Tierquälerei unter dem Deckmantel des grünen „Tierschutzes“

Nein, ein Jäger bin ich nicht und ich gebe zu, es wäre auch nichts für mich. Dennoch verstehe ich die Notwendigkeit der Jagd und respektiere Menschen, die sich der Wildhege widmen und für Ausgewogenheit in der Natur sorgen. Letztendlich ist dies ein großer Beitrag zum Naturschutz, der von Jagdgegnern nur leider oft nicht anerkannt wird.

Wer sich etwas näher mit dem Thema „Jagd“ beschäftigt, wird zwangsweise auf den Begriff der „Waidgerechtigkeit“ stoßen. Hinter diesem Begriff verbergen sich für Jägerinnen und Jäger allgemein gültige Regeln, die unter anderem auch beinhalten, dass ein Tier bei seinem Tod nicht leiden darf. Alles andere wäre ja auch Tierquälerei.

Wer die Jagd aus ideologischen Gründen ablehnt, erkennt weder ihre Notwendigkeit, noch das die Jagd bestimmten Regeln unterliegt, die den Schutz der Tiere und der Natur gewährleisten. Welche Auswirkung diese ideologische Verblendung haben kann, das wird derzeit in Rheinland-Pfalz deutlich, wo grüne Jagdgegner durch ihr Wirken im Grunde das Gegenteil ihres Ziels „Tierschutz“ erreichen, sie begünstigen „Tierquälerei“.

So wird derzeit vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau & Forsten in Rheinland-Pfalz unter Ministerin Ulrike Höfken, Bündnis 90 / Die Grünen an einer neuen Landesjagdverordnung gearbeitet.

Die LJV von RLP war bereits vor einigen Monaten in der Kritik, da die Jägerschaft eine Aufhebung der Schonzeiten bestimmter Wildarten ablehnte. Hier wird sehr deutlich, dass es der Jägerschaft mitnichten darum geht möglichst viel Wild zu erlegen, sondern durch die Jagd für ausgewogene Verhältnisse innerhalb der Natur zu sorgen. Wäre dem nicht so, dann hätte die Jägerschaft bei einer Abschaffung der Schonzeiten jubiliert, denn dann dürften bestimmte Wildarten ganzjährig bejagt werden. Diese Änderungen im LJV konnten allerdings abgewehrt werden. Statt dessen tauchen nun weitere Probleme mit der neuen Landesjagdverordnung auf.

Ein großes Problem ist die geplante Verpflichtung der Jäger Wild außerhalb der Bewirtschaftungsflächen sofort erlegen zu müssen – unabhängig davon, ob das Wild innerhalb eines Bewirtschaftungsgebietes geschossen hätte werden dürfen oder nicht. Das führt dazu, dass Jäger unter Androhung von hohen Geldstrafen dazu gezwungen wären auch trächtige Tiere und weibliche Jungtiere zu schießen. Da dies der Waidgerechtigkeit nicht im geringsten genüge tut, verstehe ich den Protest der Jägerschaft.

Noch schlimmer ist allerdings, dass die Jäger das Wild im Winter nicht mehr füttern dürfen, selbst wenn die Tiere Not leiden. Begründet wird dies seitens der grünen Politik damit, dass Notzeiten ja für eine natürliche Bestandsregulierung sorgen würden. Hinter dieser bürokratischen Formulierung verbirgt sich allerdings eine einfache Aussage: Lasst das Wild verhungern. Wie sich der Hungertod von Tieren mit dem Tierschutz vereinbaren lässt, das ist mir ein Rätsel.

Es gehört schon eine reichliche Portion ideologischer Verblendung dazu, um den qualvollen und langsamen Hungertod von Tieren mit Tierschutz und Antipathien gegen die Jagd zu rechtfertigen.

Wer ein Zeichen gegen diese besonders grausame Form der Tierquälerei setzen will, der mögediese offene Petition unterzeichnen.

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