#Grüne: Same procedure as last year Miss Kathie?

Katharina Schulze sitzt für die Grünen im bayerischen Landtag. Seit 2016 stellt sie jedes Jahr Anfragen zum Waffenbesitz in Bayern und verteilt die Antworten zusammen mit ihren Forderungen via Pressemitteilung. Auch dieses Jahr nahmen die Medien dies auf und verbreiteten alarmistische Warnungen.

Pressemeldungen

Waffenbesitz in Bayern steigt alarmierend an

Der Trend zur Aufrüstung hält in Bayern weiter an. Das ist in hohem Maße besorgniserregend. – Katharina Schulze

Alarmierende Aufrüstung in Bayern

2018 ist die Zahl der Waffenbesitzkarten, die zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe berechtigen, auf den höchsten Stand der letzten Jahre gestiegen. Mehr als 400.000 Menschen verfügen über eine Waffenbesitzkarte (exakt: 402.801). Das sind 6% mehr als 2014 (2014: 379.868). Insbesondere die steigende Zahl an Schreckschusswaffen ist alarmierend . 2018 gab es bayernweit mehr als 100.000 „kleine“ Waffenscheine, die zum Führen einer Schreckschusswaffe außerhalb der eigenen Wohnung berechtigen. In diesem Bereich hat in den letzten Jahren eine rasante Aufrüstung stattgefunden – nahezu 130% seit dem Jahr 2014 (2014: 43.977 „kleine“ Waffenscheine). Die Zahl der „großen“ Waffenscheine, die zum Führen der Waffen außerhalb der eigenen Wohnung berechtigen, ist dagegen leicht gesunken.

Katharina Schulze, PM vom 9. Juli 2019

Peter Biller, seit 20 Jahren Sportschütze in Bayern hat sich die Warnungen von Frau Schulze und die Zahlen, auf die sie sich beruft, einmal genauer angeschaut:

Waffenbesitz rückläufig in Bayern

Die Antwort der Landesregierung zeigt, dass die Zahl der Besitzer erlaubnispflichtiger Schusswaffen leicht rückläufig ist und besonders die Zahl der gültigen Waffenscheine (- 17%) drastisch zurückging. Auch verwechselt Frau Schulze die Zahl der Waffenbesitzkarten (+ 5%) mit den Menschen, die eine oder mehrere Waffenbesitzkarten besitzen (- 2%). Die Zahl der Waffenbesitzkarten (WBK) kann ohne Anstieg der Besitzer oder der Schusswaffen steigen. Durch Besitzwechsel (Verkauf und Neuerwerb) ist eine WBK irgendwann voll und es wird eine weitere benötigt. Auch nutzen einige Besitzer die Möglichkeit, sich zusätzliche WBKs ausstellen zu lassen. Zudem benötigen Sportschützen für verschiedene Waffenkategorien verschiedene WBKs (eine gelbe und eine grüne).

Zu- und Abnahme von WBKs und KWS und WS in Bayern

Quelle: https://katharina-schulze.de/wp-content/uploads/2019/07/combinepdf.pdf

1.200.000 legale Waffen und ein tödlicher Jagdunfall

Frau Schulze erkundigte sich nach Personenschäden mit Schusswaffen und deren Status. In der Anlage zur Antwort der Landesregierung gab es einen Personenschaden mit einer legalen Schusswaffe: einen Jagdunfall!

Dem Bayerischen Landeskriminalamt (BLKA) wurden im Jahr 2018 durch die Verbände der Bayer. Polizei im Rahmen des bestehenden Sondermeldedienstes 60 Fälle gemeldet, bei denen durch den Gebrauch von Schusswaffen Personenschäden entstanden sind.
In einem Fall wurde eine im legalen Besitz befindliche Schusswaffe verwendet, es wurde eine Person getötet. In 59 Fällen wurden im illegalen Besitz befindliche Schusswaffen verwendet, hierbei wurden 53 Personen getötet und sechs Personen verletzt.

Angaben zum Sachverhalt, Ort, Regierungsbezirk, Anzahl der getöteten und verletzten Personen sowie zum jeweiligen Besitzstatus der verwendeten Waffen (legal/illegal) können der Anlage entnommen werden.

Schriftliche Anfrage vom 09.01.2019

Diese Information animierte Mitglieder der Facebookgruppe zu einem Meme:

Dank an Kathi Schulz

Quelle: Facebookgruppe Waffenlobby

 

 

BMI: Kleiner Waffenschein ein Sicherheitsgewinn

Im Vergleich zu 2015 gab 100% mehr „Kleine Waffenscheine“. Aber auch dieser Anstieg ist nach dem Boom von 2016 (+ 60%) wieder auf einem normalen Niveau (+ 6% im letzten Jahr). Man bedenke, dass der „Kleine Waffenschein“ in Bayern nicht ausläuft und keine laufenden Kosten mit sich bringt. Ein Anstieg bedeutet also, dass mehr neue „Kleine Waffenscheine“ ausgestellt werden als alte eingezogen wurden bzw. deren Inhaber verstorben sind. Das ist doch sehr positiv, immerhin handelt es sich hierbei um Bürger mit sauberem Strafregister. Und so sieht es auch das Bundesinnenministerium:

Sicherheitsgewinn durch KWS

Selbstbewaffnung in der rechtsextremistischen Szene

Der Hang zur Selbstbewaffnung im rechtsextremistischen Umfeld ist weiterhin erschreckend hoch. Neonazis haben nachweislich eine höhe Gewaltneigung und sind deshalb eine große Gefahr für ihre Mitmenschen. – Katharina Schulze

Waren Ende 2017 den Behörden 131 Personen aus dem rechtsextremistischen Spektrum mit einer waffenrechtlichen Erlaubnis bekannt, ist diese Zahl 2018 auf 191 Personen gestiegen. Auch wenn die Staatsregierung diesen Anstieg um 40 Prozent hauptsächlich mit einer Zunahme bei den „kleinen“ Waffenscheinen erklärt – diese Entwicklung ist brandgefährlich. Es ist dabei egal, über welche Art Waffenschein wir sprechen – ein*e Rechtsextremist*in in Rage kann seinen Opfern auch mit einer Gas- oder Signalpistole große Gesundheitsschäden zufügen. Ich fordere deshalb die völlige Entwaffnung von Neonazis und Reichsbürgern in Bayern. Bei Anträgen aus diesem Personenkreis sollte eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz Pflicht sein, damit Waffen – von der Gaspistole bis zum Sportgewehr – nicht in falsche Hände geraten.

Katharina Schulze, PM vom 9. Juli 2019

Wir sind sehr dankbar, dass endlich einmal bei den waffenrechtlichen Erlaubnissen mutmaßlicher Reichsbürger und Rechtsextremisten zwischen Waffenbesitzkarte und „Kleinem Waffenschein“ für Schreckschusswaffen unterschieden wurde. Seit ca. zwei Jahren taucht immer wieder die Zahl von 900 „waffenrechtlichen Erlaubnissen“ in den Händen von „Selbstverwaltern und Reichsbürgern“ auf. Doch auch bundesweit sind fast die Hälfte dieser Erlaubnisse „Kleine Waffenscheine.“

Lebensgefährliche Schreckschusswaffen?

Nicht nur das Führen, sondern schon der Erwerb und Besitz einer Schreckschusswaffe muss anders als bisher erlaubnispflichtig werden. – Katharina Schulze

Die Gefährlichkeit von Gas- oder Signalpistolen (Schreckschusswaffen) ist geringer als die von Messern. Man kann aus der Distanz keine großen Gesundheitsschäden zufügen. Nur mit einem auf eine Hauptschlagader aufgesetzten Schuss ist dies möglich. Eine Erwerbsberechtigung für Schreckschusswaffen bringt somit keine Verbesserung für die Sicherheit. Wogegen kurzfristige Waffenverbote für Gewalttäter (wie es die DPolG vorschlägt) eine Disziplinarmaßnahme darstellen und möglicherweise positive Auswirkungen haben können.

Wir hatten schon letztes Jahr diese Behauptung in diesem Artikel widerlegt: Bayerische Grünenfraktions-Chefin Schulze fordert ein strengeres Waffengesetz

Extremist*innen die Waffen konsequent entziehen

Wir Grüne fordern, Rechtsextremist*innen, „Reichsbürger*innen“ und anderen Extremist*innen die Waffen konsequent zu entziehen. Neonazis muss die Möglichkeit genommen werden, an gefährliche Waffen zu gelangen oder sie gar offiziell besitzen zu dürfen. Wir wollen eine obligatorische Regelabfrage beim Verfassungsschutz erwirken, damit Verfassungsfeind*innen keine Waffen erhalten können. Auch dürfen Neonazis keine Schreckschusswaffen erwerben, besitzen und führen dürfen.

Katharina Schulze, PM vom 9. Juli 2019

Während wir zustimmen, dass Extremisten keinen Zugang zu legalen Waffen erhalten sollen, sind wir gegen eine obligatorische Regelabfrage beim Verfassungsschutz. Diese Regelabfrage steht beim Bundesrat seit 2013 ständig auf der Tagesordnung, wurde 2017 von der Regierung abgelehnt und steht wieder auf der Tagesordnung. Wie aus der Antwort der Landesregierung ersichtlich, nimmt der Verfassungsschutz selber Kontakt mit den Waffenbehörden auf bei verdächtigen Personen. Auch können die Waffenbehörden bei Verdacht den Verfassungsschutz kontaktieren. Eine Regelabfrage würde zu jährlichen Kosten von 4,9 Millionen Euro bei WBK-Besitzern führen. Da sind noch keine Kosten für die „Kleinen Waffenschein“-Besitzer enthalten; die kämen noch dazu.

Auch stellt sich die Frage, wer ein „Verfassungsfeind“ ist bzw. wie man einen Verdacht auf die Verfassungsfeindlichkeit belegen kann. Die Landesregierung verweist hierbei auf den Rechtsstaat und die mit ihm einhergehende Unschuldsvermutung, weist aber auch darauf hin, dass diese Personen weiterhin kontrolliert werden.

Gleichwohl ist ein Erlaubniswiderruf durch die Waffenbehörden nach Übermittlung der Erkenntnisse des BayLfV nicht in allen Fällen möglich. Neben Personen, die nicht aktiv auftreten und sich damit unterhalb der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeitsschwelle befinden, sind beispielsweise auch Fälle denkbar, in denen die übermittelten Erkenntnisse nicht ausreichend belastbar sind, sei es, weil sie nicht gerichtsverwertbar oder nicht ausreichend valide sind oder weil nur Erkenntnisse vorliegen, die älter als fünf Jahre sind (vgl. § 5 Abs. 2 Nr. 3 Waffengesetz – WaffG).

„Personen, deren Widerrufsverfahren nicht zu einem Entzug der Waffenerlaubnis führte, werden zur regelmäßigen Überprüfung weiterhin in der Statistik geführt.“

Schriftliche Anfrage vom 09.01.2019

2016 wurden 19 Fälle von mutmaßlichen Rechtsextremisten an die zuständigen Behörden gemeldet. Diese führten zum Einzug von 13 waffenrechtlichen Erlaubnissen. 2017 wurden 67 Fälle an die zuständigen Behörden gemeldet. Diese führten zum Einzug von 22 waffenrechtlichen Erlaubnissen. 2018 wurden 170 Fälle berichtet, in wie vielen Fällen es zu einem Entzug kam, ist der Anfrage nicht zu entnehmen.

Gefahr durch legalen Waffenbesitz?

In Bayern nehmen sich nicht einmal Selbstmörder das Leben mit legalen Waffen. Und auch bei Mord und Totschlag werden sie so gut wie nie eingesetzt. Die Landesregierung meldet zudem 792 beschlagnahmte illegal besessene Schusswaffen für das Jahr 2017 und 908 für das Jahr 2018.

Suizide in Bayern 2016-2018

Quelle der vollendeten Suizide: PKS Bayern Quelle der Daten mit Schusswaffen: Anfrage der Grünen 2019

Mord/Totschlag in Bayern 2016-2018

Quelle der vollendeten Straftaten gegen das Leben: PKS Bayern Quelle der Daten mit Schusswaffen: Anfrage der Grünen 2019

Auch der Missbrauch von Schusswaffen durch Rechtsextremisten in Bayern kommt nur vereinzelt vor laut Antwort der Landesregierung:

  • 2011: entfällt, da noch keine nach Schusswaffen auswertbare Datenbasis vorhanden
  • 2012: keine Treffer
  • 2013: keine Treffer
  • 2014: 2 Schreckschusswaffen, 1 Kartoffelkanone (2 Fälle), § 224 Strafgesetzbuch (StGB) Gefährliche Körperverletzung, § 126 StGB Androhung von Straftaten, § 52 WaffG Mitführen, Herstellen, Besitzen einer Waffe (2 Fälle)
  • 2015: 1 Pistole § 51 WaffG (Besitz von Schusswaffen), 1 Pistole § 52 WaffG (Mitführen, Herstellen, Besitzen einer Waffe)
  • 2016: 1 Pistole § 241 StGB (Bedrohung), 1 Schreckschusspistole § 224 StGB (gefährliche Körperverletzung), 1 Luftgewehr § 303 StGB (Sachbeschädigung), 1 Luftgewehr § 304 StGB (Gemeinschädliche Sachbeschädigung), 1 Pistole § 211 StGB (Mord)

 

Quellen:

https://katharina-schulze.de/waffenbesitz-in-bayern-steigt-alarmierend-an/

https://katharina-schulze.de/schriftliche-anfrage-schusswaffen-in-bayern/

https://katharina-schulze.de/waffen-und-waffenkontrollen-in-bayern-2017/

http://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/17_0010526.pdf

http://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/17_0021237.pdf

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/pressekonferenzen/regierungspressekonferenz-vom-7-dezember-2018-1558566

 

 

 

8 Replies to “#Grüne: Same procedure as last year Miss Kathie?”

  1. Und weiter geht mit sinnentstellendenMärchen bei WON:

    https://www.welt.de/debatte/kommentare/article199650004/Waffen-Die-Angst-ist-groesser-als-die-Zahl-der-Waffenscheine.html

    Da werden sprachlich KWS und WS offenkundig bewusst, so blöde kann doch keiner sein, zusammengeworfen,zu einem schwer verdaulichen Gebräu vermischt und mit dümmlichsten Behauptungen garniert: „Waffen bei sich zu haben gibt trügerische Sicherheit..“.
    bemerkenswert das seit Jahren auch die Springer-Presse Organe, nicht nur die MADSACKer, den strikten gun grabber Kurs fahren.

  2. Und nun möchte ich, wenn auch etwas verspätet, dem fehlgeleiteten grünen Kontrollwahn noch die Krone aufsetzen, auch wenn das mehr zur Information der hiesigen Mitleser beiträgt. Denn selbst wenn Grüne hier mitlesen sollten, bleiben hartnäckige Zweifel ob diese den Inhalt des Kommentars auch erfassen können oder wollen.
    Da ich mich ja gezwungenermaßen beruflich mit der klandestinen Herstellung von Kampfmitteln, Schusswaffen und Munition auseinandersetzen muss komme ich nicht umhin einen weiteren Fortschritt in der diesbezüglichen Entwicklung, insbesondere der Fähigkeit gezogene Waffenrohre herauszustellen zu bestätigen. Teile der regen internationalen Szene haben sich außerhalb der Zerspanung mittels Ziehbank oder hydraulischer Verfahren der elektrischen Erosion angenommen und erfolgreich auch gehärtete Glattrohrrohlinge mittels einfacher Elektroden aus PLA, im bösen 3D-Druck erstellt, passgenaue gezogene Kurzwaffenrohre erstellt.Mit Wassereimer, Wasser , Kochsalz, Umwälzpumpe bei 30 min mit 12V und ca.8A. Genaue Anleitungen sind überall runterladbar.

    Mir ist klar das Miss Kathie dieses Gefahrenpotenzial nicht versteht, aber es ist immer eine Freude den Stand der Technik in Erinnerung zu rufen.

  3. Die Reaktion auf Gewalttaten mit Waffen ist immer die Forderung nach schärferen Waffengesetzen. Es zeigt sich aber, dass selbst die schärfsten Waffengesetze Gewalttaten nicht verhindern. Wenden wir daher die Aufmerksamkeit weg vom Tatmittel auf das eigentliche Problem, den Täter.

    Im folgenden ein einfach übersetzter Abschnitt aus dem Artikel „Mass Shootings and Mental Illness“ von James L. Knoll IV, M.D. und George D. Annas, M.D., M.P.H. Die Autoren gehen von dem Fakt aus, dass Massenerschießungen in weniger als 1% der Fälle von Tätern mit psychischen Erkrankungen begangen werden. Sie lenken daher die Aufmerksamkeit auf die untererforschten sozio-kulturellen Faktoren. Vorher befassen sie sich jedoch mit der Persönlichkeit von Mördern:

    “In einer detaillierten Fallstudie von fünf überlebenden Massenmördern wurden jedoch eine Reihe gemeinsamer Merkmale und historischer Faktoren gefunden.
    Die Probanden waren alle in ihrer Kindheit gemobbt oder isoliert worden und wurden zu Einzelgängern, die verzweifelt über ihre soziale Entfremdung waren. Sie zeigten paranoide Züge wie Misstrauen und Groll. Ihre Weltanschauung ließ auf eine paranoide Denkweise schließen; sie glaubten, dass andere sie allgemein ablehnen und sich teilnahmslos verhalten. Infolgedessen verbrachten sie viel Zeit damit, sich zu ärgern und über vergangene Demütigungen nachzudenken. Das Wiederkäuen (ihrer Gedanken) entwickelte sich später zu gewaltsamen Rachefantasien“
    Copyright © 2016 American Psychiatric Association Publishing.

  4. Ja, ja!
    Die Kathi wieder!
    Und jährlich grüßt das Murmelgetier……
    Gott bewahre uns vor Alleinherrschaft der „Grünen“ im Bundestag!
    Dann hätten sie durch die Bundeswehr, Polizei, Zoll und BGS so viele Waffen in ihrer Gewalt! Eine grauenhafte Vorstellung! Was da dann alles schiefgehen könnte……..

  5. Das Problem ist folgendes:
    Die Grünen definieren jeden, der ihre politischen Ansichten nicht teilt, als rechtsextrem bzw. rechtsradikal. Deshalb wird von den Grünen bei der Überprüfung von (angehenden) Waffenbesitzern bzw. der Ausstellung waffenrechtlicher Erlaubnisse immer wieder der Fokus einzig auf das rechte politische Spektrum gelegt, das eigene linke politische Spektrum bzw . das alliierte islamistische Spektrum (es gibt bekannte Fälle von bekennenden Islamisten in Grünen Landesverbänden, sowie auch auffällige Sympathien der SPD Spitzen zu radikalislamischen Organisationen) jedoch niemals überhaupt nur ein einziges Mal erwähnt, obwohl das Potential für den Missbrauch von Waffen hier weitaus größer ist.
    Dies ist überaus entlarvend, denn es offenbart, dass es den Grünen (und den SPD Spitzen) nicht etwa um den sicheren Umgang mit Schusswaffen geht, sondern darum, nur denen den Zugriff auf Waffen zu erlauben, die mit ihrer eigenen politischen Weltanschauung konform gehen, oder der Umsetzung ihrer Weltanschauung gerade dienlich sind. Diejenigen, die ihre Ansichten nicht teilen und ihnen im Wege stehen, sollen hingegen von Waffen fern gehalten werden.
    Was wiederum aus der Sicht der Grünen einleuchtet, denn ihre antidemokratische und tiefrot maoistische Weltanschauung, die sie hinter dem „Klimaschutz“ verstecken, ist selbst hochgradig verfassungsfeindlich und kann gegen ein freies und bewaffnetes Volk in einer echten Demokratie niemals durchgesetzt werden.

    Ich weiß, auch im konservativen Lager gibt es Gegenstimmen, aber ich halte einen möglichst umfassenden Backgroundcheck von (potentiellen) Waffenbesitzern bzgl. Verfassungstreue für absolut zwingend notwendig. Allerdings in jede politische Richtung.
    Es kann nicht sein, dass verfassungstreue Bürger dieses Landes wegen kleinknickeriger Nichtigkeiten, durch die kein Mensch gefährdet und die Sicherheit der Bevölkerung nicht beeinträchtigt wird, die Zuverlässigkeit aberkannt bekommen, entwaffnet und so final um ihr Eigentum gebracht werden, während potentielle Staatsfeinde aufgrund mangelnder Backgroundchecks und schwächelnder Strafverfolgung die Wohnung voller Schießeisen haben.

    Die entscheidende Frage beim Waffenbesitz ist nicht das „Wie“, sondern das „Wer“!
    Unser derzeitiges Waffenrecht ist randvoll mit künstlichen Schikanen, die den Legalwaffenbesitzer bis ins Groteske gängeln und drangsalieren, auch wenn dies überhaupt keinen Sicherheitsgewinn mit sich bringt. Im Gegenzug versagt unser Waffenrecht total, wenn es darum geht, diejenigen vom Waffenbesitz abzuhalten, die die verfassungsmäßige Ordnung dieses Landes gefährden. Das muss und es wird geändert werden.
    Dieses Land hat sich seit der illegalen Grenzöffnung 2015 massiv verändert und es verändert sich weiter. Dieser Veränderung muss Rechnung getragen werden, denn die Sicherheitslage erodiert in einem Maße, wie man es zuletzt in der Weimarer Republik beobachten konnte. Die Bürger dieses Landes werden zuwandernden Staatsfeinden regelrecht zum Fraß vorgeworfen.
    Und daran sind die Grünen, ihre heimliche Bundeskanzlerin und auch die SPD Spitzen zu einem ganz erheblichen Teil höchstselbst schuldig.

    Der Regierungsauftrag durch den Wähler berechtigt in unserem Verfassungs- und Rechtsstaat nicht zur verfassungswidrigen Umgestaltung bzw. zur Zerstörung dieses Landes. In keinem Fall.

  6. Hallo,
    Jaaaa, das sind die Fakten! Aber an Fakten und belegbaren Beweisen haben sich doch die grünen
    Demagogen und Rattenfänger noch nie orientiert. Die verbreiten weiter ihre Halbwahrheiten und schüren die Ängste der Gutmenschen – Anhänger vor den bösen Waffen und deren legalen Besitzern!!!

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