#EUGunban: Tschechien wird Klage beim EuGH erheben

Breaking News: CZ wird Klage beim EuGH erheben

Bisher gibt es noch keine weiteren Meldungen auf Deutsch oder Englisch, nur auf tschechisch. Wir bleiben dran und berichten weiter.

Mehr Infos in den tschechischen News:

https://www.respekt.cz/politika/chovanec-potahne-s-poloautomatem-na-brusel

http://zpravy.idnes.cz/chovanec-dokoncuje-zalobu-na-evropskou-komisi-kvuli-omezeni-zbrani-11u-/domaci.aspx?c=A170410_111606_domaci_kop

Übersetzungen obiger Artikel auf DE oder EN sind willkommen!

http://www.radio.cz/de/rubrik/nachrichten/tschechien-plant-klage-gegen-eu-waffenrichtlinie

5 Replies to “#EUGunban: Tschechien wird Klage beim EuGH erheben”

  1. Ahem! So mal ganz doof nachgefragt. Wenn Armbrüste und Vorderlader WBK-pflichtig werden sollten, wie sieht es dann mit dem Bedürfnis aus um eine WBK zu erhalten?
    Im Verein schiessen bei uns sehr viele VL (Bedürfnis!), haben eine WSK+Aufsicht (um auch alleine mal schiessen zu können), aber keine WBK. Bekommen die letztere dann hinterhergeschmissen (was ich ganz ausgezeichnet finden würde), oder wie soll das geregelt werden? Oder kommt dann ein kleiner Waffenschein für VL, der dann natürlich extra kostet? So ne Art kreativer Neuer Zwangsgebühr, um den Leuten ihr Geld aus der Tasche zu ziehen. Der Staat, aka die „schwarze Null im Rollstuhl“ braucht ja Geld, hört man ja überall.
    Alles nicht so wirklich ausgegoren das Ganze, wie mir scheint.
    Aber man ist als Bundesbürger ja schon vieles gewohnt.

    1. Im Anhang I hat das EU-Parlament am 14. März beschlossen, dass „historische Waffen“ die nicht als Waffen nach Kategorie A (verbotene Waffen) oder B (erlaubnispflichtige Waffen) sind, nicht unter die Richtlinie fallen, sondern einzelstaatlichem Recht unterliegen. In dem Erwägungsgrund 27 ist ausgeführt, dass Repliken nicht den gleichen historischen Wert und Schutz genießen, wie Originalwaffen. Die Mitgliedstaaten „Sollten“ daher diese Repliken in die Richtlinie nehmen. Dieser Erwägungsgrund ist von den Mitgliedstaaten nur als Empfehlung aufzufassen und muss n i c h t in nationales Recht umgesetzt werden.
      In Deutschland gilt daher weiterhin die Regelung in Anlage 2 Abschnitt 2 UA 2 Nm 1.7 bis 1.9 Waffengesetz, wonach solche Waffen deren MODELL vor dem 1.1.1871 entwickelt worden ist, erlaubnisfrei erworben und besessen werden dürfen. In diesem Punkt wird daher ein Handlungsbedarf zur Änderung der bisherigen Regelungen nicht gesehen. Es kann also alles beim Alten bleiben.
      WENN ABER ROT; ROT GRÜN; ODER ROT; GRÜN ODER ÜBERHAUPT G R Ü N AN DIE REGIERUNG KOMMT; WIRD DAS ALLES WOHL HINFÄLLIG WERDEN !!!!!!!!

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