Medienlügen 2: Der Mythos vom halbautomatischen Sturmgewehr

In der ZEIT erschien vor wenigen Tagen ein Artikel mit dem Titel “Aufgerüstet – Kriegswaffenähnliche Gewehre kommen bei deutschen Sportschützen in Mode“. Hierzu stellen wir fest, dass der Artikel mehr Meinungsmache ist, als er Fakten enthält. Die nüchterne “Tatsache”, dass deutsche Sportschützen laut “Insidern” vermehrt Gewehre wie das AR-15 kaufen, wird als bedrohliche Situation dargestellt und ideologisch gefärbt wiedergegeben.

Es wird immer wieder – nicht nur in deutschen Medien – die Behauptung aufgestellt, ein halbautomatisches Gewehr wäre besonders gefährlich, wenn es wie ein “Sturmgewehr” aussieht. Fakt ist aber: Es gibt keine halbautomatischen Sturmgewehre. Entweder ist die Waffe ein halbautomatisches Gewehr und somit legal zu erwerben, oder es ist eine vollautomatische Kriegswaffe und somit für Sportschützen und Jäger nicht zu erwerben. Dazwischen gibt es keinen Interpretations-Spielraum.

Ob die Waffe pink lackiert und mit Hello-Kitty Aufklebern verziert ist, oder in schlichtem schwarz daher kommt, ändert nichts an ihrer Funktion, oder potentiellen Gefährlichkeit.

Halbautomatische Gewehre wie das AR-15, oder auch das SAR M41 sind bei Sportschützen und Jägern vorallem wegen der hochwertigen Verarbeitung, der überdurchschnittlichen Präzision, der guten Ergonomie und der Vielzahl an erhältlichem Zubehör beliebt.

Langwaffen, ob mit Repetierverschluss, oder mit halbautomatischer Funktion, sind in der Bundesrepublik Deutschland generell nicht deliktrelevant. Der Artikel in der ZEIT phantasiert eine potentielle Gefährdung herbei, die nicht existiert. Seriöser Journalismus ist das nicht.

Folgende Aussagen möchten wir im Detail kommentieren:

Die Aussagen lassen aufhorchen: “Gewohnte Handhabung, ungewohnte Feuerkraft”, verspricht SIG Sauer. “Das MR 223 zeichnet sich durch herausragende Funktionssicherheit aus – sein Gassystem wurde für militärische Einsatzzwecke entwickelt und hat sich in der Militärtechnik über Jahre hinweg bewährt”, wirbt Heckler & Koch.

Wie die Hersteller von halbautomatischen Langwaffen ihre Produkte bewerben, haben Sportschützen, Jäger und Waffensammler wohl kaum in der Hand. Wenn die Firmen der Meinung sind, dass für einen Sportschützen “Feuerkraft” ein Kaufkriterium ist, dann teilen wir diese Ansicht nicht. Für Sportschützen und Jäger steht die Präzision und sichere Funktion der Waffen im Vordergrund.

Es sei ein Trend erkennbar, “dass Waffendesigns für den legalen Waffenmarkt kriegswaffenähnlicher werden (z. B. in einer AR15 oder G3-Optik)”, stellt auch das Bundeskriminalamt (BKA) fest.

Das Bundeskriminalamt hat nicht die technischen Möglichkeiten festzustellen welche Waffentypen unter Sportschützen, Jägern und Sammlern verbeitet sind, oder nicht. Eine Abfragemöglichkeit seitens des Nationalen Waffenregisters auf solche Daten existiert nicht.Siehe Schnittstellenbeschreibung. Das BKA hat zudem beim Thema Waffenrecht eine völlig andere Zuständigkeit: Das BKA erteilt Ausnahmegenehmigungen für den Erwerb von Kriegswaffen (z.B. an Hersteller von Zubehör) und kümmert sich um die Ausfuhrkontrolle. Desweiteren ist der Begriff “kriegswaffenähnlicher” völlig ungeeignet, da es zwischen halbautomatischer und vollautomatischer Funktion wie bereits erwähnt keinen Interpretations-Spielraum gibt.

Der einzige Unterschied: Die zivilen Sturmgewehre verfügen über keinen Automatikmodus, ununterbrochenes Dauerfeuer ist nicht möglich.

Es gibt keine “zivilen Sturmgewehre”. Dies ist ein propagandistischer Kampfbegriff um den legalen Waffenbesitz zu diskreditieren. Eine halbautomatisches Langwaffe ist eine halbautomatische Langwaffe ist eine halbautomatische Langwaffe … und somit legal zu erwerben, wenn ein entsprechendes waffenrechtliches Bedürfnis (Sport/Jagd/Sammeln) besteht.

Die meisten zivilen Varianten sind wie ihre militärischen Vorbilder mit sogenannten Picatinny-Schienen ausgestattet, an denen Zielfernrohre, Zweibeine oder – im militärischen Gebrauch – Bajonette und Granatwerfer angebracht werden können.

Picatinny- und Weaver-Schienen gibt es für fast alle Waffentypen und sind deswegen beliebt, weil sie sich als Standard-Schienen durchgesetzt haben. Die Standardisierung hat ermöglicht, dass Zubehör ohne große Änderungen an jeder Waffe angebracht werden kann. Warum ein Zusammenhang zu militärischem Zubehör, welches ebenfalls unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fällt und nicht legal erworben werden kann, hergestellt wird, erschließt sich uns nicht.

Dynamisches Schießen heißt eine Disziplin, bei der die Sturmgewehre zum Einsatz kommen. Damit rennen Sportler über Schießanlagen und feuern aus Stellungen heraus auf Zielscheiben.

Das Schießen aus Stellungen heraus ist im deutschen Schießsport verboten, also auch beim IPSC Schießen. Dies dürfen nur Berufswaffenträger beim sogenannten “Verteidigungs-” bzw. “Defensivschießen” trainieren. Das Rennen ist im IPSC Sport notwendig, da es eine dynamische Disziplin ist, bei der die Zeit eine große Rolle spielt.

Dabei sind “halb automatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen”, nach der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung eigentlich vom Schießsport ausgeschlossen. Es gibt aber zahlreiche Ausnahmen, etwa wenn die Lauflänge weniger als 42 Zentimeter beträgt.

Halbautomatische Langwaffen, die einer Kriegswaffe ähnlich sehen UND bei denen die Lauflänge kleiner als 42 cm, oder die Hülsenlänge kleiner als 40 mm, oder die der Bullpup Bauweise entsprechen sind vom Schießsport ausgenommen. Siehe § 6 AWaffV, Abs. 1, Punkt 2. Die Aussage oben gibt genau das Gegenteil wieder, Ausnahmen existieren nicht, die Waffenverwaltungsvorschrift ist da sehr deutlich.

Das Bundeskriminalamt hat als zuständige Behörde Dutzende halb automatische Gewehrtypen für den Verkauf und den Schießsport freigegeben.

Nicht ausschließlich das Bundeskriminalamt erteilt die Zulassung von Waffen für den Schießsport, sondern auch das Bundesverwaltungsamt, siehe § 6 AWaffV, Abs. 3. Zwar trifft die Aussage auf halbautomatische Gewehre zu, dennoch wird im Artikel offensichtlich das BKA mehrfach mit dem BVA verwechselt.*

Großkalibrige Waffen, die dem G3 oder dem AR15 ähneln, gehörten nicht in die Hände von Sportschützen, stellt auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter fest.

Andere Polizeigewerkschaften sehen das durchaus anders und haben mit dem legalem Waffenbesitz kein Problem. Diese Information wurde unterschlagen.

Wann werden Medienvertreter endlich verstehen: Nicht das Aussehen der Waffe bestimmt ihre Gefährlichkeit, sondern immer der Mensch, der die Waffe benutzt. Und glücklicherweise ist es so, dass in Deutschland mit legalen Waffen nur sehr selten Unglücke geschehen, weil die Waffenbesitzer in Deutschland sehr genau kontrolliert werden.

Fazit: Harte Fakten verkaufen sich wohl einfach nicht so gut, wie eine maßlos übertriebene und zudem übrigens miserabel recherchierte Hetzschrift gegen den legalen Waffenbesitz.

* In einer früheren Version des Artikels gingen wir davon aus, dass ausschließlich das BVA für die Genehmigung von Waffen für den Schießsport zuständig ist. Laut AWaffV ist es allerdings so, dass Ausnahmen für Kurzwaffen vom BVA beschieden werden, die Eignung für den Schießsport für Langwaffen jedoch in der Zuständigkeit des BKA liegt. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen. Ein schönes Beispiel dafür, dass selbst wir bei den umfangreichen Gesetzen und Verordnungen zum Waffenbesitz gelegentlich ins Schleudern geraten.

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3 Replies to “Medienlügen 2: Der Mythos vom halbautomatischen Sturmgewehr”

    1. Doch gibt es, nur wird die -weil wenig propagandatauglich- nicht gern in der veröffentlichten Meinung angewendet.

      Also entweder „E“ oder „F“ & „E“!

      Dabei übersehen aber die Propagandaschreiber eigentlich, das „F“ in den meisten Lage, und bei Delikten ziemlich nutzlos ist und auch keine höhere Trefferzahl auf viele Ziele und nur eine etwas größere Trefferdichte ermöglicht.

    2. Nur weil es keine komplett standardisierte Definition gibt, die im Wortlaut immer gleich ist, heißt dass nicht, dass der Begriff willkürlich ist. Die Definitionen zum „Sturmgewehr“ bzw. „Assault rifle“ lesen sich (fast) immer gleich.
      Hier mal ein paar Beispiele:
      Sturmgewehr:
      „Sturmgewehr (StGw) ist eine Bezeichnung für relativ leichte und kompakte Mehrzweck-Militärgewehre, die waffentechnisch Maschinenkarabiner sind. Es handelt sich dabei in der Regel um vollautomatische Schusswaffen in kleineren (4,5 mm) bis mittleren (7,62 mm).Kalibern.“ Wikipedia deutsch, vermutlich von den englischen Definitionen abgeleitet, bei dem Maschinenkarabiner Artikel wird dann auf das Einstellen von Einzelfeuer und Feuerstößen verwiesen.
      Assault rifle:
      „any of various intermediate-range, magazine-fed military rifles (such as the AK-47) that can be set for automatic or semiautomatic fire“ Merriam-Webster
      „An assault rifle is a selective-fire rifle that uses an intermediate cartridge and a detachable magazine.“ Wikipedia englisch
      Was haben die alle gemeinsam? Mittelpatrone, Magazin, Selective fire (sprich Umschalten von Halbautomat auf Vollautomat bzw. Feuerstöße keine Ahnung, ob es hier einen offiziellen deutschen Begriff gibt). Sprich kein reiner Halbautomat. Der Begriff „halbautomatisches Sturmgewehr“ ist somit ein Widerspruch in sich.

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