Gute Nachrichten: Jäger können wieder ohne Probleme halbautomatische Langwaffen kaufen, auch wenn diese ein Magazin mit mehr als zwei Schuss aufnehmen können.
Wir erinnern uns: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte ein Urteil gefällt, dass dies in Zweifel zog, worauf hin die betroffenen Jäger vor dem Bundesverfassungsgericht Klage einreichten. Die GRA hatte seinerzeit treuhänderisch 50.000,- € Spenden für die Klagen gesammelt, die in Rekordzeit zusammenkamen.
Außerdem haben viele GRA Unterstützer per Post und E-Mail an Politikerinnen und Politiker in den Landesparlamenten und dem Bundestag ihren Unmut über das Urteil zum Ausdruck gebracht, während die Jagdverbände, Schießsportverbände und die Waffenrechtsorganisationen an einer Lösung auf der politischen Ebene gearbeitet haben.
Der Erfolg, den die „Waffenlobby“ hier verbuchen konnte, war die erste „Hand in Hand Aktion“ und zeigt, wie wir in Zukunft für unsere Rechte kämpfen müssen: Auf allen Ebenen. Gemeinsam.
Together we stand – divided we fall
Vielen Dank an alle, die für die Rechte der Jäger gekämpft haben!
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0401-0500/455-16.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Endlich!
Sag ich doch, ab heute wird wieder eingetragen. Habe heute auch wieder eine eintragen lassen.
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#_bgbl_%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl116s2451.pdf%27%5D__1478763923323
Bei mir hieß es jetzt auch ich soll mich Ende November melden…
Alles FALSCH!!! Lt. Aussage unserer Waffenbehörde, ändert sich erst einmal nichts, da die Landesjagdgesetze nicht geändert wurden. Das Bundesjagdgesetz gilt nur dann, wenn der Landesgesetzgeber kein Gesetzerlassen hat. das Bedeutet, dass erst noch die jeweiligen Landesgesetz angepasst werden müssen.
Wie kommst du darauf, was soll denn an den Landesgetzen geändert werden müssen? Wenn morgen das neue BJagdG im Bundesanzeiger veröffentlicht wird, werde ich am Donnerstag mal zur Behörde laufen und meine Neue SLB eintragen lassen.
War bei der Behörde Paderborn trägt ein
Kreis Paderborn trägt auch noch nicht ein, habe heute morgen angerufen dort hieß es : „Wir würden gern Eintragen ,aber das geht erst nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger, Bitte Mitte bis Ende November nochmal melden.“
Mir geht es ähnlich, Drückjagden kommen näher und die SLB steht beim Händler
Na weiß jemand über die aktuelle Lage bei den Ämtern Bescheid?
Meine MR308 verstaubt beim Händler
BW auch noch nicht.
Nein, die nächste Ausgabe wir am Freitag veröffentlicht…
Hi, Hessen weigert sich weiterhin Eintragungen vorzunehmen.
Beamte.
Solange keine neue Weisung des zuständigen Ministeriums hinsichtlich des Umgangs mit Halbautomaten vorliegt, bewegt sich da nichts. Da hilft vorerst nur abwarten.
Wie der VDB mitteilt, treten die Änderungen in etwa zwei bis vier Wochen, nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger, in Kraft.
Ist es im Bundesanzeiger schon veröffentlicht?
Danke, GRA! Solche Erfolgsmeldungen sind wohltuend 🙂 Hoffen wir mal, dass das nicht im Rahmen der EU-Gesetzgebung wieder kassiert wird.
Die EU-Gesetzgebung ist dafür gar nicht notwendig. Noch ein oder zwei Anschläge und unser Innenminister verbietet Selbstlader übers Waffengesetz, dann kann im Jagdgesetz drinstehen, was will.
Quatsch mit Soße. Die EU Richtlinie ist verbindlich…