#DEGunban: BMI verteidigt Magazinverbot

Trotz massiver Kritik der Verbände, die Betroffene repräsentieren, bleibt das BMI bei seiner Absicht, ohne Ausnahmen große Magazine, bestimmte Halbautomaten und Salutwaffen komplett zu verbieten und begründet das – man kann es leider nicht anders sagen – mit Unwahrheiten.

Am 11. April 2019 antwortete der Bürgerservice des BMI auf ein Schreiben an Innenminister Seehofer wie folgt. [Das Schreiben liegt uns vor.]

Magazinverbot verhindert Terrorismus?

Die EU-Feuerwaffenrichtlinie wurde aufgrund der Anschläge von Paris im Januar und November 2015 überarbeitet. […] Das urspüngliche Verbot halbautomatischer Feuerwaffen, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen, wurde [..] durch die Vorschriften für den Umgang mit großen Magazinen ersetzt. Letztlich soll damit erschwert werden, dass ein Täter ohne Unterbrechung durch Nachladen oder Magazinwechsel eine Vielzahl von Schüssen abgeben kann. [..]

Die Anschläge in Paris wurden von der Kommission missbraucht, um ein drastische Neuregelung der Waffenrichtlinie – analog zu Neuseeland – schnell durchzusetzen. Der Entwurf dazu schlummerte seit 2013 in der Schublade und war von Leuten der UN entwickelt worden und beinhaltete Folgendes:

  • Totalverbot aller Waffen, die wie „Kriegswaffen“ aussehen
  • Deaktivierung aller Waffen von Museen und Sammler
  • Totalverbot des Internethandels
  • Schreckschusswaffen wie Repetierbüchsen behandeln

Der Ausschuss LIBE, der für den Großteil der Rechtsvorschriften und für die demokratische Überwachung von politischen Maßnahmen im Bereich Justiz und Inneres zuständig ist, hatte im Mai 2016 jedoch folgendes beschlossen:

  • Ablehnung des Verbots von modernen Sportwaffen der Kategorie B7 (die wie „Kriegswaffen“ aussehen)
  • Ablehnung des Vorschlags, deaktivierte Waffen und Replikas stark einzuschränken oder gar ihre Lizensierung und Registrierung anzuordnen,
  • Ablehnung des Vorschlags, abnehmbare Magazine in ihrer Kapazität zu beschränken uvm.

Dieser Ausschuss hatte sich Experten angehört und die Einschränkungen mit den wirtschaftlichen Folgen, Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte und den Auswirkungen auf Kriminalität und Terrorismus verglichen.

Eine Ablehnung des Magazinverbots wäre auch im federführenden Ausschuss IMCO möglich gewesen, wenn die Kommission diesen nicht so unter Druck gesetzt hätte. Dita Charanzová (MdEP und Schattenberichterstatterin für ALDE) zeigte das in vielen Interviews: „Wir standen unter enormem Druck. Niemand wollte sachliche Argumente hören. Es gab viele nicht standardisierte Situationen, es war klar, dass die höchsten Posten Interesse an der Annahme der Richtlinie hatten.“

Der Europäische Rat und die EK feierten dann auch im Mai 2017 die EU-Feuerwaffenrichtlinie und verbreiteten Unwahrheiten per Video und Medien, die anscheinend das BMI als wahr empfindet. Wir berichteten und stellten richtig: Rat lobt sich durch Pressemitteilung und Video

FIRE – Fighting Illicit Firearms Trafficking Routes and Actors at European Level

Zudem kritisierten wir, dass eine EU-Studie zur Folgeabschätzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie und deren Auswirkungen auf die Kriminalität untersucht hatte nicht vor der Abstimmung veröffentlicht wurde.  Diese war bereits im November 2016 (vor Ende des Trilogs) fertig, wurde aber erst nach der Abstimmung im März 2017 veröffentlicht.

Diese Studie kam zu dem Ergebnis, dass alle neuen Regelungen (Kennzeichnungspflicht, Registrierung für Alarm-, Signal-, Salut- und Vorderladerwaffen, Regularien für Dekowaffen und Beschränkungen von Halbautomaten) einen hohen positiven Einfluss auf die Kriminalität haben wird..

Diese Verbote werden Terrorismus und Kriminalität fördern, nicht bekämpfen.

In der Schweiz hat die Regierung bereits ihre Strategie geändert. Nachdem durch die EU-Nein-Initiative über die Medien bekannt wurde, dass die EU-Feuerwaffenrichtlinie zur Bekämpfung von Terrorismus überhaupt nicht geeignet ist, schwenkte man um und begründet diese mit Einschränkung des Missbrauchs durch legale Waffenbesitzer.

Doch legale Waffenbesitzer, das sieht man auch an der Stellungnahme der Psychologen wie auch an jeder vernünftigen Studie von Kriminologen, stellen überhaupt kein signifikantes Risiko für die Allgemeinheit dar.

Herkunft der Attentatswaffen

Ihre Einwendung, dass sich kein Terrorist durch die Verschärfung des Waffenrechts von seinen Taten abhalten lassen würde, erscheint bei einer Gesamtbetrachtung aller waffenrechtlichen Vorschriften als zu pauschal. (Die Vorschriften haben) auch Auswirkungen auf die Beschaffung von Waffen durch Terroristen – jede illegale Waffe war mal eine legale Waffe. [..]

Die bei Terror-Attentaten (und bei der Organisierten Kriminalität) eingesetzten Waffen waren in der EU nie legale Privatwaffen. 2/3 waren vollautomatische staatliche Kriegswaffen aus dem Balkan, die per „Ameisenhandel“ in die EU eingeschmuggelt wurden. 1/3 kamen aus staatlichen Beständen, die illegal in der Slowakei in Salutwaffen umgebaut wurden. Diese Waffen kamen alle aus staatlicher Hand und gehörten keinem legalen Waffenbesitzer.

Deutschlands Magazinverbot legt den Schwarzmarkt trocken?

Das Verbot großer Magazine wird [..] langfristig die legale oder illegale Verfügbarkeit großer Magazine verringern. [..]

Kriminelle und Attentäter haben sich in der Vergangenheit an „verlustig“ gegangenen ehemaligen staatlichen Kriegswaffen und deren Magazine bedient und werden dies auch weiterhin tun. Auch der deutsche Staat hat Hunderttausende von ausgemusterten Magazinen an den legalen Handel verkauft. Und jetzt will er sie einkassieren? Zudem wird es weiterhin in vielen EU-Staaten per Sondergenehmigung möglich sein, diese Magazine zu erwerben. Zehntausende von deutschen Dekowaffenbesitzer haben solche Magazine, zig Tausende liegen bei Kriminellen herum. Zudem ist es bei der massiven Verbreitung von Magazinen völlig unerheblich, ob von 1 Million Stück nun in Deutschland 100.000 verboten werden oder nicht.

Es würde völlig ausreichen, die Überlassung von Magazinen – so wie Einsteckläufe – von der Vorlage einer Waffenbesitzkarte, in die die passende Waffe eingetragen ist, zu beschränken. So kann man garantieren, dass der Handel diese nur an Berechtigte verkauft.

Brechen von Versprechen

Eine Ausnahmeregelung, mit der Legalwaffenbesitzer auch zukünftig alle Arten von Magazinen erwerben können, ist nicht geplant, da diese weder für das sportliche noch für das jagdliche Schießen benötigt werden. [..] Bei Kurzwaffen gibt es derzeit nach Auskunft des für die Anerkennung der Schießsportordnungen zuständige Bundesverwaltungamts keine Disziplin, für die die Verwendung von Magazinen mit mehr als 20 Patronen Ladekapazität erforderlich wäre. Für Waffensammler [..] besteht die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung [..] zu beantragen. [..]

Wenn es keine internationalen Disziplinen gäbe, hätte die EU keine Sondergenehmigungen inklusive Mitnahme per EU-Feuerwaffenpass für Waffen der Kategorie A6 und A7 beschlossen.

Jäger und Sportschützen können aufatmen„, titulierte die CSU-Europagruppenvorsitzende Angelika Niebler die Abstimmung der EU-Feuerwaffenrichtlinie: „Wir als CSU-Europagruppe haben im laufenden Gesetzgebungsverfahren alles daran gesetzt, dass der rechtmäßige Waffenbesitz durch Jäger sowie Gebirgs- oder Sportschützen nicht durch europäische Vorgaben und Bürokratie erschwert wird“, sagte Niebler heute in Straßburg. Zwar wird es in Bezug auf die Kategorisierung von Feuerwaffen einige Änderungen geben. Für Sportschützen dürfte diese jedoch wenige Konsequenzen haben. Niebler erklärt: „Details für den Waffenbesitz durch Sportschützen muss nun die Bundesregierung bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht regeln. Grundsätzlich müssen Sportschützen an offiziell anerkannten Wettbewerben oder Trainingseinheiten teilnehmen und seit mindestens 12 Monaten in einem Sportschützenverein Mitglied sein, wenn sie eine bestimmte Waffe führen wollen.

Verletzung des Rückwirkungverbots

Der ‚BMI-Referentenentwurf sieht zur Umsetzung der EU Feuerwaffenrichtlinie zwingend vor, dass Personen, die am 13.06.2017 die künftig verbotenen großen Magazine besessen haben, diese weiterhin behalten und [..]  verwenden dürfen. Vom Stichtag 13. Juni 2017 kann Deutschland nicht abweichen, ohne hierfür ein Vertragsverletzungsverfahren zu riskieren. [..]

Das stimmt nicht, da die anderen EU- und Schengen-Staaten dieses Datum mit dem Datum des Inkrafttreten des Gesetzes ersetzt haben. So gilt z.B. in Liechtenstein der 01.02.2019 als Stichtag und in Österreich der 01.01.2019.

Es gibt nationale Gesetze, die über denen der EU stehen, wie das Rückwirkungsverbot. Da die Bürger auf die Aussagen der Regierung vertrauten, dass sich in Deutschland nichts ändern würde, konnten sie mit einer Neuregelung nicht rechnen -außer bei den Dekowaffen. Wie oben beschrieben sollten Jäger und Sportschützen aufatmen und haben daher nicht mit solch drastischen Einschränkungen rechnen können.

Verletzung des Übermaßverbots

Auch bei einer Nichtumsetzung der europarechtlichen Vorgaben für Salut- und Dekorationswaffen würde Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren riskieren [..]

Das stimmt, ist jedoch keine Begründung für ein komplettes Salutwaffenverbot für Privatleute oder eine totale Registrierungspflicht für Dekorationswaffen im Altbesitz. Der drastische Entwurf führt zur Kriminalisierung der jetzigen Besitzer, die eventuell von einem neuen Gesetz gar nichts mitbekommen und verletzt das Übermaßverbot. Die EU sieht Altbestandsregelungen für beide vor. Lediglich, wer diese Waffen nach dem Stichtag einem Dritten überlassen will, muss den neuen Vorgaben entsprechen. Zudem vermissen wir die EU-Ausnahmen für die Vorderlader-Registrierpflicht, die ebenfalls nicht wahrgenommen wurde.

Fazit

Sollte sich der Gesetzgebungsprozess noch einige Monate hinziehen und dann auch medial begleitet werden, sind wir gespannt, ob die deutsche Regierung auch von ihrer eigentlichen Begründung für die Umsetzung (Bekämpfung von Terrorismus) auf Verhinderung von Missbrauch durch legale Waffenbesitzer umschwenken wird – wie in der Schweiz.

Zunächst wurde ein „Teilsieg“ in Bezug auf Zeit gewonnen. Eigentlich sollte am 05.04.2019 der drastische BMI-Entwurf dem Kabinett vorgelegt werden. Dies wurde wegen der umfänglichen Stellungnahmen zunächst verschoben. Zudem wurde – wie auch in Brüssel – das Wirtschaftsministerium in den Diskurs eingeschaltet.

Wir bleiben gespannt und fordern unsere Leser auf, mit den von uns zur Verfügung gestellten Informationen ihre Abgeordneten und Herrn Seehofer anzuschreiben.

Eine Zusammenstellung aller Stellungnahmen mit Auflistung deren wichtigster Punkte findet Ihr hier: BMI veröffentlicht fast alle Stellungnahmen. Es lohnt sich, einige davon zu lesen!

Aktuelle Mailingslisten erhaltet Ihr auch von uns: Mailadressen Regierung, Presse und mehr

[sofortspende]

6 Replies to “#DEGunban: BMI verteidigt Magazinverbot”

  1. Es läuft auf eins hinaus: Wir müssen mit aller Kraft die politischen Mehrheiten in der EU verschieben. Das Gewurschtel am Waffenrecht ist kein Einzelfall. Es durchzieht alle anderen Rechtsnormen, die aus dem bestehenden Apparat kommen, ebenso. Man denke an Glühbirnenverbot und Bananenkrümmung.
    Im Prinzip geht es hier nicht nur um das Waffenrecht, es geht darum, einen technokratischen Politzirkus in seine Schranken zu weisen. In einer Demokratie hat der Bürger der Souverän zu sein und die Politik sein Diener. Nicht umgekehrt.
    Man muss den Apparat in seiner Gesamtheit unter Feuer nehmen.

  2. Es liegt eine ganze Reihe von sachlich begründeten Argumenten vor, die gegen ein Verbot großer Magazine sprechen, dagegen kein einziges, stichhaltiges, welches dafür spricht. Wiederholen wir, noch einmal, die wichtigsten Fakten, warum ein Magazinverbot keinen Sicherheitsgewinn bringt:

    Ein kampfmäßiger Magazinwechsel, bei dem das leere Magazin einfach ausgeworfen wird, während gleichzeitig ein volles eingeführt wird, dauert etwa eine Sekunde.

    Kriminelle und Terroristen beschaffen sich ihre Magazine ohnehin auf dem Schwarzmarkt.

    Der Schwarzmarkt wird durch das Verbot auch nicht „ausgetrocknet“ da reichlich Magazine vorhanden sind und neue einfach beschafft oder nachgebaut werden können.

    Auf der anderen Seite schafft dieses Verbot eine ganze Reihe von Problemen und Schikanen, bloß nicht für die vermeintliche Zielgruppe, nämlich die Kriminellen und Terroristen. Wenn das BMI trotzdem auf seiner Meinung beharrt, lässt sich daraus nur schließen, dass es in Wirklichkeit auch eine ganz andere Zielgruppe im Visier hat.

    Das BMI wird bekanntlich von der CSU geführt. Sicher verzichtet diese, zusammen mit ihrer Schwesterpartei, gerne auf die paar Stimmen von Sportschützen, Jägern und anderen Betroffenen, wenn sie dafür bei der breiten desinformierten Masse mit einem erhöhten Sicherheitsgefühl punkten kann.

    1. Moin Herr Buhn,
      vielleicht mag es hilfreich sein dem BMdI die ca. 1,6 GB CAD-Files der Daten von Defense distributed zukommen zu lassen? Kann jeder downloaden und drucken.
      Auch die Existenz diese Paketes, sowie der unzähligen Einzeldatensätz in maker-spaces für Waffenteile und Zubehör sind amtsbekannt, in den BL jedenfalls, dem Bundesminister nachgeordnete Behörden sind ebenfalls vollumfänglich informiert.

      Nur der Dienstherr will davon nichts wissen.

  3. Da sollen wir doch demnächst das Europaparlament neu wählen. Gut, ich habe verstanden. Es gibt dann wohl nur noch eine Möglichkeit, dem Recht Gehör zu verschaffen. Da ich mich nicht enteignen lassen will und schon gar nicht zum Kriminellen stempeln lassen will, bleibt wohl nur die einzige Partei, die noch nicht diesem linkspopulistischem Unfug folgt. Ich hoffe auf eine möglichst absolute Mehrheit dieser politischen Gruppe. Nur dann ist Europa vor einer eurobürokratischen Diktatur zu retten.

  4. Auf die kriminelle Herkunft der Waffen für die Anschläge in Paris wurde seitens der German Rifle Association bereits mehrfach eingegangen. Auch in obigem Artikel wird erneut klargestellt, das alle bei den Anschlägen verwendeten Waffen illegal waren. Trotzdem nahm die EU-Kommission fünf Tage nach dem Massaker im Bataclan die legalen (!) Waffenbesitzer in der ganzen EU ins Visier.

    In meinem Post zum Artikel „#DEGunban – Gespräche mit Politikern“ habe ich bereits darauf aufmerksam gemacht, dass die EU-Kommission seit vielen Jahren bestens Bescheid wusste, welche Waffen illegal in die EU geschleust wurden und auf welche Weise das ablief. Sie tat nichts dagegen. Der Spiegel berichtete hierüber sehr kompetent: https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-143711838.html
    Die EU-Kommission hat die Anschläge in Paris daher zumindest fahrlässig mitverursacht, da sie jahrelang nichts gegen den ILLEGALEN Waffenhandel unternahm.

    Ich erinnere hier auch an den GRA-Artikel vom 01.04.16, in dem der Anschlag auf Charlie Hebdo näher untersucht wurde: https://german-rifle-association.de/terrorismus-waffengesetze-toeten-weil-sie-nicht-liberal-genug-sind/
    Der Chefredakteur Stéphane Charbonnier, der bereits mehrfach bedroht wurde, hatte einen Waffenschein beantragt. Der Antrag wurde abgelehnt. Als er und seine Kollegen dann am 07.01.15 tatsächlich in der Redaktion angegriffen wurden, konnte er sich nicht wehren. Charbonnier und 11 weitere Menschen mussten sterben. Hier sieht man, dass restriktive Waffengesetze nicht zu mehr, sondern zu weniger Sicherheit führen, ja dass sie sogar töten.

    Die wahre Tragödie waren dann die drei Terrorangriffe am 13.11.15 in Paris. Dabei starben 130 Menschen, 683 wurden verletzt, 97 davon schwer. Im Bataclan wüteten die Terroristen mit unvorstellbarer Grausamkeit. Wegen der strengen französischen Waffengesetze war kein einziges der Opfer in der Lage, sich zu wehren. Um zu zeigen, wie entsetzlich es ist, wenn man sich nicht wehren kann – weil das die Regierung so will –, habe ich den Artikel der New York Post vom 15.07.16 übersetzt. Hier kann man nachlesen, was die französische Regierung unbedingt vertuschen wollte:

    „Die Terroristen des Islamischen Staats, die … das Bataclan-Theater in Paris angegriffen haben, haben nicht nur Dutzende von Unschuldigen getötet – sie haben ihnen auch die Augen ausgestochen und einigen der Opfer die Genitalien aufgeschlitzt, wie es in einem verstörenden französischen Bericht heißt.
    Die Leichen einiger Opfer aus dem zweiten Stock des Theaters waren enthauptet, ausgeweidet und anderweitig verstümmelt worden. …
    Der Vorsitzende der Untersuchung, der konservative Abgeordnete Georges Fenech, beschwerte sich bei der Kommission, dass Details der Verstümmelungen von Familien und der Presse ferngehalten wurden, so ein Online-Transkript.
    Er sagte auch, dass er von einem besonders schlimmen Bericht gehört habe: Der Vater eines Opfers hatte ihm gesagt, dass sein Sohn ausgeweidet und kastriert worden sei, die eigenen Hoden hatte er im Mund. …
    Die Untersuchung ergab einen Mangel an Koordination zwischen den europäischen Geheimdiensten, die es nicht vermochten, koordinierte Angriffe zu verhindern, bei denen 130 Menschen an sechs Standorten in und um Paris getötet wurden.
    ‚Die Leichen wurden den Familien nicht gezeigt, weil Menschen darunter waren, die enthauptet waren, Menschen, die aufgebläht waren und Menschen, die ausgeweidet waren“, sagte ein Zeuge der Polizei gegenüber den Beamten, so die Abschrift. …
    ‚Es gibt Menschen, die enthauptet, aufgedunsen und ausgeweidet sind. Es gibt Anzeichen für sexuelle Handlungen gegen Frauen und Messerstiche an den Genitalien. Wenn ich mich nicht irre, wurden einigen Menschen die Augen entfernt“, sagte der Zeuge. …
    Der Zeuge wurde später von Fenech gefragt, wie er von den Akten der Barbarei erfahren hatte. Er antwortete, dass er selbst nur die von Kugeln getroffenen Leichen im Erdgeschoss gesehen habe. Aber er erfuhr die grausigen Details von einem anderen Ermittler, den er weinen und sich übergeben sah nachdem der das Gemetzel im Obergeschoss gesehen hatte, sagte er den Ermittlern.“
    https://nypost.com/2016/07/15/horrifying-details-of-the-bataclan-theatre-massacre-revealed/

    Am 18.11., also nur 5 Tage später, trat die EU mit ihrem Gun Ban-Vorschlag an die Öffentlichkeit. Der Gun Ban war also schon ausformuliert, lag schon in der Schublade und man wartete offenbar nur noch auf den passenden Anschlag, um ihn herauszuholen. Alle halbautomatischen Waffen sollten jetzt verboten werden. Was sind das nur für Leute in Brüssel, die auf die Schrecken im Bataclan und auf ihr eigenes Versagen und das ihrer Geheimdienste keine bessere Antwort haben, als die, dass sie die eigenen, bereits wehrlosen Bürger, noch wehrloser machen wollen?
    In diesem Kontext sollte man auch die jetzt in Deutschland anstehende Waffenrechtsverschärfung sehen. Es ist ein himmelschreiender Skandal, was die EU und ihre nationalen Helfershelfer seit 2015 in den europäischen Waffengesetzen veranstalten!

  5. So recht, auch wenn ich dieses Verhalten des BMdI so habe kommen sehen, kann ich einfach nicht glauben wie das Ministerium versucht mit solchen Falschdarstellungen eine Normänderung zu begründen.
    Das mal geprägte Blechteile/Magazine als wesentliche Teile qualifiziert werden führt den Begriff an sich schon ad absurdum. Vom 3D-Druck will man in diesem Kontext offenkundig nichts gehört haben? Darüber hinaus, wer es „braucht“ stellt sich für gerade Magazine einen Tag an die Abkantbank oder sucht im Baumarkt nach passenden Profilen. Für gebogene muss halt etwas gelötet werden. Kaum glaubhaft dass solche „Hindernisse“ einen Anschlag behindern können.
    Hier wird massiver Rechtsbruch begangen, und die Initianten leider voraussichtlich straffrei bleiben.

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.