Das Bundesministerium des Inneren, zuständige Politiker und die Gewerkschaften der Polizei gehen davon aus, dass die EU-Richtlinie ein totales Verbot „hochleistungsfähiger“ Magazine verlangt – mit nur wenigen Ausnahmen für Sammler. Wir gehen dieser Behauptung nach.
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) und die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) sehen weder bei größeren Magazinen, noch bei Salutwaffen oder antiken Vorderladern und deren Repliken eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Beide glauben jedoch, ein Verbot sei unumgänglich, auch wenn dadurch ein „Verwaltungsmonster erschaffen“ wird. Der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sind keine Straftaten mit entsprechenden Magazinkapazitäten bekannt.
Insgesamt stellt sich mit der in der Gesetzesbegründung getroffenen Feststellung, von solchen Magazinen ginge keine besondere Gefahr aus, aber auch generell die Frage, warum solche Magazine dann überhaupt verboten werden sollten. Vor dem Hintergrund der Umsetzung der EU-Richtlinie gehe ich hierauf nicht weiter ein.
Stellungnahme des Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)
Es ist zu befürchten, dass durch die Schaffung unnötiger bürokratischer Aufwände wertvolle Ressourcen gebunden werden, die an anderen Orten sinnvoller eingesetzt werden können. So wird in der Begründung des Änderungsgesetzes dargelegt, dass von den künftig verbotenen Magazinen keine besondere Gefahr ausgeht.
Stellungnahme der Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)
Vor dem Hintergrund, dass sich Schwerkriminelle und Terroristen bei der Waffenbeschaffung mit Sicherheit nicht daran orientieren, was in irgendeinem Waffengesetz steht und ansonsten tatsächlich keine Informationen über einschlägige Straftaten mit Waffen, die über entsprechende Magazinkapazitäten verfügen vorliegen, könnte daher einer Sanktionsfreiheit zugestimmt werden.
In den Stellungnahmen der drei Polizeigewerkschaften wird der gesamte Entwurf der Waffenrechtsänderung als nicht geeignet angesehen, Kriminalität und Terrorismus zu bekämpfen. Daher ist er auch unseres Erachtens verfassungswidrig.
Hintergrund zur EU-Feuerwaffenrichtlinie
Es war seit langem bekannt, dass es Schlupflöcher gab, welche die EU-Kommission seit 2008 hätte schließen sollen. 1/3 der Terrorwaffen stammten aus diesen Schlupflöchern (illegal zurückgebaute Salutwaffen), 2/3 wurden als vollautomatische Kriegswaffen per „Ameisenhandel“ in die EU eingeschmuggelt (der Spiegel berichtete).
Weder die bei den Terroranschlägen in Paris und Brüssel, noch die bei dem Amoklauf in München verwendeten Tatwaffen entsprachen den immer schon strengen deutschen Abänderungsnormen, sondern stammten aus Quellen in EU-Staaten, die polizeilich und leider auch allgemein als Staaten mit einem äußerst laxen Waffenrecht bekannt sind.
Um von ihrem eigenen Versagen abzulenken (wir berichteten), konzentrierte sich die EU-Kommission jedoch nicht auf die Schließung dieser Schlupflöcher mittels harmonisierter Richtlinien, sondern wollte unbedingt neue „Verbote verkaufen“ (wir berichteten). Sie schlug fünf Tage nach dem zweiten Terroranschlag in Paris das Gleiche vor, was Neuseeland vier Wochen nach seinem Terroranschlag mit einer Gegenstimme im Parlament beschlossen hat: ein totales Verbot sämtlicher Waffen, die wie Kriegswaffen aussehen: Historie des #EUGunban.
Wie die Schattenberichterstatterin von ALDE berichtete, hatte die Kommission eine Erklärung abgegeben, dass das „Parlament, wenn es dem Vorschlag nicht zustimmt, beschuldigt wird, die Menschen nicht vor Terrorismus zu schützen.“ Auch der enormen Druck aus Frankreich wurde beklagt, sowie das Fehlen der Folgeabschätzung.
Das Europäische Parlament konnte neuseeländische Verhältnisse erfolgreich abwenden.
Was steht in der EU-Feuerwaffenrichtlinie?
Im Januar veröffentlichte das Europäische Parlament die Ergebnisse des Trilogs als Pressemeldung. Diese Meldung wurde von allen Entscheidungsträgern (BMI und Politiker in der Regierungsverantwortung) bisher ignoriert. Es ist bekannt, dass neben der damaligen französischen Regierung die deutschen Beamten ein großes Interesse an Magazinverboten hatten und im Gegensatz zur neuen französischen Regierung immer noch haben.
Status der Magazine / Ladevorrichtungen
“ Ladevorrichtungen selbst, einschließlich Magazine, sind per se nicht eingeschränkt. Halbautomatische Zentralfeuerwaffen, die das Abfeuern von mehr als einer bestimmten Anzahl von Patronen ohne Nachladen ermöglichen, werden nur dann zur Kategorie A, wenn eine Ladevorrichtung mit einer Kapazität, die diese Kapazität übersteigt, in sie eingesetzt wird oder Teil der Waffe ist“, betonte Vicky Ford (EKR, UK).
Die Mitgliedstaaten können solche Schusswaffen der Kategorie A für Sportschützen, Altbesitzer, Sammler, Reservisten und bestimmte andere Fachanwender genehmigen.
Personen mit einer Schusswaffe der Kategorie B, die im Besitz eines Magazins mit hoher Kapazität sind, riskieren, dass ihre Berechtigung zum Besitz von Schusswaffen entzogen wird, es sei denn, sie haben eine Berechtigung der Kategorie A. Es gibt keine Einschränkung für die erneute Beantragung einer Genehmigung in der Zukunft.
Neuanschaffungen von Magazinen mit hoher Kapazität sind auf diejenigen beschränkt, die eine Genehmigung der Kategorie A besitzen.
„Dies war ein wichtiges Thema für die 28 Minister der nationalen Regierungen im Rat und in der Europäischen Kommission, die beide ein allgemeines Verbot aller hochleistungsfähigen Magazine vorschlugen. Dies wurde vom Parlament als nicht durchsetzbar abgelehnt. Dieser Vermittlungsansatz wurde von den Verhandlungsführern, die die Mehrheit der Mitglieder des Europäischen Parlaments vertreten, akzeptiert, um eine Einigung zu erzielen“, sagte Frau Ford.
Pressemitteilung des Europäischen Parlaments vom 26-01-2017 – 10:37 Uhr
Besondere Bestimmungen für das Besitzrecht (Ausnahmen vom Verbot)
Die Mitgliedstaaten können Personen Genehmigungen der Kategorie A zum Schutz der Sicherheit kritischer Infrastrukturen, der kommerziellen Schifffahrt, hochwertiger Konvois und sensibler Gebäude sowie für die nationale Verteidigung, Bildung, Kultur, Forschung und historische Zwecke erteilen.
Museen und Sammler: Die Mitgliedstaaten können den anerkannten Museen Genehmigungen der Kategorie A erteilen und in Ausnahmefällen und in begründeten Fällen den Sammlern, vorbehaltlich strenger Sicherheitsmaßnahmen. Das Sammeln von Munition ist erlaubt.
Sportschützen: Die Mitgliedstaaten können den Sportschützen eine Genehmigung der Kategorie A erteilen, sofern die Person aktiv an Schießwettbewerben teilnimmt oder diese ausübt. Vicky Ford (EKR, UK) erklärte, dass „die Genehmigung sowohl für diejenigen gilt, die in den Sport eintreten, als auch für diejenigen, die bereits am Start sind. Die derzeitige freie Wahl der Ausrüstung, die von den Wettkämpfern in ihren Schießdisziplinen verwendet wird, ist nicht eingeschränkt. Um die weitere Teilnahme an internationalen Wettbewerben zu erleichtern, werden die Regeln für den Europäischen Feuerwaffenpass aktualisiert, um Schusswaffen, einschließlich Schusswaffen der Kategorie A, die von solchen Sportschützen besessen werden, zu erfassen“.
Reservisten: Streitkräfte, Polizei und Behörden fallen nicht unter die Richtlinie. Die Bestimmungen über die Genehmigung der nationalen Verteidigung ermöglichen es den Mitgliedstaaten auch, Reservisten mit diesen Schusswaffen auszustatten.
Schweiz: Um das schweizerische System abzudecken, wird eine Sprachregelung eingeführt, die den Transfer von militärischen Schusswaffen an Personen, die die Armee verlassen, ermöglicht.
Filmindustrie: Viele Filmproduktionen in Europa verwenden Schusswaffen, einschließlich deaktivierter Schusswaffen, speziell angefertigte Platzpatronenwaffen, sowie scharfe Schusswaffen, die auf Platzpatronen umgebaut wurden, je nach Art der Produktion. „Die ersten Vorschläge der Kommission hätten dies gefährdet, aber der Text des Parlaments hat die Möglichkeit von Sondergenehmigungen für die Filmindustrie unter strengen Kontrollen wiederhergestellt“, sagte Frau Ford.
Reenactors: Der Europäische Feuerwaffenpass ermöglicht es legitimen Besitzern, Schusswaffen über Grenzen hinweg zu transportieren. Diese wurde aktualisiert, um historische Reenactoren zu unterstützen.
Private Veränderungen: Das manuelle Laden und Nachladen von Munition bleibt weiterhin erlaubt. Modifikationen von Schusswaffen für den privaten Gebrauch sind auch weiterhin von privaten Eigentümern erlaubt und nicht nur auf Händler oder Makler beschränkt.
Pressemitteilung des Europäischen Parlaments vom 26-01-2017 – 10:37 Uhr
Welche Auswirkungen haben die Änderungen auf die Kriminalität?
Alle Studien der EU-Kommission zum Thema „legaler Waffenbesitz und Schusswaffenkriminalität“ kommen zu dem Schluss, dass die geplanten Änderungen positive Auswirkungen auf die Kriminalität haben werden statt diese zu bekämpfen. Die vier rot markierten Optionen wurden trotzdem in der EU-Feuerwaffenrichtlinie umgesetzt. Das Parlament konnte sie zum Teil „entschärfen“. Die Veröffentlichung dieser EU-Studie wurde vier Monate verzögert – auf den Zeitpunkt nach der Abstimmung im Parlament.
Harmoniestreben der EU
In einigen Mitgliedsstaaten und Schengen-Staaten wurde die EU-Richtlinie bereits umgesetzt. Österreich hat eine neue Definition für Sportschützen erschaffen (§ 11b WaffG), um Ausnahmen zu ermöglichen. Frankreich erlaubt Sportschützen bis zu 30-Schuss-Magazine für Langwaffen, sowie noch größere für (Fehler) IPSC-Schützen große Magazine. Finnland gesteht bei der Umsetzung nicht nur den Sportschützen, sondern erstmals auch den Reservisten große Magazine zu. Liechtenstein hat ein Waffenrecht, das fast 1:1 der EU-Richtlinie entspricht. Nachtrag: Italien erlaubt jedem Sportschützen ohne Auflagen große Magazine.
Wenn künftig Waffenbesitzer aus EU-Staaten mit Sondergenehmigungen nach Deutschland kommen und es hier generell keine Ausnahmen gibt, dann besäßen diese lizenzierte Bürger plötzlich verbotene Waffen, die ihnen entzogen werden können. Wenn deutsche Waffenbesitzer im Ausland bei Wettkämpfen „hochleistungsfähige“ Magazine einsetzen, dann verstoßen sie gegen das deutsche Waffengesetz. Dieses kann zum Anlass genommen werden, ihnen die Besitzerlaubnis zu entziehen. All dies verstößt gegen das Harmoniestreben der EU.
Klage vor dem Europäischen Gerichtshof
Die Tschechische Republik klagte gegen die Gültigkeit der Änderungsrichtlinie vor dem Gerichtshof. Sie macht geltend, dass die Änderungsrichtlinie nicht darauf abziele, den freien Verkehr von Schusswaffen in ihrer Eigenschaft als nach Art. 114 AEUV im Binnenmarkt gehandelte konkrete Waren zu gewährleisten, sondern vielmehr unter Verstoß gegen die Verträge den Bereich der Verhütung von Straftaten harmonisieren solle. Der Unionsgesetzgeber habe es beim Erlass der Änderungsrichtlinie völlig versäumt, auf die Frage der Verhältnismäßigkeit der streitigen Maßnahmen einzugehen, die zudem offenkundig unverhältnismäßig seien. Darüber hinaus verstoße die Änderungsrichtlinie auch gegen die Grundsätze der Rechtssicherheit, des Vertrauensschutzes und der Gleichbehandlung.
Mit einem Urteil wird im Herbst gerechnet. Die Generalanwältin schlägt eine Klageabweisung vor. Sie begründet dies mit der Notwendigkeit, den Terrorismus rasch zu bekämpfen. Wie jedoch alle Experten (Polizeigewerkschaften und Wissenschaftler) aufgezeigt haben, ist die Änderungsrichtlinie hierfür nicht geeignet. Es ist somit aktuell nicht ersichtlich, ob die Klage Erfolg hat oder abgewiesen wird.
Lösung
Wenn bekannt ist, dass die neue EU-Feuerwaffenrichtlinie weder Terrorismus, noch Kriminalität bekämpft und Wissenschaftler nachweisen, dass sie ein hohes Risiko für zusätzliche Kriminalität darstellt, ist es die Pflicht der Bundesregierung die vom EU-Parlament ausgehandelten Sondergenehmigungen im vollen Umfang umzusetzen und Fachanwendern Genehmigungen für Waffen und Magazine der Kategorie A zu erteilen.
Hierzu eignet sich insbesondere die Synopse des VdB: Link
§ 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen
[…]
(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition und Magazinen wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Dies gilt auch für Schusswaffen der Kategorie A6 und A7. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass
1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und
2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist oder nach einer internationalen Sportordnung zugelassen und erforderlich ist.
Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.
Innerhalb der ersten zwei Jahre dürfen nicht mehr als 6 Schusswaffen erworben werden, drei pro Jahr.Begründung
Laut EU-Richtlinie kann eine Sondergenehmigung für A6 und A7 und die dazugehörigen Magazine erteilt werden, sofern die Person aktives Training für Schießwettbewerbe oder die Teilnahme daran durchführt. Das Parlament hat sich dafür eingesetzt, dass die Genehmigung sowohl für diejenigen gilt, die in den Sport einsteigen, als auch für diejenigen, die bereits am Start sind. Um die weitere Teilnahme an internationalen Wettbewerben zu erleichtern, werden die Regeln für den Europäischen Feuerwaffenpass aktualisiert, um auch Schusswaffen (einschließlich Kategorie A), die von Sportschützen besessen werden, abzudecken. Um ein anfängliches „Horten“ zu verhindern, wird der Erwerb in den ersten zwei Jahren eines Einsteigers auf 3 pro Jahr beschränkt.
Analog werden auch Ausnahmen vom Verbot für Museen, Sammler, Reservisten, Filmindustrie und Reenactors benötigt, inklusive deren Erlaubnis zum Reisen in Mitgliedsstaaten mit dem EU-Feuerwaffenpass.
Zudem sollte man das Urteil des EUGH im Herbst abwarten, bevor die Gesetzesänderung verabschiedet wird.
Statt – wie in der Schweiz angedacht – eine Waffe mit Sondergenehmigung zu bewilligen, sollten die Lizenzinhaber eine Sondergenehmigung erhalten. Ansonsten würde man beim gemeinsamen Transport oder der Aufbewahrung von A- und B-Waffen gegen das Gesetz verstoßen, wie die Antwort der Schweizer FedPol auf eine Bürgeranfrage zeigt, sollte dort die Änderung Gesetz werden.
Fazit
Wir können euch versichern, dass wir nichts unversucht lassen, das Magazinverbot und das Verbot von A6/A7 ohne Ausnahmen abzuwenden. Entweder werden wir eine Aktion eines Verbands unterstützen oder sogar selber dagegen vorgehen, falls alle Verbände kneifen. Mögliche Tools wären Demonstrationen und später auch Rechtsmittel.
Zur Zeit (vor der Vorlage im Parlament) sehen wir jedoch keinen Anlass von Demonstrationen. Das mögen einige als Schwäche auslegen, wir sehen das als „Nicht-Störung“ der Gespräche „hinter dem Vorhang“ und hoffen darauf, dass die Stellungnahmen der Verbände, unsere Aufklärung und euer Engagement bei Kontaktaufnahmen mit Politikern noch einen Umschwung erwirken können. Ihr findet alles Wissenswertes inklusive Kontaktadressen hier: Link
Unser Finanzbericht ist von Marc Schieferdecker aktualisiert worden. Ihr könnt daran sehen, dass wir Spenden für Gerichtsverfahren nicht anderweitig nutzen, sondern nur für den Zweck, für den sie gedacht waren. Zur Zeit sammeln wir jedoch nicht für eine neue Klage. Sollte dies nötig werden, melden wir uns.
Meiner Meinung nach, macht es keinen Sinn für die diese EU Waffengesetzverschärfung, da es sich nicht auf die illigalen Waffenbesitzer richtet.
Es genügt sichh die jährliche Statistik von BKA kurz durchlesen, es wird einem klar, dass es sowieso kein Mensch mit legalen Waffen eine Straftat verübt.
Wenn man sich in die Sache reindenkt, macht es überhaut keinen Sinn, einen Straftat mit legale Waffe zu begehen.
Die Kriminellen werden dadurch tatsächlich keinen Nachteil haben.
Das Gesetz muss sich eher auf die Straftäter oder die Menschen, die eine Straftat planen richten, gegen legale Waffenbesitzer darf meiner Meinung nach die Verschärfung nicht angewendet dürfen.
Es wäre nicht richtig.
Die Registrierung von Feuerwaffen ist, wie SvK darlegt, nicht geeignet, um Verbrechen zu verhindern oder aufzuklären. Statt dessen verursacht sie einen enormen Verwaltungsaufwand mit entsprechenden Kosten. Wozu also soll sie gut sein? Vielleicht soll sie ja dazu dienen, uns verlorene oder gestohlene Waffen zurückgeben zu können? LOL.
Nein, Registrierung hat nur einen einzige Nutzen, nämlich alle Waffen schnell und gezielt einziehen zu können. Registrierung bedeutet Konfiszierung.
„Registration is confiscation!“, sagen amerikanische Bürger sehr treffend, wenn linke Politiker wieder einmal versuchen, Gesetze zur Registrierung von Waffen durch das Parlament (eines Bundesstaates) zu bringen.
Seit einiger Zeit frage ich mich, wie ich mich und vor allem womit ich mich dem Artikel 20 Abs.4 GG entsprechend verhalte? Was ich nicht begreife, warum unsere Regierungen eine derartige Hasspolitik gegen Legalwaffenbesitzer durchzieht. Wollen die uns zum illegalen Waffenbesitz nötigen? Dies scheint wohl der Fall zu sein, da sich niemand bei uns oder vor allem in der EU um den illegalen Waffenbesitz kümmert.
Die behördliche Registrierung von Waffen ist für die Bekämpfung von Kriminalität nicht geeignet.
Bei einer solchen Aussage staunt der deutsche Waffenbesitzer, hat man ihm doch jahrzehntelang erzählt, dass eben genau das der Fall wäre.
Entsprechend ist erst recht die erweiterte Kennzeichnungspflicht für wesentliche Waffenteile zur Bekämpfung von Kriminalität untauglich. Genau das aber will das BMI durchsetzen.
Der in USA sehr bekannte Waffenforscher Dr. John Lott schreibt in seinem Buch „The War on Guns – Arming Yourself Against Gun Control Lies (Washington D.C.: Regnery Publishing, 2016, S. 39 f.; wer die Kindle-Version hat: der Abschnitt findet sich am Anfang des vierten Kapitels):
„Ob in Kanada, Hawaii, Chicago oder Washington D.C., die Polizei ist nicht in der Lage auch nur einen einzigen Fall aufzuführen, bei dem die Waffenregistrierung in der Aufklärung eines Gewaltverbrechens hilfreich war. In einem Protokoll aus dem Jahr 2013 sagte die Polizeichefin von Washington D:C:, Cathy Lanier, dass man sich bei der Polizei ‚an keinen einzigen Fall erinnern könne, bei dem die Daten der Waffenregistrierung dazu benutzt wurden um festzustellen, wer ein Verbrechen begangen hatte‘.
Quelle: https://www.washingtontimes.com/news/2013/dec/11/dick-heller-challenges-dcs-gun-registration-files-/.
Die Idee hinter der Waffenregistrierung ist, dass die Waffen, die am Ort eines Verbrechens zurückbleiben, als Spur zum Täter genutzt werden können. Leider ist es so, dass Waffen sehr selten am Tatort zurückgelassen werden. Die, die zurückgelassen werden, sind so gut wie nie registriert, denn Kriminelle sind nicht so dumm, dass sie eine registrierte Waffe zurücklassen. In jenen Fällen, in denen registrierte Waffen zurückblieben, ist der Kriminelle gewöhnlich getötet oder ernsthaft verletzt worden.
Kanada gehört zu den Ländern mit den umfangreichsten Daten über Waffenregistrierung. Von 2003 bis 2009 wurde in weniger als einem Drittel der 1.314 Tötungen, die mit Schusswaffen begangen wurden, die Waffe identifiziert.
Von diesen identifizierten Waffen war nur ungefähr ein Viertel registriert. Etwa die Hälfte dieser registrierten Waffen war auf jemand anders angemeldet als den, der der Tötung angeklagt war. In lediglich 62 Fällen – das sind 4,7 Prozent aller Tötungen mit Feuerwaffen – konnte die identifizierte Waffe wegen der Registrierung dem Angeklagten zugeordnet werden. Da die meisten Tötungen in Kanada nicht mit einer Schusswaffe begangen werden, entsprechen diese 62 Tötungen nur etwa einem Prozent aller Tötungen.
Von 2003 bis 2009 gab es nur 62 Fälle – gerade einmal neun pro Jahr – , bei denen die Registrierung einen denkbaren Unterschied machte. Aber offensichtlich war die Registrierung nicht einmal in diesen Fällen von Bedeutung. Obwohl eine Kurzwaffenregistrierung seit 1934 in Kraft ist, haben die Royal Canadian Mounted Police und die Polizeichefs bis jetzt kein einziges Beispiel geliefert, bei dem das Zurückverfolgen von mehr als untergeordneter Bedeutung war um einen Fall zu lösen. Auch nicht erfolgreicher war die Registrierung der Langwaffen, die 1997 startete und die die Kanadier $2,7 Milliarden kostete, bevor sie wieder abgeschafft wurde.
[Der Betrag ist kein Druckfehler. Vgl. den Bericht von Prof. Gary Mauser: Why the long-gun registry doesn’t work — and never did, in: National Post am 11.12.2012, https://nationalpost.com/opinion/gary-mauser-why-the-long-gun-registry-doesnt-work-and-never-did%5D
Im Februar 2000 machte ich meine Aussage vor der gemeinsamen Anhörung von Justiz- und Verkehrsausschuss des Senats von Hawaii zu Veränderungen, die für die staatlichen Waffenregistrierungsgesetze vorgeschlagen waren. Ich schlug den Senatoren des Staates zwei Fragen vor: (1) Wie viele Verbrechen wurden durch das gegenwärtige Registrierungs- und Erlaubnissystem aufgeklärt, und (2) wie viel Zeit kostet es der Polizei gegenwärtig die Waffen zu registrieren? Der Polizeichef von Honolulu wurde von diesen Fragen im voraus in Kenntnis gesetzt, um ihm Zeit zu geben dazu zu recherchieren. Er sagte dem Komitee, dass ihm keine Verbrechen bekannt sind, die durch Waffenregistrierung aufgeklärt worden sind und er schätzte, dass seine Beamten jedes Jahr 50.000 Stunden für das Registrieren von Waffen aufwenden.“
Die beiden letztgenannten Fragen würde ich dem BMI auch gerne einmal stellen:
(1) Wie viele Verbrechen wurden durch das in Deutschland angewendete Registrierungs- und Erlaubnissystem in den letzten 50 Jahren aufgeklärt?
(2) Was kostet das System der Registrierung inkl. Systempflege (Nationales Waffenregister) pro Jahr? Bitte genau aufschlüsseln!
Da im BMI sicher bekannt ist, dass Waffenregistrierung in Wahrheit ein stumpfes Schwert ist, muss man sich fragen, was der wahre Zweck der beabsichtigten Verschärfung ist. Für mich ist er naheliegend: Dadurch wird für Büchsenmacher und Waffenhändler der Geschäftsbetrieb erschwert. Setzt man solche Verschärfungen an vielen Stellen und im Laufe der Zeit immer öfter durch, dann zwingt man den Handel durch überbordende Bürokratie zur Geschäftsaufgabe.
Außerdem werden durch den zusätzlichen Aufwand für die verschärfte Registrierung Waffen teurer, was wiederum den Einstieg in den Schießsport bzw. die Jagd erschwert. Man denke insofern nur an die kürzlich erfolgte „Harmonisierung“ bei den Aufbewahrungsvorschriften, die die Anschaffung eines Tresors verteuert hat und damit auch hier den Einstieg in den Waffenbesitz erschwert hat. Diese “Tricks“ mit der Verteuerung werden auch in USA von den Waffengegnern gerne genutzt. Das ist nichts wirklich Neues.
Letztendlich kommt man durch jede dieser Maßnahme dem Endziel immer näher, und das ist das totale Verbot privaten Waffenbesitzes. Ab einem bestimmten Punkt, der vielleicht schon sehr nahe ist, könnten sich die Ereignisse sogar überschlagen und dann geht es viel schneller mit der Entwaffnung als so einigen Schlafmützen lieb ist. Diese Schlafmützen glauben z.B. an Bestandsschutz und ähnliches. Unter Helmut Kohl wäre diese Gutgläubigkeit noch gerechtfertigt gewesen. Heute ist sie schlichtweg blauäugig.
Man kann die Waffengegner auch mit den Impfgegnern vergleichen:
https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2019-05/impfgegner-impfpflicht-jens-spahn-streit-ekel-moral-natuerlichkeit
Die Diskussion über das Waffenrecht hinkt in Deutschland um Jahre, wenn nicht Jahrzehnte, hinter der US-amerikanischen hinterher. Inzwischen sind jedoch hinreichend deutschsprachige Artikel, vor allem im Internet, verfügbar, um sich auch hier auf dem Laufenden halten zu können. Nur, leider muss man mühsam danach suchen.
Im Prinzip sind alle Fragen zum Thema Waffenrecht bereits beantwortet, alle Argumente und Gegenargumente durchleuchtet und alle Fakten analysiert. Trotzdem werden die gewonnenen Erkenntnisse in der breiten Öffentlichkeit nicht wahrgenommen, ignoriert oder abgelehnt.
Um sich dieses Phänomen zu erklären, braucht man nur einen Blick auf die zur Zeit eskalierende Debatte um den Klimaschutz zu werfen. Um den Klimawandel aufzuhalten, sollen Verbrennungsmotoren so schnell wie möglich, aha, und da haben wir es wieder, VERBOTEN werden. Nur wird sich das Klima genauso wenig darum scheren, wie der internationale Terrorismus und die organisierte Kriminalität um ein VERBOT großer Magazine.
Hinter der Klimahysterie steckt der IPCC und hinter der Anti-Waffenhysterie steckt die IANSA. Nur, dass der „Weltklimarat“ den meisten Deutschen bekannt sein dürfte, das „Internationale Aktionsnetz für Kleinwaffen“ hingegen nicht. (Die IANSA wurde 2015 aufgelöst in eine Creditors voluntary liquidation, betreibt aber weiter eine Homepage und sammelt Spenden.)
Die Verbote nutzen nur diesen beiden Organisationen und allen Gruppierungen und Parteien, die in ihrem Fahrwasser schwimmen.
SvK: Dein letzter Satz trifft es auf den Punkt. Warum gibt es in Deutschland keine Plattform, auf der solche Infos regelmäßig und zielgerichtet veröffentlicht werden? Das jedenfalls kam mir so nebenbei in den Sinn, während ich die Kommentare las. Natürlich steckt nicht jeder von uns so tief in der Materie, kennt diverse Quellen solcher Veröffentlichungen, spricht auch noch gutes Englisch und hat obendrein die Zeit und Möglichkeiten, diese wichtigen Infos zu übersetzen und regelmäßig an die deutsche Öffentlichkeit zu bringen. Meine Englischkenntnisse sind leider nicht gut genug, um dabei mitzumischen.
Ich tue das, was im Rahmen meiner Möglichkeiten machbar ist. Im Grunde ist aber alles was man selbst tut noch zu wenig, sofern man relativ allein dabei ist. Ich wende mich mit sachlicher Kritik und Aufklärung an Politiker, informiere per Rundmail unsere Vereinsmitglieder über geplante waffenrechtliche Neuerungen oder Veröffentlichungen z.B. der GRA, veröffentliche etwas auf unserer Vereins-Webseite, bin Mitglied bei Firearms United und immer bestrebt den Schießsport und Waffenbesitz der Öffentlichkeit in meinem Umfeld näher zu bringen und aufzuklären usw. aber oftmals fragt man sich, für wen oder warum man das eigentlich tut.
Die Mehrheit der Waffenbesitzer, so scheint es, wartet nur ab und hofft, dass die wenigen Aktiven es schon richten werden. Die meisten werden erst aufwachen, wenn das Kind endgültig in den Brunnen gefallen ist. Ich sehe es immer wieder in unserem Verein. Es wird viel diskutiert und gemeckert aber niemand bekommt den Arsch hoch, selbst mal etwas zu tun.
Dies scheint möglicherweise auch ein grundsätzliches Problem der Deutschen zu sein. Wir sind zu träge und viel zu gutgläubig. So lange es uns noch gut geht, wir zu essen und ein Dach über dem Kopf haben, so lange uns niemand etwas weg nimmt, wir unseren Interessen und Hobbys nachgehen können evtl. auch mit kleinen Einschränkungen die nicht weh tun, so lange ist die Welt in Ordnung.
Dass aber auf jede kleine Einschränkung irgendwann eine weitere kleine Einschränkung folgt und eine Weile später noch eine und irgendwann dann noch eine, so lange bis nichts mehr da ist, das muss doch jeder mitbekommen! Doch wahr haben will es niemand bis es zu spät ist und alle werden sich dann fragen: „Wie konnte uns das denn passieren und wieso hat es niemand gemerkt und etwas dagegen getan?“ Und wir werden sagen: „Wir haben etwas getan, wir haben versucht es abzuwenden und wir haben euch schon vor langer Zeit und immer wieder aufs Neue gewarnt. Wir hätten eure Hilfe brauchen können aber ihr habt lieber auf der Couch gesessen und gehofft, dass wir Wenigen es schon schaffen werden. Ohne euch haben wir es aber nur hinauszögern können. Mit euch hätten wir es abgewendet! Tut uns leid, mehr war nicht drin.“
Das ist wie mit dem Mann, der vom Dach eines Hochhauses fällt. Bei jeder Etage an der er vorbeifliegt sagt er: „So weit, so gut!“
Aber zurück zu deiner letzten Frage. Da du offensichtlich die englischsprachigen Quellen regelmäßig verfolgst, vielleicht hättest du ja die Möglichkeit solche Artikel zu übersetzen und anschließend z.B. an die GRA und die anderen Profis weiterzuleiten, die sie dann auf ihren jeweiligen Plattformen veröffentlichen können. Das wäre mit Sicherheit ein Bereicherung!
Hi Jörg!
Du hast schon Recht, was das Verhalten der Mehrheit (90% der Menschen) anbelangt, aber das war noch nie anders. Darüber sollte man nicht allzu viel nachdenken. Diese Leute haben auch nicht das Telefon, den Computer oder das Flugzeug erfunden. Von ihnen stammen auch nicht der Ring des Nibelungen, Romeo & Julia oder die 9. Sinfonie (unglaublicher Flashmob in Nürnberg: https://www.youtube.com/watch?v=a23945btJYw, 18 Millionen Aufrufe). Eine Verfassung wie die amerikanische schreiben solche Leute in der Regel ebenfalls nicht.
Interessanterweise war Katja Triebel von April 2012 bis Januar 2013 im Vorstand von prolegal. Das war eine sehr kurze Zeit. Das kann man auf katjatriebel.com nachlesen. Bald danach im Jahr 2013 gründete sich die German Rifle Association. Ich nehme an, dass Frau Triebel bei der GRA von Anfang an dabei war. Das sagt zwar nicht unbedingt viel über prolegal, aber man kann sich schon so seine Gedanken machen. Ich war gerade auf der Webseite des FWR. Wer sich über Waffen, Waffenrecht und Waffenphilosophie informieren will, der findet dort so gut wie nichts. Meines Erachtens lohnt gegenwärtig nur ein Engagement bei der GRA. Dort hat man auch eine andere, mehr amerikanische und damit freiheitlichere Geisteshaltung. Ich habe Frau Triebel dieser Tage eine fertige Übersetzung zum schwedischen Waffenrecht (https://zbrojnice.com/2019/02/25/interview-pia-clerte-it-is-not-possible-in-sweden-to-have-any-tool-for-the-purpose-of-self-defense/) angeboten. Ich dachte immer, das deutsche Waffenrecht wäre seit dem Brexit das restriktivste in der EU. Aber ich habe dazugelernt. In Schweden ist es noch schlimmer. Da ist sogar Pfefferspray verboten, Kurzwaffenlizenzen müssen alle fünf Jahre erneuert werden und die Kriminalität auf den Straßen ist ebenfalls sehr hoch. Mal sehen, ob sich jemand bei mir meldet bzw. ob das online gestellt wird.
Gelesen und wird auch veröffentlicht, aber wir sind Ehrenamtliche …
Verbote von Magazinen mit großer Kapazität bringen keinerlei Sicherheitsgewinn.
Das habe ich bereits am 23.01.19 mit einem ausführlichen Zitat aus dem Buch „The War on Guns“ von Dr. John Lott beschrieben: https://german-rifle-association.de/eugunban-entwurf-des-bmi/. (Der Beitrag ist ziemlich weit oben.)
Darüber hinaus funktioniert auch die Umsetzung solcher Gesetze in der Praxis regelmäßig nicht. Hier ein aktuelles Beispiel (April 2019) aus New Jersey, USA:
Das Crime Prevention Research Center (CPRC) berichtet:
„Vier Monate nach Inkrafttreten des Verbots von Magazinen mit großer Kapazität in New Jersey wurden null Magazine bei der Polizei abgegeben.
New Jerseys Verbot von Magazinen mit mehr als zehn Patronen trat am 10. Dezember 2018 in Kraft, nachdem es vom U.S. Court of Appeals for the 3rd Circuit bestätigt worden war. Ab diesem Zeitpunkt mussten alle bisher legalen „Large Capacity Magazines“ (LCMs) bei der Polizei abgegeben werden, unbrauchbar gemacht, an autorisierte Besitzer verkauft oder so modifiziert werden, dass sie nicht mehr als 10 Schuss aufnehmen können. Diejenigen, die dies unterlassen haben, werden wegen Verbrechen vierten Grades verurteilt, welche mit einer Höchststrafe von 10.000 Dollar und bis zu 18 Monaten Gefängnis bestraft werden können. Aber bis zum 4. April 2019 wurden genau null Magazine an die Polizei übergeben. Und das obwohl New Jersey 1,1 Millionen Waffenbesitzer und Millionen von Magazinen hat, die in der Lage sind, mehr als 10 Schuss zu fassen.“
Interessant sind auch die Kommentare zu dieser Meldung:
Tom Campbell meinte am 17.04.2019:
„Schlechte Gesetze stärken nicht die Achtung der Öffentlichkeit vor dem Rechtsstaat. Rechtsstaatlichkeit funktioniert, wenn die im allgemeinen gesetzestreue Bevölkerung die Vorschriften bewusst einhält. Wenn ein Gesetz aus Sicht der Bevölkerung eine Schande ist, fördert das die Nichteinhaltung, und schließlich wird jeder leiden, wenn dadurch die Achtung vor dem Gesetz zurückgeht.“
Am 19.04.19 meinte Mr. Law Abidingcitizen:
„Die einzigen Kriminellen sind diejenigen, die dieses Gesetz erlassen/unterstützt haben, sie sind diejenigen, die bestraft werden sollten!“
Quelle: https://crimeresearch.org/2019/04/four-months-after-ban-on-large-capacity-magazines-in-new-jersey-went-into-effect-zero-magazines-have-been-turned-into-police/
Und nun noch eine Frage: Warum schaffe ich es als Privatmann, solche Meldungen zu finden, zu übersetzen und online zu stellen, die Profis (d.h. die Verbände, FWR & Co.) dagegen nicht?
Wird privater Waffenbesitz schon bald verboten sein?
Dafür gibt es eine ganze Reihe von Indizien. Sie alle wurden hier bereits diskutiert, aber ich finde, es macht Sinne, sie noch einmal zusammenzustellen.
Die EU ist bereits von ihrer Struktur her nicht demokratisch, sondern sozialistisch und damit autoritär. So dürfen die Bürger die EU-Exekutive (d.h. die Kommission) nicht wählen. Das europäische Parlament hat kein Recht auf Gesetzesinitiative. Es darf die Vorschläge der Kommission lediglich abnicken oder ablehnen. Die Geldpolitik der EZB ist Geldsozialismus vom Feinsten. Roland Baader hat das in seinem gleichnamigen Buch sehr schön dargestellt.
Man darf also grundsätzlich davon ausgehen, dass man in Brüssel auf einen echten demokratischen Prozess bei der Feuerwaffenrichtlinie keinen Wert gelegt hat. Ich zitiere insoweit die EP-Abgeordnete Dita Charanzova, was sie bei der Arbeit an der Feuerwaffenrichtlinie 2015 bis 2017 erlebt hat:
„Wir standen unter enormem Druck. Niemand wollte sachliche Argumente hören. Es gab viele nicht standardisierte Situationen, es war klar, dass die höchsten Posten Interesse an der Annahme der Richtlinie hatten. Ich verließ oft die Meetings am Morgen. Die Atmosphäre war sehr angespannt und Streitigkeiten waren an der Tagesordnung. Das ist bei Verhandlungen in diesem Format nicht üblich. Das war definitiv die schwierigste Aufgabe, die ich im EU-Parlament erlebt habe.“
https://german-rifle-association.de/eugunban-interview-mit-mdep-dita-charanzova/
In den Jahren vor den Anschlägen in Paris im Herbst 2015 sah die EU-Kommission regelrecht zu, wie illegale Waffen aus Osteuropa, vor allem aus der Slowakei, in die EU-Staaten geschmuggelt wurden. Allein eine einzige Firma, Kol Arms in der Slowakei, soll nach Schätzungen des BKA etwa 14.000 leicht zu reaktivierende Waffen in die EU verkauft haben. Den Spiegel-Artikel hierzu kann man nur empfehlen: https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-143711838.html
Aber nicht nur die EU-Kommission hat völlig versagt. Auch die Geheimdienste in der EU waren offenbar Totalversager. Das ergibt sich aus einem Artikel der New York Post, in dem es u.a. heißt: „Die Untersuchung ergab einen Mangel an Koordination zwischen den europäischen Geheimdiensten, die es nicht vermochten, koordinierte Angriffe zu verhindern, bei denen 130 Menschen an sechs Standorten in und um Paris getötet wurden.“
https://nypost.com/2016/07/15/horrifying-details-of-the-bataclan-theatre-massacre-revealed/
Am 18.11.15, also nur fünf Tage nach den Anschlägen in Paris, trat die EU mit ihrem Gun Ban-Vorschlag an die Öffentlichkeit. Der Gun Ban war also schon ausformuliert, lag schon in der Schublade. Er war schon beschlossen. Kann es sein, dass man die Anschläge in Paris regelrecht zugelassen hat, ja, wurden sie vielleicht sogar sehnlichst erwartet?
Mit dem Gun Ban hat die EU auch eine völlig falsche Personengruppe ins Fadenkreuz genommen. Man versucht damit die rechtstreuen und zig-fach überprüften Bürger zu entwaffnen, die ihre Waffen legal besitzen und damit keine Straftat begangen haben. Warum nahm man nicht die Terroristen ins Visier, z.B. durch eine erhebliche Verschärfung der Grenzkontrollen, um den Waffenschmuggel zu unterbinden? Warum hat man nicht beschlossen, die Koordination der Geheimdienste zu verbessern? Das wären die richtigen Reaktionen gewesen, um nur einige wenige zu nennen.
Die nächsten Vorschläge für eine Waffenrechtsverschärfung werden im Herbst 2020 auf dem Tisch liegen. Der Grund ist Artikel 17 der Feuerwaffenrichtlinie (FeuerWR).
Download der FeuerWR hier: https://www.nwr-fl.de/index.php?option=com_content&view=article&id=538
In Artikel 17 FeuerWR wurde festgelegt, dass die EU-Kommission erstmals zum 14.09.20 und dann in einem automatisierten Rhythmus von fünf Jahren dem Europäischen Parlament sowie dem Europäischen Rat seine Einschätzung zur Effizienz der Feuerwaffenrichtlinie mitteilt und entsprechende „Verbesserungsvorschläge“ macht.
Was wird die EU im Herbst nächsten Jahres wohl vorschlagen? Richtig, die nächste Entwaffnungsrunde. Falls bis dahin sogar noch ein schwerer Terroranschlag in der EU passiert, wird das mit Sicherheit so kommen.
Die Einschätzung der Waffenbesitzer in der Schweiz zu Art 17 FeuerWR lautet: „Innert zehn Jahren: Entwaffnung“, d.h. Abschaffung aller Halbautomaten spätestens bis 2027, möglicherweise aber schon deutlich früher, also etwa 2022 (https://eu-diktat-nein.ch/uebernahme-der-eu-waffenrichtlinie-die-folgen-eines-ja-am-19-mai/)
Was Dita Charanzova oben über den Prozess im Parlament in Brüssel schon sagte, trifft auch auf den jetzt beim BMI stattfindenden Anhörungsprozess zu: Es wird Druck ausgeübt, vor allem die Kürze der Anhörungsfrist war eine einzige Unverschämtheit. Fakten will offenbar auch im BMI niemand hören.
Es ist ein Skandal, wie die Feuerwaffenrichtlinie in Brüssel zustande kam, aber dass das BMI bei der Umsetzung die Richtlinie sogar über das geforderte Maß hinaus erfüllt, macht sprachlos und deutet sehr stark darauf hin, dass es hier nicht um Terrorabwehr geht, sondern dass wir es hier mit einem Zwischenschritt zur baldigen und endgültigen Abschaffung des privaten Waffenbesitzes zu tun haben.
Ja, der Plan lag bereits in der Schublade und wäre auch ohne Paris II spätestens 2016 vorgeschlagen worden.
Bei meiner Recherche stieß ich in den Tiefen der EU-Papiere auf ein Dokument, das neun Tage nach Paris I (Januar 2015) veröffentlicht wurde. Die Überschrift war fast die Gleiche wie die des Gesetzesentwurfes vom November 2015, auch der Link verwies zum Zeitpunkt meiner Suche im Februar 2016 auf den Gesetzesentwurf vom November 2015.
Ungefähr vier Wochen vor Paris II erhielten wir bei Firearms United aus Finnland die Information, dass neben der neuen Deaktivierungs-Richtlinie auch Halbautomaten und Internetverkäufe verboten werden sollen. Dies sickerte regierungsseitig durch. FWR & Co. wiegelten ab, da die EU-Kommission auf Anfragen erklärte, es gäbe dazu keine Pläne.
Firearms United jedoch verbreitete die Information, bevor der Gesetzesvorschlag überhaupt veröffentlicht wurde: https://firearms-united.com/de/after-the-attacks-in-france-ec-wants-restrictions-on-licit-access-to-weapons/
Vorschläge für ein neues Gesetz oder eine Änderung der Richtlinie über Schusswaffen werden am Mittwoch vorgelegt – das hat der Autor aus der Quelle PAP der Union gelernt.
Ursprünglich war die Änderung für nächstes Jahr geplant, aber die DG Home der Europäischen Kommission, die am Wochenende die möglichen Reaktionen auf die Bombenanschläge von Paris analysierte, erkannte die Notwendigkeit, das Projekt zu beschleunigen. So wurde die polnische Kommissarin Elizabeth Bieńkowska, in deren Portfolio der gemeinsame Markt liegt, über die laufenden Arbeiten informiert:
Einzelpersonen sollten kein halbautomatisches Kalaschnikow mehr besitzen.
Illegal erworbene Schusswaffen werden zunehmend von Terroristen eingesetzt. Bei den Anschlägen vom Freitag in der französischen Hauptstadt ist ein Großteil der Opfer durch Kugeln getötet worden.
Im Januar verwendeten Attentäter, die im Januar die Redakteure von Charlie Hebdo und in einem jüdischen Laden in Paris angegriffen hatten, ähnliche Waffen. Ohne das Eingreifen der Passagiere hätte ein Attentäter im August in einem schnell fahrenden Zug von Brüssel nach Paris eine Tragödie mit seiner Waffe ausgelöst.
Laut PAP, wenn die Mitgliedstaaten dem Vorschlag der Europäischen Kommission zustimmen, werden Einzelpersonen nicht in der Lage sein, bestimmte Arten von Kalaschnikow zu kaufen – auch wenn das Gesetz nur die zivile halbautomatische Version erlaubt, die zum Zwecke des Sports verwendet wird und eine Genehmigung benötigt.
Das Ende des Waffenhandels über das Internet?
Die Kommission schlägt auch ein Verbot für den Kauf von Waffen und Munition über das Internet vor. Sie will auch EU-weit die gleichen Regeln für die Kennzeichnung von Waffen, damit die EG diesen Waffen effektiv „folgen“ kann, auch wenn sie den Besitzer wechseln.
Die Kommission möchte, dass alle nationalen Register der Waffen in einer riesigen paneuropäischen Datenbank zusammengefasst werden.
Die EU-Länder sollten auch über alle Weigerungen informieren, eine Genehmigung für eine Waffe zu erteilen. (Dies betrifft Ausfuhrgenehmigungen in Drittländer – außerhalb der EU).
Der Rahmen der Richtlinie würde auch den Zugang zu Waffenteilen regeln. Die EG ist der Ansicht, dass mit diesen Teilen ein legales Gewehr leicht in eine tödliche Waffe umgewandelt werden kann und den Angriffen dient. Die neuen Regeln würden auch Beschränkungen für Waffensammler einführen, um das Risiko des Verkaufs von Waffen, die sich in ihrem Besitz befinden, an Terroristen zu verringern.
Es kann Einschränkungen beim Verkauf von deaktivierten Waffen geben.
Die EG will auch den Besitz von deaktivierten Waffen, die leicht zu reaktivieren wären, weiter einschränken.
In Polen (und anderen Mitgliedstaaten) gibt es Geschäfte, die eine solche Waffe (einschließlich einer halbautomatischen) ohne Genehmigung über das Internet anbieten. Theoretisch ist man in der Lage, eine solche Pistole durch Aufreiben der Kammer oder durch Verschweißen des Laufes zu reaktivieren.
Diese Art von Waffe wurde von dem Attentäter benutzt, der im August sein Massaker im Zug von Brüssel nach Paris verübt haben könnte, wenn seine Waffe nicht eingeklemmt wäre. Das Jammen ermöglichte die Unfähigmachung des Terroristen.<<
Damit ist meine Vermutung bestätigt, dass der EU-Gun Ban bereits VOR den Pariser Anschlägen ANLASSLOS beschlossen worden war. Die Anschläge waren dann nur der vorgeschobene Grund, um gegen unbescholtene Bürger vorzugehen statt gegen Terroristen.
Sehr interessant ist auch Ihr Satz „FWR & Co. wiegelten ab, da die EU-Kommission auf Anfragen erklärte, es gäbe dazu [zu einer Waffenrechtsverschärfung] keine Pläne.“
Damit bestätigt sich ein weiterer Verdacht meinerseits, den ich bis jetzt aber nie geäußert habe. Doch nun wird es Zeit. Die Art und Weise wie FWR, Verbände & Co. unsere Interessen vertreten, ist stark verbesserungsbedürftig. Manchmal frage ich mich sogar, auf welcher Seite die eigentlich stehen.
Wie kann man sich nur auf eine Antwort der EU-Kommission verlassen! Geht es denn noch naiver? Ich bin NRA-Mitglied. Die NRA nimmt solche Sachen immer sehr ernst. Da werden sofort die Mitglieder per Email aktiviert, Spenden gesammelt usw.
Unsere Interessenvertreter (einzige Ausnahme: GRA) müssen endlich aus ihrer jahrzehntelangen Lethargie herausfinden, denn so geht es nicht mehr weiter.
Sie verhalten sich viel zu defensiv gegenüber der Politik. Einer echten Konfrontation mit den Politikern scheint man stets aus dem Weg zu gehen und verweist auf „erfolgreiche“ Gespräche „im Hinterzimmer“. Was aber geschieht wirklich hinter dem Vorhang? Das werden wir „Normalschützen“ und „Normaljäger“ nie erfahren. Hoffentlich gibt es da nichts zu verheimlichen. Wir hatten bereits vor der jetzt anstehenden Waffenrechtsverschärfung ein Waffengesetz, das die Bürger maximal kontrolliert, einschränkt und bevormundet. Alles, was jetzt noch oben draufkommt, ist pure Schikane und wir kommen dem Totalverbot mittlerweile gefährlich nahe.
Ich empfehle den Verbänden, auch mal den Angriffsmodus auszuprobieren – statt ständigem Rückzugsgefecht. Wir haben nicht mehr allzu viel zu verlieren!
Meine Vorschläge:
(1) Ändert Eure Statuten oder droht zumindest damit!
Gegenwärtig fördert Ihr nur das Sportschießen bzw. die Jagd. Setzt Euch in Zukunft AUCH dafür ein, dass in Deutschland der Waffenbesitz zur Selbstverteidigung (wie z.B. in Österreich, Tschechien, USA) erlaubt wird. Schweden und Großbritannien mit ihren extrem strengen Waffengesetzen und ihrer wirklich schlechten inneren Sicherheit sind keine Vorbilder, sondern absolut abschreckende Beispiele! Durch diesen Schachzug können wir anschließend die Politik endlich auf einer höheren argumentativen Ebene angreifen, nämlich der der Sicherheit. Wenn die einen mit Sicherheitsbedenken (und Terrorabwehr) argumentieren – so sachfremd das in der Regel auch ist – und die anderen dem nur Argumente auf der Sport- und Hobbyebene entgegenstellen können, dann ist klar, wer die Debatte gewinnt. Stünde zukünftig Sicherheit gegen Sicherheit („Die Polizei kommt immer erst, NACHDEM ein Verbrechen passiert ist!“ oder „Ich fühle mich mit meiner eigenen Waffe sicherer!“ usw.), dann haben wir wenigstens ein Patt. Das Problem mit den Argumentationsebenen habe ich am 30.01.19 hier schon einmal näher ausgeführt: https://german-rifle-association.de/eugunban-entwurf-des-bmi/ oder man liest gleich hier nach: Siderius, Ron: Die letzte Verteidigungslinie – Mehr Waffen, weniger Angst, Grevenbroich: Lichtschlag, 2018, Seiten 344 bis 348.
(2) Macht endlich bessere Öffentlichkeitsarbeit!
Es ist wünschenswert, dass die Verbände sich endlich mal in angemessener Weise der neuen Medien bedienen. Warum haben die Verbände ihre Stellungnahmen nicht wenigstens per Email an alle ihre Mitglieder verschickt? Ist das nicht das Minimum? Wieso ist die Kommunikation bis heute so schwach? Oder kosten Emails Porto?
Es gibt gerade in USA viele gute Bücher und und andere Veröffentlichungen (oft auf akademischem Niveau), deren Erkenntnisse wir auch hier in Europa für unsere Argumentation gut gebrauchen könnten. Warum sind die Verbände und das Forum Waffenrecht hier so auffallend tatenlos? ProLegal hat sich wenigstens an der Übersetzung von Halbrooks „Fatales Erbe“ beteiligt. Ich finde es unglaublich, dass es „More Guns, Less Crime“ von John Lott (1997 erschienen!) bis heute nicht auf Deutsch gibt. Oder Stephen Halbrooks „That Every Man be Armed“ (1984 erschienen!). Warum werden nicht regelmäßig die besten Aufsätze und Zeitungsartikel aus der amerikanischen Waffendebatte übersetzt und auf Deutsch online gestellt? Viele Erkenntnisse aus der amerikanischen Waffenforschung und Waffendebatte ließen sich auch hierzulande gut verwerten. Dann aber käme wahrscheinlich – zumindest in den alternativen Medien – eine echte Debatte über Waffen auch in Deutschland in Gang und die Waffengegner müssten sich fortan deutlich wärmer anziehen.