Änderungen im Waffenrecht umstritten
Inneres/Anhörung – Berlin: (hib/STO)
Ein Vorstoß der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Waffenrechts (18/9674) ist unter Sachverständigen umstritten. Dies wurde am Montag bei einer Anhörung des Innenausschusses zu zwei Anträgen der Grünen-Fraktion deutlich. Während die eine Vorlage (18/7654) auf eine Beschränkung der Abgabe von „anschlagfähigen Ausgangsstoffen“ abzielt, wird in dem zweiten Antrag (18/9674) die Bundesregierung aufgefordert, einen Entwurf zur Reform des Waffengesetzes vorzulegen.
Er soll nach dem Willen der Fraktion „regelmäßige qualifizierte Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfungen und entsprechende Kontrollen des privaten Waffen- und Munitionsbestands einschließlich deren Lagerung“ vorsehen und die Missbrauchsgefahr angemessen berücksichtigen, „die aus der gleichzeitigen Verfügbarkeit von schussfähigen Waffen und Munition in Privathaushalten resultiert“.
Auch soll der Gesetzentwurf dem Antrag zufolge unter anderem spezielle Vorschriften für die Aufbewahrung von Waffen vorsehen und „die Verwendung von Großkaliberwaffen und Munition mit besonderen Schusswirkungen im Sinne einer erhöhten Durchschlagskraft oder einem gesteigerten Verletzungspotenzials durch Sportschützen“ verbieten. Ferner soll sich die Bundesregierung laut Vorlage im EU-Ministerrat unter anderem dafür einzusetzen, dass Privatpersonen die Nutzung halbautomatischer Schusswaffen verboten wird, wenn diese nach objektiven Kriterien besonders gefährlich sind.
Professor Thomas Feltes von der Ruhr-Universität Bochum machte deutlich, dass die Verfügbarkeit von Schusswaffen eine Tatausübung begünstige. Eine Reduktion der Verfügbarkeit bestimmter Waffen könnte nach seinen Worten auch zu einer Reduktion entsprechender Taten führen.
Der Sprecher der Initiative „Keine Mordwaffen als Sportwaffen“, Roman Grafe, kritisierte den „Irrsinn tödlicher Sportwaffen“. Er verwies zugleich darauf, dass im Zeitraum vom 1990 bis 2016 mindestens 237 Menschen mit Schusswaffen von Sportschützen getötet worden seien.
Der Koblenzer Oberstaatsanwalt Rainer Hofius sagte, die große Masse der legalen Waffenbesitzer sei unproblematisch. Zwar gebe es tragische Einzelfälle, doch sei zu fragen, ob dies Gesetzesänderungen rechtfertige, argumentierte Hofius, der zugleich auf das Problem des großen Marktes illegaler Waffen verwies.
Der Präsident des „Forum Waffenrecht“, Hans-Herbert Keusgen, äußerte sich überzeugt, dass von den von ihm vertretenen rund 2,5 Millionen Sportschützen, Jägern und Sammlern grundsätzlich keine Gefahr für die innere Sicherheit ausgehe. Einzel- und insbesondere Beziehungstaten könnten auch mit einem noch so strengen Waffenrecht nicht verhindert werden.
Hans-Jürgen Marker von der Gewerkschaft der Polizei formulierte den Grundsatz, jede Schusswaffe, die es nicht gebe, sei eine „gute Waffe“. Er respektiere die Belange der Sportschützen und Jäger, die sich aber in einem strengen Rahmen bewegen müssten, und plädiere für ein restriktives Waffenrecht, bei dem jedoch nicht „das Kind mit dem Bade ausgeschüttet“ werden solle.
Deutscher Bundestag Parlamentsnachrichten: https://www.bundestag.de/hib#url=L3ByZXNzZS9oaWIvMjAxNjExLy0vNDgyNTc0&mod=mod454590
Laut Herrn Grafe wurden in 26 Jahren 237 Menschen durch Sportwaffen getötet. Da es in diesem Zeitraum mehrere Verschärfungen des Waffenrechts gab (u.a. Altersgrenze, Aufbewahrungsvorschriften, Kontrollen), benutzt Herr Grafe Zahlen, die nicht die aktuelle Situation widerspiegeln. Betrachtet man zudem die 90% Beziehungstaten, bei denen laut führender Kriminologen die Tatwaffe irrelevant ist, bleibt nur noch ein kleiner Teil, auf den ein restriktiveres Waffenrecht vielleicht einen Einfluss gehabt hätte.
Zum Vergleich: Alleine im Jahr 2015 wurden auf deutschen Straßen 256 Menschen durch Alkohol am Steuer getötet. Im Zeitraum 1990 bis 2016 sogar rund 25.000 (bei einer Verschärfung der Promillegrenze in 2001). Wo bleibt jetzt die Initiative „Keine Tötungsmittel als Genussmittel“?
Und wenn das Waffenrecht noch so restriktiv wird: Es wird immer brutale Gewalttaten geben, auch ohne Schusswaffen, durch Kriminelle, Terroristen oder psychisch Kranke. Es gibt genug Beispiele aus den letzten Jahren: Ein psychisch kranker Co-Pilot ermordet 149 Menschen, in dem er ein Flugzeug abstürzen lässt, ein islamistischer Terrorist ermordet 86 Menschen, in dem er mit einem LKW durch eine Menschenmenge rast, Familien werden mit einem Beil ausgelöscht, eine fremde Frau sticht einer 6-jährigen im Supermarkt ein Messer in den Hals, Ehefrauen werden angezündet oder mit dem Auto überfahren.
Ein schärferes Waffenrecht bringt also keinen nennenswerten Sicherheitsgewinn, eher einen Verlust. Der gesellschaftliche Schaden hingegen wäre immens!
„Hans-Jürgen Marker von der Gewerkschaft der Polizei formulierte den Grundsatz, jede Schusswaffe, die es nicht gebe, sei eine „gute Waffe“.“
Falsch. Jede Schusswaffe in Händen von gesetzestreuen Bürgern ist eine gute Schusswaffe. Verbrecher werden immer Waffen haben, egal wie die Gesetzeslage ist, denn, Überraschung: Verbrecher haben die Neigung, sich nicht an Gesetze zu halten. Deshalb brauchen die Bürger Waffen, um den Verbrechern ein Gegengewicht zu sein. Jeder demokratische Staat sollte dafür sorgen, dass soviel Waffen wie möglich in den Händen der Guten sind.
Es gab in den letzten 2 Jahren hunderte Tote durch islamische Psychopathen und Flüchtlinge in Europa. Mehrere Tote und vergewaltigte Frauen durch Merkels sog Schutzbefohlene und Migranten in Deutschland , die Grenzen sind immer noch auf und dieses grüne Zeug will die rechtstreuesten u zuverlässigsten Bürger dieses Landes entrechten u diffamieren, es reicht nun endgültig.
237 Tote durch Schußwaffen von Sportschützen in 26 Jahren? (Wobei man das sicher nochmal untersuchen müßte, was genau da im Einzelfall los war.) Ich weiß daß das jetzt als Zynismus verstanden werden könnte, aber ich habe nicht damit angefangen, einzelne, sicher bedauernswerte Opfer für die Durchsetzung einer kruden Ideologie zu instrumentalisieren.)
Allein Januar 2016 sind mehr Menschen durch Kraftfahrzeuge umgekommen: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/161724/umfrage/verkehrstote-in-deutschland-monatszahlen/
Hat schon jemand nach einem KFZ-Verbot geschrien? Ja, ich weiß, die Grünen natürlich, aber sonst? Jemand Ernstzunehmendes?
Und doch, man kann das miteinander vergleichen, Kraftfahrzeuge und Feuerwaffen, und man sollte das auch tun.
Wenn schon ein eigentlich „friedliches“ technisches Gerät jedes Jahr 5-stellige Opferzahlen verursacht, ist es dann nicht um ein Vielfaches gefährlicher als ein „gefährliches Werkzeug“, das um den Faktor 300+ weniger Todesopfer fordert? Wenn Mißbrauch von Autos so leicht möglich ist, dann sollten dringend strengere Bedürfnis- und Eignungsprüfungen eingeführt werden! „Wofür brauchen Sie das Auto? Kann man da nicht auch zu Fuß hinkommen, oder mit dem Bus? Busfahrer sind besonders zuverlässig und haben den staatlichen Auftrag, Kraftfahrzeuge zu führen. Stellen Sie sich vor in unserem dichtbesiedelten Land würde jeder mit einem Auto rumfahren! Jeweils entfesselte 100 Kilowatt oder mehr! Wer soll das kontrollieren!“
Sind KFZ notwendig, Waffen aber nicht? Tja, worauf würde der Staat wohl eher verzichten? Was sagt das über die Wichtigkeit aus?
Mal nach „Andreas Tögel Waffenrecht“ guugeln, und sich den Argumenten öffnen.
Verzeihung, Fehler: Muß natürlich 4-stellig heißen!
Es ist höchste Zeit, dem linksgrünen Gesindel den Garaus zu machen.
Die Lieblingsbeschäftigung der Linksgrünen (Pardon, Linksgrün’innen) besteht darin, Sportschützen, Jäger und legale Waffenbesitzer im Allgemeinen als potenzielle Amokläufer und Gefährder zu diffamieren.
Komisch: nach jeder Vergewaltigung, jedem Mord und jedem Terroranschlag durch Angehörige einer bestimmten Glaubensrichtung mit archaischen menschenverachtenden „Gottesgesetzen“ verurteilen die Linksgrün’innen jeden Verdacht als „rechte Hetze“.