Vicky Ford hat die „Vereinbarung“ auf FB veröffentlicht
Katja Triebel, kommentierte auf Vicky Fords MEP Seite:
1. Es gibt keine Beweise für den Vorschlag und keine für den Kompromiss. Wir reden über 70 bis 170 Tötungsdelikte mit registrierten Waffen, vor allem in Beziehungsstreitigkeiten, vor allem mit Schrotflinten oder Pistolen. Ich habe keine Nachrichten mit halbautomatischen Gewehre gelesen.
2. Die Europäische Kommission stützt ihren Vorschlag auf der Dezember 2014-Studie: Diese will drei Rechtsakte – außerhalb der Richtlinie -, die wir unterstützen, aber besser formuliert als die im November 2015 veröffentlichte über deaktivierte Schusswaffen. Die Kommission hat ihre eigenen Studien nicht befolgt und arbeitet nicht daran, die Lücke für Salutwaffen zu schließen.
Stattdessen verbietet Ihre Vereinbarung Salutwaffen für normale Menschen, die überhaupt keine Lobby haben. Die meisten Salutwaffen waren vorher Kategorie A-Waffen von Regierungen. Sie sind nicht gefährlich in Ländern mit Beschußämtern, die bescheinigen, dass sie nicht wieder umgebaut werden können, z.B. in Deutschland. Sie benötigen neue registrierte wesentliche Teile, die normale Menschen nur auf dem Schwarzmarkt bekommen.
Kurzfassung meiner Folgenabschätzung: http://bit.ly/2fIAFru
Lange Version: http://bit.ly/2fzOESO
Meine PPP: http://bit.ly/2f3O4Jh
Unser Anhänger Torbjorn Karlsen schrieb auch einen interessanten Kommentar:
Ich möchte den Moment nutzen, um Ihnen für Ihre Arbeit im Namen der Schützen in ganz Europa zu danken. Sie haben verhindert, dass die Kommission einfach einen Stempel auf ihren ursprünglichen Vorschlag bekommt, der bei allen Berichten bizarr war.
Jedoch bitte hören Sie auf, das oben genannte Abkommen zu verteidigen und die Bestimmungen darin zu erklären – es ist nicht möglich und sollte den Leuten überlassen werden, die den ursprünglichen Antrag in Handarbeit gemacht haben. Sie haben bessere Dinge mit Ihrer Zeit zu tun, da bin ich mir sicher.
Beachten Sie, dass ich es nicht als Kompromiss bezeichne, denn ein Kompromiss bedeutet, dass beide Seiten geben und empfangen, und in diesem Fall erhalten die Schützen nichts, während die Kommission (wir alle wissen, woher der Vorschlag kam, und nicht das Parlament oder der Rat ) vieles von dem bekommt, was sie ursprünglich wollte.
Dies als einen Kompromiss zu bezeichnen wäre das gleiche, wenn man es einen Kompromiss nennt, falls ein Räuber sagt, er werde einen armen Landwirt töten und sein ganzes Geld nehmen, aber nach einigen Plädieren des Landwirts will er nur sein ganzes Geld nehmen und ihn vielleicht an einem anderen Tag umbringen.
Kommentar 1: https://www.facebook.com/photo.php?fbid=1605455396136907&set=p.1605455396136907&type=3&theater
Hier mal mein Brief an Herrn DeMaiziere und die Antwort vielleicht ja interessant für neue Argumentationsgrundlagen:
Ursprüngliche Nachricht:
Sehr geehrter Herr de Maiziére,
als ich in der Zeitung über ihr Maßnahmenpacket zu Terrorabwehr gelesen habe musste ich feststellen, dass einmal wieder die Legalwaffenbesitzer die Leittragenden der neuen Vorschriften sein werden.
Zwei Punkte stoßen mir besonders auf:
– neue Aufbewahrungsvorschriften für Waffen
– zügige Umsetzung der neuen EU-Waffenrichtlinie
Sehen sie sich die Berichte des BKA zu gestohlenen Waffen des BKA an es gibt dort keine Probleme wegen übermäßigem Diebstahl nach der aktuellen Unterbringungsvorschrift. Jede Stahltüre kann noch so dick sein wenn Jemand in seinem Leben bedroht wird gibt er den Schlüssel heraus oder öffnet den Code /Fingerabdruck / Irisscan.
Die EU Waffenrichtlinie ist völlig überstürzt verabschiedet worden und die eingegangenen Kompromisse Sorgen für völlige Unklarheit in der Gesetzgebung. Es existieren KEINE FOLGEABSCHÄTZUNGEN! Sie haben einmal in einer Rede gesagt dass sich für Deutsche Waffenbesitzer nichts ändert. Das sehe ich völlig anders denn wenn sie Waffen der KAT B7 in A7 verschieben gibt es sehr wohl viele Waffenbesitzer die plötzlich eine illegale Waffen haben (konkret geht es hier ja um AR und AK Nachbauten). Droht also den Besitzern solcher Waffen die ENTEIGNUNG?!
Das es unlogisch ist eine Waffe aufgrund ihres Aussehens als gefährlicher einzustufen können sie sicher nachvollziehen.
Bitte bedenken sie welche Kosten die Neueinstufungen all der Waffen und Waffenteile bei Staat und Besitzern verursacht. Die polizeiliche Kriminalstatistik und Bundeslagebericht Waffenkriminalität des BKA zeigen ihnen doch das der legale Waffenbesitz nach aktuellem Recht kein Problem ist!
Darum bitte ich sie machen sie uns Sportschützen, Jäger und Waffensammler durch übertriebenen Aktionismus nicht zum Sündenbock für terroristische- und kriminelle Anschläge. Wir sind es LEID!
Ich habe seither immer auf die vernünftigen, konservativen Werte der CDU/CSU vertraut. Diese kann ich aber im Aktuellen übertriebenen Aktionismus nicht mehr erkennen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort:
Sehr geehrter Herr ,
haben Sie Dank für Ihre Nachricht vom 25. Juli 2016 an Herrn Bundesminister Dr. de Maizière, MdB, und Ihre kritische Stellungnahme zur geplanten Änderung des Waffenrechts. Sie sprechen damit ein Thema an, dass derzeit sowohl in der Öffentlichkeit als auch gerade bei Sportschützen und Jägern sehr kontrovers diskutiert wird. Deshalb ist Herrn Dr. de Maizière daran gelegen, offen und ehrlich mit diesem Thema und Ihren Bedenken umzugehen. Leider ist es ihm aufgrund der Vielzahl der ihn erreichenden Zuschriften und der Fülle seiner terminlichen Verpflichtungen nicht möglich, persönlich zu antworten. Er hat mich gebeten dies zu übernehmen. Dass ich dies vor dem Hintergrund unserer gegenwärtigen Beanspruchung erst heute tun kann, sehen Sie mir bitte nach.
Lassen Sie mich Ihnen zu Anfang bitte ausdrücklich versichern, dass Herr Dr. de Maizière an der Rechts- und Gesetzestreue des weit überwiegenden Teils der deutschen Sportschützen und Jäger keinerlei Zweifel hegt. Vielmehr ist er davon überzeugt, dass die meisten von ihnen ausgesprochen verantwortungsbewusst mit den ihnen anvertrauten Waffen umgehen und dabei insbesondere ihrer Handhabung und Verwahrung mit ebenso großer Sorgfalt wie Verlässlichkeit nachkommen. An dieser Einschätzung haben auch die Gewalttaten im Sommer dieses Jahres nichts geändert. Deshalb hat Herr Dr. de Maizière wiederholt betont, dass er eine angemessene Antwort darauf nicht einfach nur aus dem Ruf nach neuen oder schärferen Gesetzen bestehen kann. Darin ist er sich mit Ihnen einig.
Umgekehrt wäre es aber genauso falsch, reflexhaft jede Gesetzesverschärfung abzulehnen. Richtig ist vielmehr: Sicherheit hat viele Seiten – Personal, Ausstattung, Organisation, Wissen, Prävention und wirksame Gesetze. Vor eben diesem Hintergrund und in eben diesem Sinne sind die von Herrn Dr. de Maizière angesprochenen Anpassungen im nationalen und europäischen Waffenrecht zu verstehen. Dabei geht es einerseits um die bereits seit Längerem in Vorbereitung befindliche Reform der sog. EU-Feuerwaffenrichtlinie (Richtlinie des Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (91/477/EWG), andererseits um eine Änderung des geltenden deutschen Waffengesetzes.
Mit Blick auf die EU-Feuerwaffenrichtlinie haben sich die Mitgliedsstaaten kürzlich, wie Sie wissen, auf gemeinsame Änderungsvorschläge verständigt. Diese Regelungen beziehen sich überwiegend auf die Ausweitung schon bestehender Schutzvorschriften in technischer und administrativer Hinsicht. Die wesentlichen Änderungspunkte sind folgende:
• Der Kreis der als wesentlich definierten Waffenteile soll ausgeweitet werden. Durch die resultierenden Markierungs- und Registrierungspflichten für diese Waffenteile würde deren Nachverfolgbarkeit ermöglicht und folglich der unkontrollierte Handel erschwert.
• Zudem sollen die Waffenbestände von Händlern und Herstellern in den Waffenregistern der Mitgliedstaaten abgebildet werden, um eine Nachverfolgbarkeit von Schusswaffen ab deren Herstellung zu gewährleisten.
• Vorgesehen ist auch eine Pflicht zur Einschaltung eines Händlers oder einer Behörde vor Übergabe von Waffen oder Munition, die im Fernabsatzhandel erworben werden. Dadurch soll eine verbesserte Identitäts- und ggf. Berechtigungsprüfung gewährleistet werden.
• Der Richtlinienentwurf sieht zudem neue Verbotstatbestände für hochgefährliche und militärische Waffen vor, wie Sie zuletzt auch bei Anschlägen oder Attentaten genutzt wurden. Verboten werden sollen insbesondere vollautomatische Schusswaffen, die in halbautomatische Schusswaffen umgebaut wurden, Langwaffenmagazine für mehr als 10 und Kurzwaffenmagazine für mehr als 20 Patronen sowie halbautomatische Waffen, wenn ein verbotenes Magazin fest montiert oder eingeführt ist.
Die mit dieser Reform beabsichtigte bessere Bekämpfung des illegalen Waffenhandels – und dies ist die eigentliche und wesentliche Problemstellung, worauf Sie ja zurecht hinweisen – ist ein wichtiges Instrument, um Kriminelle und Terroristen an der Beschaffung von Waffen zu hindern. Insoweit wird sie von der Bundesregierung auch als ein Beitrag zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und des internationalen Terrorismus gesehen. Ein augenfälliger Bezug zu bisherigen terroristischen Aktivitäten zeigt sich vor allem darin, dass bei dem Anschlag auf die Redaktion von Charlie Hebdo die Täter eine wieder schussfähig gemachte Salutwaffe aus einem anderen EU-Mitgliedstaat besessen haben.
Auch die in Aussicht genommene Anpassung des nationalen Waffengesetzes soll vor allem dazu dienen, ein Abgleiten legal besessener Waffen in die Illegalität künftig besser verhindern zu können. Die 2003 in das Waffengesetz aufgenommenen Regelungen, wonach Waffen und Munition grundsätzlich in Sicherheitsbehältnissen aufzubewahren sind, haben sich zwar insgesamt bewährt. Anpassungsbedarf besteht jedoch insbesondere hinsichtlich der technischen Vorgaben zur sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition, die derzeit auf teils veraltete technische Normen verweisen und in Teilen ein unzureichendes Sicherheitsniveau aufweisen.
So hat der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) die derzeit im Waffengesetz angeführte Norm VDMA 24992 bereits zum Jahresende 2003 zurückgezogen. Seitdem findet insoweit keine Marktüberwachung mehr statt. Damit ist zum einen nicht gewährleistet, dass seitdem auf den Markt gelangte Sicherheitsbehältnisse auch tatsächlich den Anforderungen dieser Norm entsprechen. Der Wegfall der Marktüberwachung hat bereits in Stichproben erwiesen, dass als „Normschränke“ (oft mit entsprechender Ausweisung, Kennzeichnung bzw. Plakettierung) Behältnisse auf dem Markt und in Verwendung sind, die deutlich hinter den Anforderungen der VDMA-Norm 24992 zurückbleiben. Zum anderen hält die gesetzlich normierte Gleichwertigkeit der Normen VDMA 24992 (Stand Mai 1995) und DIN/EN 1143-1 (Widerstandsgrad 0) nicht der Realität stand, wie Experten mit Hinweis auf Experimente zur Öffnungs- und Aufbruchssicherheit geltend machen.
Daher wird eine Streichung der Norm VDMA 24992 aus dem Waffengesetz unter Beibehaltung des dort genannten DIN-EN-Standards angestrebt. Dies eröffnet zugleich die Möglichkeit einer Vereinfachung der Aufbewahrungsregelungen dahingehend, dass die getrennte Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition, die bislang bei der Verwendung bestimmter Sicherheitsbehältnissen für erforderlich angesehen wurde, entfallen kann. Die Regelungen zur Aufbewahrung werden damit insgesamt einfacher und anwenderfreundlicher gestaltet. Das Risiko einer unabsichtlich fehlerhaften Aufbewahrung, das in der Vergangenheit oft zu Verstößen gegen das Waffengesetz und in der Folge zur Entziehung waffenrechtlicher Erlaubnisse geführt hat, sinkt dadurch.
Insgesamt verfolgt die Bundesregierung bei beiden Vorhaben das Ziel, eine Verschärfung bestehender Standards mit Außenmaß und nur insoweit durchzuführen, als sie auch einen tatsächlichen Sicherheitsgewinn versprechen. Dadurch sollen die unmittelbaren praktischen Auswirkungen auf den Gebrauch legaler Waffen, etwa von Sportschützen und Jägern, so gering wie möglich gehalten werden. Im Falle der EU-Feuerwaffenrichtlinie ist dabei zu berücksichtigen, dass die im nationalen Recht geregelten Standards und Vorschriften jedenfalls in Deutschland nicht selten schon jetzt höher sind.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und Ihre Fragen beantworten konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Eric Ehrlich
(Mitarbeiter)
Das ist die Standardantwort der FDP.
Sehr geehrter Herr Biller,
vielen Dank für Ihre Zuschrift. Das Recht auf legale Nutzung von Waffen ist gesetzlich geregelt. In diesem Rahmen dürfen gesetzestreue Waffenbesitzer nicht in ihrem Recht auf Ausübung ihrer legalen und legitimen Hobbys eingeschränkt werden. Als Rechtsstaatspartei ist es für uns selbstverständlich, dass Waffen im Rahmen ihrer legalen Nutzung nicht pauschal mit Verbrechen in Verbindung zu bringen sind, solange nicht im Einzelfall das Gegenteil bewiesen ist.
Eine weitere Verschärfung des Waffenrechts lehnen wir ab. Da aber das derzeitige Waffenrecht überaus komplex ist (die öffentliche Sachverständigenanhörung 2012 im Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat gezeigt, dass es nur noch von wenigen Beamten durchdrungen wird) fordern wir, dass das Waffenrecht neu geordnet wird, damit es auch für den juristischen Laien verständlich ist. Die in der letzten Legislatur eingeführte Allgemeine Waffenverwaltungsvorschrift ist ein erster Schritt hin zu einem anwendungsfreundlichen und mehr Rechtssicherheit gewährleistendem Waffenrecht.
Vorab ist eine vollumfassende und unabhängige Evaluierung des Waffenrechts unter Einbeziehung der Wissenschaft und der Fachverbände durchzuführen. Zu klären ist u.a.:
– inwieweit die rechtsstaatlich kritischen anlasslosen Kontrollen in Wohnungen und Privathäusern von Waffenbesitzern tatsächlich zu einem Mehr an Sicherheit führen,
– wie das Verfahren zur Genehmigung von Sportordnungen vereinfacht werden kann,
– ob weitere Waffen als „historische Waffen“ kategorisiert und
– die Regelungen zu Erbwaffen vereinfacht werden können.
Mit freundlichen Grüßen
xxxxx
Freiraum
Freie Demokratische Partei
Thomas-Dehler-Haus
Reinhardtstr. 14, 10117 Berlin
Naja, im Grundsatzprogramm der AfD steht unter 3.5 eindeutiges zum Waffenrecht, z. B. „Die AfD widersetzt sich jeder Einschränkung von Bürgerrechten durch ein Verschärfen des Waffenrechts.“
DAS ist eine gute Frage, da steig ich auch nicht durch…
Ich habe hier jetzt alle news am 14.12 gelesen und es liest sich für mich so als wäre es beschlossene Sache, ist dem so?
Gehen aus den aktuellen Beschluss-Vorschlag dinge hervor wie Aufbewahrung Transport etc.
„Gehen aus den aktuellen Beschluss-Vorschlag dinge hervor wie Aufbewahrung Transport etc.“
Darum ging es doch m.W. nie. Mit solchen „Kleinigkeiten“ gibt man sich doch in Brüssel nicht ab. Das ist eher etwas woran man sich auf nationaler Ebene abarbeitet.
„Nur Pro-Gun-Parteien würden unsere Rechte anständig repräsentieren.“
Nur müssen die erst noch gegründet werden. Die derzeitigen Parteien bei uns sind mal mehr mal weniger gegen privaten Waffenbesitz. Wirklich dafür ist keine mir Bekannte.
Vicky Ford sei also eine Frau der „Konservativen“!
Sie verteidigt einen drakonischen Beschluss von nicht gewählten Politikern und bezeichnet diesen als „Kompromiss“.
Die Realität ist folgende: sowohl im EU-Parlament (das u. a. keine gesetzgebende Funktion hat) als auch in sämtlichen westeuropäischen Parlamenten sitzen mehrheitlich nur Sozialdemokraten und schlimmer (Grüne usw.).
Ob es die deutschen Grünen, Linken oder die italienische Partei der kommunistischen Wiedergründung sind, ziehen diese nur an einem Strang, nämlich dem Strang um den Hals aller Sportschützen, Jäger und legalen Waffenbesitzer im Allgemeinen.
Es ist nicht möglich, mit diesen politischen Kräften einen „Kompromiss“ zu finden, und zwar aus zwei Gründen:
1) sie wollen gar keinen Kompromiss und nicht mal einen Dialog. Sie teilen uns nur Entscheidungen mit.
2) Alle Entscheidungen dieser Politiker erzielen nur die systematischen Entwaffnung unbescholtener Bürger sowie die systematische Beschneidung des (Menschen)Rechts auf Selbstverteidigung.
Demzufolge ist die Arbeit von Gun-Rights-Aktivisten zwar wichtig, aber der richtige Weg ist im ersten Schritt die Suche nach Parteien und Politikern pro Gun.
Nur Pro-Gun-Parteien würden unsere Rechte anständig repräsentieren.