#Mythbusters: Verteidigungsschießen ist verboten!
In der letzten Zeit kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten im Bezug auf das Verteidigungsschießen. Daher klären wir diesen Sachverhalt heute auf. Verboten ist das Verteidigungsschießen nicht. Verboten ist lediglich das „kampfmäßige Schießen“ (§27 Abs 7 WaffG). Wenn es nicht verboten ist, wer darf teilnehmen? Teilnehmen dürfen (§23 AWaffV): alle Beamten, Soldaten (und Beschäftigte einer weiterlesen…