#Waffenrecht: Hintergrund zur HA-#Verfassungsklage

von Katja Triebel.

Vor einigen Wochen hat das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil zu einer simplen Frage gefällt: Darf eine Waffenbehörde beim Anmelden einer halbautomatischen Langwaffe ein 2-Schuss Magazin auf der Waffenbesitzkarte eintragen und dadurch vorschreiben, dass die Waffe nur mit einem solchen Magazin verwendet wird?

Als das „postnormale“ Urteil des BVerwG am Karfreitag veröffentlicht wurde, welches alle Halbautomaten (auch Pistolen) zum Bedürfnis Jagd verbietet, hätte ich nicht gedacht, dass dieses Urteil so große Wellen schlägt. Doch sogar eher „waffenfreundliche“ Bundesländer wie Bayern nutzen dieses Urteil, um Neuerwerbungen von halbautomatischen Waffen für Jäger nicht mehr in die Waffenbesitzkarte einzutragen. Es ist nur noch eine Frage der Zeit, wann auch die Jägerpistole dran ist.

Und danach sind alle Halbautomaten für Sportschützen und Sammler dran. Die Magazine stehen schon seit 2009 auf dem Prüfstand – in Deutschland und jetzt in der EU.

Warum?

Weil es eine konzertierte weltweite Aktion auf UN-Ebene gegen die „most dangerous, high powered weapons“ gibt, die von NGOs  (Non Governmental Organisation) bzw. NRO (Nicht-Regierungs-Organisationen) unterstützt wird und in diversen Innenministerien und der EU-Einheit GENVAL zur Bekämpfung des Terrorismus aufgenommen wird, die den Europarat maßgeblich beeinflusst.

Auch wenn jeder Praktiker und jede EU-Studie beweisen, dass es zwischen dem legalen Markt und organisierten Kriminalität bzw. Terrorismus keine Überlappung gibt, wollen die Waffengegner jeglichen privaten Waffenbesitz eliminieren. Und Juncker und die EU-Kommissionen ziehen da mit.

Und deswegen ist Ihre Unterstützung (auch 10€), so immens wichtig!

Was ist passiert?

In NRW war ein Waffengegner in Sachen  „Fortbildung für Sachbearbeiter im Bereich Verwaltung Waffenwesen“ unterwegs. Dieser, als „Gesetzesinterpretationskünstler“ bekannte Seminarleiter durfte unbedarfte Verwaltungs-Sachbearbeiter ausbilden. Diese lernten bei ihm, die „notwendige“ 2-Schuss Eintragung bei halbautomatischen Büchsen auf Jagdschein.

Mindestens drei Landkreise in direkter Nachbarschaft handelten nun wie gelehrt. Da es im Nationalen Waffenregister keine Unterkategorie dafür gab, erfanden sie das Warenzeichen „2-Schuss“.

Ein betroffener Jäger wollte diese gesetzeswidrige Eintragung – zu Recht! – nicht hinnehmen und wandte sich ans NWR. Dieses wies – zu Recht! – darauf hin, dass es solche eine Einschränkung als Unterkategorie im NWR nicht gibt:

Warum die zuständige Waffenbehörde nun in der Spalte Modellbezeichnung „2‐schüssig“ eingetragen hat, wird wohl ihr Geheimnis bleiben.

Da Sie selbst für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck bei Verwendung der Waffe mit entsprechender Magazinkapazität verantwortlich sind (Sportschütze 10‐Schuss, Jagdschein 2‐Schuss), kann dieses auch nicht der Grund für die Eintragung sein.

Einem zweiten Jäger widerfuhr Ähnliches. Beide holten Rat beim LJV und FWR ein. Beide erhielten den Rat: „Die Gesetze sind eindeutig und nicht interpretierbar.“

Der Jäger in Köln klagte mit einem vom FWR empfohlenen Rechtsanwalt, der Jäger aus Arnsberg mit einem eigenen Rechtsanwalt. In Köln verlor der Kläger zu 2/3, in Arnsberg total.

Beide Kläger legten Berufung beim OVG Münster ein. Es kam zu einer gemeinsamen mündlichen Verhandlung. Das Gericht bestätigt die Ansicht der Kläger mit einem gut ausformulierten und begründeten Urteil.

Die Behörden legten Revision ein. So etwas machen die auf Staatskosten nicht, wenn es dem Innenminister von NRW nicht gefällt. Ab diesem Zeitpunkt an wurden beide Kläger von einem Anwalt vertreten.

„Gefälligkeits-Urteil“

Ich habe mit einem Richter telefoniert. Dieser interpretierte das Urteil als „Gefälligkeitsurteil“. Eigentlich sollten Richter werteneutral an ein Urteil herangehen, den Werdegang begründen und aufgrund der Recherche ein Urteil fällen. Hier jedoch soll der Richter – wie viele Wissenschaftler heute – „postneutral“ gehandelt haben. Da heißt: Das Ergebnis (Verbot von allen Halbautomaten) stand von Vornherein fest, die Begründung hierfür wurde dann „an den Haaren herbeigezogen“.

Wie jemand ein – von der EU bestätigtes – temporäres Sachverbot (Jagd mit mehr als 2-Schuss bei Voll/Halbautomaten) auf ein Besitzverbot für jegliche Tätigkeit (Jagdschutz, Forstschutz, Übungstraining) ausweiten kann, bleibt ein Rätsel – scheint aber bundesweit zu funktionieren.

Die Folgen

Bereits jetzt werden halbautomatische Langwaffen mit wechselbaren Magazinen (d.h. alle) nicht mehr für Jäger von vielen Waffenbehörden eingetragen. Pistolen werden folgen. Und auch wenn bereits erfolgte Eintragungen (noch) nicht widerrufen werden, ist keiner davor gefeit.

Zudem raten alle im Waffenrecht versierten Rechtsanwälte dazu, bei der Jagd zur Zeit keine Halbautomaten zu führen. Wer auf Nummer Sicher in Bezug auf Selbstschutz in der Vergangenheit gehen wollte und eine Pistole statt einem Revolver als Fangschuss-Waffe kaufte, ist jetzt am A…., denn auch Pistolen sind Halbautomaten mit wechselbarem Magazin.

Die konzertierte Aktion

genval 01-04-16Zeitgleich wurde zum schon schlimmen Vorschlag der EU-Kommission vom EU-Konter-Terrorismusrat GENVAL (hier sind die Briten führend) eine Verschlimmverbesserung eingebracht:

In die zu verbietende Kategorie A7 sollen alle Halbautomaten mit wechselbarem Magazin aufgenommen werden. Wir sind den Foren wirklich dankbar, dass sie uns immer wieder mit streng geheimen Protokollen beliefern.

A 7 Semi-automatic firearms with one or more of the following characteristics:
a) equipped or capable to be equipped with a firing capacity exceeding six rounds without reloading;
b) long firearm with pistol grip;
c) long firearm of less than 830 mm in length;
d) long firearm with a barrel length of less than 450 mm

Wie geht es weiter?

Sofern wir den Gegnern das Feld nicht überlassen wollen, müssen wir gemeinsam kämpfen.

Die Verbände agieren – wie immer (und manchmal auch erfolgreich) – hinter dem Vorhang. Wenn wir Glück haben, können sie im Bundesjagdgesetz einen Passus für den Jagd- und Forstschutz verewigen, der grundsätzlich Halbautomaten – auch mit mehr als 2 Schuss – für die Jagdausübung erlaubt. Wenn wir Pech haben, werden alle Halbautomaten (auch Pistolen) mit wechselbarem Magazin verboten.

Da sich das Bundesverfassungsgericht aufgrund der vielen Klagen mit seinen Entscheidungen viel Zeit lässt, ist es richtig, wenn die Verbände sich dieser langjährigen Klage nicht anschließen, um handlungsfähig zu bleiben.

Die meisten Klagen beim BVerfG werden abgelehnt. Deswegen ist es wichtig, dass die Klage von Anfang an auch für den EuGH geeignet ist. Und deswegen werden auch erfahrene Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht und Menschenrechte hinzugezogen. Und deswegen ist die Klage auch teurer als üblich. Handwerklich gute gemachte Gutachten und gute Rechtsanwälte bekommt man nicht für „einen Appel und ein Ei“!

Fast 80.000 haben die Petition gegen das Halbautomaten-Verbot der EU aus Deutschland unterschrieben. Wenn nur jeder Zehnte 10 Euro spendet, müssten wir die Kosten gesammelt haben.

Darum spendet jetzt! Mit 10€ seid Ihr dabei! Alle Infos auf unserer Spendenseite!

Oder direkt hier:

[sofortspende su_reason_1=“Verfassungsgericht“ su_form_title=“Hiermit unterstütze ich die Klage gegen das HA-Verbot für Jäger vor dem BVerfG!“ su_amount=“10,00″]

Alternativ: Per Paypal unterstützen! (Achtung: Bitte nur verwenden, wenn es nicht anders geht, da hohe Gebühren anfallen!)

Per Überweisung unterstützen

KONTOINHABERMarc Schieferdecker
IBANDE62447615341501584601
BICGENODEM1NRD
VerwendungszweckVerfassungsgericht

Wir informieren euch selbstverständlich wie gewohnt aktuell über Neuigkeiten zu diesem Thema!

17 Replies to “#Waffenrecht: Hintergrund zur HA-#Verfassungsklage”

  1. 100 Euro für Eure immens wichtige Aufgabe sind schon drüben. Es ist zum Erbrechen, dass wir uns so gegen den absolutistisch Behördenwahnsinn wehren müssen. Aber bald ist ja wieder Wahl, und dann wird mit den behördlichen Sonnenkönigen abgerechnet. Wie das geht , wisst Ihr ja alle selbst……….

  2. Tatsächlich alssen sich aus Sicht der Gefahrenabwehr zu dem „Vorschlag“ nur negative Worte finden. Das ist nachweisbar weder erforderlich noch geboten und kann auch keinen überprüfbaren Sicherheitsgewinn bringen.

    Es geht offenkundig allein um die Abschaffg und und Kriminalisierung von Legalbesitz! Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

  3. 50 EUR für die Freiheit.
    Macht weiter mit eurer extrem wichtigen Arbeit. Leben hängen davon ab. Wer die Zeichen der Zeit richtig deutet weiß was hier in Europa gerade abläuft: Die totale Entwaffnung der Bevölkerung.
    Die in Brüssel wissen, nur ein totalitäres Regime kann den Laden noch eine Weile am laufen halten, aber nur wenn die Bevölkerung nicht in der Lage ist die Faschisten nach Artikel 20 GG, Abs. 4. zu beseitigen.

    „Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“
    – Benjamin Franklin

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