Das von uns ebenfalls beauftragte Professorengutachten liegt mittlerweile vor. Dieses bestätigt vollumfänglich die von unserer Anwaltskanzlei gefundenen Ergebnisse zur Europarechtswidrigkeit der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/853, wie sie mit dem 3. WaffRÄndG in nationales deutsches Recht in Bezug auf das Magazinverbot und die Beschränkung der Anzahl der auf die gelbe WBK eintragungsfähigen Waffen vorgenommen wurde.
Beschwerde bei der Europäischen Kommission
Mit Datum vom 5. Oktober 2020 wurde durch unseren Anwalt sodann eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingelegt, mit der Bitte, wegen dieser Umsetzungsmängel einzuschreiten und gegen die Bundesrepublik ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Der dezidiert begründeten Beschwerde liegen zusammengefasst folgende Rügen und Annahmen zugrunde:
- Das generelle Verbot sogenannter „großer Magazine“ ist durch die RL (EU) 2017/853 nicht gefordert. Gefordert ist vielmehr lediglich, daß diese einer Erlaubnispflicht unterliegen sollen.
- Den unionsrechtlichen Vorgaben kann dadurch vollständig genügt werden, dass der Erwerb, wie bei Munition, unter Erlaubnisvorbehalt gestellt werden würde. Allein diese nationale Maßnahme ergibt im Zusammenhang mit den weiteren Regelungen der RL (EU) 2017/853 Sinn, da eine Erlaubnis gegenüber Personen, die die Voraussetzungen des Art. 6 resp. Art. 7 Abs. 4a der RL erfüllen, ausdrücklich vorgesehen ist.
- Die Verbotsregelungen gemäß § 2 Abs. 3, § 58 Abs. 17 WaffG n.F. i.V.m. Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Nr. 1.2.4.3; Nr. 1.2.4.4, Nr. 1.2.4.5 gehen weit über die Richtlinienvorgaben hinaus, und widersprechen insbesondere Art. 10 und Art. 6 der Richtlinie, die eine Erlaubnis „großer Magazine“ in den dort geregelten Konstellationen ausdrücklich vorsieht. Mit dem jeweiligen in Deutschland für den Erwerb der zugehörigen Waffen zu erbringenden Bedürfnisnachweis ist den Anforderungen der Art. 10 und Art. 6 der (EU) 2017/853 mit Blick auf Erwerb und Besitz der Magazine vollständig genügt.
- Die deutsche Verbotsreglung stellt sich als unzulässiges Aufsatteln nationaler Regelungen im Zuge der Umsetzung der RL (EU) 2017/853 dar und ist somit unionsrechtswidrig.
- Ebenso keiner ansatzweisen Vorgabe durch die Richtlinie (EU) 2017/853 entspricht die Regelung in § 14 Abs. 6 WaffG n.F. Sie stellt ebenfalls ein unzulässiges Aufsatteln nationaler Regelungen im Zuge der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/853 dar und ist somit unter Zugrundelegung vorstehender Prämissen ebenfalls unionsrechtswidrig.
- Die Abweichungen der neuen Bestimmungen des Waffengesetzes von den Richtlinien-Vorgaben lassen sich auch nicht rechtfertigen, da die Richtlinie eine Vollharmonisierung anstrebt und insoweit keine besonderen Ausnahmevorschriften oder Schutzklauseln vorgesehen sind, auf die sich die Bundesrepublik Deutschland bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales deutsches Recht berufen könnte.
Es bleibt abzuwarten, ob sich die Europäische Kommission unserer Rügen annimmt.
Nächster Schritt
Nichtsdestotrotz arbeiten wir weiter und bereiten eine verfassungsgerichtliche Überprüfung der Regelungen vor. Ferner unterstützen wir einen Beschwerdeführer, der IPSC-Schütze ist, dem eine generelle Ausnahmegenehmigung durch das BKA verwehrt wurde. Der Fall eignet sich, die grundlegenden Fragen auf dem Verwaltungsrechtswege klären zu können.
Darüber hinaus haben wir durch unseren Anwalt das Bundesministerium des Innern in Bezug auf die Anwendbarkeit der magazinbezogenen Verbotsregelungen auch für Händler befragt (Umgangsverbot). Insoweit stellt sich die grundsätzliche Frage, ob diese Regelungen überhaupt auf Händler anzuwenden sind, da diese ganz offensichtlich nicht die Adressaten der Richtlinie (EU) 2017/853 sind, sie ferner auch keine WBK, sondern eine Waffenhandelserlaubnis besitzen. Das Ministerium sieht – obwohl dies der Normzweck nicht hergibt – auch eine ausnahmslose Geltung der Vorschriften für Händler als gegeben an. Auch dies ist nach unserer Auffassung unionsrechts- und verfassungswidrig.
P.S.
Wir bitten um Entschuldigung für die verspäteten Informationen. Katja Triebel, die in dieser Sache sich hauptsächlich engagiert, war wegen einer Krebserkrankung sowohl längere Zeit in Chemotherapie und anschließend in der Reha-Klinik.
Ein Assault RIFLE ist, laut Wikipedia, ein Gewehr mit Feuerwahlhebel. Dieser ermöglicht das Umschalten von Einzelfeuer auf Dauerfeuer. Bei moderneren Varianten kann auch auf kurze Feuerstöße (meist 2 bis 3 Schuss) umgestellt werden. Der Feuerwahlhebel dient i. d. R. auch als Sicherungshebel. Zivile halbautomatische Gewehre verfügen nicht über einen Feuerwahlhebel sondern nur über die Einstellmöglichkeiten S (save; Sicherung) und F (fire; Feuern). Fire bedeutet hier immer Einzelfeuer.
Im allgemeinen Sprachgebrauch ist der Begriff Assault Rifle austauschbar mit Assault WEAPON. Unter diesen Begriff fallen auch halbautomatische Schusswaffen.
Etwa 70 % der Haushalte in den USA verfügen über keine Waffen. Die überwiegende Mehrheit der Amerikaner dürfte sich über den Unterschied zwischen Assault Rifles und Assault Weapons im Unklaren befinden.
Für weitere Unklarheit sorgt die Bezeichnung „automatic“ bzw. „automatisch“, wenn nicht in „vollautomatisch“ (full automatic) und „halbautomatisch“ (semi-automatic) unterschieden wird.
Verwirrend ist auch die Bezeichnung „Schnellfeuerwaffe“. Damit kann sowohl ein Sturmgewehr gemeint sein, als auch eine Waffe, die im Vergleich schneller feuert als ihre historischen Vorgänger. Die Olympische Schnellfeuerpistole ist keine Maschinenpistole, sondern eine Disziplin bei der sehr schnelle Serien geschossen werden.
In deutschen Pressemeldungen findet man regelmäßig ein totales Wirrwarr der Begriffe Sturmgewehr, Schnellfeuergewehr und automatische Waffe.
Worin der Unterschied zwischen einschüssigen und mehrschüssigen Waffen, Repetierwaffen und voll- und halbautomatischen Waffen besteht, sollte im Geschichtsunterricht gelehrt werden. Ohne Kenntnisse über die geschichtliche Entwicklung von Waffen ist ein volles Verständnis über eine historische Epoche eigentlich nicht möglich. Wenigstens auf die Rolle von Torsionsgeschützen bei den Feldzügen Alexanders des Großen wird aus diesem Grund ja darauf eingegangen.
Hier noch ein Artikel zum eigentlichen Thema Magazine. Eine Frau im Pyjama verteidigte sich in Kalifornien mit einem AR-15 mit Standardmagazin (20 oder 30 Schuss) aus Altbesitz gegen drei bewaffnete Einbrecher. Gleichzeitig telefonierte sie mit der Polizei. Sie hatte also weder eine Hand frei zum Nachladen, noch die Möglichkeit ein Reservemagazin mitzuführen. Sie erschoss einen der Angreifer; die anderen beiden ergriffen die Flucht. In zwei anderen Fällen, wo Frauen ihr Heim verteidigten, ging ihnen die Munition aus, da sie nur die gesetzlich erlaubten low-capacity magazines (5 oder 10 Schuss) besaßen. Ein Richter hob daraufhin das seit dem Jahr 2000 bestehende Gesetz zur Begrenzung der Magazinkapazität in Kalifornien auf.
https://www.usatoday.com/story/news/nation/2019/03/30/california-judge-high-capacity-gun-ammunition-magazines/3318916002/
Über Sturmgewehre (assault weapons) und den Sozialisten Obama
Wer sich in die amerikanische Waffendebatte einzulesen versucht, der wird mit dem Begriff „assault weapon“ anfangs ein Problem haben. Der Grund ist, dass es dafür keine allgemeingültige Definition gibt, weder technisch noch juristisch. Der Begriff „assault weapon“ geht zurück auf das deutsche Sturmgewehr 44 des zweiten Weltkriegs (assault = Angriff, Sturm, Sturmangriff). Das StG 44 konnte bekanntlich vollautomatisch schießen.
In den USA hat es sich eingebürgert, auch militärisch AUSSEHENDE Zivilwaffen wie das AR-15 als assault weapon zu bezeichnen. Ein AR-15 kann bekanntlich aber nur halbautomatisch schießen, d.h. man muss für jeden Schuss den Abzug betätigen. Dauerfeuer oder Feuerstöße sind nicht möglich. Amerikaner, die keine Waffen haben, kennen den Unterschied zwischen vollautomatisch (automatic) und halbautomatisch (semiautomatic) oft nicht. Sie wissen häufig auch nicht, dass vollautomatische Waffen in USA verboten sind, wenngleich man sie unter strengsten Auflagen (u.a. Registrierung) immer noch kaufen kann, wobei ein Vollautomat aber mittlerweile wegen seiner Seltenheit 20.000 USD und mehr kostet.
Der Trick der Waffengegner besteht seit den 1990er Jahren darin, ein Verbot von assault weapons zu fordern, wobei man die Unkenntnis der Bürger über voll- und halbautomatisch geschickt ausnutzt indem man so tut als handele es sich bei den assault weapons auch um Vollautomaten. Das ist eine geschickte sprachliche Irreführung.
Dasselbe geschieht bei der Forderung nach einem Verbot von sog. „großen“ Magazinen, die in Wahrheit Standardmagazine sind.
Rick Perry, der von 2000 bis 2015 Gouverneur von Texas war und sich 2012 für das Präsidentenamt bewarb, nannte Obama einen Sozialisten: “I make a very proud statement and a fact that we have a president that’s a socialist.“
(vgl. z.B. HUFFPOST: Rick Perry Calls Obama A Socialist During 2012 Republican Debate In New Hampshire)
Kein Wunder, dass niemals in der amerikanischen Geschichte derart massiv gegen den privaten Waffenbesitz vorgegangen wurde wie unter Obama, vor allem von 2012 bis 2016 (nach dem Amoklauf in Newtown, s.o.). Dabei ging der Schuss für Obama gewaltig nach hinten los. Die Amerikaner haben angefangen wie verrückt Waffen und Munition zu kaufen. Niemand hat die Umsätze der Waffenhersteller in USA derart befeuert wie Obama. Z.B. legte der Aktienkurs von Ruger bereits von 2008 bis 2013 um 860% zu.
Für Biden gilt dasselbe. Auch er ist Sozialist, genauso wie ein Großteil der demokratischen Partei. Man darf sicher sein, dass man unter Biden alles Erdenkliche gegen die Waffenbesitzer in USA auffahren wird. Biden bedeutet nichts Gutes für die Freiheit in USA.
Mein Kommentar vom 17. Januar ohne . in den Links:
Barack Obama gab 2013 eine Studie in Auftrag, die seine Auffassung zum Waffenrecht wissenschaftlich untermauern sollte. Dafür wurden 25 Millionen US-Dollar (!) veranschlagt. Das Ergebnis dieser Studie dürfte ihm aber gar nicht gefallen haben.
Die Studie selbst ist sehr schwer aufzufinden, ganz anders als die vielen Artikel, welche sich mit der Rechtmäßigkeit der Finanzierung derselben auseinandersetzen. Hier sind der Titel und der Link zum Download:
Priorities for Research to Reduce the Threat of Firearm-Related Violence (2013)
download nap edu/cart/download.cgi?record_id=18319
2016 veröffentlichte Katja Triebel ihre Zusammenfassung der Studie. Ich zitiere daraus die fett hervorgehobenen Punkte:
„Waffengewalt korreliert stark mit dem sozioökonomischen Status und Ethnie der Beteiligten.
…, dass Opfer Waffen mindestens so häufig defensiv (zur Verteidigung) nutzen wie Kriminelle diese offensiv (für Gewaltdelikte) missbrauchen.
… wenn Waffen zur Selbstverteidigung verwendet werden, die Opfer durchweg niedrigere Verletzungsraten aufweisen …
… gesetzesbrechende Kriminellen sind hauptverantwortlich für die Schusswaffenkriminalität, nicht die gesetzestreuen Bürger.
Damals kam das CDC zu dem Schluss, dass es „keine ausreichenden Beweise gäbe, dass irgendein Waffengesetz wirksam wäre für die Gewaltprävention“. “
(GEWALTKRIMINALITÄT/WAFFENKONTROLLE
Faktencheck Chicago
3. NOVEMBER 2016 KATJA TRIEBEL)
Hier ist der Link zu der Seite, über die ich die Studie gefunden habe. Sie bietet ebenfalls eine sehr gute Zusammenfassung (auf Englisch).
shanonbrooks com/2018/03/surprising-results-from-obama-mandated-gun-violence-study-by-cdc/
Obama ist ein hervorragender Redner. Auf der Seite der US-Botschaft finden wir seine Rede zur Reform der Waffengesetze von 2016 auf Deutsch.
de usembassy gov/de/reform_waffengesetze/
Fast würde man Obama zustimmen, wüsste man nicht, dass da der Wolf im Schafspelz spricht. Man beachte auch, wie er auf emotionaler und moralischer Ebene argumentiert und seine Argumente geschickt mit ein paar passenden Zahlen garniert – ganz in der von der IANSA entwickelten Strategie der psychologischen Beeinflussung. Aber was wollte er wirklich?
Zitat: During his 2012 re-election campaign, Obama said he wanted to work toward reintroducing a federal assault weapons ban, because “weapons that were designed for soldiers in war theaters don’t belong on our streets.” (Zitatende)
politifact com/article/2017/jan/06/congress-blocked-obama-call-gun-control-mass-shoot/
Übersetzung: Während seines Wiederwahlkampfs 2012 sagte Obama, er wolle auf die Wiedereinführung eines Bundesverbots für Angriffswaffen hinarbeiten, weil “Waffen, die für Soldaten in Kriegstheatern entwickelt wurden, nicht auf unsere Straßen gehören”.
Sein Ziel war das Verbot der Lieblingswaffe der Amerikaner, des AR-15, und ähnlicher Waffen im militärischen Stil. Diese bezeichnet er fälschlicherweise als Assault Weapons. Er plädierte außerdem u. a. für die Beschränkung von Magazinkapazitäten.
Unter Obama stieg der Verkauf von Feuerwaffen signifikant an aus Furcht vor gun control und gun grapping. Unter Trump ging der Absatz von Feuerwaffen wieder zurück, bis er während der Corona-Pandemie wieder sprunghaft anstieg. Wie es unter Biden weitergehen wird, lässt sich absehen. Biden ist zwar selbst Waffenbesitzer, aber er setzt, genau wie Obama, auf Smart Guns und ist der Meinung, dass zum home defense eine doppelläufige Flinte vollkommen ausreicht. Sachkenntnis kann man ihm da nicht unterstellen.
Vergessen wir auch nicht, dass Obama und seine Familie von secret-service bodyguards rund um die Uhr beschützt werden, genau wie auch andere Politiker und Prominente, die sich für mehr gun control einsetzen, alle von bewaffneten Personenschützern umgeben sind.
Dein Kommentar wartet auf Freischaltung.
@ralf45
Das Milizsystem der Schweizer Armee ist weltweit einzigartig. Es gibt nur 5 % Berufs- und Zeitsoldaten. Der Rest rückt nur zeitweilig zur Ausbildung ein. Die Milizsoldaten verwahren ihre Waffen und Ausrüstung zu Hause auf, um sich im Ernstfall jederzeit zu ihren Einheiten durchschlagen zu können. Für die sichere Aufbewahrung der Waffen gibt es strenge Richtlinien:
buochser-schuetzen ch/300meter/obligatorisch/richtlinie_waffenaufbewahrung pdf
Nach Beendigung der Dienstzeit können sich die Soldaten, gegen eine Gebühr, ihre vollautomatischen Waffen zu Halbautomaten umbauen lassen und mit nach Hause nehmen. Von dieser Möglichkeit wird jedoch aufgrund der Verschärfungen im Waffenrecht, dank EU, und der Gebühren immer weniger Gebrauch gemacht.
Auch sonst ist das Waffenrecht der Schweiz sehr liberal aber alles andere als „lax“ wie gerne behauptet wird. Die Anzahl der der Haushalte in denen sich mindestens eine Feuerwaffe befindet in Prozent ist vergleichbar mit der in den USA (rund 30 %). Die Rate von Missbrauch von Schusswaffen pro 100.000 Einwohner liegt in der Schweiz bei 3,04 (davon 88 % Suizide), in den USA bei 10,38 (davon 62 % Suizide).
watson ch/schweiz/usa/373241489-waffengewalt-die-schweiz-und-die-usa-im-vergleich
Die Höchste Rate an Tötungen mit Schusswaffen, inklusive Selbstmorde und Unfälle, hatte nach einer weltweiten Studie von 1990 bis 2016 übrigens Brasilien mit 43.200 Toten, gefolgt von den USA mit 37.200 Toten.
weforum org/agenda/2019/08/gun-deaths-firearms-americas-homicide/
In Brasilien wurde, eben aufgrund der hohen Opferzahlen, das bis dahin sehr strikte Waffengesetz 2019 gelockert, um der Bevölkerung die Möglichkeit zu geben, sich gegen Kriminelle zu verteidigen.
Zurück zur Schweiz. Die hohe Anzahl von Schusswaffen im Volk führt also nicht zu einer höheren Rate an Morden und Verbrechen mit Schusswaffen. Um mir weitere Ausführungen dazu zu ersparen, verweise ich auf die Ausführungen des Forum Waffenrecht:
fwr de/statistik/fakten-zum-waffenbesitz/
Noch einmal zu der Frage, ob wir das Schweizer Milizsystem übernehmen sollten. Nun, warum nicht? Ich glaube jedoch, dass sich, erstens, derzeit in Deutschland dafür keine Mehrheit finden würde. Zweitens halte ich das Milizsystem zur Abwehr von plötzlich und unerwartet stattfindenden Terroranschlägen und Amokläufen für völlig ungeeignet. Gegen Mass shooter und Killer nützt das, auseinandergenommene, Sturmgewehr im Schrank überhaupt nichts. Hier braucht man First Responder mit verdeckt getragenen Handfeuerwaffen. Der Einsatz von Milizen ist eher zur Landesverteidigung, zur Niederschlagung nationaler Unruhen oder zur Bekämpfung feindlicher Invasionstruppen im Land sinnvoll. Die Hauptaufgabe der Schweizer Armee besteht im Übrigen in der Unterstützung der Zivilbevölkerung und im Katastrophenschutz.
Ihre Ausführungen über Sturmgewehre sind sehr informativ und zutreffend. Der Normalbürger weiß in der Regel nicht, worin der Unterschied zwischen einem Sturmgewehr und einem zivilen halbautomatischen Gewehr im militärischen Stil besteht. Im Film machen sich auch endlose Salven einfach besser als kurze Feuerstöße. Viele glauben tatsächlich, dass wir als Sportschützen und Jäger über Sturmgewehre verfügen. Die Verwirrung darüber wird durch die (absichtlich oder schlampige?) irreführende Berichterstattung in den Medien beflügelt. Im Englischen werden vollautomatische Waffen gern abgekürzt als „automatische“ bezeichnet. Das wird dann wörtlich übersetzt. Auch im Amerikanischen wird aus einem zivilen AR-15 gern mal ein „Assault Rifle“, wenn es der Propaganda nützt.
Sturmgewehre wurden für den Sturmangriff entwickelt. Die Schützen stürmen dabei auf offenem Gelände, ohne oder kaum ohne Möglichkeit in Deckung zu gehen, gegen eine feindliche Stellung vor, die meist aus einer befestigten Linie, in der Regel auf einer Anhöhe und mit Maschinengewehren bewehrt, besteht. Die Verluste bei einem Sturmangriff sind enorm. Damit die Soldaten überhaupt vorgehen, stürmen ihre Unteroffiziere hinter ihnen her. Man hat dann als Soldat die Wahl, sich mit Sicherheit von hinten erschießen zu lassen, oder die geringe Chance wahrzunehmen, durch aggressives Vorrücken vielleicht doch zu überleben. Das Vorgehen ist dann so: sich zu Boden werfen, kurzen Feuerstoß in Richtung gegnerische Deckung abgeben, aufspringen und kurz vorstürmen und dann das Ganze wieder von vorn. Wie bereits richtig ausgeführt wurde, dienen die Feuerstöße dazu, den Feind niederzuhalten.
Beim Gefechtsschießen hingegen bewegt man sich vorsichtig in einem Gelände, wo Büsche, Bäume und Bodenunebenheiten nicht nur einem selbst sondern auch dem Gegner Deckung bieten. Es kommt dann darauf an, wer wen zuerst bemerkt und wer zuerst schießt und besser trifft. Hierbei werden gezielte kurze Feuerstöße abgegeben, in der Hoffnung dass wenigstens ein Projektil den Gegner kampfunfähig macht. Natürlich streut so ein Feuerstoß enorm. Feuerstöße werden auch zur Fliegerabwehr und gegen Fahrzeuge eingesetzt.
Der letzte Teil meiner Ausführungen über den Sturmangriff und das Gefechtsschießen beruhen nicht auf Recherchen sondern auf 35jährigen Erinnerungen an meinen Militärdienst.
Meine Kommentare vom 16. und 17. Januar warten wohl vergeblich auf Freischaltung. Ich versuche es hier noch einmal mit deaktivierten Links.
Habe die Links wohl nicht richtig deaktiviert. Hier eine Kopie ohne:
@ralf45 Ich fasse hier mal einige Gedanken zu Ihren letzten Kommentaren, die ich im Übrigen sehr schätze, zusammen
Regelanfrage beim Verfassungsschutz:
Man ist Mitglied in einer Partei oder Organisation oder hat diese, oder eine bestimmte Person, einmal unterstützt, z. B. durch eine Spende, einen Kommentar, ein Like oder die Teilnahme an einer Demo oder Veranstaltung. Oder umgekehrt, man erhält irgendeine Unterstützung. Nun wird diese Partei, Organisation oder Person plötzlich zum Verdachtsfall oder wird sonst wie schief angesehen – schon ist man beim Verfassungsschutz gespeichert.
Schreckschusswaffen
Ich wurde bereits von einem Angreifer mit Gegenständen attackiert und konnte den Angriff durch Drohen mit einer SSW abwehren. Wenn man die Waffe in einer Bereitschaftsposition schräg in Richtung Boden oder nach oben hält, ist die Laufsperre nicht zu sehen, ebenso nicht in der Bewegung oder bei schlechtem Licht. Der Knall des Schusses wirkt abschreckend und Gasdruck und Feuerstrahl können ernsthafte oder sogar tödliche Verletzungen hervorrufen. Der Effekt lässt sich mit Pfeffer- oder Reizgaskartuschen steigern. Wenn man sich aus Alters- oder anderen Gründen nicht körperlich verteidigen kann, sind SRS-Waffen eine brauchbare Alternative.
Miliz
Für die sichere Aufbewahrung eines G36 ist ein Hochsicherheitssafe erforderlich. Es gibt dazu keine Vorschriften, da sowieso verboten, aber mit 200 kg Gewicht und Preisen um 1.000,00 € müsste man schon rechnen. Platz in der Wohnung braucht man auch. Für den Transport bräuchte man möglichst ein eigenes Auto oder zumindest eine Fahrgemeinschaft. Das dürfte die Bereitschaft einer Miliz beizutreten schon mal erheblich senken. Jetzt kommt noch ein regelmäßiges Training wie bei beorderten Reservisten hinzu. Wenn die Idee einer Milizarmee auch noch so gut ist, dürfte sie bei den meisten wohl nicht viel Anklang finden.
Waffe und Auto
Der Vergleich zwischen Auto und Feuerwaffe bzw. Führerschein und Waffenschein ist ja nicht neu. Faszinierend ist aber, dass die Entwicklung moderner Feuerwaffen und von Kraftfahrzeugen bedingt durch die technologische Entwicklung bei beiden zum Ende des 19. Jahrhunderts parallel begann und bis zum 1. Weltkrieg enorme Fortschritte gemacht hat. Dem Problem mit Verkehrsunfällen wurde aber völlig anders begegnet als dem Problem mit Unfällen beim Schießen. Bei Kraftfahrzeugen gab und gibt es ebenso die Möglichkeit des Missbrauchs wie bei Feuerwaffen. Aber auch das wurde und wird völlig unterschiedlich betrachtet.
Hier rund 300 Seiten über die Schusswaffendebatte seit dem Mittelalter:
Band 29 / Schriften aus der Fakultät Geistes- und Kulturwissenschaften der Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Die Schusswaffendebatte
im deutschsprachigen Raum,
Die neuzeitliche Diskussion um den privaten Waffenbesitz in Deutschland und seinen Nachbarländern, University of Bamberg Press, 2019
Ein Zitat aus der Einleitung: „ In früheren Zeiten verfügte auch Deutschland über ein permissives Waffenrecht, und der private Waffenbesitz war keine Seltenheit. In unzähligen Erzählungen und Berichten kann man von einem lockeren, ungezwungenen Umgang mit Feuerwaffen erfahren. Anzeichen einer großen verbreiteten Furcht vor Gewehren und Pistolen finden sich nicht. Tatsächlich scheint der Waffenbesitz sogar äußerst weit verbreitet gewesen zu sein.“
Und hier ein deaktivierter Link zur Geschichte der Verkehrsunfälle:
tagesspiegel(DOT)de/wissen/geschichte-des-verkehrsunfalls-die-verdraengten-toten-im-strassenverkehr/21249634.html
Ein Zitat aus der Einleitung: „ Die frühen Debatten in den ersten Jahren des 20. Jahrhunderts um die Risiken des Automobils und seiner Nutzung überkreuzten sich dabei von Beginn an mit Vorstellungen von sozialer Gerechtigkeit einerseits und Technik, Abenteuer, Fortschritt und Wohlstand andererseits.“
@martin1960 D.Buhn
Nochmal zu der Regelabfrage beim VS:
Dieses Problem ein Verdachtsfall zu sein, wenn man sich frontal äußert oder die „falschen“ Kontakte hat, hat man auch als Privatperson oder als Mitglied einer irgendwie anders gearteten Organisation, einer Verbindung oder einem Verein, die oder der eben keine Partei zu sein braucht. Bzgl. der Einschätzung einer Partei als Verdachtsfall, gilt dies natürlich für alle Parteien und nicht nur für die AFD. Und dass das auch wirklich sauber und neutral funktioniert, also die anderen Parteien endlich auch mal auf dem Raster landen, daran arbeiten wir gerade.
Es ist nämlich bitter nötig. Mehr als bei uns. Will natürlich keiner hören, wird aber dennoch kommen. Mit Sicherheit. Und dann wollen wir mal sehen, wer die meisten Leichen im Keller hat.
Zu den Schreckschusswaffen als Verteidigungsmittel:
Die Verletzungsgefahr besteht nur bei sehr kurzer Distanz. Also irgendwas von im Bereich „einer Armlänge Abstand“ oder näher. Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand durch den Missbrauch einer normalen SSW zu Tode kommt, ist nur bei einem aufgesetzten Schuss im Kopf- oder Halsbereich gegeben. Und da vornehmlich dort, wo kein (Schädel)knochen den Druck abfangen kann. Man muss also faktisch genau so nah herangehen, wie mit einem Messer.
Und eine lange und scharfe Klinge verursacht dann trotzdem deutlich mehr Gewebeschaden.
Eine SSW als Verteidigungswaffe einzusetzen, kann aber für den Träger tödlich enden.
Nämlich dann, wenn das gegenüber scharf bewaffnet ist und die ihm vor die Nase gehaltene SSW für eine ebenso scharfe Schusswaffe hält und deswegen sofort zurückschießt.
Ich halte von SSWs als Verteidigungswaffen sehr wenig, denn im Endeffekt ist so eine SSW ja nur eine Vortäuschung. Das kann, wie in ihrem Fall, funktionieren. Das kann aber auch schrecklich nach hinten losgehen, wenn man eine scharfe Schusswaffe nur vortäuscht, wo man eine scharfe Schusswaffe wirklich braucht. Das „Pokerface“ funktioniert allenfalls bei Kleinkriminellen.
Bei den richtig harten Jungs zieht man da schnell den Kürzeren.
Zu der Miliz:
In der Schweiz oder den USA funktioniert es doch auch, also warum nicht bei uns?
Wenn die scharfen deutschen Aufbewahrungsvorschriften weiterhin gewünscht sind, wäre der Staat bei einer staatlichen Milizarmee natürlich in der Schuld, für die sichere Aufbewahrung selbst zu sorgen. Gilt ja auch für die Waffe. Bei der Bundeswehr ist es ja nicht anders.
Nur eben etwas zentraler gelagert. Und das mit dem Reservistentraining sehe ich entspannt.
Die meisten Menschen gehen ja auch jeden Tag zur Arbeit und danach ins Fitnessstudio.
Zu dem Buch „Die Schusswaffendebatte“ habe ich gerade ein wenig gegoogelt.
Scheint eine hochinteressante Abhandlung zu sein. Dass das deutsche Waffenrecht erst seit dem Dritten Reich so scharf ist, ist dem Kenner der Materie bekannt. Insofern ist der andauernde Ruf nach schärferen Waffengesetzen also eine späte Bestätigung für von den Nationalsozialisten eingeführte Gesetze. Schon seltsam, wenn man mal darüber nachdenkt, was oder wer hier sonst in Deutschland alles als „Nazi“ verleumdet wird. Das ein scharfes Waffenrecht auch „Nazi“ ist, auf die Idee scheint keiner kommen zu wollen. Was wiederum den Umkehrschluss zulässt, dass die wahren Nazis nicht die sind, auf die immer mit dem Finger gezeigt wird.
Es ist wohl eher umgekehrt. 🙂
Bzgl. des Links:
Dass man das Auto mal als Vorstellung von sozialer Gerechtigkeit gesehen hat, ist schon kurios.
Denn wenn man sich mal anschaut wie und von wem heutzutage das Auto verteufelt und stetig verteuert wird, fügt sich das scharfe Waffenrecht des Dritten Reiches in das durch immer schärfere geregelete Recht auf Autofahren in der heutigen BRD nahtlos ein.
Die Reichweite von Pfefferkartuschen beträgt bis zu mehreren Metern. Auf jeden Fall ist sie größer als die Reichweite eines Messers. Da schießt auch keiner gezielt zurück, wenn er in die Wolke gehüllt ist. Hier ein Test auf YouTube:
https://youtu.be/IC4cfZbeZSw
Auch bei .38 Special ist es schon vorgekommen, dass ein Einbrecher eine ganze Revolverladung einfach weggesteckt hat. Das kann mit Pfefferkartuschen auch passieren. Einen Vorteil verschafft man sich trotzdem. Und wie sie schon richtig bemerkt haben, kann man dann noch sehr gut mit der Waffe zuschlagen und stoßen.
@ralf45
„Die Schusswaffendebatte im deutschsprachigen Raum“ von Alexander Straube ist absolut lesenswert. Es handelt sich um seine Doktorarbeit und sie steht sogar als kostenloses PDF zur Verfügung: https://fis.uni-bamberg.de/bitstream/uniba/45213/1/SGuK29DissStraubeopusse_A3a.pdf
Eine gedruckte Version gibt es bei Amazon.
@ralf45 Ich fasse hier mal einige Gedanken zu Ihren letzten Kommentaren, die ich im Übrigen sehr schätze, zusammen
Regelanfrage beim Verfassungsschutz:
Man ist Mitglied in einer Partei oder Organisation oder hat diese, oder eine bestimmte Person, einmal unterstützt, z. B. durch eine Spende, einen Kommentar, ein Like oder die Teilnahme an einer Demo oder Veranstaltung. Oder umgekehrt, man erhält irgendeine Unterstützung. Nun wird diese Partei, Organisation oder Person plötzlich zum Verdachtsfall oder wird sonst wie schief angesehen – schon ist man beim Verfassungsschutz gespeichert.
Schreckschusswaffen
Ich wurde bereits von einem Angreifer mit Gegenständen attackiert und konnte den Angriff durch Drohen mit einer SSW abwehren. Wenn man die Waffe in einer Bereitschaftsposition schräg in Richtung Boden oder nach oben hält, ist die Laufsperre nicht zu sehen, ebenso nicht in der Bewegung oder bei schlechtem Licht. Der Knall des Schusses wirkt abschreckend und Gasdruck und Feuerstrahl können ernsthafte oder sogar tödliche Verletzungen hervorrufen. Der Effekt lässt sich mit Pfeffer- oder Reizgaskartuschen steigern. Wenn man sich aus Alters- oder anderen Gründen nicht körperlich verteidigen kann, sind SRS-Waffen eine brauchbare Alternative.
Miliz
Für die sichere Aufbewahrung eines G36 ist ein Hochsicherheitssafe erforderlich. Es gibt dazu keine Vorschriften, da sowieso verboten, aber mit 200 kg Gewicht und Preisen um 1.000,00 € müsste man schon rechnen. Platz in der Wohnung braucht man auch. Für den Transport bräuchte man möglichst ein eigenes Auto oder zumindest eine Fahrgemeinschaft. Das dürfte die Bereitschaft einer Miliz beizutreten schon mal erheblich senken. Jetzt kommt noch ein regelmäßiges Training wie bei beorderten Reservisten hinzu. Wenn die Idee einer Milizarmee auch noch so gut ist, dürfte sie bei den meisten wohl nicht viel Anklang finden.
Der Vergleich zwischen Auto und Feuerwaffe bzw. Führerschein und Waffenschein ist ja nicht neu. Faszinierend ist aber, dass die Entwicklung moderner Feuerwaffen und von Kraftfahrzeugen bedingt durch die technologische Entwicklung bei beiden zum Ende des 19. Jahrhunderts parallel begann und bis zum 1. Weltkrieg enorme Fortschritte gemacht hat. Dem Problem mit Verkehrsunfällen wurde aber völlig anders begegnet als dem Problem mit Unfällen beim Schießen. Bei Kraftfahrzeugen gab und gibt es ebenso die Möglichkeit des Missbrauchs wie bei Feuerwaffen. Aber auch das wurde und wird völlig unterschiedlich betrachtet.
Hier rund 300 Seiten über die Schusswaffendebatte seit dem Mittelalter:
Band 29 / Schriften aus der Fakultät Geistes- und Kulturwissenschaften der Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Die Schusswaffendebatte
im deutschsprachigen Raum,
Die neuzeitliche Diskussion um den privaten Waffenbesitz in Deutschland und seinen Nachbarländern, University of Bamberg Press, 2019
Deaktivierter Link:
https://fis.uni-bamberg(DOT)de/bitstream/uniba/45213/1/SGuK29DissStraubeopusse_A3a.pdf
Ein Zitat aus der Einleitung: „ In früheren Zeiten verfügte auch Deutschland über ein permissives Waffenrecht, und der private Waffenbesitz war keine Seltenheit. In unzähligen Erzählungen und Berichten kann man von einem lockeren, ungezwungenen Umgang mit Feuerwaffen erfahren. Anzeichen einer großen verbreiteten Furcht vor Gewehren und Pistolen finden sich nicht. Tatsächlich scheint der Waffenbesitz sogar äußerst weit verbreitet gewesen zu sein.“
Und hier ein deaktivierter Link zur Geschichte der Verkehrsunfälle:https://www.tagesspiegel.(DOT)de/wissen/geschichte-des-verkehrsunfalls-die-verdraengten-toten-im-strassenverkehr/21249634.html
Ein Zitat aus der Einleitung: „ Die frühen Debatten in den ersten Jahren des 20. Jahrhunderts um die Risiken des Automobils und seiner Nutzung überkreuzten sich dabei von Beginn an mit Vorstellungen von sozialer Gerechtigkeit einerseits und Technik, Abenteuer, Fortschritt und Wohlstand andererseits.“
@ralf45
Zum Recht auf Selbstverteidigung, Ihr Beitrag vom 21. Januar
„Das Recht zur Selbstverteidigung ist in Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen festgelegt und gibt jedem Mitgliedstaat das Selbstverteidigungsrecht gegen einen bewaffneten Angriff.“ (Wikipedia)
Die UN-Charta bezeichnet dieses Recht als „naturgegeben“. Einem Individuum wird dieses Recht NICHT zugestanden, weder in den Menschenrechten, noch im deutschen Recht.
Im § 32 StGB heißt es lediglich:
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 227 Notwehr heißt es ebenfalls:
(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.
Es wird nicht gesagt, dass es ein Recht auf Notwehr gibt, sondern lediglich dass man für Notwehr nicht bestraft wird.
Hier Katja Triebels Beitrag zur Notwehr (Link deaktiviert):
https://m.facebook(DOT)com/notes/waffenlobby/selbstverteidigung-ist-ein-abh%C3%A4ngiges-internationales-menschenrecht/227838193928441/
@martin1960
Interessante Feststellung! Es ist ein großer Unterschied, ob man ein Recht auf Selbstverteidigung hat oder ob man nach einer Notwehrhandlung lediglich vom Richter für seine „Straftat“ gerechtfertigt wird, falls er zu dem Schluss kommt, dass die Tatbestandsmerkmale der Notwehr/Nothilfe gegeben sind.
Waffenrechtlich macht das natürlich Sinn. Wenn man den Schusswaffenbesitz zur Selbstverteidigung verbietet, wie das in Deutschland leider der Fall ist, dann stützt man diese gesetzgeberische Entscheidung massiv, wenn man ein Recht auf Selbstverteidigung als nicht bestehend ansieht.
Diese Haltung kommt aus dem linken Lager. Besonders hervorgetan hat sich insoweit auf internationaler Ebene die im Auftrag der UNO arbeitende Rechtswissenschaftlerin Prof. Barbara Frey. Sie schrieb im Juli 2006 in ihrem Bericht „SPECIFIC HUMAN RIGHTS ISSUES Prevention of human rights violations committed with small arms and light weapons“ auf Seite 9 unter Punkt 20:
„Selbstverteidigung ist eine weithin anerkannte, jedoch gesetzlich verbotene Ausnahme von der universellen Pflicht, das Recht auf Leben anderer zu achten. Selbstverteidigung ist eine Grundlage für die Freistellung von der strafrechtlichen Verantwortung, die von jedem staatlichen oder nichtstaatlichen Akteur geltend gemacht werden kann. Selbstverteidigung wird manchmal als ‚Recht‘ bezeichnet. Für eine solche Interpretation gibt es keine ausreichende rechtliche Begründung.“
http: //www.smallarmssurvey.org/fileadmin/docs/N-Instruments/2006-UNGA-Prevention%20of%20human%20rights%20violations.pdf
Die Gunology Teil 1 beschäftigte sich auf S. 50 f. bereits recht ausführlich damit: https://german-rifle-association.de/wp-content/uploads/2017/12/Gunology_Kompendium_Teil_1_FIN1.pdf
Niemand sollte denken, dass z.B. die Aussage einer Frau Reker, „doch bitte eine Armlänge Abstand zu halten“, eine lediglich unglückliche Formulierung war. Das war ernst gemeint.
Das Verbot des Schusswaffenbesitzes zur Selbstverteidigung ist Voraussetzung für die Durchsetzung strenger bzw. strengster Aufbewahrungsvorschriften. Es gibt hier drei Stufen. Solange eine Waffe auch zur SV besessen werden darf, sind allzu strenge Aufbewahrungsvorschriften nicht möglich, denn sobald die Waffe im Safe ist, ist SV in den meisten Fällen nicht mehr möglich, da Angriffe von Straftätern regelmäßig plötzlich erfolgen. Solange Schusswaffenbesitz zur SV erlaubt ist, muss sich der Gesetzgeber hier also zurückhalten.
Strenge Aufbewahrungsvorschriften (Stufe 1) kann man erst erlassen, wenn der Schusswaffenbesitz zur SV verboten ist. Die strengen Aufbewahrungsvorschriften liefern sodann den Vorwand, sich über angeblich notwendige Kontrollen Zugang zur Wohnung von Waffenbesitzern zu verschaffen. Diese Kontrollen stellen Stufe 2 dar. Stufe 3 ist das, was man im englischen Sprachraum „community storage“ nennt. Im dritten Schritt werden die Waffenbesitzer gezwungen, ihre Waffen bei der Polizei oder an anderen Orten zentral zu lagern. Dadurch wird der Staat zum Besitzer der privaten Waffen. Wir sind von Stufe 3 nicht mehr weit weg. Dann heißt es waffenrechtlich: „Willkommen in der DDR!“, denn dort wurden die Waffen zentral gelagert.
Die Aufbewahrungsvorschriften dienen also letztlich dazu, den privaten Waffenbesitz abzuschaffen. Es geht auch hier nicht um Sicherheit, aber auf die Argumentation mit der Sicherheit fallen leider viele herein, weil sie naiv sind und einfach nicht verstehen (wollen), wie Regierungen ticken. Näheres hier: http:// davekopel.org/2A/Mags/hidden-agenda-behind-gun-storage.htm
Es sei an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, dass die Regelungen zur Aufbewahrung nach §36 WaffG sowie §§ 13 und 14 AWaffV auch für ERLAUBNISFREIE Waffen gilt. Für SRS-Waffen (Schreck-, Reizstoff- und Signalwaffen) bedeutet das, getrennte Aufbewahrung von Waffe und Munition, jeweils in einem verschlossenen Behältnis. Vor der Änderung des Waffengesetzes 2017 mussten SRS-Waffen lediglich vor dem Zugriff Unbefugter (Kinder, Unzurechnungsfähige) geschützt aufbewahrt werden.
Will man sich bei einem Einbruch mit einer SRS-Waffe schützen, muss man demnach zuerst zwei Schränke, Kassetten oder ähnliches aufschließen und dann noch die Waffe laden. Das macht den Gebrauch der Waffe zur Selbstverteidigung zu Hause praktisch unmöglich.
Zu was war diese Änderung im WaffG denn gedacht? Man kann nur annehmen, dass der Bürger vor sich selbst geschützt werden soll. Die Verantwortlichen scheinen da eine recht blühende Fantasie zu haben. Zum Einen könnte man ja mit der Schreckschusspistole schreckliche Dinge anrichten, sollte man z. B. plötzlich den Verstand verlieren. Zum Anderen trauen führende Polizeikräfte dem Normalbürger gar nicht zu, eine SRS-Waffe in einer Notwehrsituation sachgemäß einsetzen zu können.
Die meisten dürften allerdings von den Änderungen im WaffG gar nichts wissen. Viele denken, nach 19 Jahren, immer noch, an Silvester auf der Straße schießen zu dürfen. Und die meisten Airsoft- und Luftdruckwaffen, von Blankwaffen ganz zu schweigen, dürften auch noch irgendwo unverschlossen herumliegen oder -stehen.
@martin1960 D.Buhn
Zum Thema Schreckschusswaffen mal meine Einschätzung.
Der einzige Grund, warum hier die gleichen Aufbewahrungsvorschriften wie für scharfe Waffen eingeführt worden sind, liegt in der Unfähigkeit der Polizei, im Einsatz unter Adrenalin eine Schreckschusswaffe sicher von einer scharfen Schusswaffe unterscheiden zu können. Das ist alles.
Die angebliche „Gefährlichkeit“ einer Schreckschusswaffe, liegt einzig in ihrer „scharfen“ Optik und Akustik. Was dann im Zweifelsfall dazu führt, dass die Polizei scharf zurückschießt und somit jemanden ins Jenseits befördert, der nur mit einer harmlosen SSW bewaffnet war.
Oder sich von einer mit Schreckschusswaffe „bewaffneten“ Person mal eben entwaffnen lässt. Dabei muss man doch nur einmal kurz in den Lauf schauen, was dann in so einer Situation ja eh gegeben ist, und die Laufsperre in Betracht nehmen, die eine scharfe Schusswaffe ja nicht hat. 😉 Im Zweifelsfall hat der Angreifer mit seiner SSW dann selbst Schuld, wenn er „scharf“ erschossen wird.
Wer sich mit Schreckschusswaffen wirklich auskennt, der weiß dass die Gefährdung durch solche „Waffen“ allein dadurch drastisch erhöht werden kann, wenn man mit ihnen nicht etwa schießt, sondern damit wie mit einem Hammer zuschlägt.
Und das ist keine Polemik, das meine ich vollkommen ernst:
Die Anzahl an durch Schreckschusswaffen zu Tode gekommen Menschen in Deutschland lässt sich im wahrsten Sinne des Wortes an einer einzigen Hand abzählen.
Die Gleichsetzung einer SSW mit einer scharfen Waffe entbehrt somit jeglicher Verhältnismäßigkeit. Die alte Gesetzgebung dazu war vollkommen ausreichend, was die Jahrzehnte lange Praxis in Deutschland ja auch gezeigt hat.
Ich habe selbst als junger Kerl bereits Schreckschusswaffen in meinem Besitz gehabt, ohne dass dies jemals zu irgendeiner Gefährdung für irgendwen geführt hätte. Und ich war in meinem Umkreis nicht der einzige. Und zu dieser Zeit gab es noch keine Aufbewahrungsvorschriften dafür.
Das man kleinen Kindern den Zugriff darauf verwehrt, versteht sich von selbst.
Aber das gilt für Messer, Gabel, Schere und Licht ja auch, ohne dass der Gesetzgeber hier einschreiten würde.
Wenn es wirklich um die Gefährlichkeit geht, sind Messer, Kartoffelmesser und Käsebeil mit eingeschlossen, weitaus tödlicher als jede erdenkliche Schreckschusswaffe, was sich ja auch in den Statistiken zeigt. Dennoch muss man sie nicht im Tresor aufbewahren.
Und der Grund dafür ist einfach: Sie sehen nicht wie eine Schusswaffe aus.
Was wiederum nicht bedeutet, dass nicht etliche tausend Verletze und Tote durch den Missbrauch von Messern entstehen. Wenn also trotz dieses auffälligen Missverhältnis von Opfern Messer nicht weggeschlossen werden müssen und einfach in jeder Küchenschublade auf den schnellen Zugriff warten, dann ist die Verhältnismäßigkeit bei der Gesetzgebung für Schreckschusswaffen nicht mehr im Ansatz gegeben.
Nebenbei: Als alter Hase im Sicherheitsbereich käme ich im Falle eines Falles niemals auf die Idee, mich mit einer Schreckschusswaffe verteidigen zu wollen. Mit Pfefferspray allerdings auch nicht. Jeder Hammer, jede Axt, jedes Messer und selbst ein banaler Korkenzieher oder im Zweifelsfall sogar die eigene Faust, sind weitaus effektiver, als eine SSW. Und alles vorgenannte ist frei verfügbar und unterliegt keinerlei Aufbewahrungsvorschriften.
Die eigenen Hände schon gar nicht.
Ich sage es jetzt direkt: Jemanden mit den Händen totzuschlagen, ist ein leichtes.
Viel leichter, als jemand anderen mit einer Schreckschusswaffe auch nur zu verletzen.
@martin1960 D.Buhn
Ich lasse mir von der UN nicht vorschreiben, ob ich meine eigenes Leben verteidigen darf oder nicht. Für mich gilt der alte amerikanische Grundsatz „Lieber vor zwölf Leuten stehen, als von sechs getragen werden.“
Gesetze, die ihre davon betroffenen Bürger zu Opfern degradieren, müssen in einem echten Rechtsstaat in Frage gestellt werden. Das Gewaltmonopol des Staates hat seine Grenzen.
Nämlich dort, wo es dazu führt, dass der Bürger entweder von der Staatsmacht im Stich gelassen wird, oder sogar Opfer der selbigen wird.
@schmiedvonkochel
„Die Zahl der großen Waffenscheine sinkt weiter, …“ Auch die Zahl der Waffenbesitzkarten für Sammler sank von 2018 bis 2020 von 9.801 auf 9.536 (um 2,78%). Das liegt wohl nicht am nachlassenden Interesse.
Bedürfnis und Zuverlässigkeit sind die zentralen Punkte unseres Waffenrechts. Zu dessen Entwicklung verweise ich auf eine offizielle Quelle, die Bundeszentrale für politische Bildung.
bpb(dot)de/apuz/190119/waffenkultur-in-deutschland
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts verbreiteten sich moderne Schusswaffen. Als Beispiel seien die Pistolen Colt 1911 und die Luger Parabellum von 1898 genannt. In Deutschland kam es zu gehäuften Unfällen mit Schusswaffen und es entwickelte sich wachsender Unmut gegen junge Männer die offenbar überall mit ihren Pistolen herumballerten. Die Obrigkeit, die bis dahin nichts von einer „Belästigung“ ihrer „Kundschaft“ hielt, knickte ein und gab den Entwurf des ersten deutschen Waffengesetzes in Auftrag.
Das Waffengesetz von 1928 folgte, laut Dagmar Ellerbrock, der „Logik“ dieses Referentenentwurfs von 1912. Diese (Un-) Logik bestand darin, den Missbrauch von Feuerwaffen dadurch einzudämmen, dass man den Zugang zu ihnen einschränkte.
Man stelle sich einmal vor, dieselbe Logik wäre auf die rasante Verbreitung von Automobilen ebenfalls in dieser Zeit angewandt worden. In Deutschland regulierte man den Umgang mit Kraftfahrzeugen durch die Einführung des Führerscheins im Jahre 1909 und regional geltenden Verordnungen, wie der „Polizei-Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“ in den preußische Provinzen von 1906, welche die Verordnung von 1901 ablöste. In Schleswig-Holstein wurden 1906 die ersten modernen Verkehrszeichen gültig.
Offenbar kam niemand auf die Idee, dass man für den Erwerb eines Kraftfahrzeugs ein „Bedürfnis“ nachzuweisen hätte.
Am Rande: Ellerbrock bleibt den Nachweis für ihre Aussage schuldig, dass die Bundesrepublik 1972 an das Waffengesetz der Weimarer Republik anknüpfte. Anderen Quellen zufolge wurde, entsprechend modifiziert, das Waffengesetz des 3. Reiches von 1938 übernommen. Dieses wird allerdings von der Autorin im entscheidenden Abschnitt nicht einmal erwähnt.
Ich will hier nicht noch einmal die gesamte Geschichte des deutschen Waffenrechts aufdröseln. Fazit ist aber, dass sowohl die Kriterien der „Zuverlässigkeit“ als auch der „Eignung“ von 1928 bis 1945 dazu dienten, die Verbreitung von Waffen im Volk im Allgemeinen einzuschränken, als auch missliebige Personengruppen (Sinti und Roma, Juden) sowie politische Gegner vom Waffenbesitz auszuschließen.
Die Möglichkeit, dass unsere drei Nachrichtendienste (BND, BfV, MAD) mit den Landeskriminalämtern bei der Vergabe waffenrechtlicher Erlaubnisse kooperieren, wenn sie dies für notwendig erachteten, bestand schon früher. Die jetzige Regelung ist nur sinnlos teuer und bindet Ressourcen, die besser für die eigentlichen Aufgaben dieser Behörden eingesetzt werden sollten. Der Nutzen der Regelabfrage beim BfV ist fraglich und steht in keinem Verhältnis zum Aufwand.
Der Artikel „Waffenkultur in Deutschland“ geht übrigens auch auf das Thema Miliz ein:
„ Das Volkswehrkonzept scheiterte in Deutschland mit der erfolglosen Revolution. Die Idee, dass die private Milizwaffe auch staatliche Verteidigung sichern sollte, war damit in Deutschland ad acta gelegt. 1848 stellt somit eine Weggabelung dar, von der ab sich die deutsche Waffenkultur anders entwickelte als bis dato ähnlich verfasste Schweizer oder amerikanische Waffenkulturen,[13] die mit dem Milizkonzept und dem ebenfalls auf Milizverbände bezogenen Zweiten Amerikanischen Verfassungszusatz große Ähnlichkeiten mit der deutschen Bürgerbewaffnung bis zum 19. Jahrhundert hatten.“ (Dagmar Ellerbrock, Lizenz CC BY-NC-ND 3.0 DE )
Die „letzte deutsche Miliz“ waren die Kampfgruppen der Arbeiterklasse in der DDR. Mit ihrer Auflösung 1989 kann man dieses Konzept wohl endgültig als gescheitert ansehen.
@martin1960 D.Buhn
Sehr guter Vergleich mit der Vergabe von Führerscheinen und Waffenscheinen.
Mit stellt sich schon lange die Frage, warum hier differenziert worden ist, denn ein Auto kann genauso tödlich sein, wie eine Schusswaffe, wenn den der Nutzer damit nicht sachgemäß umgeht oder damit gar nicht sachgemäß umgehen kann, weil er es nie gelernt hat. Was sich ja letztlich in der weit höheren Anzahl an Verkehrstoten mehr als bestätigt. Das oftmals von Waffengegnern gebrachte Argument, Waffen bräuchte man nicht, Autos schon und Waffen wären nur zum Töten gemacht, ist natürlich vollkommener Unfug.
Insbesondere wenn man auf die Ursprünge des Autos schaut, denn dies hat man damals, wie auch heute, noch weniger gebraucht, als eine bewaffnete Landesverteidigung.
Ohne Waffen geht es einfach nicht. Ohne Autos schon. Man natürlich zusehen, dass Waffenbesitzer bzw. Waffenträger im Umgang damit gut ausgebildet werden.
Was mich zum gescheiterten Milizsystem in Deutschland führt:
Sie verweisen auf die Revolution 1848 und sind damit ganz aktuell, denn im Moment scheint sich diese zu wiederholen. Ich würde dafür plädieren, dass wir diesmal gewinnen.
Zum Regelabfrage des Verfassungsschutzes: Ich würde mir da nicht so einen Kopf machen.
Sämtliche Mitarbeiter des privaten Sicherheitsapparates werden ebenso überprüft, ohne dass dies gravierende Folgen hätte. Zudem erfordert die gesellschaftliche Gesamtsituation eine Mobilisierung der Dienste, die auch beim Waffenbesitzer nicht halt machen sollte.
Allerdings darf eine politisch einseitige oder politisch inkorrekte Aussage nicht gleich zur Einstufung eines Bürgers zum Verfassungsfeind führen. Darauf gilt es zu achten.
@ralf45
Da es mit der Freischaltung wieder dauert, mein Kommentar als Kopie mit deaktivierten Links:
Es muss vor Vergabe waffenrechtlicher Erlaubnisse sichergestellt sein, dass niemand in den Besitz einer Waffe gelangt, der verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Niemand.“
Das läuft wieder auf die Abfrage beim Verfassungsschutz hinaus.
drschmitz(dot)de/deutsches-waffenrecht/regelabfrage/
/german-rifle-association(dot)de/verfassungsschutz-abfrage-der-daten-fragwuerdig/
@martin1960 D.Buhn
Ich halte die Regelabfrage beim VS in der jetzigen Situation für richtig und dringend geboten.
Wir arbeiten ja gerade daran, der politischen Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes einen Riegel vorzuschieben, damit diese Abfrage auch entsprechend der realen Erfordernisse neutral umgesetzt werden kann und nicht durch parteipolitisches Kalkül verwässert wird.
@martin1960
Interessanter Artikel, überhaupt ist der ganze Blog ziemlich interessant.
Die Zahl der großen Waffenscheine sinkt weiter, in den letzten drei Jahren um jährlich 5%, obwohl sie in Anbetracht der abnehmenden inneren Sicherheit steigen müsste.
https://www.drschmitz.de/deutsches-waffenrecht/waffenrechtliche-erlaubnis/
@schmiedvonkochel
Das ist genau der Punkt. Wenn die innere Sicherheit schwächelt, gibt es mehr potentiell Bedrohte und Gefährdete, was die Vergabe von Waffenscheinen also eigentlich nach oben gehen lassen müsste. Denn das Bedürfnis einer steigenden Anzahl an Personen, sich selbst schützen zu müssen, wird dann ja durch eine reale Gefahr unterfüttert.
Es läuft bei uns aber genau umgekehrt: Je größer die Bedrohungslage, desto weniger Waffenscheine. Was wiederum den Verdacht erhärtet, dass dies ganz bewusst passiert, damit sich das Volk nicht gegen die feindliche Übernahme wehren kann.
Der springende Punkt ist das BEDÜRFNIS. Ich zitiere aus der Stellungnahme des BDP zur Änderung des WaffG 2019:
„Die Unterscheidung des „Regelbedürfnisses“ von 3 halbautomatischen Langwaffen und 2 Kurzwaffen versus dem besonders nachzuweisenden Bedürfnis für weitere Schusswaffen dieser Kategorien hat keinen Effekt in Bezug auf Sicherheit. Straftaten, Suizide, erweiterte Suizide und Amok-Läufe wurden in der Vergangenheit immer mit weniger Waffen durchgeführt, als im Regelbedürfnis beschrieben. Insofern geht hier von weiteren Waffen empirisch kein zusätzliches Risiko aus, weswegen keine besondere Bedürfnisprüfung notwendig ist.
Auch hier wird zur Risikoprävention das ungeeignete Mittel des Bedürfnisses statt dem Konstrukt der Eignung gewählt.“
https://www.bdp-verband.de/publikationen/politische-positionen/2019/drittes-gesetz-zur-aenderung-des-waffengesetzes.html
Selbstverteidigung wird bei uns nicht als Bedürfnis anerkannt. Anstatt dies zu ändern, folge ich dem Psychologenverband und plädiere dafür, diesen Punkt völlig abzuschaffen.
@martin1960 D.Buhn
Es stellt sich die Frage, mit welchem Recht Selbstverteidigung nicht als Bedürfnis anerkannt wird, denn die §§ 32-35 StGB erlauben grundsätzlich das eigenverantwortliche Handeln eines Opfers bzw. seines Helfers in Notwehr bzw. Notstand.
Wenn es gesetzlich geregelt wird und diese Paragraphen auch in der Praxis immer wieder in Gerichtsverfahren angewandt werden, dann gesteht der Gesetzgeber dem Bürger das Recht auf Selbstverteidigung also grundsätzlich zu. Bei der Frage ob mit oder ohne Waffe, geht es also eigentlich nur noch um das geeignete Mittel dazu. Und da kommt es dann darauf an, was die Gesellschaft derzeit an kriminellem Potential bzw. das potentielle Opfer an persönlichem Risiko fährt und wie dieses Risiko dann gemindert oder sogar auf Null gesetzt werden kann.
Wenn ich also in einem Land lebe, wo das größte Risiko das wäre, von einem zwar respektlosen aber unbewaffnetem Lümmel das Portemonnaie entwendet zu bekommen, dann wäre die Schusswaffe zur Selbstverteidigung sicherlich nicht angemessen.
Das ist aber bei uns nicht (mehr) der Fall. Es gibt mittlerweile unzählige Fälle im Deutschland der Neuzeit, wo Opfer oder sogar ihre Helfer von den Tätern bei der Tat direkt mit Messer, Knüppel oder illegaler Schusswaffe umgebracht werden.
Und wenn es um Leben und Tod geht, dann muss eigentlich das Mittel zur Selbstverteidigung zur Verfügung stehen, dass die Notwehr/Nothilfe auch erfolgreich zum Abschluss bringen kann, sonst ist die Notwehr/Nothilfe ja nur Theorie. Und da landen wir bei der Schusswaffe.
Es wäre also nur logisch, im Falle steigender Zahlen der Gewaltkriminalität das Waffenrecht zu lockern und nicht etwa zu verschärfen, wie immer praktiziert. Denn damit die Notwehr/Nothilfe überhaupt erst ermöglicht wird, braucht es das jeweils passende Werkzeug dazu.
Wenn die Kriminellen also aufrüsten, müsste ein freiheitlich-demokratischer, im Sinne der Bürger agierender Staat eigentlich automatisch das Waffenrecht lockern.
Genau das passiert aber nicht. Und das lässt tief blicken.
@martin1960
Zweifelsohne ist die Bewertung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen richtig.
Es muss endlich verstanden werden, was der Sinn der Bedürfnisregelung ist. Offiziell soll damit mehr Sicherheit geschaffen werden, was aber nicht der Fall ist.
Es geht im deutschen Waffenrecht vor allem darum, dass so wenige Waffen wie möglich den Weg ins Volk finden. Das widerspricht dem Wesen der Demokratie, in der das Volk der Souverän ist. Warum darf dieses nicht bewaffnet sein? Jedenfalls ist das Bedürfnisprinzip ein vorzügliches Instrument um das zuvor genannte Ziel zu erreichen. Ich sehe drei Teilkomponenten.
(1) Zunächst ist da die grundsätzliche zahlenmäßige Obergrenze: maximal drei halbautomatische Langwaffen und zwei Kurzwaffen.
(2) Neben dieser Obergrenze hat man eine massive bürokratische Hürde eingezogen, wenn jemand über das Grundkontingent hinaus will. Um insoweit das Bedürfnis nachzuweisen, müssen zahlreiche Urkunden in den entsprechenden Disziplinen erbracht werden. Verein, Verbände und Schützen müssen allein für das Ausfüllen umfangreicher Formulare eine Menge Zeit aufwenden, und das ist auch der Sinn der Sache.
(3) Die dritte Hürde in diesem Rahmen ist, dass Sportschützen ihr Bedürfnis 10 Jahre lang nachweisen müssen.
Das Bedürfnisprinzip schafft keinerlei zusätzliche Sicherheit. Es soll den Zugang zu Waffen deutlich erschweren und dadurch die staatliche Kontrolle über die Bürger immer weiter vorantreiben. Je weniger Waffen die Bürger haben, desto mächtiger ist der Staat. Nur darum geht es im Waffenrecht. Das ist in fast allen Ländern so. Das Argument Sicherheit dient lediglich als Nebelkerze für politisch Naive.
@ralf45
„ Es muss vor Vergabe waffenrechtlicher Erlaubnisse sichergestellt sein, dass niemand in den Besitz einer Waffe gelangt, der verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Niemand.“
Das läuft wieder auf die Abfrage beim Verfassungsschutz hinaus.
https://www.drschmitz.de/deutsches-waffenrecht/regelabfrage/
https://german-rifle-association.de/verfassungsschutz-abfrage-der-daten-fragwuerdig/
@schmiedvonkochel
Das Interview mit Steven Seagal ist mit dem deaktivierten Link nicht aufzufinden, auch nicht mit Suchbegriffen. Bitte einfach den Titel posten.
@martin1960
Der Originaltitel des Videos auf Youtube lautet:
Steven Seagal: Mass Shootings in the US are „Engineered“
Mit diesem Titel ist das Video über die „Suchen“-Funktion von Youtube auffindbar.
Bei mir funktioniert auch der obige Link nach wie vor, wobei es kurzzeitig Probleme gab. Habe es gerade ausprobiert.
http://www.youtube.com/watch?v=m0F2uB__6ec&feature=youtu.be (Mit dem englischen Untertitel sollte es fast jeder verstehen.)
Funzt jetzt.
Auch wenn Schauspieler vom echten Leben meist keine Ahnung haben: Das, was Seagal da äußert, ist keine Verschwörungstheorie oder ein irgendwie gearteter Lobbyismus.
Da ist wirklich etwas dran.
P. S. Zwei Kommentare von mir warten noch auf Freischaltung. In dem einen gehe ich auf die Heuchelei Obamas ein, der vorgibt das 2nd Amendment nicht beeinträchtigen zu wollen, sich aber für ein Verbot von AR-15 & Co. einsetzt. In dem anderen geht es noch einmal um Bürgermilizen. Die Bildung von nichtstaatlichen Bürgermilizen zur Ausübung des Widerstandsrechtes laut 4 GG halte ich weder für geboten noch für legal.
@martin1960 D.Buhn
Bei Artikel 4 sehe ich das ganz genauso. Grundlage für eine Miliz muss Artikel 20 sein.
@ralf45
„ … liberalere Vergabe von Waffenscheinen für unmittelbar Gefährdete.“ Ja, aber nicht nur für unmittelbar Gefährdete. Jeder sollte einen Waffenschein erwerben dürfen, der die damit verbundene Verantwortung auf sich nehmen möchte und die Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehört, neben Eignung und Zuverlässigkeit, auch der Abschluss eines Lehrgangs im Combat-Schießen und Verhalten in Notsituationen, inklusive Erstversorgung von Schusswunden und Schnitt- und Stichwunden. Der Nachweis einer besonderen Bedrohung, welcher nur durch das Führen einer Waffe begegnet werden kann, ist ja gerade der Punkt im Gesetz, der zur Diskussion gestellt werden sollte. Jeder kann überall Opfer eines tödlichen Anschlags werden.
„Der Sinn und Zweck einer Bürgermiliz ist ja der Schutz der Bürger selbst.“ Ja, wir müssen hier unterscheiden zwischen einer Milizarmee (nur Schweiz), Milizen zur Unterstützung des Militärs im Inland (Nationalgarde, Landesregimenter) und Bürgermilizen.
Bürgermilizen haben wir unter der Bezeichnung Bürgerwehr oder Bürgergarde seit dem 19. Jahrhundert. Ihre Aufgabe war die Verteidigung der eigenen Stadt. Seit dem Ersten Weltkrieg sind sie nur noch Folkloregruppen.
Milizen sind paramilitärische Gruppen und Einheiten. Diese lassen sich in staatliche und nichtstaatliche unterscheiden. Zur genaueren Definition verweise ich auf das Stichwort „Paramilitär“ in der Wikipedia.
In den USA gibt es die American militia movement. Sie besteht aus privaten paramilitärischen Organisationen. In Deutschland wurden in den 70er Jahren mehrere „Wehrsportgruppen“ (WSG) gegründet. Die bekannteste ist die WSG Hoffmann, die 1973 gegründet und 1980 als verfassungsfeindliche Organisation verboten wurde, ebenso wie die anderen WSG auch. Paramilitärische Gruppen dieser Art richten sich gegen das Gewaltmonopol des Staates. Während wir dieses Gewaltmonopol in Deutschland anerkennen, sehen viele Amerikaner die Gefahr, dass ein demokratischer Staat in Richtung Diktatur abdriften kann und dann sein Gewaltmonopol missbraucht.
Das Thema Miliz bzw. Paramilitär ist also sehr weitschichtig und reicht von Polizeieinheiten bis hin zu illegalen Vereinigungen.
Einen Zusammenschluss ganz anderer Art hatte ich bereits erwähnt, die Nachbarschaftswache. Hier organisieren sich Bürger freiwillig in Gruppen, um in ihrer Nachbarschaft Vandalismus und Kriminalität zu verhindern. Hierbei wird nicht in das Gewaltmonopol des Staates eingegriffen, weil die Bürger sich nicht die Ausführung hoheitlicher Maßnahmen anmaßen. Sie informieren statt dessen die Polizei oder das Ordnungsamt.
Attentate, Anschläge und die sogenannten Amokläufe sind in der Regel von langer Hand geplant und vorbereitet, brechen dann aber plötzlich und unerwartet über die Opfer herein. Es gelingt nicht immer, solche Geschehnisse im Vorfeld zu verhindern. Wenn es dann kracht, ist nicht nur die Polizei i. d. R. nicht vor Ort, sondern eben auch keine Miliz oder Nachbarschaftswache oder sonst irgendeine Organisation.
@martin1960 D.Buhn
Zitat:“„ … liberalere Vergabe von Waffenscheinen für unmittelbar Gefährdete.“ Ja, aber nicht nur für unmittelbar Gefährdete. Jeder sollte einen Waffenschein erwerben dürfen, der die damit verbundene Verantwortung auf sich nehmen möchte und die Voraussetzungen erfüllt.“
Da bin ich eigentlich dafür. Ich habe die „unmittelbar Gefährdeten“ aber bewusst aufgeführt, weil nicht mal mehr das funktioniert. In Deutschland werden an Zivilpersonen faktisch keine großen Waffenscheine mehr ausgegeben. Und zwar auch dann nicht, wenn diese wegen ihrer gesellschaftlichen Stellung oder ihres speziellen Berufes massiv an Leib und Leben gefährdet sind. Man denke nicht nur an wegen ihrer abweichenden bzw. zu bestimmten Organisationen kritischen Meinung bedrohte Personen, sondern auch an Juweliere, Banker, etc..
Waffenscheine gibt es allenfalls noch für Staatsbedienstete zum privaten Führen der Dienstwaffe und da komme ich zu dem, was ich immer wieder fordere:
Es muss vor Vergabe waffenrechtlicher Erlaubnisse sichergestellt sein, dass niemand in den Besitz einer Waffe gelangt, der verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Niemand.
Einer Tätigkeit im Staatsapparat ist dafür, ob der starken und stetig fortschreitenden Unterwanderung des Staates durch verfassungsfeindliche Interessen, kein(!) Garant für verfassungskonforme Absichten. Insofern darf eine staatliche Anstellung für die Vergabe waffenrechtlicher Erlaubnisse nicht der Maßstab sein.
Zitat:“Das Thema Miliz bzw. Paramilitär ist also sehr weitschichtig und reicht von Polizeieinheiten bis hin zu illegalen Vereinigungen.“
Und hier ist die Antwort die selbe. Es muss sichergestellt sein, dass eine Miliz nicht am Umsturz arbeitet, sondern den freiheitlichen Staat unterstützt und verfassungskonform verteidigt!
Bei der Wehrsportgruppe Hoffmann war das Ziel letztlich genauso verfassungsfeindlich, wie bei der RAF, nur auf der anderen Seite des politischen Spektrums. Es muss also im Vorfeld jedweder Beteiligung an der Landesverteidigung in staatlicher oder eben auch privater Form nach Verfassungstreue gesiebt werden. Und zwar völlig egal, ob es sich um die private Sicherheitsbranche, Polizei, Militär oder eben auch um eine private Miliz zum Zwecke der direkten Nachbarschaftshilfe im spontanen Krisenfall handelt.
Schlussendlich sollte das Ziel eine staatliche Milizarmee wie in der Schweiz sein.
Da wir aber derzeit eine sehr spezielle Situation in Deutschland vorfinden, in der die angestammte Bevölkerung im Durchschnitt schnell altert und die Zeit aufgrund bestimmter Entwicklungen drängt, sollte man vorerst paramilitärisch organisieren und dies in Absprache/Zusammenarbeit mit den staatlichen Stellen tun, um genau die Lücken zu füllen, die der Staat selbst gerade nicht zu schließen vermag.
@ralf45 @schmiedvonkochel
Wenn wir die Antwortfunktion benutzen stehen oft neuere Beiträge über den älteren und werden dann übersehen. Besser neuen Kommentar, ggf. mit @…
@martin1960 D.Buhn
Wird das dann nicht noch unübersichtlicher, wenn die Antwort auf einen Kommentar in der Mitte dann am Ende auftaucht?
Nein, wenn das Datum genannt wird, das @-Zeichen oder ein Zitat. Man braucht dann nur noch unten nachzuschauen, ob etwas neues gekommen ist. Sonst muss man ständig die gesamte Diskussion durchscrollen. Oder man schreibt eine Kurzantwort unter den Kommentar und verweist auf seine Antwort unten.
Barack Obama gab 2013 eine Studie in Auftrag, die seine Auffassung zum Waffenrecht wissenschaftlich untermauern sollte. Dafür wurden 25 Millionen US-Dollar (!) veranschlagt. Das Ergebnis dieser Studie dürfte ihm aber gar nicht gefallen haben.
Die Studie selbst ist sehr schwer aufzufinden, ganz anders als die vielen Artikel, welche sich mit der Rechtmäßigkeit der Finanzierung derselben auseinandersetzen. Hier sind der Titel und der Link zum Download:
Priorities for Research to Reduce the Threat of Firearm-Related Violence (2013)
https://download.nap.edu/cart/download.cgi?record_id=18319
2016 veröffentlichte Katja Triebel ihre Zusammenfassung der Studie. Ich zitiere daraus die fett hervorgehobenen Punkte:
„Waffengewalt korreliert stark mit dem sozioökonomischen Status und Ethnie der Beteiligten.
…, dass Opfer Waffen mindestens so häufig defensiv (zur Verteidigung) nutzen wie Kriminelle diese offensiv (für Gewaltdelikte) missbrauchen.
… wenn Waffen zur Selbstverteidigung verwendet werden, die Opfer durchweg niedrigere Verletzungsraten aufweisen …
… gesetzesbrechende Kriminellen sind hauptverantwortlich für die Schusswaffenkriminalität, nicht die gesetzestreuen Bürger.
Damals kam das CDC zu dem Schluss, dass es „keine ausreichenden Beweise gäbe, dass irgendein Waffengesetz wirksam wäre für die Gewaltprävention“. “
(GEWALTKRIMINALITÄT/WAFFENKONTROLLE
Faktencheck Chicago
3. NOVEMBER 2016 KATJA TRIEBEL)
Hier ist der Link zu der Seite, über die ich die Studie gefunden habe. Sie bietet ebenfalls eine sehr gute Zusammenfassung (auf Englisch).
https://shanonbrooks.com/2018/03/surprising-results-from-obama-mandated-gun-violence-study-by-cdc/
Obama ist ein hervorragender Redner. Auf der Seite der US-Botschaft finden wir seine Rede zur Reform der Waffengesetze von 2016 auf Deutsch.
https://de.usembassy.gov/de/reform_waffengesetze/
Fast würde man Obama zustimmen, wüsste man nicht, dass da der Wolf im Schafspelz spricht. Man beachte auch, wie er auf emotionaler und moralischer Ebene argumentiert und seine Argumente geschickt mit ein paar passenden Zahlen garniert – ganz in der von der IANSA entwickelten Strategie der psychologischen Beeinflussung. Aber was wollte er wirklich?
Zitat: During his 2012 re-election campaign, Obama said he wanted to work toward reintroducing a federal assault weapons ban, because „weapons that were designed for soldiers in war theaters don’t belong on our streets.“ (Zitatende)
https://www.politifact.com/article/2017/jan/06/congress-blocked-obama-call-gun-control-mass-shoot/
Übersetzung: Während seines Wiederwahlkampfs 2012 sagte Obama, er wolle auf die Wiedereinführung eines Bundesverbots für Angriffswaffen hinarbeiten, weil „Waffen, die für Soldaten in Kriegstheatern entwickelt wurden, nicht auf unsere Straßen gehören“.
Sein Ziel war das Verbot der Lieblingswaffe der Amerikaner, des AR-15, und ähnlicher Waffen im militärischen Stil. Diese bezeichnet er fälschlicherweise als Assault Weapons. Er plädierte außerdem u. a. für die Beschränkung von Magazinkapazitäten.
Unter Obama stieg der Verkauf von Feuerwaffen signifikant an aus Furcht vor gun control und gun grapping. Unter Trump ging der Absatz von Feuerwaffen wieder zurück, bis er während der Corona-Pandemie wieder sprunghaft anstieg. Wie es unter Biden weitergehen wird, lässt sich absehen. Biden ist zwar selbst Waffenbesitzer, aber er setzt, genau wie Obama, auf Smart Guns und ist der Meinung, dass zum home defense eine doppelläufige Flinte vollkommen ausreicht. Sachkenntnis kann man ihm da nicht unterstellen.
Vergessen wir auch nicht, dass Obama und seine Familie von secret-service bodyguards rund um die Uhr beschützt werden, genau wie auch andere Politiker und Prominente, die sich für mehr gun control einsetzen, alle von bewaffneten Personenschützern umgeben sind.
@ralf45
Das Milizsystem der Schweizer Armee ist weltweit einzigartig. Es gibt nur 5 % Berufs- und Zeitsoldaten. Der Rest rückt nur zeitweilig zur Ausbildung ein. Die Milizsoldaten verwahren ihre Waffen und Ausrüstung zu Hause auf, um sich im Ernstfall jederzeit zu ihren Einheiten durchschlagen zu können. Für die sichere Aufbewahrung der Waffen gibt es strenge Richtlinien:
http://www.buochser-schuetzen.ch/300meter/obligatorisch/richtlinie_waffenaufbewahrung.pdf
Nach Beendigung der Dienstzeit können sich die Soldaten, gegen eine Gebühr, ihre vollautomatischen Waffen zu Halbautomaten umbauen lassen und mit nach Hause nehmen. Von dieser Möglichkeit wird jedoch aufgrund der Verschärfungen im Waffenrecht, dank EU, und der Gebühren immer weniger Gebrauch gemacht.
Auch sonst ist das Waffenrecht der Schweiz sehr liberal aber alles andere als „lax“ wie gerne behauptet wird. Die Anzahl der der Haushalte in denen sich mindestens eine Feuerwaffe befindet in Prozent ist vergleichbar mit der in den USA (rund 30 %). Die Rate von Missbrauch von Schusswaffen pro 100.000 Einwohner liegt in der Schweiz bei 3,04 (davon 88 % Suizide), in den USA bei 10,38 (davon 62 % Suizide).
https://www.watson.ch/schweiz/usa/373241489-waffengewalt-die-schweiz-und-die-usa-im-vergleich
Die Höchste Rate an Tötungen mit Schusswaffen, inklusive Selbstmorde und Unfälle, hatte nach einer weltweiten Studie von 1990 bis 2016 übrigens Brasilien mit 43.200 Toten, gefolgt von den USA mit 37.200 Toten.
https://www.weforum.org/agenda/2019/08/gun-deaths-firearms-americas-homicide/
In Brasilien wurde, eben aufgrund der hohen Opferzahlen, das bis dahin sehr strikte Waffengesetz 2019 gelockert, um der Bevölkerung die Möglichkeit zu geben, sich gegen Kriminelle zu verteidigen.
Zurück zur Schweiz. Die hohe Anzahl von Schusswaffen im Volk führt also nicht zu einer höheren Rate an Morden und Verbrechen mit Schusswaffen. Um mir weitere Ausführungen dazu zu ersparen, verweise ich auf die Ausführungen des Forum Waffenrecht:
https://www.fwr.de/statistik/fakten-zum-waffenbesitz/
Noch einmal zu der Frage, ob wir das Schweizer Milizsystem übernehmen sollten. Nun, warum nicht? Ich glaube jedoch, dass sich, erstens, derzeit in Deutschland dafür keine Mehrheit finden würde. Zweitens halte ich das Milizsystem zur Abwehr von plötzlich und unerwartet stattfindenden Terroranschlägen und Amokläufen für völlig ungeeignet. Gegen Mass shooter und Killer nützt das, auseinandergenommene, Sturmgewehr im Schrank überhaupt nichts. Hier braucht man First Responder mit verdeckt getragenen Handfeuerwaffen. Der Einsatz von Milizen ist eher zur Landesverteidigung, zur Niederschlagung nationaler Unruhen oder zur Bekämpfung feindlicher Invasionstruppen im Land sinnvoll. Die Hauptaufgabe der Schweizer Armee besteht im Übrigen in der Unterstützung der Zivilbevölkerung und im Katastrophenschutz.
Ihre Ausführungen über Sturmgewehre sind sehr informativ und zutreffend. Der Normalbürger weiß in der Regel nicht, worin der Unterschied zwischen einem Sturmgewehr und einem zivilen halbautomatischen Gewehr im militärischen Stil besteht. Im Film machen sich auch endlose Salven einfach besser als kurze Feuerstöße. Viele glauben tatsächlich, dass wir als Sportschützen und Jäger über Sturmgewehre verfügen. Die Verwirrung darüber wird durch die (absichtlich oder schlampige?) irreführende Berichterstattung in den Medien beflügelt. Im Englischen werden vollautomatische Waffen gern abgekürzt als „automatische“ bezeichnet. Das wird dann wörtlich übersetzt. Auch im Amerikanischen wird aus einem zivilen AR-15 gern mal ein „Assault Rifle“, wenn es der Propaganda nützt.
Sturmgewehre wurden für den Sturmangriff entwickelt. Die Schützen stürmen dabei auf offenem Gelände, ohne oder kaum ohne Möglichkeit in Deckung zu gehen, gegen eine feindliche Stellung vor, die meist aus einer befestigten Linie, in der Regel auf einer Anhöhe und mit Maschinengewehren bewehrt, besteht. Die Verluste bei einem Sturmangriff sind enorm. Damit die Soldaten überhaupt vorgehen, stürmen ihre Unteroffiziere hinter ihnen her. Man hat dann als Soldat die Wahl, sich mit Sicherheit von hinten erschießen zu lassen, oder die geringe Chance wahrzunehmen, durch aggressives Vorrücken vielleicht doch zu überleben. Das Vorgehen ist dann so: sich zu Boden werfen, kurzen Feuerstoß in Richtung gegnerische Deckung abgeben, aufspringen und kurz vorstürmen und dann das Ganze wieder von vorn. Wie bereits richtig ausgeführt wurde, dienen die Feuerstöße dazu, den Feind niederzuhalten.
Beim Gefechtsschießen hingegen bewegt man sich vorsichtig in einem Gelände, wo Büsche, Bäume und Bodenunebenheiten nicht nur einem selbst sondern auch dem Gegner Deckung bieten. Es kommt dann darauf an, wer wen zuerst bemerkt und wer zuerst schießt und besser trifft. Hierbei werden gezielte kurze Feuerstöße abgegeben, in der Hoffnung dass wenigstens ein Projektil den Gegner kampfunfähig macht. Natürlich streut so ein Feuerstoß enorm. Feuerstöße werden auch zur Fliegerabwehr und gegen Fahrzeuge eingesetzt.
Der letzte Teil meiner Ausführungen über den Sturmangriff und das Gefechtsschießen beruhen nicht auf Recherchen sondern auf 35jährigen Erinnerungen an meinen Militärdienst.
@ralf45
Die Bildung von Landesregimentern aus Reservisten hat in Bayern seit 2018 erfolgreich begonnen und sollte bis 2032 bundesweit abgeschlossen sein. Doch dann kam Corona dazwischen. (Bundesministerium der Verteidigung, Ein Jahr Strategie der Reserve: Was wurde erreicht, 19.10.2020) Aber ich denke, dass Bundeswehr und Reservistenverband sich hier schon auf dem richtigen Weg befinden.
Das mit dem zu-Hause-lagern der Waffen ist aber nicht so einfach. Die Bundeswehr benutzt die alten Karabiner (Repetiergewehre) nur noch zu repräsentativen Zwecken. Und ein Sturmgewehr, also ein vollautomatisches Gewehr – eine Kriegswaffe – zu Hause aufbewahren?
Eine Miliz mit zentral gelagerten Waffen kann zwar relativ schnell mobilisiert werden, aber eben nicht unmittelbar vor Ort reagieren. In den USA schließen sich Hausbesitzer zusammen, um sich im Falle eines Raubüberfalles gegenseitig mit ihren privaten Waffen zu beschützen. So ein Nachbarschaftsverband kann sich auch gegen die staatliche Nationalgarde wehren, wenn diese z. B. zum Zwecke der Konfiskation von Waffen anrückt. (NRA: The Untold Story of Gun Confiscation After Katrina – YouTube)
Musikveranstaltungen, Volksfeste und Weihnachtsmärkte waren einmal Orte der Freude und Geselligkeit. Heute können sie zu Orten des Schreckens werden. An solchen Orten herrscht, in den USA nicht anders als bei uns, ein absolutes Waffenverbot. Eine Waffenverbotszone ist für mass shooters wie eine Eisdiele. Nach dailysignal.com/2016/02/10 fanden in den USA seit 2002 54 mass shootings statt, davon 17 an Orten wo den Bürgern das Tragen von Waffen erlaubt war. Bei diesen wurde der Schütze in 5 Fällen von bewaffneten Bürgern aufgehalten oder gestoppt. Die übrigen 37 mass shootings ereigneten sich in Gun-Free-Zones, wovon nur zwei von bewaffneten Bürgern eingegriffen wurde.
Der, nach dem Massacker im Bataclan-Theater am 13. 11. 2015 (90 Tote) wahrscheinlich furchtbarste Anschlag auf eine Musikveranstaltung war das 2017 Las Vegas Shooting. Ein 64jähriger feuerte aus seinem Hotelfenster im 32. Stock innerhalb von 10 min über 1.000 Schuss auf die Besucher des Route 91 Harvest Music Festival ab. Dabei starben, den Mörder und zwei Opfer die erst 2019 und 202o starben mit inbegriffen, 61 Menschen, 867 wurden verletzt, davon 411 durch die Schüsse.
Die Terroranschläge vom 13. November 2015 in Paris mit insgesamt 130 Toten gehen auf das Konto des IS. Das 2017 Las Vegas Shooting war ein erweiterter Suizid.
@ D.Buhn
Bevor ich auf ihre Kommentare in der Gesamtheit eingehe, möchte ich einen Punkt herausgreifen und zum Nachdenken anregen:
Zitat:“Das mit dem zu-Hause-lagern der Waffen ist aber nicht so einfach. Die Bundeswehr benutzt die alten Karabiner (Repetiergewehre) nur noch zu repräsentativen Zwecken. Und ein Sturmgewehr, also ein vollautomatisches Gewehr – eine Kriegswaffe – zu Hause aufbewahren?“
Was ist der militärische Sinn und Zweck eines vollautomatischen Sturmgewehrs?
Das Sperrfeuer bzw. in englisch das „suppressing fire“.
Es geht bei einem Vollautomaten nicht(!) darum, in möglichst kurzer Zeit möglichst viele Gegner zu treffen, sondern sie in ihrer Deckung zu halten, damit sie den Schützen selbst nicht unter Feuer nehmen können. Für das Ausschalten möglichst vieler Ziele in möglichst kurzer Zeit ist der vollautomatische Modus denkbar ungeeignet, denn:
Erstens: Das Dauerfeuer lässt die Waffe wegen des üblicherweise permanent vorhandenen Rückstoßes so lange aus dem Ziel gehen, wie der Abzug betätigt wird. Zielgenaues anvisieren mehrerer Ziele während(!) des vollautomatischen Feuerns ist nahezu unmöglich. Man trifft bestenfalls sehr wenige Ziele die eng beieinander stehen sehr häufig. Wenn sie weit auseinander stehen oder sogar in alle Himmelsrichtungen weglaufen, trifft man sie wegen des dauerhaften Schlagens der Waffe eher gar nicht, was dann im militärischen Sinne nichts anderes ist, als reine Munitionsverschwendung.
Üblicherweise reicht bei den herkömmlichen militärischen Kalibern ein einziger(!) gut gezielter Schuss auf ein Ziel, um es zu neutralisieren. Da noch mehrere Schüsse in das selbe Ziel hinterher zu jagen, ist der übliche Käse aus Hollywoodfilmen, wo der Bösewicht 20 Schuss abbekommt und trotzdem immer noch weiter schießt und den Protagonisten zudem nahezu niemals die Munition auszugehen scheint, was mich zum nächsten Punkt bringt:
Zweitens: Bei einer üblichen Schusskadenz von um die 700-800 Schuss pro Minute ist ein Waffe mit 30 Schuss Magazin spätestens nach zwei Sekunden Durchdrücken des Abzugs leer(!) und das Magazin muss gewechselt werden. Wer seinen Abzugsfinger unter Kontrolle hat und sich auf 3-5 Schuss Bursts beschränkt, dessen Waffe ist dennoch nach 5-6 mal den Abzug betätigen leer.
Wer also die ganze Zeit vollautomatisch schießt, der muss nicht nur andauernd die Magazine wechseln, es geht ihm auch im Zeitraffer die Munition aus, während er nur sehr wenige Ziele sehr häufig damit getroffen hat. Aus militärischer Sicht ist es umgekehrt viel sinnvoller, also mit wenig Munition sehr viele Ziele treffen. Und dafür ist das Dauerfeuer nun mal nicht geeignet und deshalb auch nicht gedacht.
Was im Fazit bedeutet: Wer einen Vollautomaten zum Einsatz bringt, der muss sehr viele Magazine mit sich führen und zudem Unmengen an Munition vorhalten, sonst ist die Waffe in nullkomanichts leer und damit vollkommen nutzlos.
Im militärischen Einsatz ist das geregelt, wenn der Nachschub denn gewährleistet ist.
Es braucht also Strukturen im Hintergrund, die den Schützen mit Munition versorgen.
Wer einen Vollautomaten jedoch als Einzelperson Zuhause aufbewahrt, der hat diese Strukturen im Hintergrund ja nicht. Er ist auf Dritte angewiesen, die ihn versorgen.
Und das wird erst dann der Fall, wenn der Einsatz „offiziell“ wird!
Die Milchmädchenrechnung des von Hollywood Filmen versauten Durchschnittsbürgers, dass mehr Schüsse in kürzerer Zeit automatisch zu mehr getroffenen Zielen führen, ist einfach falsch.
Man muss ein Gefecht in seiner Gesamtheit sehen. Und da hat der verloren, der mit seiner verschossenen Munition weniger individuelle Ziele ausgeschaltet hat, als der, der mit seiner verschossenen Munition mehr individuelle Ziele ausgeschaltet hat.
Und wem wegen des permanenten Dauerfeuers die Munition sogar vorzeitig ausgeht, wenn noch potentielle Ziele vorhanden sind, der hat das Gefecht so oder so verloren.
Ein Vollautomat ist per se nicht gefährlicher, als ein Halbautomat, denn der Sinn des vollautomatischen Modus ist eben nicht der, möglichst viele Ziele in möglichst kurzer Zeit zu treffen. Es ist sogar umgekehrt: Beim vollautomatischen Zielen geht es darum, den Gegner eigentlich gar nicht zu treffen, sondern eben darum, ihn daran zu hindern, aus seiner Deckung herauszukommen, also ihn nicht(!) zu treffen.
@martin1960 (D.Buhn)
[Ich poste hier denselben Kommentar ein zweites Mal mit deaktivierten Links, sonst klappt die Freischaltung wieder nicht.]
Nachdem Sie Herrn Pöhling zu sehr interessanten Ausführungen über Halb- und Vollautomaten inspiriert haben (immer ein wichtiges Thema auch in der US-Waffendebatte), nehme ich Ihren Kommentar zum Anlass, mich ein wenig mit Amokläufen auseinanderzusetzen.
Gerade um das Shooting von Las Vegas ranken sich allerhand Gerüchte, die ich hier aber nicht aufarbeiten möchte. Jeder kann selbst mal ein wenig Detektiv spielen. Der Regisseur, Kampfsportler und Polizist Steven Seagal gibt in einem Interview mit RT interessante allgemeine Hinweise zu Massenschießereien: https: //www.youtube.com/watch?v=m0F2uB__6ec&feature=youtu.be (60 Sekunden)
Die Schießerei, die die Waffengegner in USA maximal zu Lasten der Waffenbesitzer ausgenutzt haben, war der Angriff auf die Sandy-Hook-Grundschule am 14.12.12. Dieser Amoklauf war tatsächlich schlimmer als viele andere, weil 20 Kinder im Alter von 6 und 7 Jahren ums Leben kamen. Die Amerikaner waren geschockt über das Verbrechen des 20-jährigen Adam Lanza, der schwer geisteskrank war. Die Waffen, die er benutzte, hatte er von seiner Mutter gestohlen, die er unmittelbar vor seinem Amoklauf ermordete.
US-Präsident Obama war bereits ein eingefleischter Waffengegner bevor er ins Weiße Haus einzog. Er hielt sich aber in seiner ersten Amtsperiode, die im November 2012 endete, in Sachen Waffenkontrolle zurück, denn er wusste, dass er nicht wiedergewählt wird, wenn er zu harte Waffenrechtspolitik macht. Das Kalkül ging auf und im November 2012 wurde er erneut zum Präsidenten gewählt. Bereits am 14.12. geschah der Anschlag in Newtown, also nur kurze Zeit nachdem seine zweite Amtszeit begonnen hatte, sodass er die gesamten vier Jahre Zeit haben würde für eine massive Antiwaffenkampagne.
Im März 2012 versicherte Obama der engagierten Waffengegnerin Sarah Brady bei einem Treffen, dass er seine Antiwaffenagenda nicht vergessen habe mit dem gerne zitierten Satz: „We have to go through a few processes, but under the radar.“ („Wir müssen noch ein paar Sachen Regeln, aber unter dem Radar.“)
https: //www.washingtonpost.com/lifestyle/style/over-a-barrel-meet-white-house-gun-policy-adviser-steve-croley/2011/04/04/AFt9EKND_story.html
Eine seltsame zeitliche Konstellation und ein seltsames Zitat.
Ich habe auch schon einmal darauf aufmerksam gemacht, dass auf der Glock des Amokschützen von Erfurt komischerweise keine Fingerabdrücke zu finden waren.
www faz.net/aktuell/gesellschaft/polizeibericht-erfurter-todesschuetze-gestand-motiv-direkt-vor-selbstmord-162398.html (FAZ am 23.06.2002)
In Erfurt soll es auch noch allerhand andere Merkwürdigkeiten gegeben haben, z.B. war immer wieder von einem zweiten Angreifer die Rede, den es dann aber doch nicht gegeben haben soll, vgl. z.B. hier: https: //www.thueringen.de/de/publikationen/pic/pubdownload1488.pdf, S. 144 ff.
Der Polizeieinsatz am Erfurter Gutenberg Gymnasium war eine reine Katastrophe.
https: //www.sueddeutsche.de/politik/erfurter-schulmassaker-zwei-stunden-ums-leben-gefleht-1.892416
Die Waffenbehörde des Täters hatte üble Schnitzer gemacht. Den Erwerb der Glock hatte er nicht gemeldet, was der Behörde aber nicht auffiel. Für die Mossberg 590 Vorderschaftrepetierflinte hatte er in Wirklichkeit kein Bedürfnis, weil in seinem Verein Flintenschießen nicht angeboten wurde. Den Eintrag in der WBK hatte er manipuliert. Auch das fiel der Waffenbehörde nicht auf.
Es geht nun nicht darum, dass die Polizei wenig professionell war und die Waffenbehörde Fehler machte. Wir machen alle Fehler. Das Drama ist, dass TROTZDEM das Waffenrecht für 80 Millionen rechtstreue Bürger verschärft wurde. Seitdem haben wir das Mindestalter von 25 Jahren bei Großkaliberwaffen (was den Nachwuchs beim Schießsport empfindlich reduziert) und auch die Aufbewahrungsvorschriften wurden verschärft, obwohl die Aufbewahrung in Erfurt keine Rolle spielte. Seither gibt es auch den kleinen Waffenschein.
Waffenrechtsverschärfungen haben ohne Massaker wie in Newtown oder Erfurt keine Aussicht auf Erfolg. An dieser Stelle darf jeder selbst weiterdenken. Sapere aude!
@schmiedvonkochel
Weil Sie gerade den Amoklauf an der Sandy Hook Grundschule anführen, ein Beispiel dafür, dass man für solche Taten keine Schusswaffen braucht:
Man google „Attentat Volkhoven“ (ohne Anführungszeichen eingeben)
Am 11.06.1964 hat ein durchgeknallter 42 Jähriger mit einer Lanze(!) und einem selbst gebauten Flammenwerfer(!!!) in einer deutschen Grundschule 8 Kinder und zwei Lehrerinnen bestialisch abgeschlachtet und sich danach mit einem kräftigen Schluck E605 selbst umgebracht. Schusswaffen waren nicht im Spiel. Überhaupt nicht.
Wer sich den Fall ein wenig genauer anschauen möchte, sei aber gewarnt:
Das ist extrem harter Stoff.
Bzgl. der mit Schusswaffen begangenen Amokläufe der letzten Jahre, gibt es so ziemlich bei jedem einzelnen Fall Auffälligkeiten, wo die offizielle Darstellung nicht in Einklang mit den Fakten zu bringen ist und die Beweise schlicht gefälscht sind. Und nein, das ist kein verschwörungstheoretischer Mumpitz, sondern lässt sich erhärten.
Zu dem Attentat in Las Vegas habe ich mich hier auf dieser Webseite schon umfangreich geäußert, weil es als Musterbeispiel für ein inszeniertes Massaker wunderbar seziert werden kann. An dem Fall stimmt in der offiziellen Darstellung nichts. Gar nichts.
Und das fällt bei genauer Betrachtung jedem auf, der den „Verein“ kennt.
Die Nummer in Las Vegas ist mit einem ganz speziellen politischen Ziel inszeniert worden.
Nur ist man bei den konstruierten „Fakten“ bzgl. Täter und Opfer so weit über das Ziel hinausgeschossen, dass es selbst einem Nicht-Insider eigentlich sofort auffallen müsste.
Es ist in „Demokratien“ üblich, Ereignisse öffentlichen Interesses zum Zwecke der Durchsetzung neuer Gesetze (die mit dem eigentlichen Ereignis gar nichts zu tun haben müssen) entweder zu instrumentalisieren, oder sogar komplett zu fälschen.
Wer meint, es wäre unmöglich die gesamte Öffentlichkeit auf so eine simple Art und Weise zu manipulieren, ohne dass die Wahrheit ans Licht kommt, liegt vollkommen falsch.
Je leichtgläubiger ein Volk, desto eher kann man es an der Nase herumführen.
Die Deutschen sind extrem leichtgläubig. Darum klappt das bei uns so gut.
Als offensichtlichstes Beispiel sei CO² als angeblicher Klimakiller genannt. Es gibt bis heute keinen einzigen wissenschaftlich fundierten Beweis dafür, dass CO² in der Atmosphäre für einen Treibhauseffekt oder einen Wärmestau sorgt. Keinen einzigen. Dass sich die Atmosphäre erwärmt, wenn mehr Energie verbraucht wird, ist normal. Beim Energieverbrauch entsteht Wärme. Eigentlich immer. Das kennt jeder von seinem PC, Fernseher oder auch von sich selbst, wenn er sich auf dem Fahrrad abstrampelt, ihm warm wird und er deshalb anfängt zu schwitzen.
Warum hat man nun aber dem CO² die Schuld für den Anstieg der Temperatur in die Schuhe geschoben? Um die Menschen vom Öl wegzubekommen.
Es geht eben um die Energiewende. Allerdings nicht etwa, weil ohne sie die Welt „heißer“ werden würde, sondern weil man den Ölscheichs kein weiteres Geld in den Hals werfen will.
Das wird natürlich kein Politiker jemals zugeben, da man derzeit noch von den Öllieferungen abhängig ist und es sich mit den Ölscheichs deswegen nicht verscherzen will.
Die Strategie ist aber dennoch zusammengefallen, weil der Durchschnittsdeutsche eine „Atomophobie“ hat und keine Atomkraftwerke möchte. Nur reichen Wind- und Solarenergie dummerweise nicht im Ansatz aus, um den Energiebedarf Deutschlands zu decken.
Und weil man den Schwarzen Peter voreilig dem CO² zugeschoben hat, hat man gleichzeitig die Nutzung von Kohle und Erdgas, welche man eben auch anderweitig beziehen kann, dummerweise propagandistisch mit blockiert.
Dann denke man an die angebliche „Atomkatastrophe“ von Fukishima, die gar keine Atomkatastrophe, sondern eine Flutkatastrophe war. Meines Wissens gab es bisher einen einzigen Toten durch Verstrahlung. 18.000 Menschen sind hingegen in der Flutwelle ertrunken. Dennoch wurde damals direkt (und heute immer noch) in Deutschland von einer „Atomkatastrophe“ gesprochen, um den Ausstieg aus der Kernenergie zu rechtfertigen.
Was selbst dann, wenn man wirklich nur die Zerstörung des Kraftwerkes als Grund für den Ausstieg anführt, vollkommen unlogisch daherkommt. In Deutschland gibt und gab es keine vergleichbare Anordnung eines Reaktors direkt an der Küste. Bei uns könnte so ein Ereignis gar nicht passieren.
Bei der der aktuellen Corona „Pandemie“ sehen wir das auch. SARS-CoV2 ist nicht die Pest.
Bisher liegen die Infektions-. und Todeszahlen in etwa auf dem Niveau einer normalen Grippewelle. Dennoch wird das gesamte Land stillgelegt. Da dies üblicherweise bei einer normalen Grippewelle niemals so gehandhabt wird, muss es andere Gründe geben, warum man das Land stilllegt. Allerdings wird das niemals jemand offen zugeben.
Und die Leichtgläubigkeit und die Gutmütigkeit der Deutschen sorgen dann dafür, das alle widerstandslos kuschen.
Nichts ist einfacher, als die Öffentlichkeit zu täuschen. Und wenn die Regierung ihre eigene Macht zementieren will, dann muss sie dafür sorgen, dass das Volk nicht nur dumm, sondern auch unbewaffnet gehalten wird. Und so kommt eine Lüge zur anderen.
@martin1960 (D.Buhn)
Nachdem Sie Herrn Pöhling zu sehr interessanten Ausführungen über Halb- und Vollautomaten inspiriert haben (immer auch ein wichtiges Thema in der US-Waffendebatte), nehme ich Ihren Kommentar zum Anlass, mich ein wenig mit Amokläufen auseinanderzusetzen.
Gerade um das Shooting von Las Vegas ranken sich allerhand Gerüchte, die ich hier aber nicht aufarbeiten möchte. Jeder kann selbst mal ein wenig Detektiv spielen. Der Regisseur, Kampfsportler und Polizist Steven Seagal gibt in einem Interview mit RT interessante allgemeine Hinweise: https: //www.youtube.com/watch?v=m0F2uB__6ec&feature=youtu.be (60 Sekunden)
Die Schießerei, die die Waffengegner in USA maximal zu Lasten der Waffenbesitzer ausgenutzt haben, war der Angriff auf die Sandy Hook-Grundschule am 14.12.12. Dieser Amoklauf war tatsächlich schlimmer als viele andere, weil 20 Kinder im Alter von 6 und 7 Jahren ums Leben kamen. Die Amerikaner waren geschockt über das Verbrechen des 20-jährigen Adam Lanza, der schwer geisteskrank war. Die Waffen, die er benutzte, hatte er von seiner Mutter gestohlen, die er unmittelbar vor seinem Amoklauf ermordete.
US-Präsident Obama war bereits ein eingefleischter Waffengegner bevor er ins Weiße Haus einzog. Er hielt sich aber in seiner ersten Amtsperiode, die im November 2012 endete, in Sachen Waffenkontrolle zurück, denn er wusste, dass er nicht wiedergewählt wird, wenn er zu harte Waffenrechtspolitik macht. Das Kalkül ging auf und im November 2012 wurde er erneut zum Präsidenten gewählt. Bereits am 14.12. geschah der Anschlag in Newtown, also nur kurze Zeit nachdem seine zweite Amtszeit begonnen hatte, sodass er die gesamten vier Jahre Zeit haben würde für eine massive Antiwaffenkampagne.
Im März 2012 versicherte Obama der engagierten Waffengegnerin Sarah Brady bei einem Treffen, dass er seine Antiwaffenagenda nicht vergessen habe mit dem gerne zitierten Satz: „We have to go through a few processes, but under the radar.“ („Wir müssen noch ein paar Sachen Regeln, aber unter dem Radar.“)
https: //www.washingtonpost.com/lifestyle/style/over-a-barrel-meet-white-house-gun-policy-adviser-steve-croley/2011/04/04/AFt9EKND_story.html
Eine seltsame zeitliche Konstellation und ein seltsames Zitat.
Ich habe auch schon einmal darauf aufmerksam gemacht, dass auf der Glock des Amokschützen von Erfurt komischerweise keine Fingerabdrücke zu finden waren.
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/polizeibericht-erfurter-todesschuetze-gestand-motiv-direkt-vor-selbstmord-162398.html (FAZ am 23.06.2002)
In Erfurt soll es auch noch allerhand andere Merkwürdigkeiten gegeben haben, z.B. war immer wieder von einem zweiten Angreifer die Rede, den es dann aber doch nicht gegeben haben soll, vgl. z.B. hier: https: //www.thueringen.de/de/publikationen/pic/pubdownload1488.pdf, S. 144 ff.
Der Polizeieinsatz am Erfurter Gutenberg Gymnasium war eine reine Katastrophe.
https://www.sueddeutsche.de/politik/erfurter-schulmassaker-zwei-stunden-ums-leben-gefleht-1.892416
Die Waffenbehörde des Täters hatte üble Schnitzer gemacht. Den Erwerb der Glock hatte er nicht gemeldet, was der Behörde aber nicht auffiel. Für die Mossberg 590 Vorderschaftrepetierflinte hatte er in Wirklichkeit kein Bedürfnis, weil in seinem Verein Flintenschießen nicht angeboten wurde. Den Eintrag in der WBK hatte er manipuliert. Auch das fiel der Waffenbehörde nicht auf. Das kann man im wesentlichen bei Wikipedia nachlesen.
Es geht nun nicht darum, dass die Polizei wenig professionell war und die Waffenbehörde Fehler machte. Wir machen alle Fehler. Das Drama ist, dass TROTZDEM das Waffenrecht für 80 Millionen rechtstreue Bürger verschärft wurde. Seitdem haben wir das Mindestalter von 25 Jahren bei Großkaliberwaffen (was den Nachwuchs beim Schießsport empfindlich reduziert) und auch die Aufbewahrungsvorschriften wurden verschärft, obwohl die Aufbewahrung in Erfurt keine Rolle spielte. Seither gibt es auch den kleinen Waffenschein.
Waffenrechtsverschärfungen haben ohne Massaker wie in Newtown oder Erfurt keine Aussicht auf Erfolg. An dieser Stelle darf jeder selbst weiterdenken. Sapere aude!
@ D.Buhn
Zitat:“Die Bildung von Landesregimentern aus Reservisten hat in Bayern seit 2018 erfolgreich begonnen und sollte bis 2032 bundesweit abgeschlossen sein.“
Das dauert zu lange. Wenn es über den Militärapparat so schleppend geht, braucht des derweil eine liberalere Vergabe von Waffenscheinen für unmittelbar Gefährdete.
Zu den Milizen: Der Sinn und Zweck einer Bürgermiliz ist ja der Schutz der Bürger selbst.
Dies kann den Schutz vor fremden Kräften, aber auch vor einem ins totalitäre kippenden Staat sein. In jedem Fall, ist eine bewaffnete und professionell ausgelegte Bürgermiliz der Schutz vor der Änderung des Status Quo. In einer Demokratie ist eine Bürgermiliz also quasi der Airbag für das Volk und seine Freiheit.
Zu den Waffenverbotszonen habe ich mich auf dieser Website schon vielfach geäußert, zu den weichen Zielen hier unter diesem Artikel, und kann ihre Ausführungen nur bestätigen. An Waffenverbote halten sich nur gesetzestreue Bürger. Amokläufer oder Selbstmordattentäter, die ihren eigenen Tod mit einplanen, natürlich nicht. Warum auch? Wenn sie tot sind, wird sie niemand mehr vor Gericht stellen können. Dass solche Leute also bewaffnet in Waffenverbotszonen hineingehen, ist verständlich:
Sie selbst sind bewaffnet und ihre Opfer mit Sicherheit unbewaffnet.
Bzgl. der Unterschiede der Attentate im Bataclan und in Las Vegas, sind die jeweiligen Grundbedingungen und damit natürlich auch die gefahrene Strategie anders gewesen.
In Frankreich muss man niemanden mehr entwaffnen (das Waffenrecht dort ist wesentlich restriktiver als in den USA) und die Unterwanderung bzw. Übernahme der Gesellschaft bereits deutlich weiter fortgeschritten, weshalb man als Machtdemonstration offen in die Sache hineingegangen ist.
In den USA hat man sich hingegen einer False Flag Operation bedient, um die Amerikaner zuerst einmal zu entwaffnen, ohne dabei offen als Verursacher in Erscheinung zu treten.
Letzteres hätte bei den deutlich weniger unterwanderten und zudem deutlich stärker bewaffneten Amerikanern zu starken (physischen) Gegenreaktionen, vielleicht sogar direkt zu einer offiziellen Kriegserklärung + Einmarsch geführt hätte.
Was in Frankreich, ob der bereits deutlich weiter fortgeschrittenen Übernahme, sowie dem weitgehend entwaffneten Volk, erwartungsgemäßen ausgeblieben ist.
In diesem Zusammenhang eine Erinnerung: Der IS wurde durch irakische Ex-Militärs ins Leben gerufen und hat Vernetzungen in die durch die Muslimbrüder unterwanderte Türkei.
Die wissen also, wie der Hase läuft. Das ist kein unorganisierte Haufen.
Da sind erfahrene Spieler am Werk, die nicht nur praktische Erfahrung, sondern auch strategische Finesse vorweisen können. Und Geld in rauen Mengen.
@ralf45
Der Verfassungsschutzbericht ist in der Tat sehr aufschlussreich. Sollten sich bestimmte Politiker vielleicht einmal durchlesen. Zitat:
„ Die MB* verfolgt entsprechend ihrer langfristigen Strategie eine Durchdringung der Gesellschaft mit dem Ziel einer perspektivischen Errichtung eines auf der Scharia basierenden gesellschaftlichen und politischen Systems.“
(Bundesamt für Verfassungsschutz, Verfassungsschutzberich 2019, S. 180)
*Muslimbruderschaft
@ D.Buhn
Die Innenminister dieses Landes wissen ziemlich genau, was im VS Bericht steht.
Die Ministerpräsidenten und die Bundesregierung scheinen es bisweilen jedoch zu ignorieren.
Teils aus Unverständnis, teils aus Absicht. Und in letzterem Fall wird es hochproblematisch…
@ralf45 Genau. Eine Waffe ist ein Werkzeug oder, wie ich es nennen würde, ein Instrument. Für einen Zivilisten dienen Waffen in erster Linie der Rekreation. Dazu gehört sportliches Schießen, die Jagd und die Befriedigung ästhetischer Bedürfnisse.
Die Jagd bietet neben Erholung noch die Möglichkeit des Nahrungserwerbs und ist außerdem für die Aufrechterhaltung des Gleichgewichts der durch den Menschen beeinträchtigten Natur wichtig. Durch den Umgang mit Schützenkameraden und Jagdgenossen gewinnt und pflegt man wertvolle soziale Kontakte. Waffensammlungen haben kulturhistorische Bedeutung. Nicht zuletzt haben vor allem Sportschießen und Jagd einen nicht zu unterschätzenden positiven Effekt auf die körperliche und seelische Gesundheit.
Für den Waffenbesitzer öffnet sich ein ganzer Kosmos von Betätigungsfeldern. In erster Linie ist das die Arbeit an sich selbst zur ständigen Verbesserung der Schießleistung. Durch neue Waffen und Disziplinen können die Anforderungen stetig gesteigert werden. Pflege, Reparatur und Tuning erfordern technisches Wissen und Geschicklichkeit. Es gibt auch so viele Waffen, Kaliber und Einsatzmöglichkeiten sowie rechtliche Vorschriften, dass man sein Fachwissen auch nach Jahrzehnten immer noch erweitern kann.
Kurz, wer einem Schützen die Waffen abnimmt, zerstört damit einen wichtigen Teil seiner gesamten Welt. Die Argumentation, dass man keine Waffen brauche, ist insofern völlig weltfremd, ebenso die Behauptung, dass Waffen zum „Töten“ entwickelt wurden.
Da der unsachgemäße Umgang mit Schusswaffen sehr gefährlich ist, halte ich eine Prüfung der körperlichen und geistigen Eignung sowie einen theoretischen und praktischen Sachkundenachweis ebenso für erforderlich wie einen Führerschein für das Fahren von Kraftfahrzeugen. Insbesondere für das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit muss die Eignung und Zuverlässigkeit nachgewiesen werden. In Tschechien funktioniert das offensichtlich hervorragend.
Die Möglichkeit Schusswaffen auch zur Selbstverteidigung und Nothilfe einsetzen zu können, stellt nur einen Teilaspekt des gesamten Spektrums des Umgangs mit ihnen dar. Zweifellos ist dies aber ein wichtiger Aspekt.
In diesem Zusammenhang muss aber auch beachtet werden, dass schon allein das Vorhandensein von Schusswaffen in Privathaushalten eine abschreckende Wirkung hat. In Portugal hat auf den Dörfern praktisch jeder ein Gewehr, meist noch vom Großvater, im Schrank, wie mir von einem Insider berichtet wurde. Raubüberfälle und Einbrüche soll es dort so gut wie keine geben. Laut Portugal Crime Statistics for 2017 ist Portugal „eines der sichersten Länder in der Welt“ (original: „one of the safest countries in the world“). (safecommunitiesportugal.com)
Laut Harvard Injury Control Research Center ist die Behauptung, dass in den USA Schusswaffen mehrere Millionen Mal jährlich für die Selbstverteidigung benutzt würden, nicht richtig. Im überwiegenden Fall würden sie nur zur Einschüchterung eingesetzt.
Für Frauen, in den USA, reduziert sich die Mordrate durch das versteckte Tragen einer Handfeuerwaffe um das Drei- bis Vierfache im Vergleich zu Männern, führte John R. Lott in einem Interview aus. (Interview with John Lott, author of More Guns, Less Crime, press.uchicago.edu, 1998)
@martin1960 (D.Buhn)
Richtig, eine Waffe ist ein unbelebte Gegenstand und sonst nichts.
Man suggeriert den Menschen aber, Waffen hätten eine Art Eigenleben. Man würde schon zum potentiellen Mörder, wenn man so ein Ding bloß in die Hand nimmt. Wird man zum unverantwortlichen Raser, nur weil man sich in ein Auto setzt? Nein, außer man eine solche Veranlagung. Waffen sind unbelebte Gegenstände. Sie haben keine „magischen“ Eigenschaften. Ob mit ihnen Gutes oder Böses getan wird, hängt ganz davon ab, ob sie ein guter oder ein schlechter Mensch in die Hand nimmt.
Man redet den Menschen auch ein, dass mit der Abschaffung des privaten Waffenbesitzes automatisch die Kriminalität verschwindet. Das Motto lautet: „Wir schaffen die Waffen ab und damit schaffen wir das Böse ab. Und überhaupt, liebe Leute, das Böse kam erst mit den Feuerwaffen in die Welt. Vorher war die Welt ein Paradies.“
Das Böse ist – wie jeder weiß – so alt wie die Welt selbst. Kain hat Abel erschlagen. Er hat ihn Gott sei Dank nicht erschossen. Die Schlange hat Adam und Eva übrigens auch nicht mit vorgehaltener Waffe aus dem Paradies gezwungen, sie hat das viel geschickter gemacht, wie wir wissen. Das Böse kann man nicht vernichten, aber man kann es in Schach halten, man kann sich dagegen wappnen.
Wer scharfe Waffengesetze einführt, entwaffnet bekanntlich die Rechtschaffenen, denn nur sie halten sich an die Gesetze, Kriminelle halten sich an kein Waffengesetz. Daher sind sie auch immer bewaffnet.
Vor 250 Jahren war man noch etwas klüger und wohl etwas weniger vom Wohlstand verwahrlost. Thomas Jefferson sagte seinerzeit ganz richtig:
„Gesetze, die das Tragen von Waffen verbieten, entwaffnen nur diejenigen, die weder geneigt noch entschlossen sind, Verbrechen zu begehen… Solche Gesetze machen die Dinge für die Angegriffenen schlimmer und für die Angreifer besser; sie dienen eher dazu, Mord und Totschlag zu fördern als zu verhindern, denn einen unbewaffneten Mann kann man leichter angreifen als einen bewaffneter Mann.“
https://foundersquotes.com/founding-fathers-quote/laws-that-forbid-the-carrying-of-arms-disarm-only-those-who-are-neither-inclined-nor-determined-to-commit-crimes/
Thomas Jefferson‘s Satz von 1787 spiegelt den Geist der Aufklärung (um 1650 bis 1800) wieder. Immanuel Kant definierte „Aufklärung“ 1784 in seiner berühmten Antwort:
„Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung eines anderen zu bedienen. ‚Sapere aude! Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!‘ ist also der Wahlspruch der Aufklärung.“
Heute bezeichnet man diese von Kant kritisierte Unmündigkeit sarkastisch als „betreutes Denken“.
„ Freiheit beginnt im Kopf und nicht im Holster !“
Ein genialer Satz. Habe mich jetzt mit F. A. Hayek und Roland Baader befasst. Danke für die Literaturempfehlung. Aber auch wenn man diese Denker nicht kennt, kann man das Bewusstsein für Freiheit und Liebe – diese zwei Begriffe gehören untrennbar zusammen – in den Genen tragen. Die Erziehung und sozioökonomische Umstände spielen sicherlich eine entscheidende Rolle aber umgekehrt lässt sich das Bewusstsein durch Änderung der gesellschaftlichen Verhältnisse eben auch nicht ohne weiteres verändern.
Das ist der Trick. Die Waffe ist ein Werkzeug. Wie ein Bohrmaschine.
Nur dass die Waffe nicht das Werkzeug zum bohren von Löchern, sondern zur Absicherung des Status Quo ist. Je nachdem, wer die Waffe in der Hand hält, wird damit also entweder Gutes oder Schlechtes angerichtet. Wie bei einer Bohrmaschine, mit der man auch Gucklocher bohren oder die Stromleitung treffen könnte. Man muss also zusehen, dass nur die bewaffnet sind, die damit richtig umgehen und das richtige absichern wollen.
Und was richtig und was falsch ist, ist eine Frage von Ausbildung und Erziehung.
Aus dem letzten Lagebild des BKA vom 18. Dezember 2020:
„Den deutschen Sicherheitsbehörden liegen weiterhin Einzelhinweise auf ein gezieltes bzw. organisiertes Einschleusen von Mitgliedern/Unterstützern terroristischer Organisationen mit dem Ziel der Begehung von Anschlägen in Deutschland vor.“
BKA, Kernaussagen „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ Betrachtungszeitraum: 01.01. – 30.09.2020
https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/KriminalitaetImKontextVonZuwanderung/kernaussagenZuKriminalitaetImKontextVonZuwanderung.html
@ D. Buhn
Hochinteressanter Bericht des BKA. Der Lockdown wegen Covid-19 hat also einen positiven „Neben“effekt: Der Zuwanderungsdruck wird gebremst und die Anzahl an durch Zuwanderer bei uns in Deutschland begangene Straftaten folglich reduziert, weil weniger Knackis einwandern, was wiederum die Radikalisierung auf der rechten Seite des Spektrums etwas ausbremsen dürfte.
Während, wie zu erwarten, die Daten zu den üblichen polizeirelevanten Deliktfeldern sehr dezidiert aufgeführt sind und sich in weiten Teilen gut nachvollziehen lassen, so ist die vage Aussage zur Einschleusung von Mitgliedern terroristischer Organisationen dünn.
Was nicht wundert, denn das ist die Zuständigkeit des BND bzw. des Verfassungsschutzes.
VS Bericht 2019 (sehr lesenswert!) von Seite 171 bis 230:
https://www.verfassungsschutz.de/de/oeffentlichkeitsarbeit/publikationen/verfassungsschutzberichte
Hinke jetzt der Diskussion hinterher, da ich viel Zeit auf einen Beitrag verwendet habe. Inzwischen war ich ausgeloggt worden, konnte aber noch eine Kopie erstellen, die ich hier einfüge:
Wenn wir über Terrorismus sprechen (der EU Gun Ban soll ja – angeblich – der Bekämpfung des Terrorismus dienen), sollte definiert werden, was darunter zu verstehen ist. Dies wiederum ist nicht so einfach. Laut englischsprachiger Wikipedia gibt es 109 verschiedene Definitionen von Terrorismus. So kann man Terrorismus beispielsweise nach historischen oder räumlichen Kriterien einordnen.
Der Begriff Terror geht auf die Französische Revolution zurück. Angewandt wurde er jedoch schon früher in der Geschichte, beispielsweise unter Iwan dem Schrecklichen im 16. Jahrhundert. Abendländische Berichte über die Assassinen gibt es bereits seit dem 11. Jahrhundert.
Nach räumlichen Kriterien wird unterschieden zwischen den drei Formen nationaler, internationaler und transnationaler Terrorismus. ( (2008) Formen des Terrorismus. In: Ursachen und Wirkungen des weltweiten Terrorismus. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-8350-5495-0_3)
Andere Einteilungen unterscheiden nach Staatsterrorismus, Politischem Terrorismus und religiösem Terrorismus – um nur einige Formen zu nennen. Ich verweise hier auf die sehr umfangreichen und detaillierten Darstellungen in der englischen und deutschen Wikipedia.
Gemeinsames Merkmal aller Formen des Terrorismus ist jedoch der Einsatz von Gewalt, in der Regel gegen die Zivilbevölkerung oder nichtmilitärische Institutionen, mit dem Ziel Angst und Schrecken zu verbreiten, um so bestimmte Ziele zu erreichen. Die Bewertung dieser Ziele kann aus unterschiedlicher Sicht erfolgen. Was für den einen ein Freiheitskämpfer oder ein Kämpfer für den Glauben ist, ist für den anderen ein Terrorist. Ich denke aber, hier muss man grundsätzlich unterscheiden zwischen einzelnen Menschen, Gruppen oder auch Staaten welche Gewalt als legitimes Mittel zur Erreichung von Zielen befürworten oder zumindest billigend in Kauf nehmen – was verwerflich ist – und jenen, die Gewalt nur eine Berechtigung als letztes Mittel zur Selbstverteidigung einräumen. Gewalt generell und grundsätzlich abzulehnen leistet hingegen der Ausübung von Gewalt Vorschub, da so Aggressoren freie Bahn eingeräumt wird.
Aus meiner Sicht haben wir es hier in Europa vor allem mit drei Formen des organisierten Terrorismus zu tun: dem Linksterrorismus, dem Rechtsterrorismus und dem Islamistischen Terrorismus. Alle drei Formen lassen sich wiederum unter dem Begriff politischer Terrorismus zusammenfassen. Unterscheiden lassen sie sich vor allem durch ihre politischen Ziele, ihre Ziel- oder besser „Opfergruppe“ sowie in der Wahl ihrer Mittel. Eine genaue Analyse dazu finden wir im Verfassungsschutzbericht 2019 in den Kapiteln: Rechtsextremismus / rechtsextremistischer Terrorismus, Linksextremismus und Islamismus / Islamistischer Terrorismus.
Im Kapitel Linksextremismus finden wir an Stelle des Begriffs „Terrorismus“ den Begriff „Gewalt“. Ich nehme an, dass sich diese Differenzierung darauf begründet, dass Linksextremisten heute kaum Schusswaffen besitzen bzw. in letzter Zeit keine eingesetzt haben. Allerdings gelten sie als geschickt beim Basteln von Spreng- und Brandsätzen. Linksextreme haben sich auch schon als Gäste in Schützenvereine eingeschlichen, um dort den Umgang mit Schusswaffen zu erlernen. (Focus, Gefährliche Schützenbrüder, 03.008.2018)
Aus Zeitgründen kann ich dieses Thema heute hier nur anreißen, möchte aber noch kurz auf die Zielgruppen von Terroristen eingehen. Daraus ergibt sich dann, wann das Führen einer Waffe als „Lebensversicherung“ einen Sinn macht.
Linksextremistische Gewalt richtet sich einerseits gezielt gegen Personen, die von Linksextremisten als „Nazi“ eingestuft werden, andererseits aber auch ganz diffus gegen den Kapitalismus. Da werden dann auch gerne mal Autos von Rentnern und Krankenpflegern abgefackelt, die ihre Wagen dringend benötigen. Die RAF führte seinerzeit auch gezielte Mordanschläge mit Schusswaffen aus (34 Todesopfer und zahlreiche Verletzte). Linke im Allgemeinen wenden aber auch gern nichtphysische Gewalt an, die auf die Ausgrenzung missliebiger Personen oder Organisationen bis hin zur Zerstörung ihrer Existenz zielt (cancel culture). In welchen Fällen und ob überhaupt die Anwendung einer Schusswaffe zur Verteidigung gegen linke Gewalt verhältnismäßig und rechtskonform wäre, muss sehr differenziert betrachtet werden.
Rechtsextremistische Gewalt bzw. rechtsextremistischer Terror richtet sich gegen missliebige Politiker, Linke und Angehörige anderer ethnischer und religiöser Gruppen, kann aber auch Personen treffen, die einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort sind. Da die grausamsten rechtsextremistischen Terroranschläge der letzten Jahre von Einzeltätern mit Schusswaffen begangen wurden, erscheint der Einsatz von Schusswaffen zur Selbstverteidigung und Nothilfe hier als einzig sinnvolle Option.
Das gleiche gilt bei islamistischen Anschlägen. Hier ist die Zielgruppe praktisch die gesamte Bevölkerung. Ob man Christ ist oder den sündhaften westlichen Lebensstil pflegt, jeder hat den Tod verdient, der gegen die selbstinterpretierten Gesetze des Glaubens verstößt. Wie auch bei Rechtsterroristen geht es darum, mit möglichst vielen Opfern die höchste mediale Aufmerksamkeit zu erzielen.
Gegen Anschläge mit Sprengstoffen bringt eine Pistole nichts. Gegen Fahrzeuge, insbesondere LKWs lässt sie sich nur bedingt einsetzen. Von den Opfern von Angriffen mit Schuss-, Hieb- oder Stichwaffen würden jedoch wahrscheinlich viele heute noch leben, wäre ein First Responder mit einer Schusswaffe zugegen gewesen.
Man versetze sich in die Lage von Menschen die in einem Raum, sei es eine Kirche, eine Moschee oder ein Club, oder auf einem Platz zusammengedrängt stehen, ohne Aussicht auf Entkommen. Ein Terrorist oder mehrere feuern auf sie oder hacken und stechen auf die Wehrlosen ein. Für mich ist dieser Gedanke unerträglich. Aber das ist geschehen und es wird wieder geschehen. Trotz aller Erfolge bei der Terrorismusbekämpfung. Es gibt nur einen Weg um so etwas zu verhindern.
@ D.Buhn
Sehr guter Kommentar.
Den letzten Absatz möchte ich hervorheben: Das ist genau der entscheidende Punkt.
Man muss sich klarmachen, dass bei „weichen“ Zielen von Terrorattentätern ganz bewusst eine größere Gruppe von Menschen ausgewählt wird, die jeweils in einer besonderen Art der positiven und friedvollen Gemeinschaft zusammentreffen. Es handelt sich also um ein Zusammentreffen von Menschen, deren Ziel nicht die Aggression, sondern das Gegenteil davon ist. Man zelebriert das Gemeinschaftsgefühl, spannt vom Alltag aus und will mental abschalten.
Oder genauer: Man lässt sich in voller Absicht ablenken. Und genau dieser Umstand, macht die dort anzutreffenden Personen sorglos und damit sehr einfach angreifbar.
Es wird von den Attentätern also in hinterhältigster Absicht ganz bewusst kein(!) militärisches oder polizeiliches Ziel angegriffen, weil die zu erwartende Gegenwehr dort viel zu groß ist.
Wenn wir jetzt mal kurz zu der Unterteilung der Menschen einer Gesellschaft in Hirten (Staatsführung), Hirtenhunde (Sicherheitsapparat) und Schafe (Bevölkerung) zurückkehren, wird klar, was hier passiert: Da werden die Schafe unserer Gesellschaft ganz gezielt von den Wölfen einer anderen Gesellschaft als Ziel ausgewählt. Man wählt als Ziel nicht die Hirten und auch nicht die Hirtenhunde, denn die Hirten sind permanent von Hirtenhunden umgeben. Die Hirtenhunde werden auch nicht direkt angegriffen, denn diese leisten die Gegenwehr.
Hier wird also ganz bewusst der schwächste und hilfloseste Teil unserer Gesellschaft angegriffen.
Man denke dabei jetzt an ein Rockkonzert:
Der Fokus des Publikums liegt auf der Band und ihrer Musik. Das bedeutet, der Blick ist stetig auf die Bühne gerichtet (nicht auf den Nebenmann oder die Eingänge) und die laute Musik übertönt sämtliche verdächtigen Geräusche. Im Publikum befindet sich also faktisch keine Gruppe, die sich selbst gegenseitig im Blick hat und auf Probleme aufmerksam machen kann, sondern einzelne Idividuen, die ihre volle Aufmerksamkeit auf das Geschehen auf der Bühne fokussieren.
Die Band auf der Bühne sieht und hört ob der für Konzerte typischen Beleuchtung und Lautstärke noch weniger, als das Publikum selbst.
Wenn nun, wie 2015 im Bataclan geschehen, die Attentäter den Sicherheitsdienst(!) unterwandern, der eigentlich für die Sicherheit auf dem Konzert sorgen und den Zugang bzw. die Eingänge kontrollieren und das Eindringen von potentiellen Gefährdern verhindern soll, so hat man die Konzertbesucher nebst Band zu den denkbar hilflosesten Opfern gemacht.
Also so, wie Schlachtvieh im Schlachthaus.
Der Feind führt also keinen fairen Kampf im militärischen bzw. im Sinne der Genfer Konventionen, sondern begeht in voller Absicht ein Kriegsverbrechen der schlimmsten Sorte.
Und das, ohne vorher überhaupt irgendwem offiziell den Krieg erklärt zu haben.
Und was tut der Staat nun dagegen? Nichts. Er lässt die Opfer (also seine schutzbefohlenen Schafe) in dieser Situation vollkommen allein. Dass gerade Musiker und eher friedliebende Musikfans bei so einer Ausgangslage zum Stockholmsyndrom neigen, erklärt sich damit von ganz allein.
Jetzt gibt es mehrere Möglichkeiten wie man dieses Problem aus der Welt schafft:
Erstens: Der Staat erhöht seine Anstrengungen im Bereich der Aufklärung und zieht potentielle Attentäter vorzeitig aus dem Verkehr bzw. verhindert deren Unterwanderung der Gesellschaft.
Dies wird zwar vorangetrieben, steht und fällt aber mit der Manpower des Sicherheitsapparates, seiner jeweiligen personellen Kompetenz und Wahrnehmung und nicht zuletzt mit seiner technischen Ausstattung. In Anbetracht der (gewünschten) offenen Grenzen und des enormen Radikalisierungspotentials vornehmlich in der islamischen Welt, steht der Staat aber auf verlorenem Posten. Die Dimensionen, die hier zu überwachen sind, sind mit den bei uns üblichen Größenordnungen des Apparates langfristig einfach nicht zu leisten.
Zweitens: Der Staat macht aus seinen Schäfchen Hirtenhunde, bildet sie gezielt in Selbstverteidigung/Landesverteidigung aus, bewaffnet sie und vergrößert so nicht nur sein eigenes Abschreckungspotential, sondern schließt auch die Überwachungs- und Verteidigungslücken, indem er den prozentualen Anteil an wehrhaften Zivilisten gegenüber wehrlosen Zivilisten in der gesamten Bevölkerung erhöht.
Bei genauer Betrachtung der Ausgangslage, kommen wir am zweiten Punkt überhaupt nicht vorbei. Man kann nicht jeden Menschen in Europa dauerhaft in den Polizeidienst einstellen, um die Schutzlücken zu schließen. Aber man kann die Menschen kurzfristig gezielt ausbilden, gegen einen Terroranschlag erste Gegenwehr zu leisten und eventuell sogar auch, Sicherheitsprobleme / verdächtige Vorgänge bereits im Vorfeld zu erkennen und sich gegen Unterwanderung abzuhärten.
Bis zu einem gewissen Grad hat die Wehrpflicht während des Kalten Krieges genau diesen Zweck erfüllt. Eine bewaffnete Zivilbevölkerung war damals jedoch wegen der umfangreichen Grenzkontrollen nicht nötig. Der eiserne Vorhang war so undurchlässig, dass mit Attentaten auf die Zivilbevölkerung kaum zu rechnen war. Zumal der damalige Feind seinen Fokus auch eher auf Informationsgewinnung und die Ausschaltung von politischen Entscheidungsträgern und nicht etwa auf Massenmord unter der Zivilbevölkerung gesetzt hatte.
Genau das ist heute anders: Nicht die politische Chefetage ist hier mehr das Hauptziel, sondern die Zivilbevölkerung selbst. Wir müssen also zusehen, dass wir die Zivilbevölkerung in Wehrbereitschaft versetzen und aus Schafen Hirtenhunde machen.
Und da komme ich wieder zu dem Schweizer bzw. US Milizmodell, was für diesen Zweck brillant geeignet wäre: Die Menschen flächendeckend ausbilden und bewaffnen, damit sie sich selbst und ihr Umfeld bei jeder erdenklichen Gelegenheit sichern können. Und zwar auch im zivilen Bereich, nachdem sie ihre Ausbildung absolviert haben. Damit das funktioniert, muss die Bewaffnung nach Abschluss der Ausbildung aber mit nach Hause gegeben werden und auch unter bestimmten Rahmenbedingungen geführt und eingesetzt werden dürfen.
In der Schweiz ist das so. In Israel bis zu einem gewissen Grad auch.
Bei uns hingegen ist die Wehrpflicht abgeschafft und die verzogene Zivilbevölkerung hält nicht etwa unterschiedliche Weltanschauungen für die Auslöser von Kriegen, sondern die Waffen.
Was darin seine Ursache findet, dass die Deutschen nach zwei Weltkriegen ganz gezielt durch gesellschaftliche Maßnahmen und Propaganda der Sieger entwaffnet werden sollten.
Nun sind beide Weltkriege lange vorbei und ein neuer, asymmetrischer Krieg klopft schon länger an die Tür. Also wird es Zeit, dem Volk die Flausen aus dem Kopf zu waschen, es auszubilden, abzuhärten und zu bewaffnen. Denn damit erhöhen wir die Abschreckung und verringern so letztlich auch die Anzahl an Terroranschlägen, denn wenn das Volk in der Breite in den relevanten Bereichen zumindest kurzfristig ähnliche Schlagkraft entwickeln kann, wie Militär oder Polizei, wird es als potentielles Opfer für Terroranschläge uninteressant, da das Ziel dann nicht mehr „weich“ ist, sondern genauso hart, wie Militär und Polizei selbst.
Das alles setzt natürlich voraus, dass bei der Ausbildung der Zivilbevölkerung im Vorfeld hart auf Verfassungstreue gesiebt wird. Dies gilt aber genauso für Militär, Polizei und privatem Sicherheitsbereich selbst, da das Problem der Unterwanderung dort schon länger akut ist.
@ralf45 (Ralf Pöhling)
Eine staatsgläubige Bevölkerung und ein liberales Waffenrecht schließen sich aus.
Leider sind viele Deutsche staatsgläubig. Viele Amerikaner sind gerade nicht staatsgläubig. Hier gibt es einen fundamentalen Unterschied zwischen Deutschen und Amerikanern, der den meisten Deutschen nicht bewusst ist. So gesehen ist es nicht verwunderlich, dass die US-Verfassung den Waffenbesitz als Grundrecht festschreibt, während ein solches Recht in Deutschland trotz zweier Diktaturen bis heute fehlt.
F.A. Hayeks „Der Weg zur Knechtschaft“ ist ein Klassiker im Bereich der freiheitlichen Literatur. Man gebe einmal bei Amazon den englischen Titel „The Road to Serfdom“ ein und vergleiche dann die Zahl der Rezensionen. In Deutschland hat das Buch gerade mal 66 Rezensionen, in USA sind es ca. 1.700. Die Deutschen kennen ihre eigenen Freiheitsdenker nicht, während sie die Amerikaner zu schätzen wissen. Für die Deutschen ist das ein Armutszeugnis.
Wer freiheitlich denkt, der hat auch einen völlig anderen Blick auf die Wirtschaft. Ich möchte hier einmal einen Denkanstoß geben, zu dem mich Ihre obigen Ausführungen über die Zuwanderung gebracht haben:
Der Staat hat in Wirklichkeit nur wenige Aufgaben, nämlich innere und äußere Sicherheit (also Polizei und Militär) und die Bereitstellung einer Gerichtsbarkeit. Daseinsvorsorge, vor allem Renten- und Krankenversicherung, ist keine Aufgabe des Staates. Das ist Aufgabe des Bürgers und der Familie.
Die Flüchtlingskrise konnte für Deutschland nur deshalb derart dramatische Ausmaße annehmen, weil der Staat ganz erhebliche Anreize gesetzt hat und noch immer setzt indem er die leistungslose Zuwanderung in unsere Sozialsysteme zulässt. Nehmen wir einmal an, die Daseinsvorsorge wäre nicht in den Händen des Staates, sondern in den Händen der Bürger, dann gäbe es diesen Missbrauch unserer Sozialsysteme als Lockmittel nicht, da der Staat bei privater Daseinsvorsorge keine Möglichkeit des Zugriffs hat.
Ein liberales Waffenrecht setzt ein freiheitliches Denken (in allen Bereichen) voraus. Die Amerikaner sagen in diesem Zusammenhang mit Blick auf ihr Second Amendment gerne: „Es ist gut eine Waffe zu haben, aber man braucht auch eine Philosophie.“
Da die Literatur zum Second Amendment auf Deutsch bedauerlicherweise nicht verfügbar ist, sollte man wenigstens jene freiheitlichen Denker lesen, die auf Deutsch zu haben sind, und da ist mit Roland Baader und F.A. Hayek schon mal ein guter Einstieg möglich.
Auch beim deutschen Mises-Institut (https://www.misesde.org/) lohnt es sich, immer wieder mal reinzuschauen und „eigentümlich frei“, die wohl einzige libertäre Zeitung Deutschlands, sei an dieser Stelle auch einmal erwähnt.
Freiheit beginnt im Kopf und nicht im Holster !
@schmiedvonkochel
Achten Sie mal genau darauf, was derzeit in Deutschland passiert. Die Regierung würgt dieses Land ab. Komplett. Und immer mehr Menschen platzt die Hutschnur deswegen. Zuvorderst den Unternehmern, die gerade ihr gesamtes Lebenswerk den Bach herunter gehen sehen.
Und wenn die Unternehmer alle pleite sind, folgt als nächstes der Staat selber, denn ihm brechen die Steuereinnahmen weg. Und wenn der Staat pleite geht, geht mit ihm die Sozialhilfe pleite.
Und dann haben die Menschen nichts mehr zu arbeiten, weil es keine Unternehmen mehr gibt, und dann auch nichts mehr zu fressen, weil der Staat dies nicht mehr kompensieren kann.
Und spätestens dann, werden die Menschen in Deutschland mit der Freiheit umgehen lernen müssen, um nicht zu verhungern. Dies schließt selbstverantwortliches Wirtschaften und die Eigensicherung mit Waffen mit ein.
Die meisten Menschen haben noch nicht einmal im Ansatz begriffen, was sich hier entwickelt.
Wir stehen vor einem epochalen Bruch des bisherigen, völlig falschen Kurses.
@ralf45 (Ralf Pöhling)
Ja, die Menschen begreifen die Dimensionen noch nicht einmal im Ansatz.
Wir stehen unmittelbar vor epochalen Ereignissen. 2020 war schon ein schlechtes Jahr. 2021 wird noch düsterer. 2008 sind wird nur knapp am Zusammenbruch des Weltfinanzsystems vorbeigeschrammt. Man hat die Probleme damals einfach durch massives Gelddrucken „gelöst“. Weil das eben keine Lösung war, ist die Finanzkrise jetzt zurück und sie ist jetzt, da man in den letzten zehn Jahren am System nichts geändert hat, viel dramatischer als damals. Sie ist jetzt vermutlich unbeherrschbar.
Man sieht es sehr deutlich an der Bilanzkurve der Federal Reserve, der amerikanischen Zentralbank. Dort ist im Herbst 2019 etwas außer Kontrolle geraten. Das war VOR Corona!
https://www.federalreserve.gov/monetarypolicy/bst_recenttrends.htm
Die Bilanz der Europäischen Zentralbank sieht genauso dramatisch aus.
Die Lage ist sehr ernst, aber viele Menschen halten 2020 immer noch für eine Art Sabbatical. Das ist es nicht. 2020 war der (sichtbare) Anfang der großen Krise. Ihr Fortschreiten lässt sich nicht mehr verhindern. Die Schulden der vergangenen 70 Jahre werden jetzt abgetragen. Eine Krise bietet aber immer auch Chancen. Sehr viel wird total durcheinanderkommen, aber wir haben die einzigartige Chance, wirtschaftspolitisch (und waffenrechtlich!) zu Ludwig Erhard zurückzukehren. Dazu müssen die Menschen aber informiert sein, vor allem, was die wirtschaftlichen Zusammenhänge anbelangt. Darum rede ich die ganze Zeit von Roland Baader, weil er den einfachsten Einstieg bietet.
@schmiedvonkochel
Man dampft gerade den Wildwuchs zurück. Möglichst kontrolliert.
Allerdings scheint das nicht ganz zu klappen, wenn man rentable Unternehmen im Lockdonw erstickt.
Zunächst zum Gedanken des „Wechsels“. Bei der Europawahl 2019 und in den aktuellen Umfragen führten und führen drei Parteien: CDU, Grüne und SPD. Die CDU wird 2021 wohl ihren Koalitionspartner wechseln. Das wird dann der einzige Wechsel in naher Zukunft sein und er wird für den legalen Waffenbesitz negative Auswirkungen haben.
Nun zur Bedrohungslage. Tatsächlich kann praktisch jeder jeden Tag Opfer eines terroristischen Anschlags werden. Doch, so wird gern argumentiert, sei die Wahrscheinlichkeit äußerst gering, so dass die Angst davor irrational sei. So sei die Wahrscheinlichkeit an Grippe zu sterben 3.997 mal so hoch, wie durch einem Terroranschlag ums Leben zu kommen. Bei tödlichen Verkehrsunfällen liegt die Wahrscheinlichkeit bei 814, bei tödlichen Unfällen im Haushalt bei 2.045 zu Eins. (suedkurier.de, 14. April 2016).
Diese Argumentation halte ich für irreführend. Es wird unterstellt, das Bedürfnis nach Selbstschutz beruhe auf Angst. Diese Angst sei irrational, da die Wahrscheinlichkeit so gering sei – und Angst sei ein schlechter Ratgeber.
Das Wort Angst wird im modernen Sprachgebrauch mit Furcht gleichgesetzt. Im psychologischen Sinne ist Angst ein diffuses Gefühl ohne erkennbare Ursache, während Furcht sich immer auf eine konkrete Bedrohung bezieht. Angst oder Furcht sind auch keine Gefühle, die man einfach so belächeln kann, sondern die Natur hat sie dem Menschen zu seinem Schutz mitgegeben.
Gegen bekannte Bedrohungen werden Vorkehrungen getroffen und Vorsicht an den Tag gelegt. So lauern beispielsweise in der Küche viele konkrete Gefahren aber wohl kaum jemand wird sich dort voller Angst bewegen, obwohl sie laut Allianz „Gefahrenzone Nummer Eins“ ist.
Wie ist das nun mit der Wahrscheinlichkeit? 2019 betrug die Anzahl der Todesopfer durch Terrorismus 25.082, die Anzahl der Verletzten 19.924 weltweit. Die meisten Todesopfer durch Terrorismus, 5.725, gab es in Afghanistan. Die Häufigkeit terroristischer Anschläge in den westlichen Demokratien hat seit 2015 stark zugenommen.(de.statista.com)
In Deutschland gab es von 2013 bis 2017 131 Terroranschläge mit 34 Toten, 178 Verletzten und einer Geisel. In Frankreich gab es im gleichen Zeitraum 119 Terroranschläge mit 262 Toten, 650 Verletzten und 60 Geiseln. In Tschechien waren es 13 Terroranschläge mit 2 Toten, 2 Verletzten und 2 Geiseln. (laenderdaten.info)
Nun kommen zu den Opfern von Terrorattentaten noch die Opfer von sogenannten Amokläufen und anderen Gewaltverbrechen, wie gefährliche Körperverletzung, Raub und Mord. Die Anzahl der polizeilich erfassten Fälle von Gewaltkriminalität in Deutschland betrug 181.054 in 2019. Die Anzahl der Fälle von gefährlicher und schwerer Körperverletzung in Deutschland stieg von gut 120.000 in 2014 von 2015 bis 2016 um rund 20.00 an und liegt seitdem um 140.000.
Die Wahrscheinlichkeit Opfer eines Terroranschlages, eines Amoklaufs, Gewaltverbrechens oder einer schweren oder gefährlichen Körperverletzung zu werden erscheint also insgesamt nicht so gering zu sein wie behauptet.
Gegen Unfälle und Krankheiten sichern wir uns bestmöglich ab. Gegen Angriffe ist dies aufgrund des Waffengesetzes nur sehr bedingt möglich. Diese Gewissheit im Ernstfall völlig hilflos dem Tod ins Auge blicken zu müssen ist es, die wirklich Angst erzeugt. Und diese Angst ist real.
@martin1960 (D.Buhn)
Obwohl es nicht sehr wahrscheinlich ist, dass das eigene Haus einmal in Brand geraten könnte, so hat doch jeder Immobilienbesitzer eine Brandversicherung. Niemand würde behaupten, dass der Wunsch nach einer Brandversicherung aus einer irrationalen Angst herrührt. Im Gegenteil, keine zu haben würde man sogar als grob fahrlässig betrachten.
Egal wie wahrscheinlich es ist von einem Kriminellen angegriffen zu werden, aber wenn es passiert, dann ist es ein dramatisches Ereignis. Wer sich jetzt nicht wehren kann, für den ist die Katastrophe perfekt. Warum wird man in Europa schief angeschaut, wenn man sich gegen diesen Fall mit einer eigenen Waffe versichern möchte? Sein Haus darf, ja muss man versichern, sein Leben dagegen nicht. Ist das nicht seltsam?
Dana Loesch hat in ihrem lesenswerten Buch „Hands Off My Gun“ das Problem aus Frauensicht sehr gut auf den Punkt gebracht: „gun control, a rapist‘s best friend“ Scharfe Waffengesetze sind der beste Freund eines Vergewaltigers, denn sie garantieren ihm die Wehrlosigkeit der Frau, die er sich als Opfer ausgesucht hat.
@ D.Buhn
Zitat 1 :“Die Häufigkeit terroristischer Anschläge in den westlichen Demokratien hat seit 2015 STARK ZUGENOMMEN.“
Zitat 2 :“Die Anzahl der Fälle von gefährlicher und schwerer Körperverletzung in Deutschland STIEG von gut 120.000 in 2014 von 2015 bis 2016 um rund 20.00 an und liegt seitdem um 140.000.“
Die drei von mir in Großbuchstaben hervorgehobenen Worte, sind die entscheidenden:
Wir haben es mit einem unübersehbaren Trend zum Anstieg solcher Taten zu tun.
Es ist nicht davon auszugehen, dass dieser Trend wieder abnimmt, sondern zunimmt.
Man denke in diesem Zusammenhang an Israel und die beiden Intifadas.
Wir haben es spätestens seit 2015 mit teils überaus radikalisierten Zuwanderern zu tun, die es für rechtmäßig halten uns hier in unserem Land eigenen Land ihre heimische Weltanschauung aufzudrücken.
Das bedeutet in der Konsequenz:
Erstens: Dass diese Anschläge nicht nachlassen werden, bis wir diese Leute wieder vor die Tür gesetzt oder langjährig inhaftiert haben.
Zweitens: Dass sich diese Leute durch das vor die Tür setzen oder inhaftieren nochmals deutlich radikalisieren werden.
Mit einer weiteren deutlichen Zunahme an Gewalttaten ist deshalb zu rechnen, wenn man denn gegen die Ambitionen, uns hier in unserem freiheitlichen Deutschland eine fremde totalitäre Weltanschauungen aufzudrücken, vorgeht.
Und genau dieses Vorgehen erwarte ich von unsere Regierung, denn das ist die Kernaufgabe unseres Staates: Seine Bürger vor Kriminellen und Terroristen zu schützen.
Und wenn dieses Vorgehen weitere Sicherungsmaßnahmen in Form der Bewaffnung potentieller Opfer erfordert, erwarte ich auch hier, dass der Staat dies nicht blockiert, sondern ermöglicht.
Der Staat kann unmöglich alle potentiellen Opfer schützen. Aber er kann die potentiellen Opfer dazu befähigen, sich selbst zu schützen. Und genau das, wäre dann auch Teil seiner Aufgabe.
Einer Aufgabe, die er bisher nicht nur nicht nachkommt, sondern sogar blockiert.
Damit macht sich der Staat zum Mittäter und wird nicht nur schadensersatzpflichtig, sondern sogar schuldig im Sinne der Anklage.
@D.Buhn
Das habe ich mir auch gedacht. Ein Versehen ist das offensichtlich nicht.
Die Union braucht anscheinend eine Lektion. Eine Lektion in Rechtsstaatlichkeit und Verfassungstreue. Ich bin mittlerweile vollkommen entsetzt darüber, wie unser Recht von der amtierenden Politik mit Füßen getreten wird.
@Ralf Pöhling
In der Tat handelt es sich hier um einen sehr interessanter Artikel, offenbar von einem sachkundigen Autor verfasst und ohne abfällige Bemerkungen in Richtung Sportschützen und Jäger. Das kommt nicht oft vor im Waffenrecht, aber die JF ist auch kein Mainstreammedium.
Laut Artikel wird im Bundeslagebild Waffenkriminalität nicht mehr unterschieden, ob Straftaten mit illegalen oder legalen Waffen begangen wurden, woraus im Lagebild auch gar kein Hehl gemacht wird. Dort heißt es auf S. 7: „Die PKS differenziert weder zwischen erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Waffen, noch ob die verwendete Waffe im legalen oder illegalen Besitz des Tatverdächtigen war.“
ile:///C:/Users/NAPO2~1/AppData/Local/Temp/waffenkriminalitaetBundeslagebild2019-1.pdf
Wir werden also schon wieder mit Kriminellen gleichgesetzt. Das letzte Mal tat das 2015/2016 die EU, die uns mit islamistischen Terroristen in einen Topf geworfen hat. Das Ergebnis war die Waffenrechtsverschärfung vom Herbst letzten Jahres. Die Schlussfolgerung des AFD-Abgeordneten Hess ist leider absolut zutreffend: „Mit lückenhaften Statistiken schürt das Bundesinnenministerium den Generalverdacht gegen gesetzestreue Sportschützen und Jäger. Das ist inakzeptabel.“
Deutschland hat sich bereits 1972 von der Idee eines ausgewogenen Waffenrechts verabschiedet und verfolgt seither die Abschaffung des privaten Waffenbesitzes im Wege der Salamitaktik. Diesen Weg geht man – wie der obige Artikel zeigt – konsequent weiter. Die Verschärfung von 1972 ging übrigens auf das Konto von SPD und FDP. Die FDP war damals eine absolut waffenfeindliche Partei. Und schon 1972 musste die RAF als Grund herhalten, um das Waffenrecht zu verschärfen, obwohl die RAF natürlich keine Legalwaffen benutzte.
@schmiedvonkochel
In der Tat. Scheint die gleiche Strategie zu sein. War damals bereits ein Denkfehler und ist es in der heutigen Situation noch mehr, denn:
Wir haben es heute nicht nur mit ein paar durchgeknallten Linken und einer handvoll Terroristen zu tun. Die Dimension der derzeitigen Bedrohung ist weitaus(!) größer und lässt sich allein durch den Polizeiapparat und spezialisierte Einheiten schlicht nicht mehr abfangen. Wir brauchen deshalb nicht Entwaffnung, sondern Abschreckung!
Und Abschreckung geht nur dann, wenn sämtliche potentiellen Opfer Gegenwehr leisten können. Und diese potentiellen Opfer sind der Kern der Sache, um die es sich drehen muss:
Waren damals zu Zeiten der RAF nur ausgesuchte Politiker und Industrielle die potentiellen Opfer, also eine sehr geringe Anzahl die sich gut bewachen lies, so sind es heute die berühmten „weichen“ Ziele, auf die man es abgesehen hat.
Also die Zivilbevölkerung(!), an die man deutlich einfacher herankommt, weil diese keinen Polizeischutz hat, in ihrer Masse überall und zu jeder Zeit als Ziel wahllos ausgewählt werden und sich zudem nicht mal wehren kann, weil sie von der Politik unbewaffnet gehalten wird.
Die gefahrene Strategie der Entscheider ist in der jetzigen Situation schlicht falsch, denn die Anzahl an potentiellen Terroristen und potentiellen Opfern auf unserem deutschen Territorium ist weitaus größer, als es noch in den 70er der Fall war.
Und zwar dank der Grenzöffnung 2015, den 2 Millionen zugewanderten Immigranten aus dem Nahen Osten und dem Wegfall der Binnengrenzen in der EU, was letztlich jeden an jedem Ort der EU zum Opfer werden lassen kann. Denn, man muss es nochmal wiederholen, sie haben es auf „weiche“ Ziele abgesehen! Also auf die Zivilbevölkerung(!) und nicht auf ein paar wenige Entscheider an der Spitze. Damit wird jeder(!) EU Bürger zum potentiellen Ziel dieser Leute. Und die lassen sich alle unmöglich durch den Sicherheitsapparat beschützen.
Und ja, das sage ich als jemand, der im Sicherheitsbereich tätig ist.
Ein hochinteressanter Artikel:
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2021/kriminalitaet-mit-schusswaffen-legal-illegal-scheissegal/
Der Gesetzgeber hat anscheinend fragwürdige Absichten.
Das kann doch wohl nicht wahr sein.
Eine Anregung in die Runde:
Man schaue genau und fortwährend darauf, was schon länger in den USA und nun auch in der EU passiert. In den USA hat es einen etwas anderen Charakter, weil die Amerikaner ihre Nation üblicherweise gegen den Staat verteidigen und wir in Europa unsere Nationen mit dem Staat.
Daraus ergibt sich jeweils ein etwas anders Bild. Dennoch geht es in die gleiche Richtung.
Wir nähern uns der kritischen Masse für einen Wechsel.
Einen Wechsel in eine andere Richtung als bisher. In eine bessere Richtung.
Wer aus den beiden Weltkriegen, oder davor, noch eine Waffe hatte, hat sie am ehesten versteckt. Dafür gab es wohl drei Gründe. Erstens wollte man sich nicht damit erwischen lassen, zweitens weiß man ja nie, ob man sie nicht doch noch braucht oder drittens möchte man ein wertvolles Erbstück doch gerne an die nächste Generation weitergeben.
Nein, beileibe nicht alle hatten nach dem Krieg die Nase voll von Waffen. Ich habe aber in meiner Kindheit noch viele Rentner erlebt, die sich darüber aufgeregt hatten, dass wir mit Spielzeugwaffen „Krieg“ (d. h. in Wirklichkeit Cowboy und Indianer) gespielt haben. Auch aus der Generation der im zweiten Weltkrieg geborenen kenne ich genug, die Schusswaffen kategorisch verteufeln und diese Einstellung auch weitergeben. Wenn man selbst die Auswirkungen von Schusswaffengebrauch mit eigenen Augen erlebt hat, ist dies prägend. Das gilt wohl auch für Notfallmediziner und Rettungskräfte, die in unserer Zeit mit Schusswunden konfrontiert werden. Man sollte die Zahl dieser Menschen nicht unterschätzen und auch ihrer Einstellung als subjektiv berechtigt akzeptieren.
Laut einer Emnid Umfrage erklärten sich 7 % der 2.150 Befragten selbst zu Pazifisten, weitere 25 % fanden die Einstellung daß „Pazifisten Waffen aller Art und jede Anwendung von Gewalt ablehnen“ richtig. (Der Spiegel, Jeder vierte Pazifist gegen Friedensbewegung, 30.11.1981)
Allerdings sind auch Wunden, die durch Hieb- und Stichwaffen, Behelfswaffen oder Brandstoffe verursacht wurden verheerend und zum Teil noch schlimmer als Schusswunden.
Der tatsächliche Gebrauch einer Waffe wird in den meisten Fällen zu einem sehr unschönen Ergebnis führen. Man kann dazu jetzt folgende Position einnehmen: Nein, ich will das alles nicht sehen und deshalb bin ich gegen Waffen. Diese Einstellung ist naheliegend und verständlich; sie ist jedoch oberflächlich und alles andere als human.
Es gibt immer wieder Menschen, die ihren Mitbürgern einen körperlichen Schaden zufügen wollen oder ihnen sogar nach dem Leben trachten. Die Gründe dafür sind vielfältig und fallen ins Feld der forensischen Psychologie und Psychiatrie, der Sozialwissenschaft und angrenzender Bereiche. Stellen wir einfach fest, dass dem so ist. Wer dies ignoriert, lebt in einer Scheinwelt.
Eine Gefahr muss nicht immer von Menschen ausgehen, auch Tiere können Menschen töten oder schwer verletzten.
Waffen sind das effektivste Mittel, sich vor Gefahren durch Menschen und Tiere zu schützen. Auch der menschliche Körper kann zu einer tödlichen Waffe ausgebildet werden. (Die Einsatzmöglichkeiten dieser „Waffe“ sind jedoch auf die Zeit der Jugend und Kraft beschränkt.) Die Polizei trägt aus diesem Grunde Waffen und trainiert Kampftechniken.
Warum ist es nun inhuman dem normalen Bürger sein Recht auf Bewaffnung vorzuenthalten? Ganz einfach weil die Polizei in den allerseltensten Fällen vor Ort sein wird, wenn ein Angriff stattfindet. Es ist auch nicht ihre Aufgabe, für einen Bürger den persönlichen Bodyguard zu spielen, sondern die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten und Verbrecher zu verfolgen.
Wer den Bürger (ich bleibe der Einfachheit bei der alten Form, die natürlich unsere Mitbürgerinnen gleichberechtigt mit einschließt) seiner Möglichkeiten zur Verteidigung beraubt, handelt nicht nur inhuman sondern sogar verbrecherisch, weil er damit billigend in Kauf nimmt, dass Wehrlose verletzt und abgeschlachtet werden.
Vom humanistischen Standpunkt aus muss ich daher ganz klar sagen: Ja, es ist schlimm was mit Waffen angerichtet werden kann, aber man muss abwägen, WEM durch eine Waffe etwas zugefügt wird und WARUM. Will ich, dass unschuldige Bürger zu Opfern werden, dann bin ich für Waffenverbote und Waffenverbotszonen. Will ich, dass Täter abgeschreckt oder im schlimmsten Fall angriffsunfähig gemacht werden, dann setze ich mich für das naturgegebene Recht auf Selbstverteidigung, auch mit Waffen, ein.
Man muss sich doch ernsthaft fragen, was hier noch alles passieren muss, bis in genügend Köpfen die Erkenntnis heranreift, dass wir keine weiteren Verschärfungen des Waffenrechts brauchen sondern eine Liberalisierung desselben.
In Tschechien ist man diesen Weg gegangen. Dort leben rund 300.000 Waffenschein-Inhaber. Der Grund für die Lockerung des tschechischen Waffengesetzes 2017 war die verschärfte Sicherheitslage in Europa durch terroristische Anschläge.
Strengste Waffengesetze sind ein Merkmal des Totalitarismus und autoritärer Diktaturen. Aber man muss gar nicht immer so weit ausholen, um die so weit verbreitete „Waffenphobie“ im Volk zu erklären. Nach dem Zweiten Weltkrieg hatten viele einfach die Schnauze voll von Waffen und haben diese Einstellung auch an die nächsten Generationen weitergegeben. Solche pazifistischen Strömungen gibt es jedoch bereits seit dem Mittelalter. Oft waren oder sind sie religiös motiviert.
Weitere Gründe sind Unkenntnis und Desinformation. Hier sehe ich den einzigen Punkt, an dem man wirklich ansetzen kann.
@martin1960 (D.Buhn)
Ich glaube eher nicht, dass die Bürger in Deutschland nach dem Krieg die Nase von Waffen gründlich voll hatten, obwohl das zunächst plausibel klingt. Wir haben in Deutschland irgendwo zwischen 10 und 20 Millionen illegale Waffen. Die meisten waren bis 1972 legal und wurden illegal, weil sie nach der Waffenrechtsverschärfung von 1972 nicht angemeldet wurden. Ein Teil dieser Waffen dürften Souvenire aus den beiden Weltkriegen sein. Ich denke aber, dass die meisten nach 1945 gekauft wurden, was nicht dafür spricht, dass die Deutschen mit Waffen nichts mehr am Hut hatten.
Aufklärung ist wohl gegenwärtig tatsächlich der einzige Punkt, an dem man ansetzen kann.
Die Waffendebatte in USA zeigt deutlich, wer für die ständige Propaganda der Waffengegner NICHT empfänglich ist: Das sind all jene Bürger, die Waffen besitzen und mehr oder weniger regelmäßig damit üben. Durch den Umgang mit Waffen und aufgrund der Kenntnis der Sicherheitsvorschriften wissen sie, dass die Waffe im Haus nicht gefährlicher ist als das Auto in der Garage. Von sachkundigen Waffenbesitzern wird die Waffe daher auch nicht als gefährlich angesehen, im Gegenteil, sie wissen, dass die Waffe im Haus die eigene Sicherheit erhöht, denn in USA gilt dasselbe wie in Europa: Die Polizei wird sicherlich nicht da sein, wenn man das Opfer von Kriminellen wird. Sie kommt immer erst danach.
Die Kampagnen der Waffengegner in USA verfangen nur bei jenen Amerikanern, die keine Waffen haben und sich dementsprechend mit Waffen nicht auskennen. Aufgrund ihrer Unkenntnis kann man sie leicht in Angst versetzen und aufgrund ihrer Unkenntnis durchschauen sie auch die Lügen und Halbwahrheiten der Waffengegner nicht.
Die Aufklärungsarbeit der Waffenbefürworter hat in den vergangenen Jahrzehnten vielerlei Positives bewirkt. Die Deutschen denken in diesem Zusammenhang immer nur an die NRA, aber es gibt viele andere, die sich hier erfolgreich eingebracht haben.
John Lott mit seinem Crime Prevention Research Center hatten wir hier ja schon öfters. Weitere wichtige Einzelpersonen sind z.B. Stephen Halbrook oder David Kopel.
Es gibt in USA – ganz im Gegensatz zu Deutschland – viele sog. Thinktanks, die außerhalb der politischen Parteien an der politischen Willensbildung mitwirken. Solche Thinktanks aus der konservativen oder libertären Ecke haben sich ebenfalls erfolgreich für den privaten Waffenbesitz engagiert, z.B. das Cato-Institut (s. Ihren Link oben), die Future of Freedom Freedom Foundation, die Heritage Foundation usw.
Interessant ist, dass schon seit Jahren auch die amerikanischen Frauen erfolgreich in der Waffendebatte mitmischen. Zum Beispiel die Moderatorin und Publizistin Dana Loesch (https:// danaloesch.com/) mit „Hands Of My Gun“, Nikki Goeser mit „Stalked and Defenseless“ oder Emily Miller mit „Emily Gets Her Gun“.
Das Buch von Emily Miller entstand aus einer Reihe von Artikeln, die sie zunächst für die Washington Times verfasste und in denen sie beschrieb, wie schwierig es ist, in Washington D.C. eine Waffe zu kaufen: https://www.washingtontimes.com/blog/guns/2011/oct/5/miller-emily-gets-her-gun/
Nicht zu vergessen sind aber all die Bürger, die sich direkt an der Basis engagieren und Geld spenden, Mitbürger aufklären oder Unterschriften sammeln. Dadurch gelang es beispielsweise 2014 in Colorado, drei besonders waffenfeindliche Abgeordnete durch einen sog. Recall (Abberufung eines Abgeordneten, wenn genügend Unterschriften zusammenkommen) aus dem Parlament zu werfen.
Das Second Amendment ist nur deshalb noch so lebendig, weil die Mehrheit der Amerikaner hinter ihm steht und es aktiv schützt, sonst hätten die Linken dieses wichtige Grundrecht schon längst ausgehöhlt wie einen Schweizer Käse.
Ich wünsche Katja weiterhin schnelle und vollständige Genesung. Schön, dass sie schon wieder schreibt.
Am 28. 12. 2020 erschien in Bild der Artikel:
„ BRUTALER MESSER-ANGRIFF
Sieben Tote bei Sauna-Massaker in China“
Besonders interessant ist das Schlusswort: „ In China, wo Schusswaffen für Zivilisten verboten sind, kommt es relativ häufig zu willkürlichen Messer-Angriffen. Oft werden sie von wütenden Bürgern begangen, die sich selbst als Opfer von Ungerechtigkeit wahrnehmen und sich an der Gesellschaft rächen wollen.“
Diese Feststellung deckt sich mit Studien aus den USA, wo für Massentötungen „verärgerte“ Bürger verantwortlich gemacht werden. Bei deutschen Tätern ist das allerdings anders. Hier sind „Hass und Hetze“ schuld. Der Fall aus Kaiyuan zeigt auch, wieder einmal, dass selbst das absolut rigorose chinesische Waffengesetz solche Bluttaten nicht verhindern kann.
In den USA haben seit den frühen 90er Jahren verschiedene Staaten Restriktionen im Waffenrecht eingeführt. Sie betreffen insbesondere „große“ Magazine. Im folgenden ein Link zu einem Artikel von 2018 welcher sich mit den Argumenten der Befürworter von Magazinverboten auseinandersetzt:
https://www.cato.org/publications/legal-policy-bulletin/losing-count-empty-case-high-capacity-magazine-restrictions
Der Verfasser, Matthew Larosiere, teilt die Probleme mit diesen Restriktionen in drei Gruppen ein. Erstens, wie hier bereits gesagt, die missbräuchliche Verwendung des Begriffs „high-capacity“ für Standardmagazine, zweitens völlig falsche Vorstellungen über Feuerwaffenmagazine und über ihre Einordnung in Bezug auf das 2. Amendment (Magazine werden fälschlicherweise nicht als essentielle Bestandteile moderner Feuerwaffen angesehen) und drittens, dass es nur wenig Beweise für positive Effekte von Magazinverboten für die öffentliche Sicherheit gibt.
Nach dieser Einleitung erfolgt eine detaillierte und sehr gut gegliederte Auseinandersetzung mit den drei Problemgruppen, die praktisch jedes Argument der Befürworter von Restriktionen mit Fakten widerlegt, sowie eine umfangreiche Quellenangabe.
Ich bedanke mich für die Erläuterungen zum russischen Waffenrecht und besonders auch für die Übersetzung von Kopel, Naturrecht. Als der Mensch den ersten Faustkeil anfertigte, schuf er damit sowohl ein Werkzeug als auch eine Waffe. Dummerweise gab es damals noch keine Waffenbehörde, bei der er um eine Erlaubnis ersuchen konnte. Zu der Zeit gab es noch nicht einmal einen Gott, der ihm das Recht verlieh, seinen Faustkeil zu benutzen. Deshalb dankte er der beseelten Natur und das Naturrecht auf Waffenbesitz war geboren.
@ D.Buhn
Ohne Genaueres zu wissen:
Bzgl. der Genesungswünsche an Katja Triebel schließe ich mich ausdrücklich an.
Zu ihrem Kommentar: Strengere Waffengesetze bzw. Totalverbote sind üblicherweise ein Anzeichen dafür, dass der Regierung die Unterstützung im Volk fehlt und sie, um ihre eigene Macht abzusichern, dem Volk den Zugriff auf Waffen mehr und mehr verwehrt.
In totalitären Systemen ist dies aus der Sicht des Dikators ein nachvollziehbarer Vorgang.
In Demokratien darf es zu solchen Dingen aber nicht kommen, denn wenn das Volk in einer Demokratie der Führung nicht freiwillig folgt, so darf sie dem Volk nicht das Recht auf Selbstbestimmung und Selbsterhalt verwehren, sondern muss zwingend(!) die Vertrauensbasis zum Volk wieder herstellen und die Menschen dort abholen, wo sie sie vorher im Regen hat stehen lassen.
Die derzeitige Eskalation im Westen zwischen Volk und Führern, ist Resultat eigenwilliger Entscheidungen einiger weniger Regierungsverantwortlicher zu Ungunsten ihrer Völker.
Man hat einfach über deren Köpfe hinweg etwas entschieden, was die Völker nicht wollten und was in der Praxis auch nicht so funktioniert, wie man es sich in den Chefetagen ausgedacht hat.
Das kommt dabei heraus, wenn man im Elfenbeinturm sitzend Entscheidungen über die Köpfe seiner Schutzbefohlenen trifft und sich diese im Nachgang auch noch als dysfunktionaler Quatsch herausstellen. Europa ist nicht China.
Die Mächtigen dieser (westlichen) Welt haben ein Legitimationsproblem.
Ein Legitimationsproblem, was sie selbst ausgelöst haben.
Und nein, damit meine ich ganz bestimmt nicht Trump, denn der hat nur die Feuerwehr gespielt. Die Feuerwehr für einen Brand, den seine Vorgänger und noch aktiven Counterparts mit ihren kleingeistigen Ideen ausgelöst haben und noch immer auslösen.
In der EU ist das Problem noch größer, da wir hier nicht nur ein diktatorisch angelegtes EU Konstrukt vorliegen haben, bei dem der Wähler nahezu gar keinen Einfluss auf die entscheidenden Machtstrukturen hat, wir haben hier auch noch das Problem, dass zu viele Köche den Brei verderben.
Es ist Zeit, den Völkern ihre Freiheit wieder zurück zu geben. Und das geht nur, wenn man den (rechtlich eigentlich nicht mal legalen) EU Moloch komplett zerschlägt.
Ein geeintes Europa geht anders. Nicht von oben nach unten, sondern von unten nach oben!
Dann klappt es auch mit einem freiheitlichen Waffenrecht.
Jeder rechtschaffene und geistige gesunde Mensch hat ein Grundrecht auf Waffenbesitz.
Dieses Grundrecht auf Waffenbesitz ist so fundamental wie alle anderen Grundrechte auch, also z.B. das Recht auf Eigentum, seine Meinung frei zu äußern, sich frei zu versammeln oder seine Religion frei auszuüben.
Die Gründerväter der USA haben dieses Grundrecht auf Waffenbesitz in der Verfassung im zweiten Zusatzartikel ausdrücklich festgeschrieben.
2008 hat der Supreme Court, das höchste Gericht der USA, in seinem Aufsehen erregenden Urteil District of Columbia v. Heller festgestellt, dass jeder Amerikaner das Recht hat, Waffen zur Selbstverteidigung zu besitzen. Die wenigsten wissen, wer dieses bahnbrechende Urteil erstritten hat. Es war Alan Gura, ein bis dahin unbekannter junger libertärer Anwalt, der von zwei libertären Freunden (Robert Levy und Clark Neily) unterstützt wurde. Robert Levy, der jahrelang unternehmerisch sehr erfolgreich war, finanzierte den Prozess und nicht etwa die NRA. Levy ist heute Chef des libertären Cato-Instituts. Bei Klageerhebung war es für die drei Anwälte alles andere als sicher, dass man gewinnen würde. Am Ende siegte aber tatsächlich David gegen Goliath. Die Geschichte dieses spannenden Prozesses kann man in Adam Winklers Buch „Gunfight“ sehr schön nachlesen. Es ist ein ausgewogenes, sehr gelungenes Buch zur amerikanischen Waffendebatte.
Der eine oder andere mag sich wohl schon gefragt haben, wie denn die Anwälte in diesem Prozess argumentiert haben oder was die höchsten Richter in ihrem Urteil ausgeführt haben. Darüber berichten die Mainstreammedien in Deutschland nicht. Die gesamte Waffendebatte in den USA wird in Deutschland unter den Teppich gekehrt. Dafür berichten diese aber garantiert und ausführlich über jeden größeren Amoklauf in den Vereinigten Staaten. Daraus kann man viele Schlüsse ziehen.
Prof. David Kopel hat einige Monate nach der o.g. Entscheidung mit seinem Aufsatz „The Natural Right of Self-Defense: Heller‘s Lesson for the World“ einen wie ich meine sehr interessanten Versuch unternommen, dieses wichtige Urteil juristisch wie rechtsphilosophisch einzuordnen:
https:// www researchgate.net/publication/228284479_The_Natural_Right_of_Self-Defense_Heller’s_Lesson_for_the_World
Ich habe seinen Aufsatz daher übersetzt und stelle ihn hier zur Verfügung:
https://docdro.id/riVh0mk
Wird der Link länger als sechs Wochen nicht aufgerufen, löscht Docdroid das Dokument automatisch.
Man muss als Deutscher diesen Aufsatz nicht Satz für Satz verstehen. Dazu wird es an manchen Stellen am Hintergrundwissen fehlen. Einmal, weil man eben nicht Amerikaner, sondern Deutscher ist und zum anderen, weil man das Urteil nicht im Original kennt. Außerdem ist Naturrecht in Deutschland (leider) überhaupt kein Thema mehr. Ich finde es jedenfalls sehr interessant, einmal zu sehen, wie das Thema Selbstverteidigung und Waffenbesitz von einem amerikanischen Topjuristen angegangen wird.
Ich wünsche allen allerhand verfassungsrechtliche und rechtsphilosophische Erkenntnisse.
Teil II: Das gegenwärtige russische Waffengesetz
Das russische Waffengesetz ist das wichtigste Gesetz, das den Erwerb, die Weitergabe und den Gebrauch von Schusswaffen in Russland regelt. Dieses einzige föderale Gesetz für die gesamte Russische Föderation legt die wichtigsten Grundsätze, Kriterien und Regeln für den Erwerb von Schusswaffen fest. Es umfasst auch den Besitz und Gebrauch von Schusswaffen sowie Durchführungsbestimmungen. Es gibt keine separaten staatlichen und lokalen Gesetze oder individuelle Zuständigkeitsvorschriften, sondern nur Bundesgesetze.
Das russische Waffengesetz von 2012: http: //www.davekopel.com/Russian/russian-federation-arms-laws.pdf
Voraussetzungen für den Waffenerwerb in Russland
a) Mindestalter: 21 Jahre und fester Wohnsitz
b) Russische Staatsangehörigkeit
c) Backgroundcheck: keine nennenswerten Vorstrafen
d) Medizinisch-psychologisches Gutachten durch eine staatliche Klinik
e) Erwerb ausschließlich zum Zweck der Selbstverteidigung (streng definiert), der Jagd und dem Sport
f) Belegung eines Sachkundekurses (6,5 Stunden) mit anschließender schriftlicher Prüfung. Die Kurse werden von staatlichen Einrichtungen angeboten. Sie müssen alle 5 Jahre wiederholt werden.
g) Die sichere Aufbewahrung muss gewährleistet sein. Dies überprüft die Polizei bei einem Besuch vor Ort. Diese Überprüfung erfolgt jährlich.
h) Waffenrechtliche Erlaubnisse sind 5 Jahre gültig und werden von der Polizei ausgestellt.
i) Die gekaufte Waffe muss innerhalb von 2 Wochen angemeldet werden. Die Händler ihrerseits müssen ebenfalls alle Verkäufe melden.
j) Waffenscheine werden so gut wie nicht ausgestellt
Illegaler Waffenbesitz und Schwarzmarkt
Nach einem Bericht des russischen Innenministeriums waren Ende 2012 in der Russischen Föderation für die 142,5 Millionen Einwohner mehr als 6,3 Millionen nichtmilitärische Waffen registriert. Diese Zahl umfasste 700.000 Schusswaffen mit gezogenem Lauf und 4,2 Millionen Schusswaffen mit glattem Lauf. Demselben Bericht zufolge sind rund zwölf Millionen nicht registrierte Schusswaffen illegal im Besitz. Russland verlangt von Waffenbesitzern, alle Waffen zu registrieren. Die Polizei untersuchte damals rund 26.500 Straftaten im Zusammenhang mit der illegalen Verbreitung von Waffen.
Verschiedenen Berichten zufolge machen nicht registrierte Waffen die Mehrheit der bei Verbrechen verwendeten Waffen aus. Der Schwarzmarkt für Waffen in Russland ist riesig. Bei den meisten Waffen, die von Kriminellen benutzt werden, handelt es sich um gestohlene Militär- oder Polizeiwaffen, um Waffen, die von Strafverfolgungsorganen verkauft wurden, die illegale Waffen von Kriminellen beschlagnahmten und die Beschlagnahme dieser Waffen nicht registrierten, oder um Schusswaffen, die aus modifizierten nicht-tödlichen Waffen hergestellt wurden.
Selbstverteidigung mit Schusswaffen
Nach der russischen Verfassung hat „jeder Mensch das Recht, seine Rechte und Freiheiten mit allen Mitteln zu verteidigen, die nicht gesetzlich verboten sind“.
Russische Bürger können also Waffen, die sie rechtmäßig besitzen, benutzen, um ihr Leben, ihre Gesundheit und gegebenenfalls auch ihr Eigentum zu schützen. Die Strafgesetzgebung schreibt jedoch fast überall Notwendigkeit der Verteidigungshandlung fest. Es scheint, dass eine Person alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen darf, um einen laufenden Angriff zu stoppen, wenn der Einsatz im Verhältnis zum Grad der vom Angreifer ausgehenden Gefahr und dem Grad des verhinderten Schadens steht.
Insgesamt besteht aber offenbar eine nicht unerhebliche Rechtsunsicherheit, wenn es darum geht, wann eine Notwehrhandlung von Gerichten anerkannt wird.
Für Zivilisten erlaubte Waffen
Für Zivilisten sind grundsätzlich nur Langwaffen mit glattem Lauf erlaubt.
Waffen mit gezogenem Lauf kann man erwerben, wenn man mindestens 5 Jahre im Besitz von glattläufigen Waffen war und sich in dieser Zeit nichts hat zu Schulden kommen lassen.
Luftdruckwaffen sind erlaubt, wenn sie 25 Joule nicht überschreiten. Werden 7,5 Joule überschritten, müssen die Waffen zentral, z.B. beim Verein, gelagert werden.
Der Lauf von Zivilwaffen muss mind. 50 cm lang sein, die Waffe muss insgesamt länger als 80 cm sein. Damit sind Kurzwaffen für Zivilisten verboten.
Magazine, die mehr als 10 Patronen fassen, sind verboten.
Man darf max. 10 Waffen besitzen, 5 mit glattem, 5 mit gezogenem Lauf.
Für Kurzwaffen braucht man eine spezielle Genehmigung von höchster Ebene, z.B. des russ. Präsidenten.
Hauptquelle für obige Ausführungen: Findley, Ben: Owning, Using, and Carrying Guns in Russia, https://www.usacarry.com/guns-russia/
Oberst Ben Findley hat für seinen Bericht in relativ großem Ausmaß auf den Artikel zum russ. Waffenrecht in der Library of Congress zurückgegriffen, den man hier findet: https: //www.loc.gov/law/help/firearms-control/russia.php
Auch interessant:
Bodner, Matthew: Russians, Their Guns And the State
https: //www.themoscowtimes.com/2016/04/27/russians-their-guns-and-the-state-a52720 (04/2016)
Eger, Chris: Putin says Russia needs stronger gun restrictions
https: //www.guns.com/news/2018/10/26/putin-says-russia-needs-stronger-gun-restrictions (10/2018)
Fazit
Obwohl in der UdSSR der private Waffenbesitz vollständig verboten war und illegaler Besitz streng bestraft wurde, stieg die Mordrate unaufhörlich an, überstieg die der USA und erreichte 1980 einen (vorläufigen) Höhepunkt mit einem Wert von 12 pro 100.000 Einwohner.
Jene Russen, die nach dem Ende des Kommunismus auf deutlich liberalere Waffengesetze hofften, wurden enttäuscht. Russland hat heute ein extrem strenges Waffengesetz und trotzdem liegt die Tötungsrate immer noch bei 9,2. Das ist das 7,7-fache der englischen Rate und das 18,4-fache der schweizerischen Rate. Bemerkenswert ist auch, dass die Tötungsrate heute nicht höher ist als in der UdSSR, denn immerhin ist privater Waffenbesitz im heutigen Russland im Gegensatz zur UdSSR möglich.
Die Zahlen und Fakten aus Russland und Großbritannien mit ihren strengen Waffengesetzen verglichen mit den liberalen Waffengesetzen der Schweiz und Tschechiens belegen eindrucksvoll, was der bekannte amerikanische Waffenforscher Dr. John Lott schon vor 20 Jahren in seinem Aufsehen erregenden Buch „More Guns, Less Crime“ festgestellt hat: Mehr Waffen bedeuten in der Regel weniger Kriminalität, zumindest aber nicht mehr Kriminalität.
Der Text war so einfach wie möglich formatiert. Beim Hochladen sind einige Abstände sowie die Nummerierung verloren gegangen. Das ist schade, ich kann aber nichts dafür.
Russisches Waffenrecht Teil I: Historisches
In „Gun culture in Russia: How does it compare to the U.S.?“ beschreibt Nicolas Anguilano das russische Waffenrecht als „eine Achterbahnfahrt: von einer bewaffneten Bevölkerung in den Tagen der Monarchie zur fast vollständigen Entwaffnung während der Sowjetunion“. Das Waffenrecht unter dem Zaren soll so liberal gewesen sein wie die Waffengesetze heute in den meisten US-Staaten. Die Entwaffnung durch die Kommunisten hat in der Bevölkerung tiefe Spuren hinterlassen. 70 Jahre gab es praktisch keinen privaten Waffenbesitz mehr. Viele Menschen kennen sich mit Waffen deswegen heute nicht mehr aus, sind schlecht informiert und daher bei diesem Thema leicht in Angst zu versetzen, was dazu führt, dass Teile der Bevölkerung (angeblich) eher strenge Waffengesetze befürworten. Aber auch das Gegenteil ist sichtbar, nämlich Zivilisten, die das seit 1990 zunehmend freiheitlichere Klima nutzen und sich für das sportliche Schießen, die Jagd und das Sammeln interessieren. Es wird geschätzt, dass gegenwärtig etwa 3% der Menschen in Russland legal eine Waffe haben. Die Gesamtzahl ist schwer zu schätzen, weil es einen großen Schwarzmarkt für Waffen gibt.
Vgl. https: //www.rbth.com/lifestyle/328459-gun-culture-in-russia-and-us (06/2018)
Interessant ist auch dieser Artikel: „Waffenbesitz in Russland: Wie die Bolschewiken die Waffengesetze verschärften“
https: //de.rbth.com/geschichte/79609-waffenbesitz-in-russland-vor-revolution (12/2017)
rbth.com gehört lt. Wikipedia (englisch) dem russischen Staat und dürfte damit dem russischen Mainstream zuzurechnen sein.
In Bezug auf die waffenrechtliche Situation in der UdSSR habe ich nur den Artikel des russischen Dissidenten Dr. Leonid Tarassuk gefunden („Sowjetunion vor der Wende – Keine Waffen im Volk“), der mittlerweile nicht mehr online ist. Ich habe den Artikel aber damals (2018) als Textdatei kopiert und lade ihn hier erneut hoch:
https://docdro.id/lpxd5zD
Er wird 6 Wochen abrufbar sein. Dann wird er von docdroid automatisch gelöscht.
Dr. Tarassuk, der Experte für antike Waffen war, sagt, dass die Zahl der Morde in der UdSSR zwischen 1950 und 1980 um 350% zunahm, obwohl privater Waffenbesitz strengstens verboten war, während die Kriminalität in den USA im selben Zeitraum nur um 70% stieg. 1950 lag die Mordrate in der UdSSR bei 3,6, 1960 bei 6,4, 1970 bei 9,2 und 1980 bei 12 (pro 100.000 Einwohner).
1973 emigrierte er in die USA. Über die amerikanischen Waffengegner sagte er: „Diese Leute sind komplett wahnsinnig! Sie leben in einem freien Land und scheinen überhaupt nicht zu begreifen, was diese Freiheit wert ist! Mit jeder unnötigen Verschärfung von Gesetzen und Verordnungen, mit der sie den Menschen vor sich selbst schützen möchten, zerstören sie unwiderbringlich Freiheit. Diese Theoretiker und Bürokraten, Juristokraten und Hysteriker erinnern mich entsetzlich an jene Minderheit von Wahnsinnigen, die Russland in ein Zuchthaus verwandelten!“
Insgesamt war der Waffenbesitz ähnlich wie in der DDR geregelt. Es gab ihn nur für Jäger und die wenigen, die eine Jagdlizenz bekamen, durften nur mit Flinten umgehen. Büchsen mit gezogenem Lauf gab es nur für Berufsjäger. Die Magazinkapazität war auf 2 Patronen beschränkt. Die zuletzt genannten Büchsen sowie die wenigen Sportwaffen mussten zentral im Jagd-/Sportverein oder bei der Polizei gelagert werden. Unter diesen wenigen Waffenbesitzern gab es zahlreiche Spitzel.
Frei war der Waffenbesitz nur für jene, die in der obersten Führungsebene saßen. 99% der Sowjetbürger durften keine Waffen besitzen.
Weiter meint Dr. Tarassuk: „Nach allen Erfahrungen, die ich in meinem Leben gemacht habe, davon 48 Jahre in der UdSSR und 6 Jahre in den USA, halte ich es für ausgeschlossen, daß die Verbannung von Zivilwaffen aus bürgerlichem Besitz entschlossene Gewaltkriminelle und anomale Affekttäter auch nur im geringsten daran hindern kann, scheußliche Verbrechen zu begehen. … Sie liefern eine überwiegende Mehrheit friedlicher Menschen einer Minderheit krankhaft aggressiver Soziopathen aus, die nicht nur gegenwärtig Waffengesetze mißachten, sondern sich auch nicht um zukünftige kümmern werden, sich also in jedem Fall illegal bewaffnen. Solche Gesetze sind deshalb so gemeingefährlich widersinnig, weil sie absolut eindeutig jene bevorteilen, die sie garantiert mißachten, und jene benachteiligen, die ihnen folgen! Daß der Staat den Schutz seiner Bürger gewährleisten könnte, ist eine Illusion, der niemand mehr anhängt, der noch seine fünf Sinne beisammen hat. Deshalb fügen Gesetze, die loyale Bürger daran hindern, sich gegen Gewalt erfolgreich zur Wehr setzen zu können, der Gesellschaft unermeßlichen Schaden zu!“
Teil II folgt demnächst.
Wichtig wäre es meiner Meinung nach noch, auf europäischer Ebene auf die jetzt stattfindenden Handelshemmnisse einzugehen. Da die EU hauptsächlich an der Harmonisierung des Handels und seiner Produkte interessiert ist, sollte darauf besonderes Augenmerk gelegt werden.
Waffen(teil)verbote interessieren, gerade unter deutscher Führung, eher weniger.
Kritik eines britischen Journalisten am britischen Waffenrecht
Der Brite Peter Hitchens hat in seinem Artikel „Why I demand the right to carry a gun“ (Warum ich das Recht fordere, eine Waffen tragen zu dürfen) eine sehr gute Kritik am Waffenrecht seines Heimatlandes gebracht.
Hitchens, Sohn eines Marineoffiziers und heute als Journalist tätig, war in seiner Jugend ein Linksradikaler. Wie man an seinem Artikel sieht, hat er aber die Kurve gekratzt.
Ich habe den ersten Teil seines Beitrags (mit ein paar kleinen Auslassungen) übersetzt:
– Beginn der Übersetzung
Wir in Großbritannien glauben, dass Waffen so gefährlich sind, dass es nur Kriminellen erlaubt sein sollte, sie zu besitzen. Wenn Sie meinen, das klingt verrückt, dann haben Sie völlig Recht. Aber so verrückt es auch ist, das ist der Gedanke hinter dem derzeitigen Waffengesetz dieses Landes.
Für eine gesetzestreue Person ist es fast unmöglich, eine Waffe zu erwerben oder zu besitzen, dank strenger Gesetze, die von einer strengen Polizei gewissenhaft durchgesetzt werden. Doch Kriminelle, denen Gesetze gleichgültig sind, können sich leicht Waffen und Munition beschaffen – und sie nutzen sie immer häufiger.
Die Menschen in diesem Land werden wegen Waffen emotional, weigern sich aber, über sie nachzudenken. Sie rennen schreiend vor dem Thema davon, als ob es ganz klar wäre, dass die beste Antwort auf alles, was „knallt“, ein Verbot ist.
Diejenigen, die Waffen besitzen, werden behandelt als seien sie fast so abstoßend wie Kinderschänder. Ein perfektes Beispiel für diesen albernen Wahnsinn ist die Entlassung eines Dozenten am Doncaster College im vergangenen Januar, weil er einem Studenten erlaubt hatte, eine Spielzeugpistole aus Plastik für ein Fotoprojekt mit in den Unterricht zu nehmen. …
Ich habe nie eine Waffe besessen und hoffe, dass ich es nie tun muss, aber ich möchte das Recht haben, dies zu tun, wenn ich es will – und das Recht, eine Waffe zu benutzen, um mich und mein Zuhause zu verteidigen. Tatsächlich glaube ich nicht, dass ich ein freier Bürger bin, wenn ich diese Rechte nicht habe. Dies ist keine wilde Idee, die ich aus den Badlands Nordamerikas importiert habe. Bis vor kurzem waren das meine Rechte nach den alten Gesetzen Englands.
Tatsächlich waren wir früher alle gesetzlich verpflichtet, Waffen zu Hause zu haben, damit wir der Obrigkeit bei der Verbrechensbekämpfung helfen konnten.
Die englische Bill of Rights von 1689 – die dem amerikanisches Pendant 100 Jahre später als Vorbild diente – beinhaltet das Recht der Untertanen, zu ihrer Verteidigung Waffen zu besitzen. Sir William Blackstones großartige Zusammenfassung des englischen Rechts, die „Commentaries“ von 1765, bekräftigt ebenfalls dieses „Recht des englischen Volkes, zu seiner Verteidigung Waffen zu besitzen“.
Die Versuche, den Waffenbesitz in diesem Land einzuschränken, sind in der Tat sehr neu. Noch 1909, als die Polizei in Tottenham im Norden Londons von einer ausländischen Anarchistenbande unter Beschuss genommen wurde, lieh sie sich Waffen von den Bürgern aus und appellierte an die Öffentlichkeit, ihnen dabei zu helfen, auf die Anführer zu schießen.
Und den Lesern der Sherlock-Holmes-Geschichten, die etwa zur gleichen Zeit spielen, wird aufgefallen sein, dass er und sein Assistent Dr. Watson häufig mit mindestens einem Revolver bewaffnet auf ihre Expeditionen gehen. Die Waffengesetze des viktorianischen Englands lassen das heutige Texas wie einen Kindergeburtstag aussehen.
Doch obwohl diese Geschichten immer noch weit verbreitet sind, fragt sich fast niemand, warum das, was im friedlichen, wohlgeordneten Edwardian London legal war, jetzt so illegal sein sollte. Wie und warum ist diese Freiheit so abrupt und vollständig eingeschränkt worden?
Eines ist sicher. Es liegt nicht daran, dass strengere Waffengesetze weniger Waffenkriminalität bedeuten. Je heftiger wir den privaten Waffenbesitz in diesem Land im vergangenen Jahrhundert eingeschränkt haben, desto mehr bewaffnete Verbrechen gab es und desto häufiger musste die Polizei bewaffnet werden.
Was sollten wir daraus lernen? Erstens, dass sich die Kriminellen sicherer und mächtiger fühlen, wenn sie wissen, dass sie nicht auf bewaffneten Widerstand stoßen werden.
Das war sicherlich die Ansicht von Sammy „The Bull“ Gravano, einem Überläufer der amerikanischen Mafia, der 1999 zur Vanity Fair sagte: „Waffenkontrolle? Das ist das Beste, was man für Gauner und Gangster tun kann. Ich möchte, dass Sie nichts haben. Wenn ich ein Bösewicht bin, werde ich immer eine Waffe haben.“
Seine Ansicht wurde von dem amerikanischen Autor John Lott unterstützt, der herausfand, dass viele Arten der Kriminalität in Bezirken, in denen gesetzestreue Bürger verdeckt Waffen tragen durften, stark zurückgingen.
Dies war besonders für Frauen hilfreich, denn die Möglichkeit, eine Waffe in der Handtasche zu haben, macht aus leichten Opfern harte Herausforderungen.
Diese praktische Form der Gleichberechtigung der Geschlechter ist etwas, das in der Welt der politisch Korrekten keinen Platz hat. Wer hat je von einer britischen Feministin mit einer Waffe gehört? Können Sie sich vorstellen, dass Germaine Greer [die australische Alice Schwarzer] einen Revolver in ihrem Nachttisch aufbewahrt? Trotzdem ist das, was Lott sagt, unbestreitbar wahr.
— Ende der Übersetzung. Der Artikel geht im Original noch weiter.
https://www.dailymail.co.uk/debate/article-173487/Why-I-demand-right-carry-gun.html
Vielen Dank für die Recherche und die Beiträge euch beiden.
@schmiedvonkochel: Das „war früher ein Linksradikaler, der die Kurve gekriegt hat“ möchte ich kommentieren und dabei vielleicht richtigstellen, nicht eingeschränkt auf diesen britischen Journalisten.
Auch wenn derzeit gefühlt (fast) alles Schlechte von links kommt, so ist hier die tatsächlich wichtige Unterscheidung „autoritär“ als Gegensatz zu „liberal“ (letzeres im Wortsinn, nicht als Schimpfwort für die eine Seite im US Parteienspektrum und deren Gesinnungsgenossen.
Der wichtige Punkt ist, daß irgendwer Dir, oder eben der Allgemeinheit irgendwas vorschreiben und das dann auch durchsetzen möchte und dafür mehr oder weniger ehrliche Begründungen liefert.
Ich halte diese Unterscheidung für wichtig, weil wir sonst irgendwann gemeinsam trotz guter Absichten den falschen Baum anbellen.
Eine Erschaffung und Durchsetzung von Regeln mit (wissentlich, so doof sind die nicht) falschen Argumenten ist geradezu ein Paradebeispiel autoritärer Politik. Die derzeitige Regierung ist vielleicht link, der eigenen Überzeugung nach aber sicher nicht links. Die Gemeinsamkeiten mit den früheren Ostdiktaturen, die dem Gesellschaftsmodell nach sozialistisch waren oder dies anstrebten sind praktisch nur da gegeben, wo dort wie hier eben diktiert (im Sinn von befohlen) statt diskutiert und abgestimmt wurde.
@Arthur E.
Vielen Dank für die positive Rückmeldung.
Wikipedia (deutsch) bezeichnet Peter Hitchens Jugendzeit als „linksradikal“. Ich habe das übernommen: https://de.wikipedia.org/wiki/Peter_Hitchens
Der englische Eintrag ist bedeutend länger.
Es stimmt, man kann zwischen autoritären und liberalen (im Wortsinne) Linken unterscheiden. Diejenigen, die schon ein paar Jahre auf dem Buckel haben, können sich sicherlich noch erinnern, wie zu Zeiten der Bonner Republik SPDler und CDUler an einem Tisch saßen und miteinander (ebenfalls im Wortsinn) diskutiert haben. Man hatte verschiedene Meinungen und akzeptierte das. Die Stimmung war nicht feindselig. Es gingen keine Gräben durch das Land. Heute sieht das leider völlig anders aus. CDU/CSU wahren nur noch die bürgerliche Fassade, während dahinter sozialistische Ideen aller Art gedeihen. Was die CDU früher vertrat, wird jetzt überwiegend von der AFD vertreten und diese wird von der politischen Willensbildung so weit als möglich ausgeschlossen. Man kann zur AFD stehen wie man mag, wenn man sie aber total ablehnt, dann bedeutet das, dass man es hinnimmt, dass in unseren Parlamenten praktisch keine Opposition mehr sitzt. Eine Demokratie, in der es keine ernsthafte Opposition mehr gibt, ist aber so gut wie tot.
Natürlich ist autoritäre, diktatorische Politik auch von Rechts denkbar, wenngleich das derzeit nicht relevant ist. Aus eben diesem Grund plädieren die Libertären grundsätzlich für den Staat in Größe „S“ und nicht in „XXL“, wie wir ihn heutzutage leider fast überall haben. Die Gefahr, dass Macht missbraucht wird, ist immer und zu allen Zeiten riesengroß. Wenn man den Staat grundsätzlich auf die Größe „S“ beschränkt, wird die Gefahr schon einmal reduziert, haben die Bürger das verfassungsmäßige Recht, Waffen zu besitzen, sinkt die Gefahr weiter, verstehen die Bürger, wie Wirtschaft und Geld funktionieren, reduziert sich die Gefahr abermals und sind die Menschen sogar bereit, die Gesetze der Moral zu beachten, die so unabänderlich sind wie die Gesetze der Physik, dann ist die Freiheit definitiv gesichert, aber nicht vorher.
Liberale und strenge Waffengesetze im Vergleich: Schweiz und Tschechien vs. Großbritannien
Weichenstellungen im Waffenrecht erfolgen mittlerweile nicht mehr auf nationaler Ebene. Das hat kürzlich die neue Feuerwaffenrichtlinie der EU wieder gezeigt. Neben der EU und der UNO, die beide den privaten Waffenbesitz ablehnen, muss man noch weitere einflussreiche Organisationen im Auge behalten. Eine davon ist das Weltwirtschaftsforum (World Economic Forum, WEF).
Im Kommentarbereich unter „#DEGunban: Neues zum Magazinverbot“ haben wir uns u.a. über das extrem strenge Waffenrecht in Japan ausgetauscht, das vom WEF im Rahmen des derzeit laufenden Großen Neustarts als Modell gesehen wird. Da der vom WEF angestellte Vergleich zwischen USA (überwiegend lockere Waffengesetze) und Japan (extrem strenges Waffengesetz) wegen der kulturellen Unterschiede nicht wirklich brauchbar ist, hatte ich angekündigt, mich um einen Vergleich zu kümmern, der ausgewogen ist.
Laut United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC) hat die Schweiz mit ihrer hohen Waffendichte und ihrem liberalen Waffenrecht eine Tötungsrate von lediglich 0,5 je 100.000 Einwohner, Tschechien mit seinem ebenfalls liberalen Waffenrecht hat 0,6, Österreich, das immerhin noch Waffenbesitz zur SV erlaubt, hat 0,7. Deutschland, das Waffenbesitz zur SV nicht zulässt (Ausnahme: großer Waffenschein), liegt ebenfalls bei 0,7. Großbritannien (GB) mit dem wohl strengsten Waffenrecht Europas hat einen Wert von 1,2. Den höchsten Wert hat übrigens das ehemals wohlhabende und heute verarmte sozialistische Venezuela mit sage und schreibe 81,4, und das, obwohl die Waffengesetze in Venezuela äußerst streng sind.
Quelle: https:// de.wikipedia.org/wiki/T%C3%B6tungsrate_nach_L%C3%A4ndern#cite_note-12 (Stand von 2017).
[Die venezolanischen Waffengesetze habe ich hier im April 2019 ausführlich vorgestellt: www german-rifle-association.de/degunban-bmi-veroeffentlicht-fast-alle-stellungnahmen/ (ziemlich am Ende)]
Auch 10 Jahre früher hat GB keine bessere Figur gemacht. 2007 lag GB laut dem Spiegel-Bericht „Die gefährlichsten Länder in der EU“ auf Platz 2. Bei den kriminellsten Großstädten lag London sogar auf Rang 1.
Quelle: https:// http://www.spiegel.de/panorama/justiz/kriminalitaets-ranking-die-gefaehrlichsten-laender-in-der-eu-a-464595.html
Obwohl die Briten den privaten Waffenbesitz extrem repressiv handhaben, haben sie eine doppelt so hohe Tötungsrate wie die Schweiz und Tschechien und eine fast doppelt so hohe wie Deutschland und Österreich. Da fragt man sich, warum bei uns das Waffenrecht dauernd verschärft wird, wenn die Zahlen doch eine ganz andere Sprache sprechen.
Sehen wir uns das britische Waffenrecht einmal etwas näher an.
Zunächst ein paar Zahlen:
2015 waren in England und Wales 1.338.399 Schrotflinten gemeldet sowie mehr als 500.000 Schusswaffen anderen Typs. Es gab 582.494 Inhaber einer Flintenerlaubnis und 153.603 Inhaber einer Erlaubnis für andere Schusswaffen, die fast alle in ländlichen Gebieten lebten und ihre Waffen zum Sport oder zum Schutz ihrer landwirtschaftlichen Flächen nutzten.
Nach den Grundprinzipien des britischen Feuerwaffenrechts sind Schusswaffen gefährlich und der Staat hat die Pflicht, die Allgemeinheit vor ihrem Missbrauch zu schützen. Der Besitz von Schusswaffen ist in GB lediglich ein Privileg und kein Recht.
Mit einer waffenrechtlichen Erlaubnis kann man einige Schusswaffen, Flinten und Gewehre erwerben und besitzen. Dafür gibt es eine Feuerwaffenerlaubnis (firearm certificate, FAC) und eine Flintenerlaubnis (shotgun certificate, SGC). Auf eine Flintenerlaubnis werden nur Flinten eingetragen, die max. drei Patronen aufnehmen können, zwei im Magazin und eine im Patronenlager. Vollautomaten sind verboten. Ebenso verboten sind halbautomatische Kurzwaffen und halbautomatische Langwaffen für Zentralfeuerpatronen. Halbautomatische Langwaffen in Kleinkaliber sind erlaubt, halbautomatische Kurzwaffen in Kleinkaliber sind ebenfalls erlaubt, wenn sie zu einer Langwaffe umgebaut werden. In der Praxis werden Lauf und Griffstück so verlängert, dass sich eine Mindestlänge von 60 cm ergibt.
Hier kann man diese wahrhaft seltsamen Waffen bestaunen: www youtube.com/watch?v=gVo6_owzQTU (die hässlichste KK-Glock der Welt, aber eben very british!) oder dieser Revolver S&W 686, der im Video zu Recht als „frankenstein gun“ bezeichnet wird: https:// www youtube.com/watch?v=FpA1RrGIvu0
Dieser Revolver kostet wegen der für das britische Waffenrecht nötigen Umbauten etwa 3.500 Euro. Dafür ist bei Revolvern sogar Großkaliber möglich. Aber wer kann sich eine solche „Frankensteingun“ leisten?
Für schwache Luftdruckwaffen braucht man in England und Wales keine Erlaubnis, es sei denn, sie gehören zu einem Typ, der als besonders gefährlich eingestuft wird. Eine Luftdruckwaffe ist „besonders gefährlich“, wenn sie in der Lage ist, ein Geschoss mit einer kinetischen Energie zu verschießen, die im Falle einer Luftpistole über 8,1 Joule oder im Falle anderer Luftdruckwaffen über 16 Joule beträgt.
Eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Feuerwaffe kann beantragen, wer nach Einschätzung der Genehmigungsbehörde keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt und einen guten Grund hat (Bedürfnisprinzip), die Schusswaffe zu besitzen
Die Polizei ist die Genehmigungsbehörde für Feuerwaffen- und Flintenerlaubnisse sowie für Waffenhändler. Die Befugnis zur Genehmigung liegt bei der lokalen Polizei und nicht bei einer zentralen Genehmigungsbehörde, da die Polizei für ihre Entscheidung die ihr lokal vorliegenden Informationen nutzt.
Verbotene Waffen, wie z.B. halbautomatische Kurzwaffen in Großkaliber, werden vom Innenministerium im Namen des Ministers genehmigt.
Um zu entscheiden, ob eine Person zum Besitz einer Schusswaffe geeignet ist, führt die Genehmigungsbehörde eine Reihe von Überprüfungen durch, zu denen in der Regel Interviews, ein Wohnungsbesuch, die Prüfung des Strafregisters und Referenzen von Freunden gehören. Darüber hinaus kann der Hausarzt des Antragstellers kontaktiert werden.
Für den Waffenbesitz braucht man einen guten Grund. Der Antragsteller sollte in der Lage sein, der Genehmigungsbehörde nachzuweisen, dass er die Waffe rechtmäßig für Arbeit, Sport oder Freizeit (Aufbau einer Sammlungen oder Forschungszwecke) benötigt. Der leitende Polizeibeamte (Chief Officer) kann nach eigenem Ermessen entscheiden, was einen guten Grund darstellt und jeden Fall nach seinen eigenen Umständen beurteilen.
Kosten und Gültigkeit
Die Ausstellung einer Feuerwaffenerlaubnis (FAC) kostet ca. 100 Euro, die einer Flintenerlaubnis (SGC) ca. 90 Euro. Die Erlaubnisse müssen alle 5 Jahre erneuert werden, was 70 bzw. 60 Euro kostet.
Die Aufbewahrung muss so erfolgen, dass Personen ohne waffenrechtliche Erlaubnis keinen Zugang haben. Es kommt dabei auf den Einzelfall an. Die Wohnsituation und die Umstände sind entscheidend. Soweit mir bekannt, wird man zu Hause von zwei Polizisten aufgesucht, die sich alles ansehen und dann festlegen, welcher Tresor angeschafft werden muss. Waffen und Munition müssen getrennt aufbewahrt werden, was u.U. dazu führt, dass man zwei Behältnisse kaufen muss.
Bürgern, die das Verhalten eines Waffenbesitzers besorgniserregend finden, wird geraten, ihn bei der örtlichen Polizei melden.
Zusammenfassung und Fazit: Großkaliberschießen ist in GB mit Halbautomaten verboten. Der Genehmigungsprozess für eine Waffe ist extrem aufwändig, u.a. bekommt man Besuch von der Polizei. Die Erlaubnisse sind auf fünf Jahre befristet. Waffenscheine für Privatleute werden praktisch überhaupt nicht ausgestellt. Trotz dieser extrem strengen Regeln werden in GB doppelt so viele Menschen umgebracht wie in der Schweiz, Tschechien, Österreich oder Deutschland. Das sollte all jenen zu denken geben, die scharfe Waffengesetze befürworten.
Quellen:
(1)Newsweek: Britain’s Gun Laws: Who Can Own A Firearm? https://www.newsweek.com/britains-gun-laws-who-can-own-firearm-471473
(2) Wikipedia: Firearms regulation in the United Kingdom, https:// en.wikipedia.org/wiki/Firearms_regulation_in_the_United_Kingdom#Prohibited_firearms
@schmiedvonkochel
Danke für die Beschreibung des britischen Waffenrechts und seiner grotesken Auswüchse.
Ich enthalte mich zunächst mal eines weiteren Kommentars dazu und empfehle zur Ergänzung die Lektüre des folgenden Artikels, sowie besonders auch der dazugehörigen Kommentarsektion:
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/aus-aller-welt/schon-hundert-mordopfer-in-london/
@ralf45
Wie man auch aus Ihrem Artikel sieht, ist das ausgesprochen strenge britische Waffenrecht wieder ein Paradebeispiel dafür, dass scharfe Waffengesetze nicht zu weniger Kriminalität führen. Strenge Waffengesetze werden auch nie zu weniger Kriminalität führen, denn das würde vorraussetzen, dass sich Kriminelle an das Waffengesetz halten. Es ist aber gerade das Wesen eines Kriminellen, dass er die Gesetze missachtet. Die Innenpolitiker weltweit sind – mit wenigen Ausnahmen – bis heute nicht in der Lage, diesen simplen Zusammenhang zu verstehen. Scharfe Waffengesetze entwaffnen immer nur die Rechtschaffenen! Man kann all diesen Innenministern nur zurufen: Setzen, sechs!
Die Russen sind noch schlimmer als die Briten. Das russische Waffenrecht ist abermals deutlich strenger als das britische.
Wenn man sich die Tötungsrate für Russland ansieht (9,2), so liegt diese beim 7,7-fachen der englischen Rate und dem 18,4-fachen der schweizerischen Rate.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%B6tungsrate_nach_L%C3%A4ndern#cite_note-12%20(Stand%20von%202017
Zum russischen Waffengesetz habe bereits recherchiert. Ich werde es demnächst vorstellen.
Ist es möglich, das Professorengutachten sowie die Beschwerdeschrift zu veröffentlichen?
Ich hoffe, dass es unserer Katja wieder besser geht und dass sie sich von der sicherlich sehr strapaziösen Behandlung vollständig erholen wird.
Das war nun leider schon das zweite Mal, dass diese fiese Krankheit zugeschlagen hat. Wenn ich einmal annehme, dass bisher schulmedizinisch behandelt wurde, dann wäre es vielleicht eine Überlegung, Alternativen zu suchen. Ich hatte mir vor einiger Zeit ein Gespräch zwischen KenFM und dem alternativen Krebsforscher Lothar Hirneise angehört. Das ganze hieß: „Chemotherapie heilt Krebs und die Erde ist eine Scheibe“. Ich fand es sehr interessant, auch mal die andere Seite hören: www youtube.com/watch?v=pNKhz-A8fLI (Das ursprünglich hochgeladene Video ist nicht mehr verfügbar.)
Ich finde auch den Fitnessarzt Dr. Ulrich Strunz sehr spannend, von dem ich so einige Ernährungstipps übernommen habe und die auch sehr gut funktionieren. Das Interessante an Strunz ist, dass er in seinen Büchern nur empfiehlt, was er selbst an sich ausprobiert hat und was sich wissenschaftlich überprüfen lässt bzw. was seinen Patienten tatsächlich geholfen. Er ist kein Gesundheitsesoteriker und hat auch Bücher über Krebs geschrieben.
Kopf hoch, Katja! Das wird wieder!
Nun aber zu den sog. „großen Magazinen“. Schon die Bezeichnung ist irreführend und dadurch wird die erste Unsachlichkeit in diese Diskussion eingeführt.
Die 30er-Magazine (und auch die 20er) sind bei halbautomatischen Gewehren die STANDARDMAGAZINE. 5er und 10er sind die Standardmagazine bei Repetiergewehren. Erst bei Kapazitäten über 30 Patronen kann man bei halbautomatischen Gewehren von „groß“ sprechen. Aber ein Verbot von „großen Magazinen“ hört sich eben ganz anders an als ein Verbot von „Standardmagazinen“. Im ersten Fall denkt man unwillkürlich, dass etwas Gefährliches verboten werden soll, während im zweiten Fall diese Assoziation in der Regel nicht auftreten wird. Dieses Spiel mit der Sprache ist nicht zufällig. In USA läuft genau dasselbe ab. Auch dort wollen die Waffengegner die Standardmagazine (standard-capacity magazines) verbieten, reden aber immer von high-capacity magazines.
Solcher Sprachgebrauch verfängt natürlich eher nicht bei sachkundigen Menschen, aber bei Leuten, die sich mit Waffen nicht auskennen (z.B. Richter !), kann man da schon durch die Wortwahl die ersten Punkte machen.