#Verfassungsschutz: Abfrage der Daten fragwürdig

Überprüfung durch den Verfassungsschutz bzw. Abfrage bei der Extremisten-Datei

Die Abfrage beim Verfassungsschutz bringt NICHTS!

Es ist der Verfassungsschutz selber, der WKBs an Extremisten vermittelt über V-Männer. Der will gar nicht, dass beobachtete Leute merken, dass sie beobachtet werden. Die echten Gefährder werden gar nicht publik gemacht. Sie tauchen in keiner Datei auf, kein WBK Antrag von ihnen wird abgelehnt.

Katja hat sich die Extremisten-Datei im September genauer angeschaut. Hier ihr FAZIT:

Die verfassungsrechtlichen Bedenken sind immer noch nicht ausgeräumt, insbesondere wenn die Dateien – wie gerade von Hessen gefordert – für operative Zwecke missbraucht werden sollen, wie z.B. den Entzug von Waffenbesitzkarten.

Die fehlenden Zeiträume und fehlenden Kriterien für Unterstützer und Vereine führen weiterhin dazu, dass völlig Unschuldige in die Datei geraten können.

Die dubiosen Quellen des Verfassungsschutzes haben vor Gericht (noch) keinen Bestand und dürften von der Polizei gar nicht benutzt werden (außer bei Eilfällen), stigmatisieren aber die gespeicherten Personen.

Die Geheimhaltung des Verfassungsschutzes garantiert auch nicht, dass wirklich alle Gefährder in der Datei auftauchen.

Legen wir die Einrichtungs- und Umstellungskosten von über 10 Millionen Euro auf zehn Jahre um, dann kostet diese Datei pro Jahr 5,5 Millionen Euro.

Schauen wir uns die Suchanfragen im Jahr 2014 an, so haben diese sich im Vergleich zu 2012 halbiert und auf durchschnittlich auf 1500 Anfragen pro Monat reduziert, d.h. es gab ca. 18.000 Suchanfragen pro Jahr. Im Schnitt kostet somit jede Suchanfrage 305 Euro.

Über 50% der Suchanfragen ergaben null Treffer. Man kann bei dieser Trefferzahl davon ausgehen, dass die Suchanfragen in Zukunft noch weiter zurückgehen und sich die Behörden, wie im Interview bereits gezeigt, lieber NADIS WN und INPOL-Fall, aber auch persönliche Kontakte oder KRISTAL nutzen.

Daher wiederhole ich hiermit noch einmal das Fazit der Evaluation:

Insofern muss an dieser Stelle die Frage gestellt werden, ob der für die bislang noch nicht erfolgte technische Umsetzung erforderliche Aufwand in Anbetracht des voraussichtlich nur geringen Nutzens dieses Instruments gerechtfertigt ist.

Die Abfrage beim Verfassungsschutz schafft nur neue Kosten und neue Stellen – aber keinen neuen vor Gericht verwertbare – Erkenntnisse. Sie ist verfassungswidrig und verstößt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

https://german-rifle-association.de/hessen-waffenbesitzer-sollen-49-mio-e-pro-jahr-mehr-zahlen/

https://german-rifle-association.de/extremisten-datei/

One Reply to “#Verfassungsschutz: Abfrage der Daten fragwürdig”

  1. Nicht vergessen:

    Im Fall „Schmücker“ verschwand die Tatwaffe auf Jahrzehnte in einem Tresor des Berliner LfV, Der V-MannFührer „Grünhagen“ verstab denn auch formal rechtzeitig.

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