#Mythbusters: Munitionserwerb nur mit Stempel für selbes Kaliber

Oftmals hört man, dass man nur die Munition erwerben darf, die auch in der WBK eingetragen ist. Alles andere ginge nicht. Habe ich also einen Revolver in .357 Magnum, muss ich mir den Eintrag für .38 Special machen lassen, wenn ich kostengünstig schießen möchte. Ähnliches kennen auch Flintenschützen. Aber wie ist das eigentlich gesetzlich geregelt? Im WaffG weiterlesen…