Der Staat als Mittäter?

Die Bankrotterklärung des Staates liegt uns vor. Erst kürzlich beschrieb Oliver Malchow Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), dass die staatlichen Sicherheitsorgane die Sicherheit des Bürgers schon längst nicht mehr gewährleisten können. Ob sie es jemals konnten sei dahingestellt, zumindest wurde es seitens der Staates immer behauptet. Wie es dann zu tausenden von Einbrüchen, Raubmorden, Vergewaltigungen etc. kommen konnte, bleibt angesichts solcher lahmen Behauptungen natürlich schleierhaft.

Was für Konsequenzen soll der Bürger denn aus derartigen Aussagen ziehen? Selbst wenn die Polizei schlagartig kräftemäßig und ausrüstungstechnisch aufgestockt und durch private Dienstleister unterstützt würde, ist der Staat nie und nimmer in der Lage, an jede Straßenecke einen Beamten zu stellen, der dem rechtschaffenen Bürger und Steuerzahler das lichtscheue Gesindel vom Hals hält. Und wer will schon in einem präventiven Polizeistaat leben?

Man begnügt sich damit, auch bei Schwerverbrechen wie Mord, Totschlag und Vergewaltigung, ein Protokoll aufzunehmen und mit ungewissem Erfolg zu ermitteln. Das hilft dem Opfer? Wäre es nicht besser, wenn es erst gar kein Opfer gegeben hätte?

Bürger, die es sich leisten können kommen möglicherweise auf den Gedanken, sich in sogenannte “Gated Communities” zurückzuziehen und von privaten Sicherheitsdiensten bewachen zu lassen. Erste Ansätze hierzu sind bereits zu beobachten. Mancherorts lassen Nachbarschaften einen gemeinschaftlich finanzierten privaten Wachdienst ihre Wohngegend bestreift.

So weit ist es also schon gekommen! Prominente, Wirtschaftsbosse, Politiker und deren Familien werden bereits von privaten oder beamteten – und immer bewaffneten – Leibwächtern beschützt, für diese Personen stellt sich das Problem Kriminalität erst gar nicht.

Der normale Bürger, die Stütze unseres Staates, wird hingegen mit der Lösung des Problems alleine gelassen und das, obwohl er von den Verbrechen am ehesten betroffen ist. Der Grund für diese besondere Gefährdung liegt auf der Hand: Verbrecher vergreifen sich lieber an möglichst wehrlosen Opfern, als an Menschen mit bewaffnetem Personenschutz.

Dem normalen Bürger bleibt ein verstärktes Türschloss, eine Dose Pfefferspray und die Hoffnung, dass es ihn möglichst nicht treffen möge.

Es ist allerdings keine neue Erkenntnis, dass ein zusätzlicher Riegel an der Tür und eine Dose Pfefferspray in der Handtasche heute keinen Einbrecher oder Vergewaltiger mehr abschrecken. Trotzdem verweigert der Staat dem normalen Bürger das Recht zur Verteidigung von Leben, Gesundheit und Eigentum eine Schusswaffe zu erwerben und zu führen.

Werfen wir doch mal einen Blick auf den normalen Bürger in unserem Land: Er/sie ist volljährig, unbescholten und zahlt brav seine Steuern und anderen Abgaben. Wenn sich dieser Bürger sachkundig im Umgang mit Schusswaffen macht und einen einen tadellosen Leumund hat, welchen Grund gäbe es denn, ihm die Waffe zur Selbstverteidigung zu verweigern?

Man muss sich das einfach mal vorstellen: Wir sprechen über Menschen wie du und ich. Menschen, die gesetzestreu sind, die noch nie negativ aufgefallen sind, die in Lohn und Brot stehen und oft genug in ihrem Beruf täglich mit höchst vertraulichen Sachverhalten umgehen. Diese Menschen werden vom Staat pauschal unter Generalverdacht gestellt.

Kann das richtig sein?

Sie, lieber Leser, SIE sind hier gemeint! Sie brauchen sich gar nicht umzuschauen. Trotz einwandfreiem Führungszeugnis traut der Staat Ihnen nicht über den Weg. Und dabei geht es nicht nur um das Vertrauen Ihnen den Besitz einer Schusswaffe zuzugestehen. Angesichts der Ausmaße der Überwachungsmöglichkeiten die unser Staat bereits hat und für die Zukunft fordert, scheint der Staat die Bürger in ihrer Gesamtheit als potentielle Gefahr zu betrachten.

Und vielleicht ist ja auch genau das der Grund, warum der Staat den Bürgern den Zugang zu Schusswaffen verwehrt?

Waffengegner führen in diesem Moment gerne die sogenannten “amerikanischen Verhältnisse” an. Als ob in den USA, wo das Recht auf Waffenbesitz im zweiten Zusatz der Verfassung verankert ist – übrigens auch, um den Bürgern zu ermöglichen sich gegen einen totalitären Staat zur Wehr zu setzen – es täglich tausendfach Schießereien um Parkplätze geben würde, oder wo Meinungsverschiedenheiten zwischen Nachbarn nicht vor Gericht, sondern auf der staubigen Straße vor dem Saloon geregelt würden.

Das dieser Blödsinn immer noch als Argument ins Feld geführt wird, zeigt einmal mehr, wie faktenresistent die Waffengegner sind und beweist, dass sie aus ihrer ideologischen Verblendung heraus gar nicht bereit sind, die Situation objektiv zu bewerten. Da wird lieber gelogen, dass sich die Balken biegen.

Davon abgesehen ist die Taktik des Staates nicht lösungsorientiert. Ich will es krass formulieren: Der Staat leistet den Verbrechern sogar Beihilfe, indem der gesetzestreue Bürger bewusst zum wehrlosen Opfer gemacht wird. Aus diesem Blickwinkel betrachtet macht sich der Staat zum Mittäter und ist nicht besser als der Vergewaltiger, der eine Frau ins Gebüsch zerrt, weil er nicht befürchten muss von ihr wirksame Gegenwehr zu erfahren.

Hinterher wird dann betroffen in die Kameras der Medien geschaut und gebetsmühlenartig erklärt, dass jedes Opfer ein Opfer zu viel wäre, man mit den Angehörigen trauere, aber man ja alles erdenkliche getan hätte.

Nichts da, lieber Staat. Waffenbesitz ist ein Recht für jeden volljährigen, unbescholtenen und sachkundigen Bürger. Und das Recht auf Notwehr ist gar ein Menschenrecht.

So einfach ist das.

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