Änderung des Bundesjagdgesetzes zum Einsatz von Nachtzielgeräten und Waffenlampen

Jagd bei Nacht

mohamed_hassan / Pixabay

+++ BITTE MITZEICHNEN BIS 17.04.2018 +++
Änderung des Bundesjagdgesetzes zum Einsatz von Nachtzielgeräten und Waffenlampen vom 04.05.2017
https://tinyurl.com/Petition71392

Warum mitzeichnen? Weil aktuell die Wildschweinbestände rasant zunehmen und sich die Schweinepest ASP ausbreitet, erlauben einige Bundesländer den Einsatz per Sondergenehmigung.

Wir benötigen aber für die Rechtssicherheit (Erlaubnis zum Besitz der sehr teuren Nachtzielgeräte) eine Änderung im Bundesgesetz, d.h. im Waffengesetz und Jagdgesetz.

Es geht um Rechtssicherheit und die Abschaffung von durch Vorurteile behaftete Verbote.

Auch wenn sich die Situation wieder in Zukunft beruhigt und einige Bundesländer den EINSATZ von Lampen und Nachtzielgeräte wieder einschränken, muss der BESITZ künftig für alle erlaubt werden. Es kann nicht sein, dass die Sondergenehmigung ausläuft und dann der Käufer einen verbotenen Gegenstand besitzt, den er dann im Ausland loswerden muss.

Hier noch ein paar Informationen, die zum Zeitpunkt der Petitionserstellung nicht bekannt waren:

Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, das Saarland und Brandenburg haben zur Jagd auf Schwarzwild den Einsatz von Taschenlampen erlaubt.

Auch planen einige Länder, Nachtziel-Vorsatzgeräte zur Bekämpfung der Schweinepest ASP zu erlauben.
– Quelle: https://www.jagderleben.de/…/taschenlampe-nachtzielgeraet-p…

In Bayern und Sachsen ist die Jagd mit Nachtziel-Vorsatzgeräten per Sondergenehmigung bereits erlaubt.
– Quelle: http://www.jagdrechtsblog.com/saujagd-mit-nachtzielgeraete…/
– Quelle: http://www.outfox-world.de/…/sachsen-erlaubt-schalldaempfer…

Selbst ein Grüner (Reinhold Pix) ist für die Erlaubnis von Nachtzielgeräten:
Um Jägern Abschüsse zu vereinfachen, hält Pix auch eine Aufhebung des Verbots von Nachtzielgeräten für sinnvoll. „Wir befürworten das, auch aus Tierschutzgründen“, sagte Pix. Solche Geräte erleichterten Jägern im Dunkeln gut platzierte Schüsse. Der Einsatz ist Jägern aber in Deutschland fast immer verboten, hier müsse Bundesrecht geändert werden.
– Quelle: https://www.swp.de/…/gruener-fordert-jagd-mit-nachtsichtger…

7 Replies to “Änderung des Bundesjagdgesetzes zum Einsatz von Nachtzielgeräten und Waffenlampen”

  1. kurz was zu Petitionen: bei entsprechender Behörde lagern Tonnen von Papier mit der Aufschrift „Petition“ ein. Die meisten der Werke werden schlicht abgeschmettert. Eine wirkliche Chance scheint es nie gegeben zu haben. Mogelpaket Petition ?

    Neben dieser Option Petition die scheinbar weder Sinn und Zweck zu haben scheint geschweige denn etwas bringt gäbe es andere Optionen. Der juristische Wege wäre machbar ist aber eher was a la Glücksspiel. Obschon man Gesetze hat ist das Gesetz bei Richter a so und bei Richter b wieder total anders usw.

    Was also tun? Sinnlos Zeit und Kraft verschwenden in Dinge die doch rein nichts bringen ?

    Das tun leider viele und die Jahre ziehen ins Land und es brachte am Ende alles nichts. Natürlich soll der Artikel jetzt nicht auf eine gewisse politische Ebene gehen jedoch scheint Politik eine Option zu sein. Schauen wir uns Deutschland an so geht dort seit gut 150 Jahre so ziemlich alles schief was schief gehen kann. Offensichtlich scheint man den „falschen“ Weg gewählt zu haben. Aber sind 150 Jahre „Lehre“ nicht genug Zeit Fehler zu erkennen ?

    Scheinbar nicht denn der Alptraum des entrechteten Menschen geht fast schon um die ganze Welt. Es ist keineswegs so das in den oft gelobten USA jeder eine Waffe führen kann und in Alaska kann auch nicht jeder mal so einen Lachs angeln. Ebenso wenig wird der Jäger in Deutschland sein gutes Werkzeug haben dürfen usw. usw.

    Man scheint lernen zu müssen statt Petitionen und Demos zu machen einfach mal aufstehen zu müssen. Eine Masse die doch etwas nicht möchte ist und bleibt eine Masse die nach Berlin ziehen kann und sagen kann hey wir haben euch gewählt dies und das wollen wir nicht. Aber mit dem Protest ist das so eine Sache. Im Web verstecken sich viele die Protest zeigen die sich im realen leben kaum oder eher nie zeigen würden. Da wird aus einer Masse schnell mal eine kleine Gruppe die kaum wer wahrnehmen würde.

    Es gibt viele Jäger und Jagdfreunde … doch wo sind sie wenn es um Protest geht ?

    Eine nichts sagende Unterschrift auf einer Online Petition ?

    Das ist kein protest das ist ein schlechter Witz der am Ende viel Arbeit und Zeit kostet aber rein nichts brachte.

    1. Es sollte auch jeder Mensch das Recht haben, sich frei in diesem Land zu bewegen. Auch Nachts außerhalb von Ortschaften. Nachtsichtgeräte würden das sicherer machen.

  2. Also….Nachtsichtgeräte sind erlaubt. Es ist nicht erlaubt diese mit einer Waffe zu verbinden. Wild damit zu beobachten jedoch schon.
    Im Prinzip ist die Petition richtig, die Begründung jedoch peinlich und wird nach hinten losgehen. Wenn ein Jäger auf einen „dunklen Fleck“ schiesst mit der Gefahr es könnte ein Mensch sein…also dem gehört der JS entzogen.

    Ich bin selbst Jäger, wenn ich aber einen „dunklen Fleck“ in der Optik habe und nicht zu 100% weiss dass es eine Sau ist, dann schiesse ich nicht.

    Sinnvoller ist das Argument mondunabhängig Sauen jagen zu können.

    1. Ich habe schlampig formuliert. Ich hätte schreiben müssen: „Warum auf Waffen montierte Nachtsichtgeräte für Jäger verboten sind, habe ich noch nie verstanden.“
      Aber nur um diese montierten Geräte geht es ja und nicht um jene, die nicht mit einer Waffe verbunden sind und die in der Tat jeder Bürger kaufen kann.

  3. Man sollte auch den Sicherheitsaspekt beim Einsatz von Nachtsichtgeräten betrachten.
    Wie oft begegnet man unbedarften Menschen die, möglicherweise nach der Spätschicht, bei Dunkelheit noch mit dem Fiffi im Revier spazieren gehen oder als Pilzsammler oder einfach als unter Schlaflosigkeit leidende Spaziergänger unterwegs sind?

  4. Warum Nachtsichtgeräte verboten sind, habe ich noch nie verstanden. Gerade bei Jägern macht dieses Verbot überhaupt keinen Sinn. Dadurch zwingt man die Jäger geradezu, gegen Sicherheitsregel Nr. 4 zu verstoßen: „Ich kenne mein Ziel und den Zielhintergrund.“

    Außerdem möchte ich gar nicht wissen, wie oft es schon vorgekommen ist, dass Jäger wegen dieses sinnlosen Verbots schlecht getroffen haben und dadurch dem Tier unnötiges Leid zugefügt haben.

  5. Eine Legalisierung der o.g. Technik, wäre eine Maßnahme, eine tierschutzgerechtere und effektivere Sauenbejagung – auch angesichts der drohenden Einschleppung der ASP nach Deutschland – zu ermöglichen. Ein weiterer nicht zu widerlegender Vorteil bei Nutzung dieser Technik, wären weitaus weniger schlecht platzierte Schüsse auf Schwarzwild (Tierschutz) und eine bessere Vermeidung von „Kollateralschäden“ beim Abschuss von laktierenden Bachen (Mutterschutz). Ist es nicht gerade ein zielgenauer Treffer, der das Leiden des Wildes minimiert, nicht waidgerecht ? Hinzu kommt, dass die herkömmliche Nachtjagd extrem stark von den natürlichen Lichtverhältnissen, also den Mondphasen in Kombination mit dem Wetter (Wolken) abhängt. Dies führt dazu, dass Schwarzwild vielerorts tagsüber nur während Drückjagden und in wenigen Nächten bejagd werden kann. Dieses Problem kann durch Nachtzieloptiken teilweise gelöst werden, weil es die Anzahl der jagdbaren Nächte deutlich erhöht. Damit kommt neben der qualitativen auch eine quantitative Steigerung der Nachtjagd hinzu.
    Die jetzige Aufhebung der Schonzeit alleine wird nicht ausreichen, um die ständig anwachsende Schwarzwildpopulation in den Griff zu bekommen.

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