Londoner muss in Haft weil er einen Einbrecher abwehrte

Die Londoner Polizei hat einen Pensionierten verhaftet, weil er einen Einbrecher in seinem Haus erstochen hatte. Der Fall löste eine Kontroverse aus.
– Quelle: https://bazonline.ch/…/mann-toetete-einbrech…/story/10436090

Der Rentner hatte sofort die Polizei gerufen, noch bevor er seine Familie und sich geschützt hatte. Der zweite Einbrecher hatte versucht, seinen verletzten Kumpel ins Fluchtauto zu hieven. Die Polizei brachte den verletzten Einbrecher ins Krankenhaus, wo er dann verstarb.

Das Thema Selbstverteidigung gärt in Großbritannien. Hier ein britischer Rentner, dessen Video in nur 12 Stunden über 1.000.000 Aufrufe hat und der sich im Fall eines Einbruchs wie Osborn-Brooks verteidigen will: – Video: https://www.facebook.com/godfreybloomofficial/videos/1915882431808333/

Es gibt mittlerweile einen Hashtag #FreeRichardOsbornBrooks, es wird zu Spenden für seinen Prozess aufgerufen. Das ganze Land diskutiert. Insbesondere da es mittlerweile mehr Morde in Londen als in New York gibt.

Seit Anfang des Jahres gab es durchschnittlich jeden zweiten Tag einen Mord in London. Meist sind die Opfer junge Menschen, die Mehrzahl stirbt durch Stich-, nicht durch Schusswaffen.
– Quelle: http://www.badische-zeitung.de/…/mehr-morde-in-london-als-i…

Der Rentner kam mittlerweile auf Kaution frei. Die Meldung über die Festnahme des Überfallenen, die in England in allen Zeitungen steht, wird auf Deutsch nur in der Schweiz verbreitet. Warum?

Weil es nicht sein kann, dass man über #Selbstverteidigung positiv berichtet?

Weil diese Meldung nicht geeignet ist, für ein künftiges #Messerverbot zu werben?

Die Einbrecher hatten die Eheleute mit Schraubenzieher bedroht (in UK gibt es bereits ein Messerverbot, deswegen die Schraubenzieher). Der verstorbene Einbrecher war der Polizei bestens bekannt, hatte schon 10 Jahre im Gefängnis verbracht und stammt aus einer äußerst kriminellen Familie.
– Quelle: https://www.thesun.co.uk/…/burglar-stabbed-hither-green-os…/

Während die Morde in London meist von jugendlichen Schwarzen mit Messern auf offener Straße verübt werden, hat sich hier das Opfer eines bewaffneten Überfalls gewehrt. Das ist den deutschen Medien keine Silbe wert. Es stört nur die Agenda.

Der Einbruch hätte auch anders ausgehen können: mit dem Tod der Überfallenen. Dies passiert auch hierzulande immer öfter:
Ein 59-jähriger Mann hatte Einbrecher ertappt, wurde von ihnen niedergeschlagen und gefesselt. Im Krankenhaus erlag er seinen schweren Verletzungen.
– Quelle: https://www.swp.de/…/opfer-stirbt-nach-angriff-24488924.html

Katja Triebel

35 Replies to “Londoner muss in Haft weil er einen Einbrecher abwehrte”

  1. Zum Waffenrecht zitiere ich dazu Katja Triebel:

    „Konkrete Ziele der GRA?

    Ein Ziel ist die Vereinfachung des Waffenrechts. Das Zweite ist der Selbstschutz als Bedürfnis: Wenn sich jemand bedroht fühlt, reicht das heute nicht, um in Deutschland eine Waffe bewilligt zu bekommen.“

    Quelle:
    GRA im FOCUS: Deutsche Waffenlobby kämpft für amerikanische Verhältnisse, katjatriebel.com

    Zum Notwehrrecht verweise ich auf den aktuellen Fall des am 29.09.2017 erschlagenen Markus Hempel aus Pratau. Eine entscheidende Rolle spielt dabei Volker Bittmann, Oberstaatsanwalt aus Dessau-Roßlau. Dieser wurde bekannt durch seine Entehrung der bestialisch ermordeten chinesischen Studentin Li Yangjie und ihrer Familie. Da ich mir der gefundenen Quellen nicht sicher bin (offizielle Medien scheinen nicht darüber berichtet zu haben), und einfach nicht zu glauben vermag, was ich dazu finde, bitte ich, selbst zu recherchieren.

  2. egal wo auf der Welt: es gibt Gesetze … und das schlimmste Übel mag sein das es Juristen gibt die Gesetze wie man es gerade braucht „verdrehen“. Da wird aus Notwehr Mord und aus Mord Notwehr. Hinzu kommen gewisse politische Hintergründe und aus dem gesetz werden salopp leere Worte. Wenn du nun als Opfer/Täter in diese Machenschaften kommst wird aus der angeblichen „Gerechtigkeit“ eine absurdes Spiel der Justiz die schlicht überall völlif aus den Fugen geraten ist. Da nutzt es wenig wenn man ewig lange Redereien startet die mal so mal so verlaufen. Das Übel die entgleiste Justuz bleibt. Hier muss angesetzt werden und wenn man schon mal dabei ist sollte man sich gleich und die (in Deutschland) zwei anderen „Gewaltenteilung“ Übel kümmern

  3. @ Frank, Kommentar vom 05. Juli

    Stimmt so nicht. ALLE Schusswaffen müssen ungeladen aufbewahrt werden. Die Munition muss ebenfalls eingeschlossen werden. Wenn die SRW nicht in einem Safe der Sicherheitsstufe 0 oder 1 liegt, müssen die Kartuschen in einem anderen Behältnis gelagert werden.

    Daraus folgt: im Selbstverteidigungsfall zu Hause müssen zwei Behältnisse aufgeschlossen und danach muss die Waffe noch geladen werden. Ihr Einsatz wird dadurch praktisch unmöglich gemacht.

    Die Pflicht zur Aufbewahrung in einem verschlossenen Behältnis gilt aber nicht nur für SRW sondern für ALLE FREIEN WAFFEN! Demnach muss man sich einem Einbrecher der einen angreift mit Haushaltsgegenständen entgegenstellen: Oma mit Krückstock gegen Twenth mit Kuhfuß!

    Das WafG verstößt gegen Art 2 GG (Recht auf Unversehrtheit), indem es den Bürger in seinem Heim wehrlos macht. Es muss daher dringend nachgebessert werden.

    https://www.berlin.de/polizei/_assets/service/merkblatt-aufbewahrung_2017.pdf

  4. Noch nie stand es um die Bürgerrechte so schlecht seit 1945 wie heute. Das sehe ich auch so. Das Problem ist, dass die wahre Macht nicht bei den gewählten Volksvertretern liegt. Sie liegt ganz woanders, wie Horst Seehofer 2011 in seltener Ehrlichkeit bei Pelzig zugab: „Diejenigen, die entscheiden, sind nicht gewählt und diejenigen, die gewählt werden, haben nichts zu entscheiden.“
    https://www.youtube.com/watch?v=UBZSHSoTndM

    Ein gutes Beispiel für jene Elite, die wirklich entscheidet, ist aus meiner Sicht Goldman Sachs.
    Die internationale Vernetzung von Goldman Sachs hat Pelzig hier sehr schön beschrieben: https://www.youtube.com/watch?v=cjWPRvUb3Hs

    Nun muss man bedenken, das es natürlich noch zahlreiche andere Finanzimperien gibt, die mit GS an einem Strang ziehen.

    Da kommt sicher eine geradezu gottgleiche, weltumspannende Macht zusammen. Da hält man sich dann schon mal selbst für Gott und die Steuerzahler für die Sklaven, die zu zahlen haben, wenn man sich mal wieder verzockt hat.

    Hier der Link zum berühmten Zitat von Blankfein: https://bit.ly/2HJK9Uo

    Früher hat uns der Erbadel beherrscht, heute tut das der Finanzadel. Roland Baader hat diese Leute nicht umsonst als „Gottspieler“ bezeichnet. Damit meinte er vor allem die Zentralbanken, die Geld einfach so drucken, während wir, das gewöhnliche Volk, dieses unglaubliche Privileg eben nicht haben. Wir müssen malochen.

    Daher können wir kleinen Bürger auch unmöglich ein gottgegebenes Recht auf Selbstverteidigung haben. Gnädigerweise werden wir im Notwehrfall vielleicht entschuldigt. Oder auch nicht.

  5. Ist dies schon Wahnsinn, so hat es doch Methode.
    Shakespeare, Hamlet

    Ich denke nicht, dass man den Politikern die Ehre antun sollte, hinter ihren Handlungen tiefgründige Konzepte zu vermuten. Wenn etwas dahinter steckt, dann das Peter-Prinzip: in einer Hierachie wird jeder solange befördert, bis er eine Position erreicht hat, die er nicht mehr ausfüllen kann. Mit der Zeit sind dann alle Ämter von inkompetenten Mitarbeitern besetzt.

    Sieht man sich die Liste der Minister für Verteidigung an, so war dieses Amt, mit wenigen Ausnahmen (wie Helmut Schmidt), durchgängig mit Politikern besetzt, denen man, mit Verlaub gesagt, nicht einmal die Leitung einer Militärkapelle zutrauen könnte.

    Im ehemals (böse Zungen behaupten, noch heute) besetzten Deutschland hatte die Bundeswehr ohnehin nur die Aufgabe, „den Feind hinzuhalten, bis Militär eintrifft“. Bis Donald Trump endlich ein Machtwort sprach, überließ man die Landesverteidigung getrost den Amerikanern. Nur langsam dringt es ins Bewusstsein einiger, dass zur Souveränität eines Staates auch gehört, die eigenen Grenzen, ggf. auch die eigenen Interessen, schützen zu können. Andere sind immer noch der Auffassung, wir brauchen keine Grenzen und keine Soldaten, die ohnehin alle „Mörder“ sind.

    Schon der chinesische Philosoph Laozi setzte im Daodejing (6. Jh. v. u. Z.) die Führung des menschlichen Körpers durch den Geist mit der Führung des Staates durch die Regierung gleich. Aus dieser Überlegung folgt, dass dem Einzelnen die gleichen Rechte zukommen, wie dem Staat. Äußere und innere Sicherheit sind die wichtigsten Grundvoraussetzungen sowohl für die Existenz eines Staates, als auch des Einzelnen. Daraus folgt wiederum, dass das „naturgegebene Recht zur Selbstverteidigung“ (UN) beiden gleichermaßen zusteht.

    Zweifellos richtig ist allerdings die, bestätigte, Vermutung, dass durch übergeordnetes Recht sowohl individuelle bürgerliche Rechte als auch nationales Recht ausgehebelt wird. Demokratisch gewählte Regierungen und, teilweise nicht, demokratisch gewählte internationale Organisationen haben die Tendenz sich zu verselbständigen. Die Verfasser des 2nd Amendment haben dies 1791 vorhergesehen und deshalb das naturgegebene Recht des Einzelnen, Waffen besitzen und tragen zu dürfen, in der amerikanischen Verfassung verankert. Dieses Recht wurde im obrigkeitshörigen Europa der Neuzeit nie anerkannt. Hier sind Rechte nicht „von Gott gegeben“ sondern sie werden von oben „gewährt“. Dieses Denken zeigt sich z. B. in der Redensart: „Wer gibt Dir das Recht, …“.

    Wir diskutieren hier über den Londoner, dem sein Recht auf Selbstverteidigung abgesprochen wurde. Setzen sich gewisse Kräfte weiterhin durch, werden wir bald alle dieses Recht und damit alle unsere bürgerlichen Freiheiten verlieren.

  6. Wenn einem nicht viel Schlechtes in der Politik fremd ist, kann angesichts der über Jahre sich fortsetzenden tätigen Unterlassung bei der Personalauswahl und der Materialbeschaffung der BW von einem für die Politik erwünschten Zustand ausgegangen werden. Ob dabei die Idee handlungsleitend war, sich dann nicht, oder nur in reduziertem Umfang an „Auslandseinsätzen“ zu beteiligen darf bezweifelt werden.

    Leider kommt der Verdacht auf das der Zustand gewollt ist um dann alternativlos eine neue Machtstruktur unter dem Deckmantel einer „Europäischen Armee“ aus der Taufe heben zu können…
    Die „EU“ war bisher schon für diverse Schweinereien gut, die niemals durch die nationale Gesetzgebung gekommen wären!

  7. Daraus folgt, dass sich gewisse Personen, die diesen völkerrechtswidrigen Angriff als „erforderlich und angemessen“ bezeichnet haben, einem Verfahren gemäß § 140 StGB (Belohnung und Billigung von Straftaten) zu stellen haben. (LOL)

    Über die Entscheidung, dass sich die BRD nicht an dem Angriff (oder sollte man besser Anschlag sagen) beteiligt, musste ich ebenfalls lachen: ja, womit denn? tagesschau.de bestätigt dies am 20. 04. 2018:

    „Nach Einschätzung von hohen Bundeswehr-Offizieren wären die deutschen Streitkräfte angesichts der bescheidenen Materiallage ohnehin kaum in der Lage gewesen, sich daran zu beteiligen.“

  8. Zu meinem Post vom 12.04.18, 10.47

    Ich hatte mir dort Gedanken über das Recht auf Selbstverteidigung auf Völkerrechtsebene gemacht. Anlass war das Bombardement mit Marschflugkörpern seitens USA & Co. gegen Syrien. Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags hat zwischenzeitlich die Angelegenheit bewertet und kommt zu demselben Schluss wie ich auch schon:

    „Der jüngste Militäreinsatz der Alliierten gegen Syrien stellt – wie bereits die Kosovo-Intervention von 1999 – eine Herausforderung für das völkerrechtliche Gewaltverbot dar. […] Mangels einer Selbstverteidigungslage zugunsten der militärisch intervenierenden Alliierten (USA, Frankreich, Großbritannien) hätte nur der VN-Sicherheitsrat gem. Kapitel VII der VN-Charta einen Militärschlag legitimieren können, um die internationale Sicherheit wiederherzustellen.“ (Seite 8)

    Quelle: https://www.bundestag.de/blob/551344/f8055ab0bba0ced333ebcd8478e74e4e/wd-2-048-18-pdf-data.pdf

  9. Da mein ausführlicher Kommentar oben noch auf Freischaltung wartet, hier als Auszug die Meinung der Berliner Polizei, die ich einmal zu Debatte stellen möchte:

    „Die Polizei rät grundsätzlich von einer Schutzbewaffnung ab. Eine Bewaffnung vermittelt ein trügerisches Sicherheitsgefühl und verändert die persönliche Wahrnehmung.

    Dort wo deeskalierende Maßnahmen ergriffen angebracht sind (Straßenseite wechseln, Distanz aufbauen, um Hilfe rufen, Passanten hinzuziehen), kann durch eine Bewaffnung das Gegenteil bewirkt und im schlimmsten Fall eine höhere Gewaltstufe provoziert werden.“

  10. Zum Thema Selbstverteidigung mit Waffen stelle ich hier die Meinung der Berliner Polizei zur Diskussion:

    „Die Polizei rät grundsätzlich von einer Schutzbewaffnung ab. Eine Bewaffnung vermittelt ein trügerisches Sicherheitsgefühl und verändert die persönliche Wahrnehmung.

    Dort wo deeskalierende Maßnahmen ergriffen angebracht sind (Straßenseite wechseln, Distanz aufbauen, um Hilfe rufen, Passanten hinzuziehen), kann durch eine Bewaffnung das Gegenteil bewirkt und im schlimmsten Fall eine höhere Gewaltstufe provoziert werden.“

    https://www.berlin.de/polizei/_assets/aufgaben/praevention/umgang_mit_aggression_und_gewalt.pdf

    Das in diesem Zusammenhang empfohlene Seminar zur Gewaltprävention habe ich letztes Jahr besucht. Es ist sehr praxisorientiert und ich kann es nur weiterempfehlen (s. Link oben). Mein persönlicher Eindruck war allerdings, dass wirkliche Selbstverteidigungssituationen, also solche wo jeder weitere Deeskalationsversuch einer Selbstaufgabe gleichkommt, von der Polizei bewusst ausgeklammert werden.

    Zum besseren Verständnis bzw. Einschätzung einer echten Notwehrsituation empfehle ich die Bücher von Keith R. Kernspecht, insbesondere „Blitzdefence“, hier der Link zu Amazon:

    https://smile.amazon.de/keith-kernspecht/s?ie=UTF8&page=1&rh=i%3Aaps%2Ck%3Akeith%20kernspecht

    Nun zu meiner Auffassung: Eine Waffe vermittelt mir kein Sicherheitsgefühl. Ich führe sie (gemeint sind selbstverständlich freie Waffen) deswegen, weil ich weiß, dass ich in der zu durchquerende Gegend damit rechnen muss, auf aggressive Zwei- oder Vierbeiner zu treffen. Ich und mein kleiner Hund, wir sind also vor einem Angriff nicht sicher. Warum sollte ich mich also sicher fühlen? Die Waffe erhöht lediglich meine Chance, im Verteidigungsfall möglichst unverletzt davonzukommen. Auch eine erfolgreiche Selbstverteidigung, insbesondere mit Waffen, hat aber in jedem Fall ein Nachspiel, was also auch kein Grund ist sich „sicher“ zu fühlen.

    Dass eine Waffe meine Wahrnehmung verändert, kann ich nicht bestätigen. Weder beeinflusst sie meine Wahrnehmung der Umwelt, noch meine Selbstwahrnehmung. Da Wahrnehmung aber ein weiter psychologischer, biologischer und philosophischer Begriff ist, sollte die Polizei besser definieren, was sie hier meint. Ich kann nur vermuten, dass sie meint, ein unbedarfter Jemand mit einem Pfefferspray würde sich selbst über- bzw. einen Angreifer unterschätzen.

    Dort, wo deeskalierende Maßnahmen angebracht sind – das „ergriffen“ lassen wir mal aus Liebe zur deutschen Sprache weg – könnte eine Waffe zur Eskalation führen. Da gebe ich der Polizei recht. Möglich, dass jemand vor lauter Angst überreagiert und anfängt um sich zu ballern. Dafür könnte die Polizei aber auch Präventionskurse anbieten, wo man lernt, wann man wirkich die Waffe ziehen muss und vor allem, wie man sie dann einsetzt. Genau das lehrt sie aber nicht. Es kann auch passieren, dass jemand meint, in einer ihm bedrohlich erscheinenden Situation mit seiner Waffe herumfuchteln zu müssen und damit den potenziellen Angreifer erst recht in Rage bringt. Auch dass könnte man ihm in einem Kurs abtrainieren.

    Abgesehen von einem solchen möglichen Fehlverhalten im Einzelfall ist aber unsere Bevölkerung mit Sicherheit nicht dermaßen unbedarft, wie die Polizei es anzunehmen scheint.

    Die Konzepte, die uns die Polizei zur Gewaltprävention und Deeskalation anbietet sind mit Sicherheit sehr gut und praktikabel. Für einen Angriff durch bewaffnete Einbrecher in der eigenen Wohnung, zur Abwehr einer Gruppe Vergewaltiger oder gegen Amokläufer taugen sie jedoch nichts.

    Es wäre an der Zeit, dass nicht nur die Polizei, sondern auch die Politik einmal zur Kenntnis nimmt, wovor die Bevölkerung wirklich Angst hat, nämlich vor 1. Terror, 2. Politischer Extremismus und 3. Spannungen durch den Zuzug von Ausländern.

    https://de.statista.com/statistik/daten/studie/321259/umfrage/umfrage-zu-den-groessten-aengsten-der-deutschen/

  11. Der Kommentar von D. Buhn 12.04., 21:38 gehört wohl unter den des Schmieds von Kochel vom 12.04., 12:38.
    Es ist bei mir auch immer wieder passiert, dass Kommentare nicht dort erschienen sind, wo sie als Antwort hingehört hätten. In der Regel war es so, dass ich auf „Antworten“ geklickt habe, der Kommentar dann aber als neuer, fortlaufender Beitrag erschienen ist.
    Außerdem kann ich nie im Kommentarfeld schreiben. Ich muss meine Kommentare immer zuerst in meiner Textverarbeitung erstellen, um sie dann in das Kommentarfeld hineinzukopieren.

  12. Der von Ihnen zu Beginn Ihres Kommentars thematisierte Widerspruch ist mir auch schon aufgefallen. Ich dachte beim Schreiben schon darüber nach, ob ich das mit hineinnehmen soll, habe mich aber dann dagegen entschieden, damit der Kommentar nicht zu lang wird. Die Herrschenden sind sich eben einig, dass die Beherrschten kein naturgegebenes Recht auf Selbstverteidigung haben während sie selbst dieses für sich durchaus in Anspruch nehmen.

  13. Die Entwicklung gefällt mir auch ganz und gar nicht. Interessant ist aber, dass die UNO einem Staat das

    „naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung“

    zugesteht, dem einzelnen Menschen jedoch nicht. Wenn das Recht zur Selbstverteidigung jedoch „naturgegeben“ ist, steht dieses Recht auch jedem Menschen zu und ist damit ein grundlegendes Menschenrecht. Daraus folgt, dass dem Einzelnen die Mittel nicht verwehrt werden dürfen, dieses Recht wahrzunehmen.

    Mit einer Schreckschusspistole, als härtestem, unter Auflagen erlaubten Mittel, kann ich mich und meine Mitbürger jedoch nicht effektiv gegen einen bewaffneten Angriff der weiter oben geschilderten Art zur Wehr setzen. Gerade bei Veranstaltungen wie Volksfesten und Weihnachtsmärkten, wo die Gefahr besonders groß ist, darf man selbst erlaubte Waffen nicht einmal mitnehmen.

    Was wir daher brauchen, ist eine Änderung des Waffenrechts nach tschechischem Vorbild!

    „Artikel 3 verpflichtet die Staaten daher auch dazu, Vorkehrungen zum Schutz seiner Bürger zu treffen und ihnen geeignete Instrumente zur Abwehr von Verletzungen zur Verfügung zu stellen.“
    https://www.menschenrechtserklaerung.de/leben-freiheit-sicherheit-3545/

  14. Aus gegebenem Anlass – Aufmarsch der NATO vor der syrischen Küste – möchte ich mir hier ein paar Gedanken zum Recht auf Selbstverteidigung auf der Ebene des Völkerrechts machen.

    Das Recht eines Staates zur Selbstverteidigung ist in Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen festgelegt und gibt jedem Mitgliedstaat das Recht, sich gegen einen bewaffneten Angriff zur Wehr zu setzen:

    In Art 51 UN-Charta heisst es: „Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat.“

    Hat Syrien die NATO bzw. die USA angegriffen? Nein! Damit fällt ein Notwehrrecht der USA für einen Angriff auf Syrien flach.

    Ansonsten gäbe es nur noch einen Beschluss des Sicherheitsrates, um einen US-Angriff auf Syrien zu legalisieren. Ein solcher Beschluss liegt ebenfalls nicht vor.

    Damit wäre ein US-Angriff auf Syrien unter Führung der USA definitiv illegal. Dann wären alle Staatsoberhäupter sowie deren Generäle, die bei diesem illegalen Angriffskrieg mitmachen, Kriegsverbrecher.

    Die Herrschaft des Rechts – in diesem Fall des Völkerrechts – ist also auch auf internationaler Ebene massiv gefährdet, und das schon seit vielen Jahren, wie Daniele Ganser in seinem lesenswerten Buch „Illegale Kriege – Wie die NATO-Länder die UNO sabotieren“ nachweist.

    Wenn die Herrschenden Gewalt anwenden, dann scheren sie sich fast schon einen Kehricht um das Recht, aber wehe, wenn der kleine Bürger sich gegen einen Angriff verteidigt. Dann wird ganz genau hingesehen, ob er sich tatsächlich auf Notwehr berufen kann. Und wehe man findet ein Haar in der Suppe, dann ist es für den Normalbürger ganz schnell aus mit der Notwehr wie der Fall aus England wieder einmal drastisch zeigt.

  15. Nachtrag:
    Gilt der aus dem altrömischen Gesetz übernommene elementare Grundsatz
    „Recht muss sich Unrecht nicht beugen“ mittlerweile nicht mehr ?
    Wenn ja, dann ist dem Unrecht Tür und Tor, mit all seinen Folgen, geöffnet.
    Dann schließe ich mich meinem Vorschreiber von Kochel an:
    Gute Nacht, christliches Abendland und seiner ehemals guten Demokratie.

    1. Der Grundsatz „Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen.“ gilt de jure weiter aber nicht de facto. Ich verlinke einen Artikel, in dem von zwei krassen Fällen von Rechtsbeugung bei Notwehr berichtet wird. Meiner Kenntnis nach handelt es sich hier aber nur um die Spitze des Eisbergs. Im Zweifelsfall sollte man sich aber lieber an die alte Volksweisheit halten:

      „Lieber vor dem Richter stehen, als vor dem Pfarrer liegen.“

      https://www.heise.de/tp/features/Muenchner-Urteile-gegen-Zivilcourage-3382688.html

      1. Absolut krass, dieser Richter aus München. Leute, lest Euch das mal durch!
        Kein Wunder, wenn es keine Zivilcourage mehr gibt. Ich denke, dass das so gewollt ist! In England geht es ja in dieselbe Richtung.

  16. Das kann schon richtig sein; ahnliches erzählen auch meine Verwandten, die nahe London wohnen. Notwehr kann sehr teuer für die Opfer!! werden. Die vorzügliche Behandlung von Verbrechern und das mediale „Leiden“ mit den Tätern ist mit ein Grund, warum so viele Flüchtlinge unbedingt nach England wollen (ähnlich in unserer BRD). Das ist inoffiziell politisch gewollt.

  17. Wieder eine klassische Opfer – Täter- Umkehr !
    Nicht nur in D-Land, auch in GB wird jetzt auch das Opfer zum Täter gestempelt.
    Das mir als Mensch zustehende elementare Recht auf Selbstverteitigung, körperlicher Unversehrtheit
    und des Lebens als solches, gilt nicht mehr.
    Wie krank ist eine Gutmenschen-Gesellschaft, in dem die Notwehr nicht mehr gilt
    und Täterschutz über dem Opferschutz gestellt wird ?

    1. Ron Siderius setzt sich in der Gunology, Band 1 mit dem Thema UN Menschenrechte auseinander. Besonders interessant ist das Kapitel „Barbara Frey“ Seiten 49 – 52. Kurzes Zitat:

      „Auf Seite 9 im Punkt 21 ihres Berichts erklärt Barbara Frey, dass die Selbstverteidigung kein Menschenrecht ist, sondern eine Ausnahme von rechtlicher Verantwortung.“

      Die UN führt die Menschenrechte an, um ihre Forderung nach Waffenkontrolle zu begründen. Da die Menschenrechte international übergeordnetes Recht darstellen, kann dadurch nationales Recht ausgehebelt werden. Selbst das 2nd Amendment ist dann nur noch ein Fetzen Papier.

      Wir erleben es bereits, wie die EU-Feuerwaffenrichtlinie unser WaffG bestimmt. Zwar konnte Schlimmeres verhindert werden; die neue Bundesregierung MUSS die Richtlinie jedoch umsetzen.

      England ist zwar ausgetreten aus dieser EU, entwickelt sich jedoch immer mehr zu einer Diktatur, wo das Recht auf freie Meinungsäußerung und jetzt sogar das Recht auf Selbstverteidigung mit Füßen getreten werden.

      Sehen wir das jetzt im Zusammenhang mit dem March For Our Lives, wo Linke und Liberale traumatisierte Jugendliche vor ihren Karren gespannt haben (Ich nenne das Kindesmissbrauch.), so stehen wir einer mächtigen internationalen Bewegung gegenüber, die unsere Bürgerrechte ihrer Illusion einer heilen und gerechten Welt opfern will. Wir brauchen nur unsere Rechte an den Staat abzutreten, der sie wiederum an die EU abtritt, die sie dann den Vereinten Nationen anvertraut. Weise und gerechte Menschen werden dann über uns wachen und alle Probleme der Menschheit lösen. Es wird keinen Hunger und kein Unrecht mehr geben und alle Menschen werden zu Brüdern und Schwestern und was es sonst noch an Genderverwandtschaften ersten Grades geben mag. In dieser Welt braucht man keine Waffen. Nur die „Wächter“ sollen Waffen tragen, um den Frieden zu wahren.

      Wer Platon gelesen hat, dem wird dieses Ideal bekannt vorkommen. Auch im alten China vertrat der Daoismus die Ansicht, dass es um so mehr Streit im Volke gibt, um so mehr Waffen das Volk hat. Dem daoistischen Weisen, der allein die Einsicht in die Gesetze des Kosmos hat, ist der Anblick eines primitiven Bauern mit einem Knüppel zuwider.

      Sollen wir uns weiter von solchen gefährlichen Spinnern Vorschriften machen lassen? Meine Reaktion auf die Verleumdung der NRA war mein Eintritt in die NRA. Es gibt auch Sprechstunden bei Politikern, wo man mal ganz gepflegt über das Waffenrecht diskutieren kann. Die Leute haben überhaupt keine Ahnung, worüber sie da entscheiden.

  18. Und wie sieht es bei uns aus mit home defense? Alle freien Waffen müssen seit 2017 zu Hause verschlossen aufbewahrt werden (vorher lediglich vom Zugriff durch Unbefugte, z. B. Kinder, geschützt). Als Sportschütze hält man sich natürlich ans Gesetz. Wenn also bei mir das Glas splittert, hole ich den Koffer aus dem Schrank, öffne das Zahlenschloss und nehme den Schreckschussrevolver heraus. Dann hole ich die Kassette, schließe sie auf und entnehme die Schachtel mit der was-auch-immer-für-welchen Verteidigungsmunition. Anschließend lade ich den Revolver so, dass die Schreckschusspatrone für den Warnschuss eine Kammer vor dem Lauf steckt. Den Revolver gebe ich dann am Himmelstor ab (Gun-Free Zone) und bekomme dafür eine Harfe.

    1. Gut, dass das hier thematisiert wird! Es handelt sich leider um keinen verspäteten Aprilscherz. Auch das Herausholen der Waffe ist m.E. korrekt beschrieben. Ich habe recherchiert um jegliche Zweifel an dieser surrealen Schildbürgerregelung auszuräumen:

      Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
      § 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
      (2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren:
      1. mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;

      Hier geht es zu § 13 AWaffV: https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html und hier ist ein guter Artikel zur Problematik: https://www.all4shooters.com/de/Shooting/Waffenkultur/Bundestag-Aenderung-Waffengesetz-Aufbewahrung/

      Gefährlich ist die Regelung insbesondere für Legalwaffenbesitzer. Wer eine Schreckschusswaffe geladen in seinem Tresor aufbewahrt (mind. Stufe 0), der ist bei einer Kontrolle nach § 36 WaffG wahrscheinlich seine WBK los, denn ein Verstoß gegen § 13 Abs. 2 Nr. 1 stellt gem. § 34 Nr. 12 AWaffV eine Ordnungswidrigkeit dar und dies wird im Rahmen der Zuverlässigkeit relevant.

      1. Schreckschusswaffen sind NICHT Erlaubnis pflichtig und müssen nur in einem geschlossenen Behältnis aufbewahrt werden. Ohne Zertifizierung. Dort dürfen sie auch geladen sein.

    1. zu Petition: diese Sache war einmal gut. Was daraus geworden ist sind Tonnen an Papier die in den „mächtigen“ Kreise so ziemlich egal sind. In den Hallen der >“Mächtigen“ lagern so viele Petitionen das dies alleine schlicht nur noch als Beweis gesehen werden kann das das Volk eine „Veränderung“ wünscht … aber dem Staat es in der Regel so ziemlich egal ist.

  19. Die Herrschaft des Rechts in Europa geht zu Ende.

    Für die Eurorettung wurde der Vertrag von Maastricht gebrochen.
    Art 125 Abs.1 AEUV verbietet die Haftung für Schulden von Mitgliedstaaten. Trotzdem wurden und werden Griechenland und andere Länder der Südschiene „gerettet“.
    Art 123 AEUV verbietet sowohl das (unausgeglichene) Target2-Konto als auch den Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB.
    Die Target2-Verbindlichkeiten in Höhe von derzeit ca. 900 Milliarden Euro belasten jeden Deutschen vom Säugling bis zum Greis mit ca. 11.000 €, wie Daniel Stelter kürzlich im Manager Magazin schreibt: http://www.manager-magazin.de/politik/deutschland/2019-platzt-angela-merkels-wohlstandsillusion-a-1200334-2.html
    Dazu kommen noch all die anderen „Rettungstöpfe“, die man aufgemacht hat. Der Finanzexperte Peter Boehringer schätzte in seiner ersten Rede vor dem Deutschen Bundestag das Gesamtschuldenrisiko auf ca. 1,5 bis 2 Billionen Euro.
    Das ist meines Erachtens der größte Rechtsbruch der deutschen Nachkriegsgeschichte und es ist einer, der uns noch teuer zu stehen kommen wird.

    Europa wird mit Flüchtlingen geflutet, was zumindest in Deutschland klar gegen die Verfassung (Art 16 a Abs. 2 GG) und auch gegen einfaches Recht (§ 18 Abs. 2 AsylG) verstößt.
    Auch ist es mittlerweile ein offenes Geheimnis, dass in Deutschland bei bestimmten Personengruppen das Recht nicht mit der gebotenen Härte durchgesetzt wird, bei Einheimischen dagegen schon. Kein Wunder also, wenn auch in England Kriminelle eine Vorzugsbehandlung erfahren.

    Russland wird derzeit in der Causa Skripal in einer Weise mit Dreck beworfen und ohne Beweise vorverurteilt, dass mir schlichtweg der Atem stockt. In einem Rechtsstaat werden zuerst Beweise gesammelt, dann kommt die Gerichtsverhandlung und dann das Urteil. Beweise und Verhandlung brauchen die edlen NATO-Ritter offenbar nicht mehr. Ein mutiger Anwalt hat daher in dieser Sache Strafanzeige erstattet gegen Angela Merkel und Heiko Maas, u.a. wegen Volksverhetzung und Vorbereitung eines Angriffskrieges: https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/wp-content/uploads/2018/04/5.4.18-Strafanzeige.wegen_.Volksverhetzung.u.a..pdf

    Dieser Niedergang der Herrschaft des Rechts macht fassungslos. Ich frage mich auch immer noch, was die wahren Hintergründe des Gun Ban-Versuchs von 2015/2016 waren. Man sollte so etwas nie unterschätzen. Zuerst holen sie die Waffen ab, dann holen sie die Menschen…

    Gute Nacht Abendland!

  20. Schrecklich! Opfer werden zu Tätern umgemünzt! Wir werden ohne Polizeischutz und ohne Recht auf Selbstverteidigung zum Abschlachten bereit gestellt! Wird das der zukünftige Puls von Europa?!

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