Lieber Herr Schwab,
haben auch Sie vielen Dank für Ihre Antwort auf unsere Emails. Wir begrüßen es sehr, dass die CDU/CSU unnötige zusätzlichen Belastungen, die keinen Sicherheitsmehrwert mit sich bringen, ablehnt. Von daher stimmen wir Ihren Punkten 2. und 3. zu.
Lieber xy,
haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift zur Überarbeitung der EU-Richtlinie über Schusswaffen.
Derzeit finden zwischen dem Rat, dem Europäischen Parlament und der Kommission Trilogverhandlungen statt, um eine Einigung auf einen gemeinsamen Gesetzestext zu finden. Die CDU/CSU Fraktion und das Parlament vertreten in diesen Verhandlungen die Position, dass unnötige zusätzliche Belastungen für Jäger und Sportschützen, die keinen Sicherheitsmehrwert mit sich bringen, nicht zielführend sind.
- Daher wird der Vorschlag der Kommission, halbautomatische Schusswaffen pauschal zu verbieten nicht unterstützt. Wir fordern, dass sehr gefährliche halbautomatische Schusswaffen anhand von justiziablen Kriterien definiert werden. Hier muss eine Einigung gefunden werden, die das richtige Maß zwischen legitimen Sicherheitsinteressen und den Interessen von Jägern und Sportschützen herstellt.
- Zudem wollen wir medizinischen Untersuchungen als Voraussetzung für die waffenrechtliche Erlaubnis verhindern. Anlassbezogene medizinische Überprüfungen sollen hingegen, wie auch im geltenden deutschen Recht, möglich bleiben.
- Des Weiteren wollen wir, dass die Gültigkeit der waffenrechtlichen Erlaubnis nicht auf fünf Jahre beschränkt wird. Mitgliedstaaten die, wie Deutschland, ein kontinuierliches Überwachungssystem eingerichtet haben, sollen auch künftig selbst über die Gültigkeit der waffenrechtlichen Erlaubnis entscheiden. In Deutschland werden Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen bereits jetzt in regelmäßigen Abständen erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung geprüft.
Das deutsche Recht ermöglicht einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen von legalen Waffenbesitzern einerseits und dem Schutz der öffentlichen Sicherheit andererseits. Diesen fairen Ausgleich möchten wir nun auch europaweit etablieren.
So verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Ihr
Andreas Schwab
Leider müssen wir Ihren Punkt 1. jedoch ablehnen.
Studien der EU haben gezeigt, dass registrierte Waffen in den Händen autorisierter Bürger keine signifikante Gefahr darstellen, egal ob diese vollautomatisch, halbautomatisch oder einzelladend sind, egal ob sie Magazine mit 5 oder 20 oder 50 Schuss aufnehmen.
Bürger mit registrierten Waffen sind – wegen einiger wichtiger Auflagen zum Besitz – weit weniger kriminell als der Bundesdurchschnitt; wie dies auch auf andere Bürger in Ländern wie z.B. Schweiz, Österreich und CZ zutrifft.
Es gibt daher keine „sehr gefährliche halbautomatische Schusswaffen“ in legaler Hand, während bereits eine „nicht gefährliche“ Schwarzpulver-Einzelladerpistole in krimineller Hand zur Gefahr werden kann.
Zu dieser Erkenntnis sind auch die Vortragenden bei der Feuerwaffen Konferenz am 16. November gekommen.
Legale, private Schusswaffen der Kategorie A bis D wurden bei keinem einzigen Attentat durch Terroristen in Europa verwendet. Die einzige, vormals legale Schusswaffe. die in Kopenhagen 2015 missbraucht wurde, gehörte einem Angehörigen der dänischen Armee. Dies war auch keine halbautomatische Waffe, sondern eine vollautomatische Diemaco C7. Alle anderen Schusswaffen der Terroristen kamen als Vollautomaten durch Schmuggel in die EU oder wurden als gesetzeswidrige Salutwaffen, die nicht den nationalen Gesetzen entsprachen, erworben und dann illegal umgebaut.
Sie werden jetzt sicherlich wieder Winnenden und Utoya anführen, aber Massaker sind singuläre Ereignisse. Auch hatte der Attentäter in Norwegen genügend Explosivstoffe, um fast die ganze Insel oder halb Oslo mit Bomben zu bestücken. Auch hatte er auf der Insel genügend Zeit, um seine Tat auch mit einem Einzellader auszuführen. Wir verbieten keine Lastwagen wegen Nizza oder Äxte wegen Würzburg, warum sollten wir legale Schusswaffen wegen Winnenden und Utoya verbieten?
MEP Jussi Halla-Aho verglich in seiner Schlussrede Waffenbesitz mit Hundebesitz.
Die meisten Menschen, die keine Waffen oder Hunde besitzen bzw. halten, glauben, diese bräuchte niemand. Zudem seien sie unnütz, weil sie ein Risiko bergen. Dabei ignorieren sie, dass beide auch Benefit und Freude für die Besitzer und Halter bringen.
Es gab einige Attacken durch Pitbulls auf Kleinkinder mit fürchterlichen Folgen. Was liegt näher als deren Besitz und sogar Zucht zu verbieten? Und welche Reaktion würden Sie von Hundebesitzern erwarten, wenn die EU alle Hunde verbieten würde? Wären die wütenden Emails von Hundebesitzern von der Hundelobby organisiert? Wäre deren Wut über so ein Verbot ein Kennzeichen von Unzuverlässigkeit oder Staatsfeindlichkeit? Oder einfach nur der Ärger über ein völlig unsinniges Verbot?
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Genau aus diesem Grund wurden in vielen bundesdeutschen Ländern Hunderasse-Gesetze erlassen, die mittlerweile peu a peu wieder aufgehoben werden. Es war nie die Hunderasse (wie auch kein „besonders gefährlicher“ Waffentyp), sondern immer der unzuverlässige Hundehalter (wie auch der unzuverlässige Waffenbesitzer). Mittlerweile gehen die Hundegesetze mehr auf auffällige Hundehalter ein statt auf Hunderassen.
Lieber Herr Schwab, wiederholen Sie nicht den Fehler wie bei den Hundegesetzen, die nicht auf Fakten sondern auf dem Glauben basierten, man „müsse doch etwas tun“.
Folgen Sie dem Rat von Herrn Jussi Halla-Aho und nehmen Sie nur ein Gesetz an, dass ein Sicherheitsmehrwert mit Fakten belegt.
Haben Sie mehr Vertrauen in ihre rechtstreuen Wähler, kontrollieren Sie auf Verdacht, aber verbieten Sie nicht einen bestimmten Waffentyp, der in legalem Zustand so gut wie nie in Europa für Verbrechen und Massaker missbraucht wurde und nicht gefährlicher ist als dessen Alternative (Repetiergewehr, Feuer, Bomben, Trucks).
Wir bitten Sie daher, den „joint text“ des Trilogs abzulehnen, sofern sich darin ein Verschiebung von B, C oder D-Waffen nach A befindet oder ein Verbot von bestimmten Magazinen.
Stattdessen sollten Sie sich dafür einsetzen, dass die seit 8 Jahren fehlenden technischen Regeln für Alarm-/Salutwaffen und Markierung verabschiedet werden. Setzen Sie sich bitte auch dafür ein, dass die unsäglich schlecht formulierte Regel für deaktivierte Waffen schnellstens überarbeitet wird. Es kann nicht sein, dass Reenacter, die keine Lobby haben, sich nicht mehr in anderen Ländern besuchen können, um historische Schlachten nachzustellen.
Ihre
Katja Triebel
im Namen von FIREARMS UNITED und der GERMAN RIFLE ASSOCIATION
Hier noch ein tolles Video aus CZ gegen das Magazinverbot
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Von Herrn Lins (CDU) habe ich soeben dasselbe Schreiben erhalten.
Hier meine Antwort für eventuelle Anhaltspunkte für eure Mails:
Sehr geehrter Herr Lins,
Vorab möchte ich Ihnen für ihre Antwort auf meine Email Danken. Nachdem sie mir die gleiche Antwort wie Herr Schwab geschickt haben, möchte ich auch sie noch einmal Explizit auf meine Bedenken zur Politik bezüglich der EU-Waffenrichtlinie hinweisen.
Aber ich bitte S zu bedenken, dass zu Punkt 1 „1. Daher wird der Vorschlag der Kommission, halbautomatische Schusswaffen pauschal zu verbieten nicht unterstützt. Wir fordern, dass sehr gefährliche halbautomatische Schusswaffen anhand von justiziablen Kriterien definiert werden. Hier muss eine Einigung gefunden werden, die das richtige Maß zwischen legitimen Sicherheitsinteressen und den Interessen von Jägern und Sportschützen herstellt.“
Jede Verschiebung einer bestimmten Kategorie Waffen zum Beispiel von B7 nach A eine Enteignung vieler Europäischer Bürger zur Folge hat. Das wird natürlich für diese Leute bei den kommenden Wahlen bedeuten eine Partei mit entsprechend liberalerer Gesinnung zum Thema Waffenbesitz zu wählen um einer Enteignung entgegen zu wirken.
Im Übrigen schließe ich mich der Meinung von Frau Katja Triebel an, dass :
„Studien der EU haben gezeigt, dass registrierte Waffen in den Händen autorisierter Bürger keine signifikante Gefahr darstellen, egal ob diese vollautomatisch, halbautomatisch oder einzelladend sind, egal ob sie Magazine mit 5 oder 20 oder 50 Schuss aufnehmen.
Bürger mit registrierten Waffen sind – wegen einiger wichtiger Auflagen zum Besitz – weit weniger kriminell als der Bundesdurchschnitt; wie dies auch auf andere Bürger in Ländern wie z.B. Schweiz, Österreich und CZ zutrifft.
Es gibt daher keine „sehr gefährliche halbautomatische Schusswaffen“ in legaler Hand, während bereits eine „nicht gefährliche“ Schwarzpulver-Einzelladerpistole in krimineller Hand zur Gefahr werden kann.
Zu dieser Erkenntnis sind auch die Vortragenden bei der Feuerwaffen Konferenz am 16. November gekommen.
Legale, private Schusswaffen der Kategorie A bis D wurden bei keinem einzigen Attentat durch Terroristen in Europa verwendet. Die einzige, vormals legale Schusswaffe. die in Kopenhagen 2015 missbraucht wurde, gehörte einem Angehörigen der dänischen Armee. Dies war auch keine halbautomatische Waffe, sondern eine vollautomatische Diemaco C7. Alle anderen Schusswaffen der Terroristen kamen als Vollautomaten durch Schmuggel in die EU oder wurden als gesetzeswidrige Salutwaffen, die nicht den nationalen Gesetzen entsprachen, erworben und dann illegal umgebaut.
Sie werden jetzt sicherlich wieder Winnenden und Utoya anführen, aber Massaker sind singuläre Ereignisse. Auch hatte der Attentäter in Norwegen genügend Explosivstoffe, um fast die ganze Insel oder halb Oslo mit Bomben zu bestücken. Auch hatte er auf der Insel genügend Zeit, um seine Tat auch mit einem Einzellader auszuführen. Wir verbieten keine Lastwagen wegen Nizza oder Äxte wegen Würzburg, warum sollten wir legale Schusswaffen wegen Winnenden und Utoya verbieten?“
Ich bedanke mich für ihre Zeit und hoffe ihnen vielleicht noch einmal Anhaltspunkte gegeben zu haben die Sie eventuell Ihre Meinung ändern lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Herrn Schwab einfach diesen link zukommen lassen:
http://www.file-upload.net/download-12147415/KriminologischeAnalyseBreivik.pdf.html
Vielleicht schaut er ja mal rein und informiert sich…?
„Winnenden“ & „GEWEHR seines Vaters“ passt nicht zusammen. Hat er damals schon diesen Fehler absichtlich begangen um gegen LANGwaffen Stimmung zu machen?
Bei diesem offenen Brief darf man nicht vergessen, wie sich Herr Schwab die ersten Monate in der IMCO Diskussion geäußert hatte:
„Auf der einen Seite gibt es sicherlich Elemente – ich komme aus Baden-Württemberg, wo wir vor zwei Jahren in Winnenden einen schlimmen Vorfall in einer Schule hatten, wo ein Sohn eines Sportschützens sich mit dem Gewehr seines Vaters in einen Anschlag begeben hat und ich glaube auch, dass alle diejenigen, die genau hingeschaut haben, auch sehen konnten, dass es bei Terroranschlägen leider kleine, aber nicht zu unterschätzende Elemente gab, bei denen wir aufpassen müssen, dass wir die Binnenmarktgesetze so ausgestalten, dass es ausgeschlossen ist – soweit es möglich ist – , dass legal erworbene Waffen in irgendeiner Form genutzt werden.“
https://katjatriebel.com/2016/02/28/steht-die-cdu-in-bw-und-im-ep-wirklich-zu-uns/