht äußern.

SZ vom 21.08.2019

Im Gerichtsbeschluss des Verwaltungsgerichts Kassel vom März 2015 heißt es, das Landesamt für Verfassungsschutz habe mitgeteilt, dass seit 2012 „keine weiteren Erkenntnisse zur Person des Klägers“ vorlägen, „die gegen die Zuverlässigkeit im Sinne des (. . .) Waffengesetzes sprächen“. Die Behörde habe keine gerichtsverwertbaren Erkenntnisse über den Beschuldigten gehabt, die sie hätte weitergegeben können, sagte ein Sprecher gegenüber der FAZ. „Gerichtsverwertbar sind ausschließlich offen belegbare Erkenntnisse, die auch in ein Gerichtsverfahren einfließen können.“ Offen bleibt dabei allerdings, ob dem Geheimdienst Informationen vorlagen, die als nicht gerichtsverwertbar eingestuft wurden, weil ihre Veröffentlichung beispielsweise V-Männer oder laufende Ermittlungen gefährdet hätte. 

Compact vom 27.08.2019

  • Ja, wir leben in eine Demokratie und nicht in einem autoritären Präventionsstaat. Bei uns glaubt man an Reue und Resozialisierung, weswegen Strafdelikte verjähren und Verurteilte nach der Haft freigelassen werden. 
  • Ja, unter diesen Umständen können sich Verfassungsfeinde als „Schläfer“ verhalten, d.h nach außen hin den anständigen Bürger zeigen, jedoch heimlich weiter an ihren extremistischen Pläne festhalten.
  • Nein, der legale Waffenbesitz des mutmaßlichen Helfers war kein entscheidender Beitrag für den Mord. Er ist auch nicht wegen des Trainings angeklagt, sondern wegen Beihilfe zum illegalem Waffenbesitz. Der Attentäter hätte auch bei „Schnupperkursen“ oder in Kursen bei Jochen Schweizer üben können. Für die Beihilfe zum illegalen Waffenbesitz ist der legale Besitz nicht erforderlich. Bei der Hauskontrolle im Januar 2019 fand die Behörde nichts auszusetzen. Eine Versagung der WBK hätte keinen Einfluss auf die Tat gehabt. 
  • Nein, die Mitgliedschaft im Schützenverein, wo der mutmaßliche Mörder Bogensport unterrichtete, war auch kein entscheidender Beitrag für den Mord. Auch dem Verein ist nichts vorzuwerfen, da das Mitglied sich dort weder rechtsextrem äußerte, noch der Verein von dessen extremen Ansichten informiert wurde. Mittlerweile ist die Mitgliedschaft auch seitens des Vereins gekündigt worden.

Es ist sogar zu vermuten, dass der Vorschlag der Gewerkschaft der Polizei für Waffenverbote im Einzelfall hier nichts bewirkt hätte, da sich beide Angeklagten in den letzten 5 bis 10 Jahren unauffällig verhalten hatten.

Optimierung, nicht Maximierung!

Wir leben in einem Rechtsstaat. Die Aufgabe eines Rechtsstaates ist es, sowohl die Freiheitsrechte zu schützen als auch ihre Gemeinverträglichkeit sicherzustellen. Kontrollmaßstab dafür ist letztlich auch hier der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Übermaßverbot).

Das Freiheitsprinzip überlagert die systematische und direktive Ausübung der Polizeigewalt in ganz Europa. Dabei ist die Balance zwischen Freiheit (Gleichheit) und Sicherheit nicht starr festgelegt, sondern stets neu zu gewinnen.

Eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz verstößt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Trennungsverbot zwischen Geheimpolizei und Ordnungspolizei. Es dürfen nur gerichtsverwertbare Erkenntnisse für die operative Arbeit verwendet werden. Zur Abwendung von konkreten, erheblichen Straftaten kann der Verfassungsschutz jedoch die Polizei informieren. Auch hat er Zugriff auf das Nationale Waffenregister. Zudem kann die Waffenbehörde bei Verdacht den Verfassungsschutz befragen. Dieser muss aber nicht alle Informationen teilen, wie man oben sehen kann.

Sollte die Regelabfrage und das Magazinverbot per Gesetz verabschiedet werden, müssen unsere Freiheitsrechte vor Gericht eingeklagt werden.

Drucksachen des Bunderats

Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz –3. WaffRÄndG): PDF 3 MB

Zusammenfassung TOP 41 zur Bundesratstagung am 23.09.19: PDF 86 KB

Zum größten Teil angenommene Empfehlungen der Ausschüsse: PDF 243 KB

Abgelehnter Antrag Niedersachsen und Bremen: Messerverbote und bundesweite Waffenverbotszonen: PDF 97 KB

Angenommener Antrag Sachsen-Anhalt: „Anzeigebescheinigungen“ für Dekorationswaffen und Magazinen wie WBK-Einträge behandeln: PDF 93 KB

Angenommener Antrag Hessen: Erlaubnispflicht für Armbrüste: PDF 96 KB

Beschluss des Bundesrats vom 20.09.2019: PDF 198 KB

38 Replies to “#DEGunban: Bundesrat will Waffenrecht verschärfen”

  1. @Ralf Pöhling, 18.10., 17:16
    Ich gehe davon aus, dass wir uns gegenwärtig in der Destabilisierungsphase befinden, ähnlich der Weimarer Republik. Die Unruhen in der WR waren kein „natürliches“ Chaos, verursacht durch den verlorenen ersten Weltkrieg. So wird es aber in den offiziellen Geschichtsbüchern normalerweise dargestellt. Da haben im Hintergrund bestimmte Dienste sicher ihre Strippen gezogen, um die Voraussetzungen für die Machtergreifung durch die braune Sozialistentruppe zu schaffen. Meines Erachtens hatten die National-Sozialisten nur das im Sinn, woran die rot-grüne Truppe (empfehlenswert insofern: Schüßlburner, Josef: Roter, brauner und grüner Sozialismus) bis heute eifrig arbeitet: die Zerstörung unseres Landes und natürlich auch die Entwaffnung der Bevölkerung. Als Deutschland 1945 in Schutt und Asche lag, da wird die Führung der national-sozialistischen Arbeiterpartei hoch zufrieden gewesen sein. Diese wichtige Transformation hatte geklappt. Seit ca. 2010 sind wir erneut in einen wichtigen Transformationszyklus eingetreten. Die EZB hat mit ihrem Geldsozialismus (empfehlenswert: Baader, Roland: Geldsozialismus) gigantische monetäre Minen gelegt (Target2, ESM, EFSF und wie sie alle heißen). Die Zerstörung der Währung ist ein von den Sozialisten gerne eingesetztes Mittel, um ein Volk in den Sozialismus zu treiben. So zerstörten die Bolschewisten 1917 absichtlich den Rubel durch Hyperinflation, um die Russen in die rote Knechtschaft zu zwingen.
    Durch die Zuwanderung wird das soziale Gefüge in unserem Land komplett und systematisch gesprengt und mit den angeblich unabdingbaren Klimaschutzmaßnahmen ruiniert man mit voller Absicht die deutsche Wirtschaft. Wenn die Deutschen nicht bald erkennen, welche riesigen Gefahren sich bereits aufgetürmt haben und dass diese – wie 1918 bis 1945 – von links kommen, dann werden sie einen ähnlich hohen Preis zahlen wie damals. Diesmal wird Deutschland dann allerdings völlig untergehen. Der damalige Sozialismus hatte den Nationalismus auf seine Fahnen geschrieben. Das entsprach dem einstigen Zeitgeist, um die Massen zu mobilisieren: verlorener erster Weltkrieg, der Zwang hierfür die Alleinschuld anzuerkennen und die auferlegten ungeheuren Reparationen, die 1923 in die Hyperinflation und massive Verarmung führten waren idealer Nährboden für nationalistische Ideen. Heute ist es nicht der Nationalismus, den die Sozialisten als Leitmotiv benutzen, denn das entspräche nicht dem Zeitgeist. Heute sind es Umweltschutz, Flüchtlingshilfe, Gleichberechtigung, die angebliche Gefahr von Rechts, und Klimaschutz, um nur einige Beispiele zu nennen, mit denen man die Massen zu fangen versucht. Es droht ein Klimasozialismus, eine Klimadiktatur mit unzähligen Ge- und Verboten, dem Verlust der Meinungsfreiheit und vieler anderer Freiheiten sowie eine drastische Reduzierung des Lebensstandards bedingt durch den massiven Umbau der deutschen Wirtschaft, die man so „grün“ wie nur möglich machen wird.

    Besonders dramatisch ist in diesem Kontext das totale Versagen der einstmals bürgerlichen Parteien (CDU/CSU und FDP), die sich praktisch kampflos dem von der (nicht nur ehemaligen) SED-Funktionärin und Oberlinken Angela Merkel verordneten Linkskurs untergeordnet haben. Irgendwie gibt es in diesen ehemals bürgerlichen Parteien einfach keine echten Männer mehr, sonst wäre Widerstand gekommen. Die AfD-Bundestagsfraktion besteht nicht zufällig zu fast 90% aus Männern und es ist auch kein Zufall, dass die AfD für ein liberales Waffenrecht eintritt. Würde die AfD das Gegenteil fordern, wäre das ein gewichtiges Indiz, dass es sich tatsächlich um eine Rechtspartei im negativen Sinne handelt, aber genau das ist sie nicht. Man braucht nur das Parteiprogramm zu lesen, um das zu überprüfen.

    Ich rufe erneut dazu auf, Hayeks „Der Weg zur Knechtschaft“ zu lesen, welches derzeit für 15 Euro beim Kopp-Verlag (direkt) zu haben ist. Ich habe die Ausgabe des Olzog-Verlags aus dem Jahr 2007. Diese Ausgabe hat ein Vorwort von Wolfgang Gerhardt und eine Einführung von Otto Graf Lambsdorff. Meine Güte, das war noch eine ganz andere FDP als die von heute!

    1. @ Schmied
      Sehr fundiert dargelegt. Allerdings möchte ich in einem Punkt widersprechen.
      Zitat:“Als Deutschland 1945 in Schutt und Asche lag, da wird die Führung der national-sozialistischen Arbeiterpartei hoch zufrieden gewesen sein.“
      Die Nationalsozialisten waren eine politische Missgeburt, die aus den Umständen heraus entstanden war. Nachdem der Kaiser abgedankt hatte, lagen rechte und linke Kräfte im Clinch über die Neuausrichtung des Landes. Die einen wollten die Republik, die anderen den Kommunismus. Zwischen ’33 und ’45 war es dann irgendwie beides.
      Dieser unnatürliche Zustand wurde durch die Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen durch die kapitalistischen Westmächte und dem kommunistischen Russland wieder regional aufgetrennt. Bis ’89, als die Mauer fiel. Seit dem, geht der Clinch über die Ausrichtung dieses Landes wieder los. Auf der einen Seite sind wir der weltweiten Konkurrenz ein Dorn im Auge, auf der anderen Seite produziert unser System immer mehr Proletariat, dass dann stramm links wählt.
      Marx funktioniert systemisch nicht. Überhaupt nicht. Hayek in Vollausprägung aber auch nicht.
      Denn Hayek in Vollausprägung macht alle diejenigen, die ihr Leben selbst nicht auf die Reihe bekommen, zu Marx Fans. Ein Teufelskreis.

  2. Naturgemäß sehen wir Verschärfungen des Waffenrechtes kritisch. Ein Punkt aber erscheint mir – wenn er bürgerfreundlich umgesetzt wird – durchaus sinnvoll:

    Regelabfrage beim Verfassungsschutz: Dass eine bloße Speicherung beim VfS zur Versagung einer waffenrechtlichen Erlaubnis führen würde, wäre natürlich bizarr und nicht hinzunehmen. Aber im Grundsatz gefällt mir der Gedanke, dass Extremisten (Nazis, Antifa, Islamisten … ) zuverlässiger vom legalen Waffenbesitz ausgeschlossen werden. Dafür wäre ich auch bereit gewesen, zwei Wochen länger auf meine WBK zu warten (weil nicht nur beim LKA sondern auch beim VfS angefragt wird).

    1. Die Islamisten hätte ein vernünftiger Mensch erst gar nicht ins Land gelassen.
      Mit der vor allem seit Herbst 2015 stattfindenden Massenzuwanderung provoziert man alle Menschen rechts der Mitte, sich zu radikalisieren.
      Die sinnlose (und m.E. rechtswidrige) Eurorettung wiederum ist nur einer der Gründe, warum sich immer mehr Menschen auf der linken Seite radikalisieren. Durch Draghis Gelddruckorgie (von der amtierenden Bundesregierung abgesegnet) ist in Deutschland eine gigantische Immobilienblase einstanden (vgl. UBS Global Real Estate Bubble Index 2019), die natürlicherweise zu stark steigenden Mieten führt, die sich immer mehr Menschen nicht mehr leisten können. Diese Leute, die Angst um ihr Dach über dem Kopf haben, wenden sich traditionell den linken Strömungen zu und es besteht die Gefahr einer linken Radikalisierung.

      Das sind jetzt nur drei Beispiele. Soll man jetzt denjenigen, die die immer weiter um sich greifende Zersplitterung und Radikalisierung der Gesellschaft verursacht haben, mehr Macht geben, damit sie durch mehr Überwachung die Probleme lösen, die sie selbst verursacht haben?

      1. @ Schmied
        Wenn man es genau nimmt, haben wir nur einen einzigen Versuch, dieses Land zu reparieren. Wenn dieser einzige Versuch dieses Land wieder zu stabilisieren fehlschlägt, wird sich in Deutschland so oder so kein Mensch mehr für deutsche Gesetze interessieren und die Gurkentruppe, die dies alles anrichtet, spätestens dann von der Bildfläche verschwinden.
        Die ruinieren dieses Land und mit ihm natürlich auch ihre eigene Macht über uns.
        Wegen einer Überprüfung durch den VS mache ich mir keinen Kopf, denn wenn dieser seinen Job nicht richtig macht, wird er ebenso von der Bildfläche verschwinden.
        Auch wenn es auf den ersten Blick vielleicht nicht so aussieht, wir stehen durch fremde Interessen noch härter unter Beschuss, als durch die fehlgeleiteten Ideologen in den eigenen Reihen.
        Es ist im Sinne des eigenen Apparates, diesen fremden Interessen Einhalt zu gebieten.
        Bleibt dies wie bisher aus, werden in jedem Fall andere die Macht übernehmen.
        Das Schachmatt rückt näher.

  3. Carl von Clausewitz hat in seinem 1832 erschienen Werk „Vom Kriege“ auch über den Wert einer Miliz geschrieben, und zwar in Kapitel 26 unter der Überschrift „Die Volksbewaffnung“. Aus heutiger Sicht benutzt er ein altertümliches Deutsch und ist nicht immer ganz leicht zu verstehen. Ich versuche einmal kurz zusammenzufassen:

    Gleich am Anfang erklärt Clausewitz, dass die Miliz – er nennt sie auch Volksbewaffnung oder Volkskrieg – einen politischen und einen militärischen Aspekt aufweist. Man erfährt, dass die Miliz schon damals einem Teil der herrschenden Klasse suspekt war, weil sie angeblich die innere Ordnung gefährdet. Clausewitz macht sodann klar, dass er den politischen Aspekt nicht beleuchten will, sondern dass es in diesem Kapitel ausschließlich um den militärischen Wert einer Miliz gehen wird. Erst gegen Ende seiner Ausführungen gibt er zu, dass es für ihn schwierig ist, sich zu dem Thema kompetent und objektiv zu äußern, da es zum damaligen Zeitpunkt – wir schreiben das Jahr 1832 – noch recht wenig praktische Erfahrungen mit Milizen gab, jedenfalls aus seiner Sicht.
    Kurz gesagt ist eine Miliz aus seiner Perspektive nicht geeignet, um einen Gegner (er geht von einem stehenden Heer aus) in großen Angriffen zu schlagen. Er sieht in ihr aber gute Möglichkeiten, den Gegner in einen langen Abnutzungskrieg zu ziehen und auf diese Weise aus dem Land zu treiben. Nach Clausewitz sind folgende Länder besonders geeignet, um mit einer Miliz verteidigt zu werden:
    (1) Russland, weil sich die Milizionäre immer wieder schnell vom Gegner absetzen können, um mit wenig Verlusten in der riesigen Weite des Landes zu verschwinden.
    (2) Die Schweiz sieht er ebenfalls als sehr geeignet für eine Miliz wegen ihrer Unzugänglichkeit, die es ebenfalls möglich macht, dass sich die Verteidiger schnell zurückziehen können.
    (3) Und last but not least Deutschland: „Eine Landeseigentümlichkeit, welche die Wirkung des Volkskrieges ungemein begünstigt, ist der zerstreute Anbau der Wohnungen, wie er sich in vielen Provinzen Deutschlands findet. Das Land wird dadurch zerschnittener und verdeckter, die Wege werden schlechter, obgleich zahlreicher, die Unterbringung der Truppen hat unendliche Schwierigkeiten, und vor allem es wiederholt sich im kleinen die Eigentümlichkeit, welche der Volkskrieg im großen hat, nämlich daß das widerstehende Prinzip [die Miliz] überall und nirgends vorhanden ist.“

    Da fallen einem natürlich auch spontan die gebirgigen Teile Deutschlands ein, vor allem jene von Bayern. In Form der Gebirgsschützen sind die Milizen in Bayern sogar noch vorhanden. Leider haben sie gegenwärtig nur noch folkloristischen Wert, aber das könnte man ja ändern.

  4. Das Waffenrecht ist doch noch gar nicht scharf genug. So fehlt noch immer eine wichtige Kategorie in der Liste erlaubnispflichtiger Waffen: Kraftfahrzeuge. So sollten hier besonders Lastkraftwagen wegen der sehr hohen Deliktrelevanz künftig nur noch mit einem Waffenschein geführt werden dürfen. Auch sollten hier einige wesentliche Konstruktionsmerkmale verändert werden. Die Höchstgeschwindigkeit wird auf 5 km/h begrenzt und GPS-überwacht, der Treibstofftank wird auf 3 Liter Inhalt beschränkt, der Verkauf dieser Mordfahrzeuge ist nur noch durch geprüfte und lizensierte Waffenhändler an Waffenscheininhaber möglich. Natürlich dürfen Autobahnen und Kraftverkehrsstraßen niocht mehr genutzt warden, die Ausgabe von Kraftstoff erfolgt nur gegen Vorlage des Waffenscheins an besonderen Tankstellen. BEgründung: Terrorismusbekämpfung. Ganz zu schweigen von den vielen Opfern auf unseren Straßen verursacht durch die 42 Tonnen schwer bewaffneten Straftäter in ihren LKW. Ein Bagatellauffahrunfall wird erst durch sie zur tödlichen Gefahr. Und weil ich gerade dabei bin: Auch Flugzeuge gehören ins Waffengesetz…….

    1. Die Liste von @Stephan könnte man beliebig fortsetzen: SUVs, Schnellkochtöpfe, bis hin zu Händen und Füßen. Die Diskussion wird immer auf der falschen Ebene geführt. Anstatt bei den Tätern anzusetzen, was sehr weitgreifende und vor allem kostenintensive Maßnahmen im soziokulturellen Bereich erfordern würde, setzt man auf die Verbote von Tatmitteln. Dabei wird ignoriert, dass die personellen und finanziellen Ressourcen um diese Verbote durchzusetzen gar nicht im ausreichendem Maß vorhanden sind und dass dadurch Kräfte unnötig gebunden werden, die besser für die Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus eingesetzt werden sollten.

      Noch ein Gedanke zum Thema Miliz (Volksheer): eine Miliz kann zum Schutz der Bevölkerung bei Katastrophen sowie gegen äußere und innere Feinde, einschließlich Usurpatoren, eingesetzt werden. Dem Schutz des Einzelnen dient sie nicht. Auch die Polizei hat nicht die Aufgabe den einzelnen Bürger zu schützen, sondern die öffentliche Ordnung und Sicherheit aufrechtzuerhalten. Erfolgt ein Angriff auf Dich wird also i. d. R. niemand da sein, der in der Lage oder bereit ist Dir zu helfen.

      Die einzig logische Konsequenz daraus ist, dass man dem gesetzestreuen Bürger nicht länger sein naturgegebenes Recht verweigern darf, eine Waffe zu besitzen und sie zum Zwecke der Selbstverteidigung und Nothilfe auch zu führen. (Immer vorausgesetzt, er besitzt die nötige Eignung, Zuverlässigkeit und Ausbildung.) Wie viele Opfer der jüngsten Terroranschläge und Amokläufe würden heute noch leben, wenn unter ihnen nur einige wenige gewesen wären, die den Mördern Paroli hätten bieten können.

      Das Beispiel der Tschechischen Republik wie auch Statistiken aus den USA belegen, dass bei steigender Zahl von legalen Waffen und der Erlaubnisse zum verdeckten Führen die Anzahl der Morde und Straftaten nicht etwa steigt, sondern im Gegensatz signifikant sinkt. Die Forderungen nach immer mehr Verschärfungen des Waffenrechts und immer mehr Kontrollen und Restriktionen von legalen Waffenbesitzern sind daher nicht nur sinnlos sondern in höchstem Maße kontraproduktiv.

      1. @ D. Buhn

        Zitat:“Anstatt bei den Tätern anzusetzen, was sehr weitgreifende und vor allem kostenintensive Maßnahmen im soziokulturellen Bereich erfordern würde, setzt man auf die Verbote von Tatmitteln. Dabei wird ignoriert, dass die personellen und finanziellen Ressourcen um diese Verbote durchzusetzen gar nicht im ausreichendem Maß vorhanden sind und dass dadurch Kräfte unnötig gebunden werden, die besser für die Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus eingesetzt werden sollten.“

        Das sollte sich die amtierende Spitzenpolitik einrahmen und über das Bett hängen.

        Und nochmals ein Gedankenanstoß zum Recht auf Selbstverteidigung mit Schusswaffen:
        Wie viele Kioske, Döner- und Pommesbuden, Supermärkte und Banken werden pro Jahr in Deutschland überfallen und ausgeraubt? Unzählige.
        Wie viele Polizeireviere und Bundeswehrkasernen erleiden das gleiche Schicksal? Keine.

        Warum ist das so? Weil man beim Überfall auf Polizeireviere und Bundeswehrkasernen wegen der dort vorhandenen Bewaffnung zwar vertikal hinein-, aber horizontal wieder herauskommt.

        Bewaffnung bedeutet Abschreckung.
        Wer unbewaffnet ist, schreckt nicht ab und ist deshalb ein leichtes Opfer.

  5. Vergessen wir nicht den Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr. Die Zahl der Mitglieder ist inzwischen auf über 115.000 angestiegen. Im April diesen Jahres wurde das erste Landesregiment Deutschlands, natürlich in Bayern, gegründet. Im Prinzip handelt es sich dabei um eine Nationalgarde, die aus freiwilligen Milizsoldaten gebildet wird.

    An dieser Stelle möchte ich noch einmal an die Stellungnahme des Reservistenverbandes zum Referentenentwurf zur Umsetzung des EU Gun Ban erinnern, den ich hier verlinke.

    https://www.reservistenverband.de/presse/stellungnahme-des-bundesschiesssport-verantwortlichen-zur-umsetzung-der-europaeischen-feuerwaffenrichtlinie/

    1. Sehr schön. Das ist ausbaufähig. Da uns wegen des Wegfalls der Wehrpflicht die potentiellen Mitglieder solcher Reservistenverbände aber langfristig ausgehen werden, nebenbei: der private Sicherheitsbereich leidet derzeit massiv unter dem Schwund von Ex-Bundeswehrlern als potentiellen Mitarbeitern, sollte man hier alternative Wege beschreiten und darüber nachdenken, eine Art Grundausbildung nachholen zu können. Meines Wissens wurde dies bereits in Ansätzen versucht, ist aber offenbar nicht konsequent genug umgesetzt und vermittelt worden.
      Ein solcher Ansatz wäre besonders auch für diejenigen, die nicht mehr im wehrfähigen Alter sind, aber sich dennoch beteiligen können und wollen, genau richtig.
      Wenn man eine Art Milizsystem in Deutschland einführen würde, sollte man diesen Übergang fließend gestalten und möglichst viele geeignete Bürger dieses Landes einbeziehen.

      1. Die Grundausbildung für Ungediente wird seit 2017 angeboten. Man muss durch die Musterung kommen und wird durch den MAD überprüft. Der Einsatz erfolgt dann in den Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskompanien (RSU). Es gibt auch die Möglichkeit, sich als Zivilist, als Fördermitglied, im Reservistenverband zu engagieren.

        Sollte wirklich einmal eine Katastrophe kommen, ziehe ich es vor, planvoll und organisiert dagegen anzugehen anstatt wie ein kopfloses Huhn herumzurennen und um Hilfe zu schreien. Und – von wem soll die Hilfe denn kommen, wenn nicht von uns selbst?

      2. @ D.Buhn

        Darauf wollte ich hinaus. Aber ich kann mich erinnern, dass die „Wochenendgrundausbildung“ aus den Reihen der Bundeswehr kritisiert worden ist. Zumindest war das hier und da zu lesen.
        Meiner Ansicht nach ist jeder, der mit anpacken kann, ein Gewinn.
        Bzgl. Wochenendgrundausbildung und Reservistenverbände braucht es eventuell etwas Werbung oder einen ähnlich gearteten Anschub. Im Moment ist das nicht wirklich ein Thema.

  6. Zum Totalversagen der Altparteien bei der inneren und äußeren Sicherheit:

    Mit dem Waffenrecht steuert man den Waffenbesitz der rechtstreuen Bürger. Auf den Waffenbesitz von Schwerkriminellen, insbesondere jener aus der organisierten Kriminalität, hat das Waffenrecht nur wenig bis keinen Einfluss. Kriminelle kommen trotz Waffengesetz immer an Waffen so wie Junkies trotz Betäubungsmittelgesetz immer an Drogen kommen.

    Mit der gegenwärtigen Waffenrechtsverschärfung werden lt. Gesetzesentwurf vom 09. August 2019 drei Hauptziele verfolgt:
    „Erstens soll der illegale Zugang zu scharfen Schusswaffen erschwert werden.
    Zweitens sollen sämtliche Schusswaffen und ihre wesentlichen Teile über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg … behördlich rückverfolgt werden können.
    Drittens soll die Nutzung von legalen Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschläge erschwert werden, was insbesondere durch eine Begrenzung der Magazinkapazität … erreicht werden soll.“
    https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0301-0400/363-19.pdf?__blob=publicationFile&v=1

    Da das Waffengesetz wie oben dargestellt in erster Linie die rechtschaffenen Bürger einschränkt, können mit einer Verschärfung die Punkte 1 und 3 in keiner Weise erreicht werden. Mit Punkt 2 nimmt man in Wirklichkeit die gesetzestreuen Waffenhändler ins Visier. Ziel ist es, ihren Verwaltungsaufwand und die Kosten hierfür auf Höhen zu treiben, die zur Einstellung der Geschäftstätigkeit führen.

    Im Berliner Regierungsviertel ist man offenbar wild entschlossen, gegenüber den rechtschaffenen Bürgern so viel Härte wie möglich zu zeigen. Gegenüber Kriminellen ist man dagegen äußerst tolerant:

    Man lässt seit Herbst 2015 Millionen Menschen ohne Papiere und ohne Rechtsgrundlage einreisen (von Horst Seehofer „Herrschaft des Unrechts“ genannt) und stattet sie hier mit einer neuen Identität aus. Oftmals wurde nicht einmal das Gepäck kontrolliert, z.B. auf Waffen. Niemand weiß, wie viele Kriminelle, Kriegsverbrecher und islamistische Gefährder in den letzten Jahren ins Land gekommen sind.
    Wer wissen will, wohin diese Entwicklung führen wird, der sollte regelmäßig die innere Sicherheit in Schweden beobachten, dem Versuchslabor für linke Experimente aller Art, so auch für Zuwanderung aus aller Herren Länder. Aktuell berichtet der auch international gern gelesene Dr. Paul Craig Roberts, dass Volvo wegen der extrem hohen Kriminalität erwägt, den Firmensitz ins Ausland zu verlegen. Frauen, die von Migranten vergewaltigt wurden, haben Angst Anzeige zu erstatten, weil die Anzeige eines Migranten ihrerseits als Hasskriminalität (hate crime) gewertet und verfolgt werde kann: https://www.paulcraigroberts.org/2019/10/01/swedish-women-experience-mass-rape-by-immigrant-invaders/. Die Rechtsanwältin Judith Bergman berichtet, dass immer mehr Schweden umziehen müssen oder das Land ganz verlassen, weil die Migrantenkriminalität in ihrem Stadtbezirk zu gefährlich wird: https://www.gatestoneinstitute.org/14894/swedes-are-fleeing

    Seit 30 Jahren lässt man es zu, dass sich Clankriminalität, d.h. organisierte Kriminalität, in Deutschland immer weiter ausbreitet. MdB Dr. Bernd Baumann hat das Problem der Clankriminalität in seiner Rede vom August diesen Jahres sehr gut dargestellt. Ich habe hier im Kommentarbereich schon einmal ausführlich darüber berichtet: https://german-rifle-association.de/degunban-umsetzung-der-eu-feuerwaffenrichtlinie/ (ungefähr in der Mitte).
    Hier noch einmal die Rede Baumanns: https://www.youtube.com/watch?v=VHwDJ8TQzQs&feature=youtu.be
    Hier das Lagebild Clankriminalität des LKA Nordrhein-Westfalen, über das MdB Baumann gesprochen hat: https://polizei.nrw/sites/default/files/2019-05/190515_Lagebild%20Clan%202018.pdf

    Alarmierend ist in diesem Zusammenhang ein aktuelles Interview, das Sebastian Fiedler, Chef des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), der Märkischen Oderzeitung (MOZ) gab. Titel: „Bei der Kripo gehen alle auf dem Zahnfleisch“. Dieser Titel sagt schon alles. Die Kripo, ein wichtiges Element der inneren Sicherheit, geht auf dem Zahnfleisch und es ist politisch so gewollt.

    Hier ein Auszug:
    MOZ: „Wenn die Menschen Berichte über kriminelle Clans lesen, die nach ihren eigenen Gesetzen leben, verlieren viele den Glauben an den Rechtsstaat. Ist die Situation wirklich so dramatisch wie in der Krimi-Serie ‚4 Blocks‘?“
    Fiedler: „Ja, mindestens. Seit weit über einem Jahrzehnt hat die Politik hier wider besseren Wissens beide Augen zugemacht und eine wirksame Kriminalpolitik versäumt. Was die kriminellen Clans angeht, so hat Integration nicht stattgefunden. Stattdessen sind Subkulturen in Form von kriminellen, mittelständischen Familienunternehmen entstanden. Nicht alle Familienmitglieder sind kriminell, aber fast alle profitieren von der Kriminalität.“
    https://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1755628/

    Bezüglich der Bundeswehr, die für die äußere Sicherheit zuständig ist (besser: war?), jagt seit Jahren eine Negativmeldung die andere. Einen Bericht über eine Trainingsfahrt mit der Fregatte „Brandenburg“, der diese Woche auf „Augen geradeaus!“ erschien, mag man fast nicht für möglich halten. Auf diesem Schiff funktioniert fast nichts, nicht einmal die Kombüse und es soll auf den anderen Schiffen der Bundesmarine nicht viel besser sein.
    https://augengeradeaus.net/2019/09/protokoll-einer-seefahrt-schleichfahrt-mit-hindernissen/
    Wie wird es dann bei Heer und Luftwaffe aussehen?

    Hinzu kommt die Abschaffung der Wehrpflicht. Damit wurde nicht nur die äußere Sicherheit geschwächt, sondern auch eine wichtige Stütze unseres demokratischen Gefüges weggenommen. Ich habe weiter oben schon dargestellt, warum ich auch hier einen schweren Fehler sehe.

    Fazit: Regierung, Bundestag und Bundesrat haben in den letzten 30 Jahren bei der inneren und äußeren Sicherheit schwere und schwerste Fehler gemacht. Bis heute werden keinerlei Anstalten gemacht, die Sicherheit im Land wieder zu verbessern indem man die eigenen Fehler analysiert und korrigiert. Stattdessen gibt man vor, die Sicherheit verbessern zu wollen, indem man das Waffenrecht verschärft, d.h. indem man gegen rechtschaffene Sportschützen, Jäger, Waffensammler und Waffenhändler vorgeht, die in der Kriminalstatistik seit Jahrzehnten keine Rolle spielen.

    Angesichts dieser erbärmlichen Heuchelei frage ich alle Abgeordneten (der Altparteien), die wohl demnächst den „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften“ im Bundestag ohne weitere Diskussion abnicken werden: Für was schämt Ihr Euch eigentlich noch?

  7. Ich möchte mich noch einmal mit dem Thema Milizarmee beschäftigen.

    Auch ich bin der Ansicht, dass es die Schweizer besser gemacht haben als die Amis (richtig, Herr Pöhling!) und das ist bis heute so. Der US-Verfassungskonvent von 1787 hat zwar seinerzeit das Vorbild Schweiz im Blick gehabt, aber offenbar nicht immer die rechten Schlüsse für die eigene Verfassung daraus gezogen.

    Die Bundesregierung in Bern ist relativ schwach und das ist auch gut so, sehr sogar. Die meisten Entscheidungen werden in der Schweiz vor Ort getroffen und nicht von einer fernen Bundesregierung, oder noch schlimmer, von einer supranationalen, nicht gewählten Regierung wie der Rätekommission in Brüssel. Ich stelle mir z.B. die Frage, ob der Bürgerkrieg in USA (1861 bis 1865) ausgefallen wäre, wenn man der Bundesregierung in Washington von vornherein nur ein absolutes Minimum an Macht zugestanden hätte. Man sollte einer Regierung immer nur so viel Macht geben, dass sie gerade so ihre wichtigsten Aufgaben erfüllen kann und kein bisschen mehr.

    Bei der Ausgestaltung des Second Amendments war sich der Verfassungskonvent der Gefahren, die von stehenden Armee ausgehen, durchaus bewusst. Klar war, dass Berufsarmeen jederzeit im Inneren gegen das eigene Volk eingesetzt werden können. Die zweite große Gefahr war und ist, dass man nur mit stehenden Armeen sog. „Auslandseinsätze“ realisieren kann, also andere Völker überfallen, ihr Staatsgebiet besetzen und sie anschließend tributpflichtig machen. Mit einer Milizarmee ist beides nahezu unmöglich: Milizionäre werden nicht auf ihre Mitbürger schießen, nur weil das die Regierung anordnet. Eine Miliz setzt sich aus allen wehrfähigen Männern eines Volkes zusammen. Der Befehl auf das Volk zu schießen würde bedeuten, dass man die Miliz gegen sich selbst einsetzt. Das geht nicht. Milizionäre haben außerdem Familie, einen Beruf, ein bürgerliches Leben. Da wird sich niemand freiwillig für einen Auslandseinsatz melden. Kein Wunder also, dass die Schweiz seit Jahrhunderten nie ein Nachbarland überfallen hat.

    Und nun sehen wir uns die USA an. Das US-Militär wurde zwar bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gegen die eigene Bevölkerung eingesetzt, was wegen der vielen Waffen im Volk für die Regierung auch sehr riskant wäre. Aber die andere Gefahr einer stehenden Armee hat sich mit unglaublicher Brutalität manifestiert. Die USA haben in den letzten 100 Jahren zahllose Völker überfallen und sich wirtschaftlich und politisch gefügig gemacht. Die Gründerväter der USA hätten der gesamten Welt unendlich viel Leid erspart, hätten sie sich seinerzeit für eine Milizarmee nach schweizerischem Vorbild entschieden. Dabei scheut das US-Militär bis heute nicht einmal davor zurück, Massenvernichtungswaffen einzusetzen. Das zeigt allein die Anwendung von Uranmunition. Dennoch ist das US-Militär bei der Mehrheit der amerikanischen Bürger bis zum heutigen Tag eine geradezu heilige Einrichtung. Wehe dem, der hier Kritik wagt. Es scheint, dass vom Gründergeist der USA bereits einiges verloren gegangen.

    Auch in Deutschland konnte man – wie ich in dem obigen Kommentar vom 26.09. schon teilweise angemerkt habe – weder aus der eigenen Vergangenheit noch aus den Fehlern anderer für sich selbst die richtigen Schlüsse ableiten, und die wären ein liberales Waffenrecht und eine Organisation des Militärwesens nach dem Vorbild der Schweiz. Stattdessen haben wir heute ein fast schon diktatorisches Waffenrecht und eine Bundeswehr ohne jedes Milizelement. Das schadet unserer Freiheit enorm. Aber der Bundesrat will aktuell sogar noch eine Schippe drauflegen. Da halte ich es mit JUERGEN: How dare you !!!

    1. @ Schmied von Kochel

      Den Unterschied zwischen Berufsarmee und Milizarmee wunderbar aufgedröselt und die potentiellen Folgen gut aufgezeigt.
      Ich gehöre zwar auch zu denen, die sich mit Kritik am US Militär zurückhalten, aber systemisch fängt man sich mit einer Berufsarmee de facto ein Söldnerheer, was eben nicht nur zur Landesverteidigung, sondern auch zu ganz anderen Dingen eingesetzt werden kann.
      Was letztlich wohl auch dazu geführt hat, dass der Durchschnittsamerikaner zwar patriotisch bis zum geht nicht mehr tickt, aber dabei extrem staatskritisch ist und seiner eigenen Führung und dem eigenen Machtapparat niemals wirklich traut.
      Man denke an Akte X: Der Slogan „Trust no one“ hat seine Ursachen.
      In Deutschland schlagen wir seit einigen Jahren einen ähnlichen Weg wie die USA ein.
      Die Wehrpflicht und der „Bürger in Uniform“ sind Geschichte. Die Distanz zwischen Volk und Führung wird deshalb nicht ohne Grund stetig größer, was in Misstrauen, Fehlentscheidungen und einem selten gesehenen Erdrutsch bei der Zustimmung zu den Volksparteien geführt hat.

      Bei einem echten Milizsystem mit echter Milizarmee und echter Basisdemokratie ist das Volk das Militär und gleichzeitig wirklich der Souverän. Auf diesem Wege bindet man das gesamte Volk in die Demokratie und in den Staat ein, was von vornherein jeglichen Missbrauch der Staatsgewalt klein und das Vertrauen ins eigene Land groß hält. Besser geht es eigentlich nicht.
      Manche Kritiker sagen, Deutschland wäre zu groß für ein basisdemokratisches Milizsystem und offenbaren damit, dass sie das Milizsystem eigentlich gar nicht verstanden haben.
      Dezentralisierung und lokale Entscheidungsgewalt brauchen kaum zentrale Steuerung.
      Allerdings muss man aufpassen, dass eine dezentrale Organisation nicht in übermäßige Kleinstaaterei ausartet. Grundlegende Dinge gehören deshalb in eine allgemeingültige Verfassung gegossen.

      1. Ich gehe davon aus, dass es in den letzten 30 Jahren in den deutschen Mainstreammedien keinen einzigen kompetenten Aufsatz gab in dem dargelegt wurde, wie ein Milizsystem funktioniert und was seine Vorteile sind. Aber auch die alternativen Medien haben hierzu in den letzten 20 Jahren seit dem Aufkommen des Internets nichts beigetragen. Es scheint in Deutschland nur ganz wenige Menschen zu geben, die sich über Waffen und vor allem Waffenrechtspolitik kompetent äußern können.
        Daher war es mir ein echtes Anliegen einmal zu erklären, was die Vorteile einer Miliz sind und um zu zeigen, welch monströser Fehler es war, die Wehrpflicht abzuschaffen.

        Wenn nur noch die Regierung Waffen hat, dann hängt die Freiheit nur noch an einem seidenen Faden. Das müssen die Bürger einmal ganz klar realisieren bevor es in diesem Land ein drittes Mal zu spät ist.

    1. Die Schweiz bekommt zu viel Druck. Kann man ändern. Muss man ändern.
      Nicht die Schweiz sollte sich an die EU anpassen, sondern die EU an die Schweiz. Die Schweiz hat seit ihrer Gründung fast alles richtig gemacht. Gerade die BigPlayer in der EU haben selbst so viele Leichen im Keller, dass sich von der Seite aus jegliche Kritik an der Schweiz verbietet.

  8. Laut Wikipedia werden durch die NRA und Stephen Halbrook (Philosoph, Jurist und Autor) Personen die für Waffenkontrolle eintreten als Sympathisanten des Nationalsozialismus diffamiert. Bei der Lektüre von Halbrooks „Fatales Erbe“ konnte ich diesen Eindruck allerdings nicht gewinnen und dafür, dass die NRA Waffengegner als Nazis diffamiert, sind mir keine Belege bekannt.

    Das strikte Waffengesetz der Weimarer Republik von 1928 beruht einerseits auf dem Versuch die gewalttätigen politischen Auseinandersetzungen jener Zeit einzudämmen und andererseits auf der Verpflichtung aus dem Versailler Vertrag von 1919 das Volk zu entwaffnen. Beides gelang bekanntlich nicht.

    Das Waffengesetz von 1928 folgte dem Referentenentwurf von 1912. Dieser konnte wegen verschiedener Widerstände bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges nicht als Gesetz umgesetzt werden. Die Nationalsozialisten konnten das gesamte Waffengesetz, so wie es war, übernehmen und für ihre Zwecke missbrauchen. Auf seiner Grundlage konnten große Gruppen der Bevölkerung bewaffnet und politisch Unzuverlässige (jeder der nicht Nazi war galt als „Kommunist“) sowie „Zigeuner“ und Juden entwaffnet werden. Erst 1938 trat das Waffengesetz des Dritten Reichs durch Unterzeichnung Hitlers und Fricks in Kraft (nicht durch parlamentarischen Beschluss).

    Laut Bundeszentrale für politische Bildung knüpft das Waffenrecht von 1972 an das von 1928 an. Erst seit etwa den 70er Jahren etablierte sich in der Bundesrepublik eine ablehnende Haltung gegenüber privatem Feuerwaffenbesitz.

    Der Verweis auf die Geschichte des deutschen Waffengesetzes von 1928 bedeutet nun gerade nicht, dass Befürwortern von Waffenrechtsverschärfungen unterstellt werden soll, sie seien Anhänger einer nationalsozialistischen Ideologie. Der Referentenentwurf von 1912 war nicht politisch motiviert , sondern reagierte auf die öffentliche Meinung zu einer zunehmenden Zahl von Unfällen und von Schusswaffenmissbrauch, oft auf Grund von Leichtsinn und Prahlsucht, zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Die ersonnenen Regularien entstammen dem Geist aus Kaisers Zeiten. Ihren eigentlichen Zweck, den Schutz der Zivilbevölkerung, haben sie nie erfüllt.

    1. Hier ist mal ein Link auf die Website von Stephen Halbrook: https://www.stephenhalbrook.com/#
      Man sollte auf jeden Fall einen Blick in das Menü „Articles“ werfen, damit man sich einen Eindruck von Halbrooks Arbeit verschaffen kann. In Sachen Waffenrecht und Waffenrechtspolitik macht ihm (auch in USA) so schnell niemand etwas vor. Es ist schade, dass er in Deutschland nicht bekannter ist.

      Natürlich ist es so, dass man Befürwortern von Waffenrechtsverschärfungen nicht automatisch unterstellt, sie seien Anhänger einer national-sozialistischen Ideologie. Diese Leute müssen sich aber den Vorwurf gefallen lassen, dass sie die bürgerlichen Freiheiten in Gefahr bringen. Es ist und bleibt eine Tatsache, dass all jene, denen es ein Anliegen ist, „möglichst vielen Bürgern zu verwehren sich zu bewehren“ (Siegfried Schiller), bewusst oder unbewusst eine wichtige Grundvoraussetzung für die Errichtung einer Diktatur liefern, nämlich ein unbewaffnetes Volk.

      Warum gab es denn in der Schweiz und den Vereinigten Staaten nie eine Diktatur? Die bewaffnete Bevölkerung ist nicht der einzige Grund hierfür, sicherlich aber ein wichtiger.

      Warum sind die US-Amerikaner so stolz auf ihr Land ? Sie haben ein riesiges, weites Land besiedelt und mit ihren eigenen Händen eine Zivilisation errichtet. Sie haben mit ihren eigenen, privaten (!) Waffen die englischen Besatzungstruppen im Unabhängigkeitskrieg aus dem Land geworfen. Ja, die eigenen Waffen waren die unabdingbare Voraussetzung, um die Unabhängigkeit zu erlangen und die Vereinigten Staaten zu gründen! Anschließend haben sie sich in freier Selbstbestimmung eine der besten Verfassungen der Welt gegeben, die bis heute gilt und es ist ihnen bis heute eine Diktatur erspart geblieben.

      Deutschland und Europa sähen heute ganz anders aus, wenn Anfang der 1930er Jahre mutige deutsche Männer rechtzeitig (d.h. bevor die Entwaffnung anlief) ihre Waffen in die Hand genommen hätten, um das national-sozialistische Pack in seine Rattenlöcher zurückzujagen. Aber die Deutschen sind einfach zu staatsgläubig und Freiheit scheint ihnen kein überragendes Gut zu sein. So war der Weg zur Knechtschaft unausweichlich.

      Die deutsche Geschichte sieht, zumindest was die letzten 100 Jahre anbelangt, alles andere als glorreich aus. In diese Zeit fallen die zwei sozialistische Diktaturen, nämlich Hitlers brauner Sozialismus und Honeckers roter Sozialismus. Gerade wegen dieser unrühmlichen Vergangenheit muss mit Verschärfungen im Waffenrecht äußerst behutsam umgegangen werden. Die logische Konsequenz aus den beiden Diktaturen wäre ein extrem liberales Waffenrecht und ein stark vom Milizgedanken geprägtes Militärwesen. Und was haben wir heute stattdessen? Eines der strengsten Waffengesetze weltweit und das ohnehin schwache Milizelement in Form der Wehrpflicht wurde 2011 auf Wunsch der Kanzlerin sogar ganz abgeschafft. Das ist die ideale Voraussetzung für den Militäreinsatz im Inneren, also gegen das eigene Volk. Eine Milizarmee kann man dagegen nicht gegen das eigene Volk einsetzen, weil bei der Milizarmee Bürger und Soldaten identisch sind. Wir haben waffenrechtlich und was die Organisation des Militärs anbelangt heute die besten Voraussetzungen für das Kommen der dritten Diktatur!

      1. Die Forderung nach einer Volksbewaffnung im Sinne eines Milizsystems verstummte mit der Niederschlagung der Revolution von 1948. Hier scheidet sich die Entwicklung von der in den USA und der Schweiz. Gleichwohl blieb es den Bürgern zunächst unbenommen, sich privat alle Waffen anzuschaffen, die sie sich leisten konnten.

        Die allgemeine Wehrpflicht für freie Bürger war ein Grundpfeiler der Demokratie im antiken Griechenland. Die Griechen waren den mit Zwang geführten orientalischen Heeren nicht zuletzt wegen ihrer Kampfmoral überlegen. Natürlich führt eine allgemeine Wehrpflicht dazu, dass eben (fast) jeder Zivilist über eine militärische Ausbildung verfügt, was es wiederum möglich macht, jederzeit Volksmilizen zu bilden; vorausgesetzt, das Volk verfügt auch über ausreichend Waffen.

        Ich glaube, an dieser Stelle scheiden sich die Geister. Während die Einen die unzähligen Beispiele von heldenhaftem Widerstand gegen Invasoren und Usurpatoren vor Augen haben, befürchten die Anderen Aufruhr und Revolution. Gerne wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass es vor allem diktatorische und totalitäre Herrscher und Regime sind und waren, welche ihr Volk und die von ihnen unterdrückten Völker entwaffnet haben. Man sollte aber auch akzeptieren, dass es einfach sehr viele Menschen gibt, die glauben, dass eine Welt ohne Waffen viel schöner und sicherer sei. Leider ist es jedoch ein Kurzschluss anzunehmen, dass wenn man alle Waffen aus dem Volk genommen hat, dann auch automatisch Krieg, Kriminalität und Terrorismus verschwinden.

      2. @ D.Buhn

        Sie meinen 1848. Nur damit unbedarfte Mitleser nicht verwirrt sind und richtig googeln. 😉
        Ich bin der festen Überzeugung, dass ein Volk allumfassend gebildet und ausgebildet sein muss, um sich in dieser Welt wirtschaftlich, wie auch von der Verteidigungsfähigkeit her, behaupten zu können. Dies geht nicht ohne eine Art „Grundausbildung“, wobei dies von mir sicherlich nicht ausschließlich, aber doch auch militärisch gemeint ist.
        Die Welt, mit all ihren unterschiedlichen Völkern und Interessen, ist kein Kinderspielplatz. Im Gegenteil, wer sich nicht behaupten kann, der wird früher oder später von anderen erst gegängelt, dann ausgeplündert und schließlich von der Landkarte gefegt.
        Beim gegängelt und ausgeplündert werden, ist Deutschland schon seit einigen Jahren angekommen. Das von „der Landkarte gefegt werden“, rückt unaufhaltsam näher.
        Es ist an der Zeit das Volk zu schulen, zu schleifen und zu einen, damit es in dieser Welt voller fremder Interessen überleben kann.
        Ausufernder Pazifismus und übermäßige Toleranz sind keine positiven Charaktereigenschaften. Sie sind der Anfang vom eigenen Ende.
        Frieden und Toleranz kann man als Nation nur dann bekommen und sich erlauben, wenn man den Missbrauch dieser Dinge durch Dritte notfalls auch sofort effektiv beenden kann. Frieden und Toleranz sind ohne wehrhaften Patriotismus nicht überlebensfähig.
        Die Schweizer machen es richtig. Sie machen es besser als die Amerikaner.
        Wir sollten uns an der Schweiz orientieren. Militärisch, wie auch demokratisch.

  9. Der Mordfall Lübcke, den der hessische Innenminister zum Anlass nimmt, die Regelabfragen beim Verfassungsschutz ins Gesetz aufzunehmen, zeigt, dass Abfragen bei den Verfassungsschutzbehörden eh nie wahrheitsgemäß beantwortet werden. Auch die Waffenbehörde würde von dort nicht alles erfahren. Von daher kann man sich die 4,9 Millionen Euro pro Jahr auch sparen. Auch die beiden Extremisten-Dateien ATD und RED, die ebenfalls 5 Millionen per anno kosten, haben so wenig Nutzen, dass der Bundesdatenschützer sie wieder abschaffen will.

    Nun hat der Verfassungsschutz zugeben müssen, dass Stephan E. in einem Geheimbericht von 2014 elf Mal erwähnt worden war. Somit stimmt die ursprüngliche Aussage der Behörde, man habe ihn nur bis 2009 im Fokus gehabt, danach sei er nicht mehr aufgefallen, offenbar nicht.

    Grundlage für diese neue Wendung war eine Klage der Zeitung „Die Welt“, die gerichtlich darauf gedrungen hatte, Auskunft vom Landesamt für Verfassungsschutz zu bekommen. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden gab der Klage schließlich statt. Das Dokument, in dem Stephan E. elf Mal erwähnt wurde, ist deshalb von besonderem Interesse, weil es im Zusammenhang mit dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss steht, der sich mit den Ermittlungen zum NSU befasst und 120 Jahre unter Verschluss bleiben sollte.<<
    https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/fall-luebcke-geheimpapier-belastet-hessischen-verfassungsschutz-16399181.html

    1. @ Katja Triebel

      Dass im Zusammenhang mit dem NSU Sumpf keine korrekten Angaben gemacht werden, dürfte klar sein. Wenn die Wahrheit dahinter vor Ablauf der 120 Jahre ans Licht kommen sollte, wird dieses Land nicht mehr das selbe sein. Was u.U. vielleicht genau das ist, was wir jetzt brauchen.
      Dem Verfassungsschutz mangelt es an Unabhängigkeit von der amtierenden politischen Klasse.
      Wäre diese Unabhängigkeit gegeben, würden in diesem Land längst andere am Ruder sitzen.
      Wir haben zudem derzeit eine Problemlage in diesem Land, die, ohne Informationsgewinnung bzgl. der Ausbreitung fremder Interessen und daraus folgender Prävention/Reaktion, den Exitus dieser Nation bedeuten kann.
      Wir brauchen dringend einen gut funktionierenden Inlandsgeheimdienst, der das korrigiert, was 2015 (und danach) eklatant falsch gemacht worden ist.
      Wenn dies derzeit nicht gegeben ist, muss daran dringend gearbeitet werden.

  10. „Waffen- (Munitions-) Erwerbscheine oder Waffenscheine dürfen an Personen, gegen deren Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen, ausgestellt werden; Waffenscheine außerdem nur bei Nachweis eines Bedürfnisses.“ Reichsgesetzblatt 1928, I, 143 § 16 (1)

    Das Schusswaffengesetz der Weimarer Republik von 1928 war die Grundlage von Hitlers Waffenkontrollgesetz von 1938, welches wiederum in unserem Waffengesetz weiterlebt. Weiterleben tut aber nicht nur der Buchstabe des Gesetzes, auch der Geist dieser Zeit lebt munter weiter.

    1. Volltreffer. Unser Waffenrecht ist eine Altlast aus den verdammten 12 Jahren.
      Wenn ich darauf hinweise, dass Hitler die Autobahnen gebaut hat über die wir tagtäglich fahren, werde ich als Nazi diffamiert. Von den selben Leuten, die Hitlers Waffenrecht für gut befinden. Was für ein Offenbarungseid.

    2. Richtig! Auf die hässliche Vergangenheit unseres Waffengesetzes kann man gar nicht oft genug hinweisen.
      Ich will mir hier einmal das Bedürfnisprinzip herausgreifen.
      Es ist schon übel genug, dass es bei uns überhaupt ein Bedürfnisprinzip gibt. Dieses Prinzip stammt aus der Weimarer Republik und wurde von den National-Sozialisten ins Reichswaffengesetz übernommen. Seine Geschichte ist tiefbraun. Da es jetzt ziemlich genau 90 Jahre existiert, würde mich einmal interessieren, wie viele Straftaten damit verhindert wurden. Mir ist jedenfalls nicht bekannt, dass dieses Bedürfnisprinzip auch nur einen einzigen Mord, einen einzigen Totschlag oder eine einzige Körperverletzung verhindert hätte. Es dient einzig und allein der Gängelung, der Schikanierung und Entwaffnung rechtschaffener Bürger, heute genauso wie damals in der Weimarer Republik. Die National-Sozialisten haben es darüber hinaus zur Entwaffnung missliebiger Personen (Juden u.a.) oder politischer Gegner missbraucht. Es wäre Zeit, diesen Mist endlich abzuschaffen. Aber nein, was darf man in der Stellungnahme des Bundesrates vom 20.09.19 auf S. 6 f. lesen: „Sind seit der Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses neben der Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2 die Ausübung des Schießsports an mindestens achtzehn Tagen innerhalb von drei Jahren.“
      https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0301-0400/363-19(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1

      Das Bedürfnisprinzip wird sogar noch kräftig verschärft! Was wir hier sehen ist Waffenrechtspolitik aus der ganz linken Ecke. Heute ist diese Ecke rot-grün gestrichen, mit schwarzen Streifen, damals war sie braun angemalt. Die Altparteien bilden mittlerweile einen regelrechten linken Block. Vernünftige, sachorientierte Diskussionen im Bundestag (und auch im Bundesrat) finden seit der rechtswidrigen Griechenlandrettung kaum mehr statt. Die Entscheidungen sind ideologiegebundenen, sachliche Gesichtspunkte interessieren nicht mehr. Insofern war auch nichts anderes zu erwarten.

      Pflichtlektüre insofern für alle Freunde der Freiheit und für alle Waffenbesitzer:
      Halbrook, Stephen P.: Fatales Erbe – Hitlers Waffengesetze: Die legale Entwaffnung von Juden und „Staatsfeinden“ im „Dritten Reich“ (Gun Control in the Third Reich), Berlin: Story, 2016, https://amzn.to/2ltYWsS

  11. Dass die reine Speicherung einer Person beim VS ausreichen soll, die waffenrechtlichen Erlaubnisse zu verweigern bzw. zu entziehen, dürfte rechtlich kaum haltbar sein.
    Wenn jemand falsch verdächtigt wird und die Ermittlungen dazu nicht abgeschlossen oder ohne Ergebnis beendet worden sind, würde jemand um seine Rechte gebracht, der gar nichts verbrochen hat.
    Die Überprüfung beim VS macht natürlich nur dann einen Sinn und dürfte nur dann rechtlich haltbar sein, wenn auch wirklich Erkenntnisse darüber vorliegen, dass die betreffende Person etwas Relevantes auf dem Kerbholz hat.

    Das Bedürfnis gehört hingegen komplett gekippt. Ein Staat, der die Sicherheit seiner eigenen Bürger mutwillig gefährdet, indem der den Sicherheitsapparat absichtlich kastriert, zeitgleich das Land mit Kriminellen aus aller Welt flutet und sich selbst auch noch aktiv daran beteiligt, diesen Kriminellen eine neue Identität zu verschaffen, versagt nicht nur auf ganzer Linie, er verliert auch die Legitimation, seinen Bürger irgendetwas vorzuschreiben oder vorzuenthalten.

    Wenn der Staat also das Bedürfnis nach effektiven Mitteln zur Selbstverteidung durch seine fehlgeleitete Politik selbst erzeugt, dieses Bedürfnis jedoch nicht anerkennt, macht sich dieser Staat nicht nur zum Mittäter, sondern zum Haupttäter.
    Politiker, die Gesetze für gesetzestreue Bürger erlassen wollen und derweil selber fortwährend Recht brechen, sollte man nicht mehr ernst nehmen.

    1. Hallo Herr pöhling,
      natürlich geht es mal wieder nicht um Gefahrenabwehr, eingedenk der sichergestellten 46 illegalen Waffen im Fall L. hat ja weder Politik noch die angeschlossene Medienmischpoke auch nur mit der Wimper gezuckt…
      Hier will ein Musterdemokrat, der auch nichts daran findet wenn „NGOs“ hoheitliche Aufgaben übernehmen sollen, das alte „Kontaktschuld“ -Konstrukt aus RAF-Tagen aufleben lässt. Ob das gut geht? Rechtstaatlich ist das ja eher nicht mehr, denn niemand hat Kontrolle ob und wann er im gleichen Bus sitzt, das gleiche Geschäft aufsucht, oder eine öff. Bedürfnisanstalt. Das hat das BKA auch mal viele Dutzend Käufer eines besitmmten billigweckertyps geobst, mit zum Teil negativen Rechtsfolgen für diese an sich Unbeteiligten, und man musst dort erst mühsam einsehen dass das weder rechtsstaatlich tragbar ist noch irgendwelche Ergebnisse zeitigte.
      Darüber hinaus ist das Bedürfnisprinzip natürlich pervers, und an dem Freifahrtschein für Politiker dahingehend wäre es nur logisch diesen auch zu verbieten und den Personenschutz abzuschaffen.

      1. Die BRD hat mindestens einen (wohl eher mehr) Konstruktionsfehler:
        Wir haben außer GG Artikel 20(4) keinen funktionierenden Hebel, um Verfassungsfeinde, die es bis in Spitzenämter geschafft haben, aus diesen wieder heraus zu heben. Wenn ich als Verfassungsfeind ganz oben angekommen bin, kann ich so lange herumwüten, bis diese Nation nicht mehr wiederzuerkennen oder sogar von der Landkarte verschwunden ist.
        Ein überaus wunder Punkt, der zwingend angegangen werden muss.
        Das Widerstandsrecht scheint in Deutschland nicht wirklich zu fruchten, da die meisten Deutschen den Hintern einfach nicht hochbekommen.
        Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk hat als Kontrollorgan auch total versagt und ist zum Propagandainstrument der Regierung verkommen. Zumindest Teile der Presse scheinen das Problem aber zu erkennen und der alternativen Presse endlich zu folgen.

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