Wir haben von Anfang davor gewarnt, Anträge beim BKA für Ausnahmen vom Magazinverbot frühzeitig zu stellen, da wir nicht damit rechnen, dass überhaupt Ausnahmen bewilligt werden. Die Antwort des zuständigen KM5 im Bundesinnenministeriums unterstützt unsere Annahme.
Wartet unsere Beschwerden ab!
Nach Eingang des Professoren-Gutachten Ende September werden wir zwei Beschwerden einreichen. Die Chance, dass diese noch vor dem 1. September 2021 beschieden werden, ist groß. Von daher empfehlen wir Euch, die Anmeldung des „neuen Altbesitzes“ bis Sommer 2021 hinaus zu zögern.
Was sind „große“ Magazine?
Das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz unterscheidet zwischen „großen“ Magazinen nach dem Erwerbszeitpunkt. „Große“ Magazine sind laut Gesetzgeber Magazine für Zentralfeuermunition mit mehr als 10 Schuss für Langwaffen oder mehr als 20 Schuss für Kurzwaffen. Falls jemand Langwaffen und Kurzwaffen besitzt, die die gleichen Magazine nutzen (Dual Use), gelten mehr als 10 Schuss als „groß“. Zudem hat der Gesetzgeber auch noch Magazingehäuse, die für diese Magazine gedacht sind, in die Regelung aufgenommen. Nachzulesen hier auf Seite 46: § 58 Abs. 17: Herunterladen (PDF, 240 KB)
1. „Echter Altbesitz“ mit Erwerb vor dem 13.06.2017
Ab 1. September 2020 habt Ihr ein Jahr lang Zeit, Euren Altbesitz bei Eurer Waffenbehörde an „großen“ Magazinen anzumelden. Sofern die Sachbearbeiter das Gesetz richtig anwenden, dürfte es zu keinen Problemen kommen. Ihr braucht für die Anmeldung keinen Grund und keinen Kaufbeleg einreichen. Ihr braucht die Magazine auch nicht besonders aufzubewahren. Diese Magazine sind nicht verboten.
Unser Tipp: frühzeitig (ab 01.09.2020) anmelden
2. „Neuer Altbesitz“ mit Erwerb vom 14.06.2017 bis 31.08.2020
Diese „großen“ Magazine dürfen nur behalten werden, wenn ein Antrag nach § 40 Absatz 4 auf Ausnahme vom Verbot bewilligt wird. Auf der BKA-Seite wurde hierzu ein Antragsformular eingerichtet. Bei diesem Antrag muss man Gründe, Kaufbelege, Aufbewahrung und vieles mehr nachweisen.
Unser Tipp: bis August 2021 mit dem Antrag warten
Einschätzung unseres Rechtsanwalts
Wir hatten darüber berichtet, dass wir zunächst mit Anwaltsschreiben vom 10. Juni 2020 dem Bundesinnenministerium unter Vorlage einer dezidierten (47-Seitigen) gutachterlichen Stellungnahme dargelegt haben, dass das Magazinverbot und die Begrenzung der Anzahl von nur noch 10 Langwaffen auf die gelbe WBK gegen Unionsrecht und Verfassungsrecht verstößt.
Nachzulesen hier: https://german-rifle-association.de/spende-jetzt-fuer-deine-rechte/
Gleichzeitig haben wir das Innenministerium bis zum 10. Juli 2020 um Mitteilung gebeten, wie der neue § 40 Abs. 4 WaffG n.F., der in Bezug auf den Besitz „großer Magazine“ die Möglichkeit der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vorsieht, durch das BKA zu handhaben ist, da wir die Norm – insbesondere mit Blick auf das der Behörde eingeräumte Ermessen – für zu unbestimmt halten.
Mit Schreiben vom 2. Juli 2020, das der von uns beauftragten Anwaltskanzlei am 9. Juli 2020 zugestellt wurde, hat sich das Innenministerium zur Handhabung des § 40 Abs. 4 WaffG n.F. positioniert. Der Mitteilung des Ministeriums ist zu entnehmen, dass „das öffentliche Interesse am Verbot des betroffenen Gegenstandes ein etwa vorhandenes gegenläufiges Privatinteresse am Umgang damit grundsätzlich überwiegt.“, es indes „besonders gelagerte Einzelfälle geben kann, in denen diese Abwägungsentscheidung umgekehrt ausfallen kann, […]“ [Hervorhebung nicht im Original]
Welche Beurteilungsmaßstäbe die Behörde anzulegen hat, um zu bestimmen, was ein solcher „besonders gelagerter Einzelfall“ ist, bleibt die Antwort des Ministeriums allerdings schuldig, die ausweichend allein auf die „waffentechnische Expertise“ und die „kriminalistische Erfahrung“ des BKA verweist, das festzustellen habe, „ob die Zulassung einer Ausnahme im Einzelfall vor dem Hintergrund der öffentlichen Sicherheit vertretbar ist.“
Allerdings kann – wie von uns befürchtet – der Antwort des Ministeriums sehr deutlich entnommen werden, dass von dem gesetzgeberisch gewollten Verbot des Besitzes großer Magazine grundsätzlich keine Ausnahmen erteilt werden dürften.
Insoweit erweist sich die von uns eingeschlagene Linie, die betreffenden Regelungen ganz grundsätzlich einer unionsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Überprüfung zu unterziehen, als dringend notwendig.
Rückmeldungen
Wer Probleme bei der Anmeldung des „echten Altbesitzes“ bekommt, kann sich bei uns melden.
Wer „neuen Altbesitz“ angemeldet hat und einen Bescheid bekommen hat (bewilligt oder abgewiesen), der möge uns bitte ebenfalls informieren.
Wir werden alles vertraulich behandeln, so wie gerade auch die Beschwerdeführer und die Kanzlei noch vertraulich sind.
Eigentlich genügt die Aussage, das Magazin vor dem Stichtag besessen zu haben. Auch ohne dazugehörige Waffe. Es gibt Sammler nicht erlaubnispflichtiger Gegenstände. Sicher wissen wir das erst, ab 01.09.
Wie soll man Altbesitz längerer Magazine gegenüber dem Sachbearbeiter seiner Behörde belegen, wenn man keine Rechnung, Quittung o.ä. hat? Reicht da die Glaubhaftmachung, wenn man die dazu passende Waffe bereits weit vor 2017 eingetragen hat?
Ich habe vor einigen Tagen einen Bescheid vom Bundeskriminalamt bekommen. Der Umgang mit einem Magazin (neuer Altbesitz) wurde mir unbefristet genehmigt. Der Bescheid ist gebührenfrei. Als Grund gab ich an, Jäger zu sein.
Danke für diese Information.
Würdest du dein Anschreiben und den Bescheid geschwärzt zur Verfügung stellen?
Ich könnte mir vorstellen, dass damit noch mehr Jäger eine Ausnahmegenehmigung erreichen können.
Tja, die logische Folge sachgrundfreier Politagitation: Mangelnde Normenklarheit, Willkür und vollumfänglich wirkungsloses Theater im Verwaltungsbereich.
Man muss schon fast abwarten bis das erste schwere Gewaltdelikt mit selbst gebauten Magazinen und mehr Geschädigten als in Halle, realisiert wird….
Erwartungsgemäß wird dann aber wieder wahrheitswidriger Kram interpretiert und bestenfalls der zivile 3D-Druck verboten.
@Karl Müller
Ich denke, ich habe in den letzten drei Jahren so gut wie jeden Ihrer Kommentare gelesen. Ein Wort kam besonders oft vor: „sachgrundfrei“.
Wir haben eines der schärfsten Waffengesetze der Welt. Ist das gerechtfertigt? Dann muss man sehen, wie viele vorsätzliche schwere Straftaten (Mord, Totschlag, schwere Körperverletzung, Raub) im Schnitt pro Jahr durch Sportschützen und Jäger begangen werden. Das BKA ermittelt diese Zahlen aber nicht. Warum? Weil das Innenministerium daran kein Interesse hat. Warum hat das Innenministerium kein Interesse? Weil die Zahlen so niedrig sind. Bei Mord und Totschlag dürften sie jedes Jahr deutlich unter zehn liegen. Raubdelikte mit Legalwaffen? Ich tippe auf 0 pro Jahr. Mit der Veröffentlichung solcher Zahlen würde man sich selbst ins Knie schießen, denn wie wollte man dann noch unser ultrastrenges Waffengesetz rechtfertigen?
Neben den legalen Sport- und Jagdwaffen haben wir zwischen 15 und 20 Millionen illegale Waffen in Deutschland. Die allermeisten davon waren bis 1972 legal, wurden aber nach der Waffenrechtsverschärfung von 1972 illegal, weil deren Besitzer sie nicht angemeldet haben. Interessant ist, dass diese illegalen Waffen bei Kapitalverbrechen ebenfalls keine Rolle spielen.
Warum haben wir trotzdem eines der härtesten Waffengesetze auf diesem Planeten?
Da es keine guten sachlichen Gründe gibt, muss man fragen, ob es möglicherweise ideologische Gründe gibt. Nicht wenige Führungskräfte in Politik und Verwaltung fühlen sich seit Jahrzehnten von linken Ideen angezogen. Ich spreche von den Kulturmarxisten, die sich allerdings in der Öffentlichkeit selten zu ihrem Weltbild bekennen und die ihre wahren Ziele selten offen legen, denn sie wissen, dass der Normalbürger sozialistische Ideen regelmäßig ablehnt, wenn er sie als solche erkennt. Die Menschen in Deutschland und Europa wissen, wie grandios der Sozialismus in Osteuropa (und anderswo auf der Welt) gescheitert ist und welche immensen Opfer er gefordert hat. Also verhüllt man seine wahren Absichten. Im Waffenrecht z.B. kaschiert man die wahren Ziele mit positiv klingenden Begriffen wie öffentliche Sicherheit, öffentliche Belange, Terrorismusbekämpfung, Harmonisierung (von Gesetzen), Umweltschutz (Bleiverbot!) usw. In Wahrheit geht es darum, alle Waffen langsam aus dem Volk herauszuziehen. Langsam macht man es, damit sich kein allzu großer Widerstand regt. Das Ziel ist die umfassende Kontrolle und Bevormundung aller Menschen.
Prof. Gerd Habermann hat im Mai 2019 im Hayek-Club Leipzig einen Vortrag über den Kulturmarxismus gehalten: „Vom Marxismus zum Kulturmarxismus. Eine ‚Revolution von oben‘“
https://www.hayek-verein-dresden.de/begriffe.html#m
Aus Sicht der Kulturmarxisten, also der modernen demokratischen Sozialisten, ist unser Waffenrecht eben alles andere als sachgrundfrei. Aus ihrer Sicht ist es ein gutes Waffengesetz, dessen Regelungen sich bewährt haben, denn im Verlauf der letzten 50 Jahre konnte man damit den privaten Waffenbesitz bereits massiv eindämmen.
Moin SvK,
ja, ich wiederhole mich dabei; der beschriebene Sachverhalt hat sich ja auch nicht geändert. Natürlich ist ds langweilig, aber Sie haben die politische Motivlage hinter dieser, durchaus auch als faschistoid zu bezeichnenden, Politik ja bereits ausgeführt.
Was die Motivlagen der politischen Klasse angeht, da finden sich, sucht man lange genug, eigentlich alle alle Bereiche des politischen Spektrums, ganz nach der gewünschten Zielvorstellung der Damen, Herren und Diversen.
Faktisch ist der Versuch alle Waffen aus dem Volk zu ziehen ja bereits lange gescheitert, neue Technologien hat man so lange verschlafen das auch hier das Rad nicht mehr zurückzudrehen ist. Neben meinen üblichen Verweisen auf konventionelle Formen klandestiner Waffen- und Munitionsfertigung sind ja nun auch noch Massen an Datensätzen für 3D-Druck und CNC-Fertigung im Umlauf. Der letzte Stand der Entwicklung sind druckbare Hülsen und Treibmittel…
Das alles wird natürlich selbst in Fachkreisen nicht, oder nur zurückhaltend diskutiert. Neulich gabs auf Bild TV einen Beitrag zu Halle, da war zwar auch der unvermeidliche Herr Winkelsdorf zu sehen, aber die Reporterin hatte eine für diese Quelle bemerkenswert sachlich distanzierte Zusammenfassung neben der Feststellung das der schon brutal unfähige Täter die Fehlfunktionen seiner Tatmittel selbst zu verschulden hatte: Die „neuen“ Waffen und Munitionsarten, d.h. die auf entsprechend unkonventionelle Weise gefertigten SW, sind nicht mehr aufzuhalten (hat sie nicht gesagt), aber festgestellt das die Herstellung für jeden möglich ist und praktisch nicht zu verhindern!
Das finde ich einmal erstaunlich ehrlich, da hat sich jemand doch auch inhaltlich mit dem Thema auseinander gesetzt, und für eine eindeutig pro-Regierungslinie arbeitende Medienanstalt, tatsächlich neutrale Infos geliefert. Das fand ich bemerkenswert genug um es hier einmal zu erwähnen. Jedenfalls waren der Dame offenkundig auch qualifizierte Informationen zugänglich, etwas das ich bei dem sich zunehmend „staatstragend“ gebenden Herrn W. leider nicht mehr verorten kann.
Und Sie liegen sicher richtig, werter SvK, aus sich der politischen Klasse ist diese Entwaffnungsgesetzgebung sicher erfolgreich, wenn auch zunehmend eher formaler Natur. Denn, es konnte nur der Legalbesitz eingedämmt werden, auf der illegalen Seite steigen die Bestände bei Schusswaffen, Munition, Kampfmitteln und Sprengstoffen auf ein nie zuvor gekanntes hohes Niveau.
@ Schmied
Zitat:“Wir haben eines der schärfsten Waffengesetze der Welt. Ist das gerechtfertigt? Dann muss man sehen, wie viele vorsätzliche schwere Straftaten (Mord, Totschlag, schwere Körperverletzung, Raub) im Schnitt pro Jahr durch Sportschützen und Jäger begangen werden. Das BKA ermittelt diese Zahlen aber nicht. Warum? Weil das Innenministerium daran kein Interesse hat. Warum hat das Innenministerium kein Interesse? Weil die Zahlen so niedrig sind. Bei Mord und Totschlag dürften sie jedes Jahr deutlich unter zehn liegen. Raubdelikte mit Legalwaffen? Ich tippe auf 0 pro Jahr. Mit der Veröffentlichung solcher Zahlen würde man sich selbst ins Knie schießen, denn wie wollte man dann noch unser ultrastrenges Waffengesetz rechtfertigen?“
Treffer, versenkt. Wer das Waffenrecht für den unauffälligen Normalbürger fortwährend verschärft, erhöht damit nicht die Sicherheit. Im Gegenteil:
Er verlagert die Balance der Bewaffnung der Bevölkerung von den Normalbürgern weg, hin zu den Kriminellen, die sich so oder so illegal bewaffnen.
Warum wird es also gemacht? Damit der Umsturz problemlos gelingt.
Alexander Solschenizyn: “Ein marxistisches System erkennt man daran, dass es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert”
@ Karl Müller
Zitat:“Tja, die logische Folge sachgrundfreier Politagitation: Mangelnde Normenklarheit, Willkür und vollumfänglich wirkungsloses Theater im Verwaltungsbereich.“
Wahre Worte. Unser Waffenrecht ist ein nahezu vollständig wirkungsloses Flickwerk jahrzehntelanger „Nachbesserungen“, die die Sicherheit nicht verbessert, sondern nur die Anzahl an Fallstricken für den Legalwaffenbesitzer ins Unermessliche erhöht hat.
Wenn man im Netz Urteile googelt, sind Legalwaffenbesitzer in den meisten Fällen ihre Zuverlässigkeit nicht etwa los, weil sie absichtlich mit ihren Waffen gegen Gesetze verstoßen oder sogar Straftaten damit begangen hätten, sondern weil sie sich schlicht im Paragrafendschungel verheddert haben, oder irgendwer ihnen die falsche „Gesinnung“ vorgeworfen hat.
Unser Recht kennt aber keine Gesinnung. Dafür kennt unser Recht ein Schikaneverbot.